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Technical Assistance for the Implementation of a National Training and Competence Centre (TCC) for the Water Sector in Karlovac, Croatia

The idea of establishing a National Training and Competence Centre (TCC) for the Water Sector in Croatia was born during the visit of a GWP delegation in May 2010 to Karlovac. The following written project design envisioned a two-stage introduction of the centre. First, a pilot phase should raise awareness among actors of the Croatian water sector and clarify key questions about organisational matters and funding. Then, based on the findings from the pilot phase, an implementation proposal should be developed to secure the long-term viability of the centre. The present report describes the activities and results of the pilot phase, which was co-financed in equal parts by the German Federal Ministry for the Environment, Nature Conservation and Nuclear Safety (⁠ BMU ⁠) under technical supervision of the German Federal Environment Agency (⁠ UBA ⁠) and by the Croatian Ministry of Agriculture. The intention of this report is to transfer to the interested reader the approach and the results of the project implementation and the experiences gathered during implementation (lessons learnt).

Neubau Mission Training Complex (MTC); Truppenübungsplatz Grafenwöhr – Ostlager

ID: 1420 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Neubau Mission Training Complex (MTC); Truppenübungsplatz Grafenwöhr – Ostlager Das US Army Corps of Engineers und die Landesbaudirektion Bayern als Vorhabensträger planen den Neubau eines Gefechtsübungszentrums (Mission Training Complex, MTC) im Umfeld der Camps Aachen und Algier auf dem Truppenübungsplatz Grafenwöhr. Das neu zu errichtende Gebäude dient als virtuelles Trainingszentrum für Soldaten der Vereinigten Staaten und der NATO-Mitgliedsstaaten. Für die an den Übungen teilnehmenden Soldaten sind Park- und Stellplätze und darüber hinaus Aufstellflächen für militärische Gerätschaften und eine Zugangskontrolle in einem Nebengebäude vorgesehen. Für das Vorhaben werden 41.674 m² Wald in Anspruch genommen. Der Eingriff durch den Neubau des Mission Training Complex hat einen Ausgleichsbedarf von 31.812 m² zur Folge, dieser wird innerhalb des Truppenübungsplatzes sowohl naturschutzrechtlich wie auch waldrechtlich vollumfänglich kompensiert. Im Projektgebiet kommen keine geschützten Teile von Natur und Landschaft im Sinne des § 20 Abs. 2 BNatSchG (Naturschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile etc.) vor. Die Natura-2000-Gebiete 6336-301 und 6336-401 (FFH- und Vogelschutzgebiet US-Truppenübungsplatz Grafenwöhr) sowie das FFH-Gebiet 6237-371 „Haidenaab, Creussenaue und Weihergebiet nordwestlich Eschenbach“ liegen in 1.900 m bzw. 600 m Entfernung außerhalb des Planungsgebietes. Die nach § 30 Abs. 2 BNatSchG bzw. Art. 23 BayNatSchG gesetzlich geschützten Biotope konzentrieren sich auf Feuchtstandorte im äußersten Nordosten und Süden des Untersuchungsraumes und sind vom Vorhaben nicht direkt betroffen. Die Auswirkungen des Neubaus des Mission Training Complex auf das FFH-Gebiet 6336-301 „US-Truppenübungsplatz Grafenwöhr“, das Vogelschutzgebiet 6336-401 „US-Truppenübungsplatz Grafenwöhr“ und das FFH-Gebiet 6237-371 „Haidenaab, Creussenaue und Weihergebiet nordwestlich Eschenbach“ sind in den FFH-Vorprüfungen dieser drei Natura-2000-Gebiete behandelt. Eine erhebliche Beeinträchtigung der genannten Natura 2000 Gebiete als solche oder in ihren für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen infolge des Neubaus des Mission Training Complex selbst oder im Zusammenwirken mit anderen Plänen und Projekten, insbesondere auch mit dem Neubau des Vehicle Maintenance Shop (VMS) und des Training Support Center (TSC), kann mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden. Im Ergebnis der vorliegenden FFH-Vorprüfungen ist das Vorhaben daher verträglich bzw. zulässig im Sinne des § 32 Abs. 1-2 BNatSchG. Die Auswirkungen des Bauvorhabens auf die gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten sind in den naturschutzfachlichen Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung dargestellt. Für die relevanten Tier- und Pflanzenarten nach Anhang IV a) und b) FFH-Richtlinie und die relevanten europäischen Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie sind die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG nicht einschlägig. In den vorliegenden Angaben zur artenschutzrechtlichen Prüfung wurde belegt, dass hinsichtlich des Schädigungsverbotes (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 und 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG) die ökologische Funktion der von dem Eingriff betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten bei Durchführung vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen im räumlichen Zusammenhang gewahrt wird. Hinsichtlich des Störungsverbotes (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 und 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG) wird der Erhaltungszustand der lokalen Populationen nicht verschlechtert und das Tötungsverbot (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG) ist weder im Betrieb des MTC noch im Zusammenhang mit baubedingten Zerstörungen der Fortpflanzungs- und Ruhestätten einschlägig. Eine Ausnahme von den Verboten des § 44 gemäß den Regelungen des § 45 Abs. 7 BNatSchG ist für die Zulassung des Bauvorhabens nicht erforderlich. Für das Vorhaben erfolgte nach § 7 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Anlage 3 UVPG eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung einer UVP-Pflicht und zur Ermittlung, ob die Baumaßnahme Neubau Mission Training Complex erheblich nachteilige Umweltauswirkungen hervorrufen kann. Aus der Allgemeinen UVP-Vorprüfung ergibt sich, dass keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen durch das Vorhaben und den Standort zu erwarten sind und die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für das Bauprojekt nicht erforderlich ist. Diese Feststellung ist gem. § 5 Abs. 3 S. 1 UVPG nicht selbstständig anfechtbar. Heringnohe, den 22.12.2021 Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Bundesforstbetrieb Grafenwöhr Im Auftrag Carolin Kirchner Abbildung/Illustration zum Vorhaben Ort des Vorhabens: Truppenübungsplatz Grafenwöhr, Ostlager Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Waldumwandlungsverfahren gemäß § 45 Abs. 2 Bundeswaldgesetz (BWaldG) Abschlussdatum: 31.01.2022 UVP-Kategorie: Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) Ellerstraße 56 53119 Bonn Deutschland https://www.bundesimmobilien.de/ Vorhabenträger Vorhabenträger Landesbaudirektion Bayern Landesbaudirektion Bayern Marktplatz 30 96106 Ebern Deutschland Dokument Dokument Angaben zur Prüfung der UVP-Pflicht im Einzelfall nach § 7 Abs. 1 Satz 2 UVPG (allgemeine UVP-Vorprüfung)

