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KMU-innovativ -VINGILES - Vinylphosphonsäuredimethylester als Plattformchemikalie für neue Flammschutzmittel und Vernetzer, Teilvorhaben: Anlagentechnik samt der zugehörigen Regelungs- und Steuerungstechnik

Erweiterung Steinbruch Marbach-Rielingshausen

Die Fa. Klöpfer GmbH & Co. KG, Talaue 9, 71364 Winnenden beantragte am 05.06.2024 mit Überarbeitungen vom 25.10.2024 und 21.03.2025 beim Landratsamt Ludwigsburg, ihren Steinbruch in Marbach-Rielingshausen zu erweitern. Der Steinbruch Marbach-Rielingshausen befindet sich südwestlich der Ortschaft Rielingshausen im Landkreis Ludwigsburg (Gemarkung Rielingshausen) und Rems-Murr-Kreis (Gemarkung Kirchberg an der Murr). Die Summe aller vormals genehmigten Abbauflächen beträgt ca. 19,2 ha. Die geplante Erweiterungsfläche grenzt unmittelbar östlich an den bestehenden, genehmigten Steinbruch an und umfasst eine Abbaufläche von ca. 9,3 ha. Die Erweiterungsfläche liegt vollständig innerhalb der Gemarkung Marbach-Rielingshausen, an der Häldenstraße. Naturräumlich gehört der Standort zu den "Neckar- und Tauber-Gäuplatten" (Naturraum 3. Ordnung) und innerhalb dieses Naturraums zur Untereinheit "Neckarbecken" (Naturraum 4. Ordnung, Naturraum-Nummer 123). Gegenstand des Antrags ist der Gesteinsabbau sowie die Rekultivierung der in Anspruch genommenen Flächen. Die Erschließung soll aus dem Bestand heraus erfolgen. Änderungen an Aufbereitungsanlagen und -technologien, an der Produktpalette oder an Prozessen sind im Zuge des antragsgegenständlichen Erweiterungsvorhabens nicht vorgesehen. Die Gewinnung soll auch innerhalb der Erweiterungsfläche mit Bohr- und Sprengtechnik erfolgen. Im Antrag wurden eine verwertbare Abbaumenge von durchschnittlich 720.000 t/a Produktkörnungen zuzüglich 30 % nicht verwertbarer Anteile angeführt. Zusätzlich sollen maximal 400.000 t Abraum pro Jahr bewegt und innerhalb der Lagerstätte verfüllt werden. Die Rohstoffgewinnung innerhalb der beantragten Erweiterungsfläche soll laut Antrag zur Absicherung der Versorgung des regionalen Marktes mit Baurohstoffen für einen Zeitraum von etwa 9 Jahren führen. Für das Erweiterungsvorhaben hat die Regionalversammlung am 26.7.2023 beschlossen, dass der Regionalplan der Region Stuttgart 2009 im Kapitel 3.5 „Gebiete für Rohstoffvorkommen“ dergestalt geändert wird, dass die antragsgegenständliche Erweiterungsfläche des Steinbruch Marbach-Rielingshausen als Gebiet zum Abbau oberflächennaher Rohstoffe ausgewiesen wird. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg (MLW) hat die von der Regionalversammlung beschlossene Regionalplanänderung (Kapitel 3.5 – Gebiete für Roh- stoffvorkommen) am 4.9.2024 genehmigt. Mit öffentlicher Bekanntmachung im Staatsanzeiger am 18.10.2024 ist die Regionalplanänderung rechtskräftig. Für das Vorhaben ist eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung nach § 16 Abs. 1 Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit den §§ 1 und 2 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) und Nr. 2.1.1 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV erforderlich. Der immissionsschutzrechtliche Antrag schließt die bau- und naturschutzrechtliche Genehmigung für den Gesteinsabbau und die Rekultivierung, die Genehmigung zur Verfüllung der Erweiterungsfläche mit unbelastetem Erdaushub, die Befreiung von Verbotstatbeständen nach der Landschaftsschutzgebietsverordnung „Unteres Murrtal“ und die Befreiung von Verboten des Naturschutzgesetz (NatSchG) für die Inanspruchnahme einer Teilfläche des gesetzlich geschützten Biotops Hohlweg Kirchberger Straße sowie die Erteilung einer Genehmigung zur zeitweiligen Umwandlung zweier Streuobsbestände nach dem NatSchG ein. Nach Erteilung der Genehmigung soll mit der Realisierung des Vorhabens begonnen werden. Die Fa. Klöpfer GmbH & Co. KG, Talaue 9, 71364 Winnenden beantragte für das Vorhaben die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und legte dazu einen UVP-Bericht vor. Für den Steinbruch wurde in früheren Verfahren bereits eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt. Das Landratsamt Ludwigsburg als zuständige Genehmigungsbehörde, erachtet das Entfallen der nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 4 UVPG i.V.m. § 7 Abs. 3 UVPG allgemeinen Vorprüfung hier als zweckmäßig. Es besteht die UVP-Pflicht für dieses Vorhaben. Diese Entscheidung ist nicht anfechtbar.

