Das Projekt "Die Küstenökosysteme am Arabischen Golf 10 Jahre nach der Ölkatastrophe des Golfkrieges von 1991" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Regensburg, Institut für Geographie.Durch die, im Golfkrieg von 1991, vom irakischen Aggressor mutwillig freigesetzten 1-6 Mio. t. Rohöl, wurden zahlreiche Küstenabschnitte an der saudiarabischen Küste verschmutzt. Die Lebewelt vieler Strand- und Intertidalbereiche wurde weitgehend vernichtet. Wissenschaftler aus Europa und Saudi Arabien untersuchten im Rahmen eines von der EU geförderten Projekts von 1992-1995 die Folgen der Katastrophe auf die Ökosysteme. Seit 1995 wurden keine weiteren Untersuchungen durchgeführt. Bei einer Reise im März 1999 konnte der Antragsteller an verschiedenen Strandabschnitten unter frischen Sedimenten (welche die Küste optisch voll regeneriert erscheinen lassen) noch beachtliche Teer- und Ölrückstände feststellen. In einigen Salzmarschbereichen findet erst jetzt eine zaghafte Kolonisierung von Krabben und Halophyten statt. Aufgrund der ausgezeichneten Dokumentation durch das EU-Projekt (der Antragsteller war daran beteiligt und hat daher zu allen Berichten Zugang) könnte durch erneute Untersuchungen 10 Jahre nach der Katastrophe die Regeneration, welche offensichtlich bei weitem noch nicht abgeschlossen ist, langfristig dokumentiert werden. Eine solche Studie würde erheblich zum besseren Verständnis von Regenerationsmechanismen in Abhängigkeit von verschiedenen Küstenökosystemen am Arabischen Golf beitragen.
Anlage 21 - Zulassung von Lehrgängen für die grundlegende Sicherheitsausbildung (zu § 53) Abschnitt 1 1. Verfahren zur Zulassung von Lehrgängen für die grundlegende Sicherheitsausbildung 1.1 Über die Zulassung von Lehrgängen zur grundlegenden Sicherheitsausbildung in der Binnenschifffahrt entscheidet die Berufsgenossenschaft. 1.2 Die Berufsgenossenschaft lässt einen Lehrgang zu, wenn er die nachstehenden Voraussetzungen erfüllt. 1.3 Der Lehrgangsanbieter trägt durch Ausstellung der Lehrgangsbescheinigung die Gewähr, dass die Teilnehmenden ausreichende Kenntnisse für sichere Arbeitsabläufe auf Schiffen vermittelt bekommen haben. 1.4 Bietet der Lehrgangsanbieter Lehrgänge an mehreren Örtlichkeiten an, so hat er durch innerbetriebliche Qualitätssicherung zu gewährleisten, dass an allen Örtlichkeiten die der Zulassung zu Grunde liegenden Standards eingehalten werden. 2. Antrag auf Zulassung 2.1 Der Antrag auf Zulassung ist schriftlich oder elektronisch an die Berufsgenossenschaft zu richten. 2.2 War ein Lehrgang der antragstellenden Person bereits zugelassen und erfüllt sie die Voraussetzungen zur Verlängerung der Zulassung nicht mehr oder die Zulassung wurde widerrufen, so kann ein Antrag auf Wiedererteilung der Zulassung nicht vor Ablauf eines Jahres nach dem Ende der vorherigen Zulassung gestellt werden. 2.3 Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen. 2.4 Dem Antrag sind anzufügen: ein ausführlicher Lehrgangsplan mit Angabe des Inhalts und der Dauer der unterrichteten Fächer sowie der Lehrmethode, ein Verzeichnis des Lehrpersonals, einschließlich ihrer nachgewiesenen Fachkenntnisse, Informationen über das Lehrmaterial, Angaben darüber, wo der Lehrgang stattfinden soll, und über die Einrichtungen, die für die praktischen Übungen zur Verfügung stehen, Teilnahmebedingungen für den Lehrgang, die Erklärung, dass der Lehrgangsanbieter sich dazu verpflichtet, der Berufsgenossenschaft unverzüglich und aus eigener Initiative über jede Änderung der im Zulassungsantrag enthaltenen Informationen schriftlich oder elektronisch anzuzeigen, sobald ein Antrag auf Zulassung gestellt oder eine Zulassung erteilt wurde. 