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Rechtsvorschriften im Bereich Strahlenschutz

Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die Gesetze, welche den Umgang mit radioaktiven Stoffen bestimmen und regeln, sowie über die, die der Gefahrenabwehr und dem Gesundheitserhalt der Menschen dienen sollen. Desweiteren finden Sie hier die rechtlichen Grundlagen für die Tätigkeit der Berliner Personendosismessstelle als auch für die Aufsicht über kerntechnische Anlagen und die Überwachung der Umweltradioaktivität. Gemäß Artikel 73 Absatz 1 Nr. 14 des Grundgesetzes sind die Erzeugung und Nutzung der Kernenergie zu friedlichen Zwecken, die Errichtung und der Betrieb von Anlagen, die diesen Zwecken dienen, der Schutz gegen Gefahren, die bei Freiwerden von Kernenergie oder durch ionisierende Strahlen entstehen, und die Beseitigung radioaktiver Stoffe Gegenstand der Bundesgesetzgebung. Die Ausführung der Gesetze obliegt daher ebenfalls dem Bund. Gemäß Artikel 87c des Grundgesetzes kann der Bund aber die Bundesländer beauftragen, Teile der Durchführung der gesetzlichen Aufgaben zu übernehmen (“Auftragsverwaltung des Bundes”). Das Atomgesetz (AtG) ist 1959 erlassen worden. Es regelt vor allem die Angelegenheiten der kerntechnischen Einrichtungen, der Kernreaktoren, Brennelementfabriken und anderer Einrichtungen, in denen mit Kernbrennstoffen umgegangen wird. . In der gegenwärtig in Kraft befindlichen Fassung enthält es auch die Vorschriften zum sogenannten Atomausstieg. Das Atomgesetz ermächtigt zum Erlass von Rechtsverordnungen zur Regelung weiterer atomrechtlicher Fragen. Es gibt zur Zeit folgende neun Verordnungen zum Atomgesetz: Atomrechtliche Verfahrensverordnung (AtVfV) , regelt das Verfahren zur Erteilung einer Genehmigung für Kernanlagen. Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) , regelt vor allem den Umgang mit radioaktiven Stoffen, die nicht Kernbrennstoffe sind und darüber hinaus die Angelegenheiten des Strahlenschutzes. Atomrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (AtZüV)* , regelt, wie die Zuverlässigkeit der in kerntechnischen Einrichtungen beschäftigten Personen überprüft wird. Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) , regelt die Stellung des Sicherheitsbeauftragen in einer Kernanlage und das Verfahren bei der Meldung eines meldepflichtigen Ereignisses in so einer Anlage. Atomrechtliche Deckungsvorsorgeverordnung (AtDeckV) , regelt die Deckungsvorsorge (die Haftpflichtversicherung) für Einrichtungen, in denen mit radioaktiven Stoffen umgegangen wird. Atomrechtliche Kostenverordnung (AtKostV) , regelt die Gebühren und Kosten für Amtshandlungen nach dem Atomgesetz. Endlagervorausleistungsverordnung (EndlagerVlV)* , regelt die von den Abfallerzeugern bereits jetzt zu erhebenden Kosten für Planung, Errichtung und Betrieb von Endlagern für radioaktive Stoffe. Atomrechtliche Abfallverbringungsverordnung (AtAV) , regelt die grenzüberschreitende Verbringung radioaktiver Abfälle oder