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Das Strahlenschutzregister - Überblick und Kontakt

Das Strahlenschutzregister - Überblick und Kontakt Das Strahlenschutzregister erfasst Daten zur beruflichen Strahlenexposition . Damit trägt es zur Strahlenschutzüberwachung jener Arbeitskräfte bei, die beruflich bedingt ionisierender Strahlung ausgesetzt sind. Es führt Messwerte und Meldungen von den behördlich bestimmten Messstellen, von den Aufsichtsbehörden der Länder und den regionalen Registrierbehörden zusammen. Neben der personenbezogenen Überwachung der Strahlenbelastung und der systematischen detaillierten statistischen Auswertung der Expositionsdaten gehört die Erteilung von Auskünften über die erfassten Daten zu den Hauptaufgaben des Strahlenschutzregisters. Das Strahlenschutzregister ist eine zentrale Einrichtung des Bundes und wird vom Bundesamt für Strahlenschutz betrieben. Es trägt zur Strahlenschutzüberwachung jener Arbeitskräfte bei, die beruflich bedingt ionisierender Strahlung ausgesetzt sind. Das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) erfüllt damit eine gesetzliche Aufgabe, die bisher im Atomgesetz , mit Inkrafttreten des neuen Strahlenschutzgesetzes in diesem Gesetz festgelegt ist. Das Strahlenschutzregister überwacht die Einhaltung der Grenzwerte für beruflich exponierte Personen (Jahresdosis und Berufslebensdosis) sowie die Ausgabe von Strahlenpässen . Im Strahlenschutzregister erfasste Daten Im Strahlenschutzregister werden verschiedene Messwerte und Meldungen zusammengeführt: die von den behördlich bestimmten Messstellen festgestellten Körperdosiswerte aus äußerer und innerer beruflich bedingter Strahlenexposition , die gegebenenfalls von den Aufsichtsbehörden der Länder festgesetzten Ersatzdosen, weitere Mitteilungen zur Dosiskontrolle, sowie Meldungen der regionalen Registrierbehörden über die Ausgabe von Strahlenpässen und damit zusammenhängende amtliche Vorgänge. Änderungen durch das neue Strahlenschutzgesetz: Einführung einer eindeutigen persönlichen Kennnummer Auf der Grundlage des neuen Strahlenschutzgesetzes ( § 170 StrlSchG ) benötigen seit dem 31.12.2018 alle Personen, für die Eintragungen ins Strahlenschutzregister des BfS erfolgen (beruflich exponierte Personen und Inhaber von Strahlenpässen), ein eindeutiges Personenkennzeichen: die sogenannte Strahlenschutzregisternummer ( SSR -Nummer ). Die SSR -Nummer erleichtert und verbessert die Zuordnung und Bilanzierung der individuellen Dosiswerte aus der beruflichen Strahlenexposition im Strahlenschutzregister. Sie ersetzt außerdem die bisherige Strahlenpassnummer. Die SSR -Nummer wird vom BfS vergeben. Sie wird durch eine nicht rückführbare Verschlüsselung aus der Sozialversicherungsnummer ( § 147 SGB VI) und den Personendaten des zu überwachenden Beschäftigten abgeleitet. Die Beantragung der SSR -Nummer und die Übertragung der dafür nötigen Personendaten für beruflich exponierte Personen und Inhaber von Strahlenpässen erfolgt durch den Strahlenschutzverantwortlichen bzw. den entsprechenden Verpflichteten/Verantwortlichen des Beschäftigungsbetriebs oder eine von ihm autorisierte Person. Statistische Auswertung Die Aufgaben des Strahlenschutzregisters sind nicht auf die personenbezogene Überwachung der Strahlenexposition beschränkt. Ebenso wichtig ist die systematische und detaillierte statistische Auswertung der Expositionsdaten, die dem Nachweis der Optimierung der Strahlenexposition dient. In Europa gilt neben den Grenzwerten auch das Optimierungsgebot. Das heißt, die Strahlenexposition ist unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte so niedrig wie vernünftigerweise möglich zu halten, wobei wirtschaftliche und soziale Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind. Den Nachweis, welche Expositionsniveaus erreicht werden können, zeigen die vielfältigen statistischen Auswertungen der Expositionsdaten, die den zeitlichen Trend und den gegenwärtigen Stand der Strahlenexposition in den verschiedensten Tätigkeitsbereichen abbilden. Auch können mit statistischen Analysen Arbeitsfelder, in denen zum Beispiel vergleichsweise hohe Kollektiv- oder Individualdosen auftreten, identifiziert oder abgeschätzt werden. Zum Beispiel kann die Anzahl der Frauen im gebärfähigen Alter erhoben werden, die mit bestimmten Radionukliden umgehen. Falls erforderlich können gezielte Strahlenschutzmaßnahmen getroffen werden. Dies kann bei technologisch bedingten Veränderungen eine Rolle spielen; zum Beispiel wenn in der Medizin neue Diagnose- und Therapiemöglichkeiten zu einer veränderten Strahlenexposition des Personals führen. Auskünfte aus dem Strahlenschutzregister Eine der Hauptaufgaben des Strahlenschutzregisters ist die Erteilung von Auskünften über die erfassten Daten zur beruflichen Strahlenexposition . Neben den zuständigen Behörden, Unfallversicherungen und Strahlenschutzverantwortlichen werden auch den Betroffenen selbst Auskünfte über die zu ihrer Person gespeicherten Daten erteilt. Diese können formlos unter Angabe der entsprechenden Personendaten abgefragt werden. Bereitstellung von Daten für wissenschaftliche Auswertungen Die umfangreichen Datenbestände werden auch für wissenschaftliche Auswertungen bereitgestellt. Zum Beispiel können unter epidemiologischen Gesichtspunkten Zusammenhänge zwischen der Strahlenexposition und ihren möglichen gesundheitlichen Auswirkungen erforscht werden. Historische Entwicklung des Strahlenschutzregisters Das Strahlenschutzregister wurde seit seiner Gründung ständig ausgebaut. Seit 1992 werden alle Strahlenpassausgaben zentral erfasst. Die regelmäßige Erfassung aller Personendosismeldungen erfolgt seit Mai 1997. Darüber hinaus wurden weitere elektronische Daten der Messstellen ins Strahlenschutzregister integriert, diese Daten reichen bis ins Jahr 1960 zurück. 2002 begann die Erfassung von Inkorporationsdaten . Seit August 2003 werden auch große Teile des Flugpersonals der Luftfahrtgesellschaften bezüglich ihrer Strahlenexposition durch die kosmisch bedingte Höhenstrahlung überwacht. Am 31.12.2018 wurde die Strahlenschutzregisternummer (SSR-Nummer) eingeführt, welche die Zuordnung und Bilanzierung von Dosiswerten verbessert. Stand: 30.10.2025

