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Vergleich aktuell eingesetzter Modelle zur Beschreibung der atmosphärischen Ausbreitung radioaktiver Stoffe : Abschlussbericht zum Arbeitspaket AP5500 im Projekt A510 der Strahlenschutzkommission

Nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima im März 2011 führte die Strahlenschutzkommission (SSK) im Auftrag des BMU mehrere Projekte im Umfeld der mit der friedlichen Nutzung der Kernenergie in Deutschland verbundenen Risiken durch. Die Aufgabenstellung für die Arbeitsgruppe A510 („Erfahrungsrückfluss Fukushima“) bezog sich auf die nukleare Notfallvorsorge und Gefahrenabwehr. Zur Bearbeitung dieses Themas wurden sieben Teilbereiche und 42 Arbeitspakete eingerichtet. Der hier vorgelegte Abschlussbericht zum Arbeitspaket AP5500 befasst sich mit dem Themenkomplex Ausbreitungsmodelle, deren Ergebnisse eine wesentliche Grundlage bei der Ermittlung der radiologischen Lage im Ereignisfall bilden. Untersucht werden die Modelle, die aktuell im Rahmen des Notfallschutzes in Deutschland und in der Schweiz operationell eingesetzt werden (ABR, ADPIC, ARTM, LASAIR, LPDM, RODOS, SAFER). Die in diesem Bericht dokumentierten Ergebnisse bilden die Grundlage für das Thema Ausbreitungsrechnung in der SSK-Empfehlung zur „Weiterentwicklung des Notfallschutzes durch Umsetzen der Erfahrungen aus Fukushima“.

Untersuchungen zu singulären Radonfreisetzungen aus bergbaulichen Hinterlassenschaften und ihre Auswirkungen auf die Radonkonzentration im Freien - Vorhaben 3609S10005

In dem Vorhaben wurden experimentelle zeitauflösende Untersuchungen zur Radonfreisetzung sowie zeit- und ortsauflösende Untersuchungen der atmosphärischen Ausbreitung im Nahbereich von Halden durchgeführt. Dabei wurden singuläre Radonfreisetzungen und die Ausbreitungsbedingungen in Abhängigkeit von den topographischen und meteorologischen Verhältnissen adäquat erfasst. Eigene Untersuchungen lagen dabei insbesondere aus dem Raum Johanngeorgenstadt vor. An einer Tafelhalde und einer Halde in Hanglage wurde exemplarisch untersucht, inwieweit morphologische Unterschiede eine Rolle bei der Radonfreisetzung aus den Haldenkörpern spielen. Zudem wurden die Faktoren Abdeckung und natürliche Bodenbildung und Zusammensetzung des Haldenmaterials betrachtet. Als Untersuchungsgegenstände wurden die Halde an der Haberlandmühle sowie die Schurfschachthalde 19 verwendet. Mit den durchgeführten Untersuchungen wurde bestätigt, dass die Haldenmorphologie der Schurfschachthalde 19, Oberjugel, einen deutlichen Einfluss auf die Konzentration von Radon in der Bodenluft und in der atmosphärischen Luft über der Halde hat. Die an fünf verschiedenen Halden des Johanngeorgenstädter Raumes durchgeführten Untersuchungen zeigten, dass die Konvektionsprozesse in den Halden stark differieren. Neben klimatischen Einflussfaktoren wurden die Haldengröße und auch strukturelle Inhomogenitäten im Haldenkörper als Ursache erkannt. Eine wesentliche Zielstellung des Forschungsauftrages bestand darin, eine Methodik zu entwickeln, die es erlaubt, entsprechende Prognosen auch für weitere Standorte bzw. Objekte mit einem vertretbaren Aufwand durchzuführen. Dazu wurde ein entsprechender Vorschlag erarbeitet, welcher auf dem im Rahmen des Vorhabens entwickelten Modell beruht. Als Eingangsdaten wurden sowohl Standortparameter, als auch Klimadaten benötigt. Die Standortparameter mussten teilweise aus Felduntersuchungen gewonnen werden, teilweise konnten sie aus topografischen Informationen und Altunterlagen zum Objekt abgeleitet werden. Auf der Grundlage dieser Daten kann dann mit dem dargestellten Modellkonzept eine Prognose für den Zeitverlauf der Konzentration und für die entsprechenden Jahresmittelwerte erfolgen. Während der Bearbeitung der Aufgabenstellung erkannte Defizite wurden dargestellt und Hinweise für weiterführende Arbeiten gegeben. Insbesondere wurde eine Verifizierung der entwickelten Methode an weiteren Standorten empfohlen.

