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Gesetzlich geschützte Biotope (Landkreis Göttingen)

Rechtsgrundlage: Gesetzlich geschützter Biotop § 30 BNatSchG und § 24 NAGBNatSchG. Schutzintensität: relativ hoch. Gesetzlicher Schutz nach § 30 BNatSchG für: 1. natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche, 2. Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrieder, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen, 3. offene Binnendünen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, Trockenrasen, Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte, 4. Bruch-, Sumpf- und Auenwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder, subalpine Lärchen- und Lärchen-Arvenwälder, 5. offene Felsbildungen, Höhlen sowie naturnahe Stollen, alpine Rasen sowie Schneetälchen und Krummholzgebüsche, 6. Fels- und Steilküsten, Küstendünen und Strandwälle, Strandseen, Boddengewässer mit Verlandungsbereichen, Salzwiesen und Wattflächen im Küstenbereich, Seegraswiesen und sonstige marine Makrophytenbestände, Riffe, sublitorale Sandbänke, Schlickgründe mit bohrender Bodenmegafauna sowie artenreiche Kies-, Grobsand- und Schillgründe im Meeres- und Küstenbereich, 7. magere Flachland-Mähwiesen und Berg-Mähwiesen nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, Streuobstwiesen, Steinriegel und Trockenmauern. Gesetzlicher Schutz nach § 24 NAGBNatSchG: Gesetzlich geschützte Biotope sind auch 1. hochstaudenreiche Nasswiesen sowie sonstiges artenreiches Feucht- und Nassgrünland, 2. Bergwiesen, 3. mesophiles Grünland, 4. Obstbaumwiesen und -weiden mit einer Fläche von mehr als 2 500 m2 aus hochstämmigen Obstbäumen mit mehr als 1,60 m Stammhöhe (Streuobstbestände) und 5. Erdfälle.

Untersuchungen zum Schwermetallgehalt der Sedimente des Hamburger Hafens sowie Untersuchungen ueber deren Verwendbarkeit als Bodenverbesserer bzw. zum Anbau von Nutzpflanzen auf Spuelfeldern

Im Hamburger Hafen fallen jaehrlich ca. 1,5 Mio. Kubikmeter feinkoernige Sedimente an, die zur Aufrechterhaltung eines geregelten Schiffsverkehrs laufend mittels Baggereinsatz entfernt werden muessen. Wegen der hohen Metallbelastung dieser Sedimente koennen diese nicht mehr als Bodenverbesserer naehrstoffaermerer landwirtschaftlicher Kulturflaechen verwendet werden, sondern muessen auf Spuelfelder - ausgelegt als Dauerdeponien - verbracht werden. Da die zur Verfuegung stehenden Flaechen aber nur noch kurzfristig zur Aufnahme des Baggergutes ausreichen, sollte untersucht werden, unter welchen Bedingungen eventuell doch ein Anbau von Nutzpflanzen moeglich waere, oder ob man die Spuelfelder sich selbst ueberlassen kann und muss, da auf ihnen eine natuerliche Sukzession verschiedener Pflanzengesellschaften in Richtung auf ein Weidengebuesch bzw. auf einen Auenwald ablaeuft. Diese Waelder koennten dann eventuell als Erholungsgebiet 'genutzt' werden.

Historische Geographie: 'Wasserbauliche Maßnahmen an Fließgewässern und ihre Folgen von Anfang des 18. bis Mitte des 20. Jahrhunderts unter besonderer Berücksichtigung des Wertewandels wasserbaulicher Maßnahmen'

Kern der Historischen Geographie ist das Gewinnen von Einsichten in die Regelhaftigkeiten im Verhältnis von Mensch und Umwelt in historischer Zeit. Gegenstand der Untersuchungen sind u.a. raumrelevante Prozesse, raumprägende Strukturen und die Umgestaltung der Naturlandschaft zur Kulturlandschaft durch den handelnden Menschen. Dazu müssen ehemalige Landschaftszustände rekonstruiert und die raumzeitliche Entwicklung zum heutigen Landschaftszustand erklärt werden. Neben einer Analyse der ingenieurtechnischen Veränderungen der meisten Flusssysteme sind bei der Bewertung historischer Hochwässer in Langzeitanalysen gerade auch die landschaftlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Fragen des Waldanteiles des Einzugsgebietes wie der kulturellen Inanspruchnahme stehen dabei im Mittelpunkt. Schließlich blieb die Flussdynamik vieler Flüsse wie des Mains bis in das 19. Jahrhundert hinein ein weitgehend natürliches System. Im Rahmen des Projektbereichs sollen von Seiten der Geographie wasserbauliche Maßnahmen an Fließgewässern und ihre Folgen von Anfang des 18. bis Mitte des 20. Jahrhunderts untersucht werden. Besondere Berücksichtigung wird der Wertewandel wasserbaulicher Maßnahmen in dieser Zeit finden. Zudem sollen Bezüge zur Klimageschichte und zur Kulturlandschaftsentwicklung hergestellt werden. Die Auswirkungen der Flussregulierungen und Auenlandschaftsveränderungen werden auf die Gegenstandsbereiche der anderen Projekte im Teilbereich fokussiert.

