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Potentielle Strahlenexposition für Bevölkerung und Begleitpersonal durch Transporte abgebrannter Brennelemente in äußerlich kontaminierten Behältern

Das Projekt "Potentielle Strahlenexposition für Bevölkerung und Begleitpersonal durch Transporte abgebrannter Brennelemente in äußerlich kontaminierten Behältern" wird/wurde gefördert durch: Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Jugend, Familie und Gesundheit. Es wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..

Aufgaben

Aufgaben Das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) ist eine organisatorisch selbstständige wissenschaftlich-technische Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums. Das BfS bündelt Kompetenzen im Bereich des Strahlenschutzes, darunter zu Wirkungen und Risiken von ionisierender Strahlung , Wirkungen und Risiken von nicht- ionisierender Strahlung ( z. B. im Bereich Mobilfunk, UV -Schutz), Radiologischer Notfallschutz, Überwachung der Umweltradioaktivität, medizinischer und beruflicher Strahlenschutz . Geschichte und Entwicklung des BfS Gegründet wurde das BfS 1989 unter anderem als Konsequenz des Reaktorunfalls 1986 in Tschornobyl (Russisch: Tschernobyl) mit dem Ziel, Kompetenzen zu bündeln auf den Gebieten Strahlenschutz , kerntechnische Sicherheit, Transport und Aufbewahrung von Kernbrennstoffen sowie Endlagerung radioaktiver Abfälle. 2016 hat der Gesetzgeber die Behördenlandschaft den aktuellen Entwicklungen und Aufgaben angepasst. Für das BfS hatte dies zur Folge, dass es sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes in den Bereichen Umwelt und Gesundheit konzentriert. Die Aufgaben als Betreiber der Endlager -Projekte, darunter die Endlager Konrad, Morsleben und die Schachtanlage Asse, wurden in der neu gegründeten Bundesgesellschaft für Endlagerung ( BGE ) zusammengeführt. Genehmigungen für Zwischenlager und nukleare Transporte, die ebenfalls lange Zeit in die Zuständigkeit des BfS fielen, bearbeitet das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung ( BASE ). Gegenwärtige Organisationsstruktur Das BfS setzt sich aus den folgenden Aufgabenfeldern und Abteilungen zusammen: Stand: 10.01.2025

Fachwissenschaftliche Arbeiten und Weiterentwicklung der Grundlagen zur Sicherung von kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen einschließlich sonstiger radioaktiver Stoffe und von Kernbrennstofftransporten

Das Projekt "Fachwissenschaftliche Arbeiten und Weiterentwicklung der Grundlagen zur Sicherung von kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen einschließlich sonstiger radioaktiver Stoffe und von Kernbrennstofftransporten" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BMU,BASE). Es wird/wurde ausgeführt durch: Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH.

Weiterentwicklung numerischer Methoden zur Freisetzungs- und Dosisberechnung für hochdynamische SEWD auf Kernbrennstofftransporte

Das Projekt "Weiterentwicklung numerischer Methoden zur Freisetzungs- und Dosisberechnung für hochdynamische SEWD auf Kernbrennstofftransporte" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BMU,BASE). Es wird/wurde ausgeführt durch: Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH.

Stellungnahme zur schriftlichen Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Naturschutz im Thüringer Landtag zu den Beratungsgegenständen „Endlagersuche für hochradioaktive Abfälle in Deutschland – Stand der Maßnahmen in Thüringen

