Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Teil 1 Allgemeine Bestimmungen § 1 Ziel des Gesetzes § 1a Zeitliche Transformation § 2 Besondere Bedeutung der erneuerbaren Energien § 3 Begriffsbestimmungen § 4 Ausbaupfad § 4a Strommengenpfad § 5 Ausbau im In- und Ausland § 6 Finanzielle Beteiligung der Kommunen am Ausbau § 7 Gesetzliches Schuldverhältnis Teil 2 Anschluss, Abnahme, Übertragung und Verteilung Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen § 8 Anschluss § 8a Flexible Netzanschlussvereinbarungen § 8b Mitteilung des Einspeiseortes § 9 Technische Vorgaben § 10 Ausführung und Nutzung des Anschlusses § 10a Messstellenbetrieb; Übergangsregelung für Steckersolargeräte § 10b Vorgaben zur Direktvermarktung § 10c Zuordnung geringfügiger Verbräuche § 11 Abnahme, Übertragung und Verteilung § 11a Recht zur Verlegung von Leitungen § 11b Recht zur Überfahrt während der Errichtung und des Rückbaus Abschnitt 2 Kapazitätserweiterung § 12 Erweiterung der Netzkapazität § 13 Schadensersatz § 14 (weggefallen) § 15 (weggefallen) Abschnitt 3 Kosten § 16 Netzanschluss § 17 Kapazitätserweiterung § 18 (weggefallen) Teil 3 Marktprämie und Einspeisevergütung Abschnitt 1 Arten des Zahlungsanspruchs § 19 Zahlungsanspruch § 20 Marktprämie § 21 Einspeisevergütung und Mieterstromzuschlag § 21a Sonstige Direktvermarktung § 21b Zuordnung zu einer Veräußerungsform, Wechsel § 21c Verfahren für die Zuordnung und den Wechsel Abschnitt 2 Allgemeine Bestimmungen zur Zahlung § 22 Wettbewerbliche Ermittlung der Marktprämie § 22a Pilotwindenergieanlagen an Land § 22b Bürgerenergiegesellschaften § 23 Allgemeine Bestimmungen zur Höhe der Zahlung § 23a Besondere Bestimmung zur Höhe der Marktprämie § 23b Besondere Bestimmung zur Einspeisevergütung bei ausgeförderten Anlagen § 23c Anteilige Zahlung § 24 Zahlungsansprüche für Strom aus mehreren Anlagen § 25 Beginn, Dauer und Beendigung des Anspruchs § 26 Abschläge, Fälligkeit und Endabrechnung § 27 Aufrechnung § 27a (weggefallen) Abschnitt 3 Ausschreibungen Unterabschnitt 1 Allgemeine Ausschreibungsbestimmungen § 28 Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Windenergie an Land § 28a Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Solaranlagen des ersten Segments § 28b Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Solaranlagen des zweiten Segments § 28c Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Biomasse § 28d Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Biomethananlagen § 28e Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Innovationsausschreibungen § 28f Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung § 28g Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff § 29 Bekanntmachung § 30 Anforderungen an Gebote § 30a Ausschreibungsverfahren § 31 Sicherheiten § 32 Zuschlagsverfahren § 33 Ausschluss von Geboten § 34 Ausschluss von Bietern § 34a Unionsfremde Bieter § 35 Bekanntgabe der Zuschläge und anzulegender Wert § 35a Entwertung von Zuschlägen Unterabschnitt 2 Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land § 36 Gebote für Windenergieanlagen an Land § 36a Sicherheiten für Windenergieanlagen an Land § 36b Höchstwert für Windenergieanlagen an Land § 36c Ausschluss von Geboten für Windenenergieanlagen an Land § 36d (weggefallen) § 36e Erlöschen von Zuschlägen für Windenergieanlagen an Land § 36f Änderungen nach Erteilung des Zuschlags für Windenergieanlagen an Land § 36g (weggefallen) § 36h Anzulegender Wert für Windenergieanlagen an Land § 36i Dauer des Zahlungsanspruchs für Windenergieanlagen an Land § 36j Zusatzgebote § 36k (weggefallen) Unterabschnitt 3 Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments § 37 Gebote für Solaranlagen des ersten Segments § 37a Sicherheiten für Solaranlagen des ersten Segments § 37b Höchstwert für Solaranlagen des ersten Segments § 37c Nichtberücksichtigung von Geboten in benachteiligten Gebieten; Verordnungsermächtigung für die Länder § 37d Besonderes Zuschlagsverfahren für Solaranlagen des ersten Segments § 37e Erlöschen von Zuschlägen für Solaranlagen des ersten Segments § 38 Zahlungsberechtigung für Solaranlagen des ersten Segments § 38a Ausstellung von Zahlungsberechtigungen für Solaranlagen des ersten Segments § 