Gesetzlich geschützte Biotope (Linfos) Kreis Kleve

Dieser Datensatz zeigt die räumliche Lage der gesetzlich geschützte Biotope im Kreis Kleve nach § 42 Landesnaturschutzgesetz NRW an. Geschützte Biotope sind gefährdete Lebensräume, die einem pauschalen gesetzlichen Schutz unterliegen (§ 30 BNatSchG bzw. § 42 LNatSchG). Alle Maßnahmen bzw. Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer erheblichen bzw. nachhaltigen Beeinträchtigung der Biotope führen, sind verboten. Der Schutz gilt per Gesetz, d. h. ohne dass eine Schutzgebietsausweisung oder eine Kartierung der Biotope erforderlich ist. Die Kartierung der Biotope durch das LANUK und die Unterrichtung der Grundeigentümer durch die Untere Landschaftsbehörde haben einen rein deklaratorischen Charakter. In NRW stehen folgende Biotope unter gesetzlichem Schutz: 1. Natürliche oder naturnahe unverbaute Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche, 2. Moore, Sümpfe, Röhrichte, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen, 3. Offene Binnendünen, natürliche Felsbildungen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, artenreiche Magerwiesen und -weiden, Trockenrasen, natürliche Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte, 4. Bruch-, Sumpf- und Auwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder. Die gesetzlich geschützten Biotope werden in NRW im Rahmen der Biotopkartierung erfasst und in einer landesweiten Datenbank dokumentiert. Die Daten stehen Dritten über das Fachinformationssystem „Gesetzlich geschützte Biotope in NRW“ auf der Internetseite des LANUK zur Verfügung. Die Daten stammen vom LANUK NRW (https://www.wfs.nrw.de/umwelt/linfos) und sind auf dem Kreis Kleve räumlich gefiltert.

Ökologie des Kronenraumes eines Leipziger Auenwaldes, Teilprojekt 1: Diversität, Ökologie und Soziologie von Pilzen und Schleimpilzen des Kronenraumes

Pilze sind zusammen mit den Insekten die artenreichsten und in ökologischer Hinsicht bedeutungsvollsten Organismen der Baumkronen temperater Wälder. Die bisherigen gravierenden Kenntnisdefizite, z.B. über Vielfalt, Habitat- und Substratansprüche sowie Sukzession von Pilzen der Kronenschicht, sollen mittels einer umfassenden Studie deutlich reduziert werden. Die Untersuchungen umfassen sämtliche Makromyzeten, ausgewählte holzbewohnende Mikromyzeten, Phytoparasiten und epiphylle dematioide Pilze. Erste Ergebnisse unterstreichen die hohe Artenvielfalt und enge ökologische Bindungen.

REFOPLAN 2022 - Ressortforschungsplan 2022, EmsLand - Auenentwicklung an der Ems zwischen Salzbergen und Dörpen

Vierstreifiger Ausbau der B 462 mit Umbau der Anschlussstelle Rastatt-Nord an der A 5

