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Welche Fischarten gibt es in Berlin?

Die ursprüngliche Fischfauna der Berliner Gewässer umfasst 36 Rundmäuler und Fischarten. Aktuell kommen 40 Fischarten in den Berliner Gewässern vor. Davon sind 14 Fischarten nicht heimisch (Neobiota). Am häufigsten sind die Fischarten Plötze, Barsch, Rotfeder, Hecht, Schleie, Blei und Aal. Von der ursprünglichen Fischfauna gelten Bachneunauge, Barbe, Europäischer Stör, Flussneunauge, Atlantischer Lachs, Meerneunauge und Zährte als ausgestorbene oder verschollene Arten. Zur Aufrechterhaltung des Lebenszyklus der Arten ist eine Durchwanderbarkeit der Fließgewässer notwendig. Die dafür notwendige Durchgängigkeit ist in vielen Bereichen von Havel und Spree derzeit nicht gegeben. Fische in Berlin – Bilanz der Artenvielfalt (Broschüre) Fischarten in Berlin (Umweltatlaskarte Fischfauna)

Wanderfischprogramm Sachsen-Anhalt Grundgedanke Lebenszyklus von Lachs und Meerforelle Bisherige Maßnahmen Bisherige Erfolge Mögliche Ausweitung auf das Bode-Selke-System Weitere Wiederansiedlungsprogramme