Pflanzenschutz in Gartenbau und Landwirtschaft

Die im Erwerbsgartenbau produzierten Kulturpflanzen müssen wirksam vor Schädlingen und Krankheiten geschützt werden. Das Pflanzenschutzamt Berlin ist hierfür Ansprechpartner und berät die Betriebe zur nachhaltigen Regulierung von Schadorganismen. Wir führen zudem Schulungen der Anwender zu integrierten Maßnahmen und alternativen Verfahren durch, die der Gesunderhaltung und Qualitätssicherung von Zierpflanzen und Gemüseprodukten in Berlin dienen. Neben der tagesaktuellen Beratung bzw. dem Newsletter „Grünes Blatt Berlin“ werden für die nachhaltige Pflanzenproduktion in Berlin Zierpflanzen- und Gemüsebaubroschüren herausgegeben, die den integrierten Pflanzenschutz und den sachgerechte Einsatz von Pflanzenschutzmitteln vermitteln. Jeder Umgang mit Pflanzenschutzmitteln muss nach “Guter fachlicher Praxis” durchgeführt werden. Wir bieten für den Erwerbsgartenbau folgende Lehr- und Informationsmaterialien an: Fortbildungsveranstaltungen Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde im Pflanzenschutz für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln / Beratung über Pflanzenschutz Broschüren für den Zierpflanzen- und Gemüsebau Darüber hinaus sind wir Ausbildungsstätte zur Gärtnerin/ zum Gärtner im Zierpflanzenbau. Informationen zur Ausbildung