38b Anzulegender Wert für Solaranlagen des ersten Segments Unterabschnitt 4 Ausschreibungen für Solaranlagen des zweiten Segments § 38c Gebote für Solaranlagen des zweiten Segments § 38d Projektsicherungsbeitrag § 38e Höchstwert für Solaranlagen des zweiten Segments § 38f Zuschläge für Solaranlagen des zweiten Segments § 38g Dauer des Zahlungsanspruchs für Solaranlagen des zweiten Segments § 38h Anzulegender Wert für Solaranlagen des zweiten Segments § 38i (weggefallen) Unterabschnitt 5 Ausschreibungen für Biomasseanlagen § 39 Gebote für Biomasseanlagen § 39a Sicherheiten für Biomasseanlagen § 39b Höchstwert für Biomasseanlagen § 39c Ausschluss von Geboten für Biomasseanlagen § 39d Zuschlagsverfahren für Biomasseanlagen § 39e Erlöschen von Zuschlägen für Biomasseanlagen § 39f Änderungen nach Erteilung des Zuschlags für Biomasseanlagen § 39g Einbeziehung bestehender Biomasseanlagen § 39h Dauer des Zahlungsanspruchs für Biomasseanlagen § 39i Besondere Zahlungsbestimmungen für Biomasseanlagen Unterabschnitt 6 Ausschreibungen für Biomethananlagen § 39j Anwendbarkeit des Unterabschnitts 5 § 39k Gebote für Biomethananlagen § 39l Höchstwert für Biomethananlagen § 39m Besondere Zahlungsbestimmungen für Biomethananlagen Unterabschnitt 7 Ausschreibungen für innovative Konzepte § 39n Innovationsausschreibungen § 39o Ausschreibungen für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung § 39p Ausschreibungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff § 39q Besondere Zahlungsbestimmungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff Abschnitt 4 Gesetzliche Bestimmung der Zahlung Unterabschnitt 1 Anzulegende Werte § 40 Wasserkraft § 41 Deponie-, Klär- und Grubengas § 42 Biomasse § 43 Vergärung von Bioabfällen § 44 Vergärung von Gülle § 44a Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus Biomasse § 44b Gemeinsame Bestimmungen für Strom aus Gasen § 44c Sonstige gemeinsame Bestimmungen für Strom aus Biomasse § 45 Geothermie § 46 Windenergie an Land § 46a (weggefallen) § 46b (weggefallen) § 47 (weggefallen) § 48 Solare Strahlungsenergie § 48a Mieterstromzuschlag bei solarer Strahlungsenergie § 49 Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus solarer Strahlungsenergie Unterabschnitt 2 Zahlungen für Flexibilität § 50 Zahlungsanspruch für Flexibilität § 50a Flexibilitätszuschlag für neue Anlagen § 50b Flexibilitätsprämie für bestehende Anlagen Abschnitt 5 Rechtsfolgen und Strafen § 51 Verringerung des Zahlungsanspruchs bei negativen Preisen § 51a Verlängerung des Vergütungszeitraums bei negativen Preisen § 51b Verringerung des Zahlungsanspruchs für Biogasanlagen in Ausschreibungen bei schwach positiven und negativen Preisen § 52 Zahlungen bei Pflichtverstößen § 52a Netztrennung oder Unterbindung der Einspeisung durch andere Maßnahmen bei schweren Pflichtverstößen § 53 Verringerung der Einspeisevergütung § 53a (weggefallen) § 53b Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Regionalnachweisen § 53c Verringerung des Zahlungsanspruchs bei einer Stromsteuerbefreiung § 54 Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments § 54a (weggefallen) § 55 Pönalen § 55a Erstattung von Sicherheiten § 55b Rückforderung Teil 4 Weitergabe und Vermarktung des Stroms aus erneuerbaren Energien § 56 Weitergabe an den Übertragungsnetzbetreiber § 57 Vermarktung durch die Übertragungsnetzbetreiber § 58 Weitere Bestimmungen § 59 (weggefallen) § 60 (weggefallen) § 61 (weggefallen) § 62 (weggefallen) § 63 (weggefallen) § 64 (weggefallen) § 65 (weggefallen) § 66 (weggefallen) § 67 (weggefallen) § 68 (weggefallen) § 69 (weggefallen) Teil 5 Transparenz Abschnitt 1 Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten § 70 Grundsatz § 71 Anlagenbetreiber § 72 Netzbetreiber § 73 Übertragungsnetzbetreiber § 74 Vorausschau des weiteren Ausbaus § 75 (weggefallen) § 76 Information der Bundesnetzagentur § 77 Information der Öffentlichkeit Abschnitt 2 Stromkennzeichnung und Doppelvermarktungsverbot § 78 (weggefallen) § 79 Herkunftsnachweise § 79a Regionalnachweise § 80 Doppelvermarktungsverbot § 80a Kumulierung Teil 6 Rechtsschutz und behördliches Verfahren § 81 Clearingstelle § 82 Verbraucherschutz § 83 Einstweiliger Rechtsschutz § 83a Rechtsschutz