API src

Found 591 results.

Geodatensatz Flächennutzungsplan Aurich (Zusammenzeichnung)

Dieser Geodatensatz beinhaltet den Flächennutzungsplan der in der Überschrift angegebenen Kommune des Landes Niedersachsen in einem standardisierten Format. Eine rechtlich verbindliche Auskunft zur Flächennutzungsplanung erteilt jedoch ausschließlich die zuständige Einheits- oder Samtgemeinde als Trägerin der Flächennutzungsplanung. Die Daten beinhalten mindestens einen Layer pro XPlanung-Klasse, basierend auf dem Datenaustauschformat XPlanGML. Die hier vorliegende Zusammenzeichnung beinhaltet den aktuellen Stand der rechtswirksamen Flächennutzungsplanung, der gegebenenfalls in den ursprünglich aufgestellten Flächennutzungsplan alle inzwischen rechtswirksam erfolgten Änderungen und Berichtigungen einarbeitet, so dass es ein Gesamtplanwerk ergibt. Die XPlanGML-Dateien wurden im Rahmen des Projektes PlanDigital erstellt bzw. veröffentlicht und werden über die Plattform PlanDigital (https://testportal-plandigital.de/kvwmap/index.php) für die Träger der Flächennutzungsplanung zugangsbeschränkt bereitgestellt. Das angegebene Datum der kontinuierlichen Aktualisierung bezieht sich auf die letzte technische Aktualisierung des Geodatensatzes bzw. der Dienste, die möglicherweise keine Änderung der Inhalte bedeutet. Die Veröffentlichung aktualisierter Daten sollte mindestens einmal jährlich erfolgen. In der Plattform/Testportal PlanDigital wurde in den Dienstmetadaten von der zuständigen Kommune folgende Aktualität angegeben: Flächennutzungsplan Aurich inkl Änderungen und Berichtigungen bis 25.01.2022. Das angegebene Veröffentlichungsdatum soll das Datum der Rechtskraft des Plans oder der letzten Änderung sein; diese Information wird der XPlanGML entnommen.

Vereinfachte Flurbereinigung Simonswolde, Landkreis Aurich

Das ArL Weser-Ems hat dem ML die Neugestaltungsgrundsätze nach § 38 FlurbG für das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Simonswolde, Landkreis Aurich, vorgelegt. Aus diesen Neugestaltungsgrundsätzen ist der Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach § 41 FlurbG zu entwickeln, auf dessen Grundlage der Ausbau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen erfolgt. Folgende Maßnahmen sind u.a. vorgesehen: - Ausbau unzureichend befestigter Wirtschaftswege auf vorhandener Trasse - Anlage von Blänken, Kleingewässern, Blühstreifen - Anpflanzung von Obstbäumen, Gehölzstreifen - Anlage eines Krebsscherengewässers

Hydrogeologische Übersichtskarte von Niedersachsen 1 : 500 000 - Entnahmebedingungen in grundwasserführenden Gesteinen