Wanderfischarten wie Lachs und Meerforelle gehören zur natürlichen Fischfauna der Elbe und ihrer Nebengewässer. Ihre Bestände sind jedoch schon vor Jahrzehnten insbesondere infolge der starken Wasserverschmutzung sowie der zunehmenden Querverbauung vieler Gewässer und der damit verbundenen Unpassierbarkeit der natürlichen Wanderrouten erloschen. Inzwischen hat sich der Gewässerzustand vor allem in Bezug auf die Wasserqualität deutlich verbessert. Doch auch der Bau von Fischaufstiegsanlagen hat dazu geführt, dass Wandersalmoniden (Salmoniden sind lachs- und forellenartige Fische) ihre Laichgewässer wieder aus eigener Kraft erreichen können. Dies eröffnet Perspektiven für die erfolgreiche Wiederansiedlung dieser Arten und damit der Verbesserung der naturnahen Fischartenvielfalt im Elbesystem. Der Atlantische Lachs (Salmo salar) und die Meerforelle (Salmo trutta morpha trutta) sind Salmoniden. Sie gehören zu den anadromen Wanderfischen. Das bedeutet, die geschlechtsreifen Fische steigen vom Meer die Flüsse hinauf, um dort zu laichen. Die geschlüpften Junglachse wandern nach wenigen Monaten, die Meerforellen nach etwa 1-2 Jahren flussabwärts, um meist mehrere Jahre auf dem offenen Meer heranzuwachsen. Anschließend treten diese Fische die Laichwanderung zurück ins Süßwasser an. Die meisten Atlantischen Lachse laichen nur einmal in ihrem Leben. Die Meerforelle unternimmt hingegen mehrere Laichwanderungen. Bereits im Jahr 2007 wurde das Institut für Binnenfischerei e.V. Potsdam-Sacrow vom Land Sachsen-Anhalt mit einer vorbereitenden Studie zur Überprüfung der fischökologischen und gewässermorphologischen Potenziale zur Wiederansiedlung von Großsalmoniden in Sachsen-Anhalt beauftragt. Ziel war es aufzuzeigen, in welchen Gewässern Sachsen Anhalts Lachs und Meerforelle historisch vertreten waren und welche Gewässer bei Berücksichtigung der artspezifischen Lebensraumansprüche unter den aktuellen Gewässerbedingungen am besten für eine Wiederansiedlung geeignet sind. Auf der Grundlage dieser Studie hat das Land im Jahr 2009 ein „Wanderfischprogramm Sachsen Anhalt“ ins Leben gerufen. Die Hauptziele dieses Projektes liegen in der Wiedereinbürgerung und gezielten Stützung von Wanderfischarten mit dem langfristigen Ziel einer fischereilichen bzw. angelfischereilichen Nutzung, sowie in der Wiederherstellung und dem Schutz gewässertypischer Lebensräume und Fischbestände. Die Zielsetzungen des Wanderfischprogramms stehen damit gleichzeitig in einem engen Zusammenhang mit der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie im Land Sachsen-Anhalt. Im Rahmen des Wanderfischprogramms wurden seit Herbst 2009 Erstbesatzmaßnahmen mit jungen Lachsen und Meerforellen zunächst in der Nuthe (Fläming) und ab 2012 in der Jeetze und ihren Zuflüssen (Altmark) durchgeführt. In beiden Gewässersystemen werden jährlich Rückkehrer durch das Institut für Binnenfischerei in einem Laichfisch-Monitoring erfasst. Die bisherigen Bemühungen der Wiederansiedlung werden durch das auf natürliche Vermehrung der Rückkehrer basierende Aufkommen von unmarkierten Jungfischen belohnt. Die zurückkehrenden Laichfische und der Reproduktionserfolg unterstreichen die Eignung der vorhandenen Laich- und Jungfischhabitate in den ausgewählten Gewässern. Die Studie des Instituts für Binnenfischerei e.V. Potsdam-Sacrow hat auch deutlich gezeigt, dass das natürliche Potenzial für den Wiederaufbau umfangreicherer Lachs- und Meerforellenbestände im Bode-System einschließlich der unteren Saale besonders hoch ist. Im Bode-Selke-System gibt es etwa 30 Hektar an geeigneten Laich- und Jungfischhabitaten, die somit einen bedeutenden Beitrag zur Lachs- und Meerforellenpopulation des Elbeeinzugsgebiets leisten können. Im Bode-System gibt es jedoch eine Vielzahl gewässerbezogener Nutzungsansprüche. Daher wurde zunächst mit allen relevanten Akteuren und Gewässernutzern gesprochen, ihre derzeitige Situation erfasst und die verschiedenen Belange, Interessen und Nutzungsperspektiven im Zusammenhang mit der Aufnahme der Bode als Projektgewässer in das Wanderfischprogramm analysiert. Dieser offene Austausch und die Unterstützung aller Akteure werden zukünftig maßgeblich zum Erfolg und Fortschritt des Wanderfischprogramm Sachsen-Anhalts beitragen. Bereits heute werden bestehende Wanderbarrieren durch den Bau von Fischaufstiegsanlagen und die Beseitigung historischer Querbauwerke nach und nach entfernt. Zudem werden auch Schutzmaßnahmen an Wasserkraftanlagen realisiert, die dem Fischabstieg dienen. Die Wiederherstellung der biologischen Durchgängigkeit der Gewässer kommt jedoch nicht nur den Lachsen und Meerforellen zugute, sondern auch vielen weiteren Fischarten, die Wanderungen innerhalb der Gewässer unternehmen. Elbe Unter Federführung des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie führt das länderübergreifende Lachsprogramm „ SALMO ALBIS “ alle Wiederansiedlungsprojekte der Elbanrainerstaaten von Tschechien bis zur Nordsee zusammen. Diese Koordination bezweckt, die Elbe mit ihren gesamten Nebenflüssen als Ganzes, für den großräumigen Aufbau von überlebensfähigen Beständen der Großsalmoniden (Lachs und Meerforelle) abzudecken. Rhein Die Mitglieder der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) –Schweiz, Frankreich, Deutschland, Luxemburg, die Niederlande und die Europäische Kommission- setzen mit dem aufgelegte Programm „ Lachs 2020 “ als Teil des IKSR-Programms Rhein 2020 zur nachhaltigen Entwicklung des Rheins ihre Bemühungen zur Wiederansiedlung des Lachses im Rheineinzugsgebiet fort. International Die North Atlantic Salmon Conservation Organization (kurz: NASCO ) ist eine internationale Organisation, die 1984 durch eine zwischenstaatliche Konvention gegründet wurde. Das Ziel der NASCO ist es, den Atlantischen Lachs durch internationale Zusammenarbeit unter Beachtung bester wissenschaftlicher Erkenntnisse zu schützen, dessen Bestände wieder aufzubauen, diese zu erhalten und vernünftig zu bewirtschaften.

Niedersachsens Fische gefährdet durch Klimakrise und menschliche Eingriffe in ihre Lebensräume

