Bislang fehlt es an georeferenzierten Daten zu potentiellen ökologischen Vorrangflächen (öVF) innerhalb der Produktionsfläche, welche vor dem Hintergrund der Notwendigkeit zu ökologischen Leistungen eine attraktive Handlungsoption des landwirtschaftlichen Umweltengagements darstellen. Vor allem bei der Einrichtung von ÖVF auf Minderertragsarealen innerhalb der Anbaufläche. Gesamtziel des Forschungsprojektes ist die Identifikation von potentiellen Minderertragsflächen durch Trockenstress mittels hochaufgelöster Fernerkundungsdaten innerhalb der landwirtschaftlichen Produktionsflächen und deren Integration in den Prozessablauf des Verzeichnis regionalisierter Kleinstrukturanteile (KS-Verzeichnis) am JKI als Komponente des Risikomanagements bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln. Die Arbeitsplanung sieht folgende Arbeitspakete vor: (1) Bedarfsanalyse und Bestandsaufnahme (2) Datenvorbereitung (3) Prozessanalyse (4) Aufbau und Umsetzung der modularen Prozesskette (5) Integration in die behördliche Prozesskette. Da bisher keine effizienten und kostengünstigen Methoden für eine zeitnahe Quantifizierung von Minderertragsstandorten auf den Agrarflächen bestehen, fehlen praktizierbare Lösungen für - a) flächenrelevante Ausgleichszahlungen für die Landwirte bezüglich der realen Ausfälle auf den Kulturflächen und - b) Möglichkeiten der Anrechnung von Minderertragsstandorten für eingetretene ökologische Vorteilswirkungen. Für beide Fälle bestehen, insbesondere unter der Annahme einer Zunahme von Witterungsextremen im Zuge von Klimaänderungen, erhebliche Handlungsunsicherheiten in behördlichen Strukturen. Durch den Aufbau eines robusten Verfahrens zum Erkennen und Extrahieren trockener und leicht erwärmbarer Standorte (Sandstand, Trockenkuppen) und den Wissenstransfer wird das JKI in die Lage versetzt, das KS-Verzeichnis sukzessive um in-field Flächen zu ergänzen und dadurch die Datengrundlage und Kompetenz im Bereich der Fernerkundung zur Politikberatung weiter zu verbessern.
Über die Hälfe des weltweiten Bestands des Rotmilans brütet in Deutschland. In Schleswig-Holstein hat die Art ihren Verbreitungsschwerpunkt in den südöstlichen Landesteilen. Hier brüten etwa 75 Brutpaare auf nahezu 3300 km2. Auch Schleswig-Holstein hat daher eine ganz besondere Verantwortung für den Erhalt dieser Greifvogelart.Rotmilane finden in unserer Feldflur immer weniger Nahrung, weil durch den fortschreitenden Flächennutzungswandel die Zahl der Flächen mit einem reichhaltigen Angebot an Beutetieren stark rückläufig ist. Während der Brutzeit sind Feldmäuse, neben Insekten, Regenwürmern oder auch Vögeln eine Hauptnahrungsquelle für den Milan. Weitere Gefährdungsquellen für eine erfolgreiche Brut, die in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewinnen, sind Störungen im Horstbereich, unter anderem durch Holzeinschläge. Das Rotmilan-Projekt hat zum Ziel, durch die Beratung von Flächennutzenden sowie -eigentümerinnen und -eigentümern Horst-Standorte zu sichern und zusätzlich eine landwirtschaftliche Flächennutzung zu etablieren, welche die Nahrungsverfügbarkeit für den Rotmilan verbessern kann. Die Kurt und Erika Schrobach-Stiftung hat deshalb zusammen mit dem Deutschen Verband für Landschaftspflege (DVL) eine besonders 'Milan-freundliche' Kleegras-Bewirtschaftung entwickelt, von der auch weitere Wildarten der Feldflur profitieren. In den Kreisen Lauenburg, Stormarn und Segeberg, einem Verbreitungsschwerpunkt des Rotmilans in Schleswig-Holstein, werden Bewirtschaftungsverträge angeboten. Die teilnehmenden Landwirtschaftsbetriebe erhalten für das angepasste Kleegras-Management Ausgleichszahlungen, die aus Artenschutzmitteln des Landes Schleswig-Holstein finanziert werden. Gleichzeitig erfolgt eine Beratung zu Agrarumweltprogrammen. Das Projekt ist Bestandteil des bundesweiten Vorhabens 'Rotmilan - Land zum Leben', das im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit gefördert wird. Den Eigenanteil der Förderung stellt die Kurt und Erika Schrobach-Stiftung. Weitere Kooperationspartnerin ist die Ornithologische Arbeitsgemeinschaft Schleswig-Holstein und Hamburg, die für die Bestandserhebungen zuständig ist.
