Das Projekt "Forschungs- und Entwicklungsvorhaben: Integrierter Pflanzenbau im Hopfen unter besonderer Beruecksichtigung von Niedriggeruestanlagen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bayerische Landesanstalt für Bodenkultur und Pflanzenbau durchgeführt. Hopfengeruestanlagen sind in der traditionellen Bewirtschaftungsform 7 m hoch. Jaehrlich werden fuer jeden Stock ein bzw. zwei Aufleitdraehte angebracht, an dem sich der Hopfen hochwindet. Zur Ernte werden die Hopfenreben auf dem Feld abgeschnitten und zur stationaeren Pflueckmaschine transportiert. Die Pflanzenschutzmittel werden mit Geblaesespritzen ausgebracht, die die Behandlungsfluessigkeit zur gleichmaessigen Verteilung bis zur Geruesthoehe von 7 m transportieren muessen. Bei der Niedriggeruestanlage mit Hoehe 3 m erfolgt die Aufleitung an einem dauerhaften Drahtgeflecht; geerntet wird mit einer fahrbaren Pflueckmaschine direkt vom Bestand. Fuer die Pflanzenschutzmassnahmen kann ein Tunnelspritzgeraet mit Recyclingeinrichtungen eingesetzt werden. Diese Form der Hopfenanlage hat als Ziel folgende Vorteile: Verringerung der Abtrift durch Einsatz von Tunnelspritzgeraeten sowie der Pflanzenschutzmittel-Aufwandmengen durch Rueckfuehrung der nicht angelagerten Behandlungsfluessigkeit in den Behaelter. Einsatz von Nuetzlingen mit voraussichtlich besserem Erfolg, weil die Pflanzenhoehe geringer ist und die Ueberwinterung auf den abgeernteten Hopfenreben moeglich sein kann. Reduzieren des Duengeraufwandes wegen des Verbleibens der Hopfenreben ueber den Winter (es werden aus dem stehenden Bestand nur die Dolden, Blaetter und Seitentriebe abgeerntet). Verringerung des Aufwandes an Kosten, Arbeit und Energie und damit Verbesserung der Wirtschaftlichkeit des Hopfenbaues. Nach ersten Ergebnissen ist der Anbau in Niedriggeruestanlagen moeglich, die Ertraege sind jedoch z.T. erheblich niedriger als in Hochgeruestanlagen.
Das Projekt "Erstellung kinetischer Modelle zum biologischen Abbau von Pflanzenschutzmitteln nach FOCUS-Kinetics" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fraunhofer-Institut für Molekularbiologie und Angewandte Oekologie durchgeführt. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens von Pflanzenschutzmitteln (PSM) werden Simulationsberechnungen durchgeführt, um zu bewerten, wie sich der jeweilige Wirkstoff und seine potenziell relevanten Metaboliten unter den jeweiligen spezifischen Anwendungsbedingungen, wie beispielsweise Aufwandmenge, Anzahl der Applikationen pro Jahr, seiner / ihrer physikalisch-chemischen Eigenschaften, kinetische Adsorptionseffekte im jeweiligen Kompartiment verhalten. Der zeitliche Abbau und hierbei speziell die Halbwertszeiten (DT50) und die Art der Abbaukinetik spielen dabei eine besondere Rolle. Früher wurden die für die Modelle benötigten Abbauraten auf Basis einer Reaktionskinetik 1. Ordnung (siehe FOCUS-Dokument Soil Persistence models and EU registration von 1997) bestimmt. Inzwischen wurden jedoch in der Arbeitsgruppe 'FOCUS Degradation Kinetics' weitere Kinetiken beschrieben, (HS; DFOP; FOMC) die eine bessere Beschreibung des Abbauverhaltens von Pflanzenschutzmitteln ermöglichen, als die SFO-Kinetik. Somit sind bestimmte Berechnungstools erforderlich, die über die traditionellen Berechnungsverfahren hinausgehen. Die neuen Auswertealgorithmen sind mathematisch anspruchsvoller. Es muss gewährleistet sein, dass die Ergebnisse in transparenter Form dokumentiert und durch geeignete statistische Testverfahren die Qualität der Anpassung erfasst werden. Des Weiteren soll eine Steuerungssoftware zur schnellen, effizienten Auswahl der Modelle erstellt werden. Außerdem soll die Ansteuerung anderer Module über diese Software zur Berechnung statistischer Werte (chi-quadrat, t-test, residual plot), die so in dem vom UBA favorisierten Programm ModelMaker-4 nicht durchführbar wäre, ermöglicht werden.
Das Projekt "Befunde von Pflanzenschutzmitteln in Grund- und Oberflächenwässern Deutschlands und deren Eintragspfade - Bedeutung für die Wasserwirtschaft und das Zulassungsverfahren" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW), Technologiezentrum Wasser (TZW), Abteilung Grundwasser und Boden durchgeführt. Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) muss sicherstellen, dass der Naturhaushalt nicht beeinträchtigt wird und PSM nicht über Grund- und Oberflächenwässer ins Rohwasser für die Trinkwasserversorgung gelangen. Aus Sicht des Gewässerschutzes dürfen Grund- und Oberflächenwässer dabei nicht getrennt voneinander betrachtet werden. In der im Dezember 2006 abgeschlossenen Studie W1/02/05 wurde die aktuelle Belastungssituation der Gewässer aus Sicht der Wasserversorgung dargestellt. Datengrundlagen dazu war eine Auswertung der Literatur, der behördlichen Überwachungsprogramme und von Datenbanken verschiedener Wasserwirtschaftsverbände sowie eine Umfrage unter allen DVGW-Wasserversorgungsunternehmen (WVU). Neben einer Darstellung der Eintragspfade von PSM in Gewässer wurden für die häufigsten genannten zugelassenen Wirkstoffe die Anwendungsbereiche, Aufwandmengen und chemisch-physikalischen Stoffeigenschaften zusammengestellt. Die Schwierigkeiten bei der Beurteilung der Belastungssituation sowie Kenntnisdefizite und künftiger Forschungsbedarf wurden aufgezeigt. Die Studie enthält auch eine kritische Bewertung des aktuellen Zulassungsverfahrens für Pflanzenschutzmittel unter den Aspekten des Gewässerschutzes. Auf der Grundlage des neu erarbeiteten, aktuellen Kenntnisstandes zur Befundsituation und zu möglichen Eintragspfaden von PSM in Gewässer konnten Empfehlungen zur gewässerschutzorientierten Modifikation des Zulassungsverfahrens erarbeitet werden, die nun in den entsprechenden DVGW-Gremien beraten werden und auf nationaler und europäischer Ebenen verwendet werden können.
Das Projekt "Ermittlung von Haeufigkeit und Dauer der Exposition beim Ausbringen von Pflanzenbehandlungsmitteln in der Landwirtschaft" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft, Institut für Betriebstechnik und Bauforschung durchgeführt.