Luftbelastung 2022 in Berlin weiter gesunken – bis auf Ozon

Die Luftqualität in Berlin hat sich im Jahr 2022 weiter verbessert. Wie die ersten Auswertungen der vorläufigen Daten automatischer Messstationen und zusätzlicher kleiner Passivsammler zur Messung von Stickstoffdioxid (NO 2 ) an Hauptstraßen in der Stadt ergaben, hat sich der Trend abnehmender Belastungen durch NO 2 und gesundheitsschädliche Partikel („Feinstaub“) weiter fortgesetzt oder auf niedrigem Niveau stabilisiert. Der Luftqualitätsgrenzwert für NO 2 konnte das dritte Jahr in Folge berlinweit vollständig eingehalten werden. Für Partikel PM10 gelingt dies schon seit 2016. Damit zählt 2022 zu den Jahren mit der geringsten Luftbelastung seit Beginn der Messungen in den 1980er respektive 1990er Jahren. Während der Grenzwert für das Jahresmittel von NO 2 von 40 µg/m³ (40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Außenluft) im Jahr 2019 noch an zahlreichen Straßen mit Werten bis zu 48 µg/m³ überschritten wurde, lag die höchste NO 2 -Belastung 2022 bei nur rund 37 µg/m³ (vorläufige Auswertung). Auch wenn es an einzelnen Stationen zu einem leichten Anstieg von NO 2 um bis zu 2 µg/m³ kam, sank die Belastung im Mittel über alle mehr als 40 verkehrsnahen Stationen um 2 bis 3 µg/m³ gegenüber dem Jahr 2021. Dies ist gerade deswegen bemerkenswert, weil es im Jahr 2022 nach den pandemiebedingten Rückgängen eine gewisse Zunahme der Verkehrsmengen gab. Die meisten Stickoxide stammen nach wie vor aus der Verbrennung fossiler Brennstoffe, ob im Straßenverkehr, bei der Hausheizung, in Kraftwerken oder Industrieanlagen. Grund für den Rückgang der NO 2 -Belastung sind Maßnahmen des Luftreinhalteplans, etwa Fahrverbote für ältere Dieselverbrenner oder T-30-Strecken, der Umstieg auf Elektrobusse und die Modernisierung von Dieselbussen bei der BVG, die Zunahme von Elektrofahrzeugen im Landesfahrzeugpool, die Einrichtung zusätzlicher Tempo-30-Zonen und die Anlage weiterer Radfahrstreifen. Aber auch die allgemeine Modernisierung der Fahrzeugflotte privater Pkw leistet einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung des Schadstoffausstoßes. Der Anteil von Diesel-Pkw, bei denen die Abgasreinigung auch im städtischen Verkehr wirklich funktioniert, hat in den letzten Jahren stark zugenommen. In Berlin sind daher im Herbst 2022 alle streckenbezogenen Dieselfahrverbote für Diesel bis einschließlich Euro 5 aufgehoben worden. Aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichts Berlin von Oktober 2018 und dem anschließenden Luftreinhalteplan waren Ende 2019 für acht Straßen Dieseldurchfahrtverbote eingeführt worden. Ziel dieser Notmaßnahme war eine schnelle Verbesserung der Luft in besonders hoch belasteten Straßenabschnitten, wenn dort eine Einhaltung von Grenzwerten anders nicht schnell zu erreichen war – der Bedarf war daher regelmäßig zu prüfen: Die erste Überprüfung der Durchfahrtverbote erlaubte im Juni 2021 die Aufhebung auf vier der acht Strecken. Aufgrund des im Sommer 2022 erkennbaren Trends einer weiter sinkenden NO 2 -Belastung konnten im September auch die weiteren vier Dieselfahrverbote (Leipziger Straße, Hermannstraße, Silbersteinstraße, Alt-Moabit) aufgehoben werden. Aufgrund der guten Entwicklung insgesamt kann der Grenzwert für NO 2 an all diesen Straßen auch ohne Fahrverbote sicher eingehalten werden. Die Luftqualität wird in Berlin für drei unterschiedliche Gebietsbetroffenheiten („Belastungsregimes“) beurteilt: verkehrsnah an Hauptverkehrsstraßen, im städtischen Hintergrund in Wohngebieten mit wenig Verkehr sowie am Stadtrand ohne direkten Verkehrseinfluss. Für diese drei Betroffenheiten sind im Folgenden die Auswertungen der noch vorläufigen Messdaten 2022 zusammengestellt: Vorläufige Jahresmittelwerte für Stickstoffdioxid (Grenzwert: 40 µg/m³): Die höchsten Jahresmittelwerte wurden am Mehringdamm und Spandauer Damm mit je 37 µg/m³ gemessen. Vorläufige Jahresmittelwerte für Partikel PM10 (Grenzwert: 40 µg/m³): Der höchste Jahresmittelwert wurde mit 24 µg/m³ an der Silbersteinstraße gemessen. Hier trugen 2022 umfangreiche Hochbauarbeiten an Gebäuden nahe der Messstation zur Partikelbelastung bei. Der Tagesgrenzwert für PM10 von 50 µg/m³ als Tagesmittelwert wurde 2022 an verkehrsnahen Messstationen nur an drei bis elf Tagen überschritten, zulässig laut EU-Regeln sind 35 Tage. Der höchste Tagesmittelwert von 100 µg/m³ trat an der Silbersteinstraße aufgrund von Bauarbeiten auf. In Wohngebieten im städtischen Hintergrund wurden ein bis drei Überschreitungstage gezählt. Am Stadtrand lagen alle Tagesmittelwerte unter 50 µg/m³. Vorläufige Jahresmittelwerte für Kleinstpartikel PM2,5 (Grenzwert: 25 µg/m³): Die Belastung durch die feinen Partikel PM2,5 ist im Jahresmittel gleichmäßig über Berlin verteilt. Diese Partikel werden in der Atmosphäre über weite Strecken transportiert und breiten sich großräumig aus. Partikel PM2,5 stammen auch aus der Verbrennung von Holz in Kaminöfen. Diese Quelle trägt stadtweit, gerade in Außenbezirken, zur PM2,5-Belastung bei. Vorläufige Bewertung für Ozon: Für das Reizgas Ozon war die Belastung deutlich höher als 2021. Die geltenden Zielwerte wurden geringfügig überschritten. Ozon wird während des atmosphärischen Transports aus Stickoxiden und Kohlenwasserstoffen unter Einfluss von Sonneneinstrahlung gebildet – in der Regel steigt die Konzentration mit wachsendem Abstand zu den Quellen an und ist am Stadtrand häufig höher. Aufgrund des sehr sonnigen und heißen Wetters 2022 wurden daher in Friedrichshagen am Müggelsee an 27 Tagen Acht-Stunden-Mittelwerte über 120 µg/m³ gemessen – der Zielwert sieht maximal 25 Überschreitungen vor. Zudem wurde an vier Stationen (Marienfelde, Grunewald, Wedding und Neukölln) je einmal die Informationsschwelle von 180 µg/m³ als Stundenmittelwert überschritten. Dann erfolgt eine standardisierte Mitteilung an Medien, um die Bevölkerung über Verhaltungsempfehlungen zu informieren, siehe hier: Empfehlungen bei hohen Ozon-Konzentrationen Für Maßnahmen zur Reduzierung der Ozonbelastung ist die Bundesebene zuständig. Alle Daten des Berliner Luftgütemessnetzes sind abrufbar unter: Berliner Luftgütemessnetz per App: Berlin Luft – Die App des Berliner Luftgütemessnetzes Alle Daten für 2022 sind noch vorläufig.