Hannover/Oldenburg. Die Fischfauna der niedersächsischen Binnengewässer ist durch massive Veränderungen ihrer Lebensräume gefährdet. Gründe sind langjährige menschliche Eingriffe und die zunehmenden Auswirkungen der Klimakrise. Die Hälfte aller Arten ist gefährdet oder bereits in der Vergangenheit ausgestorben. Dies verdeutlicht eine neue Rote Liste, die im Rahmen der Umsetzung des Niedersächsischen Weges durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) herausgegeben wurde. Die Fischfauna der niedersächsischen Binnengewässer ist durch massive Veränderungen ihrer Lebensräume gefährdet. Gründe sind langjährige menschliche Eingriffe und die zunehmenden Auswirkungen der Klimakrise. Die Hälfte aller Arten ist gefährdet oder bereits in der Vergangenheit ausgestorben. Dies verdeutlicht eine neue Rote Liste, die im Rahmen der Umsetzung des Niedersächsischen Weges durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) herausgegeben wurde. Die neue, im September 2023 erschienene dritte Fassung der Roten Liste dokumentiert die aktuelle Gefährdungssituation der in niedersächsischen Binnengewässern vorkommenden Fische, Rundmäuler und Krebse. Von den aktuell vorkommende 77 Arten bzw. Ökotypen wurden 51 in der vorliegenden Roten Liste bewertet. „Drei Wanderfischarten, darunter der Atlantische Stör, gelten trotz gezielter Maßnahmen zur Wiederansiedlung als ausgestorben, weitere 22 Arten sind in ihrem Bestand gefährdet oder extrem selten“, betont Lutz Meyer, Leiter des Dezernats Binnenfischerei –Fischereikundlicher Dienst im LAVES. „Damit steht rund die Hälfte der Arten auf der Roten Liste.“ Zudem sind acht weitere Arten in die Vorwarnliste aufgenommen, nur ein Drittel ist aktuell ungefährdet. „Rote Listen als Verzeichnisse ausgestorbener, verschollener und gefährdeter Tier-, Pflanzen- und Pilzarten sind ein wichtiges Instrument des Naturschutzes“, ergänzt Berthold Paterak, Leiter des Geschäftsbereichs Naturschutz im NLWKN. „Im Rahmen des Niedersächsischen Weges wurde die Verpflichtung zu ihrer Erstellung in das Niedersächsische Naturschutzgesetz aufgenommen und wird nun konsequent durch die Landesregierung umgesetzt.“ „Das Artensterben unter der Wasseroberfläche ist uns viel weniger präsent als beispielsweise der Rückgang der Insekten. Es ist aber nicht weniger dramatisch. Weltweit ist ein Drittel aller Süßwasserfischarten vom Aussterben bedroht. Der Fischartenschutz ist nur möglich, wenn wir die aquatischen Lebensräume schützen – und damit sind nicht nur direkte Maßnahmen an den Flüssen und Gewässern gemeint. Wir müssen die Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen, Wäldern und Mooren in den Gewässereinzugsgebieten anpassen, damit weniger Stoffe in die Gewässer eingetragen werden, die Fischen und anderen Lebewesen im Wasser schaden. Im Niedersächsischen Weg haben wir uns gemeinsam mit den Landwirtinnen und Landwirten dazu verpflichtet, den Gewässerschutz in der Fläche voran zu bringen. Wichtig dabei ist, dass die Betriebe für ihre Anstrengungen für dieses gesamtgesellschaftliche Ziel entschädigt werden. Das ist beispielgebend“, sagt Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte. Umweltminister Christian Meyer erklärt: „Das Aktualisieren der Roten Listen ist wesentlicher Bestandteil des Niedersächsischen Weges. Ich danke LAVES und NLWKN für die umfangreichen Arbeiten. Sie zeigen die erschreckend hohe Bedrohung für Arten in unseren Gewässern. Viele Fischarten sind vom Aussterben bedroht oder haben sich im Bestand verschlechtert. Nur bei wenigen gibt es Verbesserungen. Mit den Gewässerrandstreifen, den vielen Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerqualität und Renaturierung im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie arbeiten wir intensiv an Verbesserungen für die Fisch-Lebensräume. Die Klimakrise und zunehmende Trockenheit verstärken die Gefahren für die Artenvielfalt in Gewässern. Für mich ist klar: Eine Bestandsaufnahme reicht nicht, wir brauchen dringend konsequenten Klima-, Gewässer- und Artenschutz.