Die zahlreichen öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen im Stadtgebiet, zu denen auch die öffentlichen Kinderspielplätze gehören, bieten vielfältige Erholungsmöglichkeiten. Einzelheiten zur Benutzung der Anlagen enthält das Gesetz zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen ( Grünanlagengesetz ). Nach dem Gesetz sind die Anlagen nur so zu benutzen, wie es sich aus ihrer Natur und Zweckbestimmung ergibt. Alle Menschen sind aufgerufen, sich zugunsten der gemeinsamen Freude am Stadtgrün an die geltenden Regeln zu halten. Beliebte Nutzungen sind u.a. Spazieren gehen, Picknicken oder Ausruhen und Verweilen auf Liegewiesen und Bänken. Vor allem für Kinder sind Grünanlagen der ideale Ort für vielfältige Bewegung. Rauchen und Alkoholkonsum ist auf Kinderspielplätzen selbstverständlich verboten. Besonders intensiv ausgeübte und potentiell belästigende oder gefährdende Freizeitbeschäftigungen wie Rad- und Skateboardfahren oder Grillen sind grundsätzlich nicht in Grünanlagen erlaubt. Dies gilt auch für das Laufen lassen von Hunde ohne Leine. Diese Aktivitäten können erfahrungsgemäß andere Benutzer/innen in ihrer Erholung stören und verunsichern oder die Anlage beschädigen, daher sind sie nur auf dafür von den Bezirksämtern besonders ausgewiesenen Flächen zugelassen. Hier finden Sie weitere Informationen: Kultur im Grünen Radfahren Grillen Hundefreilauf Im Einzelfall kann für die Benutzung einer Anlage, die über das allgemein zulässige Maß hinausgeht (“Sondernutzung”), eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Dies betrifft z.B. das Durchführen von Veranstaltungen. Der Antrag ist beim zuständigen Grünflächenamt einzureichen. Die Nutzung von öffentlichen Grün- und Freiflächen hat sich gewandelt: Musik- und Kulturveranstaltungen unterschiedlicher Größe und Art sind Zeugnis einer sich verändernden Freiraumnutzung der Bevölkerung in Berlin. Hinzu kommt ein grundsätzlich hoher Nutzungsdruck auf die öffentlichen Grünanlagen. Die Kehrseite dieser Beliebtheit ist eine Belastung, insbesondere für die empfindlichen und größtenteils unversiegelten Flächen. Denn die Funktionen von Grün- und Freiflächen sind vielfältig: Parks verbessern das Stadtklima und die Luftqualität, mindern Lärm, sind Lebensraum für Tiere und Pflanzen und tragen so zum Erhalt der Biodiversität und zum Artenschutz bei. Gleichzeitig sind sie wichtige Reserveflächen für Starkregenereignisse, leisten einen wichtigen Beitrag zur Bildung von Grundwasser und zum Bodenschutz. Menschen kommen in ihnen zur Erholung und vielen weiteren Nutzungen zusammen und fördern somit das städtische Miteinander. Die Empfindlichkeit und Verträglichkeit dieser Flächen auch für kulturelle Nutzungen unterscheiden sich dabei je nach Nutzungsart, Nutzungsintensität und Standortbeschaffenheit der Fläche. Aus diesem Anlass wurde das Projekt „Kultur im Grünen” von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz durchgeführt und in 2022 abgeschlossen. Das übergeordnete Ziel war es, gemeinsam mit Vertreter:innen der Verwaltung (v.a. aus den Straßen- und Grünflächenämtern, Umwelt- und Naturschutzämtern) sowie Vertreter:innen aus der Kulturbranche Lösungsansätze für freiraumverträgliche Kulturveranstaltungen auf geeigneten Grün- und Freiflächen zu entwickeln. Ein Ergebnis des Projekts waren 18 Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung des Projektansatzes. Im Laufe der Bearbeitung wurde zudem deutlich, dass bei der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt u.a. durch die DRAUSSENSTADT-Initiative