Das kerntechnische Regelwerk wird derzeit umfassend überarbeitet, da das bestehende Regelwerk Lücken aufweist und zum Teil veraltet ist. Regelentwürfe mit grundlegenden Sicherheitsanforderungen wurden in 11 Modulen erarbeitet, die derzeit als Revision B im Internet veröffentlicht sind (http://regelwerk.grs.de). Das Öko-Institut war an der Erstellung mehrerer Fachmodule beteiligt. Zusätzlich zu dem für die Einführung der Regeln vorgeschrieben Beteiligungsverfahren ist nun ein Kommunikations- und Diskussionsprozess vorgesehen, in dem die Fachöffentlichkeit (Betreiber, Behörden, Gutachter, Hersteller, RSK) einbezogen werden. Dieser Kommunikationsprozess wird durch ein Vorhaben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) begleitet und unterstützt. In Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) mbH, dem Physikerbüro Bremen und weiteren Experten sollen die vorgebrachten Anmerkungen und Argumente frühzeitig aufgegriffen und im Hinblick auf eine Fortschreibung der Regelentwürfe geprüft werden. Weiterhin ist eine exemplarische Anwendung zur praktischen Erprobung des aktualisierten Regelwerks vorgesehen.
Das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt (kurz: MWU Sachsen-Anhalt) befasst sich mit den großen Zukunftsaufgaben unserer Zeit: der erfolgreichen Gestaltung der Energiewende, dem Klimaschutz, nachhaltigem Wirtschaften sowie dem Umweltschutz. Um die Herausforderungen erfolgreich zu meistern, bedarf es vielfältiger wissenschaftlicher Expertise. Deshalb wird es das Ziel des Ministeriums sein, die erstklassige Wissenschaftslandschaft Sachsen-Anhalts weiterzuentwickeln. Minister Prof. Dr. Armin Willingmann Telefon: +49 391 567-1916 E-Mail: VzMin(at)mwu.sachsen-anhalt.de Leiterin des Ministerbüros Johanna Sannecke Telefon: +49 391 567-1970 E-Mail: johanna-dina.sannecke(at)mwu.sachsen-anhalt.de Persönliche Referentin des Ministers Anne Hellmann (Elternzeitvertretung bis Februar 2026) Telefon: +49 391 567-1971 E-Mail: anne.hellmann(at)mwu.sachsen-anhalt.de Pressesprecher Matthias Stoffregen Telefon: +49 391 567-1951 E-Mail: matthias.stoffregen(at)mwu.sachsen-anhalt.de Stellvertretender Pressesprecher Robin Baake Telefon: +49 391 567-1953 E-Mail: robin.baake(at)mwu.sachsen-anhalt.de Staatssekretär Thomas Wünsch (Amtschef) Telefon: +49 391 567-1961 Staatssekretär Dr. Steffen Eichner Telefon: +49 391 567-1969 Petra Heydrich Telefon: +49 391 567-3420 Sandra Neumann Vorsitzende des Hauppersonalrats beim Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Telefon: +49 391 567 1863 E-Mail: sandra.neumann(at)mwu.sachsen-anhalt.de Zur Webseite des Hautpersonalrates Anne-Christin Barthel Abteilungsleiterin Vorzimmer Telefon: +49 391 567-1778 E-Mail: VzAL1(at)mwu.sachsen-anhalt.de Referat 11 - Organisation, Verwaltungsmodernisierung, Digitalisierung, OZG Jan Dittrich Referat 12 - Personal, Bildungs- und Gesundheitsmanagement Antje Bartels Referat 13 - Haushalt, Koordinierung EU-Fonds Dr. Jörg Fenchel Referat 14 - Justitiariat, Beteiligungsverwaltung, LHO-Betriebsprüfung, Internationale Zusammenarbeit Michael Strampe Referat 15 - IT, Umweltinformationsmanagement, Geoinformation Veronika Janssen Referat 16 - Innerer Dienst, Hochschulpersonal und Hochschuldienstrecht Frank Anhalt Dr. Ekkehard Wallbaum Abteilungsleiter Kontakt zum Vorzimmer: Telefon: +49 391 567-1551 E-Mail: VzAL2(at)mwu.sachsen-anhalt.de Referat 21 - Allgemeine und Rechtsangelegenheiten der Abteilung, Landesbetriebe und Anstalten Michael Janssen Referat 22 - Hochwasserschutz, Gewässer- und Anlagenunterhaltung, EU-Hochwasserriskomanagement-Richtlinie Sven Schulz Referat 23 - Abwasserbeseitigung, Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Wasserversorgung, Gewässerschutz, Wasserrahmenrichtlinie Hans-Werner Peschel Referat 24 - Arten- und Biotopschutz, Natura 2000, Eingriffsregelung, Landschaftsplanung Christian Bank Referat 25 - Biodiversität, Großschutzgebiete, Naturschutzfördermaßnahmen