abgebrannter Kernbrennelemente. Die Gorleben-Veränderungssperren-Verordnung (GorlebenVSpV), die den Schutz des möglichen Standortes Gorleben für ein Endlager vor störenden Eingriffen in den Untergrund regelte, trat außer Kraft. Das Strahlenschutzvorsorgegesetz (StrVG) wurde 1986 erlassen, weil sich anlässlich des Tschernobyl-Ereignisses herausstellte, dass das bis dahin vorliegende Recht – auch das Recht der EU – keinen Ansatzpunkt für Maßnahmen gegen die Auswirkungen eines Störfalls in einer außereuropäischen Anlage enthielt. Den Auswirkungen des Ereignisses im Inland wurde daher uneinheitlich und unkoordiniert begegnet. Es ist im Strahlenschutzgesetz (StrSchG) aufgegangen. Das Strahlenschutzgesetz regelt für solche Fälle zwei Aspekte: a) Tritt eine Lage mit erhöhter nicht nur örtlich begrenzter Umweltradioaktivität auf, können die zuständigen Ministerien Rechtsverordnungen für Maßnahmen ergreifen wie das Festlegen der Grenzkonzentration für Waren, die importiert/vermarktet/verarbeitet werden dürfen, das Aussprechen von Empfehlungen für Verhaltensweisen (Meiden bestimmter Lebensmittel oder dergleichen) und so weiter, b) als Grundlage dafür die Errichtung und den Betrieb eines umfassenden bundesweiten Messsystems, damit überhaupt genügend Daten verfügbar sind. Das Strahlenschutzgesetz schreibt daher den Aufbau und Betrieb eines Systems ( Integriertes Mess- und Informationssystem zur Überwachung der Umweltradioaktivität -IMIS- ) vor, mit dem die Radioaktivität in Umweltmedien laufend überwacht wird. Es gibt Bundesgesetze, die sich zwar in der Hauptsache nicht mit radioaktiven Stoffen oder Strahlenschutz beschäftigen, aber dennoch Grundlage für den Erlass weiterer Verordnungen zu dieser Thematik sind. Die Lebensmittelbestrahlungsverordnung (LMBestrV) auf der Grundlage des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) enthält das grundsätzliche Verbot der Behandlung von Lebensmitteln mit ionisierender Strahlung und die Ausnahmeregelungen. Die Verordnung über radioaktive oder mit ionisierenden Strahlen behandelte Arzneimittel (AMRadV) ist eine der Verordnungen auf der Grundlage des Arzneimittelgesetzes (AMG) . Sie regelt die Verkehrsfähigkeit radioaktiver oder mit ionisierender Strahlung behandelter Arzneimittel. Die Kaliumiodidverordnung (KIV) ist eine weitere Verordnung nach dem Arzneimittelgesetz. Sie regelt die Ausnahmen von den Vorschriften des Arzneimittelgesetzes, die erforderlich sind, damit im Notfall Kaliumiodid zur Blockierung der Schilddrüse [Iodblockade] gegen die Aufnahme radioaktiven Iods eingesetzt werden darf. Völlig getrennt und in das Rechtsgebiet “Transportrecht” eingefügt wurden in der Bundesrepublik die Vorschriften zum Transport radioaktiver Stoffe. Hier besteht das deutsche Recht im Wesentlichen auf der Übernahme von internationalem Recht. Eine Übersicht findet man beim Bundesamt für Sicherheit der nuklearen Entsorgung: 1C Transportrecht (Regelungen beim Transport radioaktiver Stoffe) 1F Recht der Europäischen Union