Zur Beurteilung der Grundwasserleiter werden die Entnahmebedingungen (Entnahmepotenziale) abgeschätzt. Damit ist die Brunnenergiebigkeit beziehungsweise die Wirtschaftlichkeit von Grundwasserentnahmen gemeint, wobei ein ausreichendes Grundwasserdargebot vorausgesetzt wird. Ungünstige Entnahmebedingungen liegen bei geringmächtigen beziehungsweise schlecht durchlässigen Grundwasserleitern vor, gute Bedingungen bei entsprechend größerer Mächtigkeit beziehungsweise besserer Durchlässigkeit. Als Maß wird im Lockergestein die Transmissivität (Produkt aus Durchlässigkeitsbeiwert und Mächtigkeit) verwendet. Im Rahmen der Darstellungsmöglichkeiten wird nur die Gesamt-Transmissivität berücksichtigt, auch wenn zwei oder mehrere getrennte Grundwasserleiter ausgebildet sind. Für eine flächenhafte Aussage liegen nicht genügend Transmissivitätsbestimmungen aus hydraulischen Untersuchungen vor, deshalb wird eine Abschätzung auf Grund von Schichtenverzeichnissen der zahlreichen Aufschluss- und Brunnenbohrungen vorgenommen. Dabei wurden für die petrographischen Hauptbestandteile Standard-Durchlässigkeitsbeiwerte (kf-Werte) zugrunde gelegt, die durch die Auswertung einer größeren Anzahl von Pumpversuchen ermittelt wurden. Für die Grundwasservorkommen im Festgestein werden Brunnenergiebigkeiten zur vergleichenden Abschätzung herangezogen. Die in Niedersachsen vorkommenden Gesteine werden in vier Klassen eingeteilt die kennzeichnen, wie gut die Bedingungen für die Entnahme von Grundwasser sind. Sehr gute Entnahmebedingungen entsprechen Transmissivitäten von über 100 m²/h. Sie herrschen überall dort, wo sehr mächtige, gut grundwasserleitende Schichtpakete vorhanden sind. Diese Verhältnisse sind in Niedersachsen in den Räumen Lüneburg und Aurich gegeben, wo quartäre und tertiäre überwiegend sandige Grundwasserleiter einen mächtigen Leiterkomplex bilden, der im Bereich von quartären Rinnensystemen noch vertieft und mit grobem Sedimentmaterial verfüllt ist. In diesen Gebieten können sehr große Grundwassermengen auf Dauer bei relativ geringer Absenkung gefördert werden, weil auch die entsprechende Nachlieferung aus der Grundwasserneubildung gewährleistet ist. Gute Entnahmebedingungen liegen bei Transmissivitäten zwischen 20 und 100 m²/h vor. Derartige Verhältnisse bestehen überall im Verbreitungsgebiet der quartären glazifluviatilen Lockergesteine in Norddeutschland einschließlich der Schotterfüllungen der Flusstäler der größeren Flüsse. Auch im Festgestein können in regional eng begrenzten, stark zerklüfteten und verkarsteten Zonen, durchaus gute Entnahmebedingungen herrschen (z.B. Pöhlder Becken). Grundwasserleiter dieser Kategorie sind zur Entnahme größerer Grundwassermengen potenziell geeignet. Ungünstige Entnahmebedingungen liegen vor bei Transmissivitäten unter 20 m²/h. Im Lockergestein werden diese Verhältnisse hauptsächlich dort angetroffen, wo geringmächtige quartäre Sedimente über tonigen Tertiärschichten liegen oder aber im Randbereich zum Festgestein. In den Festgesteinsgebieten sind die Entnahmebedingungen häufig ungünstig. Die Grundwasserleiter dieser Gruppe sind als Brunnenstandorte für größere Grundwasserentnahmen in der Regel nicht geeignet. Stark wechselnde Entnahmebedingungen liegen in Gebieten vor, in denen keine einheitliche Charakteristik der Entnahmebedingungen festzustellen ist, zum Bespiel im Bereich von Stauchendmoränen und teilweise auch im Festgestein.

Untersuchungsprogramm Sedimente im Umfeld von Erdgasförderplätzen 2018

Das LBEG führte vom Juli 2015 bis Mai 2017 eine systematische Kampagne zur Untersuchung von Bodenbelastungen im Umfeld von Erdgasförderplätzen durch. Insgesamt wurden 200 der 455 aktiven Erdgasförderplätze in Niedersachsen beprobt und auf mögliche Belastungen durch Schwermetalle, unterschiedliche Kohlenwasserstoffe, Dioxine und Furane untersucht. Außerdem wurde an ausgewählten Plätzen die spezifische Radioaktivität gemessen. Das Programm berücksichtigte alle Landkreise, in denen sich Erdgasförderplätze befinden. Neben dem Landkreis Rotenburg/Wümme waren das Standorte in den Landkreisen Aurich, Celle, Cloppenburg, Diepholz, Emsland, Grafschaft Bentheim, Heidekreis, Leer, Nienburg, Oldenburg, Vechta und Verden sowie in der Stadt Emden und der Region Hannover. Die Förderplätze wurden so ausgewählt, dass in jedem Landkreis ein ungefähr gleicher Anteil der insgesamt vorhandenen Förderplätze untersucht wurde (ca. 40%). Alle Untersuchungen erfolgten nach den rechtlichen Vorgaben der Bundes-Bodenschutzverordnung. Die Ergebnisse stellte das LBEG am 15. Mai 2017 im Rahmen einer Pressekonferenz vor. Der Endbericht liegt zum Download vor. Auf Basis der erarbeiteten Ergebnisse wurde u. a. vorgeschlagen, an allen Erdgasförderplätzen, die in Oberflächengewässer entwässern (insbesondere den Plätzen, die im Rahmen des o. g. Projektes (AG Hg I) nicht untersucht wurden), weitere Sedimentuntersuchungen durchzuführen. Die Sedimentuntersuchungen sind erforderlich, weil im Rahmen der durchgeführten Untersuchungen (AG Hg I) auffallend häufig Überschreitungen der Schwellenwerte (OW) in Sedimenten entwässerungsrelevanter Oberflächengewässer festgestellt wurden. Im Zuge der weiterführenden Sedimentuntersuchungen wurden im Sommer 2018 im Umfeld von insgesamt 42 Erdgasförderplätzen weitere orientierende Untersuchungen durchgeführt. Die Probenahme wurde an den Einleitstellen sowie im An- und Abstrom der Einleitstellen bzw. der Erdgasförderplätze sowohl in trockenen Gräben als auch in Oberflächengewässern durchgeführt. Die Ergebnisse wurden im November 2018 vorgelegt und im Endbericht zu den weiterführenden Sedimentuntersuchungen zusammengefasst (http://www.lbeg.niedersachsen.de/startseite/boden_grundwasser/schadstoffmessungen/untersuchungen_im_umfeld_von_erdgasfoerderplaetzen/untersuchungen-im-umfeld-von-erdgasfoerderplaetzen-135742.html).