Reinhold Sangen-Emden Geschäftsstelle der Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG Elbe) Ulrike Hursie Uwe Zischkale Abteilungsleiter Kontakt zum Vorzimmer: Telefon: +49 391 567-1611 E-Mail: VzAL3(at)mwu.sachsen-anhalt.de Referat 31 - Grundsatzangelegenheiten, Allgemeine und Rechtsangelegenheiten der Abteilung, Nachhaltigkeit und Bildung für nachhaltige Entwicklung, EU-Förderprogramme im Bereich Energie Jenny Schwarz Referat 32 - Energieerzeugung, Energiemärkte Thomas Gerke Referat 33 - Energieaufsicht, Energieregulierung Stefan Köster Referat 34 - Strukturwandel im Mitteldeutschen Revier N. N. Referat 35 - Energieverwendung, Wasserstoffwirtschaft, Energieeffizienz, Wärmewende N. N. Landesregulierungsbehörde des Landes Sachsen-Anhalt (LRB) Stefan Köster Gesa Kupferschmidt Abteilungsleiterin Kontakt zum Vorzimmer: Telefon: +49 391 567-1506 E-Mail: VzAL4(at)mwu.sachsen-anhalt.de Referat 41 - Allgemeine und Rechtsangelegenheiten der Abteilung, Fachübergreifendes Umweltrecht Aleksander Hinkel Referat 42 - Anlagenbezogener Immissionsschutz, Lärmbekämpfung und Luftreinhaltung Stefan Behrend Referat 43 - Bodenschutz und Altlasten Gabriela Kluge Referat 44 - Kreislaufwirtschaft, Chemikaliensicherheit und allgemeiner Gesundheitsschutz Dr. Claudia Hauffe-Kloss Referat 45 - Strahlenschutz, Atomrecht Bernd Köhler Referat 46 - Klimawandel, Klimaschutz Steffi Mitschke Dr. Michael Lehmann Abteilungsleiter Kontakt zum Vorzimmer: Telefon: +49 391 567-3477 E-Mail: Vz5MWU(at)mwu.sachsen-anhalt.de Referat 51 - Wissenschaftspolitik, grundsätzliche Angelegenheiten der Hochschulen, Gremien Thomas Neumann Referat 52 - Hochschulaufsicht und Angelegenheiten der Hochschulverwaltung Christoph Börner Referat 53 - Hochschulmedizin, Hochschulrecht, Hochschulgesetzgebung, Qualitätssicherung Uwe Paul, m.d.W.d.G.b. Referat 54 - Forschung und Technologietransfer, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen Uwe Paul Referat 55 - Hochschulzugang, Studentenwerke, Digitalisierung, Ausbildungsförderung, PG "OZG-Umsetzung - Studium und Weiterbildung" N. N. Projekt- und Koordinierungsstelle BAföG-Digital Stefan Kirst
__________________________________________________________________________ Ergebnisprotokoll Öffentliche Sitzung 16.07.2025, 18:30 – 21:20 Uhr Teilnehmende PFE-Mitglieder:Eva Bayreuther, Andreas Fox, Bettina Gaebel, Jörg Hacker, Daniel Lübbert, Asta von Oppen Elisa Akansu (U35AG), Lukas Fachtan (U35AG), Farras Fathi (U35AG), Maximilian Hipp (U35AG), Anton Köller (U35AG), Dagmar Dehmer (BGE), Lisa Seidel (BGE) Evelyn Bodenmeier (BASE) Klaus Hebig-Schubert (BASE) Weitere:Ingo Bautz (Organisationsbüro), Daniel Hiltensberger (BASE), Esther Neye (BGE), Sarah Schmid (Organisationsbüro), Klaus Hebig- Schubert (BASE) Gäste: Linus Mührel (BASE), Julia Rüsch (BASE), Silvia Schütte (Öko- Institut), Ulrich Smeddinck (ITAS), Ulrich Wollenteit (Rechtsanwalt) Insgesamt ca. 161 Teilnehmende Moderation:Gisela Wachinger (pro re) Protokoll:Michael Herwegen (Zebralog) Tagesordnung TOP 1 – Begrüßung .............................................................................................................. 2 TOP 2 – Schwerpunktthema: Regionalkonferenzen: Aufgaben und Handlungsspielräume – rechtliche Perspektiven ......................................................................................................... 2 Einführung in den Themenschwerpunkt (PFE) ................................................................... 2 Vortrag 1: Eigenverantwortung im Standortauswahlverfahren – Was ist das? (Linus Mührel/ BASE) ................................................................................................................... 2 Vortrag 2: Wer nimmt an der Vollversammlung der Regionalkonferenzen teil? (Silvia Schütte/Öko-Institut) .......................................................................................................... 