bei Ausschreibungen § 84 Nutzung von Seewasserstraßen § 84a (weggefallen) § 85 Aufgaben der Bundesnetzagentur § 85a Festlegung zu den Höchstwerten bei Ausschreibungen § 85b Auskunftsrecht und Datenübermittlung § 85c Festlegung zu den besonderen Solaranlagen § 85d Festlegung zu flexibler Speichernutzung § 86 Bußgeldvorschriften § 87 Benachrichtigung und Beteiligung der Bundesnetzagentur bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten Teil 7 Verordnungsermächtigungen, Berichte, Übergangsbestimmungen Abschnitt 1 Verordnungsermächtigungen § 88 Verordnungsermächtigung zu Ausschreibungen für Biomasse § 88a Verordnungsermächtigung zu grenzüberschreitenden Ausschreibungen § 88b Verordnungsermächtigung zur Anschlussförderung von Güllekleinanlagen § 88c Verordnungsermächtigung zur Zielerreichung § 88d Verordnungsermächtigung zu Innovationsausschreibungen § 88e Verordnungsermächtigung zu den Ausschreibungen für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung § 88f Verordnungsermächtigung zu den Ausschreibungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff § 89 Verordnungsermächtigung zur Stromerzeugung aus Biomasse § 90 Verordnungsermächtigung zu Nachhaltigkeitsanforderungen für Biomasse § 91 Verordnungsermächtigung zum Ausgleichsmechanismus § 92 Verordnungsermächtigung zu Herkunftsnachweisen und Regionalnachweisen § 93 Verordnungsermächtigung zu Anforderungen an Grünen Wasserstoff § 94 Verordnungsermächtigung zu systemdienlichem Anlagenbetrieb § 95 Weitere Verordnungsermächtigungen § 96 Gemeinsame Bestimmungen Abschnitt 2 Kooperationsausschuss, Monitoring, Berichte § 97 Kooperationsausschuss § 98 Jährliches Monitoring zur Zielerreichung § 99 Erfahrungsbericht § 99a Fortschrittsbericht Windenergie an Land § 99b Bericht zur Bürgerenergie Abschnitt 3 Schlussbestimmungen § 100 Übergangsbestimmungen § 101 Beihilferechtlicher Genehmigungsvorbehalt Anlagen Anlage 1: Höhe der Marktprämie Anlage 2: Referenzertrag Anlage 3: Voraussetzungen und Höhe der Flexibilitätsprämie Anlage 4: (weggefallen) Anlage 5: Südregion
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, Ich möchte gerne wissen, ob das Umweltbundesamt mir als EVC- Halter Auskunft geben muss , wer für mein Fahrzeug die THG Quote für 2025 beantragt hat? Zum konkreten Hintergrund: Ich fahre seit letztem Jahr ein EVC Für 2024 habe ich über den ADAC die THG Prämie erhalten Für 2025 bietet der ADAC diese Dienstleistung nicht mehr an. Deshalb habe ich für 2025 CHECK24 mit der Beantragung beauftragt. Von CHECK24 habe ich die Auskunft erhalten, dass das Umweltbundesamt den Antrag abgelehnt hat, weil er bereits anderweitig beantragt wurde. Daraufhin habe ich das Umweltbundesamt kontaktiert und um Klärung gebeten. Die Antwort des Bürgerservice Umweltbundesamts ist skurril: Wir bitten um Verständnis, dass wir keine individuellen Antworten auf ihre Fragen geben können. Insbesondere Auskunftsanfragen zu abgelehnten Fahrzeugen sowie allgemeine Fragen zum Verfahren können nicht beantwortet werden. Meine Nachfrage blieb unbeantwortet. Für mich bedeutet das, dass die Ablehnung meines Anspruchs absolut bleibt, weil die ablehnendere Stelle mir keine Möglichkeit gibt, den offensichtlich vorliegenden Fehler zu korrigieren. Dafür habe ich keinerlei Verständnis! Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Erster Teil Allgemeine Vorschriften § 1 Zweck des Gesetzes § 2 Anwendungsbereich § 3 Begriffsbestimmungen § 4 Kommission für die Biologische Sicherheit § 5 Aufgaben der Kommission § 5a (weggefallen) § 6 Allgemeine Sorgfalts- und Aufzeichnungspflichten, Gefahrenvorsorge Zweiter Teil Gentechnische Arbeiten in gentechnischen Anlagen § 7 Sicherheitsstufen, Sicherheitsmaßnahmen § 8 Genehmigung, Anzeige und Anmeldung von gentechnischen Anlagen und erstmaligen gentechnischen Arbeiten § 9 Weitere gentechnische Arbeiten § 10 Genehmigungsverfahren § 11 Genehmigungsvoraussetzungen § 12 Anzeige- und Anmeldeverfahren § 13 (weggefallen) Dritter Teil Freisetzung und Inverkehrbringen § 14 Freisetzung und Inverkehrbringen § 15 Zulassungsantrag bei Freisetzung und Inverkehrbringen § 16 Genehmigung bei Freisetzung und Inverkehrbringen § 16a Standortregister § 16b Umgang mit in Verkehr gebrachten Produkten § 