Abschied nach 40 Jahren Einsatz für die ostfriesischen Gewässer

Aurich. Egal ob Ems, Leda oder Großes Meer - Dirk Post kennt die ostfriesischen Oberflächengewässer in und auswendig. Er begleitete tausende Gewässergüteuntersuchungen, erstellte unzählige Karten. Und auch bei der Umsetzung des Masterplan Ems sowie bei der Koordinierung der deutsch-niederländischen Zusammenarbeit im Bereich des Ems-Dollart nahm er eine entscheidende Rolle ein. Nach rund 40 Dienstjahren, rund 19 davon an der Spitze des NLWKN in Aurich, verabschiedet sich der gebürtige Hamburger in den wohlverdienten Ruhestand. Egal ob Ems, Leda oder Großes Meer - Dirk Post kennt die ostfriesischen Oberflächengewässer in und auswendig. Er begleitete tausende Gewässergüteuntersuchungen, erstellte unzählige Karten. Und auch bei der Umsetzung des Masterplan Ems sowie bei der Koordinierung der deutsch-niederländischen Zusammenarbeit im Bereich des Ems-Dollart nahm er eine entscheidende Rolle ein. Nach rund 40 Dienstjahren, rund 19 davon an der Spitze des NLWKN in Aurich, verabschiedet sich der gebürtige Hamburger in den wohlverdienten Ruhestand. In der Betriebsstelle des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) in der Oldersumer Straße endet eine Ära. Im September 2006 war Dirk Post zum Betriebsstellenleiter ernannt worden. Zuvor hatte er im damaligen NLWK den Gewässerkundlichen Landesdienst geführt. Mit Gründung des NLWKN am 1. Januar 2005 übernahm er zunächst den Bereich Wasserwirtschaft und kurz darauf zusätzlich die Leitung der gesamten Betriebsstelle, für die heute rund 170 Mitarbeitende im Einsatz sind. „Wenn ich jetzt in den Ruhestand gehe, werde ich dieses Amt mehr als 19 Jahre ausgeübt haben. Länger als niemand zuvor seit der Gründung der Wasserwirtschaftsverwaltung in Aurich im Jahr 1906. In fast 40 Dienstjahren habe ich viel erlebt, darüber könnte ich Bücher schreiben“, erzählt Dirk Post. NLWKN-Direktorin Anne Rickmeyer dankte der langjährigen Führungskraft für den unermüdlichen Einsatz für die Wasserwirtschaft in Ostfriesland. „Dirk Post hat in seinem Berufsleben viel bewegt. Ohne seine kommunikativen Fähigkeiten wären wir in zehn Jahren beim Masterplan Ems niemals so weit gekommen. Ich denke gern an die Jahre zurück, in denen ich gemeinsam mit ihm in der Betriebsstelle Aurich im Einsatz war. Im Namen des gesamten NLWKN danke ich ihm für seine jahrelange Unterstützung sowie Treue und wünsche alles Gute im wohlverdienten Ruhestand.“ Ein „Exot“ unter Bauingenieuren Ein „Exot“ unter Bauingenieuren Dass er diesen beruflichen Weg einschlagen würde, war keinesfalls von Beginn an klar. Als er am 1. Juni 1986 bei Wasserwirtschaftsamt Aurich anfing, war er als Biologe ein echter Exot in einer „Baubehörde“, für die überwiegend Ingenieure tätig waren. Das chemische Labor war erst kurz vor seinem Dienstbeginn eingerichtet worden. Zu seinen Aufgaben gehörten damals, die Gewässergüteuntersuchungen in den Oberflächengewässern in Ostfriesland durchzuführen, Saprobienindices zu berechnen, Gewässergütekarten zu erstellen und Gewässergüteberichte zu schreiben. „Ich wurde trotz meines Exotendaseins freundlich und ohne Vorbehalte aufgenommen und habe von Anfang an viel Unterstützung bekommen“, erinnert er sich. Eine glückliche Fügung war, dass Monika Griefahn Anfang der 90er-Jahre das Amt der Umweltministerin innehatte. Ihr Ziel war es, Führungspositionen in der Wasserwirtschaft, die immer mehr mit Umweltthemen zu tun hatten, auch mit Naturwissenschaftlerinnen und Naturwissenschaftlern zu besetzen. Vorher war dies Mitarbeitenden aus dem Bereich Bauingenieurwesen vorbehalten. Dirk Post nutzte die Chance, sich entsprechend fortzubilden und hat die entsprechenden Referendarslehrgänge sogar zusammen mit der heutigen Direktorin des NLWKN, Anne Rickmeyer, absolviert. Die Entscheidung Führungsverantwortung zu übernehmen, hat er bis heute nicht bereut. „Die Arbeit war sinnstiftend, immer interessant und hat mir viel Spaß gemacht. Besonders viel Freude hatte ich an der Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen innerhalb und außerhalb des NLWKN. Das werde ich im Ruhestand sicherlich am meisten vermissen“, blickt er voraus. Nun freue er sich aber auch, Verantwortung abgeben zu können. Die Fortführung seiner Aufgaben sieht er in guten Händen. Der Grundwasserexperte Dieter de Vries wird die Position als Leitung des Geschäftsbereichs Wasserwirtschaft beim NLWKN in Aurich übernehmen, Bauingenieur Dr. Thomas Schoneboom wird die Aufgaben als Betriebsstellenleiter wahrnehmen.