Vertiefte Untersuchungen von Betriebserfahrungen aus Kernreaktoren

Das Projekt "Vertiefte Untersuchungen von Betriebserfahrungen aus Kernreaktoren" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BMU,BASE). Es wird/wurde ausgeführt durch: Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH.

Atomrechtliche Aufsichtsbehörde

Die einzige kerntechnische Anlage in Berlin gemäß § 7 Atomgesetz ist der Forschungsreaktor BER II am Helmholtz-Zentrum Berlin (HZB). Die staatliche Aufsicht überwacht kerntechnische Anlagen kontinuierlich während ihrer gesamten Lebensdauer, einschließlich der Errichtung, Stilllegung und Sicherung. Forschungsreaktor BER II Aufgaben der Atomrechtlichen Aufsichtsbehörde Der Betrieb des Forschungsreaktor BER II am Helmholtz-Zentrum Berlin (HZB) wurde im Dezember 2019 eingestellt. Der BER II diente zur Bereitstellung von Neutronen für die Forschung. Neutronenstrahlung wird von der Wissenschaft, neben Röntgen- und elektromagnetische Strahlung (Gammastrahlung), zur Erforschung der Eigenschaften von Materialien genutzt. Der Zweck des BER II war nicht die Herstellung von Energie, sondern die Bereitstellung von Neutronen. Er war nicht mit einem Kernkraftwerk vergleichbar, da er in einer Umgebung ohne hohe Drücke bei geringen Temperaturen und bei einer Wärmeleistung von gerade einmal 10 MW arbeitete. Andere kerntechnische Anlagen, wie z.B. Kernkraftwerke oder Brennelement-Fabriken, gibt es in Berlin nicht. Es gibt allerdings eine Vielzahl weiterer Einrichtungen, die radioaktive Stoffe in der Medizin, in der Forschung oder zu wirtschaftlichen Zwecken einsetzen bzw. handhaben. Soweit es sich bei diesen radioaktiven Stoffen nicht um Kernbrennstoffe handelt, sind diese Einrichtungen nicht Gegenstand der Atomaufsicht, sondern der für Strahlenschutz zuständigen Behörden. Am Abend des 26. Juni 2017 erfolgte der letzte Abtransport von bestrahlten Brennelementen aus dem BER II in die USA. Pressemitteilung vom 28.06.2017 Die sogenannte kurze Wannsee-Flugroute für den neuen Flughafen BER führt östlich an dem Gelände des Helmholtz-Zentrums Berlin vorbei, auf dem sich der Forschungs­reaktor BER II befindet. Pressemitteilung des Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg Informationen zur Stilllegung des BER II FAQ-Liste des HZB zur Sicherheit BER II Forschungsreaktor BER II beim HZB Höchstmögliche Sicherheits­anforderungen Die Atomaufsicht sorgt mit den hinzugezogenen Sachverständigen nach § 20 AtG , im Zusammenwirken mit der Betreiberin des BER II dafür, dass die kerntechnische Anlage BER II den höchstmöglichen Sicherheitsanforderungen gerecht wird. Hierzu gehört eine fortlaufende Anpassung bzw. Verbesserung der sicherheitstechnischen Maßnahmen. Dabei werden neue Erkenntnisse aus Forschung und Entwicklung ebenso berücksichtigt wie Erfahrungen aus dem Betrieb des BER II und dem Betrieb kerntechnischer Anlagen im In- und Ausland. Kerntechnisches Regelwerk Die Aufsichtsbehörde kontrolliert die Einhaltung von Rechtsvorschriften und Neben­bestimmungen, die in atomrechtlichen Genehmigungen festgelegt sind. Weiterhin überwacht sie die Erfüllung von Anordnungen oder Verfügungen nach dem kerntechnischen Regelwerk durch die Genehmigungsinhaber. Sie bearbeitet zustimmungspflichtige Vorhaben und überprüft die Einhaltung der Betriebsvorschriften, die Anforderungen an wiederkehrend zu prüfende sicherheitsrelevante Anlagenteile sowie die betriebsinternen Strahlenschutzmaßnahmen. Umgebungsüberwachung Für die Umgebungsüberwachung des BER II hat die Atomaufsicht jederzeit Zugriff auf ein Fernüberwachungssystem, welches wichtige Anlagenparameter, Emissionsdaten, Wetterparameter und Radioaktivitätsmesswerte erfasst. Erlass von Anordnungen bei Gefahr Darüber hinaus haben die Aufsichtsbehörde und ihre Sachverständigen jederzeit Zutritt zum BER II, falls dies erforderlich sein sollte. Im Bedarfsfall können Anordnungen erlassen, Genehmigungen widerrufen oder die Einstellung des Betriebs angeordnet werden. Dies würde in der Regel der Fall sein, wenn Abweichungen von gesetzlichen Bestimmungen bzw. Genehmigungsauflagen festgestellt würden, die eine Gefahr für Leben, Gesundheit oder Sachgüter darstellen können. Rechtsgrundlagen Atomgesetz (AtG) Strahlenschutzgesetz (StrSchG) Grundgesetz (GG) Sollte es beim BER II zu einem für die kerntechnische Sicherheit bedeutsamen Ereignis kommen, wird dieses von der Betreiberin an die Atomaufsicht gemeldet. Grundlage für dieses Meldeverfahren ist die Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung ( AtSMV ). Sinn und Zweck des behördlichen Meldeverfahrens ist es, den Sicherheitsstatus der kerntechnischen Anlagen zu überwachen und ihn mit den aus den gemeldeten Ereignissen gewonnenen Erkenntnissen im Rahmen des Aufsichtsverfahrens immer noch weiter zu verbessern. Gemeldet werden müssen auch Ereignisse, die nicht auf eine Sicherheitsgefährdung hindeuten, deren Auswertung aber einen Erkenntnisgewinn verspricht. Für den BER II werden die Meldekriterien für Ereignisse in Forschungsreaktoren in der Anlage 3 der AtSMV angewandt. Ergänzend zu dem gesetzlichen vorgeschriebenen deutschen Meldeverfahren werden meldepflichtige Ereignisse auch nach der internationalen Bewertungsskala INES der IAEA eingestuft, um die Bedeutung des Ereignisses für die Sicherheit der Anlage und dessen radiologische Auswirkungen auf die Bevölkerung und Umgebung transparent darzustellen. Alle bisherigen Ereignisse beim BER II wurden mit der INES-Stufe 0, d.h.