Technical Assistance for the Implementation of a National Training and Competence Centre (TCC) for the Water Sector in Karlovac, Croatia

The idea of establishing a National Training and Competence Centre (TCC) for the Water Sector in Croatia was born during the visit of a GWP delegation in May 2010 to Karlovac. The following written project design envisioned a two-stage introduction of the centre. First, a pilot phase should raise awareness among actors of the Croatian water sector and clarify key questions about organisational matters and funding. Then, based on the findings from the pilot phase, an implementation proposal should be developed to secure the long-term viability of the centre. The present report describes the activities and results of the pilot phase, which was co-financed in equal parts by the German Federal Ministry for the Environment, Nature Conservation and Nuclear Safety (⁠BMU⁠) under technical supervision of the German Federal Environment Agency (⁠UBA⁠) and by the Croatian Ministry of Agriculture. The intention of this report is to transfer to the interested reader the approach and the results of the project implementation and the experiences gathered during implementation (lessons learnt).

Landwirtschaft (Kamenz)

Die Arbeitsschwerpunkte des FBZ Kamenz im Bereich Landwirtschaft umfassen: 1. Investitionsförderung (Beratungsleistungen, Antragsprüfung, Überwachung der Bewilligungsauflagen, Betriebsübergabe/-aufgabe, landwirtschaftliche Versicherungen, Einkommenskombinationen, Direktvermarktung, erneuerbare Energien, Biogas, tierartgerechter Stallbau, Immissionsschutz, Energieeffizienz, umweltschonender Maschineneinsatz). 2. Umsetzung des Fachrechts im Pflanzenbau (Beratung im Rahmen des Programmes "Umweltgerechte Landwirtschaft", reduzierter Mitteleinsatz im Pflanzenschutz, bedarfsgerechte Düngung, bodenschonende Maßnahmen, Erosionsschutz, Lebensmittelsicherheit, Qualitätserzeugung, Cross Compliance, phytosanitäre Fragen, Sortenwahl, Anbau, ökologischer Landbau). 3. Umsetzung des Fachrechts in der Tierhaltung (artgerechte Nutztierhaltung, Verbraucherschutz, Tierkennzeichnung, Viehverkehrsverordnung, betriebliche Managementsysteme, Cross Compliance, umweltschonene Fütterungsverfahren, Weideverfahren, Landschaftspflege). 4. Aus- und Fortbildung (Beratung zu Ausbildungsberufen in der Agrar- und Hauswirtschaft sowie Fördermöglichkeiten, Berufsausbildung, Anerkennung von Ausbildungsstätten, Mitwirkung in der Aus-, Fort- und Weiterbildung [Prüfungsausschüsse, Unterricht, Organisation u.a. Meister, externe Lehrgänge]) sowie Erzeuger-Verbraucher-Dialog.

Landwirtschaft (Zwickau)

Die Arbeitsschwerpunkte des FBZ im Bereich Landwirtschaft umfassen: 1. Investitionsförderung (Beratungsleistungen, Antragsprüfung, Überwachung der Bewilligungsauflagen, Betriebsübergabe/-aufgabe, landwirtschaftliche Versicherungen, Einkommenskombinationen, Direktvermarktung, erneuerbare Energien, Biogas, tierartgerechter Stallbau, Immissionsschutz, Energieeffizienz, umweltschonender Maschineneinsatz). 2. Umsetzung des Fachrechts im Pflanzenbau (Beratung im Rahmen des Programmes "Umweltgerechte Landwirtschaft", reduzierter Mitteleinsatz im Pflanzenschutz, bedarfsgerechte Düngung, bodenschonende Maßnahmen, Erosionsschutz, Lebensmittelsicherheit, Qualitätserzeugung, Cross Compliance, phytosanitäre Fragen, Sortenwahl, Anbau, ökologischer Landbau). 3. Umsetzung des Fachrechts in der Tierhaltung (artgerechte Nutztierhaltung, Verbraucherschutz, Tierkennzeichnung, Viehverkehrsverordnung, betriebliche Managementsysteme, Cross Compliance, umweltschonene Fütterungsverfahren, Weideverfahren, Landschaftspflege). 4. Aus- und Fortbildung (Beratung zu Ausbildungsberufen in der Agrar- und Hauswirtschaft sowie Fördermöglichkeiten, Berufsausbildung, Anerkennung von Ausbildungsstätten, Mitwirkung in der Aus-, Fort- und Weiterbildung [Prüfungsausschüsse, Unterricht, Organisation u.a. Meister, externe Lehrgänge]) sowie Erzeuger-Verbraucher-Dialog.