UVP Vorprüfungsergebnis Elektrifizierung der Verdichterstation Rysum / Gasunie Deutschland Transport Services GmbH

Die Gasunie Deutschland Transport Services GmbH plant den Bau und den Betrieb einer weiteren Verdichterstation am Standort Rysum im Landkreis Aurich. Es sollen zwei neue elektrisch angetriebene Verdichtereinheiten installiert werden. In diesem Zusammenhang wird eine baubedingte Grundwasserhaltung und die Einrichtung von Grabenteilverrohrungen (für die Errichtung der Zufahrten) notwendig. Für das Vorhaben ist gemäß Nr. 13.18.1 der Anlage 1 UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Außerdem ist gemäß Nr. 13.3.3 der Anlage 1 UVPG für die prognostizierte Wasserhaltungsmenge von ca. 10.000 m³ die Durchführung einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt. Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können im Prüfvermerk (s. Download-Dokument) eingesehen werden. Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Sie ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.

Antrag gemäß § 4 BImSchG zur Errichtung und Betrieb von 7 Windkraftanlagen in Hilchenbach (Alterric Deutschland GmbH)

Die Firma Alterric Deutschland GmbH in 26605 Aurich, hat mit Datum vom 11.07.2023 (Eingang bei der Genehmigungsbehörde: 11.07.2023), ergänzt mit Antrag vom 27.10.2023, die Erteilung einer Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb von sieben Anlagen zur Nutzung von Wind-energie mit einer Gesamthöhe von jeweils mehr als 50 Metern in der Stadt Hilchenbach, WEA 1: Gemarkung: Vormwald, Flur: 5, Flurstück: 54, WEA 2: Gemarkung: Vormwald, Flur: 4, Flurstück: 44, WEA 3: Gemarkung: Helberhausen, Flur: 4, Flurstück: 52, WEA 4: Gemarkung: Helberhausen, Flur: 4, Flurstück: 12, WEA 5: Gemarkung: Helberhausen, Flur: 12, Flurstück: 12, WEA 6: Gemarkung: Helberhausen, Flur: 12, Flurstück: 3 und WEA 7: Gemarkung: Oberndorf, Flur: 7, Flurstück: 4, beantragt. Das beantragte Vorhaben umfasst im Wesentlichen folgende Aspekte: 1. die Errichtung von sieben Windkraftanlagen Fabrikat: ENERCON Typen: E-138 EP3 (mit Hybridturm Beton/Stahl CHT und Fundament sowie Sägezahnhinterkante) in 57271 Hilchenbach, WEA 1: Gemarkung: Vormwald, Flur: 5, Flurstück: 54, WEA 2: Gemarkung: Vormwald, Flur: 4, Flurstück: 44, WEA 3: Gemarkung: Helberhausen, Flur: 4, Flurstück: 52, WEA 4: Gemarkung: Helberhausen, Flur: 4, Flurstück: 12, WEA 5: Gemarkung: Helberhausen, Flur: 12, Flurstück: 12, WEA 6: Gemarkung: Helberhausen, Flur: 12, Flurstück: 3 und WEA 7: Gemarkung: Oberndorf, Flur: 7, Flurstück: 4, an den Standorten mit folgenden Koordinaten: WEA 1 Rechts: 3442506,3 Hoch: 5650105,3 WEA 2 Rechts: 3442167,1 Hoch: 5650727,5 WEA 3 Rechts: 3441790,0 Hoch: 5651204,7 WEA 4 Rechts: 3440914,6 Hoch: 5651794,9 WEA 5 Rechts: 3441367,8 Hoch: 5651831,9 WEA 6 Rechts: 3441528,9 Hoch: 5652367,1 WEA 7 Rechts: 3441882,0 Hoch: 5652659,3 mit den jeweiligen Abmessungen ENERCON E-138 EP3-3,5 MW: Naben-Höhe: WEA 1, 3, 4, 5, 6 & 7 = 130,00 m über Grund WEA 2 = 110,00 m über Grund Gesamthöhe: WEA 1, 3, 4, 5, 6 & 7 = 200,00 m WEA 2 = 180,00 m Rotor-Durchmesser: 138,00 m (3-Blatt-Rotor, pitchgeregelt) und einer Anlagenleistung (elektrische Nennleistung) von max. 3.500 kW 2. die Herrichtung von Fundament, Kranstellflächen, Turmumfahrung, Kranbetriebsflächen, Lager- und Montageflächen sowie Zufahrt an WEA 1, WEA 2, WEA 3, WEA 4, WEA 5, WEA 6, WEA 7 beanspruchter Flächen zuzüglich Anbindungen an vorhandene sowie auszubauende Wege in dem in den Antragsunterlagen dargestellten Um-fang. 3. den Betrieb der errichteten Anlagen in der Zeit von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr. Eingeschlossene Genehmigungen, Erlaubnisse, Zulassungen und Zustimmungen gemäß § 13 BImSchG: 1. Baugenehmigung gemäß § 63 Bauordnung für das Land Nordrhein- Westfalen –Landesbauordnung 2018 (BauO NRW 2018) 2. die Zustimmung der Luftfahrtbehörde gemäß § 14 Abs. 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) 3. die Waldumwandlungsgenehmigung nach § 39 Landesforstgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesforstgesetz – LFoG) Die Anlagen gehören zu den unter Nr. 1.6.2 Verfahrensart (V) des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) genannten Anlagen zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern. Das Vorhaben fällt zugleich unter § 2 Abs. 4 Nr. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 1 UVPG und Nr. 1.6.2 der Anlage 1, Spalte 2 (A) UVPG (Errichtung und Betrieb einer Windfarm mit Anlagen mit einer Gesamthöhe von jeweils mehr als 50 Metern). Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß § 1 Abs. 2 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9.BImSchV) ist dabei unselbständiger Teil des Genehmigungsverfahrens. Für das Vorhaben besteht hier nach § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), weil die Vorhabenträgerin dies beantragt hat und der Kreis Siegen-Wittgenstein das Entfallen einer gesonderten Vorprüfung als zweckmäßig erachtet hat. Wegen der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher über die Zulässigkeit des Vorhabens gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 lit. c der 4. BImSchV im förmlichen Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 10 BImSchG zu entscheiden. Ein UVP-Bericht wurde als Bestandteil der Antragsunterlagen vorgelegt. Das Vorhaben bedarf insgesamt einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und wird hiermit gemäß §§ 8 ff. der 9. BImSchV i.V.m. § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) öffentlich bekannt gemacht.

