Am 8. Juli 2015 trat die EU als 181. Partei, dem Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten (CITES) bei. Das Übereinkommen deckt mehr als 35 000 Tier- und Pflanzenarten ab und stellt sicher, dass der Handel mit ihnen legal und nachhaltig bleibt. Im Anschluss an eine 2014 ins Leben gerufene öffentliche Konsultation haben die Dienststellen der Europäischen Kommission mit der Vorbereitung eines Aktionsplans gegen den Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten begonnen. In diesem Zusammenhang stellt der Beitritt der EU zum CITES-Übereinkommen einen wichtigen Meilenstein dar.
Am 29. August 2017 nahm die Europäische Kommission einen Vorschlag für die Fangmöglichkeiten in der Ostsee für 2018 an. Der Vorschlag umfasst diesmal ein Verbot der Aalfischerei in der Ostsee, die traditionell nicht Teil der Vorschläge für die jährlichen Gesamtfangmengen ist. Der Bestand des Europäischen Aals ist seit Ende der 1990er Jahre auf einem historisch niedrigen Stand. Der Aal wird derzeit in Anhang II des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten (CITES) geführt. Im Jahr 2007 hat die EU Maßnahmen zur Bestandserholung erlassen. Dennoch zeigt das ICES-Gutachten von Mai 2017, dass diese Maßnahmen nicht ausreichend waren und der Bestand sich nach wie vor in kritischem Zustand befindet. Die Kommission schlägt daher vor, die Aalfischerei in allen EU-Gewässern der Ostsee für das Jahr 2018 zu verbieten. Dieses Verbot soll für die gewerbliche Fischerei und die Freizeitfischerei gelten. Dies bedeutet auch, dass alle unbeabsichtigt gefangenen Aale unverzüglich freigesetzt werden müssen. Darüber hinaus plant die Kommission eine Bewertung der Verordnung über die Wiederauffüllung des Bestands des Europäischen Aals.
This analysis is intended to contribute to classifying the effects of the introduction of the CBAM on the affected industrial sectors in Germany in relation to exports. It analyses the export intensity and the costs for the purchase of certificates compared to the average value of exports of the respective product group. Veröffentlicht in Fact Sheet.
Die Europäische Kommission schlug am 23. Februar 2010 vor, die Europäische Union solle darauf drängen, dass im Laufe des kommenden Jahres ein Verbot des internationalen Handels mit Rotem Thun in Kraft tritt. Sie ist sehr besorgt, dass die hauptsächlich vom internationalen Handel angetriebene Überfischung von Rotem Thun die Bestände dieser Art ernsthaft gefährdet. Der Vorschlag wird mit den Mitgliedstaaten erörtert, damit die EU bei der nächsten Tagung des CITES (Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten) vom 13. bis 25. März 2010 in Doha, Qatar, einen gemeinsamen Standpunkt vertreten kann.
Am 3. Dezember 2013 beschloss die Europäische Union ein Programm zu unterstützen, das den Schutz von Elefanten, Menschenaffen und Nashörnern in Afrika sowie von anderen Arten, z. B. Meeresschildkröten, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean verstärken soll. Das neue Projekt „MIKES“ wird dazu beitragen, das System zur Überwachung der biologischen Vielfalt und der damit verbundenen Gefahren zu verbessern und den Schutz neben Elefanten auch auf andere seltene Arten auszuweiten. Um den Kampf gegen das illegale Töten zu verstärken, sieht das Projekt neben Ausbildung im Bereich Strafverfolgung auch technische Unterstützung bei der Einrichtung von Patrouillensystemen und ggf. konkrete operationelle Unterstützung vor. Ein Notfallreaktionsmechanismus soll eingerichtet werden, damit im Rahmen des Projekts „MIKES“ auf eine plötzlich Zunahme des illegalen Tötens von und/oder des internationalen Handels mit Elefanten und anderen Arten reagiert werden kann. Das Projekt wird aus Mitteln des 10. Europäischen Entwicklungsfonds finanziert und läuft von 2014 bis 2018. Es wird von CITES (Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen) sowohl in Afrika - in Zusammenarbeit mit 31 Arealstaaten des afrikanischen Elefanten - als auch in ausgewählten Schutzgebieten im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean durchgeführt.
