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Neue Mehrwegangebotspflicht für Speisen & Getränke zum Mitnehmen

Ab dem 01.01.2023 gilt in Deutschland erstmals eine Mehrwegangebotspflicht für Speisen und Getränke zum Mitnehmen. Sie verpflichtet unter anderem Restaurants, Cafés und Lebensmittelgeschäfte, bei ihnen verpackte Speisen und Getränke auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Das reduziert den Verpackungsverbrauch und spart Müll und Ressourcen. Die europäische Einwegkunststoffrichtlinie fordert von allen Mitgliedstaaten eine messbare, ehrgeizige und dauerhafte Verbrauchsminderung bestimmter Einwegverpackungen. Deutschland hat zur Umsetzung dieser Forderung im Verpackungsgesetz die Mehrwegangebotspflicht für Lebensmittel und Getränke zum Sofortverzehr eingeführt, welche ab dem 01.01.2023 gilt. Das Verpackungsgesetz schreibt nun erstmals vor, dass Letztvertreiber von Einwegkunststofflebensmittelverpackungen und von Einweggetränkebechern ab dem 01.01.2023 Lebensmittel und Getränke unter anderem im To-Go-Bereich auch in einer Mehrwegverpackung anzubieten haben. Die Mehrwegverpackung darf dabei nicht teurer sein oder zu schlechteren Bedingungen angeboten werden als die Einwegverpackung. Die Erhebung eines angemessenen Pfandes auf die Mehrwegverpackungen bleibt möglich. Verbraucher*innen haben damit in Zukunft die Wahl zwischen Einweg- und Mehrwegverpackungen und können aktiv dazu beitragen, den Verbrauch von Einwegverpackungen zu reduzieren. Die Mehrwegangebotspflicht gilt für Letztvertreiber von Einweglebensmittelverpackungen aus Kunststoff und von Einweggetränkebechern aller Materialien, die jeweils erst beim Letztvertreiber mit Waren befüllt werden. Verpflichtet sind daher alle Unternehmen, bei denen Speisen und Getränke zum Sofortverzehr vor Ort oder als Mitnahmegericht (To-go-Bereich) in Einweglebensmittelkunststoffverpackungen oder Getränkebecher verpackt bzw. abgefüllt und an Endverbraucher*innen abgegeben werden. Dies betrifft zum Beispiel Lieferdienste, Restaurants, Bistros, Kantinen, Cateringanbieter, Cafés, aber auch Supermärkte, Tankstellen oder andere Lebensmittelgeschäfte. Umfasst sind auch vorverpackte Speisen und Getränke, wie Salate, Sushi, Obst oder Süßspeisen, so lange sie beim Letztvertreiber verpackt und vorgehalten werden. Eine Ausnahme besteht nur für sehr kleine Unternehmen, wie Imbisse und Kioske, mit höchstens fünf Beschäftigten und einer Ladenfläche von nicht mehr als 80 Quadratmetern. Sie können anstelle des Angebots von Mehrwegverpackungen auf Wunsch mitgebrachte Gefäße der Kund*innen befüllen. Natürlich können sie auch freiwillig Mehrwegverpackungen anbieten. Die Letztvertreiber müssen die Mehrwegverpackungen, die sie in Verkehr gebracht haben, auch wieder zurücknehmen. Außerdem müssen die Letztvertreiber auf das jeweilige Mehrwegangebot durch deutlich sicht- und lesbare Informationstafeln oder -schilder hinweisen. Viele Akteure haben sich darauf schon eingestellt und besonders engagierte Unternehmen erheben für die Einwegverpackungen sogar einen Zuschlag, um Anreize zu setzen, tatsächlich auf Mehrweg umzusteigen. Verstöße gegen die Mehrwegangebotspflicht können als Ordnungswidrigkeiten von den zuständigen Landesbehörden mit Geldbußen geahndet werden.