Verbesserung der Prozesseffizienz des werkstofflichen Recyclings von Post-Consumer Kunststoff-Verpackungsabfällen durch intelligentes Stoffstrommanagement

REMEX GmbH, Errichtung und Betrieb einer Rostasche-Aufbereitungsanlage auf dem Deponiestandort Vereinigte Ville

In der Anlage ist die Aufbereitung von Aschen aus Hausmüllverbrennungsanlagen vorgesehen. Diese umfasst in erster Linie die Gewinnung metallischer Bestandteile sowie die Entfernung von Störstoffen. Anschließend wird das Endprodukt gemäß Ersatzbaustoffverordnung zur Verfüllung des auf dem Deponiegeländes liegenden Tonbandeinschnitts verwendet.

REFOPLAN 2022 - Ressortforschungsplan 2022, Fachliche Unterstützung bei der Wahrnehmung nationaler und internationaler Verpflichtungen und Aufgaben bei der Stilllegung von Anlagen der nuklearen Ver- und Entsorgung

Bekanntmachung des Sächsischen Oberbergamtes über die Feststellung des Nichtbestehens der Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben „5. Planänderung Grauwackesteinbruch Brößnitz-Schieferberg“ nach § 5 Absatz 2 UVPG vom 19. Juni 2025

Die Matthäi Rohstoff GmbH & Co. KG, Am Schieferberg, OT Brößnitz, 01561 Lampertswalde (Bergbauunternehmen) stellte beim Sächsischen Oberbergamt mit Unterlage vom 4. September 2024 den Antrag auf Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 9 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für die 5. Planänderung des Grauwackesteinbruches Brößnitz-Schieferberg (Landkreis Meißen). Die Planänderungen betreffen • die Aktualisierung der Abbaukonzeption mit Änderung der Abbautiefe bis zur 9. Abbausohle (19 m NHN), • den dauerhaften Verbleib der Schutzwälle in der jetzigen Form und Höhe mit bedarfsweiser Endprofilierung auf der Tagebauinnenseite/Oberfläche), • die bedarfsweise dauerhafte Verbringung von zukünftig anfallendem Abraum in den Be-reich zwischen den bestehenden Schutzwällen westlich der Tagesanlagen (Parkplatz), • den Rückbau der stationären Aufbereitungsanlage im Zuge des weiteren Rohstoffabbaus und ersatzweiser Einsatz von mobiler Aufbereitungstechnik und • die Verlängerung der zeitlichen Dauer des Vorhabens um 20 Jahre. Das bisherige Vorhaben ist durch Beschluss (einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfung) vom 13. Februar 1997 und Änderungsbeschlüssen vom 15. November 2001, 3. Dezember 2004, 4. November 2014 und 2. Juni 2021 planfestgestellt. Das Bergbauunternehmen hat den Steinbruch bisher bis zu einer dritten Gewinnungsebene (3. Sohle, 103 m NHN) aufgeschlossen. Zur Zeit hat das Sächsische Oberbergamt die Gewinnung bis auf die Teufe von 76 m NHN zugelassen. Mit der Abbaukonzeption bis zur 9. Sohle (19 m NHN) plant das Bergbauunternehmen die langfristige Ausrichtung der Rohstoffgewinnung. Nach gegenwärtiger Konzeption des Unternehmens ist die Rohstoffgewinnung über den bisher zugelassenen Zeitraum (2042) noch für etwa 20 weitere Jahre möglich. Zum gebotenen Immissionsschutz hat das Bergbauunternehmen um den Steinbruch zugelassene Schutzwälle errichtet. Bisher ist für diese nach Abschluss der Gewinnungsarbeiten der Rückbau mit Nutzung des Abraumes zur Wiedernutzbarmachung des Steinbruches vorgesehen. Das Bergbauunternehmen plant die Schutzwälle wegen der mittlerweile gegebenen Integration in das Landschaftsbild und entwickelter Biotopstrukturen dauerhaft zu erhalten. Für zukünftig anfallenden Abraum aus nicht verkaufsfähigen Lagerstättenbestandteilen beabsichtigt das Bergbauunternehmen im Steinbruch nach Bedarf eine Halde mit einer Aufstandsfläche von etwa bis zu 1,25 ha anzulegen. Das Bergbauunternehmen plant den Rückbau der in Betrieb befindlichen stationären Aufbereitungsanlage. Die Aufbereitung soll künftig mit einer mobilen Anlage erfolgen. Für die Produktpalette plant das Bergbauunternehmen dazu zwei Produktionsstrecken. Eine Produktionsstrecke soll der Herstellung von Splittgemischen und Gleisschotter, die zweite der Herstellung von Splitten dienen. Zur mobilen Aufbereitungstechnik sollen zwei Backenbrecher, zwei Kegelbrecher, drei Siebmaschinen und ein Haldenband gehören. Die mobile Aufbereitung soll mit dem Abbau in die Tiefe mitgeführt werden. Die Ersteinrichtung soll mindestens 50 m unter Geländeoberkante erfolgen.