16c Beobachtung § 16d Entscheidung der Behörde bei Inverkehrbringen § 16e Ausnahmen für nicht kennzeichnungspflichtiges Saatgut Vierter Teil Gemeinsame Vorschriften § 17 Verwendung von Unterlagen § 17a Vertraulichkeit von Angaben § 17b Kennzeichnung § 18 Anhörungsverfahren § 19 Nebenbestimmungen, nachträgliche Auflagen § 20 Einstweilige Einstellung § 21 Mitteilungspflichten § 22 Andere behördliche Entscheidungen § 23 Ausschluss von privatrechtlichen Abwehransprüchen § 24 (weggefallen) § 25 Überwachung, Auskunfts-, Duldungspflichten § 26 Behördliche Anordnungen § 27 Erlöschen der Genehmigung, Unwirksamwerden der Anmeldung § 28 Informationsweitergabe § 28a Unterrichtung der Öffentlichkeit § 28b Methodensammlung § 29 Auswertung und Bereitstellung von Daten § 30 Erlass von Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften § 31 Zuständige Behörde und zuständige Bundesoberbehörde Fünfter Teil Haftungsvorschriften § 32 Haftung § 33 Haftungshöchstbetrag § 34 Ursachenvermutung § 35 Auskunftsansprüche des Geschädigten § 36 Deckungsvorsorge § 36a Ansprüche bei Nutzungsbeeinträchtigungen § 37 Haftung nach anderen Rechtsvorschriften Sechster Teil Straf- und Bußgeldvorschriften § 38 Bußgeldvorschriften § 39 Strafvorschriften Siebter Teil Übergangs- und Schlussvorschriften § 40 (weggefallen) § 41 Übergangsregelung § 41a (weggefallen) § 42 Anwendbarkeit der Vorschriften für die anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Teil 1 Allgemeine Bestimmungen § 1 Anwendungsbereich § 2 Begriffsbestimmungen Teil 2 Nachhaltigkeitsanforderungen § 3 Anforderungen für die Vergütung § 4 Anforderungen an landwirtschaftliche Biomasse § 5 Anforderungen an forstwirtschaftliche Biomasse § 6 Treibhausgaseinsparung Teil 3 Nachweis Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen § 7 Nachweis über die Erfüllung der Anforderungen für die Vergütung § 8 Weitere Nachweise § 9 Übermittlung der Nachweise an die zuständige Behörde Abschnitt 2 Nachhaltigkeitsnachweise § 10 Anerkannte Nachweise § 11 Ausstellung von Nachhaltigkeitsnachweisen § 12 Ausstellung auf Grund von Massenbilanzsystemen § 13 Lieferung auf Grund von Massenbilanzsystemen § 14 Inhalt und Form der Nachhaltigkeitsnachweise § 15 Folgen fehlender oder nicht ausreichender Angaben § 16 Anerkannte Nachhaltigkeitsnachweise auf Grund der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung § 17 Weitere anerkannte Nachhaltigkeitsnachweise § 18 Nachhaltigkeits-Teilnachweise § 19 Unwirksamkeit von Nachhaltigkeitsnachweisen Abschnitt 3 Zertifikate für Schnittstellen und Lieferanten § 20 Anerkannte Zertifikate § 21 Ausstellung von Zertifikaten § 22 Inhalt der Zertifikate § 23 Folgen fehlender Angaben § 24 Gültigkeit der Zertifikate § 25 Anerkannte Zertifikate auf Grund der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung § 26 Weitere anerkannte Zertifikate Abschnitt 4 Zertifizierungsstellen Unterabschnitt 1 Anerkennung von Zertifizierungsstellen § 27 Anerkannte Zertifizierungsstellen § 28 Anerkennung von Zertifizierungsstellen § 29 Verfahren zur Anerkennung von Zertifizierungsstellen § 30 Inhalt der Anerkennung § 31 Erlöschen der Anerkennung § 32 Widerruf der Anerkennung Unterabschnitt 2 Aufgaben der Zertifizierungsstellen § 33 Führen von Verzeichnissen § 34 Kontrolle der Schnittstellen und Lieferanten § 35 Kontrolle des Anbaus § 36 Kontrolle der Entstehungsbetriebe von Abfällen und Reststoffen § 37 Mitteilungen und Berichte über Kontrollen § 38 Weitere Berichte und Mitteilungen § 39 Aufbewahrung, Umgang mit Informationen Unterabschnitt 3 Überwachung von Zertifizierungsstellen § 40 Kontrollen und Maßnahmen Unterabschnitt 4 Weitere anerkannte Zertifizierungsstellen § 41 Anerkannte Zertifizierungsstellen auf Grund der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung § 42 Weitere anerkannte Zertifizierungsstellen Unterabschnitt 5 Vorläufige Anerkennung § 43 Vorläufige Anerkennung von Zertifizierungsstellen Teil 4 Zentrales Register § 44 Register Biostrom § 45 Datenabgleich § 46 Maßnahmen der zuständigen Behörde Teil 5 Datenverarbeitung, Berichtspflichten, behördliches Verfahren § 47 Auskunftsrecht der zuständigen Behörde § 48 Berichtspflicht der zuständigen Behörde § 49 Datenübermittlung § 50 Zuständigkeit § 51 Verfahren vor der zuständigen Behörde § 52 Muster und Vordrucke § 53 Informationsaustausch Teil 6 Ordnungswidrigkeiten § 54 Ordnungswidrigkeiten Teil 7 Übergangs- und Schlussbestimmungen § 55 Übergangsbestimmung