Dezernat 430 Radioaktivitätsmessstelle, Küstengewässeruntersuchung

Nach § 19 des Atomgesetzes ist die Aufsichtsbehörde verpflichtet, den Betrieb von Kernkraftwerken in einer Weise zu überwachen, dass sie von der Einhaltung der rechtlichen Verpflichtungen der Betreiber überzeugt sein kann. Als Kontrollinstrument zur Überwachung der Einhaltung der in den Betriebsgenehmigungen festgelegten zulässigen Emissionen radioaktiver Stoffe und deren Auswirkungen auf die Umwelt des KGR sowie des Zwischenlagers Nord dient das Kernreaktorfernüberwachungsystem (KFÜ). Durch Beauftragung der zuständigen Aufsichtsbehörde (z. Zt. Umweltministerium M-V) wird das KFÜ durch das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG M-V) betrieben.

Begutachtung der FFH - und Umweltverträglichkeit im Genehmigungsverfahren nach Paragraph 7 Abs. 3 AtG zu Stilllegung und Abbau von Anlagenteilen der Kernkraftwerks GKN1

Das Öko-Institut ist in diesem Projekt als Gutachter im Rahmen der für den Abbau des Kernkraftwerkes Philippsburg 1 durchzuführenden Umweltverträglichkeitsprüfung tätig. Die Begutachtung erfolgt im Auftrag des TÜV Süd, der im Verfahren als sicherheitstechnischer Gutachter fungiert. Die Begutachtung beinhaltet die Prüfung der von der Antragstellerin vorgelegten Unterlagen, die Beratung des Ministeriums im Verfahren und bei der Öffentlichkeitsbeteiligung, die Bewertung der Umweltauswirkungen und die Erstellung der Zusammenfassenden Darstellung der Umweltauswirkungen einschließlich Vorschlägen für ggf. erforderliche Auflagen der Vermeidung und Minimierung von Umweltauswirkungen. Es werden sowohl konventionelle Wirkungen des Vorhabens wie z. B. Lärm und Luftschadstoffe als auch radiologische Wirkungen wie z. B. Direktstrahlung und radioaktive Ableitungen berücksichtigt.