Bitterfeld-Wolfen: Willingmann zeichnet CRONIMET Envirotec mit „AURA-Award“ aus

Mit Vision und Innovation zu mehr Nachhaltigkeit – dieses Erfolgsrezept der CRONIMET Envirotec GmbH aus Bitterfeld-Wolfen hat auch die Jury des „AURA-Award 2025“ überzeugt. Für ein nach eigenen Angaben weltweit einzigartiges Recyclingverfahren hat Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann das Unternehmen heute mit dem Nachhaltigkeitspreis des Ministeriums gewürdigt. Geschäftsführer Dr. Filipe Costa konnte sich neben dem AURA-Award aus nachhaltig produziertem Holz und der Urkunde auch über einen hochwertigen Imagefilm freuen. Zugleich gab der Minister den Startschuss für die 2026er Wettbewerbsrunde. Die 2015 gegründete CRONIMET Envirotec GmbH beschäftigt derzeit rund 40 Menschen. Das Unternehmen recycelt in Bitterfeld-Wolfen schwer verwertbare metallhaltige Produktionsabfälle wie ölhaltige Schleifschlämme oder Filterstäube. Durch die am Standort entwickelte und umgesetzte Kombination aus Vakuumdestillation und Hochfestbrikettierung lassen sich Öl, Wasser und organische Bestandteile trennen sowie Metalle vollständig zurückgewinnen. Letztere werden als stabile Briketts in Stahlwerken und Gießereien eingesetzt – als günstige und umweltfreundliche Alternative zu Primärrohstoffen. Denn pro Tonne recycelter Metallbriketts lassen sich ca. 4,3 Tonnen CO2 einsparen. Willingmann sagte: „Für Klimaschutz und Nachhaltigkeit hat Recycling enorme Bedeutung. Es schont natürliche Ressourcen, reduziert den Abbau neuer Rohstoffe und senkt das Abfallaufkommen. Wer mit innovativen Lösungen Rohstoffkreisläufe schließt, kann davon aber auch wirtschaftlich profitieren. CRONIMET Envirotec zeigt das eindrucksvoll. Ressourceneffizienz gehört seit der Gründung zur Firmen-DNA. Mit dem tollen Engagement für mehr Nachhaltigkeit in unserer Wirtschaft hat sich das Unternehmen den AURA-Award redlich verdient. Herzlichen Glückwunsch!“ CRONIMET-Geschäftsführer Dr. Costa betonte: „Mit unserer Arbeit verfolgen wir eine klare Vision: Wir wollen Kreislaufwirtschaft dort möglich machen, wo sie bisher kaum umgesetzt werden konnte. Indem wir selbst schwierige Abfälle in hochwertige Rohstoffe verwandeln, schaffen wir einen echten Mehrwert für unsere Kunden und leisten gleichzeitig einen Beitrag zu Umwelt- und Klimaschutz. Dass die in Sachsen-Anhalt entstandene Technologie und unser Engagement jetzt mit dem AURA-Award gewürdigt werden, erfüllt uns mit großer Freude. Der Preis ist eine wertvolle Anerkennung unserer Innovationskraft und zugleich Ansporn, mit innovativen Lösungen weiterhin Maßstäbe für die Kreislaufwirtschaft zu setzen.“ Startschuss für 2026er Wettbewerbsrunde Kleine und mittelständische Firmen aus Sachsen-Anhalt, die nachhaltige Produkte und Dienstleistungen entwickeln, ihre Produktion energieeffizient aufstellen oder kostbare Rohstoffe recyceln, können sich ab sofort bis zum 1. März 2026 wieder um den „AURA-Award“ bewerben. Die Auszeichnungen durch Minister Willingmann sind im zweiten Quartal 2026 geplant. Alle wichtigen Informationen zum „AURA-Award“ gibt es unter aura.sachsen-anhalt.de. Hintergrund: 2025 hat Willingmann drei Unternehmen mit dem AURA-Award geehrt: Neben der CRONIMET Envirotec GmbH ging der Preis in diesem Jahr an die Inflotec GmbH aus Wolmirstedt (Landkreis Börde) für die Entwicklung hocheffizienter Wasseraufbereitungsanlagen und die Solar Materials GmbH aus Magdeburg für ein selbst entwickeltes, vollautomatisiertes Recyclingverfahren für Solarmodule. 2024 wurden ausgezeichnet: • die Ecoment GmbH aus Schkopau (Saalekreis) für ein selbst entwickeltes Verfahren zur CO2-freien Zementherstellung aus Industrie-Nebenprodukten wie Filterstäuben und Aschen • die NOVO-TECH Circular GmbH & Co. KG aus Aschersleben (Salzlandkreis) für eine innovative Anlage zur Aufbereitung von Rotorblättern alter Windenergieanlagen • die 24volt.de GmbH & Co. KG aus Hohenwarsleben (Landkreis Börde) für ihr nachhaltiges Geschäftsmodell zur Reparatur defekter elektrischer Steuergeräte in Nutzfahrzeugen und die hohe Integration erneuerbarer Energien. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Facebook, Instagram, LinkedIn, Threads, Bluesky, Mastodon und X (ehemals Twitter). Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Threads , Bluesky , Mastodon und X

025.00.00/22 Errichtung und Betrieb einer Kompostierungsanlage in 14550 Groß Kreutz (Havel), OT Schmergow