Wir freuen uns über Ihren Besuch der Website des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt (MWU). Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns sehr wichtig. Zur Sicherstellung des Datenschutzes haben wir technische und organisatorische Maßnahmen getroffen. Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten wird im MWU unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) vorgenommen. Mit der vorliegenden Datenschutzerklärung informieren wir Sie über die Einzelheiten der Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie über Ihre diesbezüglichen Rechte. Wir behalten uns vor, die Datenschutzerklärung mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, insbesondere im Fall der Weiterentwicklung der Website, bei der Nutzung neuer Technologien oder der Änderung der gesetzlichen Grundlagen bzw. der entsprechenden Rechtsprechung. 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Die Zwecke für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ergeben sich aus den Zuständigkeiten, die dem Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt obliegen, in Verbindung mit der Bearbeitung von Anfragen und Anträgen durch die Verwaltung des Ministeriums. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ergibt sich, soweit nichts anderes angegeben ist, aus Artikel 6 Abs. 1 Buchstaben b, c oder e DS-GVO. Sollte eine Einwilligung in die Datenverarbeitung vorliegen, stützt sich die Datenverarbeitung auf Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO. Ergänzend gelten für die Datenverarbeitung die Datenschutzvorschriften des Bundes und des Landes Sachsen-Anhalt. Unser Angebot richtet sich grundsätzlich an Erwachsene. Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen ohne Einwilligung durch den Träger der elterlichen Verantwortung keine personenbezogenen Daten an uns übermitteln. Sie haben bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte: gemäß Art. 7 Abs. 3 DS-GVO Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen . Daraufhin wird die auf dieser Einwilligung beruhende Datenverarbeitung eingestellt, gemäß Art. 15 DS-GVO Auskunft über die zu Ihrer Person erhobenen und verarbeiteten Daten sowie Herkunft, Empfänger und Speicherdauer dieser Daten zu verlangen. Das Auskunftsrecht kann im Rahmen des Art. 23 DS-GVO gesetzlich eingeschränkt sein (§ 11 Datenschutz-Grundverordnungs-Ausfüllungsgesetz Sachsen-Anhalt - DSAG LSA), gemäß Art. 16 DS-GVO die Berichtigung unrichtiger oder die Komplettierung unvollständiger bei uns gespeicherter personenbezogener Daten zu verlangen, gemäß Art. 17 DS-GVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, u. a. wenn die Daten nicht mehr zur Zweckerfüllung erforderlich sind, wenn die Einwilligung widerrufen ist oder wenn die Verarbeitung unrechtmäßig erfolgt, gemäß Art. 18 DS-GVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, u. a. wenn die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, wenn die Verarbeitung unrechtmäßig ist und Sie die Löschung der Daten ablehnen oder, wenn wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen, gemäß Art. 20 DS-GVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen ( Recht auf Datenübertragbarkeit ), gemäß Art. 21 DS-GVO unter Darlegung einer besonderen Situation auch gegen grundsätzlich rechtmäßige Datenverarbeitungen Widerspruch gegen die Datenverarbeitung einzulegen, gemäß Art. 77 DS-GVO sich bei einer Aufsichtsbehörde in einem der EU-Mitgliedstaaten zu beschweren . In der Bundesrepublik Deutschland sind sowohl der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit als auch die Datenschutzbeauftragten der Länder Aufsichtsbehörden im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung. Aufsichtsbehörde im Land Sachsen-Anhalt ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt, Otto-von-Guericke-Straße 34a, 39104 Magdeburg; E-Mail: poststelle(at)lfd.sachsen-anhalt.de ; Tel.: +49 391 818030; www.datenschutz.sachsen-anhalt.de. Ihre Betroffenenrechte können Sie jederzeit bei dem behördlichen Datenschutzbeauftragten geltend machen. Dieser wird das Vorliegen der Voraussetzungen Ihres jeweiligen Begehrens prüfen. Personenbezogene Daten werden vertraulich behandelt. Durch angemessene organisatorische und technische Maßnahmen werden sie gegen unbefugten Zugriff, unrechtmäßige Verarbeitung, Weitergabe oder Veränderung sowie unbeabsichtigte Vernichtung oder Verlust geschützt. 