3. Prüfung Die zuständige Behörde, die Berufsgenossenschaft und jeweils von ihr beauftragte natürliche Personen sind während der üblichen Betriebs- und Geschäftszeiten berechtigt, Lehrgangsräume, Lehrgangseinrichtungen, Unterrichtsmittel sowie die Durchführung der Lehrgänge zu prüfen. 4. Befristung, Widerruf der Zulassung 4.1 Die Zulassung wird bei Vorliegen der personellen, sachlichen und organisatorischen Voraussetzungen nach Abschnitt 2 befristet für höchstens fünf Jahre und unter dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt. Sie wird auf Antrag um jeweils höchstens fünf Jahre verlängert, wenn alle Voraussetzungen für die Zulassung weiterhin bestehen. Jede Änderung der oben genannten Voraussetzungen ist der Berufsgenossenschaft unverzüglich schriftlich oder elektronisch mitzuteilen. Hierauf ist die antragstellende Person bei Zulassung schriftlich hinzuweisen. 4.2 Die Zulassung kann widerrufen werden, wenn nachträglich eine Zulassungsvoraussetzung weggefallen ist, wenn die Schulung nicht ordnungsgemäß durchgeführt wird oder wenn gegen die Pflichten, die sich aus der Zulassung ergeben, verstoßen wird. Die sonstigen verwaltungsverfahrensrechtlichen Vorschriften über Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten bleiben unberührt. 4.3 Eine Übertragung der Durchführung der Lehrgänge an andere Personen, die nicht Beschäftigte des zugelassenen Lehrgangsanbieters sind, ist nur zulässig, wenn die Organisation und die Sachmittelausstattung auch für diese Dienstleistungen unmittelbar durch den zugelassenen Lehrgangsanbieter erfolgt und wenn diese Personen die personellen Voraussetzungen nach Abschnitt 2 Ziffer 1 erfüllt. Für diese übertragenen Dienstleistungen muss die Durchführung durch andere Personen, die nicht Beschäftigte des zugelassenen Lehrgangsanbieters sind, in dessen Auftrag und Namen erfolgen. Abschnitt 2 Voraussetzungen zur Zulassung von Lehrgängen für die grundlegende Sicherheitsausbildung 1. Personelle Voraussetzungen 1.1 Die antragstellende Person hat nachzuweisen, dass die eingesetzten Lehrkräfte zur Durchführung der grundlegenden Sicherheitsausbildung befähigt sind. 1.2 Antragstellende Person und Lehrkraft können identisch sein. 1.3 Die Befähigung ist gegeben, wenn die Lehrkraft die persönlichen Voraussetzungen erfüllt und durch Vorlage einer Bescheinigung nachweist, dass sie über die nachstehend aufgeführte fachliche Qualifikation verfügt. 1.4 Die Lehrkraft hat sich in angemessenen Zeitabständen, die vom gesetzlichen Unfallversicherungsträger für die Qualifikationen vorgegeben werden, fortzubilden. Eine Fortbildung der Lehrkräfte erfolgt beim zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungsträger. 1.5 Persönliche Voraussetzungen der Lehrkraft: Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift Zuverlässigkeit, nachgewiesen durch ein aktuelles Führungszeugnis Berufserfahrung in der Binnenschifffahrt von mindestens 3 Jahren als Schiffsführer/Schiffsführerin oder Fährführer/Fährführerin oder Berufserfahrung in der Seeschifffahrt von mindestens drei Jahren als Kapitän/Kapitänin 1.6 Fachliche Qualifikation der Lehrkraft: Erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang des gesetzlichen Unfallversicherungsträgers, der die bereichsbezogene Ausbildung bereitstellt und durchführt. Der Lehrgang orientiert sich an Teilen der Rahmenthemen der Ausbildungsstufe III zur Ausbildung der Fachkraft für Arbeitssicherheit in der Binnenschifffahrt, oder Fachkraft für Arbeitssicherheit nach den §§ 5 bis 7 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit ( ASiG ) mit einer für die Binnenschifffahrt oder für die Seeschifffahrt bereichsbezogenen Ausbildung nach § 4 Absatz 6 und 7 der Unfallverhütungsvorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung ( DGUV Vorschrift 2) vom 01. Januar 2011, in der Fassung vom 01. Februar 2012, veröffentlicht unter https://www.bg-verkehr.de/medien/medienkatalog/ unfallverhuetungsvorschriften/dguv-vorschrift-2-bisher-bgv-a2 (Externer Link) . 