„Schon die Konzentration eines Zuckerwürfels in einem See würde bei unserer Analyse auffallen“

Hildesheim. Von der Probenahme bis zur Analytik: Das staatlich anerkannte Landeslabor des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) behält die Gewässerqualität, die Grundwassergüte und die Strahlenbelastung in Niedersachsen genau im Blick. Mit den wachsenden Herausforderungen und Aufgaben für die Wasserwirtschaft steigt aktuell auch hier das Arbeitsaufkommen, denn: Immer mehr Proben aus ganz Niedersachsen kommen an den sieben Standorten des Landeslabors unter die Lupe. Moderne Technik erfasst dabei Konzentrationen von Elementen bis in den Mikrogrammbereich bei Wasser-, Sediment- und Schwebstoffproben. Von der Probenahme bis zur Analytik: Das staatlich anerkannte Landeslabor des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) behält die Gewässerqualität, die Grundwassergüte und die Strahlenbelastung in Niedersachsen genau im Blick. Mit den wachsenden Herausforderungen und Aufgaben für die Wasserwirtschaft steigt aktuell auch hier das Arbeitsaufkommen, denn: Immer mehr Proben aus ganz Niedersachsen kommen an den sieben Standorten des Landeslabors unter die Lupe. Moderne Technik erfasst dabei Konzentrationen von Elementen bis in den Mikrogrammbereich bei Wasser-, Sediment- und Schwebstoffproben. Aurich, Brake, Hildesheim, Lüneburg, Meppen, Stade und Verden: Quer über Niedersachsen verteilt liegen die sieben Standorte des Landeslabors. Hinzu kommen vier Probenahmestützpunkte in Braunschweig, Cloppenburg, Göttingen und Sulingen. Insgesamt über 150 Mitarbeitende sind im Landeslabor tätig. Alleine am größten Laborstandort in Hildesheim kümmern sich 74 Fachkräfte und Auszubildende in den Bereichen Ökotoxikologie, Radiochemie, der organischen und anorganischen Analytik sowie in der Probenahme darum, die Umwelt im Land zu überwachen. Dabei kann das NLWKN-Labor in Hildesheim auf eine lange Tradition zurückblicken: Seit 100 Jahren werden hier bereits verschiedene Proben untersucht, zum Beispiel Wasserproben aus Oberflächengewässern und des Grundwassers. „In den letzten Jahren haben wir einen starken Anstieg bei den Proben von Oberflächengewässern und dem Grundwasser erlebt. Während 2022 noch circa 4.600 Wasserproben untersucht wurden, waren es 2024 schon circa 5.700“, so Sven Landsgesell, Leiter des Hildesheimer Labors. „Pro Woche untersuchen wir alleine am Standort Hildesheim 700 bis 800 Probenflaschen“, ergänzt er. Über 581.000 Einzelbestimmungen kamen so in 2024 an allen NLWKN-Laborstandorten im Land zusammen. Zum Vergleich: 2021 waren es noch knapp 452.000. Die Gewässerproben werden dabei in ganz Niedersachsen von NLWKN-Personal entnommen und dann zu den jeweiligen Laborstandorten gebracht. Bereits bei der Probenahme sind ein großes Maß an Sorgfalt und Genauigkeit gefragt, denn hier können schnell Proben durch Fremdmaterial oder unsachgemäße Probenahme verunreinigt werden. Im Labor angekommen, werden die Bestandteile der Wasserproben mittels Spezialverfahren wie zum Beispiel der Massenspektrometrie, Hochleistungsflüssigkeitschromatografie oder Ionenchromatografie analysiert: Dabei wird mit modernster Technik im Bereich Mikrogramm pro Liter gemessen. „Schon die Konzentration eines Zuckerwürfels in einem See würde bei unserer Analytik auffallen“, erklärt Landsgesell. „Aufgrund der technischen Entwicklung ist unsere Arbeit in den letzten Jahrzehnten dabei immer komplexer geworden“, so der Laborfachmann. „Wir haben hohe Arbeitsstandards, und dafür benötigen wir natürlich qualifiziertes Fachpersonal. Deshalb bilden wir auch alle zwei Jahre vier neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Chemielaborantinnen und Chemielaboranten aus.“ Mitarbeitende wie die studierten Umweltchemikerinnen Joana List, Syaleen Sharuddin und Chemielaborant Hannes Haacke. Haacke hat seine Ausbildung im Hildesheimer NLWKN-Labor absolviert. Dort arbeitet er nun seit anderthalb Jahren im Bereich der Elementanalytik und untersucht die Wasserproben, die von den Kolleginnen und Kollegen der Probenahme ins Labor gebracht werden. Eine große Rolle spielt dabei die Überwachung der Einhaltung gesetzlich festgelegter Grenzwerte von Substanzen wie Nitrat, Phosphor oder Arsen. Ebenso ist die sogenannte Einleiterüberwachung bei der Kontrolle von Oberflächengewässern eine wichtige Aufgabe der Laborstandorte in Niedersachsen: Die Labore kontrollieren, ob sich Unternehmen, die Abwasser im Rahmen ihrer Produktionsabläufe in Gewässer leiten, auch an die hierfür geltenden gesetzlichen Auflagen halten. Haacke und seine Kollegen überprüfen dazu, wie hoch die Werte bestimmter chemischer Elemente in jeder Wasserprobe sind. Sollte ein Grenzwert überschritten werden, wird eine Zweitprobe herangezogen. „Weist auch jene auffällige Werte auf, geben wir dem Betreiber und gegebenenfalls den regional zuständigen Behörden Bescheid, damit sie den Unregelmäßigkeiten nachgehen und bei Bedarf die notwendigen Schritte einleiten können“, erklärt Laborleiter Landsgesell. Neben der analytischen Umweltüberwachung nimmt der NLWKN auch Aufgaben der Notifizierung, also der Prüfung und Anerkennung anderer Labore wahr. „Der NLWKN spricht die staatliche Anerkennung für private Laboratorien aus, wenn diese nachweisen können, dass sie umfangreichen Qualitätskriterien genügen“, so Landsgesell. Im Jahr 2024 waren insgesamt 26 private Labore durch den NLWKN notifiziert. Zeichnungen von Daphien im Labor in Hildesheim. Die Krebstierchen werden als Kleinstorganismen dort in der Ökotoxikologie bei Tests genutzt. (Foto: Lisa Neumann/NLWKN) Zwei Daphnien, eine Gattung von Krebstieren, in einer Testlösung in der Ökotoxikologie im Labor in Hildesheim. Beim sogenannten „Daphientest“ wird geschaut, wie die Tierchen auf Proben reagieren (Bild: Neumann/NLWKN)