Landwirtschaft (Döbeln)

Die Arbeitsschwerpunkte des FBZ Nossen Sitz: Döbeln im Bereich Landwirtschaft umfassen: 1. Investitionsförderung (Beratungsleistungen, Antragsprüfung, Überwachung der Bewilligungsauflagen, Betriebsübergabe/-aufgabe, landwirtschaftliche Versicherungen, Einkommenskombinationen, Direktvermarktung, erneuerbare Energien, Biogas, tierartgerechter Stallbau, Immissionsschutz, Energieeffizienz, umweltschonender Maschineneinsatz). 2. Umsetzung des Fachrechts im Pflanzenbau (Beratung im Rahmen des Programmes "Umweltgerechte Landwirtschaft", reduzierter Mitteleinsatz im Pflanzenschutz, bedarfsgerechte Düngung, bodenschonende Maßnahmen, Erosionsschutz, Lebensmittelsicherheit, Qualitätserzeugung, Cross Compliance, phytosanitäre Fragen, Sortenwahl, Anbau, ökologischer Landbau). 3. Umsetzung des Fachrechts in der Tierhaltung (artgerechte Nutztierhaltung, Verbraucherschutz, Tierkennzeichnung, Viehverkehrsverordnung, betriebliche Managementsysteme, Cross Compliance, umweltschonene Fütterungsverfahren, Weideverfahren, Landschaftspflege). 4. Aus- und Fortbildung (Beratung zu Ausbildungsberufen in der Agrar- und Hauswirtschaft sowie Fördermöglichkeiten, Berufsausbildung, Anerkennung von Ausbildungsstätten, Mitwirkung in der Aus-, Fort- und Weiterbildung [Prüfungsausschüsse, Unterricht, Organisation u.a. Meister, externe Lehrgänge]) sowie Erzeuger-Verbraucher-Dialog.

Landwirtschaft Wurzen

Die Arbeitsschwerpunkte des FBZ Wurzen im Bereich Landwirtschaft umfassen: 1. Investitionsförderung (Beratungsleistungen, Antragsprüfung, Überwachung der Bewilligungsauflagen, Betriebsübergabe/-aufgabe, landwirtschaftliche Versicherungen, Einkommenskombinationen, Direktvermarktung, erneuerbare Energien, Biogas, tierartgerechter Stallbau, Immissionsschutz, Energieeffizienz, umweltschonender Maschineneinsatz). 2. Umsetzung des Fachrechts im Pflanzenbau (Beratung im Rahmen des Programmes "Umweltgerechte Landwirtschaft", reduzierter Mitteleinsatz im Pflanzenschutz, bedarfsgerechte Düngung, bodenschonende Maßnahmen, Erosionsschutz, Lebensmittelsicherheit, Qualitätserzeugung, Cross Compliance, phytosanitäre Fragen, Sortenwahl, Anbau, ökologischer Landbau). 3. Umsetzung des Fachrechts in der Tierhaltung (artgerechte Nutztierhaltung, Verbraucherschutz, Tierkennzeichnung, Viehverkehrsverordnung, betriebliche Managementsysteme, Cross Compliance, umweltschonene Fütterungsverfahren, Weideverfahren, Landschaftspflege). 4. Aus- und Fortbildung (Beratung zu Ausbildungsberufen in der Agrar- und Hauswirtschaft sowie Fördermöglichkeiten, Berufsausbildung, Anerkennung von Ausbildungsstätten, Mitwirkung in der Aus-, Fort- und Weiterbildung [Prüfungsausschüsse, Unterricht, Organisation u.a. Meister, externe Lehrgänge]) sowie Erzeuger-Verbraucher-Dialog.

