Das Projekt "Sensitivitaetsanalysen zur Ermittlung der langfristigen Wasserbewirtschaftung in hydroenergetischen Systemen" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität der Bundeswehr München, Institut für Wasserwesen.Die Erzeugung elektrischer Energie kann durch einen planmaessigen Ausbau hydroenergetischer Systeme gesteigert werden. Stehen fuer eine derartige Ausbauplanung mehrere sogenannte gueltige Systemalternativen zur Verfuegung, dann ist ueber eine vorgegebene Zielfunktion (z.B. Wirtschaftlichkeitskriterium) eine Auswahl zu treffen. Die gueltigen Alternativen, die alle die Bedarfswerte bei vorgegebener Sicherheit, die Betriebswerte der einzelnen Systeme und deren Abgabemengen einhalten, koennen mit Hilfe von Funktionsmodellen gefunden werden. Das Funktionsmodell simuliert dabei in abstrahierender Form die technischen und physikalischen Vorgaenge im System. Dazu muessen allerdings die Abbflussverhaeltnisse des Zeitraums, fuer den das System funktionieren soll, bekannt sein. Ist dies nicht der Fall, wird eine Prognose der Abflussverhaeltnisse erforderlich. Dies kann dadurch geschehen, dass mit Datengenerierungsmodellen Abfluesse synthetisch erzeugt werden. Im Forschungsvorhaben soll die Hypothese geprueft werden, nach der unterschiedliche Zeitinkremente einer Zeitreihe und verschiedene generierte Zeitreihen keinen Einfluss auf die Ergebnisse und somit auf gueltige Systemalternativen ausueben. Trifft die Hypothese zu, erhaelt man ueber eine oekonomische Zielfunktion e i n e massgebende Systemalternative, die fuer die Ausfuehrung vorgeschlagen werden kann. Findet die Hypothese keine Bestaetigung, so sind die Einfluesse hierfuer zu analysieren und durch Parameter zu beschreiben. Es koennen dann Aussagen getroffen werden, mit welcher Betriebssicherheit bei einer zur Ausfuehrung vorgeschlagenen Alternative zu rechnen ist.
Das Projekt "Windpotentialstudie Sachsen-Anhalt" wird/wurde gefördert durch: Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt Sachsen-Anhalt. Es wird/wurde ausgeführt durch: WIND - consult Ingenieurgesellschaft für umweltschonende Energiewandlung mbH.Die Änderung des Baugesetzbuches (Paragraph 35 BauGB) zum 1. Januar 1997 ermöglicht die privilegierte Errichtung von Windenergieanlagen im Außenbereich, d.h. der Bau einer WEA im Außenbereich ist zulässig, wenn dem Vorhaben keine öffentlichen Belange entgegenstehen (vgl. Abschnitt 2.3.2). Um den sogenannten 'Wildwuchs' zu vermeiden und den geordneten Bau von WEA im Außenbereich zu regeln, wurde der Abs. 3 (Paragraph 35 BauGB) dahingehend ergänzt, dass öffentliche Belange einem Vorhaben auch dann entgegenstehen, wenn durch Darstellung in Flächennutzungsplänen oder als Ziele der Raumordnung und Landesplanung eine Ausweisung von Flächen für die Errichtung von Windenergieanlagen an anderer Stelle erfolgt ist. Es ist daher erforderlich, die Planung und den Ausbau der Windenergienutzung raumordnerisch durch die Ausweisung von Eignungsräumen in den Regionalen Entwicklungsprogrammen bzw. kommunal über Flächennutzungspläne abzusichern. Die Umsetzung dieser Flächenausweisung ist laut Paragraph 245b BauGB bis spätestens zum 31. Dezember 1998 möglich. Um verbindliche Flächenausweisungen vornehmen zu können, sind Analysen zum Windenergiepotential, zum Konfliktpotential mit Naturschutz, Landschaftspflege und zu weiteren Restriktionen sowie zu den Einspeisebedingungen in die Energieversorgungsnetze notwendig.