“ Positive und negative Trends Positive und negative Trends Im Vergleich mit der letzten veröffentlichten Fassung der Roten Liste aus dem Jahr 1993 hat sich für insgesamt 26 Arten (51 %) eine Änderung der Gefährdungskategorie ergeben. Während 16 Arten (31 %) erfreulicherweise als geringer gefährdet eingestuft werden konnten, mussten zehn Arten (20 %) einer höheren Gefährdungskategorie zugeordnet werden. Gründe sind sowohl reale Veränderungen der Bestände als auch Kenntniszuwachs und eine veränderte Methodik. Neben den drei ausgestorbenen Wanderfischarten gibt es negative Bestandsentwicklungen auch bei anderen Arten: Etwa beim Atlantischen Lachs, der Karausche, bei Stint (Binnenform), Zährte und Edelkrebs, deren Bestände teilweise bereits seit vielen Jahrzehnten anhaltend rückläufig und daher „vom Aussterben bedroht“ sind. Zudem wird die Äsche aufgrund massiver Bestandsabnahmen insbesondere in der jüngeren Vergangenheit nunmehr in die Kategorie „stark gefährdet“ hochgestuft. Weiterhin gibt die negative Bestandsentwicklung der in den Ästuaren von Elbe, Weser und Ems lebenden Massenfischarten mit ökosystemarer Bedeutung Anlass zur Besorgnis. Zu diesen Arten zählen Kaulbarsch (aktuell in die „Vorwarnliste“ aufgenommen) sowie die wandernden Ökotypen von Stint und Dreistachligem Stichling (beide gelten als „stark gefährdet“). Demgegenüber gibt es auch positive Entwicklungen: Wels und Zander sind beispielsweise jetzt ungefährdet, weil ihre Bestände zugenommen haben, Groppe und Steinbeißer stehen nur noch auf der Vorwarnliste. Schutzmaßnahmen zum Erhalt der natürlichen Vielfalt erforderlich Schutzmaßnahmen zum Erhalt der natürlichen Vielfalt erforderlich Notwendige Schutzmaßnahmen für die Fischfauna sind vorrangig die Sicherung und Entwicklung ihrer Lebensräume, insbesondere durch die konsequente Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Zu den dringlichsten Maßnahmen gehören neben einer naturnahen Fließgewässer- und Seenentwicklung die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit der Fließgewässer, die Anbindung und Entwicklung der Auen, ein an die Klimakrise angepasstes Wassermanagement, die Verbesserung der Wassergüte und eine verstärkte Berücksichtigung des Fischartenschutzes bei der Gewässerunterhaltung. „Ein besonderes Augenmerk muss auf die Verbesserung der Ästuare von Elbe, Weser und Ems als Lebensräume für Fische gerichtet werden“, unterstreicht Lutz Meyer. Zudem seien die möglichen Auswirkungen gebietsfremder Fisch- und Krebsarten zu überwachen und Maßnahmen gegen deren weitere Ausbreitung zu treffen. Neben den Umwelt- und Naturschutzverwaltungen können auch die Fischereiberechtigten durch geeignete Maßnahmen, wie etwa Habitatentwicklungen oder Wiederansiedlungsprojekte, entscheidend zur Förderung gewässertypischer Fischbestände sowie den Erhalt der natürlichen genetischen Vielfalt beitragen. Weitere Infos zur Roten Liste sowie Bestell- und Downloadmöglichkeit gibt es im folgendem Artikel: Rote Liste der Süßwasserfische, Rundmäuler und Krebse Niedersachsens Hintergrundinformationen: Hintergrundinformationen: Rote Listen gefährdeter Arten werden seit 1960 von der International Union für Conservation of Nature and Natural Resources (IUCN) herausgegeben. In Deutschland erschienen sie erstmalig 1971. Rote Listen ermitteln und protokollieren den Gefährdungsstand von Arten und geben damit einen Einblick in den Stand der Biodiversität und möglichen Handlungsbedarf im Artenschutz. Die Roten Listen gefährdeter Arten werden in Deutschland inzwischen nach einer bundesweit standardisierten Methodik aufgestellt. Die Arten einer Roten Liste werden in verschiedene Gefährdungskategorien eingeteilt: 0 – Ausgestorben oder verschollen; 1 – Vom Aussterben bedroht; 2 – Stark gefährdet; 3 – gefährdet; G – Gefährdung unbekannten Ausmaßes; R – Extrem selten. Neben den gefährdeten Arten gibt es eine Vorwarnliste sowie die ungefährdeten Arten. Wesentliche Änderungen der aktuellen Roten Liste der Süßwasserfische gegenüber den vorherigen Ausgaben der Jahre 1981 und 1993 ergeben sich auch durch die Anwendung der standardisierten Methodik sowie die zwischenzeitlich erheblich vergrößerte Datenbasis. Kontakt: Kontakt: Für inhaltliche Fragen zur Roten Liste wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des LAVES: pressestelle@laves.niedersachsen.de