Ziel dieses Forschungsvorhabens ist die Erarbeitung von Aussagen zur Akzeptanz der durch die Energiewende ausgelösten Auswirkungen auf die Kosten und Qualität der Energieversorgung. Unter Berücksichtigung von sozio-ökonomischen Charakteristika, Umwelteinstellungen und Energie-Bildung wird die Akzeptanz dieser Auswirkungen mit Hilfe empirischer Haushaltsdaten untersucht. Anhand von Discrete-Choice Experimenten werden die Präferenzen der Bürger für die Versorgungssicherheit mit Strom sowie den Ausbau der Stromnetze und der Erneuerbaren-Energien-Anlagen anhand ihrer Zahlungsbereitschaft (Willingness-to-pay, WTP) und der Akzeptanz von Kompensationszahlungen (Willingness-to-accept, WTA) ermittelt. Zudem werden diese beiden Präferenzmaße einem Methodenvergleich unterzogen und analysiert, wie unterschiedliche Informationsstände auf diese Maße wirken. Das Forschungsvorhaben besteht aus drei Elementen: Zuerst werden basierend auf Haushaltsbefragungen individuelle Zahlungsbereitschaften für die Versorgungssicherheit mit Strom sowie Kompensationszahlungen für den Ausbau der Stromnetze ermittelt (E1). Unter Verwendung von Haushaltsgewichten werden diese sodann auf die gesamtgesellschaftliche Ebene zu repräsentativen Aussagen aggregiert (E2). Unter Zuhilfenahme der Erkenntnisse aus dem Methodenvergleich können im Dialog mit von der Energiewende betroffenen Verbänden konkrete Handlungsempfehlungen erarbeitet werden (E3).
Evaluierung der Besonderen Ausgleichsregelung und der Eigenversorgung von Neuanlagen. a) bis 30.10.16: vorläufige Ergebnisse der Analyse der historischen Antragsdaten und Bewilligungen des BAFA im Rahmen der BesAR für die Antragsjahre 2010 bis 2015 b) bis 1.8.17: Zwischenbericht mit Untersuchung der energiewirtschaftlichen und ökonomischen Aspekte der BesAR und der Eigenerzeugung c) bis 15.02.18: Endbericht mit Aktualisierung Zwischenbericht und Entwicklung ab 2016 d) bis 15.10.18: Endbericht mit Aktualisierung mit den dann verfügbaren Daten.
Ein wichtiges Ziel des landwirtschaftlichen Hochwasserschutzes besteht darin, das Wasser möglichst in der Fläche zu halten. Dabei kommt der Landwirtschaft als größtem Flächennutzer eine besondere Bedeutung zu. Grundvoraussetzung ist eine standortangepasste Nutzung, die auf die Geländeverhältnisse, die klimatischen Voraussetzungen und Bodeneigenschaften Rücksicht nimmt. Eine hochwasserverträgliche Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen beinhaltet alle Maßnahmen, die den Oberflächenabfluss reduzieren, wie erhöhter Bodenbedeckungsgrad, größere Oberfl ächenrauigkeit, Vermeidung von Bodenverdichtungen, stabile Bodengefüge und Bodenaggregate, Steigerung der Infiltrationsrate, Vermeidung von Splash-Wirkung und Verschlämmung. Eine wichtige Maßnahme ist die Erhaltung einer lang anhaltenden Bodenbedeckung durch Hauptfrüchte mit langer Vegetationszeit und hoher Bestandesdichte. Dies wird erreicht durch Zwischenfruchtanbau und Untersaaten und andererseits durch die Vermeidung von spät schließenden Reihenfrüchten wie Mais, Kartoffeln und Zuckerrüben. Weiters bedeutsam ist die Erhaltung eines infi ltrationsfähigen Bodengefüges durch Verzicht auf tiefe Bodenwendung, Mulchsaatverfahren, die ausreichende Zufuhr von organischer Substanz und die Bearbeitung hängiger Flächen quer zum Hang. Schließlich sollen vorhandene Bodenverdichtungen gelockert und neue Verdichtungen vermieden werden, z.B. durch eine Verringerung der Befahrhäufigkeit, eine Verminderung des Kontaktfl ächendrucks und ein Befahren der Flächen nur bei tragfähigem Bodenzustand. Im vorliegenden Modell wurde einerseits die Hochwasserprävention auf landwirtschaftlichen Flächen bewertet, indem die lokalen naturräumlichen Verhältnisse der landwirtschaftlichen Nutzung gegenübergestellt wurden, um den Wasserabfluss aus landwirtschaftlichen Flächen ersichtlich zu machen. Für die Bewertung der Hochwasserempfindlichkeit der landwirtschaftlichen Flächen wurden zusätzlich die Flächen nach ihrer Überflutungshäufigkeit klassifiziert. So können nun bestimmte Maßnahmen einerseits räumlich gezielt den Wasserabfluss minimieren und andererseits die Schäden im Hochwasserfall gering halten. Um die Bewertungen und die Vorgangsweise zu veranschaulichen wurde die Gemeinde Seitenstetten als Beispielsregion herangezogen. Es liegt dort jedoch kein behördliches Verfahren zur Gebietsausweisung von jenen Einzelflächen oder Schlägen vor, die in Zukunft für den Hochwasserschutz bedeutend sein könnten. Beispielsprojekte im Ausland zeigen, dass durch eine sorgfältige agronomische Standortanalyse ein Maßnahmenkatalog für sensible Teilgebiete zusammengestellt werden kann, ohne Entzug von Flächen und anderen tiefgreifenden Betriebsumstellungen. Die Maßnahmen sind meistens relativ einfach plan- und umsetzbar, können insgesamt jedoch in ihrer standortangepassten kombinierten Form sehr effektiv wirken. usw.
Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD sieht vor, dass Strom aus Erneuerbaren Energien, der sonst abgeregelt werden müsste, für weitere Anwendungen, wie zum Beispiel im Wärmebereich genutzt werden soll. Die Studie Power-to-Heat zur Integration von ansonsten abgeregeltem Strom aus Erneuerbaren Energien widmet sich genau diesem Thema. Zunächst werden in der Studie mögliche Einsatzfelder identifiziert. Diese sind der Einsatz im Regelleistungsmarkt zur Reduktion der konventionellen Must-Run-Kraftwerke, der Einsatz bei Netzengpässen um die Abregelung der EE im Rahmen des Einspeisemanagements zu vermeiden und der Einsatz bei negativen Preisen, um eine Abregelung in der Marktprämie einzuschränken und ggf. die EEG-Umlage zu senken. PtH wird derzeit bereits im Regelleistungsmarkt genutzt - für die beiden anderen Anwendungsfälle fehlen derzeit die geeigneten Rahmenbedingungen für eine Umsetzung. Die Studie schlägt hier Anpassungen des Rechtsrahmens vor, die einen energiewirtschaftlich sinnvollen Einsatz von PtH in diesen Einsatzbereichen ermöglicht. Dazu zählt: - Die Einführung eines Auktionsmodells für Strom der im Einspeisemanagement abgeregelt wird (Verkauf des Stroms an PtH-Anlagen). Die Auktion wird unter Berücksichtigung der entsprechenden technischen Voraussetzungen für eine Netzentlastung vom ÜNB durchgeführt. Auktionserlöse werden dazu genutzt die Netzentgelte zu entlasten. - Die Reduktion der EEG-Umlage auf 1,5 ct/kWh für PtH, um einen Einsatz im Strommarkt bereits bei einem negativen Preis von minus 20 EUR/MWh zu ermöglichen. Derzeit kann PtH aufgrund der Höhe der Entgelte, Umlagen, Steuern und Abgaben erst bei minus 70 EUR/MWh ohne Verluste eingesetzt werden und somit erst nachdem bereits Windenergieanlagen in der Marktprämie abgeregelt werden. Durch beide Vorschläge kann dem Strom ökologisch sinnvoll eine Nutzung im Wärmsektor ermöglicht werden - zudem zahlt der gegenüber dem Status Quo zusätzlich aber aus volkswirtschaftlicher Sicht kostenfreien Verbrauchs des Stroms einen Beitrag zu Umlagen und Entgelten.
Das Natura 2000-Netzwerk ist das zentrale Instrument für Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt in Europa. Rund 24% der Waldfläche in Deutschland liegt in Natura 2000 Gebieten. FFH-Gebiete liegen dabei zu 28% im Privatwald. Zur Umsetzung der Ziele von Natura 2000 bietet die EU Finanzierungsinstrumente an, die aber derzeit aus verschiedenen Gründen kaum zur Unterstützung betroffener Waldbesitzer beitragen. Für Waldbesitzer können sich aus verpflichtenden Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen in Natura 2000-Gebieten Bewirtschaftungseinschränkungen und damit finanzielle Einbußen ergeben. Trotz eines entsprechenden EU-Fördertitels geben viele privaten Waldbesitzer an keinen ausreichenden Ausgleich für die Natura 2000-bedingten Nutzungseinschränkungen zu erhalten. Zudem werden vorhanden EU-Mittel zur Aufwertung von Waldökosystemen im Rahmen von 'Waldumweltmaßnahmen' kaum von den Bundesländern abgerufen. Vor dem Hintergrund der neuen EU-Förderperiode 2014-2020 soll die Studie die Erfahrungen mit Förderinstrumenten zur Umsetzung von Natura 2000 im Privatwald der vergangenen EU-Förderperiode (2007-2013) aufarbeiten. Darauf aufbauend sollen praxisorientierte Lösungsvorschläge für die zukünftige Ausgestaltung von Finanzierungsinstrumenten zur Umsetzung von Natura 2000 im Privatwald erarbeitet, sowie mögliche Herausforderungen der Umsetzung skizziert werden. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf der Nutzung von EUMitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Für die Studie werden die ELER Programmierungen und Kompensationsinstrumente verschiedener Bundesländer analysiert. Darüber hinaus werden Interviews mit Privatwaldbesitzern durchgeführt, um deren Erfahrungen mit der bisherigen Umsetzung von Natura 2000 abzufragen. Zur Zielgruppe der Studie zählen in erster Linie die Fachverwaltungen in den Ländern (Naturschutz- und Forstverwaltung), die sich mit der Gestaltung und Um-setzung von EU-Förderprogrammen im Naturschutzbereich befassen.
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