Untersuchung der ökologischen Bedeutung von Einweggetränkebechern im Außer-Haus-Verzehr und möglicher Maßnahmen zur Verringerung des Verbrauchs

Das Projekt "Untersuchung der ökologischen Bedeutung von Einweggetränkebechern im Außer-Haus-Verzehr und möglicher Maßnahmen zur Verringerung des Verbrauchs" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: ifeu - Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg gGmbH.Die Sichtbarkeit von leeren Heißgetränkebechern im öffentlichen Raum hat die Diskussion um Littering und die Umweltbewertung von Einwegbechern mit initiiert. Allein in Deutschland werden durch den Konsum von 2,8 Mrd. Heißgetränken in Einwegbechern - davon ca. 1,1 - 1,2 Mrd. im Bereich des 'to go' Konsums - pro Jahr ca. 28.000 Tonnen Abfälle erzeugt. Auch wenn große Teile dieser Menge über kurz oder lang einer Verwertung zugeführt werden, sind damit Umweltauswirkungen verbunden, die eine genauere Betrachtung verdienen. Die wesentlichen identifizierten Umweltherausforderungen in Bezug auf Heißgetränkebecher sind vor allem abfallwirtschaftliche Themen, wie das Littering, und ressourcenwirtschaftliche Fragen durch die kurzzeitige Nutzung von Ressourcen. Daher wurden im Vorhaben freiwillige und rechtliche Maßnahmen zur Reduktion des Aufkommens an Einweggetränkebechern identifiziert und bewertet. Zur Umsetzung der Maßnahmen wird eine duale Strategie empfohlen, die aus der Bündelung und Verbindung von jeweils mehreren Maßnahmen besteht: Freiwillige Maßnahmen im Rahmen von einer nationalen Branchenvereinbarung, die ökonomische Anreize (wie Preisdifferenzierungen an der Verkaufsstätte durch Bepfandung oder freiwillige Abgaben) umfassen und Kommunikationskampagnen für Kunden und Personal. Um die Umsetzungswahrscheinlichkeit der freiwilligen Maßnahmen zu erhöhen, werden - nicht zuletzt auch auf Basis des EU-Kommissionsvorschlags zur Verringerung von Einwegplastikprodukten - darüber hinaus die Vorbereitung regulatorischer Maßnahmen, wie die verpflichtenden Erhebung von Abgaben auf Deckel und Einwegbecher, die Einführung eines überregionalen Pfandsystems und Kennzeichnungspflichten empfohlen. Die durchgeführte orientierende Ökobilanz greift die Frage auf, welche Randbedingungen von möglichen Mehrweg-Alternativen erfüllt werden müssen, damit eine Wiedernutzung keine ökologischen Reboundeffekte mit sich bringt.

Lebensmittelabfälle beim Catering

Für die Produktion von Lebensmitteln werden viele Ressourcen aufgewandt und Treibhausgase ausgestoßen. Lebensmittelabfälle sollten deshalb auch aus Umweltsicht vermieden werden. Ein Leitfaden des Umweltbundesamtes zeigt, wie das beim Catering funktioniert. Der „ökologische Rucksack“ von Lebensmitteln Die Deutschen konsumieren jedes Jahr pro Kopf 456 Kilogramm Lebensmittel. Diese Menge verursacht in etwa einen Flächenverbrauch von einem halben Fußballplatz, einen Wasserverbrauch von 84 Badewannen sowie Treibhausgasemissionen, die einem Flug von Frankfurt nach New York und zurück entsprechen. Außerdem wird Energie bei Herstellung und Transport benötigt und es werden jedes Jahr in Deutschland für die Lebensmittelproduktion insgesamt rund 46.000 Tonnen ⁠ Pflanzenschutzmittel ⁠, rund 5,3 Millionen Tonnen Mineraldünger und rund 220 Millionen Tonnen Wirtschaftsdünger eingesetzt. Rund 81 