Das Regierungspräsidium Karlsruhe und die Autobahn GmbH des Bundes haben als zuständige Straßenbaubehörden die Planfeststellung nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) für folgendes Bauvorhaben beantragt: Vierstreifiger Ausbau der B 462 mit Umbau der Anschlussstelle Rastatt - Nord an der A 5 Der Ausbau betrifft den Abschnitt der B 462 vom heutigen Ausbauende bei Rastatt-Rauental bis zur Einmündung in die Bundesstraße B 3. Die signalisierte Einmündung der K 3716 in die B 462 wird höhenfrei umgestaltet. Ebenso ist die Anschlussstelle Rastatt-Nord an der Bundesautobahn A 5 Karlsruhe - Weil am Rhein (- Basel) um zwei Rampen zu erweitern und zu einem vollen Kleeblatt umzubauen. Infolge des Ausbaus und der Vergrößerung der AS Rastatt-Nord sind zudem der signalisierte, höhengleiche Anschluss der Kreisstraßen 3715 (von Rauental) und der Anschluss der K 3728 (von Muggensturm) an die B 462 aufzuheben. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen folgende Eingriffe und Maßnahmen: - Vierstreifiger (zweibahniger) Ausbau der B 462 vom heutigen Ausbauende bei Rastatt-Rauental bis zur Einmündung in die Bundesstraße B 3 (Länge ca. 2,1 km) - Teil-Verlegung der B 462 im Überquerungsbereich (Brücke) der A 5 (Länge ca. 1,3 km) - Anpassung der Brücke im Zuge der B 462 über die Rheintalbahn - Ausbau des Knotenpunkts der B 462 mit der B 3 durch die Anlage von Zusatzspuren - Ausbau des Knotenpunkts A 5 / B 462 (Anschlussstelle Rastatt-Nord) von einem halben Kleeblatt mit signalisierten Einmündungsbereichen zu einem vollen Kleeblatt - Anpassung der Ein- und Ausfädelstreifen der A 5 (Länge ca. 2,8 km) - Neuanlage der Verteilerfahrbahnen an der Westseite der A 5 (Länge ca. 2,3 km) - Neuanlage der Verteilerfahrbahn an der Ostseite der A 5 (Länge ca. 1,2 km) - Rückbau mehrerer Gebäude auf einer Firmenfläche im Gewann Schäferrain südlich der bestehenden AS Rastatt-Nord - Ausbau der K 3716 (Länge ca. 1,7 km) - Umbau des Anschlusses der K 3716 an die B 462 zu einer links der B 462 liegenden Trompete mit Trogbauwerk im Zuge der K 3716 und Brücke der B 462 über die K 3716 sowie Brücke im Zuge der Direktrampe zur Auffahrt auf die B 462 Richtung Rastatt - Weil am Rhein. - Umgestaltung des Kreisverkehrs K 3716 / "Im Wöhr" zu einer lichtsignal-geregelten Kreuzung - Ausbau der K 3714 (ca. 0,53 km) - Erneuerung des die A 5 überführenden Brückenbauwerks im Zuge der K 3714 unmittelbar nördlich des bestehenden Bauwerks sowie Anpassung der beidseitigen Rampen - Verlängerung des Durchlasses für den Federbach unter der A 5 um 5 m - Neubau einer Schallschutzwand bei Rauental (Länge ca. 710 m, Höhe max. 7,00 m) - Brücke im Zuge der B 462 über einen Wirtschaftsweg, der auf einer Länge von 100 m in ein Trogbauwerk gelegt wird - Neubau einer Radwegunterführung unter der B 462 (Breite ca. 4 m) - Rückbau der K 3715 und der K 3728 zum Wirtschaftsweg zwischen den beiden Kreisstraßen K 3717 und K 3714 - Rückbau des P+M-Parkplatzes an der B 462 bei Rauental und Neuanlage in der Straße „Im Baisert“ westlich der neuen Verteilerfahrbahn - Verlegung und Anpassung einiger Wirtschaftswege - Anpassung der Straßenentwässerung zur Ableitung von Niederschlagswasser inklusive Retentionsbodenfiltern zum Einsatz vor Einleitung in Federbach und Murg - Anlage neuer Versickerungsmulden entlang der B 462 - Herstellung einiger Pflegewege zum Unterhalt von Bauwerken und Entwässerungsanlagen - Sicherung und Verlegung bestehender Ver- und Entsorgungsleitungen - Vorübergehende Bereitstellung von Baustelleneinrichtungsflächen - Eingriffe in Landschaftsschutzgebiet „Auenwälder und Feuchtwiesen westlich von Ötigheim“ - Eingriffe in FFH-Gebiet „Rheinniederung zwischen Wintersdorf und Karlsruhe“ - Eingriffe in gesetzlich geschützte Biotope: - Eingriffe in FFH-Mähwiesen - Eingriffe in geschützte Streuobstbestände - Eingriffe in geschützte Waldbestände - Ersatzaufforstung von standortsgemäßen Laubmischwäldern - Naturschutzrechtliche Vermeidungs-, Minderungs-, CEF- und Kompensationsmaßnahmen

Euphydryas maturna (Linnaeus, 1758) Eschen-Scheckenfalter Tagfalter und Widderchen Vom Aussterben bedroht

