API src

Found 6 results.

Müllvermeidung in Kommunen

Der Trend verstärkt Speisen und Getränke zum Mitnehmen scheint unaufhaltsam zu sein. Mit der Wahl der Verpackung haben Gastronomiebetriebe einen großen Einfluss auf das Abfallaufkommen in Kommunen. Um Sie als Ausgabebetriebe von Speisen und Getränken "to-go" oder als kommunale Initiativen, die sich für Abfallvermeidung einsetzen, dabei zu unterstützen, vermehrt ökologisch sinnvolle Mehrwegverpackungen anzubieten, wurde diese Sammlung von Ratgebern, einem Plakat und Flyer erarbeitet. Es wird erläutert, wie das Umweltzeichen Blauer Engel als Orientierung dienen kann. Die Materialien stehen als Paket oder Einzeldownload zur Verfügung. Dieser Ratgeber "Müllvermeidung in Kommunen" richtet sich an Kommunen. Kommunale Initiativen, Kommunalverwaltungen und Verbände erhalten Tipps zum Aufbau und zur Unterstützung von Mehrwegsystemen für Speisen und Getränke zum Mitnehmen. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de

Neue Mehrwegangebotspflicht für Speisen & Getränke zum Mitnehmen

Ab dem 01.01.2023 gilt in Deutschland erstmals eine Mehrwegangebotspflicht für Speisen und Getränke zum Mitnehmen. Sie verpflichtet unter anderem Restaurants, Cafés und Lebensmittelgeschäfte, bei ihnen verpackte Speisen und Getränke auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Das reduziert den Verpackungsverbrauch und spart Müll und Ressourcen. Die europäische Einwegkunststoffrichtlinie fordert von allen Mitgliedstaaten eine messbare, ehrgeizige und dauerhafte Verbrauchsminderung bestimmter Einwegverpackungen. Deutschland hat zur Umsetzung dieser Forderung im Verpackungsgesetz die Mehrwegangebotspflicht für Lebensmittel und Getränke zum Sofortverzehr eingeführt, welche ab dem 01.01.2023 gilt. Das Verpackungsgesetz schreibt nun erstmals vor, dass Letztvertreiber von Einwegkunststofflebensmittelverpackungen und von Einweggetränkebechern ab dem 01.01.2023 Lebensmittel und Getränke unter anderem im To-Go-Bereich auch in einer Mehrwegverpackung anzubieten haben. Die Mehrwegverpackung darf dabei nicht teurer sein oder zu schlechteren Bedingungen angeboten werden als die Einwegverpackung. Die Erhebung eines angemessenen Pfandes auf die Mehrwegverpackungen bleibt möglich. Verbraucher*innen haben damit in Zukunft die Wahl zwischen Einweg- und Mehrwegverpackungen und können aktiv dazu beitragen, den Verbrauch von Einwegverpackungen zu reduzieren. Die Mehrwegangebotspflicht gilt für Letztvertreiber von Einweglebensmittelverpackungen aus Kunststoff und von Einweggetränkebechern aller Materialien, die jeweils erst beim Letztvertreiber mit Waren befüllt werden. Verpflichtet sind daher alle Unternehmen, bei denen Speisen und Getränke zum Sofortverzehr vor Ort oder als Mitnahmegericht (To-go-Bereich) in Einweglebensmittelkunststoffverpackungen oder Getränkebecher verpackt bzw. abgefüllt und an Endverbraucher*innen abgegeben werden. Dies betrifft zum Beispiel Lieferdienste, Restaurants, Bistros, Kantinen, Cateringanbieter, Cafés, aber auch Supermärkte, Tankstellen oder andere Lebensmittelgeschäfte. Umfasst sind auch vorverpackte Speisen und Getränke, wie Salate, Sushi, Obst oder Süßspeisen, so lange sie beim Letztvertreiber verpackt und vorgehalten werden. Eine Ausnahme besteht nur für sehr kleine Unternehmen, wie Imbisse und Kioske, mit höchstens fünf Beschäftigten und einer Ladenfläche von nicht mehr als 80 Quadratmetern. Sie können anstelle des Angebots von Mehrwegverpackungen auf Wunsch mitgebrachte Gefäße der Kund*innen befüllen. Natürlich können sie auch freiwillig Mehrwegverpackungen anbieten. Die Letztvertreiber müssen die Mehrwegverpackungen, die sie in Verkehr gebracht haben, auch wieder zurücknehmen. Außerdem müssen die Letztvertreiber auf das jeweilige Mehrwegangebot durch deutlich sicht- und lesbare Informationstafeln oder -schilder hinweisen. Viele Akteure haben sich darauf schon eingestellt und besonders engagierte Unternehmen erheben für die Einwegverpackungen sogar einen Zuschlag, um Anreize zu setzen, tatsächlich auf Mehrweg umzusteigen. Verstöße gegen die Mehrwegangebotspflicht können als Ordnungswidrigkeiten von den zuständigen Landesbehörden mit Geldbußen geahndet werden.