Kilogramm der 456 Kilogramm jährlich pro Kopf konsumierten Lebensmittel werden zu Abfall. Das sind immerhin knapp 20 Prozent und entspricht zwei vollen Einkaufswagen – Lebensmittel im Wert von rund 230 Euro. Mehr zu den Umweltwirkungen von Lebensmittelabfällen und Maßnahmen zur Vermeidung siehe „Entwicklung von Instrumenten zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen“ Zu viel produzierte Lebensmittel belasten die Umwelt unnötig. Catering in unserem Alltag Der Catering-Markt in Deutschland ist ein spannender und perspektivenreicher Milliardenmarkt. Gleichwohl ist dieses Segment der Lebensmittel- und Dienstleistungswirtschaft äußerst komplex, sehr heterogen und wenig erforscht. Catering im Sinne von „Verpflegung außer Haus“ reicht von der Imbissbude an der Ecke, über die Kantine in der Behörde bis zum Sternerestaurant auf dem Land. Auch in Fußballstadien, Konzerthäusern, Flugzeugen, auf Schiffen und Messen wird Catering angeboten. Die Zahl pro Tag angebotener Mahlzeiten variiert von einer überschaubaren Menge, zum Beispiel in Kindertagesstätten von um die 20 Essen bis zur Verpflegung von 20.000 Gästen an einem Abend bei Großveranstaltungen wie Messen oder Festivals. Catering birgt Potential zur Umweltentlastung Aktuelle Erkenntnisse zeigen, dass rund ein Drittel der im sogenannten Außer-Haus-Verzehr eingesetzten Nahrungsmittel im Abfall landen. Das Potenzial zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen ist in diesem Bereich also groß. Die Möglichkeiten, mit geringem Aufwand Lebensmittelabfälle zu vermeiden, sind zahlreich. Kleine Kniffe – große Wirkung Schon kleine Maßnahmen wie eine optimale Mengenkalkulation und das bedarfsgerechte Nachlegen von Speisen an Buffets oder die Verwendung kleinerer Teller und Portionsgrößen haben nicht nur wirtschaftliche Vorteile für den eigenen Betrieb sondern in der Summe aller Betriebe eine große ökologische Wirkung und eine Vorbildfunktion für alle Akteurinnen und Akteure im Lebensmittelmarkt. Professionelles Catering im Blick Der Schwerpunkt des UBA-Leitfadens Vermeidung von Lebensmittelabfällen beim Catering liegt auf dem professionellen Veranstaltungscatering, zum Beispiel für öffentliche Events wie Stadtfeste, Ausstellungseröffnungen, Sportveranstaltungen, oder Musikfestivals und Messen, private Anlässe wie Familienfeiern und Firmenveranstaltungen wie Firmengründung, Jubiläen, Filialeröffnungen und Versammlungen. Der Leitfaden zeigt, wie durch gezielte Planung und Berücksichtigung aller Prozessschritte im Rahmen eines Caterings Lebensmittel- und Speisenabfälle deutlich reduziert und die dennoch entstehenden Lebensmittelreste noch sinnvoll genutzt werden können. Für wen ist dieser Leitfaden? Der vorliegende Praxisleitfaden richtet sich gleichermaßen an Caterer, deren Beschäftigte und Zulieferer, an Kundinnen und Kunden eines Caterings und an interessierte Privatpersonen, die ein Catering durchführen. Angesprochen fühlen sollen sich auch Eventmanagerinnen und Eventmanager, Agenturen und alle weiteren Akteurinnen und Akteure, die mit dem Thema Catering Berührungspunkte haben oder ein Catering für eine Veranstaltung planen. Fact Sheets – die wichtigsten Tipps auf einen Blick Zehn separate Fact Sheets bündeln Knackpunkte zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen beim Catering für unterschiedliche Akteure. Caterer und Küchenpersonal finden beispielsweise Tipps für eine zeitgemäße Lagerhaltung und für eine klar organisierte Ausgabe des Essens. Weitere Fact Sheets enthalten Informationen zur Einrichtung von Feedbackschleifen für Gäste und Kunden sowie Möglichkeiten der Weitergabe verzehrfähiger Speisen an gemeinnützige Einrichtungen wie etwa die Tafeln. Catering gibt es zu vielen Gelegenheiten. Überall lassen sich Lebensmittelabfälle vermeiden. Quelle: Umweltbundesamt Das A und O bei der Vermeidung von Lebensmittelabfällen im Catering ist eine gute Mengen-Planung. Quelle: Umweltbundesamt Eine kleinere Plattengröße reduziert Lebensmittelreste. Quelle: Umweltbundesamt Feedback zur Menge und Qualität hilft, Lebensmittelreste bei künftigen Veranstaltungen zu reduzieren Quelle: Umweltbundesamt Der Catering-Leitfaden des Umweltbundesamtes gibt Tipps für alle Prozessschritte. Quelle: Umweltbundesamt

Umweltbundesamt für mehr Mehrweg bei „to go“ und im Versandhandel

Verpackungen sollen umweltfreundlicher werden Das Umweltbundesamt (UBA) appelliert an Unternehmen, ihre Verpackungen zu überprüfen und systematisch ökologisch zu optimieren. Auch müssten deutlich mehr Mehrwegangebote eingeführt werden – und zwar über Getränkeverpackungen hinaus auch in anderen Bereichen, wie beim Versandhandel und Unterwegs-Verzehr (to go). „Bei Verpackungsdesign und -entsorgung entscheidet sich in den nächsten Jahren, ob uns die Transformation zu einer echten Kreislaufwirtschaft gelingt. Wir müssen eine Trendumkehr beim weiter steigenden Verpackungsaufkommen schaffen. Die Vermeidung und hochwertige Kreislaufführung von Verpackungsmaterial muss zum Regelfall werden, um Klima und Ressourcen zu schonen“, so UBA-Vizepräsidentin Lilian Busse. Das erfordert insbesondere, Verpackungen auf ein Mindestmaß zu begrenzen, deutlich mehr Mehrweg zu nutzen sowie die Verpackungen hochgradig recyclingfähig zu gestalten und bei deren Produktion deutlich mehr Rezyklate einzusetzen. Die Verwertungsquoten für Verpackungsabfälle privater Endverbraucher entwickeln sich positiv: 50,5 Prozent der in gelben Tonnen und Säcken gesammelten Abfälle einschließlich der Fehlwürfe wurden im vergangenen Jahr dem Recycling zugeführt. Das Verpackungsgesetz erfordert mindestens 50 Prozent. Auch alle Quotenvorgaben für einzelne Verpackungsmaterialien wurden im Jahr 2020 von den dualen Systemen im Durchschnitt eingehalten und übertroffen. So gingen 93 Prozent der bei den Systemen beteiligten Eisenmetallverpackungen ins Recycling. Bei Kunststoffverpackungen wurden 60,6 Prozent werkstofflich verwertet. „Unsere Verpackungen werden zu sehr großen Anteilen recycelt. Dem Märchen, es werde sowieso alles verbrannt, was in gelber Tonne oder gelbem Sack lande, kann ich in aller Deutlichkeit widersprechen", so Lilian Busse. Dennoch besteht großer Handlungsbedarf, denn die gesetzlichen Anforderungen steigen im nächsten Jahr erneut. Dann müssen noch mehr Verpackungsabfälle in den Kreislauf zurückgeführt werden. Um die Vermeidung und Kreislaufführung von Verpackungsmaterialien zu unterstützen, empfiehlt das ⁠ UBA ⁠ Unternehmen, ihre Verpackungssortimente systematisch zu überprüfen und ökologisch zu optimieren. Verpackungen sollen dazu hochgradig recyclingfähig