“keine oder sehr geringe unmittelbare sicherheitstechnische bzw. keine radiologische Bedeutung”, gemeldet. Insbesondere traten aufgrund keiner Ereignisse Ableitungen radioaktiver Stoffe oberhalb genehmigter Werte für Fortluft und Abwasser auf. Jedes meldepflichtige Ereignis beim BER II ist in den Monats- und Jahresberichten der Störfallmeldestelle des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit aufgeführt. Zu den routinemäßigen und anlassbezogenen Aufgaben der Aufsichtsbehörde gehören die technische Kontrolle und Überwachung des BER II, das Führen von regelmäßigen Aufsichts- und Fachgesprächen mit der Betreiberin und den hinzugezogenen Sachverständigen, die Abnahme von fachlichen Prüfungen am Reaktor zur Bestätigung der erforderlichen Fachkunde die Prüfung und Begleitung von eingereichten Änderungs- und Instandhaltungsanträgen; die Auswertung und Prüfung der Betreiberberichte wie etwa der technischen Monats- und Jahresberichte, die Auswertung und Prüfung der dazugehörenden Stellungnahmen der Sachverständigen. Gemäß Auflage 3.4.3 der Betriebsgenehmigung (dritte Teilgenehmigung zur Änderung des Forschungsreaktors BER II in Berlin Wannsee) ist die Betreiberin verpflichtet, der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde schriftlich über den bestimmungsgemäßen Betrieb zu berichten. Dabei wird dargestellt, wie der Betrieb seit der letzten Berichterstattung verlaufen ist, z.B. wann der Reaktor in Betrieb war und welche Störungen auftraten. Ferner enthält der Bericht auch eine Übersicht, welche Arbeiten durchgeführt worden sind. Weiterhin muss jede Bewegung von Kernbrennstoff angezeigt werden. Im Rahmen des Berichtes wird auch darüber informiert, welche Themen innerhalb des Fachkundeerhalts behandelt worden sind. Gemäß Auflage 3.4.4 ist die Betreiberin auch verpflichtet, die nach den Artikel 78 und 79 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom-Vertrag) zu führenden Aufstellungen über Kernmaterial betreffende Betriebsvorgänge der Atomaufsicht zuzuleiten. Mit der Auflage 3.4.5 ist die Betreiberin weiterhin verpflichtet, vierteljährlich über die Messergebnisse der Umgebungsüberwachung schriftlich zu berichten. Die Atomaufsicht hat über ein entsprechendes Computerprogramm jederzeit Zugriff auf die Daten des Reaktor­fernüberwachungs­systems (RFÜ) . Das RFÜ ist ein komplexes Mess- und Informationssystem, welches rund um die Uhr Messwerte zum aktuellen Betriebszustand des Forschungsreaktors einschließlich der Abgaben (Emissionen) in die Luft sowie den Radioaktivitätseintrag in die Umgebung (Immission) vollautomatisch erfasst und überwacht. Meteorologische Daten zum Standort des BER II in Wannsee und Messwerte aus dem integrierten Mess- und Informationssystem (IMIS) des BfS werden ebenfalls in das RFÜ übernommen. Das RFÜ bietet zahlreiche Möglichkeiten, die gemessenen Werte auszuwerten, darzustellen und auf die Einhaltung von Grenzwerten und Schutzzielen hin zu überprüfen, und dient somit als Instrument der atomrechtlichen Aufsicht. Die wichtigsten Betriebsparameter des BER II, wie z.B. Reaktorleistung, Temperatur und Füllstand im Reaktorbecken und Dosisleistung in verschiedenen Bereichen sowie Radioaktivität in Fortluft und Abwasser werden im RFÜ online überwacht. Die wichtigsten Daten werden regelmäßig durch die Atomaufsicht kontrolliert und bei Auffälligkeiten erfolgt sofort eine Ursachenermittlung. Damit relevante Vorfälle nicht unbemerkt bleiben, erfolgt bei Erreichen von im System eingestellten Schwellwerten eine automatische Alarmierung der Aufsichtsbehörde. Bezüglich der nuklearen Sicherheit steht die Aufsichtsbehörde im ständigen Austausch zu allen relevanten Aufsichtsthemen mit anderen Bundesländern und dem Bund. Hierfür sorgen die seit Jahrzehnten etablierten Bund-Länder-Gremien des Länderausschusses für Atomkernenergie. In diesen Bund-Länder-Gremien arbeitet sie mit an der Weiterentwicklung und Überarbeitung des kerntechnischen Regelwerks . Darüber hinaus arbeitet die Aufsicht auch mit anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union z.B. beim Erfahrungsaustausch im Rahmen themenbezogenen technischen Selbstbewertungen (gemäß AtG § 24b [1] Selbstbewertung und internationale Prüfung) zusammen. Weiterführende Informationen zum Länderausschuss für Atomkernenergie