Assessment of potential for masking in marine mammals of the Antarctic exposed to underwater sound from airguns

Functional marine mammal acoustic communication evolved under natural ambient noise levels, which makes communication vulnerable to anthropogenic noise sources. In this report, we consider the potential long-range effects ofairgunnoise on marine mammal communication range. During the propagation process, airgun impulses are reflected multiple times from the sea surface, refracted in sound channels and reverberated, leading to signal stretching that may result in a continuous received sound.<BR>Quelle: www.umweltbundesamt.de<BR>

Wolfsmonitoring.com - Wolfsverbreitung in Deutschland und Europa

Beim Wolfsmonitoring werden in Niedersachsen folgende Themen behandelt: Wolfsnachweise, Wolfsterritorien, Nutztierschäden, Totfunde (von Wölfen), Verbreitung / Verbreitungsgebiet. Wolfsmeldungen können über einen Meldeboten getätigt werden. Eine fachliche Beratung zum Thema Wolf ergänzt das Angebot, welches in das niedersächsische Wildtiermanagement eingebunden ist. Über das Portal Wolfsmonitoring.com der Landesjägerschaft Niedersachsen e. V.) können jedoch nicht nur Informationen zum Wolf, sondern auch zu den durch ihn verursachten Nutztierrissen eingesehen werden. Auch wird hier die Entwicklung der Population und ihrer Ausbreitung abgebildet. Zuständig für alle Belange des Wolfes in Niedersachsen ist das Wolfsbüro, welches beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) am Standort Hannover angesiedelt ist.

Workshop zu den Risiken der Rückholung - AG 2: Betriebssicherheit (PDF, nicht barrierefrei)

Aufgabe der AG 2 Betriebssicherheit (bestimmungsgemäßer Betrieb/Störfälle) Diskussion über z.B.:  Was kann die Betriebssicherheit beeinflussen?  Welche Arten von Störfällen sind denkbar?  Wie können die möglichen Auswirkungen von Störfällen abgeschätzt werden?  Wo liegt das größte Risiko?  Sind Asse-Störfälle mit Nuklearunfällen vergleichbar?  … Störfälle, auslegungsüberschreitende Ereignisse, Notfälle Anlagenzustand/ EreignisHäufigkeitReaktion Auswirkungen Normaler Betriebregelmäßig„Erhalten“ keine „Anomaler“ Betrieb, Betriebs-Störunghäufig„Beheben“ keine (Auslegungs-) Störfallselten„Beherrschen“ Betrieb der Anlage kann nicht fortgeführt werden; keine gravierenden Auswirkungen außerhalb der Anlage; Vorsorgemaßnahmen müssen getroffen werden, damit Grenzwerte der Strahlenexposition eingehalten werden Auslegungs- überschreitendes Ereignis, Notfallextrem selten„Auswirkungen Radiologische Auswirkungen außerhalb der begrenzend Anlage möglich; Einsatz von oder mindern“ Notfallmaßnahmen außerhalb der Anlage kann erforderlich sein. Wie kann man mögliche Auswirkungen von Störfällen (oder Notfällen) abschätzen? Störfallanalysen: • Identifizierung von möglichen Ereignisabläufen • Berechnung von möglichen Freisetzungen (Quellterme) • Berechnungen der Ausbreitung in der Umwelt • Berechnung der radiologischen Folgen (Kontamination der Umwelt, Dosis der Bevölkerung,) Atmosphärischer Transport Freisetzung Ablagerung Kontamination landwirtschaftlicher Erzeugnisse Dosis durch • Wolke • Boden • Atmung • Nahrung

Bericht zum Erlass zur Vorprüfung möglicher erheblicher nachteiliger grenzüberschreitender Auswirkungen durch das Endlagerprojekt Cigéo vom 14.05.2021