eine größere fachliche Nähe für den Themenbereich „Kultur im Grünen“ besteht. Den Projektbericht können Sie hier herunterladen. Wer auf dem Rad durch Berlin unterwegs ist, sucht häufig “grüne Abkürzungen”, um bei der Fahrt zugleich das Stadtgrün zu genießen oder auch nur, um dem Straßenverkehr zu entgehen. Kühlender Schatten der Bäume, Vogelgezwitscher, Blütendüfte – das sind nur einige der erfreulichen Vorzüge des Fahrens auf solchen Routen. Damit nichts die Freude trübt, muss nur wenig beachtet werden: Radfahren in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen ist zum Zwecke der Erholung nicht überall, aber auf vielen großen Hauptwegen erlaubt. Diese Wege sind entsprechend gekennzeichnet. Besondere Rücksicht ist immer auf andere Benutzer, z.B. Fußgänger oder spielende Kinder zu nehmen. Abkürzungen durch Grünanlagen sind nicht immer und überall fahrend auf dem Rad möglich – um andere Menschen nicht zu stören oder zu gefährden, kann aber jede Grünanlage auf jedem Weg durchquert werden, wenn das Rad dabei geschoben wird! Genauere Informationen zur Benutzung von Wegen in einer bestimmten Grünanlage können bei Bedarf beim zuständigen Grünflächenamt erfragt werden. Radfahren in Berlin Radverkehrsstrategie für Berlin, Radrouten/ Radverkehrsanlagen, Routenplaner … Auf Privatgrundstücken ist Grillen grundsätzlich erlaubt – solange es die Nachbarn nicht belästigt. In öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen ist Grillen dagegen nach dem Grünanlagengesetz zum Schutz der Anlagen und zur Vermeidung von Störungen und Beschädigungen verboten. In einigen Grünanlagen gibt es aber extra ausgeschilderte Grillplätze, wo ausnahmsweise auch im Park gegrillt werden darf. Erkundigen Sie sich bitte beim jeweiligen Grünflächenamt nach ausgewiesenen Grillflächen. Beachten Sie auf jeden Fall die Ausschilderung vor Ort. Damit nichts die Freude trübt, gilt es einige Spielregeln zu beachten – aus Rücksicht Anderen gegenüber und aus Vorsicht, die uns allen zu Gute kommt. Bringen Sie Ihren eigenen Grill mit. Bitte lassen Sie den Grill nach Benutzung nicht einfach im Park stehen, sondern nehmen Sie ihn wieder mit. Auch im Müllkorb der Grünanlage hat ein benutzter Grill nichts zu suchen. Zünden Sie niemals Grillkohle oder ein Holzfeuer direkt auf dem Rasen oder Boden oder gar in einer ausgehobenen Grillgrube an! Für Grillflächen gilt so wie im restlichen Park: Lagerfeuer sind verboten. Für Grillkohle und Anzünder müssen Sie selbst sorgen. Sammeln Sie keine Äste und Zweige vor Ort: Parks liefern kein Brennholz für Ihre Grillglut! Das trifft erst recht auf Parkbänke und anderes Mobiliar zu. Verwenden Sie keine leicht brennbaren Flüssigkeiten, um den Brand zu beschleunigen (Spiritus, Benzin oder ähnliches)! Vermeiden Sie die Gefahr von Stichflammen und Brandverletzungen für sich und andere. Stellen Sie Ihren Grill nicht unter Bäumen auf. Aufsteigender Funkenflug könnte die Zweige in Brand setzen. Zudem kann die heiße Luft und die Abstrahlung der Grillglut das empfindliche Laub schädigen. Grillen Sie nichts, was nicht auf einen normalen Teller passt. Für Hammel und Spanferkel ist der Park der falsche Ort. Ganze oder nur grob zerteilte größere Tiere zu grillen ist deshalb nicht erlaubt. Asche, Speisereste, Pappteller und Verpackungen gehören in den Müll – am besten getrennt in die Tonnen zu Hause. Wenn die Abfallbehälter in der Grünanlage bereits überquellen, ist der Müll – ebenso wie das restliche Grillzubehör – selbstverständlich wieder mitzunehmen. Offene Müllkörbe sind für Grillabfälle