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s/aufladung/Auflandung/gi

EU-Parlament für Verbot des Finnings von Haien

Die Abgeordneten des EU-Parlaments stimmten am 22. November 2012 für verschärfte Richtlinien zum Haifang, nach der Hai nur noch mit Flossen an Land gebracht werden dürfen. Sie schlossen damit ein rechtliches Schlupfloch, dass es den Behörden erschwert hatte, die grausame Praxis des Hai-Finnings auf offener See zu verfolgen. " 1a. Unbeschadet des Absatzes 1 und zur Erleichterung der Lagerung an Bord dürfen Haifischflossen eingeschnitten und an den Körper gefaltet, aber vor der Anlandung nicht vom Körper getrennt werden." Am 22. November 2012 beschloss das EU-Parlament (gegen die Stimmen von Spanien und Portugal) eine verschärfte Neuregelung, nach der Haie nur

Resilienzvermögen von Interstitialräumen verschiedener Gewässertypen bezüglich Kolmation

Im Rahmen der vorliegenden Studie wurden Dynamik und Menge von Feinsedi-menteinträgen an unterschiedlichen Fließgewässertypen sowie in unterschiedliche Fallentypen in Abhängigkeit von Einträgen aus Einträgen aus der Siedlungswasser-wirtschaft untersucht. Veröffentlicht in Texte | 90/2013.

Bericht: "Spartina townsendii Ausbreitung Ostfriesische Küste (1949)"

Im Jahre 1948 wurde durch die Forschungsstelle Norderney eine botanische Kartierung der ostfriesischen Küste vorgenommen, in welcher vor allem die Ausbreitung der zwanzig Jahre früher angepflanzten Spartina townsendii festgehalten werden sollte. Die Untersuchung diente weiterhin dem Ziel, zur Klärung der bis heute umstrittenen Bedeutung von Spartina im Küstenschutz und in der Landgewinnung beizutragen. Die botanischen Aufnahmen des Küstengebietes zwischen Knock und Bensersiel (1948) führten zu folgenden Ergebnissen: 1. Den Rückgang der Spartina-Anpflanzungen haben an der ostfriesischen Küste zunächst nur wenige Exemplare (312 =1,7 %) überlebt. Diese Pflanzen haben sich aber seit 1932 fast explosionsartig vermehrt und bilden jetzt (1948) in der Leybucht eine Wiese von fast 258 ha und bei Neßmersiel eine Wiese von 26 ha. Das gesamte von Spartina durchsetzte Gebiet beträgt in diesem Küstenabschnitt aber fast 1000 ha, d. h. etwas weniger als die Hälfte des gesamten Deichvorlandes einschließlich der Quellerzone. 2. Spartina townsendii ist an der ostfriesischen Küste für die Landgewinnung wertlos, da sie fast nur in der Zone gedeiht in der auch die klassischen Landgewinner Queller (Salicornia stricta) und Andel (Puccinellia maritima) wachsen. Spartina wirkt eher schädigend für die Landgewinnung, weil sie einen vom wässrigen Schlickbrei bedeckten, schlecht durchlüfteten Boden liefert und dadurch die raschere Auflandung mit guter Bodenlüftung durch die Andelwiese verhindert. 3. Spartina ist, wo sie in größeren Horsten und Beständen vorkommt, gegen Abbruch wegen tiefer Bewurzelung sehr widerstandsfähig. 4. Spartina kann vor scharliegenden Deichen selbst bei geringer Überflutungshöhe (< 1,0 m) infolge der dort im Allgemeinen höheren Stromgeschwindigkeiten und vor allem des Eisgangs nicht wachsen. 5. Spartina hat unter den einheimischen Vorlandpflanzen nur einen einzigen wirksamen Konkurrenten, der sie auf günstigen Standorten zurückhalten kann: Aster tripolium. In der Leybucht z. B. bildet sich eine besondere Mischgesellschaft, das Spartinetum townsendii asteretosum aus. 6. Spartina ist in den Schloten weit in den alten Heller – stellenweise bis zum Deichfuß – vorgedrungen und hat den unteren Teil der ehemaligen Andelwiese vernichtet, der heute von reinen Spartina-Eiesen (Spartinetum townsendii typicum) eingenommen wird. 7. Die künftige Landgewinnungspraxis muss Spartina in alle Planungen miteinbeziehen, da eine Ausrottung des Schlickgrases unmöglich ist. 8. In Zukunft muss mit größerer Sorgfalt als bisher die Ökologie einer fremden Pflanze, die in ein bestehendes Ökosystem eingefügt werden soll, vorher untersucht werden.