gestaltet werden und soweit möglich recycelte Materialien enthalten. Das UBA hält es für dringend geboten, die bestehenden Aktivitäten für das Angebot von unverpackten Waren und von Mehrwegangeboten auszuweiten – und zwar über Getränkeverpackungen hinaus auch in anderen Bereichen, wie bei Versandhandel und Unterwegs-Verzehr (to go). Je verbreiteter und selbstverständlicher abfallvermeidende Mehrwegsysteme sind, desto leichter wird es auch für Bürgerinnen und Bürger, auf Einwegverpackungen zu verzichten. „Wir benötigen nicht mehr und nicht weniger als eine grundsätzliche Umkehr, um das Aufkommen an Verpackungsabfall absolut zu reduzieren“, so Lilian Busse. Auch bei der Gesetzgebung sieht das UBA Handlungsbedarf. Wichtige Weichenstellungen müssen auf europäischer und nationaler Ebene vorgenommen werden. Nicht gut recyclingfähige Verpackungen sollten überall dort vom Markt verschwinden, wo es für die enthaltenen Waren andere Verpackungsoptionen gibt oder Verpackungen unnötig sind. Auch solle die Europäische Union für Verpackungen Mindestgehalte an recycelten Kunststoffen aus Abfällen nach Gebrauch EU-weit einführen und überdimensionierten Verpackungen zu Leibe rücken. Weitere Informationen: Alle im Verpackungsgesetz vorgegebenen Verwertungsquoten wurden im Durchschnitt von den dualen Systemen im Jahr 2020 erreicht. Bezogen auf die bei den Systemen beteiligten Mengen wurden dem Recycling zugeführt: Papier/Pappe/Karton: 90,6 Prozent (Vorgabe: 85 Prozent) Glas: 82,4 Prozent (Vorgabe: 80 Prozent) Aluminium: 107,0 Prozent (Vorgabe: 80 Prozent) Eisenmetalle: 93,0 Prozent (Vorgabe: 80 Prozent) Getränkekartonverpackungen: 76,0 Prozent (Vorgabe: 75 Prozent) Sonstige Verbundverpackungen: 62,6 Prozent (Vorgabe: 55 Prozent) Kunststoffverpackungen wurden zu 104,0 Prozent einer Verwertung zugeführt (einschließlich energetischer Verwertung) und zu 60,6 Prozent einer werkstofflichen Verwertung (Vorgabe: 58,5 Prozent). Die Prüfung einzelner Teilmengen durch die Zentrale Stelle Verpackungsregister ist noch nicht abgeschlossen. Quoten von über 100 Prozent können aufgrund der Berechnungsmethode vorkommen, denn zum Teil befinden sich mehr Verpackungen im Markt, als bei den dualen Systemen lizenziert worden sind. Grund ist das pflichtwidrige Verhalten einiger Hersteller, die pflichtwidrig nicht alle ihrer Verpackungen bei den Systemen lizenziert haben – diese Verpackungen landen dann dennoch in der Sammlung. Zu Quoten über 100 Prozent kann es auch kommen, wenn stoffgleiche Nichtverpackungen falsch in der Leichtverpackungssammlung entsorgt werden – wenn also das gelbe Plastikspielzeug, das zwar aus Kunststoff ist, aber keine Verpackung, im gelben Sack landet. In Deutschland fielen 2019 bei privaten und gewerblichen Endverbrauchern insgesamt 18,91 Millionen Tonnen Verpackungsabfall an. Das sind 0,2 Prozent mehr als 2018. Seit 2010 ist das Verpackungsaufkommen um 18,1 Prozent gestiegen. Pro Kopf waren es 227,55 kg im Jahr 2019. Auch der Mehrweganteil für Getränkeverpackungen liegt mit zuletzt 41,8 Prozent im Jahr 2019 deutlich unter dem gesetzlich vorgesehenen Ziel von 70 Prozent. Dieses Ziel kann ohne die Einführung zusätzlicher Maßnahmen offenbar nicht erreicht werden. Das Umweltbundesamt forscht dazu gerade an konkreten Maßnahmenvorschlägen.