4 Vortrag 3: Wann sind die Regionalkonferenzen eingerichtet und was sind ihre zentralen Aufgaben? (Ulrich Wollenteit/ Rechtsanwalt) ..................................................................... 5 Vortrag 4: Standortvereinbarung – finanzieller Ausgleich für Belastungen (Ulrich Smeddinck/ ITAS) .............................................................................................................. 8 TOP 3 – Offene Diskussion ................................................................................................... 9 TOP 4 – Abschluss...............................................................................................................12 Anlagen ................................................................................................................................12 Bei Fragen melden Sie sich gerne unter: orga.forum-endlagersuche@base.bund.de oder +49 30 184321 - 0 1 TOP 1 – Begrüßung Vorab erläutert Jörg Hacker (PFE) für neue Teilnehmende, welche Akteur:innen es im Verfahren gibt und welche Aufgaben diese erfüllen (Präsentation siehe Anlage). Er gibt außerdem einen Überblick über Inhalte des StandAG und die Phasen des Standortauswahlverfahrens. Das Thema der Sitzung ist das kommende Beteiligungsformat der Regionalkonferenzen und die damit verbundenen rechtlichen Fragestellungen. Lukas Fachtan begrüßt die Teilnehmenden als Mitglied des Koordinationsteams des PFE. Gisela Wachinger (Moderation) bittet alle Personen, die erstmalig eine öffentliche PFE-Sitzung verfolgen, ihre Hand zu heben. Dies sind etwa 20 Personen. TOP 2 – Schwerpunktthema: Regionalkonferenzen: Aufgaben und Handlungsspielräume – rechtliche Perspektiven Einführung in den Themenschwerpunkt (PFE) Bettina Gaebel (PFE) erläutert in einem Einführungsvortrag das Format der Regionalkonferenzen. Mittels dieses Formates soll in den vorgeschlagenen Standortregionen die Beteiligung organisiert werden. Das StandAG schreibt für die Umsetzung der Regionalkonferenzen einige Bedingungen vor. So wird eine Regionalkonferenz durch eine Vollversammlung und einen Vertretungskreis gebildet. Zur Vollversammlung sind grundsätzlich alle gemeldeten Bewohnenden der betroffenen Standortregion eingeladen. Die erste Vollversammlung wählt den Vertretungskreis. Als überregionales Beteiligungsformat ist zudem die Fachkonferenz Rat der Regionen vorgesehen. Diese setzt sich aus entsendeten Delegierten aus den Vertretungskreisen sowie Delegierten aus den Standortgemeinden von Zwischenlagern zusammen (Folien siehe Anlage). Anschließend stellt sie die Referent*innen der Fachvorträge vor und betont, dass es in dieser Veranstaltung um den Austausch juristischer Perspektiven und die Fragen der Öffentlichkeit zum Format der Regionalkonferenzen gehen wird. Im Chat werden folgende bibliographische Informationen zu den Referent*innen geteilt: Dr. Ulrich Wollenteit (Rechtsanwalt) u.a. Kommentierung der §§ 1, 2, 5 – 27 und 36 – 38 des StandAG, in: Frenz (Hrsg.) Atomrecht, Atomgesetz und Ausstiegsgesetze, Baden-Baden ²2024. Prof. Dr. Ulrich Smeddinck (ITAS) u.a. BASE Forschungsvorhaben REST (Rechtliche Grundlagen Standortvereinbarung), Herausgeber: StandAG. Standortauswahlgesetz. Kommentar, Berlin 2017 [Kommentar zum StandAG, 2013] Silvia Schütte (Öko-Institut) u.a. Mitarbeit in BASE-Forschungsvorhaben: HErüber (Grenzüberschreitende ÖB), PaSta (Prozessanalyse Standortauswahlverfahren) und REST (Rechtswissenschaftliche Grundlagen Standortvereinbarung) Dr. Linus Mührel, Referent und Julia Rüsch, Leitung Fachgebiet B 3: „Rechtsfragen der Beteiligung, Stellungnahmeverfahren“ (Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung) Vortrag 1: Eigenverantwortung im Standortauswahlverfahren – Was ist das? (Linus Mührel/ BASE) Linus Mührel (BASE) stellt in seinem Vortrag das Thema Eigenverantwortung vor, weil dies für die Beteiligungsformate im Standortauswahlverfahren und insbesondere für die Regionalkonferenzen zentral ist. Er gibt einen Überblick, wie