Stellungnahme zur schriftlichen Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Naturschutz im Thüringer Landtag zu den Beratungsgegenständen „Endlagersuche für hochradioaktive Abfälle in Deutschland – Stand der Maßnahmen in Thüringen“ und „Auswahlverfahren zur Suche nach einem Standort für die Endlagerung von hochradioaktivem Atommüll“ Im Mai 2017 wurde mit breiter Mehrheit die Novellierung des Standortauswahl- gesetzes (StandAG) von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Die Novelle basierte auf den Empfehlungen der „Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“, einem pluralistisch zusammengesetzten Gremium, in dem u. a. auch die Bundesländer über zwei Jahre aktiv mitgearbeitet hatten. Die Verabschiedung der Gesetzesnovelle markierte den Neustart für die Suche nach einem dauerhaft sicheren Endlager für die hochradioaktiven Abfälle in Deutschland. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) führt als Bundesoberbehörde die atomrechtliche Aufsicht über das Verfahren und organisiert die gesetzlich vorgesehenen Beteiligungsformate. Die operativen Schritte setzt ein bundeseigenes Unternehmen um, die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mbH. Das Nationale Begleitgremium (NBG) hat die gesetzliche Aufgabe, das Verfahren vermittelnd und unabhängig zu begleiten und so zu- sätzlich Vertrauen in die Verfahrensdurchführung zu schaffen. Derzeit befindet sich das Standortauswahlverfahren in der ersten von drei Phasen. Die BGE mbH hat am 28. September 2020 mit dem „Zwischenbericht Teilgebiete“ einen Zwischenstand ihrer Arbeit veröffentlicht. Damit wurde zu einem frühen Zeitpunkt im Verfahren zur Arbeitsweise der BGE mbH Transparenz und Nachvoll- ziehbarkeit hergestellt. Bereits vor der Veröffentlichung des Zwischenberichts hat das BASE kontinuierlich über die Endlagersuche informiert. In diesem Zusammen- hang hatte der Präsident des BASE am 25. September 2019 in Erfurt u. a. auch die Landtagsfraktionen zu der Dialogveranstaltung „Endlager gesucht“ eingeladen. Im Zwischenbericht hat die BGE mbH auf Basis verfügbarer geologischer Daten aus ganz Deutschland die von ihr ermittelten Teilgebiete veröffentlicht. Das Gesetz sieht für den Zwischenbericht keine Prüfung durch das BASE vor. Nach An- wendung weiterer Kriterien und Untersuchungen wird die BGE mbH am Ende der Phase 1 einen Vorschlag vorlegen, welche Standortregionen aus ihrer Sicht weiter betrachtet werden sollen. Nach Prüfung des Vorschlags für die Standortregionen durch das BASE sowie nach umfangreichen Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit (u. a. im Rahmen von Stellungnahmeverfahren und Regionalkonferenzen) wird ab- schließend der Deutsche Bundestag entscheiden, welche Standortregionen in Phase 2 des Verfahrens übertägig erkundet werden. Vor diesem Hintergrund beantwortet das BASE die am 2. Februar 2022 über- mittelten Fragen der Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Energie und Natur- schutz. Datum 12. April 2022 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Wegelystraße 8 10623 Berlin T: +49 30 184321-0 info@base.bund.de www.base.bund.de Seite 1 von 5 Fragen 1, 7, 8: Welche Aufgaben und Zuständigkeiten umfasst die Arbeit des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) im Rahmen der Endlagerung und welche Rolle kommt ihm sowohl im Institutionengefüge des Auswahlverfahrens als auch als Verfahrens- und Aufsichtsbehörde diesbezüglich zu? Welche weiteren Aufgaben sind der BASE gegenwärtig zur Erfüllung zugewiesen? Welche besonderen Aufgaben hat das BASE im Rahmen von Regulierungs-, Genehmigungs- und Aufsichtsaufgaben zu erfüllen? Die singuläre Aufgabe der Endlagerung radioaktiver Abfallstoffe liegt mit seinen atom- und bergrechtlichen Zuständigkeiten in der Verantwortung des Bundes. Bei der Endlagersuche ist das BASE Verfahrensführer. In dieser Rolle hat der Gesetzgeber dem BASE im Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hoch- radioaktive Abfälle zwei Aufgaben zugewiesen: Das BASE ist zum einen Kontroll- und Aufsichtsbehörde. Es bewertet die Vorschläge und Erkundungsergebnisse der BGE mbH und überwacht, dass die Suche so abläuft, wie sie im Standortauswahl- gesetz (StandAG) festgelegt ist. Dazu gehört auch die Aufgabe sicherzustellen, dass mögliche Endlagerstandorte während des Suchverfahrens nicht durch Aktivitäten wie z. B. Erdwärmenutzung geschädigt werden („Standortsicherung“). Das BASE ist zum anderen Träger der Öffentlichkeitsbeteiligung und damit für die Information und Beteiligung der Öffentlichkeit verantwortlich. Es stellt die für die Standortauswahl wesentlichen Informationen frühzeitig, umfassend, systematisch und dauerhaft zur Verfügung. Es ist verpflichtet, die gesetzlich fest- gelegten Beteiligungsformate zu organisieren, und evaluiert die Instrumente und Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung. Nach Beendigung des Standortauswahlverfahrens ist das BASE atom- und berg­ rechtliche Genehmigungsbehörde für das Endlager für hochradioaktive