nicht geeignet. Gerade Speisereste verlocken Krähen, Ratten oder Füchse, die Abfallbehälter auszuräumen – und alles zu verstreuen, was Sie ordentlich entsorgt zu haben glauben. Löschen Sie die Glut nach dem Grillen sorgfältig, zum Beispiel mit einer mitgebrachten Flasche Wasser. Achten Sie darauf, dass keine Brand- oder Verletzungsgefahr von ungelöschter Glut ausgehen kann. Das sollten Sie mitnehmen Ihren Grill (Nicht auf dem Boden Feuer machen!) Kohle (Brennholz sammeln ist verboten!) Einen Müllsack (für Asche, Reste und Verpackungen) Das sollten Sie sich sparen Wer an einer anderen als den ausgewiesenen Stellen einen Grill aufbaut, muss Verwarnungs- bzw. Bußgeld zahlen – bei kleineren Verstößen bis zu 20 Euro, für das Ausheben von Grillgruben oder ähnliche Beschädigungen bis zu 5.000 Euro. Bußgelder können ebenso fällig werden, wenn Sie Ihre Asche einfach in die Landschaft kippen, Ihren Müll liegen lassen oder Äste und Zweige verfeuern, die Sie vor Ort sammeln. Das sollten Sie ausprobieren Ein Picknick mit kalten Speisen wie Salaten, Brot, Käse, verschiedenen Häppchen sowie Obst und Gemüse kann mindestens so lecker sein wie gegartes Essen heiß vom Grillrost. Ein vielfältiges Picknick als unkomplizierte Alternative zum Grillen – Probieren Sie es doch einfach einmal aus! Vorteilhaft dabei ist auch, dass ein Picknick nicht auf die ausgewiesenen Flächen zum Grillen beschränkt ist. Hinweise zur Gefahrenabwehr beim Grillen Berliner Feuerwehr Hunde müssen in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen grundsätzlich angeleint werden, damit Besucherinnen und Besucher nicht von frei laufenden Hunden gestört oder belästigt sowie Anpflanzungen nicht beschädigt oder zerstört werden. In manchen Grünanlagen besteht darum sogar ein generelles Hundeverbot. Auch auf öffentlichen Kinderspielplätzen haben die Tiere zugunsten der Sicherheit von Kindern generell nichts zu suchen. Eine Leinenpflicht für Hunde in Grünanlagen wird sowohl durch das Gesetz zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen ( Grünanlagengesetz ) als auch vom Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin ( Hundegesetz ) vorgeschrieben. Informationen zum Hundefreilauf oder Hundeverbot in einer bestimmten Grünanlage können bei Bedarf beim zuständigen Grünflächenamt erfragt werden. Hundehaltung in Berlin Information der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Auskunft beim Grünflächenamt
- Immissionskataster des Stadtgebietes Neubrandenburg, Ermittlungsjahr 1994 - Analytische Daten zu eingesetzten Holzbrennstoffen und deren Aschen aus im Amtsbereich nur mit Holz betriebenen Heizkraftwerken
The UAQB61 TTAAii Data Designators decode as: T1 (U): Upper air data T1T2 (UA): Aircraft reports A1A2 (QB): Bosnia and Herzegovina T1T2ii (UA61): Special aircraft reports, except for volcanic ash (Remarks from Volume-C: NilReason)
Vulkanische Eruptionen faszinieren die Menschen seit jeher, insbesondere wenn sie mit spektakulären Blitzen in Eruptionswolken einhergehen. Dieses Phänomen wurde erstmals durch Plinius den Jüngeren bei der 79 AD Eruption des Vesuvs beschrieben und heutzutage gibt es zahlreiche ausgezeichnete Fotos von Blitzen während vulkanischer Eruptionen. Das verstärkte wissenschaftliche Interesse beruht darauf, dass Blitze relativ einfach mittels Antennen zu registrieren sind und so u.U. als Mitigationswerkzeug und zur Abschätzung der Eruptionsgröße genutzt werden könnten. Zudem legen die Miller-Ureys Experimente nahe, dass Blitze in Vulkaneruptionen die Transformation der aus vulkanischen