Airlines and airports will likely face an increasing number of noise-impact constraints in future. There are already at least 128 airports worldwide with some type of noise surcharges, and the situation that the air-transport industry faces regarding noise-related environmental constraints on future growth is very grave. As has been shown in other industries, there are conditions under which a market-based mechanism using transferable permits can be used to provide improved control over environmental impacts, and at the same time, allow efficient business operations. MIME is aimed at discovering whether, and how, such mechanisms can be used to improve environmental noise control in air transport. MIME seeks to determine the answers to several basic research questions: (1) How can noise be translated into tradable permits? (2) How would such a system be put into place? (3) Can a market increase the number of viable options? (4) How can ATM contribute to enabling airlines to reach their noise goals? (5) Could this add a fifth dimension to the ICAO 'Balanced Approach' for noise reduction? (6) What is an appropriate regulatory frame work? The MIME project will result in the following:- A system of transferable noise permits that would be initially allocated to airlines;- A method of implementation of noise permits and the means by which the chosen system would be equitably put into place at an airport;- Requirements for tools for calculation of airline noise permit use;- An analytic framework that would enable a single airline to understand the operation of this market and of the value of such noise permits;- Tools to enable airport situations to be judged as advantageous (or not) for such market-based approaches;- Propositions for enabling uniform implementation of the chosen noise permit system at European airports; and- The regulatory framework that would establish and govern this system.
Das Projekt hat zum Ziel, für die Akteure der Lokalen Agenda 21 ein berufsbegleitendes Lernmodell im Themenfeld 'Arbeit und Umwelt' zu entwickeln. Die soziale Dimension der Nachhaltigkeit soll vor dem Hintergrund der Diskussionen um 'Zukunft der Arbeit' und 'zukunftsfähige Arbeits- und Lebensformen' konkretisiert werden. Auf der Basis des Diskussions- und Sachstandes in vier europäischen Ländern (Italien, Deutschland, Schweden, Spanien) wird der Qualifikationsbedarf ermittelt. Diese Bedarfsanalyse bildet die Grundlage für die Konzeption praxisnaher Lerneinheiten, die auf die Entwicklung von Handlungsfähigkeit und fachlicher Kompetenz der lokalen Agenda-Akteure zielen. Das Projekt wird in einem ersten Arbeitsschritt ermitteln, welche Agenda-Aktivitäten im Themenfeld Arbeit und Umwelt bereits durchgeführt worden sind. Hierbei soll in Deutschland vor allem auf die Erfahrungen in den Kommunen von Nordrhein-Westfalen und Bayern zurückgegriffen werden. Weitere Informationen unter: 'http://www.ambiente-lavoro.it'.
Historisch ist das Landschaftsbild in der Nord/West-Pfalz geprägt durch landwirtschaftliche Nutzung. Zur Zeit vollzieht sich in der Landwirtschaft ein rascher Strukturwandel. In erheblichem Umfang fallen dabei bisher landwirtschaftlich genutzte Flächen brach. Das spannungsreiche Bild der nordwestpfälzischen Landschaft, gekennzeichnet durch den Wechsel von Grünland, Acker, Wald und Streuobstwiesen beginnt sich dramatisch zu verändern. Bedingt durch den Strukturwandel verlieren sowohl die freie Landschaft als auch die Siedlungen mehr und mehr ihr gewachsenes Erscheinungsbild. In keiner der vorhandenen Planungen sind der z.Z. erkennbare Strukturwandel in der Landwirtschaft und die sich daraus ergebenden Veränderungen berücksichtigt. Ebenso gehen diese Planungen nur wenig auf das Leitbild der Nachhaltigkeit im Sinne der Agenda 21 ein. Im Rahmen des Projektes soll daher gemeinsam mit den Akteuren in der Gemeinde ein informelles Landschaftsentwicklungskonzept (Leitbilder, Ziele und Projekte) erarbeitet werden, das sich am Leitbild der Nachhaltigkeit orientiert. Die Forschergruppe übernimmt dabei die Mediatorenfunktion. Zu den Aufgaben gehört, den Dialog zwischen den Disziplinen zu initiieren, durch Entwicklung und Visualierung von Szenarien der Landschaftsentwicklung die Diskussion zu vertiefen und zu lenken sowie das informelle Konzept in die Umsetzung zu bringen. In diesem Zusammenhang soll untersucht werden, inwieweit der Handel mit Eingriffs-/Ausgleichsoptionen zur Realisierung des Konzeptes beitragen kann. Das Projekt soll in verschiedene Phasen gegliedert werden. In der anstehenden ersten Phase geht es um die zukünftige Entwicklung des ortsbildprägenden Hausberges. Dazu fanden bereits verschiedene Arbeitssitzungen statt.