Lebensmittelabfälle verursachen 4 Prozent der deutschen Treibhausgasemissionen

Krautzberger: In kaum einem anderen Bereich ist Abfallvermeidung so einfach Obwohl die Menge der weltweit erzeugten Lebensmittel ausreicht, um die Weltbevölkerung zu ernähren, hungern mehr als 800 Millionen Menschen. Eine der Ursachen dafür ist, dass jährlich ca. 1,3 Milliarden Tonnen Lebensmittel im Müll landen. Auch die Umwelt leidet unter dieser Verschwendung: „Allein in Deutschland machen Lebensmittelverluste ungefähr 4 Prozent der nationalen Treibhausgasemissionen aus. Weltweit verursachen Lebensmittelverluste Treibhausgasemissionen in Höhe von mehr als drei Gigatonnen – wäre dieser Bereich ein Land, wäre er der drittgrößte Emittent von Treibhausgasen nach den USA und China“, sagte Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes (UBA), anlässlich eines Sideevent des UBA auf der EXPO 2015 in Mailand, Italien. Von den privaten Konsumentinnen und Konsumenten wird schon heute viel unternommen, um Lebensmittelverschwendung im Haushalt zu vermeiden. Trotzdem werden in Deutschland pro Kopf und Jahr immer noch 81 Kilogramm Lebensmittel zu Abfall (von den 456 Kilogramm, die zuhause konsumiert werden). „Es wird etwas dauern, diese Abfallberge zu reduzieren, aber ich bin mir sicher, dass Veränderungen möglich sind. Immer mehr Konsumentinnen und Konsumenten sind aktiv dabei, bedarfsgerecht einzukaufen, mit Essensresten kreativ zu kochen oder sich über die sachgerechte Lagerung von Lebensmitteln zu informieren“, sagte Frau Krautzberger. Sie fügte hinzu: „In kaum einem anderen Bereich ist es so einfach, Abfälle zu vermeiden“. Ein sehr erfolgversprechender Bereich für die Vermeidung von Lebensmittelabfällen ist der Außer-Haus-Konsum, also Restaurants, Kantinen und Event-Catering. Aktuelle Forschungsergebnisse des ⁠ UBA ⁠ zeigen, dass in diesen drei Bereichen zusammen fast ein Drittel der Lebensmittel weggeworfen werden. Die Gründe hierfür sind vielfältig, zum Beispiel ein zu lockeres Kalkulieren der Teilnehmerzahl einer Veranstaltung verbunden mit fehlendem Anreiz, besser zu planen, da das Essen bereits bezahlt wurde. Fortschritte sind auch durch die stärkere Unterstützung der ständig wachsenden Zahl von Einrichtungen zur Weitergabe von Lebensmitteln möglich, von denen es in Deutschland mehr als 900 gibt, die 1,5 Millionen Bedürftige mit Lebensmitteln unterstützen. UBA-Präsidentin Krautzberger: „Die „Tafeln“ sammeln qualitativ einwandfreie Lebensmittel, die vom Einzelhandel nicht verkauft werden konnten. Allerdings bestehen hier noch einige Rechtsunsicherheiten, zum Beispiel wenn Einrichtungen wie den „Tafeln“ versehentlich verdorbene Lebensmittel übergeben werden. Diese Hemmnisse sollten so weit wie möglich beseitigt werden.“ Sie sprach sich auch für eine Entschärfung der derzeit geltenden Handelsnormen zu Aussehen und Form von Obst und Gemüse aus. Lebensmittel sind mit erheblichen Umweltbelastungen verbunden. Die Menge Lebensmittel, die eine Person in Deutschland pro Jahr einkauft, verursacht in etwa einen Flächenverbrauch von einem halben Fußballplatz, einen Wasserverbrauch, der dem Fassungsvermögen von 84 Badewannen entspricht, sowie Treibhausgasemissionen in Höhe von drei Tonnen, was der Menge an CO 2 entspricht, die auf einem Flug von Frankfurt nach New York und zurück emittiert wird. Hochgerechnet auf die 80 Millionen Einwohner Deutschlands und die 550 Millionen in der EU sind die Umweltbelastungen durch diese Faktoren immens.

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