Ems-Jade-Kanal: Brücke „EJK 7 Fahne“ für zehn Tage von 8 bis 18 Uhr gesperrt

Aurich - Dringend erforderliche Wartungs- und Reparaturarbeiten an der Brückentechnik sorgen i n Westerende Kirchloog voraussichtlich zehn Tage lang für Umwege: Ab Montag, dem 7. April bis zum Donnerstag, dem 17. April muss die Waagebalkenbrücke „EJK 7 Fahne“ über den Ems-Jade-Kanal täglich von 8 bis 18 Uhr für den kompletten Verkehr gesperrt werden. Ausweichmöglichkeiten bestehen über die Brückenanlage Bangsteder Verlaat. Auch die Sportschifffahrt auf dem Kanal ist von den Einschränkungen betroffen. Durchgeführt werden die Arbeiten im Auftrag des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), der die Anlagen entlang des Ems-Jade-Kanals betreibt und unterhält. Eine Umleitung ist ausgeschildert. Der Landesbetrieb bittet um Verständnis, dass es bei der Planung auch zu kurzfristigen Änderungen kommen kann. Dringend erforderliche Wartungs- und Reparaturarbeiten an der Brückentechnik sorgen i n Westerende Kirchloog voraussichtlich zehn Tage lang für Umwege: Ab Montag, dem 7. April bis zum Donnerstag, dem 17. April muss die Waagebalkenbrücke „EJK 7 Fahne“ über den Ems-Jade-Kanal täglich von 8 bis 18 Uhr für den kompletten Verkehr gesperrt werden. Ausweichmöglichkeiten bestehen über die Brückenanlage Bangsteder Verlaat. Auch die Sportschifffahrt auf dem Kanal ist von den Einschränkungen betroffen. Durchgeführt werden die Arbeiten im Auftrag des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), der die Anlagen entlang des Ems-Jade-Kanals betreibt und unterhält. Eine Umleitung ist ausgeschildert. Der Landesbetrieb bittet um Verständnis, dass es bei der Planung auch zu kurzfristigen Änderungen kommen kann. Der Grund für die Sperrung sind Reparaturen an den Lagern der Brücke. Dafür muss das fast 25 Jahre alte Brückenbauwerk heruntergeklappt bleiben, um einen Zugang zum Arbeitsbereich mit entsprechendem Gerät zu ermöglichen. Unter anderem kommen ein Hubsteiger und ein Kran bei den Arbeiten an der Loog-Straße in Fahne zum Einsatz.