2. Sachliche Voraussetzungen 2.1 Die antragstellende Person hat nachzuweisen, dass der Lehrgang auf einem Wasserfahrzeug, einer schwimmenden Anlage oder einer geeigneten Landanlage durchgeführt wird, so dass insbesondere die praktischen Elemente des Lehrgangs unter realistischen Bedingungen vermittelt werden können. 2.2 Die antragstellende Person hat nachzuweisen, dass die aus der Anlage ersichtlichen theoretischen Unterrichtsanteile in geeigneten Räumlichkeiten stattfinden. Geeignet sind auch Fahrzeuge. Die theoretischen Unterrichtsanteile können auch durch elektronisch gestützte Konzepte vermittelt werden. Diese Konzepte bedürfen der besonderen Zustimmung durch die Berufsgenossenschaft, um das Erreichen der notwendigen Handlungskompetenz sicherzustellen. 3. Organisatorische Voraussetzungen 3.1 Inhalt und Umfang der Lehrgänge 3.1.1 Der Unterricht hat sich nach einem Leitfaden des Lehrgangsanbieters zu richten, der für die Lehrkräfte hinsichtlich Inhalt, Durchführung der praktischen Demonstrationen und Übungen sowie Mindestzeitmaß verbindlich ist. 3.1.2 Im Einzelnen müssen die im Anhang 2 genannten Lernziele (Interner Link) erreicht sowie die dort genannten theoretischen und praktischen Inhalte vermittelt werden. Das geschieht in einem Lehrgang, der eine enge Verzahnung von Praxis und Theorie als Grundlage für das Erreichen der notwendigen Handlungskompetenz sicherstellt. 3.1.3 Die Dauer des Lehrgangs sollte mindestens drei Tage betragen, darf diese Dauer aber auch nicht erheblich überschreiten. 3.1.4 Im Leitfaden sind Aussagen zum Gesamtlernziel, der zeitlichen Gestaltung, der Organisation und der Gliederung des Lehrgangs zu treffen. 3.1.5 Die Teilnehmenden sollen nach Abschluss des Lehrgangs in der Lage sein, unter besonderer Beachtung des Eigenschutzes sicher, verantwortungsbewusst und selbstständig auf Weisung eines Vorgesetzten ihre Tätigkeit auf einem Binnenschiff aufzunehmen. 3.2 Teilnahmebescheinigung 3.2.1 Den Teilnehmenden ist eine Teilnahmebescheinigung auszuhändigen. Die Bescheinigung über die Ausbildung darf nur erteilt werden, wenn die Lehrkraft die Überzeugung gewonnen hat, dass die Teilnehmenden die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen. 3.2.2 Ein Gestaltungsbeispiel einer Teilnahmebescheinigung ist im Anhang 1 (PDF, intern) wiedergegeben. 3.3 Dokumentation 3.3.1 Der zugelassene Lehrgangsanbieter hat über die durchgeführten Lehrgänge folgende Aufzeichnung zu führen: Art des jeweiligen Lehrgangs (praktisch-theoretisch oder praktisch-theoretisch/elektronisch) Ort und Dauer des Lehrgangs Name der Lehrkraft Nachweis der Teilnahme durch Name, Geburtsdatum und Unterschrift der Teilnehmenden. 3.3.2 Die Aufzeichnungen sind vom zugelassenen Lehrgangsanbieter fünf Jahre ab dem Tag des Endes des Lehrgangs aufzubewahren und auf Anforderung der Berufsgenossenschaft oder einer von ihr beauftragten natürlichen Person vorzulegen. Nach Ablauf dieses Zeitraums sind die Aufzeichnungen vom zugelassenen Lehrgangsanbieter unverzüglich, bei elektronischer Speicherung automatisiert, zu löschen. 3.4 Versicherungsschutz Die antragstellende Person hat nachzuweisen, dass sie eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, die eventuelle Personen- und Sachschäden, die im Zusammenhang mit den Lehrgängen stehen, abdeckt. Stand: 14. April 2023
Das Projekt "Process-oriented strategies to enable legume adoption in sub-Saharan Africa: experiences from the Derived and Northern Guinea savannahs of West Africa" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Hohenheim, Institut für Sozialwissenschaften des Agrarbereichs, Fachgebiet Landwirtschaftliche Kommunikations- und Beratungslehre.