Die aktuellste umfängliche Darstellung des Endlagerprojekts Cigéo, welche auch mögliche erhebliche grenzüberschreitende Umweltauswirkungen in Deutschland betrachtet und bewertet und die dem BASE zugänglich ist, ist die auch in Ihrem Erlass angesprochene Publikation des Öko-Instituts e.V. aus dem Jahr 2013 mit dem Titel „Wissenschaftliche Beratung und Bewertung grenzüberschreitender Aspekte des französischen Endlagervorhabens "Cigéo" in den Nachbarländern Rheinland-Pfalz, Saarland und Großherzogtum Luxemburg“. Da nach meiner Kenntnis seitdem keine aktuellere, vollumfängliche Bewertung des geplanten Verfahrens außerhalb der Andra veröffentlicht wurde, stütze ich mich bei der Bewertung möglicher erheblicher grenzüberschreitender Umweltauswirkungen in Deutschland vor allem auf diese Studie. Nach kursorischer Prüfung des Gutachtens auf Plausibilität und der daraus abgeleiteten Schlussfolgerungen sind keine erheblichen Umweltauswirkungen im Sinne der Espoo- Konvention zu erwarten. Jedoch basiert diese Einschätzung teilweise auf nicht vollständig nachvollziehbaren Grundannahmen bzw. auf Annahmen, welche aus dem Untertagelabor Meuse/Haute Marne in Bure abgeleitet wurden und somit nicht unbedingt spezifisch für das geplante Endlager Cigéo sind. Für eine abschließende Beurteilung ist somit die Prüfung der Antragsunterlagen abzuwarten. Folgende Aspekte zum Gutachten des Öko-Instituts und zu den darin getroffenen Bewertungen sind bei der kursorischen Durchsicht aufgefallen und deshalb bei dieser Einschätzung zu beachten. Dabei handelt es sich um Aspekte, welche auch bei einer zukünftigen Prüfung der Antragsunterlagen mit einbezogen werden sollten: 1. Betriebssicherheit und Störfälle in der Betriebsphase:     Allgemein: Grundsätzlich erscheinen sowohl die gewählte Vorgehensweise als auch die Schlussfolgerung, dass die abgeschätzte Dosis so gering sei, dass in den Nachbarländern nur von einer vernachlässigbaren Dosis durch die normalbetrieblichen Ableitungen radioaktiver Stoffe durch die Fortluft vom Endlager Cigéo ausgegangen werden könne, plausibel. Die Tatsache, dass nur Freisetzungen in die Umgebungsluft betrachtet werden, stützt sich laut dem Gutachten des Öko-Instituts auf die Aussage der Andra, dass „keine radioaktiven Abwässer in einen dortigen Vorfluter abgegeben werden“. Übliche Kriterien zur Abschätzung möglicher Strahlenexpositionen wie nuklidspezifische Aktivitätswerte, die Freisetzungshöhe über Grund sowie die standortspezifischen meteorologischen und ggf. auch orographischen Verhältnisse konnten nicht herangezogen werden, da entsprechende Angaben von der Andra fehlten. Auch die Vorgehensweise zu den abschätzenden Ausbreitungsrechnungen erscheint grob nachvollziehbar. Das Öko-Institut konnte bei seinen Berechnungen nicht von einem nuklidspezifischen Quellterm ausgehen. Hier kann nicht beurteilt werden, inwiefern es Auswirkungen auf die grundsätzliche Aussage der geringen Gefährdung hätte, wenn den Ausbreitungsrechnungen ein nuklidspezifischer Quellterm zugrunde gelegt würde. Postadresse: Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung, 11513 Berlin Besucher-, Zustell- und Lieferadresse: Wegelystraße 8, 10623 Berlin Dienstsitz Salzgitter: Willy-Brandt-Straße 5, 38226 Salzgitter Seite 2 von 5 Gemäß dem Gutachten des Öko-Instituts lagen seitens der Andra keine Angaben dazu vor, welche Störfälle der Auslegung des Endlagers Cigéo zugrunde gelegt werden sollen.  Einzelaspekte: Aktualität des Regelwerks: Das Öko-Institut (2013) bezieht sich auf die 2013 gültige AVV zu § 47 der Strahlenschutzverordnung (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit 28.08.2012). Beide Regelwerke (AVV und Strahlenschutzverordnung) wurden zwischenzeitlich aktualisiert. Es stellt sich die Frage, ob eine Berücksichtigung aktueller Regelwerke zu einer anderen Bewertung führen könnte. Die aktuelle Strahlenschutzverordnung (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit 29.11.2018) schreibt zum Beispiel für die Berechnung der Exposition der Bevölkerung in der Nähe kerntechnischer Anlagen und Einrichtungen die Verwendung eines Lagrange-Partikelmodells vor. Damit ersetzt dieses Modell das bisher eingesetzte Gauß-Fahnenmodell, das ab 2020 für diesen Zweck nicht mehr verwendet werden darf. Ausbreitungsrechnungen: In Öko-Institut (2013) lassen sich nur grobe Angaben zur verwendeten Methode der Ausbreitungsrechnungen finden. Es fehlen z.B. Informationen darüber, welches Programm für die Berechnung des atmosphärischen Transportes verwendet wurde. Informationen zur Durchführung der Transportrechnungen und zu den Eingabedaten für das Gauß-Fahnen Modell, wären zur Nachvollziehbarkeit der Rechnungen hilfreich. Zudem fehlen Literaturzitate zu entsprechenden Annahmen in den Berechnungen, welche diese Annahmen begründen oder untermauern könnten. So wird angenommen, dass auf dem gesamten Weg des atmosphärischen Transports eine mittlere Luftturbulenz vorliegt (Diffusionskategorie D). Die Begründung, warum diese Diffusionskategorie eine konservative Wahl ist, ist nicht plausibel erklärt. Die Wahl der Diffusionskategorie D sollte besser begründet werden. Weiterhin wird angenommen, dass die Freisetzung am Endlager über einen Fortluftkamin erfolgt. Dessen (bislang nicht festgelegte) Höhe wird im Gutachten variiert. Die ausgewählten Freisetzungshöhen von 50 m, 75 m und 100 m sind nicht nachvollziehbar. In der AVV (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit 28.08.2012) sind die Parameter p und q für die Stabilitätsklassen (Diffusionskategorien) A – F bei 50 m, 100 m und 180 m festgelegt. Es sollte besser begründet werden, warum eine weitere Freisetzungshöhe von 75 m ausgewählt wurde und warum eine Höhe von 100 m als ausreichend gilt. Störfallbetrachtung: Bei der Störfallbetrachtung fehlen Informationen darüber, welcher Störfall postuliert wird (z. B. Brand). Es wird zwar erwähnt, das die größten Freisetzungen bei einem Störfall mit gleichzeitigen mechanischen und thermischen Einwirkungen zu erwarten sind, aber es wird nicht nachvollziehbar dargelegt, um welchen Störfall es sich explizit handelt und ob er überirdisch oder unterirdisch stattfindet. Deswegen ist es schwierig zu beurteilen, ob die verwendete Aktivität plausibel ist. Es wird vermutet, dass die gleichen Annahmen wie in Kap. 4 verwendet wurden, dies wird aber im Kap. 5 nur beiläufig erwähnt. Zudem wurden in Kap. 4 für die Transport- bzw. Dosisberechnungen drei meteorologische Szenarien angewendet. Für diese Szenarien wurden Dosen für Inhalation und Gamma-Bodenstrahlung unterschieden, in Kap. 5 wird für das jeweilige Szenario nur eine Gesamtdosis ausgewiesen. Diese Diskrepanz bzw. die unterschiedliche Vorgehensweise zwischen   Postadresse: Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung, 11513 Berlin Besucher-, Zustell- und Lieferadresse: Wegelystraße 8, 10623 Berlin Dienstsitz Salzgitter: Willy-Brandt-Straße 5, 38226 Salzgitter Seite 3 von 5