In jüngerer Zeit wird durch Politik und Verwaltung der Wunsch nach zeitlich flexiblen Baurechten geäußert. Das gesteigerte Interesse entspringt der vermehrten Beobachtung von Konstellationen, deren planerische Steuerung Probleme bereitet, weil die Nutzungen - von vornherein angestrebt oder nicht - nur eine sehr beschränkte Lebensdauer aufweisen. Dies trifft etwa für Gartenschauen, die EXPO in Hannover oder den Abbau von Bodenschätzen zu. Gleiches gilt, wenn Gemeinden ein Grundstück für die mittelfristig vorgesehene Nutzung sichern und gleichzeitig bis zu deren Aufnahme eine sinnvolle Zwischennutzung zulassen wollen. Zudem verursachen nach Ablauf eines kürzeren Nutzungszyklus leerstehende Spezialbauten wie Musicalhallen ebenso städtebauliche Probleme wie Brachflächen im Innenbereich. Die Schaffung von Baurechten für Zwischennutzungen scheitert in der Praxis häufig an den eingeschränkten Möglichkeiten zur Umplanung nach dem Ende der Zwischennutzung. Zwar werden Baurechte nicht für die Ewigkeit vergeben, sondern können - auch nach einem kürzeren Zeitraum - durch die Bauleitplanung verändert oder entzogen werden. Jedoch muss die Gemeinde bei einer Herabzonung des Grundstücks nach dem Ende der Zwischennutzung mit der Entstehung von passivem Bestandsschutz und der Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen für Bodenwertminderungen nach dem Planungsschadensrecht der Paragraphen 39 ff BauGB rechnen. Nicht zuletzt in Anbetracht der schlechten Haushaltslage der Gemeinden führen diese Regelungen häufig dazu, dass Baurechte für solche Zwischennutzungen erst gar nicht vergeben werden und diese dann gänzlich unterbleiben. Gerade für solche Fälle würde sich die Vergabe von zeitlich flexiblen Baurechten anbieten, deren Dauer sich der jeweiligen Konstellation anpassen ließe. Der Verfasser greift diese Problematik auf und untersucht im ersten Schritt die Möglichkeiten zur rechtlichen Gestaltung von Zwischennutzungen, die das geltende Baurecht bietet. Dabei überprüft er sowohl die verschiedenen Zulässigkeitstatbestände des Baugesetzbuches als auch die konsensualen Instrumente der Paragraphen 11,12 BauGB daraufhin, ob bzw. in welchem Umfang sie befristete oder bedingte Baurechte zulassen. In einem zweiten Schritt beschäftigt sich der Verfasser mit der Frage, inwieweit der Gesetzgeber befristete und bedingte Baurechte als Instrument zur Flexibilisierung der Bauleitplanung einführen könnte. Ein Schwerpunkt der vorliegenden Untersuchung liegt auf der Klärung der Frage, welche Anforderungen Art.14 GG an die Zulässigkeit eines solchen Baurechts auf Zeit stellt. In diesem Zusammenhang wird insbesondere der Umfang des Schutzes von baulichen Nutzungsrechten und die umstrittene Frage nach der sog. Baufreiheit umfassend behandelt. Der Verfasser untersucht auch den bislang wenig behandelten Aspekt der Eigentumsdogmatik, welche Vorgaben Art.14 GG dem Gesetzgeber im Hinblick auf die bloße Neugestaltung von Eigentumsrechten für die Zukunft macht. ...
In welcher Form kann eine ergebnisorientierte Honorierung erfolgreich in das Kulturlandschaftsprogramm in NRW aufgenommen werden? Wie müssen die Prämien ausgestaltet sein, damit Landwirte das Programm akzeptieren?