Systematische Untersuchung von meldepflichtigen Ereignissen aus Sicht der Sicherung zur Ermittlung potentieller Einwirkungspfade auf IT-Systeme

Das Projekt "Systematische Untersuchung von meldepflichtigen Ereignissen aus Sicht der Sicherung zur Ermittlung potentieller Einwirkungspfade auf IT-Systeme" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BMU,BASE). Es wird/wurde ausgeführt durch: Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH.

Verordnung über den atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten und über die Meldung von Störfällen und sonstigen Ereignissen

Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung vom 14. Oktober 1992 (BGBl. I Seite 1766), die zuletzt durch Artikel 18 der Verordnung vom 29. November 2018 (BGBl. I S. 2023; 2021 I 5261) geändert worden ist. Es handelt sich um eine Verordnung auf nationaler Ebene. Der übergeordnete Rahmen ist die/das AtSMV.

Vertiefte Untersuchung von Betriebserfahrungen aus Kernreaktoren

Das Projekt "Vertiefte Untersuchung von Betriebserfahrungen aus Kernreaktoren" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit , Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BMUB,BfE). Es wird/wurde ausgeführt durch: Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH.Die kontinuierliche Auswertung von Ereignissen in den Kernkraftwerken des In- und Auslands im Auftrag des BMUB gehört zu den zentralen Aufgaben der GRS. Die GRS wertet die meldepflichtigen Ereignisse aus deutschen Anlagen sowie sicherheitstechnisch bedeutsame Ereignisse aus ausländischen Kernkraftwerken aus. Ziel ist die Gewinnung von wissenschaftlichen Erkenntnissen und Informationen zur Erweiterung der Wissensbasis der GRS. Das Lernen aus der Betriebserfahrung ist ein wichtiger Bestandteil zum Erhalt und zur Verbesserung des Sicherheitsniveaus von Kernkraftwerken. Die Erkenntnisse, die aus diesen vertieften Auswertungen gewonnen werden, bilden die wissenschaftliche Grundlage für Stellungnahmen, Weiterleitungsnachrichten oder generische Berichte im Auftrag des BMUB. Der Bericht führt wesentliche Ergebnisse ereignis- bzw. anlagenübergreifender vertiefter Untersuchungen aus dem Berichtszeitraum zu sicherheitsrelevanten Aspekten auf, die im Rahmen des ingenieurtechnischen Screenings von Quellen der Betriebserfahrung erkannt wurden. Darüber hinaus werden die Ergebnisse zusätzlicher weiterführender Arbeiten im Zusammenhang mit der Auswertung von Betriebserfahrung zusammengefasst, die der Ermittlung und Weiterentwicklung des Standes von Wissenschaft und Technik dienen: - Vorstudie zur Auswertung von Licensee Event Reports (LERs) der U.S. NRC, - Aktualisierung der Wissensbasis zu Transienten, - Erweiterung der GVA-Checkliste um GVA-Phänomene an Armaturen und großen maschinentechnischen Komponenten (Pumpen, Notstromdiesel, Lüfter, Wärmetauscher und Kältemaschinen), - generische Analyse von Ereignissen mit Fehlern bei wiederkehrenden Prüfungen, - Erfahrungen über Fehler beim Bau und Betrieb von kerntechnischen Betonbauwerken, - Bewertung von Precursor-Analyseergebnissen.

Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung

Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung Dokument aus dem Handbuch Reaktorsicherheit und Strahlenschutz Herunterladen PDF, 427KB, barrierefrei⁄barrierearm