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Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Halle, Sonderheft 2/2010: 317–351 5 Zusammenfassung und Ausblick Frank MEYER und Peer SCHNITTER In Sachsen-Anhalt erfolgte eine landesweite Er- fassung der im Anhang II der FFH-Richtlinie auf- geführten wirbellosen Tierarten. In den Jahren 2005 und 2006 wurden alle FFH-Gebiete bear- beitet, für die ein Eintrag im Standarddatenbo- gen vorlag und die Arten in die Schutz- und Er- haltungsziele der jeweiligen Gebiete aufgenom- men wurden. Angestrebt war eine umfassende Plausibilitätsprüfung und Aktualisierung der Mel- dedaten. Den Geländeerfassungen gingen aufwendige Datenrecherchen und -auswertungen voraus. Dazu wurden im großen Umfang die publizierte und „graue“ Literatur ausgewertet, Sammlungs- material gesichtet und Gebietsexperten befragt. Sowohl die Feldarbeiten als auch die Bewertung des Erhaltungszustandes folgten im Wesentlichen den im Jahre 2005 bestätigten methodischen Empfehlungen des Bundes, welche teilweise an die landesspezifischen Verhältnisse angepasst wurden. Die Ergebnisse des Vorhabens sind in Tab. 5-1 dargestellt. Damit liegt für das Land Sachsen-An- halt erstmals ein umfassender und „belastbarer“ Kenntnisstand zu den Populationen der wirbello- sen Tierarten nach Anhang II und deren Erhal- tungszustand in den gemeldeten FFH-Gebieten vor. Die Mollusken stehen stellvertretend für eine Ar- tengruppe, bei der es in den letzten fünf Jahren einen erheblichen Kenntniszuwachs gegeben hat. Von der Bachmuschel (Unio crassus) war zu Pro- jektbeginn nur das Vorkommen in der Helmenie- derung unterhalb des Stausees Kelbra bekannt, welches bis dahin die einzige rezente Population darstellte, die sich auch im Freistaat Thüringen fortsetzt. Inzwischen, ab dem Jahr 2005, gelan- gen Nachweise in der nordwestlichen Altmark, die eine Nachmeldung der Art in zwei weiteren FFH- Gebieten (Jeetze-System) begründen. Darüber hinaus liegen Fachvorschläge für die Neuauswei- sung eines FFH-Gebietes vor, das die Vorkom- men in der Dumme-Niederung einschließt. Inso- fern bieten sich in ausgewählten Fließgewässern der Altmark kurz- bis mittelfristig Präsenzprüfun- gen der Bachmuschel an, um das noch sehr lü- ckige Bild über ihre Verbreitung zu komplettieren. Außerdem müssen bei der Gewässerunterhaltung und auch der Gewässerentwicklung nach wie vor große Defizite überwunden werden, um den An- sprüchen der Art stärker zu entsprechen und ih- ren allgemein hohen Gefährdungsgrad zu mini- mieren. Die Erarbeitung und vor allem die prakti- sche Umsetzung von FFH-Managementplänen und Gewässerentwicklungskonzepten sollte am- bitioniert vorangetrieben werden. Die Bauchige Windelschnecke (Vertigo moulinsi- ana) stellt einen „Neuling“ in der Fauna Sachsen- Anhalts und ein neues „Schutzgut“ im Sinne der FFH-Richtlinie dar. Der erste Nachweis erfolgte unmittelbar vor Projektbeginn, im Jahr 2004, im NSG „Cösitzer Teich“ in der Fuhneniederung. Fast alle nachfolgenden Funde gelangen im Zusam- menhang mit der Erfassung der Schmalen Win- delschnecke (Vertigo angustior), von der sie sich jedoch hinsichtlich ihrer Habitatansprüche unter- scheidet und daher selten syntop mit ihr vorkommt. Sie bevorzugt eine hohe, oftmals ungenutzte Ve- getation, wie z. B. sehr nasse, leicht überstaute Seggenriede oder die Verlandungsbereiche von Stillgewässern. Bislang sind vier FFH-Gebiete bekannt, aber es ist noch von großen Kenntnislü- cken auszugehen. Verdachtsräume sind die nörd- lichen und östlichen Landesteile, aber auch im Süden sind weitere Vorkommen möglich, zumal die Art auch in Thüringen nachgewiesen wurde. Eine entsprechende Suchraumkulisse sollte da- her identifiziert werden. Die Schmale Windelschnecke (Vertigo angustior), besiedelt bevorzugt quellige oder andere gleich- mäßig durchfeuchtete Substrate, wobei die Kor- relation mit einer leichten Salztönung auffällig und für Sachsen-Anhalt typisch ist. Sie ist licht- und wärmeliebend, bevorzugt eine lückige Vegetati- on, in der sie die Streu besiedelt. Oftmals sind es nur kleine Habitatflächen, die auch regelmäßig, aber moderat genutzte Grünländer darstellen kön- nen, sofern der Wasserhaushalt intakt und stabil ist. Aufgrund zahlreicher Neufunde kann die Art für viele FFH-Gebiete als Schutz- und Erhaltungs- ziel ergänzt werden. Dennoch muss, auch metho- disch und nachweisbedingt, nach wie vor von grö- ßeren Kenntnislücken ausgegangen werden. Dabei handelt es sich sowohl um nicht bestätigte Altnachweise als auch um bislang gänzlich unbe- arbeitete Regionen, wie z. B. das Fiener Bruch sowie Bachtäler und Feuchtgebiete im Fläming, Vorfläming, der Dübener Heide und in den südli- chen Landesteilen. Unter den Libellen besitzt das Land Sachsen-An- halt insbesondere für die Helmazurjungfer (Coe- nagrion mercuriale) eine hohe Verantwortung im nationalen Maßstab. Für diese Art ergaben sich in den letzten Jahren große Kenntniszuwächse, 317 Tab. 5-1: Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse zum Vorkommen wirbelloser Tierarten nach Anhang II der FFH-RL in FFH-Gebieten in Sachsen-Anhalt Abkürzungen: SDB (alt): Anzahl der FFH-Gebiete mit Artangabe im SDB; SDB (S): Vorschlag zur Streichung im SDB; SDB (N) - Vorschlag zur Neuaufnahme im SDB; Gesamtbewertung Erhaltungszustand s. „Ampelschema“ für das FFH-Gebiet; kein Nach- weis: a.n. - FFH-Gebiet aktuell nicht besiedelt, pot. - kein aktueller Nachweis im FFH-Gebiet, potenziell zu erwarten; SDB (G): korrigierte Gesamtzahl der FFH-Gebiete, für die die Art im SDB zu führen ist (Meldung an die EU im nationalen Bericht); N: Gesamtzahl der aktuell von der jeweiligen Art besiedelter FFH-Gebiete Gesamtbewertung Erhaltungszustand A B C kein Nachweis a.n. pot.SDB (G)N --42218 ----44 --1--33 2-32-3107 1514--61610 16211111--22523 Euphydryas aurinia Goldener Scheckenfalter128-13-8-44 Euphydrias maturna Eschenscheckenfalter, Maivogel74--1-5131 Lycaena dispar Großer Feuerfalter77----7--- Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf- Ameisenbläuling632-3-4153 Euplagia quadripunctaria Spanische Flagge412-2-1154 Graphoderus bilineatus Schmalbindiger Breitflügel- Tauchkäfer--4-----44 Dytiscus latissimus Breitrand---------- Limoniscus violaceus Veilchenblauer