Die seit mehr als einem Jahrzehnt vorliegenden Beobachtungen ueber 'neuartige Waldschaeden', welche allgemein auf Immissionen zurueckgefuehrt werden, haben u.a. eine intensive Forschungstaetigkeit auf diesem Gebiet angestossen. Diese konzentrierte sich bislang jedoch ueberwiegend darauf, solche Waldschaeden aus naturwissenschaftlicher Sicht beschreiben und erklaeren zu koennen. Oekonomische Analysen der Folgen immissionsbedingter Waldschaeden sind rarer und haben fast nur die Auswirkungen auf die Holzproduktion zum Thema. Nutzeneinbussen der Gesellschaft, welche moeglicherweise auf verringerte Angebote an Schutz- und Erholungsleistungen (Infrastrukturleistungen) des Waldes zurueckgehen koennten, wurden bisher hoechstens am Rande untersucht. Zudem liegen in Deutschland ohnehin nur wenige Erfahrungen mit der monetaeren Bewertung der Nachfrage nach nicht vermarkteten (Umwelt-) Leistungen vor - also solchen Leistungen, welche sich hinsichtlich ihrer Bereitstellung als Allmendegueter bzw. als oeffentliche Gueter charakterisieren lassen. In einem Beitrag des Institutes zu einer umfassenderen Studie zum Problem ausgleichswuerdiger Summations- und Distanzschaeden am Beispiel der 'neuartigen Waldschaeden' sollen zunaechst grundsaetzliche Ueberlegungen dazu angestellt werden, wie Waldschaeden volkswirtschaftliche Kosten abseits der Holzproduktion bewirken koennen. Daran anschliessend sollen fuer einige wichtige Leistungen des Waldes, fuer die Erholungs-, die Wasserschutz-, die Laermschutz-, die Klimaschutz- und Naturschutzleistungen, die Ergebnisse neuerer Untersuchungen zusammengestellt werden, in denen versucht wurde, den Wert dieser Leistungen monetaer zu umreissen.
Bei der inhaltlichen und methodischen Bewaeltigung der Eingriffsregelung innerhalb der von den Bundeslaendern angewandten Bilanzierungsmodelle faellt auf, dass vorrangig Erfassungs- und Bewertungsmassstaebe aus dem Bereich der Schutzgueter Pflanzen und Tiere herangezogen werden. Damit wird methodisch der nach Paragraph 8 (2) BNatSchG durch Massnahmen von Naturschutz und Landschaftspflege zu leistende Ausgleich oder Ersatz erheblicher Beeintraechtigungen der Leistungsfaehigkeit des Naturhaushaltes soweit verkuerzt, dass mangels entsprechender Bewertungskriterien fuer das Schutzgut Boden Ausgleichsmassnahmen hierfuer nur selten zur Realisierung gelangen. Auch der oftmals verwendete 'funktionale Ausgleich', der dem oben genannten Anspruch naeher kommen soll, bezieht seine Bewertungsmassstaebe groesstenteils aus dem Bereich der Schutzgueter Pflanzen und Tiere. Mit dem Forschungsvorhaben sollen vorhabensbezogen, vor allem fuer das Schutzgut Boden, Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen untersucht und hinsichtlich ihrer Relevanz fuer einen umfassenden Naturhaushaltsschutz im Sinne der nachhaltigen Entwicklung beurteilt werden.
Die Auswertung der zentralen Datenbank des SFB 183 soll Rueckschluesse ueber den Einsatz oekologisch wichtiger Faktoren geben und Ansatzpunkte fuer eine umweltvertraegliche Landnutzung aufzeigen. Ziel der Arbeit ist es, die einzelbetrieblichen Kosten verschiedener Massnahmen festzustellen, die zu einer Verringerung der Umweltbelastung beitragen. Daraus koennen Ansaetze zur Hoehe der Ausgleichszahlungen bei oekologisch vertraeglicher Wirtschaftsweise erarbeitet werden. Ein Schwerpunkt wird dabei auf Moeglichkeiten einer Reduktion des Pestizideinsatzes liegen. Denn gerade der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln hat weitreichende Auswirkungen auf die Flora und Fauna eines Oekosystems und nicht zuletzt auch auf den Menschen. In diesem Bereich besteht noch erheblicher Handlungsbedarf.
Die seit der Novellierung des Bau ROG bestehenden Handlungsspielräume für die kommenden zur Erfüllung naturschutzrechtlich begründeter Kompensationspflichten haben zu bundesweit unterschiedlichen Konzepten geführt. Diese Konzepte (Flächen- und Maßnahmenpools sowie flankierende Maßnahmen zur Verbesserung der Umsetzung) sind auf ihre Übertragbarkeit auf den Berlin-Brandenburger Verflechtungsraum zu prüfen. Insbesondere die Möglichkeiten der interkommunalen Kooperation sind aufzuzeigen. Darüberhinaus soll die Funktion interkommunaler Poolmodelle für die Regionalparkentwicklung untersucht werden (Eignung der Maßnahmen, Anforderungen etc.)
Herausarbeitung des Umfangs landwirtschaftlichen Eigentums, Untersuchung der Einschraenkungsmoeglichkeiten und der Entschaedigungserfordernisse, im Rahmen der Fragestellung des SFB 299.
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