Mehrweg bewegt mehr

Der Trendhin zu Speisen und Getränken zum Mitnehmen scheint unaufhaltsam zu sein. Mit der Wahl der Verpackung haben Gastronomiebetriebe einen großen Einfluss auf das Abfallaufkommen in Kommunen. Um Sie als Ausgabebetriebe von Speisen und Getränken "to-go" oder als kommunale Initiativen, die sich für Abfallvermeidung einsetzen, dabei zu unterstützen, vermehrt ökologisch sinnvolle Mehrwegverpackungen anzubieten, wurde diese Sammlung von Ratgebern, einem Plakat und einem Flyer erarbeitet. Es wird erläutert, wie das Umweltzeichen Blauer Engel als Orientierung dienen kann. Die Materialien stehen als Paket oder Einzeldownload zur Verfügung. Mit diesem Flyer "Mehrweg bewegt mehr" können Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Lieblingscafés und -gaststätten ansprechen und ihre Wünsche äußern. Quelle: www.umweltbundesamt.de

Mehrweg für Speisen und Getränke zum Mitnehmen

Der Trend hin zu Speisen und Getränken zum Mitnehmen scheint unaufhaltsam zu sein. Mit der Wahl der Verpackung haben Gastronomiebetriebe einen großen Einfluss auf das Abfallaufkommen in Kommunen. Um Sie als Ausgabebetriebe von Speisen und Getränken „to-go“ oder als kommunale Initiativen, die sich für Abfallvermeidung einsetzen, dabei zu unterstützen, vermehrt ökologisch sinnvolle Mehrwegverpackungen anzubieten, wurde diese Sammlung von Ratgebern, einem Plakat und einem Flyer erarbeitet. Es wird erläutert, wie das Umweltzeichen Blauer Engel als Orientierung dienen kann. Die Materialien stehen als Paket oder Einzeldownload zur Verfügung. Dieser Ratgeber „Mehrweg für Speisen und Getränke zum Mitnehmen“ enthält Hintergrundinformationen speziell für die Gastronomie.

Mehrweg zum Mitnehmen

Der Trend hin zu Speisen und Getränken zum Mitnehmen scheint unaufhaltsam zu sein. Mit der Wahl der Verpackung haben Gastronomiebetriebe einen großen Einfluss auf das Abfallaufkommen in Kommunen. Um Sie als Ausgabebetriebe von Speisen und Getränken "to-go" oder als kommunale Initiativen, die sich für Abfallvermeidung einsetzen, dabei zu unterstützen, vermehrt ökologisch sinnvolle Mehrwegverpackungen anzubieten, wurde diese Sammlung von Ratgebern, einem Plakat und einem Flyer erarbeitet. Es wird erläutert, wie das Umweltzeichen Blauer Engel als Orientierung dienen kann. Die Materialien stehen als Paket oder Einzeldownload zur Verfügung. Dieses Plakat "Mehrweg zum Mitnehmen" adressiert gastronomische Einrichtungen und gibt Hygienehinweise beim Befüllen und Zurücknehmen von Mehrwegbehältnissen. Es ist in verschiedenen Größen von DIN A4 bis DIN A0 ausdruckbar. Quelle: www.umweltbundesamt.de

Biobasierte und biologisch abbaubare Einwegverpackungen? Keine Lösung für Verpackungsmüll!

Der Trend verstärkt Speisen und Getränke zum Mitnehmen scheint unaufhaltsam zu sein. Mit der Wahl der Verpackung haben Gastronomiebetriebe einen großen Einfluss auf das Abfallaufkommen in Kommunen. Um Sie als Ausgabebetriebe von Speisen und Getränken "to-go" oder als kommunale Initiativen, die sich für Abfallvermeidung einsetzen, dabei zu unterstützen, vermehrt ökologisch sinnvolle Mehrwegverpackungen anzubieten, wurde diese Sammlung von Ratgebern, einem Plakat und Flyer erarbeitet. Es wird erläutert, wie das Umweltzeichen Blauer Engel als Orientierung dienen kann. Die Materialien stehen als Paket oder Einzeldownload zur Verfügung. Dieser Ratgeber "Biobasierte und biologisch abbaubare Einwegverpackungen? Keine Lösung für Verpackungsmüll!" klärt über den Einsatz von Biokunststoffen auf und enthält Argumentationshilfen für Mehrwegverpackungen statt biobasierter Einwegverpackungen bei Speisen und Getränken to-go. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de

1