Wurzelhalskäfer1-1-----11 Osmoderma eremita Eremit231411051102616 Lucanus cervus Hirschkäfer53122719712114333 Cerambyx cerdo Heldbock226-555611615 Rosalia alpina Alpenbock---------- SDB (alt)SDB (S)SDB (N)Vertigo angustior Schmale Windelschnecke13-927 Vertigo moulinsiana Bauchige Windelschnecke--4-Unio crassus Bachmuschel1-2Coenagrion mercuriale Helmazurjungfer8-Leucorrhinia pectoralis Große Moosjungfer12Ophiogomphus cecilia Grüne Keiljungfer Taxon Weichtiere (Mollusca) Libellen (Odonata) Schmetterlinge (Lepidoptera) Käfer (Coleoptera) 318 vor allem auch bezüglich sehr individuenreicher Vorkommen. Diese sind sicher das Ergebnis der intensiveren Erfassungen, möglicherweise aber auch von Ausbreitungsvorgängen in der jüngeren Vergangenheit. Eine vergleichsweise hohe Zahl von Nachweisen wurde außerhalb der Gebiets- kulisse erbracht, wobei sowohl Erweiterungen als auch Nachmeldungen von FFH-Gebieten zu prü- fen sind. Typisch für die Habitate sind morpholo- gisch relativ stark überprägte Gewässer, deren Pflege und Unterhaltung einer besonderen Sen- sibilität bedarf. Ein sehr hoher Anteil von Gebieten ohne aktuel- len Präsenznachweis, aber mit weiterem Vorkom- mensverdacht muss für die Große Moosjungfer (Leucorrhinia pectoralis) konstatiert werden. Hier spiegelt sich eine schwierige Erfassbarkeit wider, weil nur eine Kartiersaison (das Jahr 2006) mit vergleichsweise ungünstigen Witterungsbedin- gungen zur Verfügung stand. Eine kurzfristige Plausibilitätsprüfung dieser unsicheren Nachwei- se wird daher empfohlen. Unter Einbeziehung des aktuellen Kenntnisstandes zur Gesamtverbreitung ist festzustellen, dass die bisherige FFH-Gebiets- kulisse die Vorkommen nur äußerst unzureichend abdeckt – bei keiner anderen Art ist eine derart schlechte Repräsentanz vorhanden! Dies liegt in erster Linie in der Tatsache begründet, dass die Bergbaufolgelandschaften im Natura-2000- Schutzgebietsnetz des Landes nahezu vollstän- dig fehlen, dabei aber eine Reihe besonders vi- taler Vorkommen von L. pectoralis aufweisen. Es wird die kurzfristige Prüfung von Nachmeldun- gen empfohlen. Eine deutlich bessere Überlagerung von Artnach- weisen und FFH-Gebieten ergibt sich hingegen für die Grüne Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia). Für diese Fließgewässerart gab es zwar auch sehr umfangreiche Erkenntniszuwächse und Neufun- de, die jedoch fast komplett in FFH-Gebieten lie- gen und somit lediglich einen Nachtrag im Stan- darddatenbogen erforderlich machen. Defizite bestehen an der Unstrut und der Saale oberhalb Merseburg. Allerdings ist für die Art bereits seit vielen Jahren eine deutliche Ausbreitungstendenz erkennbar, die weiter beobachtet werden sollte. So ist zu erwarten, dass auch weitere kleinere und mittlere Fließgewässer besiedelt werden. Ein sehr differenziertes, jedoch überwiegend be- sorgniserregendes Bild ergibt sich auch bei den im Anhang II der FFH-Richtlinie gelisteten Schmet- terlingsarten. Besonders kritisch stellt sich die Lage in Sachsen-Anhalt – wie auch in den Nach- barländern – beim Großen Feuerfalter (Lycaena dispar) dar. Die geprüften Nachweise sind zum einen oftmals sehr alt, zum anderen war deren Zuordnung zu einem FFH-Gebiet teilweise mit sehr großen Unsicherheiten behaftet. Im Ergeb- nis der aktuellen Recherchen und Felderhebun- gen muss eine Löschung der Art in allen Stan- darddatenbögen sowie deren vollständige Entlas- sung aus den Schutz- und Erhaltungszielen aller bisher gemeldeter FFH-Gebiete erfolgen. Eine weitere Überwachung der Art hinsichtlich etwai- ger Wiederbesiedlungstendenzen wird jedoch dennoch empfohlen. Ein ähnliches Fazit ist für den Eschenschecken- falter oder Maivogel (Euphydrias maturna) zu zie- hen. Von dieser einst relativ weit verbreiteten Art, die nachweislich noch in den 1950er Jahren als Forstschädling bekämpft wurde, existiert landes- weit nur noch eine vitale Population in der Elster- Luppe-Aue südöstlich Halle, die jedoch nur antei- lig durch das FFH-Gebiet „Elster-Luppe-Aue“ ab- gedeckt wird. Nordwestlich desselben – im Be- reich der Alten Elster bei Raßnitz – macht sich deshalb entweder die Erweiterung des bestehen- den oder die Ausweisung eines neuen FFH-Ge- bietes zwingend erforderlich. Die Bestandssitua- tion der Art in den Nachbarländern ist gleicher- maßen dramatisch (in Brandenburg und Thürin- gen ist sie bereits ausgestorben!), so dass der Po- pulation bei Halle zum einen ein hoher nationaler Rang, zum anderen eine herausragende Bedeu- tung für die Kohärenzbeziehungen mit den Vor- kommen in der sächsischen Elster-Luppe-Aue bei Schkeuditz (Leipziger Nordwestaue) zugewiesen werden muss. Jegliche Beeinträchtigungen sind durch geeignete administrative und praktische Maßnahmen abzuwenden. Darüber hinaus soll- ten Verdachtsgebiete mit belegten Altnachweisen – vor allem an der Mittelelbe – weiterhin kontinu- ierlich geprüft werden. Auch die andere in Sachsen-Anhalt vorkommen- de, in der FFH-Richtlinie gelistete Euphydrias-Art, der Goldene Scheckenfalter (E. aurinia), ist als hochgradig bestandsbedroht einzuschätzen. Sämtliche überlieferte Vorkommen aus dem sach- sen-anhaltischen Flachland müssen inzwischen als ausgestorben betrachtet werden (hier Strei- chungen in den Standarddatenbögen). Alle aktu- ell bestätigten Nachweise der Art konzentrieren sich auf der Mittelharzhochfläche zwischen Trau- tenstein und Güntersberge in einem relativ klei- nen Gebiet mit nur wenigen Kilometern Durchmes- ser, wo die Art Feucht- und Nasswiesen innerhalb geschlossener Waldgebiete besiedelt. Die kurz- fristige Aufstellung und vor allem Umsetzung ei- nes Artenschutzprogramms bzw. eines Pflege- plans für diese landesweit letzten Vorkommen soll verhindern, dass weitere Flächenverluste durch schutzunverträgliche Nutzung oder Pflege sowie sonstige Beeinträchtigungen eintreten. Eine weitere, ganz besonders stark auf die Be- sonderheiten der Biologie abgestimmte Grünland- bewirtschaftung angewiesene Falterart ist der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausithous). Der sensible Dreiklang zwischen dem Wiesenknopf als Wirtspflanze, der Ameise und dem Falter bildet dabei ein besonders fragiles Gefüge. Auch diese Art verzeichnete in den letz- ten zwei Jahrzehnten spürbare Bestandsrückgän- 319