Arbeits- und Gesundheitsschutz ist für Unternehmen in Sachsen-Anhalt kein Fremdwort, und doch gibt es Möglichkeiten der Verbesserung. Zu diesem Ergebnis kommt der Fachbereich Arbeitsschutz im Landesamt für Verbraucherschutz in seinem Jahresbericht 2015, der auf dem Arbeitsschutztag am Donnerstag in Halle vorgestellt wurde. Insbesondere Kleinstbetriebe mit bis zu neun Beschäftigten haben aus Sicht der Kontrolleure Reserven. Die Ministerin für Arbeit, Soziales und Integration, Petra Grimm-Benne, warb auf dem Fachtag für einen effektiven Arbeits- und Gesundheitsschutz in den Betrieben. Grimm-Benne sagte: ?Gute Arbeit bedeutet auch, dass die Unternehmen Arbeitsbedingungen schaffen, damit ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter physisch und psychisch gesund bleiben.? Nach den Worten der Ministerin tragen der demografische Wandel und der daraus resultierende Fachkräftemangel dazu bei, dass Unternehmen dem Arbeits- und Gesundheitsschutz einen immer höheren Stellenwert einräumen. Sie sagte: ?Verletzte und kranke Beschäftigte bedeuten Arbeitsausfall, und Arbeitsausfall ist Gift für erfolgreiches Wirtschaften.? Sachsen-Anhalts Arbeitsschutzverwaltung mit ihren rund 130 Beschäftigten und Gewerbeaufsichts-Dezernaten in fünf Regionen hat für 2015 insgesamt 5.272 amtliche Betriebsüberprüfungen und 2.495 Baustellenbegehungen bilanziert. Zu den Beanstandungen vor Ort heißt es, dass Arbeitsmittel bemängelt, Arbeitsplatzgestaltungen kritisiert oder aber Arbeitszeitverstöße geahndet werden mussten. Ein Schwerpunkt der Kontrollen 2015 war die Arbeitsschutzorganisation, deren wesentlicher Bestandteil eine konkrete Gefährdungsbeurteilung für einzelne Arbeitsplätze ist. Unter diesem speziellen Blickwinkel wurden 331 Betriebe besichtigt. Zu 90 Prozent war nichts oder nur wenig zu beanstanden, wobei komplett fehlerfrei allein 40 Prozent der Betriebe ihren Arbeitsschutz organisiert hatten. Für jeden zehnten Betrieb musste zunächst ein mangelhaftes Zeugnis ausgestellt werden. Insbesondere Kleinstbetriebe mit bis zu neun Beschäftigten hatten Probleme, eine ordnungsgemäße Arbeitsschutzorganisation nachzuweisen. Mehr als die Hälfte der kontrollierten Kleinstbetriebe musste deutlich nachbessern, was ihnen auch weitgehend gelang. Insgesamt kommen die Kontrolleure zur Einschätzung, dass zwei von drei Unternehmen ihre Organisationspflichten aus dem Arbeitssicherheitsgesetz erfüllen. Das heißt auch, dass diese Firmen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt bestellt sowie den nach Gesetz vorgeschriebenen Arbeitsschutzausschuss eingerichtet haben. Eine weitere Aufgabe der Arbeitsschutzverwaltung ist die Marktüberwachung. Hier werden Produkte und Materialien auf eine mögliche Sicherheits- und Gesundheitsgefährdung hin überprüft. Im Vorjahr wurden 1.109 Verbraucherprodukte begutachtet und im Labor analysiert. Im Jahresbericht beispielhaft beleuchtet wird der Markt der LED-Lampen. Dabei wurden 50 verschiedene Produkte mit einer Spannung von 50 bis 250 Volt getestet. Zwölf