Gasen bestehenden primordialen Atmosphäre in komplexe organische Verbindungen begünstigt haben können.Bisher sind dedizierte Modelle zur Erklärung der Blitze in vulkanischen Eruptionen jedoch nach wie vor selten. Verschiedene elektrostatische Prozesse wie Triboelektrifikation und bruchinduzierte Ladungstrennung wurden zwar schon genauer untersucht, aber in vielen Modellen wird die Eruptionswolke hinsichtlich der Blitzentstehung immer noch mit einer dreckigen Gewitterwolke verglichen, obwohl die Gemeinsamkeiten beider Wolken eher klein sind. Mittels dieses Antrags soll die Entstehung von Blitzen in Eruptionswolken durch eine neuartige Kombination von Geländemessungen, Laborexperimenten und begleitenden numerischen Modellen untersucht werden. Bei den Geländemessungen kommen Doppler Radar, Hochgeschwindigkeitsvideos, Messungen des elektrischen Feldes sowie seismische und akustische Messungen zum Einsatz, um die auftretenden Blitze eindeutig physikalischen Bedingungen in der Eruptionswolke zuzuordnen. Diese Messungen sollen am Vulkan Sakurajima in Japan durchgeführt werden, der für seine häufigen vulkanischen Eruptionen sowie das Auftreten von Blitzen bekannt ist. Die Geländedaten dokumentieren die prä-eruptiven Bedingungen, die Eruptionsgeschwindigkeiten vor und während der Blitze, die Positionen der Blitze und dazugehörige elektrische Felder, sowie Korngrößenverteilungen der Asche. Diese Daten werden durch detaillierte Laborversuche in sog. Shock tubes ergänzt, in denen sowohl natürlich als auch synthetisch hergestellte Asche verwendet wird. Untersucht werden u.a. die elektrischen Eigenschaften der Asche und der Zusammenhang zwischen den Versuchsbedingungen und dem Auftreten von Blitzen. Letztlich werden wir ein bestehendes Eruptionssäulenmodell um die Berücksichtigung der elektrischen Eigenschaften der Aschepartikel erweitern. Hiermit sollen unsere Modellvorstellungen zur Entstehung von Blitzen untersucht werden, insbesondere warum einige Eruptionen keine Blitze aufweisen während sich andere durch heftige Blitztätigkeit auszeichnen. Unsere Gelände- und Labordaten zusammen mit den numerischen Modellen werden die Bedingungen zum Auftreten vulkanischer Blitze klar eingrenzen und somit wird sich auch abschätzen lassen, inwieweit Blitze als Warnsystem genutzt werden können.
Zu begutachten war das Eluat der zur Verfuellung der Hohlraeume im Kalkbergwerk Gerstheim vorgesehenen Wirbelschichtasche des Steinkohlekraftwerkes Roemerbruecke. Dabei wurde von der unguenstigen Bedingung ausgegangen, dass Wasser in die bisher ueberwiegend trockenen Kalkbergwerkstollen eindringt und das angereicherte Eluat das Grundwasser kontaminiert.
This work has the aim to develop suitable technologies for processes able to recover heavy metals from contaminated fly-ashes and to evaluate their potential as well as the ecological and the economic side-constraints. The one topic of this project is to utilize the heavy metals concentrated in filter fly-ashes by separating them following the principles of heavy metal sublimation / condensation that will be gained from the project mentioned above. The biochemical part of the project investigates the potential of biochemical heavy metal separation from fly-ashes by dissolving them in organic acids. In a second step these dissolved heavy metals will be taken up by special bacteria strains that are able to upgrade them extra- or intracellular. These experiments will be carried out in collaboration with the Institute for Biotechnology at the Technical University of Graz.