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Das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt verarbeitet nachfolgende Kategorien von Daten: Stammdaten Kommunikationsdaten Vertragsdaten Forderungsdaten und Zahlungsinformationen. Wir setzen keine automatisierte Entscheidungsfindung/Profiling ein. Die Daten aus den genannten Datenkategorien wurden nach den jeweils einschlägigen rechtlichen Regelungen von den (Verfahrens-)Beteiligten, Behörden und Gerichten übermittelt. Im Rahmen der internen Vorgangsbearbeitung wird nur denjenigen Behördenmitarbeitern/Behördenmitarbeiterinnen Zugang zu den personenbezogenen Daten gewährt, welche mit der Durchführung des jeweiligen Verfahrens betraut sind, in dem die personenbezogenen Daten verfahrensrelevant sind. Zur Durchführung des behördlichen Verfahrens kann eine Übermittlung der Daten an folgende Kategorien von Empfängern erforderlich sein: (Verfahrens-)Beteiligte, zuständige Prüfungs-, Aufsichts- und Kontrollbehörden, Gerichte, Vollstreckungsbeamte und Sachverständige. Die Datenübermittlung erfolgt ausnahmslos nur in dem Umfang, wie dies für das jeweilige Verfahren oder zur Wahrnehmung der jeweiligen Aufsichts- und Kontrollrechte notwendig ist. Das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt speichert personenbezogene Daten gemäß dem Grundsatz der Speicherbegrenzung (Art. 5 Abs. 1 lit. e) DS-GVO) nur so lange, wie dies für die jeweiligen Zwecke jeweils erforderlich ist unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Diese beginnen mit Ablauf des Jahres des Vorgangsabschlusses. Eine Löschung ist nur insoweit möglich, wie nicht gesetzliche Aufbewahrungsfristen dem entgegenstehen. Sie können mit uns über E-Mail, über unser Online-Kontaktformular und über unser besonderes elektronisches Behördenpostfach sowie telefonisch, per Fax und postalisch Kontakt aufnehmen. Dabei werden personenbezogene Daten nur in dem von Ihnen zur Verfügung gestellten Umfang erhoben und für den Fall einer von Ihnen gewünschten Antwort auch zu diesem Zweck verarbeitet. Es steht Ihnen frei, auch ohne Angabe persönlicher Daten an uns heranzutreten. Sofern Sie uns personenbezogene Daten mitteilen bzw. sich per E-Mail an uns wenden, werden wir Ihre personenbezogenen Daten allein zum Zweck der Bearbeitung Ihrer Anfrage verarbeiten. Die Daten werden an den von Ihnen ausgewählten Adressaten gesendet, aber ggf. auch an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle weitergeleitet. Eine Übermittlung an andere Stellen erfolgt nicht. Über den Presseverteiler werden Anrede, Titel, Vorname, Name, Telefon, Fax, E-Mail-Adresse, Medium/Firma/Einrichtung, Straße, PLZ, Ort und Web-Adresse erfasst. Die Löschung der über unser besonderes elektronisches Behördenpostfach oder mittels Kontaktformular oder E-Mail übermittelten personenbezogenen Daten erfolgt unverzüglich, wenn die Daten zur Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich sind, soweit gesetzliche Aufbewahrungsfristen dem nicht entgegenstehen. Grundsätzlich werden personenbezogene Daten nur innerhalb unserer Behörde verwendet und verarbeitet. Für den Fall, dass für bestimmte Verfahrensabschnitte eine Datenverarbeitung im Auftrag erfolgt ("Auftragsverarbeitung"), werden die Auftragsverarbeiter/Auftragsverarbeiterinnen vertraglich dazu verpflichtet, personenbezogene Daten nur im Einklang mit den Anforderungen der datenschutzrechtlichen Regelungen zu verwenden und den Schutz der Rechte der betroffenen Personen zu gewährleisten. Für Videokonferenzen verwendet das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt „WebEx“ des Unternehmens Cisco. In diesem Zusammenhang werden zur Durchführung einer Videokonferenz die für die Nutzung des Dienstes erforderlichen personenbezogenen Daten der Nutzer an einen Auftragsverarbeiter des Landes Sachsen-Anhalt, an den Anbieter Cisco International Ltd. übermittelt. Es besteht ein Vertrag über die Auftragsverarbeitung mit Cisco International Ltd.. Cisco WebEx Dienste haben ein Testat nach dem BSI-Anforderungskatalog "Cloud Computing Compliance Controls Catalogue" (BSI C5) erhalten. Ein interner Prüfprozess bei Cisco sorgt für eine C5-Konformität aller Cloud-Services. Bei den Videokonferenzen werden sowohl die Signalisierung als auch die Gesprächsinhalte auf dem Übertragungsweg verschlüsselt. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung erfolgt nicht. Folgende Datenarten oder -kategorien sind Gegenstand der Verarbeitung: Registrierungsinformationen: Name E-Mail-Adresse Passwort Öffentliche IP-Adresse Browser Telefonnummer (freiwillig) Postanschrift (optionale Angabe) Avatar (optionale Angabe) Host- und Nutzungsinformationen: IP-Adresse, Benutzeragentenkennung, Hardwaretyp, Betriebssystemtyp und -version, Client-Version, IP-Adressen entlang des Netzwerkpfads, MAC-Adresse des Endpunkts (sofern zutreffend), Serviceversion Informationen zur Besprechungssitzung (Titel, Datum und Uhrzeit, Häufigkeit, durchschnittliche und tatsächliche Dauer, Anzahl, Qualität, Netzwerkaktivität und Netzwerkkonnektivität) Anzahl der Sitzungen, Anzahl der Screen-Sharing- und Non-Screen-Sharing-Sitzungen Hostname Benutzergenerierte Informationen: Besprechungs- und Anrufinhalte und deren Aufzeichnungen (Video, Audio, Chat-Nachrichten), Hochgeladene Dateien (sofern Recordings durchgeführt werden) Eine Aufzeichnung der Videokonferenz unter Nutzung der Aufzeichnungsmöglichkeiten des Dienstes Cisco WebEx durch das MWU findet nur mit Einwilligung der Teilnehmenden und nach vorheriger Ankündigung statt. Im Rahmen der Digitalen Agenda für das Land Sachsen-Anhalt und der E-Government-Strategie des Landes Sachsen-Anhalt wird ab Dezember 2022 im MWU die schnelle, sichere und zuverlässige Verwaltungsarbeit mit der elektronischen Akte „VIS Suite“ erfolgen. Dessen Verantwortlicher, die PDV GmbH, stellt Ihnen ebenfalls ihre Datenschutzhinweise bereit. Die elektronische Vorgangsbearbeitung und Aktenführung ermöglicht eine effiziente und transparente Verwaltungsarbeit unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Diese Webseite verwendet ausschließlich technisch notwendige Cookies bzw. Cookies zur öffentlichen Aufgabenerfüllung. Cookies sind kleine Dateien, die von einer Webseite, die Sie besuchen, auf Ihrem Desktop-, Notebook-, Mobilgerät oder vergleichbarem Endgerät abgelegt werden. 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Wir haben keinen Einfluss darauf, dass fremde Anbieter die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen einhalten. Sie sollten daher stets die Datenschutzerklärungen zu den verlinkten Online-Angeboten Dritter prüfen. Unsere Website enthält Social-Media-Buttons. Diese stellen den direkten Kontakt zwischen Nutzer und Sozialem Netzwerk erst her, wenn man auf den Button klickt. So wird vermieden, dass - anders als durch die von den Betreibern sozialer Netzwerke direkt angebotenen Buttons - bereits beim Laden der Internetseite, auf der sie integriert sind, personenbezogene Daten wie die IP-Adresse oder ganze Cookies übermittelt werden und so ungefragt Auskunft über Ihr Surfverhalten an den jeweiligen Betreiber weitergegeben wird. Zweck der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten beim Besuch unserer Social-Media-Angebote ist die stetige Verbesserung einer vielfältigen Außendarstellung des MWU im Rahmen der bestmöglichen Erfüllung unserer öffentlichen Aufgaben sowie die Nutzung einer effektiven Informations- und Kommunikationsmöglichkeit mit Ihnen auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e) DS-GVO in Verbindung mit § 4 Satz 1 Nr. 2 DSAG LSA. Für den Fall, dass Sie einem Plattformbetreiber auch eine Einwilligung in die Datenverarbeitung erteilt haben, ist Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO die Rechtsgrundlage. Auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den jeweiligen Betreiber der von uns genutzten Social-Media-Plattformen haben wir keinen Einfluss. Beim Besuch der jeweiligen Plattform werden in der Regel Cookies in Ihrem Browser gespeichert, in denen beispielsweise zu Marktforschungs- und