sich das BASE dem Thema mit Bei Fragen melden Sie sich gerne unter: orga.forum-endlagersuche@base.bund.de oder +49 30 184321 - 0 2 juristischer Methodik nähert. Für das Format der Regionalkonferenzen zeige sich ein Spannungsverhältnis der Rahmensetzung durch das BASE einerseits und den Möglichkeiten der eigenverantwortlichen Ausgestaltung dieses Formats. Die Rahmensetzung sei eine Voraussetzung, damit die Regionalkonferenzen ihre vorgesehenen Aufgaben eigenverantwortlich ausführen können (Präsentation siehe Anlage). Fragen und Antworten: Frage: Was bedeutet Eigenverantwortung, wenn Sie diese als Jurist des BASE auslegen? Können Sie etwas dazu sagen, wie weit man Eigenverantwortung denken darf? Antwort Linus Mührel: Im StandAG sind beispielsweise bestimmte Fristen für einen Nachprüfauftrag vorgesehen. Diese Frist sei eine Rahmensetzung. Auslegungssache sei aber, wann diese Frist beginnt. Die Rahmensetzung solle beispielsweise dazu dienen, dass die Regionalkonferenzen nicht unterschiedlich behandelt werden und gleichartig arbeiten. Es müsse jedoch auch überlegt werden, ob der Rahmen überall gleichgesetzt werden kann oder auf bestimmte Bedingungen vor Ort angepasst werden müsse. Frage: Im Vortrag sei Eigenverantwortlichkeit insbesondere im Rahmen von Ablauf und Organisation thematisiert worden. In den Beteiligungsformaten der Fachkonferenz und des Forums Endlagersuche sei man nah an den Inhalten. Gilt die Eigenverantwortlichkeit nicht nur bei Abläufen und Organisation, sondern auch bei der Beteiligung an der Erarbeitung der Inhalte? Antwort Linus Mührel: Die Regionalkonferenzen sollten nicht nur ein Auge auf ihre eigene Organisation haben und auf den Ablauf des Verfahrens. Sie könnten sich durch Rechte, die ihnen zugewiesen wurden, auch inhaltlich positionieren. So sei das Stellungnahmerecht kein Recht, das losgelöst vom Inhalt ist, sondern mit Inhalt gefüllt werden soll. Genauso sei es mit dem Nachprüfrecht. Auch das hätte einen klaren inhaltlichen Bezug. Das Gesetz sehe vor, dass die Regionalkonferenzen das Verfahren mit Inhalt füllen. Und das könnten sie eigenverantwortlich tun, indem sie entscheiden können ob sie die Beteiligungsrechte wahrnehmen und in welchem Ausmaß. Nicht entscheiden könnten sie, ob diese Eingaben einen Einfluss auf das Verfahren haben. Was mit diesen Eingaben passiert, sei eine Frage die im BASE und in der BGE geklärt werden müsse. Frage: Gibt es schon Standortregionen in denen die Regionalkonferenzen eingerichtet werden oder werden diese Regionalkonferenzen bundesweit eingerichtet? Antwort Dagmar Dehmer (BGE): Derzeit sind noch keine Regionalkonferenzen eingerichtet. Die BGE ist noch im Auswahlprozess der Vorschläge zu den Standortregionen. Im Herbst 2024 wurde ein Arbeitsstand aus den Sicherheitsuntersuchungen zur Auswahl der Standortvorschläge veröffentlicht. Im Herbst 2025 wird wieder ein aktueller Arbeitsstand veröffentlicht. Information: Weitere Informationen zur Endlagersuche gibt es in der digitalen Einstiegsveranstaltung (gemeinsam vom BASE und BGE): Endlagersuche in Deutschland – die Basics Frage: Beim Schweizer Verfahren zur Endlagersuche gab es auch Regionalkonferenzen und dort sei auch versucht worden, einen Rahmen zu setzen, in dem sich die Regionalkonferenzen bewegen sollten. Eine der strittigen Fragen sei gewesen, ob sich die Regionalkonferenzen auch mit dem Thema Sicherheit auseinandersetzen sollten. Letztlich hätten sich die die Regionalkonferenzen politisch durchgesetzt, des Themas angenommen und über die Zeit große Kompetenz entwickelt. Antwort Linus Mührel: Das Schweizer Verfahren lasse sich nur in Teilen auf das deutsche Verfahren übertragen. Die Rahmensetzung müsse nicht negativ besetzt sein, Rahmen seien notwendig, um eigenverantwortliches Handeln zu ermöglichen. Bei Fragen melden Sie sich gerne unter: orga.forum-endlagersuche@base.bund.de oder +49 30 184321 - 0 3
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