Begutachtung der FFH - und Umweltverträglichkeit im Genehmigungsverfahren nach Paragraph 7 Abs. 3 AtG zu Stilllegung und Abbau von Anlagenteilen der Kernkraftwerks KKP1

Das Öko-Institut ist in diesem Projekt als Gutachter im Rahmen der für den Abbau des Kernkraftwerkes Philippsburg 1 durchzuführenden Umweltverträglichkeitsprüfung tätig. Die Begutachtung erfolgt im Auftrag des TÜV Süd, der im Verfahren als sicherheitstechnischer Gutachter fungiert. Die Begutachtung beinhaltet die Prüfung der von der Antragstellerin vorgelegten Unterlagen, die Beratung des Ministeriums im Verfahren und bei der Öffentlichkeitsbeteiligung, die Bewertung der Umweltauswirkungen und die Erstellung der Zusammenfassenden Darstellung der Umweltauswirkungen einschließlich Vorschlägen für ggf. erforderliche Auflagen der Vermeidung und Minimierung von Umweltauswirkungen. Es werden sowohl konventionelle Wirkungen des Vorhabens wie z. B. Lärm und Luftschadstoffe als auch radiologische Wirkungen wie z. B. Direktstrahlung und radioaktive Ableitungen berücksichtigt.

Fachliche Arbeiten und Weiterentwicklung der Grundlagen zur Sicherung von kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen und von Kernbrennstofftransporten

Immissions- und Strahlenschutz (GB 2)

• Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz für den Freistaat Sachsen • Überwachung der anlagenbezogenen Radioaktivität nach dem Atomgesetz am Forschungsstandort Rossendorf • Überwachung von Lebensmitteln (u. a. Amtshilfe für die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen) • Betrieb der Radonberatungsstelle • Überwachung der anlagenbezogenen Radioaktivität nach der Verordnung zur Gewährleistung von Atomsicherheit und Strahlenschutz an den Standorten der Wismut GmbH • Überwachung der anlagenbezogenen Radioaktivität an den Altstandorten des Uranerzbergbaus • Aufsichtliche Messungen nach der Strahlenschutzverordnung inkl. Sicherheitstechnisch bedeutsame Ereignisse und Nukleare Nachsorge • Der Geschäftsbereich ist akkreditiert nach ISO 17025 für alle relevanten Prüfverfahren im Bereich Immission und Emission. Fachbereich 20 - Zentrale Aufgaben • Probenentnahmen und Feldmessungen (ohne Messungen und Probenentnahmen im Rahmen der Radonberatung) u. a. Probenentnahmen aus Fließgewässern, Messung der nuklidspezifischen Gammaortsdosisleistung • Organisation und Logistik für die von externen Probenehmern gewonnenen und dem Geschäftsbereich 2 zu übergebenden Proben. Betrieb der Landesdatenzentrale und der Datenbank zur Umweltradioaktivität im Freistaat Sachsen • Unterstützung der beiden Landesmessstellen bei der Einführung und Pflege radiochemischer Verfahren Fachbereiche 21, 22 - Erste und Zweite Landesmessstelle für Umweltradioaktivität Laboranalysen • nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz • zur Überwachung der Wismut-Standorte • zur Überwachung des Forschungsstandort Rossendorf • zur Überwachung der Altstandorte des Uranbergbaus • zur Lebensmittelüberwachung • zu den aufsichtlichen Kontrolltätigkeiten des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft u. a. in den Medien Wasser, Boden, Luft, Nahrungs- und Futtermittel. Analysierte Parameter: u. a. gamma- und alphastrahlende Radionuklide (z. B. Cäsium-137, Cobalt-60, Kalium-40, Uran-238); Strontium-90; Radium-226 und Radium-228). Fachbereich 23 - Immissionsmessungen Kontinuierliche Überwachung der Luftqualität durch Betrieb des stationären Luftmessnetzes des Freistaates (Online-Betrieb von 30 stationären Messstationen mit Übergabe der Messdaten ins Internet): • Laufende Messung der Luftgüteparameter SO2, NOx, Ozon, Benzol, Toluol, Xylole, Schwebstaub, Ruß • Gewinnung meteorologischer Daten zur Einschätzung der Luftgüteparameter • Sammlung von Schwebstaub (PM 10- und PM 2,5-Fraktionen) und Sedimentationsstaub zur analytischen Bestimmung von Schwermetallen, polyzyklischen Kohlenwasserstoffen (PAK) und Ruß • Absicherung der Messdatenverarbeitung und Kommunikation • Betreiben einer Messnetzzentrale, Plausibilitätskontrolle der Daten und deren Übergabe an das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie und an die Öffentlichkeit • Absicherung und Überwachung der vorgegebenen Qualitätsstandards bei den Messungen durch den Betrieb eines Referenz- und Kalibrierlabors • Sicherung der Verfügbarkeit aller Messdaten zu > 95% • Weiterentwicklung des Luftmessnetzes entsprechend den gesetzlichen Anforderungen • Betreuung eines Depositionsmessnetzes (Niederschlag) mit zehn Messstellen • Betrieb von drei verkehrsnahen Sondermessstellen an hoch belasteten Straßen • Durchführung von Sondermessungen mit Immissionsmesswagen und mobilen Containern • Betrieb von Partikelmesssystemen im Submikronbereich (Zählung ultrafeiner Partikel) in Dresden • Betrieb von Verkehrszähleinrichtungen und Übernahmen dieser Verkehrszähldaten sowie von Pegelmessstellen der Städte in den Datenbestand des Luftmessnetzes Fachbereich 24 - Emissionsmessungen, Referenz- und Kalibrierlabor Der Fachbereich befasst sich mit der Durchführung von Emissionsmessungen an ausgewählten Anlagen aus besonderem Anlass im Auftrag des LfULG. Beispiele: • Emissionsmessungen an Blockheizkraftwerken in der Landwirtschaft (Geruch, Stickoxide, Gesamtkohlenstoff und Formaldehyd). • Ermittlung der Stickstoff-Deposition aus Tierhaltungsanlagen für Geflügel und Rinder (Emissionsmessungen von Ammoniak, Lachgas, Methan, Wasser, Kohlendioxid, Feuchte, Temperatur und Luftströmung , Ammoniak-Immissionsmessung mit DOAS-Trassenmesssystem). • Untersuchung von Emissionen aus holzgefeuerten Kleinfeuerungsanlagen zur Abschätzung von Auswirkungen der novellierten 1. BImSchV. • Unterstützung des LfULG bei der Überwachung bekannt gegebener Messstellen nach § 26 BImSchG.

Untersuchungen zur Entsorgungsvorsorge für abgebrannte Brennelemente und zum Nachweis des Verbleibs von radioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung

Fachliche Zuarbeiten und Erstellung von Unterlagen im Rahmen der UVP im Genehmigungsverfahren nach Paragraph 6 Atomgesetz für das Zwischenlager am Standort des KKW Obrigheim Begutachtung Standortzwischenlager Obrigheim

Umwelt - und Fauna-Flora-Habitat-Verträglichkeit im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach Paragraph 7 Abs. 3 des Atomgesetzes zum Abbau des Versuchskernkraftwerks AVR in Jülich

Das Öko-Institut wurde vom Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen mit der Begutachtung der Umweltverträglichkeit und der Fauna-Flora-Habitat-Verträglichkeit für den Rückbau des Versuchskernkraftwerks AVR in Jülich beauftragt. Das Gutachten des Öko-Instituts soll der Genehmigungsbehörde gemäß Paragraph 1a AtVfV die Beurteilung ermöglichen, ob durch den Abbau des AVR bedeutsame Auswirkungen auf die Schutzgüter Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern zu besorgen sind.

Erfassung, Auswertung und Weiterentwicklung des Standes von Wissenschaft, Technik und Erkenntnis zur Sicherung von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen

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