Die Firma Biowork GmbH, Zum Kompostplatz 1, 14550 Groß Kreutz (Havel) OT Schmergow, beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück 14550 Groß Kreutz (Havel), OT Schmergow, Zum Kompostplatz 1 in der Gemarkung Schmergow, Flur 10, Flurstücke 4 und 105 eine Kompostierungsanlage zu errichten und zu betreiben. Das Vorhaben beinhaltet im Wesentlichen die Errichtung und den Betrieb einer Kompostierungsanlage, bestehend aus einer Biogutkompostierung mit eingehaustem Annahme-, Aufbereitungs- und Rottebereich, einer Grüngutkompostierung in offener Mietenkompostierung sowie dem gemeinsamen Bereich Annahme, Verwaltung und innerbetriebliche Fahrwege. Die Kompostierungsanlage hat einen Durchsatz von 25.262 Tonnen je Jahr (rechnerisch: 69,21 Tonnen je Tag) und ersetzt die am Standort von der Biowork GmbH betriebene offene Kompostierungsanlage mit einem Durchsatz von 9.900 Tonnen je Jahr. Die Bestandsgenehmigung für die zu ersetzende Kompostierungsanlage umfasst zusätzlich eine Anlage zur Aufbereitung von Erdstoffen, die zukünftig weiter am Standort betrieben wird. Die Herauslösung der für die Neugenehmigung erforderlichen Anlagenbereiche der Kompostierung aus der Bestandsgenehmigung erfolgt über eine entsprechende Verzichtserklärung des Betreibers im Genehmigungsverfahren. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 8.5.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 8.4.1.1 A der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach § 7 Absatz 1 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabenträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Diese Feststellung beruht im Wesentlichen auf folgenden Kriterien: Das Vorhaben lässt nach vorliegenden Erkenntnissen über die Merkmale des Vorhabens, die örtlichen Gegebenheiten unter Berücksichtigung der vorhandenen Untersuchungsergebnisse und der beantragten Maßnahmen zur Emissions- und Immissionsminderung sowie der geplanten Ausführung der Biogutkompostierung in geschlossener Betriebsweise keine zusätzlichen erheblich nachteiligen Auswirkungen im Sinne des UVPG auf die im Beurteilungsgebiet vorhandenen Schutzgüter erwarten. Die Kompostierungsanlage befindet sich im Außenbereich gemäß § 35 Baugesetzbuch der Gemeinde Groß Kreutz (Havel). Das Vorhabengebiet ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als „Sonderbaufläche Kompostier- und Biogasanlage“ dargestellt. Auf der Sonderbaufläche werden derzeit bereits eine Biogasanlage mit 3 BHKW, ein Obstschlempelager, eine Trocknungsanlage, ein