Lampen erfüllten nicht die nach DIN-Norm EN 62560: 2013-11 vorgeschriebenen Anforderungen. Kriterien für die Prüfer sind unter anderem, dass die Lampen keine scharfen Kanten und Ecken aufweisen und auch nicht auseinandernehmbar sein dürfen. Zudem müssen auf dem Lampenkörper alle erforderlichen Daten und Angaben wie etwa die CE-Kennzeichnung ordnungsgemäß vermerkt sein. Im Labor werden zudem die Spannungsfestigkeit und der Isolationswiderstand getestet. Drei der 50 LED-Lampen mussten als gefährlich eingestuft werden. In jedem Fall erhielten die Lampenhersteller und ?Vertreiber die Ergebnisse der Überprüfung und wurden zur Behebung der Mängel aufgefordert. Ein dritter Schwerpunkt im Arbeitsschutz-Bericht widmet sich den Verfahren zur Anerkennung von Berufskrankheiten. Im Jahr 2015 gab es unter Beteiligung der Arbeitsschutzverwaltung in Sachsen-Anhalt 701 derartige Verfahren. Neu im Katalog der Berufskrankheiten werden Hautkrebserkrankungen durch UV-Lichtstrahlungen geführt. Im gesamten Jahr 2015 wurden 107 Arbeitnehmer mit UV-bedingten Hautkrebskrankheiten begutachtet, für 58 von ihnen stellten die Gewerbeärzte eine Bescheinigung als Berufskrankheit aus. Damit nimmt der Hautkrebs in der Gesamtheit der als Berufskrankheit anerkannten Hauterkrankungen (83 Fälle insgesamt) eine Spitzenposition ein. Mit der Anerkenntnis als Berufskrankheit können Betroffene Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung beanspruchen. ? etwa für die medizinische Behandlung, für Prävention oder für Rentenleistungen. Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass jahrelanges Arbeiten im Freien Hautkrebs durch UV-Strahlung hervorrufen kann. Dabei geht man von einer Tätigkeit im Freien von mindestens 15 Jahren aus. Insbesondere Straßenbauarbeiter, Dachdecker, Landwirte oder Seeleute gelten als gefährdet. Wirksamer Schutz ist jedoch möglich, etwa über die Arbeitsorganisation ? sprich Verlagerung der Arbeit im Freien in die Morgen- und Abendstunden ? oder durch technische Hilfsmittel wie Abdeckungen und Überdachungen über Baustellen und Arbeitsstätten. Aber auch Arbeitnehmer können individuell durch entsprechende Kleidung sowie Hautschutzcremes zum eigenen Schutz beitragen. Impressum:Ministerium für Arbeit, Soziales und IntegrationPressestelleTurmschanzenstraße 2539114 MagdeburgTel: (0391) 567-4608Fax: (0391) 567-4622Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de
Das Projekt "Teilvorhaben: Methodiken zur Erstellung und Aufbereitung von Anforderungsprofilen für Entwicklung und Validierung robuster Automotivehalbleiterkomponenten^Robuster Entwurf von neuen Elektronikkomponenten für Anwendungen im Bereich Elektromobilität (RESCAR 2.0)^Teilvorhaben: Robuster Entwurf für hochintegrierte More-than-Moore Systeme für Anwendungen zur Elektromobilität^Teilvorhaben: Anwendungsspezifische Robustheitsanalyse mit propagierten Anforderungsprofilen, Verifikationsfluss zwischen OEM und ASIC-Entwicklung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Robert Bosch GmbH.