Nach einer am 17. März 2015 veröffentlichen Studie von der Nichtregierungsorganisation Fern wurde von 2000 bis 2012 Wald in der Größenordnung von einem Fußballfeld durchschnittlich alle zwei Minuten illegal abgeholzt, um die EU mit Rindfleisch, Leder, für Lebensmittel verwendetes Palmöl und Soja, Tierfutter, Lederschuhen und Biokraftstoffen zu versorgen. Die Niederlande, Italien, Deutschland, Frankreich und Groβbritannien erscheinen als mit Abstand die größten Konsumenten von Grunderzeugnissen illegalen Ursprungs. Die EU importiert insgesamt 25 % des gesamten Sojas, 18 % des gesamten Palmöls, 15 % des gesamten Rindfleisches und 31% des gesamten Leders im internationalen Handel, die aus illegaler Zerstörung tropischen Wälder stammen.
Deutschland war 2011 mit einem Welthandelsanteil von 15,2 Prozent erneut Exportweltmeister bei Umweltschutzgütern. Der Welthandel mit Umwelt- und Klimaschutzgütern stieg in den letzten Jahren rasant. Denn der Klimawandel , steigende Rohstoffpreise und ein Industrialisierungsschub vor allem in den sogenannten Schwellenländern führen zu einer verstärkten Nachfrage bei Produkten und Dienstleistungen für den Umwelt- und Klimaschutz . Auch Produkte, die umweltfreundlich und ressourcenschonend sind, werden immer stärker nachgefragt. Für Deutschland ergeben sich daraus große wirtschaftliche Chancen. Im Jahr 2011 wurden in Deutschland Umweltschutzgüter im Wert von fast 85 Milliarden Euro produziert. Das sind 6,2 Prozent der gesamten Industriegüterproduktion. Veröffentlicht in Hintergrundpapier.
Der geplante CO 2 -Grenzausgleichsmechanismus der EU ( CBAM ) umfasst nach Vorschlag der EU- Kommission nicht die Ausfuhren aus der EU. Wenn bei der Produktion in der EU Kosten durch den Europäischen Emissionshandel (EU-ETS) entstehen und beim Export kein Ausgleich dieser Kosten vorgenommen wird, kann dies die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Exporte senken. Die vorliegende Analyse soll helfen, die Auswirkungen des CBAM auf die betroffenen Industriebranchen in Deutschland in Bezug auf die Exporte einzuordnen. Dazu werden die Exportintensität der jeweiligen Industrieprodukte ermittelt und die Kosten für den Zukauf von Zertifikaten ins Verhältnis zum durchschnittlichen Wert der Exporte der jeweiligen Produktgruppe gesetzt. Veröffentlicht in Fact Sheet.