Kalenderwochen 29 und 30/2018

Aktuelle Arbeiten - Endlager Morsleben Übersicht über die wesentlichen Arbeiten in den Kalenderwochen 29 und 30/2018 Gewährleistung der Betriebssicherheit Bergleute müssen das Endlager nach Berg- und Atomrecht betreiben. Der Eintrag von Braunkohlenfilterasche in Abbau 2 des Einlagerungsbereiches Südfeld auf der 4. Ebene (Sohle) ist abgeschlossen (siehe Wochenbericht KW 23/24) . Die Abbaue 1 und 2 wurden mit rund 8.175 Kubikmetern Braunkohlenfilterasche verfüllt. Bergleute beginnen mit dem Rückbau des Ascheeintragssystems. Das neu errichtete Wettertor auf der 2. Ebene im Ostfeld wird durch die Qualitätssicherung abgenommen (siehe Wochenbericht KW 19/20) . Bergleute beginnen damit, eine geringe Unterspülung im Bereich der Schachtwasserhaltung auf der 2. Ebene zu verfüllen. Die Unterspülung ist durch den Austritt von Schachtwasser aufgrund einer defekten Pumpe entstanden, stellt jedoch keine Gefahr für den Betrieb des Endlagers dar. Mitarbeiter der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) bauen Mikroakustiksensoren in dafür geschaffene Bohrungen auf der 1. Ebene in der Nordstrecke ein (siehe Wochenbericht KW 15/16) . Sie dienen der geomechanischen Überwachung im Umfeld von Abbau 1a, in dem sich eine Lösungszutrittsstelle befindet. Meldepflichtige Ereignisse Betriebsstörungen oder Störfälle bis zu Unfällen sind den zuständigen Aufsichtsbehörden zu melden. Grundlage ist die Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) Am 27. Juli 2018 gibt es bei einer Überprüfung der Hilfsfahranlage von Schacht Bartensleben, die beim Versagen der Schachtförderanlage zur Rettung der auf dem Förderkorb befindlichen Personen zum Einsatz kommt, eine Störung. Ein Haltemagnet löst beim Anfahren des oberen Schachtendschalters nicht aus und es wird keine Sicherheitsbremsung ausgelöst. Während des Fahrens der Hilfsfahranlage befinden sich keine Personen auf dem Fördermittel. Am 28. Juli 2018 geht die Hilfsfahranlage wieder in Betrieb. Eine N-Meldung (Normalmeldung mit geringer sicherheitstechnischer Bedeutung) wird fristgerecht an die atomrechtliche Aufsicht des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit gegeben. Das Ereignis hat keine Auswirkungen auf den sicheren Endlagerbetrieb, auf Personen oder die Umgebung. Einblick Aufgenommen im November 2017 Der Abbau 1a ist ein Steinsalzabbau auf der 1. Ebene der Grube Bartensleben. Hier befindet sich eine Lösungszutrittsstelle, die rund um die Uhr überwacht wird. Rund 2,2 Kubikmeter gesättigte Salzlösung traten hier im Jahr 2017 auf. Sie stammt noch aus der Zeit der Salzentstehung vor rund 260 Millionen Jahren. Die Menge ist so gering, dass zur genauen Erfassung eine Tropfenzählanlage installiert werden musste: Planen fangen die Tropfen auf, die sich an der Decke (Firste) und den Wänden (Stoß) des oberen Abbaus bilden, und leiten diese über Trichter in Behälter. Jeder Tropfen, der in den Behälter fällt, wird akustisch registriert. Nur so können die geringen Mengen zuverlässig gemessen werden. Über die Aktuellen Arbeiten Mit den aktuellen Arbeiten bieten wir Ihnen einen regelmäßigen Überblick zu den wichtigsten Arbeiten und Meilensteinen im Endlager Morsleben. Die Arbeiten sind den wesentlichen Projekten zugeordnet, um den Fortschritt der einzelnen Projekte nachvollziehbar zu dokumentieren. Wir bitten zu beachten, dass nicht alle Arbeiten, die täglich über und unter Tage stattfinden, an dieser Stelle dokumentiert werden können. Bei Bedarf steht Ihnen das Team der Infostelle Morsleben gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung. Links zum Thema Alle Wochenberichte im Überblick Einblicke Nr. 3 - Thema: Wo geht es hin? Meldepflichtige Ereignisse im Endlager Morsleben für das erste Halbjahr 2018