BfS-Leitfaden zur Untersuchung und radiologischen Bewertung bergbaulicher Altlasten

BfS-Leitfaden zur Untersuchung und radiologischen Bewertung bergbaulicher Altlasten Entscheidungshilfen zur Modellierung des Luft- und Wasserpfades bei der Altlastensanierung Für die Expositionspfade über Luft und Wasser soll der "Leitfaden zur Untersuchung und radiologischen Bewertung bergbaulicher Altlasten" helfen, Entscheidungen über die Sanierung bergbaulicher Hinterlassenschaften künftig nach einheitlichen, wissenschaftlich begründeten, ökonomisch angemessenen und transparenten Regeln zu treffen. Handlungsanleitungen und Entscheidungshilfen zur Modellierung der flüssigen oder gasförmigen Freisetzungen aus bergbaulichen Objekten ermöglichen ein gestuftes Vorgehen. Das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) entwickelte den "Leitfaden zur Untersuchung und radiologischen Bewertung bergbaulicher Altlasten" mit dem Ziel, die Entscheidung über die Sanierung bergbaulicher Hinterlassenschaften künftig nach einheitlichen, wissenschaftlich begründeten, ökonomisch angemessenen und transparenten Regeln zu treffen. Sofern die Modellierung der Freisetzung und Ausbreitung von Radionukliden für die Dosisermittlung gemäß Berechnungsgrundlagen Bergbau erforderlich ist, soll diese durch ein gestuftes Herangehen und die Anwendung von speziellen expositionspfadbezogenen Ausschlusskriterien optimiert werden. Leitfadenelemente Dazu wurden für den Expositionspfad Luft und den Expositionspfad Wasser konkrete Handlungsanleitungen entwickelt (Leitfadenelemente). Die fachlichen Grundlagen und ausführliche Erläuterungen zu den Handlungsanleitungen sind in Fachbeiträgen enthalten. Für den Expositionspfad Luft entsprechen die Modellgrundlagen zur atmosphärischen Ausbreitung von Radionukliden nicht mehr dem Stand der Wissenschaft. Für detaillierte Ausbreitungsrechnungen der aus bergbaulichen Hinterlassenschaften freigesetzten Radionuklide in die Atmosphäre wird daher auf das im Auftrag des Bundesumweltministeriums und des BfS entwickelte Atmosphärische Radionuklid-Transport-Modell (ARTM) verwiesen. Arbeitshilfe radioaktive Altlasten Im Februar 2023 wurde mit der Arbeitshilfe radioaktive Altlasten eine Empfehlung von Bundesumweltministerium, BfS und den zuständigen Landesbehörden veröffentlicht. Sie dient als Hilfestellung, um einen bestehenden Altlastenverdacht durch Kontamination mit Radionukliden zu prüfen und zu bewerten. In der Arbeitshilfe werden die Grundsätze und Vorgaben für die Sanierungsplanung sowie das Verhältnis zu anderen rechtlichen Vorschriften dargestellt. Nutzer-Erfahrungen willkommen Das BfS ist an Ihren Erfahrungen bei der Nutzung des Leitfadens und Vorschlägen zu seiner Verbesserung interessiert. Ihre Anregungen, die wir auswerten und gegebenenfalls bei einer Überarbeitung des Leitfadens berücksichtigen werden, senden Sie bitte per E-Mail an bhoffmann@bfs.de . Stand: 09.10.2024