Abfälle. Darüber hinaus ist das BASE Aufsichtsbehörde über das Endlager Konrad (Niedersachsen) und das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM, Sachsen-Anhalt) sowie für die Schachtanlage Asse II. Für Konrad und ERAM geht auch die atom- und bergrechtliche Genehmigungstätigkeit nach einer Übergangs- frist von den Bundesländern auf das BASE über. Bei der Zwischenlagerung von hochradioaktiven Stoffen sowie bei dem Transport von Kernbrennstoffen ist das BASE atomrechtliche Genehmigungsbehörde. Zur Erfüllung seiner vielfältigen Aufgaben betreibt und koordiniert das BASE die Forschung in seinen Aufgabengebieten. Zudem unterstützt das Bundesamt das Bundesministerium für Umwelt, Natur- schutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) mit Fachexpertise im Bereich der kerntechnischen Sicherheit und nuklearen Entsorgung. Frage 2: Wie ist der aktuelle Zwischenstand bezüglich der Arbeit des BASE im Rahmen der Endlagersuche und wann kann aus Ihrer Sicht mit ersten konkreten Angaben über die Standorte gerechnet werden bzw. wie sieht der geplante Zeitablauf konkret aus? Mit der Veröffentlichung des Zwischenberichtes im September 2020 durch die BGE mbH hat das BASE das erste gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsformat im Standortauswahlverfahren umgesetzt – die Fachkonferenz Teilgebiete. Im Rahmen einer Auftaktveranstaltung im Oktober 2020 und weiteren drei Beratungs- terminen im Februar, Juni und August 2021 konnte der Zwischenbericht von Bürger:innen, Wissenschaftler:innen, Vertreter:innen der Kommunen und gesell- Seite 2 von 5 schaftlicher Organisationen umfassend erörtert werden. Ziel der Fachkonferenz war es, eine breite öffentliche Diskussion des Zwischenberichts und damit ein vertieftes Verstehen der Arbeit der BGE mbH zu ermöglichen. Alle Interessierten konnten sich mit ihren Fragen, Hinweisen und Kritiken einbringen und sich darüber hinaus zu unterschiedlichen Themen der Endlagersuche informieren und mitdiskutieren. Die Kommunen waren mit rund einem Drittel der Teilnehmenden vertreten. Ihre Beratungsergebnisse hat die Fachkonferenz am 7. September 2021 an die BGE mbH zur Berücksichtigung bei den weiteren Arbeitsschritten übergeben. Sie muss diese in der weiteren Arbeit berücksichtigen. Die Zeit- planung der folgenden Verfahrensschritte fällt in den Verantwortungsbereich der BGE mbH. Frage 3: Nach welchen Kriterien wird ein Endlagerstandort gesucht und inwiefern werden oder wurden dabei auch Altlastenstandorte, insbesondere radioaktiver Natur, in den Abwägungsprozess einbezogen? Der Endlagerstandort wird nach wissenschaftsbasierten Kriterien gesucht, die im StandAG festgelegt sind und von der BGE mbH angewendet wurden. In einem ersten Schritt wurden von ihr die Ausschlusskriterien geprüft. D. h. es wurden bei- spielsweise Gebiete, in denen quartärer Vulkanismus oder schädliche Einflüsse gegenwärtiger oder früherer bergbaulicher Tätigkeit zweifelsfrei nachgewiesen werden können, nicht weiter im Verfahren betrachtet. Im nächsten Schritt wurde von der BGE mbH geprüft, welche Gebiete die sogenannten Mindest- anforderungen erfüllen. Demnach sollen u.a. mindestens 300 Meter Gestein das Endlager von der Erdoberfläche trennen. Eine ausreichend mächtige Schicht aus Tongestein, Steinsalz oder Kristallingestein (z. B. Granit) soll die hochradioaktiven Abfälle umgeben. Nur Regionen bzw. Standorte, die alle Mindestanforderungen er- füllen, sind für ein Endlager potenziell geeignet. Bei den verbleibenden Gebieten werden weitere geowissenschaftliche Vor- und Nachteile abgewogen. Hierzu werden die im StandAG formulierten geowissenschaftlichen und planungswissen- schaftlichen Abwägungskriterien angewendet. Außerdem führt die BGE mbH re- präsentative vorläufige Sicherheitsuntersuchungen durch. Die Suche startete mit einer „weißen Landkarte“. Es wurden keine Regionen von vornherein ausgeschlossen, sondern anhand der zuvor beschriebenen Kriterien auf Grundlage bestehender Daten analysiert. Frage 4: Inwiefern erlauben bzw. verbieten nach Kenntnis des BASE welche Schutzgebietskategorien einen Endlagerstandort in Thüringen? Schutzgebietskategorien, wie Naturschutzgebiete, Denkmalschutz, Hochwasser- schutzgebiete stellen keine grundsätzlichen Ausschlusskriterien dar und sind den geowissenschaftlichen Kriterien nachgeordnet. Sie können aber als so- genannte planungswissenschaftliche Abwägungskriterien zur Einengung von großen, potenziell geeigneten Gebieten dienen und sind zu berücksichtigen, wenn Gebiete gleichwertige geologische Bedingungen aufweisen. Die Anwendung der gesetzlich festgelegten Kriterien fällt in den Verantwortungsbereich der BGE mbH. Frage 5: Werden im Rahmen der Endlagersuche auch Alternativen zur tiefengeologischen Lagerung in Deutschland untersucht? Die ehemalige Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ beim Deutschen Bundestag (die sogenannte „Endlagerkommission“), die wesentliche Grundlagen für das heute gültige Standortauswahlgesetz geschaffen hat, hat sich Seite 3 von 5