Verkaufsplatz für Fertigprodukte und die mit dem beantragten Vorhaben zu ersetzende Kompostierungsanlage mit Erdstoffaufbereitung betrieben. Für die Errichtung der Kompostierungsanlage werden keine zusätzlichen, über die bisher am Standort für die Bestandsanlage genehmigten Betriebsflächen, in Anspruch genommen. Durch die beantragte Errichtung der Kompostierungsanlage erfolgt eine Neuversiegelung von 6.960 m² Boden. Bei der in Anspruch zu nehmenden Fläche handelt es sich um derzeit brachliegende, durch die derzeitige Benutzung mechanisch vorbelastete Bereiche im Sondergebiet. Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt werden durch die Änderungen der Anlage nicht zusätzlich beeinträchtigt. Eine Beeinträchtigung von Erholungsräumen erfolgt nicht; das Landschaftsbild wird durch die gewählte Ausführung der Anlage nicht erheblich nachteilig beeinträchtigt. Aufgrund der Unterschreitung der geltenden Immissionsrichtwerte nach Technischer Anleitung Lärm sind keine Gefährdungen, erheblichen Nachteile oder erheblichen Beeinträchtigungen durch Geräusche zu erwarten. Gefährdungen, erhebliche Nachteile oder erhebliche Beeinträchtigungen durch Luftschadstoffe, insbesondere Gerüche oder Bioaerosole sind nachweislich nicht zu erwarten.

Wasserwerke im Landkreis Osnabrück

Ein Wasserwerk ist eine Anlage zur Aufbereitung und Bereitstellung von Trinkwasser. Wesentliche Bestandteile sind unter anderem Filter, Pumpen und oft auch ein Wasserspeicher bzw. Wasserbehälter. Dazu kommen Hochbehälter, Armaturen und Schalträume, wo die Verteilung des Trinkwassers in das Leitungsnetz gesteuert und überwacht wird. In größeren Wasserwerken werden auch Laboratorien betrieben, die die chemische und biologische Zusammensetzung des Wassers kontrollieren. Erfolgt die Wasserversorgung aus dem Grundwasser, befindet sich das Wasserwerk meist direkt bei den Brunnen. Das Gelände ist meist als Zone I eines Trinkwasserschutzgebietes ausgewiesen. Auch Grundwasseranreicherungsanlagen, welche zusätzliches Fließwasser aus Flüssen oder Bächen in das Grundwasser einbringen (Uferfiltration), sind häufig Bestandteil eines solchen Wasserwerks.

INSPIRE-WMS SL Versorgungswirtschaft und staatliche Dienste - Umweltmanagementeinrichtungen

Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Versorgungswirtschaft und staatliche Dienste umgesetzte Daten bereit.:Dieser Layer visualisiert die saarländischen stillgelegten Betriebsanlagen.

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