Bessere Böden für Acker und Grünland dank Schlick aus der Ems

Gandersum / Aurich . Eignet sich das Baggergut der Ems, um die Böden landwirtschaftlicher Nutzflächen zu verbessern? Mit dieser Frage hat sich der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) gemeinsam mit der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, der Rheider Deichacht und der Sielacht Rheiderland in einem Pilotprojekt intensiv beschäftigt. Das erfreuliche Ergebnis: das auf landwirtschaftlichen Flächen im Rheiderland verteilte Baggergut aus der Ems hat aufgrund seiner chemischen und physikalischen Eigenschaften mehrere positive Auswirkungen auf Pflanzen und Böden. Über die Ergebnisse des Pilotprojekts informierte sich Umweltminister Christian Meyer am Mittwoch (19.3.2025) bei einer Veranstaltung im Emssperrwerk in Gandersum (Landkreis Leer). Eignet sich das Baggergut der Ems, um die Böden landwirtschaftlicher Nutzflächen zu verbessern? Mit dieser Frage hat sich der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) gemeinsam mit der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, der Rheider Deichacht und der Sielacht Rheiderland in einem Pilotprojekt intensiv beschäftigt. Das erfreuliche Ergebnis: das auf landwirtschaftlichen Flächen im Rheiderland verteilte Baggergut aus der Ems hat aufgrund seiner chemischen und physikalischen Eigenschaften mehrere positive Auswirkungen auf Pflanzen und Böden. Über die Ergebnisse des Pilotprojekts informierte sich Umweltminister Christian Meyer am Mittwoch (19.3.2025) bei einer Veranstaltung im Emssperrwerk in Gandersum (Landkreis Leer). „Das Pilotprojekt zeigt eindrucksvoll, wie wir durch die Verwendung von überschüssigem Schlick aus der Ems für die ortsnahe Aufhöhung landwirtschaftlicher Flächen eine Win-Win-Situation schaffen können, die der Verbesserung der Ökologie des Ems-Ästuars, der Klimafolgenanpassung und der Flächenbewirtschaftung gleichermaßen zugutekommt und auf die alle Projektbeteiligten gemeinsam hingearbeitet haben“, so der Minister bei seinem Besuch im Emssperrwerk. Rund 50 Gäste, darunter viele Mitarbeitende der Projektpartner aus Niedersachsen und den Niederlanden, waren zur Vorstellung der Projektergebnisse nach Gandersum gekommen. Der Umweltminister dankte allen Beteiligten für das Engagement und die enge Zusammenarbeit. Damit seien wichtige Grundlagen geschaffen worden, auf denen in weiteren Projekten im Rahmen der ökologischen Strategie zum Sedimentmanagement aufgebaut werden könne: „Wir wollen und müssen den ökologischen Zustand des Ems-Ästuars grenzüberschreitend und in enger Zusammenarbeit mit allen beteiligten Behörden und Verbänden verbessern und uns für die prognostizierten Auswirkungen des Klimawandels wappnen“, betonte Meyer. Dungtellerstreuer oder Bagger kamen zum Einsatz Dungtellerstreuer oder Bagger kamen zum Einsatz Im Zuge der Pilotstudie wurde Baggergut der Ems aus dem Midlumer Deichvorland entnommen und in unterschiedlichen Höhen (bis zu zehn Zentimeter) auf Flächen mit verschiedenen Standorteigenschaften (Marsch/Geest) und Nutzungen (Acker/Grünland) aufgebracht. Die Versuchsflächen lagen in Hatzum und Bunde im Rheiderland (Landkreis Leer). Das Verteilen erfolgte je nach Auftragshöhe mit einem Dungtellerstreuer oder einem Bagger. Die Einarbeitung auf den Ackerflächen wurde von den Landwirten vorgenommen. „Um Aussagen treffen zu können, welchen Mehrwert der Landwirt vom Baggergutauftrag auf seinen Flächen hat und um negative Auswirkungen auf den Boden, die Pflanzen und die Umwelt ausschließen zu können, wurde das Projekt durch ein umfangreiches pflanzenbauliches, bodenkundliches