Bericht: "Europipe: Ökologische Begleituntersuchungen – Endobenthos Sublitoral – Abschlussbericht (1998)"

Im Laufe des Jahres 1994 betrieb die Firma „Den Norks Stats Oljeselskap“ (STATOIL) die Anlandung zweier Gaspiplines aus den norwegischen Erdgasfeldern an das niedersächsische Festland. Im Bereich der niedersächsischen Küste führen die Pipelines durch das Einzugsgebiet der „Accumer Ee“ und damit auch durch das Gebiet des Nationalparks „Niedersächsisches Wattenmeer“. […] Innerhalb dieses Rahmens hat die Forschungsstelle Küste des Niedersächsischen Landesamtes für Ökologie vom Frühjahr 1994 bis zum Frühjahr 1997 innerhalb der umfangreichen Gesamtuntersuchungen die Erhebungen zum Teilprojekt „Endobenthos im Sublitoral“ durchgeführt. Dabei wurden zweimal jährlich, im Frühjahr und Frühherbst, an bis zu 78 Stationen je drei Parallelproben mit einem van Veen-Backengreifer gewonnen, ausgewertet und die Ergebnisse in jährlichen Berichten dargestellt. Im vorliegenden Abschlussbericht werden die Daten aus dem gesamten Untersuchungszeitraum ausgewertet und die Auswirkungen der Piplineverlegung auf das sublitorale Endobenthos abschließend bewertet. In diese Auswertung einbezogen werden dabei soweit möglich auch die Daten aus Voruntersuchungen in 1993, die seinerzeit vom GKSS-Forschungszentrum Geethacht erhoben worden waren. […]

Bericht: "Europipe: Ökologische Begleituntersuchungen – Endobenthos Sublitoral – Jahresbericht 1995"

Im Laufe des Jahres 1994 betrieb die Firma „Den Norks Stats Oljeselskap“ (STATOIL) die Anlandung zweier Gaspiplines aus den norwegischen Erdgasfeldern an das niedersächsische Festland. Im Bereich der niedersächsischen Küste führen die Pipelines durch das Einzugsgebiet der „Accumer Ee“ und damit auch durch das Gebiet des Nationalparks „Niedersächsisches Wattenmeer“. […] Seit 1994 führt die Forschungsstelle Küste des Niedersächsischen Landesamtes für Ökologie innerhalb der umfangreichen Gesamtuntersuchungen die Erhebungen zum Teilprojekt „Endobenthos im Sublitoral“ durch. Dabei wurden zweimal jährlich, im Frühjahr und Frühherbst, an bis zu 78 Stationen je drei Parallelproben mit einem van Veen-Backengreifer gewonnen, ausgewertet und die Ergebnisse in jährlichen Berichten dargestellt. Im vorliegenden Bericht werden die Untersuchungsergebnisse des Jahres 1995 dargestellt.

Bericht: "Europipe: Ökologische Begleituntersuchungen – Vegetation und Fauna Münstersommerpolder – Jahresbericht 1994"

Als Ersatzmaßnahme für die Anlandung der Erdgasleitung „Europipe“ durch die Accumer Ee ist auf der Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses vom 27.10.1993, ergangen durch das Oberbegamt Clausthal-Zellerfeld, die Renaturierung des Münstersommerpolders bei Dornum vorgesehen. […] Teilbereiche ökologischer Begleituntersuchungen, u. a. Vegetation und Wirbellosenfauna, wurden in Absprache mit der Nationalparkverwaltung „Niedersächsisches Wattenmeer“ als koordinierender Behörde dem NLÖ – Forschungsstelle Küste übertragen. Zur Erfassung des Satus quo vor Beginn der geplanten Renaturierungsmaßnahme wurden vom NLÖ – Forschungsstelle Küste im Jahr 1994 umfangreiche Untersuchungen begonnen, deren Ergebnisse im vorliegenden Bericht dargestellt werden. Die Bestandserhebungen umfassen eine vegetationskundliche und floristische Kartierung sowie die Erfassung des Arteninventars und der Abundanz ökologisch bedeutsamer Wirbellosengruppen (Spinnen, Laufkäfer, Wanzen, Zikaden, Regenwürmer, Kleinoligochaeten, aquatische Fauna). […]