BioProMare: Entwicklung und Nutzung von primären und permanenten Zellkulturen aus salmoniden Herzzellen zur Replikation und zum Nachweis von piscinen Orthoreoviren, BioProMare: SALHEARTCELL - Entwicklung und Nutzung von primären und permanenten Zellkulturen aus salmoniden Herzzellen zur Replikation und zum Nachweis von piscinen Orthoreoviren

Das Projekt "BioProMare: Entwicklung und Nutzung von primären und permanenten Zellkulturen aus salmoniden Herzzellen zur Replikation und zum Nachweis von piscinen Orthoreoviren, BioProMare: SALHEARTCELL - Entwicklung und Nutzung von primären und permanenten Zellkulturen aus salmoniden Herzzellen zur Replikation und zum Nachweis von piscinen Orthoreoviren" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Fraunhofer-Entwicklungszentrum für Marine und Zelluläre Biotechnologie, Abteilung Marine Biotechnologie.

BioProMare: Entwicklung und Nutzung von primären und permanenten Zellkulturen aus salmoniden Herzzellen zur Replikation und zum Nachweis von piscinen Orthoreoviren

Das Projekt "BioProMare: Entwicklung und Nutzung von primären und permanenten Zellkulturen aus salmoniden Herzzellen zur Replikation und zum Nachweis von piscinen Orthoreoviren" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover, Institut für Parasitologie, Abteilung Fischkrankheiten und Fischhaltung.

BioProMare: Entwicklung und Nutzung von primären und permanenten Zellkulturen aus salmoniden Herzzellen zur Replikation und zum Nachweis von piscinen Orthoreoviren, BioProMare: SALHEARTCELL - Entwicklung und Nutzung von primären und permanenten Zellkulturen aus salmoniden Herzzellen zur Replikation und zum Nachweis von piscinen Orthoreoviren

Das Projekt "BioProMare: Entwicklung und Nutzung von primären und permanenten Zellkulturen aus salmoniden Herzzellen zur Replikation und zum Nachweis von piscinen Orthoreoviren, BioProMare: SALHEARTCELL - Entwicklung und Nutzung von primären und permanenten Zellkulturen aus salmoniden Herzzellen zur Replikation und zum Nachweis von piscinen Orthoreoviren" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover, Institut für Parasitologie, Abteilung Fischkrankheiten und Fischhaltung.

Schluesselhabitate - Modellierung von kritischen Habitaten fuer bestimmte im Rahmen von OSPAR als bedroht gelistete Hai-, Rochen-, und Walarten sowie fuer den Atlantischen Lachs im Nordostatlantik

Das Projekt "Schluesselhabitate - Modellierung von kritischen Habitaten fuer bestimmte im Rahmen von OSPAR als bedroht gelistete Hai-, Rochen-, und Walarten sowie fuer den Atlantischen Lachs im Nordostatlantik" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Naturschutz (BMU,BfN). Es wird/wurde ausgeführt durch: Bionum GmbH.