Landwirtschaft (Löbau)

Die Arbeitsschwerpunkte der ISS Löbau im Bereich Landwirtschaft umfassen: 1. Investitionsförderung (Beratungsleistungen, Antragsprüfung, Überwachung der Bewilligungsauflagen, Betriebsübergabe/-aufgabe, landwirtschaftliche Versicherungen, Einkommenskombinationen, Direktvermarktung, erneuerbare Energien, Biogas, tierartgerechter Stallbau, Immissionsschutz, Energieeffizienz, umweltschonender Maschineneinsatz). 2. Umsetzung des Fachrechts im Pflanzenbau (Beratung im Rahmen des Programmes "Umweltgerechte Landwirtschaft", reduzierter Mitteleinsatz im Pflanzenschutz, bedarfsgerechte Düngung, bodenschonende Maßnahmen, Erosionsschutz, Lebensmittelsicherheit, Qualitätserzeugung, Cross Compliance, phytosanitäre Fragen, Sortenwahl, Anbau, ökologischer Landbau). 3. Umsetzung des Fachrechts in der Tierhaltung (artgerechte Nutztierhaltung, Verbraucherschutz, Tierkennzeichnung, Viehverkehrsverordnung, betriebliche Managementsysteme, Cross Compliance, umweltschonene Fütterungsverfahren, Weideverfahren, Landschaftspflege). 4. Aus- und Fortbildung (Beratung zu Ausbildungsberufen in der Agrar- und Hauswirtschaft sowie Fördermöglichkeiten, Berufsausbildung, Anerkennung von Ausbildungsstätten, Mitwirkung in der Aus-, Fort- und Weiterbildung [Prüfungsausschüsse, Unterricht, Organisation u.a. Meister, externe Lehrgänge]) sowie Erzeuger-Verbraucher-Dialog.

Landwirtschaft (Zwönitz)

Die Arbeitsschwerpunkte der ISS Zwönitz im Bereich Landwirtschaft umfassen: 1. Investitionsförderung (Beratungsleistungen, Antragsprüfung, Überwachung der Bewilligungsauflagen, Betriebsübergabe/-aufgabe, landwirtschaftliche Versicherungen, Einkommenskombinationen, Direktvermarktung, erneuerbare Energien, Biogas, tierartgerechter Stallbau, Immissionsschutz, Energieeffizienz, umweltschonender Maschineneinsatz). 2. Umsetzung des Fachrechts im Pflanzenbau (Beratung im Rahmen des Programmes "Umweltgerechte Landwirtschaft", reduzierter Mitteleinsatz im Pflanzenschutz, bedarfsgerechte Düngung, bodenschonende Maßnahmen, Erosionsschutz, Lebensmittelsicherheit, Qualitätserzeugung, Cross Compliance, phytosanitäre Fragen, Sortenwahl, Anbau, ökologischer Landbau). 3. Umsetzung des Fachrechts in der Tierhaltung (artgerechte Nutztierhaltung, Verbraucherschutz, Tierkennzeichnung, Viehverkehrsverordnung, betriebliche Managementsysteme, Cross Compliance, umweltschonene Fütterungsverfahren, Weideverfahren, Landschaftspflege). 4. Aus- und Fortbildung (Beratung zu Ausbildungsberufen in der Agrar- und Hauswirtschaft sowie Fördermöglichkeiten, Berufsausbildung, Anerkennung von Ausbildungsstätten, Mitwirkung in der Aus-, Fort- und Weiterbildung [Prüfungsausschüsse, Unterricht, Organisation u.a. Meister, externe Lehrgänge]) sowie Erzeuger-Verbraucher-Dialog.

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