Derzeit befinden sich neue POP im Verfahren zur Aufnahme in das Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe. Die Aufnahme neuer POP in das Stockholmer Übereinkommen wirkt sich direkt auf die EU POP-Verordnung ((EU) 2019/1021) aus, die in den EU Mitgliedsstaaten unmittelbar gültig ist. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass eine möglichst frühzeitige Information darüber, welche Abfälle mit welchem POP-Gehalten betroffen sind, essentiell für den abfallwirtschaftlichen Vollzug in Deutschland ist. Von Relevanz für die Abfallwirtschaft sind insbesondere neue POP mit breiten Anwendungsbereichen u.a. im Bereich der Kunststoffe. Daneben spielen auch POP eine Rolle deren Grenzwerte zukünftig verschärft werden wie die Dioxine/ Furane. Vorschläge zu weiteren möglicherweise relevanten POP werden fortlaufend im POP-Review-Committee (POP-RC) diskutiert. Vor diesem Hintergrund ist es das Ziel des Vorhabens, diese und ggf. weitere potenzielle, neue POP-Stoffe durch gezielte Recherche und Laboranalysen in Abfällen zu identifizieren und zu quantifizieren. Im Ergebnis sollen Grenzwerte auf wissenschaftlicher Basis hergeleitet werden. Dabei sollen alle relevanten Rechtgebiete mit betrachtet werden.
Aerosol Index (AI) as derived from TROPOMI observations. AI is an indicator for episodic aerosol plumes from dust outbreaks, volcanic ash, and biomass burning. The TROPOMI instrument onboard the Copernicus SENTINEL-5 Precursor satellite is a nadir-viewing, imaging spectrometer that provides global measurements of atmospheric properties and constituents on a daily basis. It is contributing to monitoring air quality and climate, providing critical information to services and decision makers. The instrument uses passive remote sensing techniques by measuring the top of atmosphere solar radiation reflected by and radiated from the earth and its atmosphere. The four spectrometers of TROPOMI cover the ultraviolet (UV), visible (VIS), Near Infra-Red (NIR) and Short Wavelength Infra-Red (SWIR) domains of the electromagnetic spectrum. The operational trace gas products generated at DLR on behave ESA are: Ozone (O3), Nitrogen Dioxide (NO2), Sulfur Dioxide (SO2), Formaldehyde (HCHO), Carbon Monoxide (CO) and Methane (CH4), together with clouds and aerosol properties. This product is created in the scope of the project INPULS. It develops (a) innovative retrieval algorithms and processors for the generation of value-added products from the atmospheric Copernicus missions Sentinel-5 Precursor, Sentinel-4, and Sentinel-5, (b) cloud-based (re)processing systems, (c) improved data discovery and access technologies as well as server-side analytics for the users, and (d) data visualization services.
Aerosols are an indicator for episodic aerosol plumes from dust outbreaks, volcanic ash, and biomass burning. Daily observations are binned onto a regular latitude-longitude grid. The Aerosol layer height is provided in kilometres. The TROPOMI instrument onboard the Copernicus SENTINEL-5 Precursor satellite is a nadir-viewing, imaging spectrometer that provides global measurements of atmospheric properties and constituents on a daily basis. It is contributing to monitoring air quality and climate, providing critical information to services and decision makers. The instrument uses passive remote sensing techniques by measuring the top of atmosphere solar radiation reflected by and radiated from the earth and its atmosphere. The four spectrometers of TROPOMI cover the ultraviolet (UV), visible (VIS), Near Infra-Red (NIR) and Short Wavelength Infra-Red (SWIR) domains of the electromagnetic spectrum. The operational trace gas products generated at DLR on behave ESA are: Ozone (O3), Nitrogen Dioxide (NO2), Sulfur Dioxide (SO2), Formaldehyde (HCHO), Carbon Monoxide (CO) and Methane (CH4), together with clouds and aerosol properties. This product is created in the scope of the project INPULS. It develops (a) innovative retrieval algorithms and processors for the generation of value-added products from the atmospheric Copernicus missions Sentinel-5 Precursor, Sentinel-4, and Sentinel-5, (b) cloud-based (re)processing systems, (c) improved data discovery and access technologies as well as server-side analytics for the users, and (d) data visualization services.
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| Bund | 911 |
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| Gesetzestext | 1 |
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| Text | 150 |
| Umweltprüfung | 18 |
| unbekannt | 87 |
| License | Count |
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