Rote Listen Sachsen-Anhalt 2020

Rote Listen Sachsen-Anhalt Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Halle, Heft 1/2020: 357–365 15 Bearbeitet von Bernd Kammerad, Otfried Wüstemann, Kamilla Kubaczynski und Uwe Zuppke (3. Fassung, Stand: August 2019) Einführung 2004 erschien die zweite Rote Liste der Fische und Rundmäuler des Landes Sachsen-Anhalt, die den rasanten Wiederbesiedlungsprozess der Gewässer nach einer über 100 Jahre andauernden Verschmut- zungs- und Verödungsperiode dokumentierte. Trotz der enormen Wassergüteverbesserungen in der Nach- wendezeit und zunehmender Fischbesiedlung zeigte sich, dass eine gute Wasserqualität allein nicht aus- reicht, um die ehemals vorhandene Fischartenvielfalt wieder entstehen zu lassen. Vor allem anspruchsvolle Flussfischarten und diadrome Wanderfische stellen Lebensraumansprüche, die über eine gute Wasser- qualität hinausgehen. Sie benötigen naturnahe, unverbaute und frei passierbare Gewässersysteme, in denen alle Entwicklungsstadien vom Ei bis zum ver- mehrungsfähigen Alttier ausreichende Lebensbedin- gungen vorfinden. Da solche Gewässerlebensräume nicht nur im dicht besiedelten Deutschland, son- dern in allen europäischen Ländern immer seltener wurden, kennzeichnete das Jahr 2004 zugleich auch den Beginn der Umsetzungsphase der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Es handelt sich hierbei um ein grenzübergreifendes Regelwerk, das erstmals alle EU-Staaten verpflichtet, spätestens bis zum Jahr 2027 neben dem guten chemischen Zu- stand auch den guten ökologischen Zustand bei allen Fließgewässern über 10 km2 Einzugsgebiet und allen Standgewässern über 50 ha Fläche herbeizuführen. Seitdem wurden von den Unterhaltungspflichtigen der Gewässer bereits zahlreiche Vorhaben insbeson- dere zur Verbesserung der ökologischen Durchgängig- keit umgesetzt (z. B. an der Mulde und der Holtemme im Harz). Die meisten Gewässer in Sachsen-Anhalt sind noch weit von der Erreichung eines guten ökologi- schen Zustandes/Potenzials entsprechend WRRL entfernt (Landesverwaltungsamt 2016). Nur 5 % der Oberflächengewässer weisen bislang einen guten ökologischen Zustand auf, 23 % einen mäßigen, 43 % einen unbefriedigenden und 26 % einen schlechten Zustand (3 % unbewertet). Das zeigt, dass die zukünf- tige Renaturierung ausgebauter Flüsse und Bäche noch sehr viel höhere gesellschaftliche Anstrengun- gen und finanzielle Mittel erfordert, als sie für die Reinhaltung der Gewässer in den letzten 2 ½ Jahr- zehnten nötig waren. Die mit Inkrafttreten der WRRL in dreijährigem Untersuchungsrhythmus vorgeschriebenen Bestands- Fische und Rundmäuler (Pisces et Cyclostomata), unter Berücksichtigung der Wanderarten ermittlungen der Fischfauna erbrachten in den letzten 15 Jahren einen enormen Erkenntniszuwachs, insbe- sondere auch bei vielen kleinen Fließgewässern und Grabensystemen, die keiner fischereilichen Nutzung unterliegen. Sie offenbarten zugleich überraschende Wechsel der Fischartenhäufigkeiten und sogar das Verschwinden oder Neuvorkommen einzelner Arten in- nerhalb relativ kurzer Zeiträume. Waren diese positiven Veränderungen nach der Wende hauptsächlich durch die Wassergüteverbesserungen bedingt, so beeinflus- sen die Überwinterungsbestände des Kormorans in einigen Fließgewässern das Artengefüge, obwohl die Anzahl der Kormorane im Binnenland seit 2008 nicht weiter ansteigt sondern rückläufig ist. Das hat speziell in den Gewässern der Forellen-, Barben- und Äschen- region Folgen für die Wildfisch-Populationen (Zuppke & Wüstemann 2013). Die durch das Verschwinden der größeren Fische entstehenden Besiedlungslücken wer- den in der Folge durch einige wenige Kleinfischarten ausgefüllt, welche aufgrund ihrer geringen Größe oder versteckten, substratgebundenen Lebensweise für Fressfeinde, wie den Kormoran schlecht greifbar sind (z. B. Groppe, Elritze, Schmerle, Steinbeißer, Bitterling, Dreistachliger Stichling). Diese Kleinfische besetzen die Lebensräume der stark dezimierten Arten neu und ent- wickeln durch das Fehlen der natürlichen Fressfeinde und Nahrungskonkurrenten größere Populationen, da konkurrenzschwache Kleinfischarten innerhalb intak- ter Fischpopulationen generell in geringen Prozentzah- len vorkommen (Kammerad 2015). Die seit dem 01.01.2015 in Kraft getretene Kor- moranverordnung vom 15.September 2014 dient als Regelwerk zur Vergrämung des Kormorans und zum Schutz der natürlichen Fischfauna sowie Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden durch Kormorane. Zu diesem Zweck ist den dazu berech- tigten Personen erlaubt Kormorane in bestimmten Bereichen zu bejagen und die Entstehung von neuen Brutkolonien zu verhindern. Datengrundlagen und Bemerkungen zu ausge- wählten Arten Wie bereits erwähnt, beruhen die wesentlichsten Er- kenntnisse der letzten 15 Jahre auf den regelmäßig durchgeführten Fischbestandsuntersuchungen des Gewässerkundlichen Landesdienstes in insgesamt 335 WRRL-relevanten Oberflächenwasserkörpern des Landes Sachsen-Anhalt (ca. 100 befischte Oberflächen- wasserkörper pro Jahr). Dazu kommen Befischungs- daten, die das Landesverwaltungsamt (obere Fischerei- behörde) im Rahmen der Genehmigungserteilung zur Elektrofischerei für wissenschaftliche Untersuchungen, Hegemaßnahmen und Fischevakuierungen (z. B. vor 357 Fische und Rundmäuler 1 2 Abb. 1: Die Bestände des Aals (Anguilla anguilla) werden entsprechend EU-Aalschutzverordnung und auf Grundlage des von der EU be- stätigten Aalmanagementplans für die Flussgebietseinheit Elbe massiv durch Besatz gestützt (Foto: S. Ellermann). Abb. 2: Die Bestände der Äsche (Thymallus thymallus) sind europaweit infolge starker, winterlicher Präsenz des Kormorans (Phalacrocorax carbo) an den Gewässern zusammengebrochen (Foto: S. Ellermann). 358 Fische und Rundmäuler 3 4 Abb. 3: Aufgrund höheren erreichbaren Alters und deutlich höherer Endgrößen ist die Anfälligkeit der Barbe (Barbus barbus) gegenüber Prä- dation durch den Kormoran (Phalacrocorax carbo) geringer als bei der Äsche (Foto: S. ellerMann). Abb. 4: Die Vorkommen des Lachses (Salmo salar) im Elbeeinzugsgebiet basieren derzeit noch ausschließlich auf Besatzmaßnahmen (Foto: W. FIEDLER). 359

