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Leico - Leitungs-Check-Online

Leico steht für Leitungs-check-online und hat bereits mehr als 17.400 Infrastrukturbetreiber (ISB) aller Sparten (Wasser/Abwasser, Strom, Gas, Telekommunikation, Fernwärme, Biogas, erneuerbare Energien) deutschlandweit eingebunden. Mehr als 50% dieser ISB’s haben dabei ihre konkreten Versorgungsflächen in die Leico-Datenbank eingestellt. Damit ist Leico deutschlandweit führend. Leico bietet der Bauwirtschaft und allen Auskunftssuchenden die mit Abstand größte Erreichbarkeit von mehr als 90% aller Netzbetreiber und trägt so zur nachhaltig verbesserten Sicherheit im Bau- und Planungsbereich sowie zur Beschleunigung der Prozesse in der baulichen Umsetzung bei. Leico hilft, die zuständigen Infrastrukturbetreiber (ISB) zu identifizieren und diese mit einer gebündelten Leitungsanfrage zu erreichen. Unsere Angebote reichen von der kostenlosen Leitungsanfrage einzelner ISB über die Recherche und Zuleitung von Leitungsanfragen an alle zuständigen ISB bis hin zur vollständigen Abwicklung der Leitungsanfrage als Dienstleistung. In Bundesland Berlin werden auch Sondernutzungsanträge, Zustimmungsanträge nach dem TKG und Verkehrsrechtliche Anordnungen an das Land Berlin und den Bezirken übertragen und Bescheide mittels Rückkanal zurückübertragen. Leico bietet allen Infrastrukturbetreibern in Deutschland die Möglichkeit, ihre Versorgungsflächen sowie Metainformationen zu ihren Netzbereichen kostenfrei in der Leico-Datenbank zu hinterlegen und aktuell zu halten. Zusätzlich können sie Leico als zentralen (und für die Auskunftssuchenden kostenlosen) Eingangskanal für Leitungsanfragen nutzen. Zur effizienten Bearbeitung eingehender Leitungsanfragen stellt die infrest den Infrastrukturbetreibern halb- bzw. vollautomatische Auskunftslösungen sowie passgenaue Dienstleistungsangebote zur Verfügung. Darüber hinaus haben wir in Zusammenarbeit mit führenden Softwareanbietern standardisierte Schnittstellen zu Planauskunftslösungen implementiert.

Rohrnetzplan Wasser Stadtwerke Bergen

Der Rohrnetzplan Wasser zeigt die Wasserleitungen im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Bergen. Die Daten werden derzeit digital erfasst. Sie liegen aktuell zu ca. 50% digital vor.