und naturschutzfachliches Monitoring begleitet“, erklärt Anke Joritz von der NLWKN-Betriebsstelle Aurich, die dieses Projekt betreute. Höhere Erträge und mehr Nährstoffe Höhere Erträge und mehr Nährstoffe Im Abschlussbericht wurden die gesammelten Ergebnisse unter verschiedenen Gesichtspunkten gebündelt - beispielsweise mit Blick auf die Auswirkungen auf Boden und Pflanzen. Hier lässt sich festhalten, dass die Gehalte von Schwermetallen und organischen Schadstoffen im Boden nach dem Auftragen des Baggerguts auf allen Versuchsparzellen der Geest und der Marsch unbedenklich waren. Die Vorsorgewerte der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung wurden eingehalten. Zudem wurde festgestellt, dass sowohl auf den Flächen der Marsch als auch auf der Geest eine Ertragssteigerung der jeweiligen Anbaufrucht gab – jeweils abhängig von der Menge des aufgetragenen Baggerguts. Bei einer aufgebrachten Menge von maximal zwei Zentimeter auf eine bestehende Grünlandnarbe trat im Pilotprojekt weder eine nachhaltige Narbenschädigung noch eine Verschmutzung des Futters auf. Eine weitere wichtige Erkenntnis: Sowohl auf den Ackerflächen der Geest als auch auf der Marsch wurde durch das Aufbringen des Baggerguts der pH-Wert der Flächen angehoben und dem Oberboden geringfügig Nährstoffe zugeführt. Auch zur technischen Umsetzung gab es wichtige Erkenntnisse. Positive Erfahrungen gab es bei einer Schlickverteilung per Dungtellerstreuer bei einem Auftrag von bis zu fünf Zentimeter. Der Einsatz eines Baggers wurde bei Aufbringunghöhen von fünf bis zehn Zentimetern als positiv bewertet. Die Konsistenz und der „Reifegrad“ des Baggergutes sowie das Fabrikat der eingesetzten Tellersteuer hatten einen erheblichen Einfluss auf die Verteilungsqualität bzw. das Streubild des Baggergutes. Ein Trockensubstanzgehalt des Baggerguts zwischen 55 und 60 Prozent stellte sich im Rahmen der Pilotphase als optimal heraus. Enge Kooperation zwischen Niedersachsen und den Niederlanden Enge Kooperation zwischen Niedersachsen und den Niederlanden Die Ökologie des Ems-Ästuars wird durch hohe Schwebstofffrachten und die Ausbildung mächtiger Flüssigschlick-Schichten negativ beeinflusst. Niedersachsen und die Niederlande haben sich daher in einer im Jahr 2019 unterschriebenen „Ökologischen Strategie zum Sedimentmanagement“ unter anderem das Ziel gesetzt, in der Ems die Schwebstoffkonzentrationen zu reduzieren und die Gewässergüte in der Ems zu verbessern. „Das Pilotprojekt ist ein erster wichtiger Baustein der ökologischen Sedimentstrategie zur Entnahme von Schlick aus der Ems und der Verbringung des Baggerguts ins Binnenland“, erklärt Anke Joritz. Erste positive Ergebnisse zum Thema lieferte bereits die im April 2020 abgeschlossene Machbarkeitsstudie. Genau dort hat das Pilotprojekt nun angesetzt. Wie die Machbarkeitsstudie wurde auch das Pilotprojekt mittels EU-Mitteln (ELER – Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) gefördert. Positives Fazit und Appell an die Politik Positives Fazit und Appell an die Politik Insgesamt zogen alle Beteiligten ein positives Fazit. Für eine potentielle Umsetzung eines großflächigen Baggergutauftrags auf landwirtschaftliche Flächen im Rheiderland bzw. in ganz Niedersachsen sind jedoch noch einige Hürden zu überwinden. „Diese betreffen die Einhaltung naturschutzfachlicher Anforderungen, die Beachtung förderrechtlicher Vorgaben sowie die Klärung bodenschutzrechtlicher-, abfallrechtlicher- und düngerechtlicher Aspekte. Hier ist die Politik gefordert, die entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen“, erklärt Anke Joritz.

1 2 3 4 558 59 60