NATURA 2000 Landesweit größtes Naturschutzprojekt im öffentlichen Beteiligungsverfahren ? Landkreis Anhalt-Bitterfeld mit 16 zu sichernden Gebieten Beteiligung auch online möglich

Heute, am 4. Oktober 2017 beginnt landesweit die öffentliche Auslegung der Unterlagen zum größten naturschutzrechtlichen Verfahren, welches in Sachsen-Anhalt bislang durchgeführt wurde. In insgesamt 114 Einheits- und Verbandsgemeinden können ab sofort alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger, Bewirtschafter, Verbände usw. die Unterlagen zur Festsetzung der NATURA 2000-Gebiete einsehen und bis zum 4. Dezember ihre Vorschläge, Anregungen und Einwände einreichen. Im Landkreis Anhalt-Bitterfeld sind acht Kommunen mit 16 zu sichernden NATURA 2000-Gebieten zu beteiligen. Das europäische NATURA 2000-Schutzgebietsnetz besteht aus über 25.000 Schutzgebieten, 298 davon befinden sich in Sachsen-Anhalt. Durch einen Beschluss der Landesregierung vom 29.07.2014 wurde das Landesverwaltungsamt beauftragt, bis Ende 2018 ein öffentliches Ausweisungsverfahren für die bisher noch nicht rechtlich gesicherten NATURA 2000-Gebiete durchzuführen. Noch vor dem öffentlichen Beteiligungsverfahren erfolgte eine breit angelegte Einbeziehung von Bewirtschaftern, Verbänden der Nutzergruppen, anerkannten Naturschutzvereinen sowie Landkreisen und Kommunen. Bereits in dieser Phase konnten viele Hinweise in die Erarbeitung des Verordnungsentwurfes einfließen. ?Diese dem öffentlichen Verfahren vorgelagerte Beteiligung war dabei von entscheidender Bedeutung, denn nur durch gute Informationen und Transparenz kann dieser Prozess gelingen. Uns ist es wichtig, mit den Betroffenen in den Dialog zu gehen, denn nur durch eine gemeinsame Umsetzung mit den Nutzergruppen können wir die Ziele von NATURA 2000 erreichen?, erklärte der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye, heute bei der Präsentation des Verfahrens. ?Das war sehr aufwendig, aber aus unserer Sicht auch fruchtbringend und zielführend. Ich möchte darauf hinweisen, dass dieses vorgelagerte Beteiligungsverfahren und die frühzeitige Einbeziehung der Öffentlichkeit rechtlich nicht vorgeschrieben sind. Wir sind aber der Auffassung, dass dies der richtige Weg ist, um eine Akzeptanz zu erreichen?, so der Präsident weiter.Zusätzlich zu den rund 180 Terminen und Erörterungsrunden vor Ort hatte das Landesverwaltungsamt frühzeitig eine Webseite und einen Facebook-Account mit Informationen zum NATURA 2000-Verfahren erstellt. Die NATURA 2000-Webseite dient der Bereitstellung von relevanten Informationen zum Verfahren und informiert transparent über die einzelnen Phasen, um eine breite Beteiligung zu gewährleisten. Adresse: https://www.natura2000-lsa.deIn Vorbereitung des am 4. Oktober beginnenden öffentlichen Beteiligungsverfahrens wurden mehr als 2.500 Karten gedruckt. Die betroffenen Gemeinden erhielten je nach der NATURA 2000-Kulisse in ihrem Zuständigkeitsbereich einen bis mehrere Aktenordner und zugehöriges Kartenmaterial zur Auslegung. Natürlich stehen alle Informationen ab 4. Oktober auch online zur Verfügung. Zudem ist es ab dann auch möglich, Stellungnahmen online einzureichen. Das Landesverwaltungsamt rät den Einwendern zur Nutzung der bereitgestellten Online-Plattform. Adresse: https://www.online-beteiligung.de/natura-lsa/Nach dem 4. Dezember beginnt die Auswertung der Stellungnahmen und die Überarbeitung des Entwurfs der entsprechenden Landesverordnung. ?Wir wünschen uns eine rege Beteiligung am öffentlichen Verfahren, um so auf die Belange aller Interessengruppen eingehen zu können und damit eine möglichst große Akzeptanz für dieses wichtige europäische Projekt zu erzielen. Die große Herausforderung besteht darin, die verschiedenen Interessen, die im Beteiligungsverfahren geäußert wurden, in eine ausgewogene Entscheidung und damit in die entsprechende Verordnung fließen zu