Fachwissenschaftliche Arbeiten und Weiterentwicklung der Grundlagen zur Sicherung von kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen einschließlich radioaktiver Strahlenquellen und von Kernbrennstofftransporten

Das Projekt "Fachwissenschaftliche Arbeiten und Weiterentwicklung der Grundlagen zur Sicherung von kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen einschließlich radioaktiver Strahlenquellen und von Kernbrennstofftransporten" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BMU,BASE). Es wird/wurde ausgeführt durch: Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH.

Castor-Transport nach Biblis und Einfluss auf Rheinland-Pfalz

Transport von radioaktivem Atommüll (Castor-Transport) von der britischen Atomanlage Sellafield nach Biblis (Hessen), Einbindung der Landesregierung in Planungen, Informationen für die Öffentlichkeit; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten

Längere Zwischenlagerung hoch radioaktiver Abfälle: Welche frühzeitigen Vorbereitungen sind hierfür zu treffen?

Längere Zwischenlagerung hoch radioaktiver Abfälle: Welche frühzeitigen Vorbereitungen sind hierfür zu treffen? BfE Forum Zwischenlagerung: Sicherheit heute und morgen am 25.06.18 in Berlin Anfang 25.06.2018 Redner Dipl.-Ing. Wolfram König, Präsident des BfE Sehr geehrte Damen und Herren, © BASE ich freue mich, Sie heute zur Auftaktveranstaltung zum „Forum Zwischenlagerung“ begrüßen zu können. Ganz besonders begrüße ich die Bürgermeister und Bürger von Standortgemeinden. Diese Gemeinden mit Zwischenlagern für abgebrannte Brennelemente bzw. HAW -Glaskokillen sind in besonderer Weise von der Entscheidung des Deutschen Bundestags und der Länder betroffen, die Suche nach einem Standort für die Endlagerung hoch radioaktiver Abfälle völlig neu zu beginnen. Die nunmehr benötigte Zeit bis zum Betrieb eines Endlagers für derartige Abfälle wird über die bestehende Befristung der laufenden Genehmigungen hinausreichen. Die zentrale Frage lautet somit: Wie kann die umfassende Sicherheit über eine längere Zwischenlagerzeit gewährleistet werden? Wolfram König, Präsident des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung © Zöhre Kurc / Bildkraftwerk Bei der aktuellen Debatte zur Zwischenlagerung hoch radioaktiver Abfälle sticht ein Thema heraus. Die Rückführung der letzten 26 Behälter mit verglasten Abfällen aus der Wiederaufbereitung in Großbritannien und Frankreich in verschiedene Zwischenlager nach Deutschland. Um genau zu sein: Es handelt sich dabei um 21 Behälter mit hochradioaktiven Abfällen, fünf weitere enthalten schwach – und mittelradioaktive Stoffe. 108 Behälter mit hochradioaktiven verglasten Abfällen stehen bereits im Zwischenlager Gorleben. Die Verteilung der letzten derartiger Behälter auf die Zwischenlager in Biblis, Brokdorf, Niederaichbach und Philippsburg ist ein Teil des politischen Kompromisses zum Neubeginn der Endlagersuche in Deutschland. Eine aktuelle Arbeit im BfE als zuständige atomrechtliche Genehmigungsbehörde ist die Prüfung der Antragsunterlagen. Die damit verbundenen Fragen sind Gegenstand der laufenden atomrechtlichen Genehmigungsverfahren. Unser Blick heute richtet sich auf die Zukunft. Neubeginn und Neuorganisation bei der Zwischenlagerung Die Gesamtherausforderung der Zwischenlagerung hoch radioaktiver Abfälle, über die wir mit der heutigen Veranstaltung beginnend diskutieren werden, hat jedoch noch eine andere Dimension. Sie geht über die der Rückführung hinaus: Wir sprechen am Ende der Kernenergienutzung zur Energieerzeugung in Deutschland von rund 1900 Castoren mit hoch radioaktiven Abfällen, die an 16 Standorten der Bundesrepublik lagern. Sie müssen bis zur Endlagerung sicher verwahrt werden. 