Das Projekt "Dauerhaftigkeit von Betonfahrbahnen aus Betongranulat" wird/wurde gefördert durch: Bundesamt für Straßen, Forschung Straßen-Brücken-Tunnel. Es wird/wurde ausgeführt durch: Beratung und Expertisen für Verkehrsflächen in Beton - BEVBE.Projektbeschreibung: Recyclingbeton soll zukünftig für Betonfahrbahnen vermehrt verwendet werden. Um Erkenntnisse zum langfristigen, sicheren und nachhaltigen Gebrauch von Recyclingbeton aus Betongranulat von alten für die zweckmäßige Verwendung in neuen Betonfahrbahnen zu erhalten, sind verschiedene Dauerhaftigkeitseigenschaften zu ermitteln. 1990/91 konnten auf der A13 im Abschnitt Oberriet-Haag Betone aus Betongranulat unterschiedlicher Rezepturen als Fahrbahn eingebaut werden. Erste Erfahrungen zur Aufbereitung und zum Einbau sowie erste Folgerungen sind in der Forschungsarbeit VSS 12/91 (Band 326) publiziert. Die eingebaute Betonfahrbahn aus Betongranulat auf der A13 weist fünf Teilstücke mit folgenden Betonrezepturen auf: - Rezeptur 1a (1990): Betongranulat 100Prozent (Gesamtgemisch), Zusatzmittel A - Rezeptur 1b (1990): Betongranulat 100Prozent (Gesamtgemisch), Zusatzmittel B - Rezeptur 2a (1990): Betongranulat 66Prozent (in Fraktionen), 34Prozent Natursand 0-4, Zusatzmittel B - Rezeptur 1c (1991): Betongranulat 100Prozent (in Fraktionen), Zusatzmittel C - Rezeptur 2b (1991): Betongranulat 87Prozent (in Fraktionen), 13Prozent Natursand 0-4, Zusatzmittel C. Nach der visuellen Beurteilung der Betonfahrbahn werden repräsentative Prüfkörper entnommen, welche neben der visuellen Beurteilung (nach SN 640 925) auch physikalisch und chemisch untersucht werden. Die Resultate werden sowohl mit dem damals eingebauten Fahrbahnbeton aus natürlichen Gesteinskörnungen als auch mit denjenigen mit Betongranulat verglichen. Die Untersuchungsresultate werden ausgewertet, beurteilt und in einem Bericht zusammengefasst und kommentiert. Projektziele: Ziel ist das künftig vermehrte Verwenden von Betongranulat (von abgehenden, alten Betonfahrbahnen) für neue Betonfahrbahnen. Dazu sind wertvolle Erfahrungen zu gewinnen anhand der vor über 18 Jahren eingebauten Betonfahrbahn im Autobahnabschnitt der A13, Oberriet-Haag. In diesem Abschnitt werden am Beton mit unterschiedlichen Anteilen Betongranulat vergleichende Untersuchungen durchgeführt und das Langzeitverhalten beurteilt. Anhand der Resultate Überprüfung und evtl. Anpassung der Recycling-Norm SN 670 143.
Das Projekt "Dendrochronologische Untersuchungen an Juniperus sp. im Gebirgsland von Asir, Saudi Arabien" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Regensburg, Institut für Geographie.Im Gebirgsland des Asir im Südwesten der Arabischen Halbinsel gedeihen in den Höhenklimaten teilweise dichte Bestände von Juniperus und Podocarpus. Seit über einem Jahrzehnt ist ein verbreitetes Absterben der Bestände zu beobachten. Da dieses Phänomen an verschiedenen Lokalitäten auftritt, wurde von der Nationalen Kommission für Umweltschutz in Riyadh (NCWCD) ein Forschungsprogramm ins Leben gerufen, das die Gründe für das Absterben sowie geeignete Maßnahmen liefern soll, um dieses einzudämmen. Auf Grund der großflächigen Verbreitung des Phänomens können neben anthropogenen auch klimatische Ursachen nicht ausgeschlossen werden. Dieses soll von den Antragstellern mittels dendrochronologischer Untersuchungen der Juniperus sp.- Bestände zwischen Al-Taif und Jabal-Fayfa (nördlich der jemenitischen Grenze im Süden) herausgefunden werden. Aufgrund der großen ökologischen Bedeutung der Bergwälder besteht vor Ort ein großes Interesse an diesen Untersuchungen, welches sich in einer engen Zusammenarbeit mit einheimischen Wissenschaftlern der botanischen Sektion der NCWCD äußert, durch die ein Arbeiten in dieser unzugänglichen Region überhaupt erst möglich wird.