lassen?, so Thomas Pleye abschließend.Anhalt-Bitterfeld Anzahl der Gebiete: 16Anzahl der betroffenen Gemeinden: 8Beispiel: FFH-Gebiet ?Kühnauer Heide und Elbaue zwischen Aken und Dessau?Mit ca. 3.880 ha ist das FFH-Gebiet ?Kühnauer Heide und Elbauen zwischen Aken und Dessau? eines der größeren Natura 2000-Gebiete und ein vielgestaltiger Ausschnitt aus dem ?Dessauer Elbetal?.Charakteristisch für das Gebiet ist der große zusammenhängende Auenwaldkomplex mit einem naturnahen intakten Flusslauf, Hart- und Weichholzauenwäldern, strukturreichen Auenwiesen sowie eutrophen Altwässern mit zahlreichen gefährdeten und charakteristischen Pflanzen- und Tierarten. Besonders bemerkenswert ist die Population des Bibers (Castor fiber) im Gebiet. Weiterhin kommen beispielsweise zahlreiche Amphibienarten wie z.B. die Rotbauchunke (Bombina bombina) und der Kammmolch (Triturus cristatus), sowie Fische wie Lachs (Salmo salar), Bitterling (Rhodeus amarus) und Steinbeißer (Cobitis taenia) vor. Bei den Insekten sind die Vorkommen von Heldbock (Cerambyx cerdo) und Hirschkäfer (Lucanus cervus) besonders hervorzuheben.HintergrundWarum Naturschutz, warum NATURA 2000?Vor mehr als 20 Jahren wurde das europaweite Schutzgebietsnetz ?NATURA 2000? ins Leben gerufen. Seitdem entstand ein Netzwerk aus Gebieten, um besonders wertvolle, seltene oder gefährdete Tiere und Pflanzen in ihren natürlichen Lebensräumen zu schützen. Über 25.000 Schutzgebiete ziehen sich durch ganz Europa. Im Bundesland Sachsen-Anhalt bestehen 266 Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete) und 32 Vogelschutzgebiete (SPA).NATURA 2000 schützt Arten und LebensräumeAlle Mitgliedsstaaten der europäischen Union haben sich zusammengetan und ein Netz an Schutzgebieten geschaffen, das sich durch ganz Europa zieht und die Schönheit und Vielfalt unserer Natur sichern hilft. Das Projekt trägt den Namen ?NATURA 2000? und ist bisher weltweit einmalig. Dabei haben sich die Länder darauf verständigt, eine bestimmte Anzahl von Gebieten, die besondere Biotope umfassen oder besonders schützenswerten Arten eine Heimat bieten, als NATURA 2000-Gebiete zu melden und zu sichern. In diesen Gebieten besteht das so genannte ?Verschlechterungsverbot?. Das heißt, in diesen Gebieten ist ein günstiger Erhaltungszustand von schützenswerten Lebensräumen sowie Tier- und Pflanzenarten zu bewahren. Die Unterschutzstellung bedeutet nicht die Aufgabe der Nutzung der Gebiete, sondern zielt auf den Erhalt naturnah bewirtschafteter und dadurch artenreicher und vielfältiger Kulturlandschaften ab. Grundlage für die Entscheidung, welche Gebiete als NATURA 2000-Gebiete ausgewiesen werden, sind die EU-Vogelschutzrichtlinie und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (kurz: FFH-Richtlinie) der EU. Beide Richtlinien bezeichnen schützenswerte Lebensraumtypen sowie Tiere und Pflanzen. Auch Deutschland und somit Sachsen-Anhalt ist in dieses Netzwerk eingebunden. Impressum LandesverwaltungsamtPressestelleErnst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)Tel: +49 345 514 1244Fax: +49 345 514 1477Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

Fisch des Jahres 2013 ist die Forelle

Die Forelle ist zum Fisch des Jahres 2013 gewählt worden. Die zur Familie der Lachsfische (Salmonidae) zählende Forelle gehört wohl zu den bekanntesten heimischen Fischarten. Je nach Lebensweise unterscheidet man drei verschiedene Formen der gleichen Art: Die Bachforelle, die in der Regel ständig in Fließgewässern lebt, die Seeforelle, die in Süßwasserseen vorkommt, zum Laichen aber in die Zuflüsse aufsteigt, und die Meerforelle, die einen Teil ihres Lebens im Salzwasser verbringt und in Lebensweise und Verhalten dem atlantischen Lachs ähnlich ist. Auf der Basis neuerer genetischer Erkenntnisse wird auch die These dreier verschiedener Arten diskutiert.

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