ökologischer Ausbau der Eger auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 237, 239 und 256 der Gemarkung Enkingen

Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, plant an der Eger (Gewässer 2. Ordnung) den ökologischen Ausbau. Der Vorhabensbereich befindet sich im Landkreis Donau-Ries zwischen Donauwörth und Nördlingen, genauer im Teilort Enkingen der Gemeinde Möttingen im Bereich von Fluss-km 6,15 bis 6,63. Der geplante ökologische Ausbau dient der Verbesserung der Eger und ihrer Aue. Durch das Vorhaben soll die Gewässerstruktur der Eger in Enkigen durch Anregung der Eigenentwicklung verbessert werden. Langfristiges Entwicklungsziel für die Eger ist die Bildung einer schmäleren, geschwungenen Niedrigwasserrinne mit einer höheren Fließgeschwindigkeit durch die Förderung von randlichen Anlandungen. Da durch die genannte Maßnahme ein Gewässer erheblich verändert werden soll, stellt die Durchführung der angezeigten Planung einen Gewässerausbau nach § 67 Abs. 2 WHG dar.

Hochwasserschutz an der Ilm im Bereich Fischerhütte in Ilmenau

Das Bauvorhaben beginnt bei der Station 121+815 und endet bei der Station 121+460. Die Gesamtlänge beträgt 355 m. Brücke 1 Die vorhandene Brücke wird abgerissen und durch eine neue Stahlbetonbrücke ersetzt. Sie erhält eine lichte Weite von 10 m. Die Konstruktionsunterkante wird angehoben auf 472,14 mNHN. Die Querschnittsgeometrie wird aufgrund der bestehenden Zwangspunkte beibehalten (5,50 m Fahrbahnbreite und einem einseitigen Fußweg). Die Gewässerböschung erhält in diesem Bereich einen Steinsatz. Oberstrom wird eine Ufermauer an die neue Brücke angepasst. Brücke 2 Die vorhandene Brücke wird abgerissen und durch eine neue Stahlbetonbrücke ersetzt. Sie erhält eine lichte Weite von 9,24 m. Die Konstruktionsunterkante wird beibehalten auf 471,95 mNHN. Die Fahrbahnbreite beträgt 3,20m. Die Brücke wird für eine Verkehrslast von maxi-mal 30 t errichtet. Das linke Widerlager wird an die neue Ufergestaltung angepasst. Das rechte Widerlager wird abgebrochen und neu errichtet. Die neuen Ufermauern fügen sich an die Brücke an. Brücke 3 Die vorhandene Brücke wird abgerissen und durch eine neue Stahlbetonbrücke ersetzt. Sie erhält eine lichte Weite von 8,20 m. Die Konstruktionsunterkante wird angehoben auf 471,41 mNHN. Die Fahrbahnbreite beträgt 5,50 m. Zusätzlich werden beidseitigen Fußwege angeordnet. Brücke 4 - Pegel Die vorhandene Brücke wird abgerissen und durch eine neue Fußgängerbrücke/Stahlbetonbrücke ersetzt. Sie erhält eine lichte Weite von 8,25 m. Die Konstruktionsunterkante wird angehoben auf 470,41 mNHN. Die Brückenbreite beträgt 2,50 m. Oberhalb der Brücke 1 wird rechtsseitig das Gewässerprofil aufgeweitet, vorhandene Anlandungen entfernt und eine 3 m lange Ufermauer errichtet. Zwischen der Brücke 1 und 2 wird das Gewässerprofil verbreitert auf mindestens 7 m. Hierfür werden die vorhandenen Ufermauern vollständig abgebrochen und das Gelände neu modelliert. Die Böschungsneigungen betragen 1 : 1,5 bis 1 : 2. Die Ufermauern im Bereich des Betriebsgeländes K+B werden nicht verändert. Um die anstehende Bebauung zu schützen ist eine 20 m lange und bis zu 0,50 hohe Verwallung vorgesehen. Rechtsseitig ist eine Einfahrtsrampe zur Ilm für Unterhaltungsarbeiten vorgesehen. Sie erhält eine Längsneigung von 1 : 7,5 und eine Fahrbreite von 3,0 m. Zur Strukturverbesserung der Ilm sind Aufweitungen des Gewässers mit dem Einbau von Störsteinen und die Herstellung von Unterständen vorgesehen. Eine Verbreiterung des Gewässerprofiles auf mindestens 7 m erfolgt auch zwischen den Brücken 2 und 3. Die neue Böschungsneigung beträgt dann 1 : 1,5. Am linken Uferbereich wird eine neue Ufermauer 0,50 m breit und 1, 67 m hoch errichtet. Die Mauer wird mit Naturstein verkleidet und mit einer Natursteinabdeckplatte versehen. Rechtsseitig wird eine Stahlbeton-mauer mit einer Höhe von 2,62 m errichtet. Auch diese Mauer wird mit Naturstein verkleidet und abgedeckt. Auf der rechten Uferseite wird das Gelände neu gestaltet im Abschnitt zwischen der Brücke 3 und 4. Die vorhandene Ufermauer wird abgebrochen und eine neue Stahlbetonmauer mit einer Höhe von 2,37 m errichtet. Auch diese wird verkleidet und abgedeckt mit Naturstein. Weiterhin wird in diesem Abschnitt die Geländeböschung neu modelliert. Im Gewässerabschnitt sind Aufweitungen und der Einbau von Störsteinen vorgesehen. Bestehende Gebäude werden abgebrochen. Das Kontorhaus und ein Gebäude an der Brücke 3 bleiben erhalten. Das Gewässer wird für die Durchführung der notwendigen Hochwasserschutzmaßnahmen in weiten Bereichen vom Bewuchs befreit. Nach Umsetzung des Vorhabens ist eine Neubepflanzung von ortstypischen Gehölzen im Uferbereich vorgesehen. Die Zuwegung zum Vorhabensbereich erfolgt über die Brücken 1 und 3. Eine Koordinierung der Brückenneubauten muss bestimmt werden.