Kalenderwochen 1 und 2/2019

Aktuelle Arbeiten - Endlager Morsleben Übersicht über die wesentlichen Arbeiten in den Kalenderwochen 1 und 2/2019 Gewährleistung der Betriebssicherheit Bergleute müssen das Endlager nach Berg- und Atomrecht betreiben. Die Frischluftversorgung (Bewetterung) des Endlagers wird nach der Reduzierung zwischen Weihnachten und Neujahr (siehe Wochenbericht KW 51/52) wieder auf den Normalbetrieb umgestellt. Bergleute setzen im Südfeld der Grube Bartensleben die Verfüllung von Verbindungen zwischen der 4. Ebene (Sohle) und den darunterliegenden Abbauen 1 und 2, in die bis 1998 schwach- und mittelradioaktive Abfälle verstürzt wurden, fort (siehe Wochenbericht 47/48) . Mitarbeiter des TÜV Nord überprüfen die Brandbekämpfungsanlage des Hauptgesenks in der Grube Bartensleben. Das Hauptgesenk ist ein sogenannter Blindschacht, der die unterschiedlichen Ebenen des Bergwerks miteinander verbindet, jedoch nicht bis an die Tagesoberfläche reicht. Die Prüfung findet jährlich statt. Im Abbau 1a auf der 1. Ebene der Grube Bartensleben führen Geologen einen Verdunstungsversuch durch. Fünf verschiedene Lösungen (Süßwasser, Gebirgslösung, Steinsalzlösung, Magnesiumchlorid-Lösung sowie eine Mischlösung aus Kochsalz und Magnesiummethylen) werden für ein Jahr der Umgebung in dem Abbau ausgesetzt. Der Versuch soll zeigen welchen Einfluss die Veränderung der Luftfeuchtigkeit im Jahresgang vor allem auf die Dichte der Lösungen hat. Mitarbeiter der Markscheiderei (Vermessungswesen im Bergbau) vermessen mit Laserscannern Hohlräume (Nord- und Südabteilung) in der Grube Marie. Die aus den Scans gewonnen Daten werden für die Weiterentwicklung und Steigerung des Detailgrades des bestehenden 3D Modells der Grube genutzt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Strahlenschutzes tauschen Geräte für die Messung von Gammastrahlung (Thermolumineszensdosimeter) in der Umgebung des Endlagers aus. Die Messgeräte werden abhängig vom Messort halbjährig beziehungsweise jährlich gewechselt und ausgewertet. Erhalt der Stilllegungsfähigkeit und Optimierung des Betriebes Mittel- bis langfristig muss die BGE die Stilllegungsfähigkeit des Endlagers erhalten und den Betrieb optimieren. Bergleute setzten die Kernbohrungen zur Erkundung von Gestein für den Bau eines Fluchtweges auf der 3. Ebene der Grube Bartensleben (siehe Wochenbericht KW 49/50) fort. Die Arbeiten finden auf der 332-Meter-Ebene der Grube Marie statt. Meldepflichtige Ereignisse Betriebsstörungen oder Störfälle bis zu Unfällen sind den zuständigen Aufsichtsbehörden zu melden. Grundlage ist die Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) in Verbindung mit der Meldeordnung des ERAM. Am 8. Januar 2019 ließ sich um 9:50 Uhr bei der wöchentlichen Überprüfung der Branderkennungs- und Brandbekämpfungsanlage im Betriebsstofflager auf der 4. Ebene (Kontrollbereich) der Alarmdruckschalter an der Betankungsstelle nicht mehr zurücksetzen. Bis zur Beseitigung der Störung war die Anlage nur teilweise betriebsbereit. Nach Reinigung und Überprüfung des Schalters konnte die Anlage noch am selben Tag um 12:50 Uhr wieder in den bestimmungsmäßen Betrieb gehen. Eine N-Meldung (Normalmeldung mit geringer sicherheitstechnischer Bedeutung) geht fristgerecht an das BfE. Einblick Aufgenommen im Februar 2015 Das Hauptgesenk der Grube Bartensleben ist ein Förderschacht der die Ebenen 1 bis 4 miteinander verbindet. Der Schacht reicht nicht bis an die Erdoberfläche und sieht somit nie das Tageslicht. Er ist bildlich gesprochen „blind“ und wird deshalb auch als Blindschacht bezeichnet. Das Hauptgesenk wurde Mitte der 1910er Jahre abgeteuft (bergmännisch für errichten) und mit einer Seilfahrtsanlage ausgestattet. Das Gesenk entlastete den Hauptförderschacht, da es zusätzliche Kapazitäten für den Transport von Mensch und Material innerhalb des Bergwerkes bereitstellte. Das Hauptgesenk wurde noch bis über das Ende der Salzförderung im Jahr 1969 hinaus betrieben und erst Mitte der 1970er Jahre stillgelegt. Heute dient das Hauptgesenk als Fluchtweg. Fahrten (bergmännisch für Leitern), die parallel zum Schacht eingebaut sind, ermöglichen weiterhin den Wechsel zwischen den einzelnen Ebenen im Bergwerk. Zur Steigerung der Sicherheit im Endlager wurde 1997 eine Branderkennungs- und Bekämpfungsanlage im Hauptgesenk installiert. Eine vorrangegangene Analyse in Bezug auf den Brandschutz kam zu dem Ergebnis, dass die lokalen Gegebenheiten – erhöhte Brandlast durch hölzerne Schachteinbauten bei zusätzlichem Vorhandensein einer potentiellen Zündquelle (Verlauf einer Kabeltrasse durch den Schacht) – den Einbau einer solchen Anlage notwendig machen. Neben dem Hauptgesenkt gibt es noch 10 weitere Gesenke unterschiedlicher Größe im Endlager Morsleben. Nur wenige von Ihnen werden heute noch betrieblich genutzt. Über die Aktuellen Arbeiten Mit den aktuellen Arbeiten bieten wir Ihnen einen regelmäßigen Überblick zu den wichtigsten Arbeiten und Meilensteinen im Endlager Morsleben. Die Arbeiten sind den wesentlichen Projekten zugeordnet, um den Fortschritt der einzelnen Projekte nachvollziehbar zu dokumentieren. Wir bitten zu beachten, dass nicht alle Arbeiten, die täglich über und unter Tage stattfinden, an dieser Stelle dokumentiert werden können. Bei Bedarf steht Ihnen das Team der Infostelle Morsleben gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung. Links zum Thema Alle Wochenberichte im Überblick