2034 laufen die ersten atomrechtlichen Lagergenehmigungen aus. Ab 2028 müssen die Betreiber Pläne zum weiteren Umgang vorlegen. Das heißt: Wir beginnen heute einen Weg, den wir 10 Jahre nutzen können, um die Fragen zu identifizieren und belastbar zu beantworten, die mit einer längeren Zwischenlagerung verbunden sind. Es ist gut, dass wir hierbei nicht alleine unterwegs sind. Neben denjenigen, die im Programm der heutigen Veranstaltung ihren aktiven Beitrag leisten, möchte ich beispielhaft das Nationale Begleitgremium nennen. Es hat unabhängig von seinem Auftrag, das Standortauswahlverfahren zu begleiten, eine Veranstaltung Anfang des Jahres in Karlsruhe organisiert, in der ein wichtiger Teil der vor uns liegenden Herausforderungen offen diskutiert wurde. Diese und andere Anstöße werden wir aufgreifen und für unser Kerngeschäft als zuständige Bundesbehörde bewerten: Im Zentrum steht dabei die Aufgabe, unabhängig von Einzelinteressen für die Sicherheit als staatliche Verantwortung einzustehen. Das BfE startet eine öffentliche Veranstaltungsreihe, um diese Herausforderung systematisch und im Diskurs anzugehen. Randbedingungen der Diskussion Dabei begleiten uns zwei wesentliche Änderungen der Randbedingungen: 1. Im Januar 2019 geht die Verantwortung für den Betrieb der Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle von den Energieversorgungsunternehmen auf die bundeseigene Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH ( BGZ ) über. Somit ist außer dem Rückbau der Kernkraftwerke umfassend die öffentliche Hand in der Verantwortung für die Zwischenlagerung und Entsorgung radioaktiver Abfälle. Damit kann der Sicherheit jenseits von wirtschaftlichen Interessen oberste Priorität gegeben werden. Gleichzeitig wächst aber damit die Verantwortung der verschiedenen Organisationen auf staatlicher Seite, die nach Außen als ein einziger großer Akteur wahrgenommen werden könnten. Sie müssen ihre Rollen und Aufgaben deutlich machen als diejenigen, die genehmigen, als diejenigen, die betreiben und als diejenigen, die die Aufsicht führen. Die Glaubwürdigkeit einer vom Betreiber unabhängigen Sicherheitsbewertung ist für die Akzeptanz der Zwischenlager von zentraler Bedeutung. Die verschiedenen Rollen und Zuständigkeiten prägen daher auch die heutige und zukünftige Ausgestaltung der Veranstaltungsreihe. 2. Die allgemeine öffentliche Aufmerksamkeit für das Thema Atomenergie und der ungelösten Endlagerfrage wird mit dem Abschalten des letzten Kernkraftwerks und nach Abschluss der letzten sog. Castortransporte in Zwischenlager weiter schwinden. Dagegen wird die konkrete Frage der Laufzeit für die Zwischenlager in den betroffenen Kommunen sicherlich große Aufmerksamkeit erfahren. Aus genau diesem Grund haben wir heute auch mit Herrn Schulze, Bürgermeister der Standortgemeinde Geesthacht und einen Vertreter einer Bürgerinitiative in Gundremmingen, Herrn Kamm, für Impulsvorträge eingeladen. Spannungsfelder und Schwerpunkte der Veranstaltungsreihe Zur Frage der Zukunft der Zwischenlagerung planen wir verschiedene Veranstaltungen mit verschiedenen Themen an verschiedenen Orten pro Jahr. Vor einigen Wochen hat das BfE bereits Sachverständige zu einem ersten Austausch zu einem Fachforum nach Kassel eingeladen. Dort ging es darum, Fragen und Themen für die weitere Veranstaltungsreihe zu identifizieren. Nach erster Auswertung sehen wir insbesondere drei Schwerpunkte, die wir in nächster Zukunft unter Einbindung von Fachleuten von Experten vertiefen wollen. Spannungsfeld 1: Zukünftige Sicherheit der Zwischenlagerung 1. Das Thema Sicherheit wird einen großen Stellenwert einnehmen. Daher beginnen wir auch die Reihe heute mit dem Titel „Sicherheit heute und morgen“. Insbesondere beim Thema Forschung zur zukünftigen Sicherheit der Zwischenlagerung gibt es viele Fragen zu diskutieren und zu klären, wie zum Beispiel: Welche Auswirkungen hat die Alterung der bestrahlten Brennelemente und sonstiger Inventare auf die Sicherheit bei einer Zwischenlagerung über die aktuelle Genehmigungsdauer hinaus? Wie sind die Entwicklungen und Prozesse prognostizierbar? Wie gestaltet sich die Entwicklung der baulich/technischen Umgebung bei längerer Lagerung? Müssen theoretisch geführte Nachweise auch