Ökologischer Ausbau der Eger, Abschnitt 6 - 1. Bauabschnitt im Bereich des Bleichgraben auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3636/22 der Gemarkung Nördlingen, Große Kreisstadt Nördlingen

Im Rahmen des ökologischen Gewässerausbaus der Eger im Bereich des Bleichgrabens soll nach dem Gewässerentwicklungskonzept der Großen Kreisstadt Nördlingen aus dem Jahr 2009 (Gewässerabschnitt E-6) die Breiten- und Tiefenvarianz des Gewässers sowie die Fließdynamik auf einer Länge von ca. 110 m verbessert werden und die Wasserwechselzonen vergrößert werden. Dies geschieht durch eine Sohlanhebung, den Einbau von Störelementen mit Aufweitungen, Einengungen des Gewässers sowie einer Ufersicherung und Anlage von Flachwasserzonen mit Wasserbausteinen verschiedener Größen (Kantenlänge von 20 bis 70 cm bis zur Mittelwasserlinie). Oberhalb der Mittelwasserlinie erfolgt der Böschungsausbau mit Röhrichtwalzen, Rohboden und einer Ansaat mit Kräutern. Zur Durchführung der Maßnahmen wurde eine ingenieurbiologische Bauweise gewählt. Mit dem neu geschaffenen Lückensystem in der Gewässersohle soll wieder ein Durchwandern des Gewässers von Jungfischen und der Benthosfauna möglich sein. Durch das nachher vielfältig strukturierte Gewässer wird die Gewässersohle stabilisiert. Bauzeitliche Bachumleitung: Um die beschriebenen Maßnahmen durchführen zu können, ist eine bauzeitliche Bachumleitung, d. h. Trockenlegung des Gewässers, herzustellen. Die Bachumleitung besteht aus einem Erddamm im Ober- und Unterwasser. Das Wasser wird in mehreren Pumpensümpfen gesammelt und ins Unterwasser der Eger gepumpt. Die in diesem Abschnitt vorhandenen Einleitungen werden durch eine Verlängerung der Leitungen ins Unterwasser geführt. Die bauzeitliche Bachumleitung muss im Rahmen der Arbeiten einmal umgebaut werden. Nach Abschluss der Maßnahmen wird diese wieder komplett ausgebaut. Vorarbeiten: Bevor die Maßnahmen durchgeführt werden können, müssen die Anlandungen im Gewässer und die Rasengittersteine sowie die Hohlblocksteine auf beiden Uferseiten ausgebaut werden. Weiterhin muss im Gewässerbett ein Fahrweg angelegt werden, da aufgrund der örtlichen Lage kein Fahrweg außerhalb des Gewässers zur Verfügung steht. Der Fahrweg ist Teil der späteren Bachsohle und wird mit Wasserbausteinen hergestellt.