UBA-Studie zeigt, welche Herausforderungen der weltweite Klimawandel für den Außenhandel birgt Deutschland hat eine starke Rolle im internationalen Handel. Dadurch ist unsere Wirtschaft anfällig gegenüber Klimafolgen in anderen Weltregionen. Das Umweltbundesamt (UBA) hat nun erstmals Klimarisiken im Rahmen der internationalen Handelsverflechtungen untersucht. Demnach werden die Risiken aus Klimafolgen im Ausland für die deutsche Wirtschaft mindestens so groß sein wie aus jenen im Inland. Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA: „Wir wissen inzwischen recht gut, welche Folgen des Klimawandels wir in Deutschland erwarten können. Dazu zählen Dürren und Hitzeperioden ebenso wie Extremwettereignisse. Doch der Klimawandel und seine Folgen kennen keine Ländergrenzen. Auswirkungen in anderen Weltregionen können auch bei uns mit erheblichen wirtschaftlichen Schäden durchschlagen – zum Beispiel wenn extreme Wetterereignisse Infrastrukturen und Handelswege beschädigen, die landwirtschaftliche Produktion beeinträchtigen oder gar ganze Ernten vernichten.“ Deutsche Unternehmen tätigen jährlich Ein- und Ausfuhren in der Größenordnung von einer Billion Euro. Der Bericht zeigt, welcher Anteil unseres Handels von den Folgen des Klimawandels im Ausland betroffen sein könnte. Allein sechs Prozent (55 Mrd. Euro) der deutschen Importe und vier Prozent (knapp 50 Mrd. Euro) der Exporte verteilen sich auf zwölf Länder oder Regionen, die als besonders vulnerabel (verwundbar) gegenüber dem Klimawandel gelten. Bei den Importen überwiegen die Risiken der Folgen des Klimawandels: Bei den Exporten ergibt sich ein gemischtes Bild: Wenn Länder mehr Geld zur Bewältigung von Schäden ausgeben, sinkt die Kaufkraft und damit auch die Nachfrage nach deutschen Exportprodukten. Allerdings bestehen auch Chancen durch die wachsende globale Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen zu Klimaanpassung und Klimaschutz . Doch um diese Chancen zu nutzen, ist sowohl vorausschauendes Handeln der deutschen Unternehmen als auch eine ambitionierte Klimapolitik gefragt. Entscheidungsträger in der Wirtschaft wie in der Verwaltung sollten Risiken, die sich durch den Klimawandel weltweit ergeben, kennen. Maria Krautzberger: „Bei Investitionen, beispielsweise in Infrastrukturen, sollte es selbstverständlich werden, die Klimarisiken zu kennen, zu bewerten und klimaangepasst zu bauen.“ Banken und Versicherungen fragen diese Informationen bereits zunehmend nach. Mit Blick auf die Klimaverhandlungen in Katowice sagt Maria Krautzberger: „Selbst wenn wir in diesem Moment alle Treibhausgasemissionen auf null reduzieren, würde sich das Klima für hunderte Jahre weiter ändern. Aber wir können und müssen versuchen, den Temperaturanstieg zu begrenzen.“ Die Fachbroschüre „Wie der Klimawandel den deutschen Außenhandel trifft“ zeigt mögliche Chancen und Risiken für die deutsche Wirtschaft auf. Die Broschüre ist Teil des bis 2020 laufenden UBA -Projekts Impact-CHAIN, das infras im Auftrag des UBA durchführt. Das Projektteam untersucht im weiteren Verlauf auch, wie die deutsche Ökonomie diese Risiken bewältigen und mögliche Chancen nutzen kann, wie hoch der Handlungsbedarf ausfällt und in welchen Bereichen eher private oder staatliche Maßnahmen gefragt sind. Die Deutsche Anpassungsstrategie des Bundes bildet den Rahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Deutschland. Die Strategie unter der Federführung des Bundesumweltministeriums legt den Grundstein für einen mittelfristigen Prozess, in dem die entsprechenden Ziele definiert sowie mögliche Anpassungsmaßnahmen entwickelt und umgesetzt werden sollen. Dazu gehört auch, die Resilienz gegenüber Klimafolgen im Ausland zu stärken.
The EU might introduce an authorization scheme for imported goods such as clothing, sports gear and toys in the REACH Regulation, to aim at a better protection of humans and the environment against Substances of Very High Concern in articles. An UBA study claims that the necessary amendment of the EU chemicals regulation REACH would not breach international trade law. Another simple improvement could be achieved by introducing a standardized communication format to oblige manufacturers to indicate not only the name of the Substances of Very High Concern, but also the concentrations, total volumes and information about hazardous properties and safe use and disposal through the production chain. Veröffentlicht in Texte | 41/2015.
Origin | Count |
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Bund | 533 |
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