durch praktische Untersuchungen überprüft werden? Das BfE sieht sich in den nächsten Jahren in der Verantwortung, die Forschung in diesem Feld voranzutreiben. Ebenso stellt sich im Zusammenhang mit der Notwendigkeit einer veränderten Laufzeit der Zwischenlagerung die Frage, welcher Änderungsbedarf bei den verfahrensrechtlichen Regelungen und bei den Leitlinien und Maßstäben zur Sicherheit der Zwischenlagerung besteht. Als Regulierungsbehörde für die Endlagersuche legt das BfE auch ein Gewicht auf ein ganzheitliches Verständnis von Sicherheit: Zwischenlagerung ist immer auch im Zusammenhang auf ihr Ende zu diskutieren. Hier gibt es offene Punkte, etwa bei Fragen der Konditionierung . Spannungsfeld 2: Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Zwischenlagerung 2. steht für das BfE das Thema Öffentlichkeitsbeteiligung auf der Agenda. Parallel zur Endlagersuche, bei der breite und verschiedene Formen der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen sind, wachsen aktuell Forderungen nach mehr Beteiligung im Rahmen von Genehmigungsverfahren für Zwischenlager. Doch was heißt „Beteiligung“? Ist Information gemeint, Teilhabe am Diskurs oder Mitspracherecht? Hier ist es notwendig, zu differenzieren und zu sagen, was genau gemeint ist. Klarheit über den Rahmen ist eine wesentliche Bedingung für eine erfolgreiche Öffentlichkeitsbeteiligung - sei es im formalisierten oder im freiwilligen Format. Hier gibt es im Rahmen der Veranstaltungsreihe noch einigen Diskussions- und Klärungsbedarf. Spannungsfeld 3: Sicherung/ Transparenz versus Sicherheit Und 3. hat das BfE das Thema Transparenz und Geheimschutz identifiziert. Transparenz, also die Veröffentlichung von Informationen im Bereich nukleare Entsorgung und Transporte, ist notwendig, damit Bürgerinnen und Bürger das Handeln staatlicher Akteure nachvollziehen können. Um die notwendigen Sicherheiten zu gewährleisten, gerade beim Schutz vor terroristischen Angriffen müssen Informationen gleichzeitig vor dem Missbrauch durch Dritte geschützt werden. Sie können daher nicht immer veröffentlicht werden. Hier gibt es einen Zielkonflikt, der sich nur mit einem gemeinsam entwickelten gesellschaftlichen Verständnis darüber auflösen lässt, wie diese Grandwandung zwischen Transparenz und Schutz der Bevölkerung beschritten werden kann. Des Weiteren werden die Fachleute in der Veranstaltungsreihe erörtern, wie wir unter Einhaltung wesentlicher Maßstäbe des Geheimschutzes mehr Nachvollziehbarkeit für Bürgerinnen und Bürger ermöglicht werden können: Können nicht doch mehr strukturelle Fragen der Sicherung mit der Öffentlichkeit diskutiert werden, ohne in die Details (und damit dem Geheimschutz unterliegende Fragen) gehen zu müssen? Und zuletzt - wie kann besser begründet werden, warum bestimmte Dinge geheim gehalten werden müssen? Fazit Der heutige Tag bildet den Auftakt zu einem längeren und kontinuierlichen Dialog, den das BfE führen möchte. Ziel ist es, erste Grundlagen für die Diskussion um Sicherheitsfragen in der Zwischenlagerung zu legen. Wir werden die Ergebnisse dokumentieren, auswerten und darauf aufbauend den Fortgang der Veranstaltungsreihe sowie die inhaltlichen Schwerpunkte planen. Es würde mich freuen, Sie schon bald wieder im Forum Zwischenlagerung begrüßen zu können. Das nächste Forum planen wir im November dieses Jahres in Kassel, nähere Details dazu werden wir öffentlich bekannt geben. Sehen Sie die Veranstaltungsreihe als Einladung, gemeinsam und über alle Interessenslagen hinweg bestmögliche Antworten und Lösungen im Sinne des Gemeinwohles für eine sichere Zwischenlagerung bis zur Endlagerung zu finden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Publikationen Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle - Sicherheit bis zur Endlagerung Label: Broschüre Herunterladen (PDF, 8MB, barrierefrei⁄barrierearm) Printversion bestellen Veranstaltungsreihe des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) Forum Zwischenlagerung