Öffentliche Bekanntgabe nach § 5 Absatz 2 UVPG zur Renaturierung der Erms in Bad Urach - Seeburg "Trailfinger Weg"

Bekanntgabe über den Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Feststellung der UVP-Pflicht - gemäß § 5 Absatz 2 UVPG des Ergebnisses der standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 UVPG Wasserrechtliches Verfahren zur Renaturierung der Erms in Bad Urach - Seeburg „Trailfinger Weg“ Die Gemeinde Bad Urach beantragt die wasserrechtliche Entscheidung zur Gewässerrenaturie-rung der Erms im Stadtteil Seeburg im Bereich des Trailfinger Weges 12-14. Dazu ist die Umge-staltung der Erms erforderlich. Für dieses Vorhaben ist eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Abs. 2 i.V.m. Anlage 1 Nr. 13.18.2 des Gesetzes über die Umweltverträg-lichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen. Im Bereich des Flurstücks 45/1, auf Höhe des Trailfinger Weges 12-14, wird ein ca. 45 m langer Gewässerabschnitt der Erms im Rahmen der innerörtlichen Möglichkeiten naturnah gestaltet. Der Abschnitt ist im Bestand von beiden Seiten mit Ufermauern eingefasst und ist geprägt von einem geringen Gefälle mit niedrigen Fließgeschwindigkeiten. Im Zuge der Renaturierung wird auf der rechten Uferseite im nördlichen Bereich auf ca. 18 m Länge die Betonmauer durch einen zweireihigen Blocksatz ersetzt. Im südlichen Bereich wird die bestehende Tuffsteinmauer abge-brochen und der Böschungsbereich neu gestaltet. Die Böschung wird zweistufig gestaltet, wodurch eine Wuchsfläche entsteht, welche auf Höhe der Wasserspiegellinie bei mittlerem Ab-fluss liegt. Dadurch kann sich eine für eine Wasserwechselzone typische Bepflanzung etablie-ren, zusätzlich lässt sich die Fließgeschwindigkeit bei mittlerem Abfluss leicht erhöhen, um die Anlandung von Sedimenten zu verringern. Das linke Ufer bleibt unverändert. Die standortbezogene Vorprüfung wird als überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 aufgeführten Kriterien durchgeführt. Die UVP-Pflicht besteht, wenn das Neuvorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Die Prüfung der Schutzkriterien der Anlage 3 des UVPG hat ergeben, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Hinsichtlich der Größe und Ausgestaltung des Vorhabens sind keine erheblichen Umweltauswir-kungen zu erwarten. Das Vorhaben erstreckt sich über einen ca. 45 m langen Gewässerab-schnitt der Erms. Die möglichen nachteiligen Auswirkungen, wie bspw. der Baulärm beschrän-ken sich auf die Bauphase. Durch die Gewässergestaltung und die Aufweitung des Gewässer-verlaufs wird im Bereich des Trailfinger Weges eine ökologische Aufwertung erzielt. Die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls kommt daher zum Ergebnis, dass keine erheb-lichen nachteiligen Auswirkungen zu erwarten sind, die nach § 25 Abs. 2 UVPG zu berücksichti-gen wären. Das Ergebnis dieser Feststellung wird hiermit gemäß § 5 Abs. 2 UVPG der Öffentlichkeit be-kannt gegeben. Die Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar (§ 5 Abs. 3 UVPG). Landratsamt Reutlingen, den 25.07.2023 Umweltschutzamt Untere Wasserbehörde

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