Fischereibuch

Das Fischereirecht im Land Brandenburg gibt die ausschließliche Befugnis, in einem Gewässer Fische einschließlich deren Laich, Neunaugen, Krebse, Muscheln sowie Fischnährtiere zu hegen, zu fangen und sich mit Ausnahme geschützter Arten anzueignen. Das Fischereirecht verpflichtet auch zur Einhaltung, Förderung und Hege eines der Größe und Beschaffenheit des Gewässers entsprechenden heimischen Fischbestandes in naturnaher Artenvielfalt. Für die Gewässer des Landes Brandenburg existieren eine Vielzahl von Fischereirechten. Es wird zwischen Eigentumsfischereirechten und selbständigen Fischereirechten unterschieden. Bestehen an derselben Gewässerstrecke mehrere Fischereirechte oder steht an demselben Gewässergrundstück mehreren Personen ein Fischereirecht zu, spricht man von Koppelfischerei. Fischereirechte werden auf Antrag ins Fischereibuch des Landes Bandenburg eingetragen. Wenn die überwiegende Wahrscheinlichkeit des Bestehens eines Fischereirechtes festgestellt wurde, kann das Fischereirecht ins Fischereibuch eingetragen werden. Rechtliche Voraussetzung für das Bestehen eines selbständigen Fischereirechtes ist der Nachweis der Eintragung in das Fischereiregister der ehemaligen Räte der Bezirke der DDR bzw. mindestens einer erfolgten Antragstellung für die Eintragung nach Paragraf 11 Absatz 2 des Gesetzes über die Binnen- und Küstenfischerei der DDR vom 2. Dezember 1959. Danach waren alle Fischereirechte erloschen, welche nicht bis zum 31. Dezember 1960 zur Eintragung in das damalige Fischereiregister der DDR angemeldet waren. Auskünfte über ins Fischereibuch des Landes Brandenburg eingetragene Fischereirechte können bei Vorhandensein eines berechtigten Interesses auf formlosen schriftlichen Antrag erteilt werden. Das Fischereirecht im Land Brandenburg gibt die ausschließliche Befugnis, in einem Gewässer Fische einschließlich deren Laich, Neunaugen, Krebse, Muscheln sowie Fischnährtiere zu hegen, zu fangen und sich mit Ausnahme geschützter Arten anzueignen. Das Fischereirecht verpflichtet auch zur Einhaltung, Förderung und Hege eines der Größe und Beschaffenheit des Gewässers entsprechenden heimischen Fischbestandes in naturnaher Artenvielfalt. Für die Gewässer des Landes Brandenburg existieren eine Vielzahl von Fischereirechten. Es wird zwischen Eigentumsfischereirechten und selbständigen Fischereirechten unterschieden. Bestehen an derselben Gewässerstrecke mehrere Fischereirechte oder steht an demselben Gewässergrundstück mehreren Personen ein Fischereirecht zu, spricht man von Koppelfischerei. Fischereirechte werden auf Antrag ins Fischereibuch des Landes Bandenburg eingetragen. Wenn die überwiegende Wahrscheinlichkeit des Bestehens eines Fischereirechtes festgestellt wurde, kann das Fischereirecht ins Fischereibuch eingetragen werden. Rechtliche Voraussetzung für das Bestehen eines selbständigen Fischereirechtes ist der Nachweis der Eintragung in das Fischereiregister der ehemaligen Räte der Bezirke der DDR bzw. mindestens einer erfolgten Antragstellung für die Eintragung nach Paragraf 11 Absatz 2 des Gesetzes über die Binnen- und Küstenfischerei der DDR vom 2. Dezember 1959. Danach waren alle Fischereirechte erloschen, welche nicht bis zum 31. Dezember 1960 zur Eintragung in das damalige Fischereiregister der DDR angemeldet waren. Auskünfte über ins Fischereibuch des Landes Brandenburg eingetragene Fischereirechte können bei Vorhandensein eines berechtigten Interesses auf formlosen schriftlichen Antrag erteilt werden.

Fahrplandatenbank

Fahrplandatenbank inkl. Haltestellendaten für die INSA-Auskunft

Geoserver - Liegenschaftskataster-Auskunft

Das Amtliche Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) ist das flurstücksbezogene Basisinformationssystem des Liegenschaftskatasters des Landes Schleswig-Holstein. Flurstücke und Gebäude (Liegenschaften) werden darin flächendeckend für das ganze Landesgebiet nachgewiesen. Durch die laufende Einarbeitung aller Liegenschaftsvermessungen und den Datenabgleich mit anderen Stellen, wie .B. den Grundbuchämtern, wird ALKIS ständig aktualisiert. Auszüge aus dem Liegenschaftskataster erhalten Sie im Verwaltungsportal Schleswig-Holstein-Service unter service.schleswig-holstein.de. Dort bietet die Liegenschaftskataster-Auskunft im Geoserver 2.0 die Möglichkeit amtliche Auszüge mit Angaben über Flurstücke und ihre Grenzen, Gebäude, Bodenschätzungen sowie Eigentümerangaben online als Download-PDF zu beziehen. Um die Auskunft nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst als Firma/Behörde im Schleswig-Holstein-Service registrieren und eine schriftliche Vereinbarung mit dem Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein (LVermGeo SH) abschließen. Für Vertragspartner wie Kreise, Ämter und Gemeinden sowie Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure gilt dies entsprechend.

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