Kalenderwochen 45 und 46/2018

Aktuelle Arbeiten - Endlager Morsleben Übersicht über die wesentlichen Arbeiten in den Kalenderwochen 45 und 46/2018 Sichere Stilllegung des Endlagers Die BGE muss die Funktionalität von Stilllegungsmaßnahmen aufzeigen. Für die Optimierung von  Planungsunterlagen müssen Untersuchungen durchgeführt werden. Die Bundesanstalt für Geologie und Rohstoffe (BGR) nimmt am Lager H, einer Lösungszutrittsstelle in der Grube Marie, geoelektrische Messungen vor. Sie sind Teil der Standorterkundung für die Errichtung von Abdichtbauwerken, die im Rahmen der Stilllegung im Umfeld des Lagers H errichtet werden sollen. Die BGR nimmt auf der 4. Ebene (Sohle) der Grube Bartensleben (Kontrollbereich) weitere elektromagnetische Reflexionsmessungen vor, um das geologische Lagerstättenmodell detaillierter beschreiben zu können (vergleiche Wochenbericht KW 37/38) . Die Arbeiten dauern an. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Umweltministeriums des Landes Sachsen-Anhalt, des Landesamtes für Geologie und Bergwesen des Landes Sachsen-Anhalt sowie der BGE führen ein Fachgespräch zum Inventar des Endlagers Morsleben. Fachgespräche dienen der Abstimmung zwischen Antragsteller und Genehmigungsbehörden im Stilllegungsverfahren. Gewährleistung der Betriebssicherheit Bergleute müssen das Endlager nach Berg- und Atomrecht betreiben. Die Werkfeuerwehr führt gemeinsam mit Ortsfeuerwehren und der Einsatzleitung der Verbandsgemeinde Flechtingen eine Alarmübung durch, bei der gemeinsam ein komplexes Brandszenario bewältigt wird. Die atomrechtliche Aufsicht im Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) gibt ein neues elektronisches Personendosimetriesystem für den Dauerbetrieb frei. Mit dem System werden die Daten der betrieblichen Personendosimetrie für den Kontrollbereich verwaltet und ausgewertet. Meldepflichtige Ereignisse Betriebsstörungen oder Störfälle bis zu Unfällen sind den zuständigen Aufsichtsbehörden zu melden. Grundlage ist die Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) Am 12. November 2018 wurde um 00:08 Uhr ein Defekt an der Branderkennungs- und Brandbekämpfungsanlage im Betriebsstofflager auf der 4. Ebene (Kontrollbereich) erkannt. Bis zur Beseitigung der Störung war die Anlage nur teilweise betriebsbereit. Nach dem Wechsel eines defekten Alarmdruckschalters konnte die Löschanlage am selben Tag um 07:48 Uhr wieder in den bestimmungsgemäßen Betrieb gehen. Eine N-Meldung (Normalmeldung mit geringer sicherheitstechnischer Bedeutung) geht fristgerecht an das BfE. Einblick Aufgenommen im Mai 2017 Das so genannte Lager H ist der einzige Ort im Bereich der Schachtanlagen Bartensleben und Marie, an dem Wasser, das vermutlich mit dem Deckgebirge in Verbindung steht, in das Bergwerk eindringt. Entstanden ist die Zutrittsstelle im Zuge des Kaliabbaus im Jahr 1907, weil die Bergleute den Abbau zu weit in Richtung Deckgebirge vorgetrieben hatten. Sie versuchten daraufhin, die Zutrittsstelle mit einem Dammbauwerk aus Ziegelsteinen und Teer zu verschließen. Außerdem errichteten Sie in der Zugangsstrecke zum Lager H ein Dammtor, um das Lager H im Notfall von der restlichen Grube abtrennen zu können. Im Jahr 2017 wurden hier 13,5 Kubikmeter Salzlösung aufgefangen. Das Wasser kommt als gesättigte Lösung mit einer Dichte von ca. 1,28 g/cm³ im Lager H an. Die Menge ist insgesamt sehr gering, im Vergleich zu den rund 5.500 Kubikmeter Wasser, die jährlich über den Schacht Marie in die Grube eindringen, aufgefangen und anschließend wieder nach über Tage gepumpt werden. Eine Gefahr für den Endlagerbetrieb bedeutet der Lösungszutritt nicht. Dennoch wird ihm eine besondere Aufmerksamkeit bei der Überwachung des Endlagers und im Zuge der Stilllegungsplanung geschenkt. Aktuelle Planungen sehen vor, das Lager H im Zuge der Stilllegung mithilfe von Abdichtbauwerken vom Rest der Grube abzutrennen. Dazu sind unter anderem die aktuellen geoelektrischen Messungen notwendig. Über die Aktuellen Arbeiten Mit den aktuellen Arbeiten bieten wir Ihnen einen regelmäßigen Überblick zu den wichtigsten Arbeiten und Meilensteinen im Endlager Morsleben. Die Arbeiten sind den wesentlichen Projekten zugeordnet, um den Fortschritt der einzelnen Projekte nachvollziehbar zu dokumentieren. Wir bitten zu beachten, dass nicht alle Arbeiten, die täglich über und unter Tage stattfinden, an dieser Stelle dokumentiert werden können. Bei Bedarf steht Ihnen das Team der Infostelle Morsleben gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung. Links zum Thema Alle Wochenberichte im Überblick

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