Teilprojekt 4

Das Projekt "Teilprojekt 4" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ingenieurgesellschaft Prof. Kobus und Partner GmbH durchgeführt. Natürliche Isotope sollen als Tracer für die im Bodensee beobachteten Strömungs-, Mischungs- und Stofftransportvorgänge untersucht und für aktuelle Fragestellungen eines vorsorgenden Gewässerschutzes genutzt werden. Es werden die im Projekt punktuell gewonnenen Informationen mittels numerischer Modelle regionalisiert, um die Grundwasserzutritte für Teilräume und den Gesamtsee quantifizieren zu können. Dabei werden die klassischen Methoden der Hydrogeologie mit den Methoden der Seenphysik verknüpft. Spezifische Implementierungen der numerischen Modelle ermöglichen die klein- und großräumige Simulation von Ausbreitungs- und Durchmischungsszenarien von Stoffen für die Kompartimente Freiwasser, Flusswasser, und Grundwasser. Dies führt abschließend zu einer Gesamtbetrachtung möglicher Beeinträchtigungen der Wasserqualität als Ergebnis der Wechselwirkungen des Gesamtsystems See-Grundwasser-Einzugsgebiet. Dies ist vor allem vor dem Hintergrund qualitativer Aspekte für den Bodensee wichtig, da Wasserinhaltsstoffe aus dem unterirdischen Einzugsgebiet über die Grund-/Seewasserinteraktion dem See zufließen und im Übergangsbereich im Sediment zwischen See und Grundwasser chemische und biologische Reaktionen in Abhängigkeit der Milieubedingungen stattfinden. Außerdem stellt sich die Frage, wie die bodennahen Wasserschichten im See, die grundwasserbürtige Anteile haben, sich mit dem Seewasser verteilen und welche Unterschiede sich auf Grund der Seemorphologie bzw. in Abhängigkeit der Tiefe ergeben. Im Teilprojekt werden sowohl Komponenten aus dem Grundwasser als auch aus dem See selbst entwickelt, die auch auf andere Seen übertragen werden können. Dies erfolgt exemplarisch am Ammersee. Der Arbeitsplan des Teilprojektes sieht eine enge Verzahnung mit allen Projektpartnern vor. Darüber hinaus ist eine Zusammenarbeit mit den örtlichen geologischen Diensten notwendig. Ein wichtiger Beitrag wird hierbei vom Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau geleistet.

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