Greenpeace: EU-Beschwerde gegen den Castortransport aus Jülich

Greenpeace legte am 9. Juni 2015 Beschwerde bei der Europäischen Kommisson gegen den Transport von hochradioaktivem Müll aus dem AKW Jülich in die USA ein. Die EU-Beschwerde richtet sich gegen das Verhalten der beteiligten Bundesministerien, Bundesämter sowie gegen das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalens. Nach Auffassung der Umweltorganisation stellt die geplante Verbringung von 152 Castorbehältern mit Brennelementekugeln aus dem Zwischenlager des FJZ zur Wiederaufbereitungsanlage Savannah River Site und – nach deren Aufbereitung – der Verbleib der Abfälle in den USA, eine Verletzung von Art. 4 (4) der Richtlinie 2011/70/EURATOM dar. Denn EURATOM genehmigt nur den Export von Atommüll aus der Forschung. Der AVR-Reaktor in Jülich speiste jedoch als Prototyp von 1967 bis 1988 rund 1,5 Milliarden Kilowattstunden Strom ins öffentliche Netz ein und könne aus diesem Grund nicht als Forschungsreaktor bezeichnet werden. AVR steht für Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor Jülich – ein Zusammenschluss vor allem kommunaler Stromversorger.

Untersuchung zum Transport von Endlagergebinden im Rahmen der anderen Entsorgungstechniken

Das Projekt "Untersuchung zum Transport von Endlagergebinden im Rahmen der anderen Entsorgungstechniken" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Forschung und Technologie. Es wird/wurde ausgeführt durch: TNH Transporte und Dienstleistungen Abwicklungsgesellschaft.Das in der Konditionierungsanlage hergestellte Endlagergebinde mit verlorener Abschirmung ist zum Endlager zu transportieren. Ein Konzept fuer den Transport sieht die Verwendung von wiederverwendbaren Typ B-Behaeltern zur aufnahme der Endlagergebinde vor. Es handelt sich hierbei um modifizierte Transportbehaelter, wie sie fuer den Transport abgebrannter Brennelemente verwendet werden. Ein weiteres Konzept besteht darin, die Endlagergebinde (ELG) selbst als Typ B-Transport-Behaelter auszulegen und zu qualifizieren. Ein derartiges Konzept wird zur Zeit von der DWK verfolgt. Es besteht zunaechst die Aufgabe, die bisher vorgeschlagene Handhabung kritisch zu ueberpruefen sowie ein Konzept fuer einen derartigen modifizierten Transportbehaelter zu erarbeiten. Der Tiefgang dieser Arbeiten ist so anzulegen, dass anhand eines derartigen Konzeptes Transportanalysen mit den Methoden des PSE durchgefuehrt werden koennen.

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