Das Projekt "Mikrosensorisches System zur Bestimmung von Zusammensetzung und Konzentration von Fluessigkeiten" wird/wurde gefördert durch: Universität Bremen, Kommission für Forschungsplanung und Wissenschaftlichen Nachwuchs. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Bremen, Institut für Mikrosensoren, -aktoren und -systeme.Entwicklung eines Fluessigkeitssensors zur Charakterisierung binaerer Benzin/Alkoholgemische. Das Projekt ist eingebunden in die Entwicklung von sogenannten Zero Emission Vehicles, bei denen durch Verwendung von Benzin/Alkoholgemischen eine Reduktion des Schadstoffausstosses moeglich wird. Um eine effiziente Motorsteuerung und -regelung zu erreichen, die in ihren Anspruechen konventionellen Antrieben entspricht, ist es notwendig die Zusammensetzung des alternativen Treibstoffes zu ueberwachen bzw. zu bestimmen. Hierzu wurde ein Sensor entwickelt, der mit den Technologien der Mikrosystemtechnik herstellbar ist. Durch die so entsprechend moeglichen kompakten Abmessungen ist zusaetzlich eine Reduzierung des Fahrzeuggewichts moeglich, die sich ebenfalls positiv auf das Emissionsverhalten auswirkt. Parallel dazu wurde eine Auswerteeinheit entwickelt und in Form eines anwendungsspezifischen integrierten Schaltkreises (ASIC) erfolgreich getestet. Somit stand zum Abschluss des Projektes ein funktionsfaehiger Sensor mit einem fuer diese Aufgabe angepassten Auswerteelektronik zur Verfuegung.
Das Projekt "Adaptiver Mobiler Industrie-Roboter (AMIR)" wird/wurde gefördert durch: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg. Es wird/wurde ausgeführt durch: Fachhochschule Karlsruhe,Hochschule für Technik, Fachbereich Mechatronik.Mit studentischen Gruppen und im Rahmen von Diplomarbeiten werden Entwicklungen durchgefuehrt. Ziel ist: mittels eines auf einer Transporteinheit aufgebauten Kleinroboters sollen Arbeiten in einer flexiblen Produktion durchgefuehrt werden koennen. Dazu wurde ein omnidirektionales Fahrwerk entwickelt, um auf engstem Raum manoevrierfaehig zu bleiben. Derzeitige Entwicklungen betreffen das erforderliche Navigationssystem und die Objekterkennung mittels Bildverarbeitung.
Das Projekt "Entwicklung eines integrierten ISFET-Fluidik-Mikrosystems zur dynamischen ionometrischen Messwerterfassung" wird/wurde gefördert durch: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit. Es wird/wurde ausgeführt durch: Fraunhofer-Institut für Mikroelektronische Schaltungen und Systeme.Das Gesamtziel des Verbundvorhabens bestand in der Entwicklung eines integrierten Mikrosystems zur ionometrischen Messwerterfassung, bestehend aus fluidischen und elektronischen Komponenten, Die Aufgaben im Rahmen des Teilvorhabens des IMS Dresden gliederten dabei sich in zwei Komplexe: - in einen technolog. Komplex zur Entwicklung von ISFET mit rueckseitig angebrachter ionensensitiver Membran zur Einbindung in das Fluidik-Mikrosystem, und - in die Mitarbeit bei der Konzeption der Messstrategie fuer die systeminterne Signalverarbeitung und den Entwurf eines entsprechenden ASIC in CMOS-Technologie. Die Aufgabe des IMS2 bestand u.a. in der Entwicklung von ISFET, die den direkten Kontakt zwischen dem aktiven Sensorbereich, d.h. dem Kanalgebiet des Transistors, und der Mess- bzw. Kalibrierloesung ermoeglichen, und ohne zwischengeschaltetes Spacerchip ueber den Oeffnungen des Fluidikkoerpers angebracht werden koennen. Als Loesung wurde der Rueckseitenmembran-ISFET (RSM-ISFET) gewaehlt, bei dem das Kanalgebiet durch selektive Entfernung des Bulk-Siliziums von der Chiprueckseite her zugaenglich gemacht und mit der ionenempfindlichen Membran versehen wird. Alle sonstigen Kontakt- und Leitbahnstrukturen des Sensors sind dabei wie ueblich auf der Chipvorderseite angebracht, so dass zur Kontaktierung die konventionelle Drahtbondtechnik eingesetzt werden kann.
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