E. maturna besitzt in Deutschland nur noch wenige Vorkommen, deren aktueller Zustand zuletzt von Fischer et al. (2017) dargelegt wurde. Die Populationen in Bayern und Baden-Württemberg (Mayer 2019) sind relativ klein, isoliert und unterliegen starken Schwankungen. Trotz implementierter Artenschutzprogramme bleibt das Aussterberisiko hoch. Das größte Vorkommen der Art befindet sich in der Elster-Luppe-Aue in den Ländern Sachsen und Sachsen-Anhalt. Seit dem Jahr 2017 ist im sächsischen Teil dieses Vorkommens ein stetiger Anstieg der Populationsgröße zu verzeichnen (Fischer 2023). Als Grund dafür wird die Auflichtung des Auenwaldes angenommen, verursacht einerseits durch das Eschentriebsterben, andererseits durch gezielte Naturschutzmaßnahmen. Im FFH-Berichtszeitraum 2013–2019 wurde der Trend des Teilbestandes in Sachsen-Anhalt bei insgesamt ungünstig-schlechter Gesamtbewertung als stabil eingeschätzt (Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt 2019). Aufgrund der geringen räumlichen Distanz kann davon ausgegangen werden, dass die Teilpopulationen in beiden Ländern miteinander im Austausch stehen. Trotz der zuletzt positiven Entwicklung der Bestände in der Elster-Luppe-Aue in Sachsen und Sachsen-Anhalt lässt sich nur schwer beurteilen, ob die mitteldeutsche Population einen stabilen Teilbestand im Sinne der Rote-Liste-Methodik darstellt. Die Art neigt zu ausgeprägten Bestandsschwankungen. Auch nach anhaltend positiven Entwicklungen über Zeiträume von bis zu zehn Jahren besteht noch immer das Risiko eines nahezu vollständigen Zusammenbruchs von Populationen (John et al. 2021). Zwischen 2006 und 2016 stand die sächsische Teilpopulation kurz vor dem Erlöschen. Ob die positive Bestandsentwicklung der letzten acht Jahre zu einer nachhaltigen Stabilisierung der Population führt, kann gegenwärtig noch nicht beurteilt werden. Das Eschentriebsterben wird derzeit nicht als Risikofaktor für die Existenz des Vorkommens im sächsischen Teil der Elster-Luppe-Aue betrachtet, da eine ausreichende Verjüngung der Esche stattfindet (Fischer 2023). In Sachsen-Anhalt besiedelt E. maturna vor allem gleichaltrige Eschenbestände, die im Rahmen der Braunkohle-Tagebausanierung angelegt wurden. Diese Bestände sind vom Eschentriebsterben augenscheinlich stärker betroffen.

LAPRO2009 - Entwicklung von Auenwäldern, Bruchwäldern bzw. Gewässerbegleitenden Erlen-, Eschenwäldern

Im Landschaftsprogramm werden Räume zur Entwicklung von Auen-/Bruchwäldern bzw. Gewässerbegleitenden Erlen-/Eschenwäldern über eine Symbol dargestellt. Die Auswahl der Räume erfolgt auf den potentiellen Standorten dieser Waldgesellschaften unter Berücksichtigung der aktuellen Ausprägung der vorkommenden Lebensgemeinschaften mit ihren Pflanzen- und Tierarten und möglicher Konflikte mit bestehenden Nutzungen. Diese Räume müssen im Rahmen von konkreten Projekten zur Waldentwicklung näher untersucht und flächenmäßig konkretisiert werden. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 9.9 und 6.5.4. (Stand Juni 2009)

Nine years of monitoring ash dieback in the floodplain forest of Leipzig, Germany

As part of the Lebendige Luppe project, ash dieback disease was recorded on European ash trees (Fraxinus excelsior, trunks >5cm breast height diameter) on 60 plots (each 2500m²) in the late summers of 2016 to 2024. The trees were assessed according to Langer et al. (2015). However, an additional category 6 (dead tree) was introduced to distinguish between dead and dying trees. The selection of trees (according to their size) was based on 2 forest inventories (2016 and 2020) (Rieland et al. 2024, Scholz et al. 2022). As a result, new trees were added for recording in 2021. From 2020, the additional parameter Tree damage class, ash bark beetle was introduced to assess the damage caused by the ash bark beetle in 4 categories. From 2023, an additional parameter Tree damage class, ash dieback crown was introduced, which based on Lenz et al. (2012) and indicates the damage in the crown of the tree. This classification was added because, unlike the Langer et al. (2015) classification, it describes the damage class independently of the beetle infestation. A comparison of the different damage classifications enables a better description of the damage pattern. A more detailed description of the three parameters used (Tree damage class, ash dieback; Tree damage class, ash bark beetle and Tree damage class, ash dieback crown) is provided in the dataset comment.

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