Werbezwecken nutzerbezogene Daten erhoben werden. Auch wenn Sie bei der jeweiligen Social-Media-Plattform nicht als Nutzer registriert sind, können Sie von dieser Datenverarbeitung betroffen sein. Obwohl wir bei der Auswahl der Social-Media-Plattform bestrebt sind, dass die Datenschutzstandards der EU eingehalten werden, kann es unter Umständen auch zu Datenverarbeitungen außerhalb der EU kommen. Detaillierte Hinweise zur Datenverarbeitung im Zusammenhang mit der Nutzung unserer Social-Media-Angebote, Widerspruchsmöglichkeiten (Opt-Out) und die Geltendmachung von Auskunftsrechten erhalten Sie über die Datenschutzerklärung des entsprechenden Plattformbetreibers. Folgende Kanäle nutzt das MWU: Twitter Anbieter: Twitter International Company, 1355 Market Street, Suite 900, San Francisco, CA 94103, USA Datenschutzerklärung Opt-Out Instagram Anbieter: Instagram International Company, 1601 Willow Road, Menlo Park, CA, 94025, USA Datenschutzerklärung Opt-Out Facebook Anbieter: Meta Platforms Ireland Limited, 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Ireland Datenverarbeitungsvereinbarung Datenschutzerklärung Opt-out LinkedIn Anbieter: LinkedIn Ireland Unlimited Company, Wilton Place, Dublin 2, Ireland Datenschutzerklärung Opt-out YouTube Anbieter: Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland Datenschutzerklärung Opt-out Der Inhalt dieser Datenschutzerklärung wird regelmäßig geprüft und fortlaufend an rechtliche Änderungen angepasst. Informationen zum Datenschutz beim Besuch der Domain sachsen-anhalt.de finden Sie in der Datenschutzerklärung des Landesportals Sachsen-Anhalt .
Die Aufzeichnungen über den Vertrieb von Pflanzenschutzmitteln im Sinne des § 11 Abs. 1 PflSchG bzw. des Art. 67 Abs. 1 UAbs. 1 Satz 2 EU-Pflanzenschutz-VO der letzten fünf Jahre des folgenden Händlers: Destra GmbH Hohe Str. 20 D-02829 Markersdorf Dass ich womöglich nicht die Voraussetzungen des § 11 Abs. 3 PflSchG erfülle, steht meinem Auskunftsrecht nicht entgegen. Das Auskunftsrecht nach dem UIG ist durch die EU-Umweltinformationsrichtlinie vorgegeben, entgegenstehendes nationales Recht muss insoweit unangewendet bleiben (siehe hierzu beispielhaft BVerwG, Urteil vom 20.02.2020 - 1 C 22.19 - juris Rn. 43 m. w. N. sowie Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Mai 2021 – 10 S 2422/20 -, juris, Rn. 29ff.). Soweit Ihnen die begehrten Informationen nicht vorliegen, sind Sie zur Beschaffung derselben verpflichtet (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Mai 2021 – 10 S 2422/20 -, juris, Rn. 24ff. sowie OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Dezember 2022 – 2 ME 2/22 -, juris, Rn. 18f.). Ich gehe ferner davon aus, dass für diese Anfrage keine Gebühren anfallen. Zwar ist nicht auszuschließen, dass die begehrten Dokumente auch personenbezogene Daten und/oder Betriebsgeheimnisse enthalten, die dem Grunde nach zu ihrer Bekanntgabe einer Einwilligung der Betroffenen bedürfen oder unkenntlich gemacht werden müssen. Bei den vorliegend begehrten Dokumenten handelt es sich allerdings um Informationen über Emissionen im Sinne des § 9 Abs. 1 S. 2 UIG bzw. der entsprechenden einschlägigen Normen des Landesrechts (siehe insoweit auch Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Mai 2021 – 10 S 2422/20 -, juris, Rn. 64ff. sowie OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Dezember 2022 – 2 ME 2/22 -, juris, Rn. 16, zur Stattgabe eines quasi identischen Umweltinformationsanspruch auch im Übrigen). Eine Unkenntlichmachung dieser Daten ist aus diesem Grund nicht erforderlich, sodass Sie die von den Verwender:innen erhaltenen Aufzeichnungen ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand an mich weiterleiten können. Sollten Sie eine gebührenfreie Auskunft nicht für möglich halten, so bitte ich vorab um Mitteilung der für Sie erforderlichen Verfahrensschritte zur Erfüllung meines Auskunftsanspruchs und Darstellung der veranschlagten Dauer und Stundensätze, sodass ich Ihre Gebührenkalkulation besser nachvollziehen und meine Anfrage ggf. einschränken kann. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, so bitte ich Sie darum, sich mit den beiden zitierten Gerichtsentscheidungen auseinanderzusetzen und sich mit den dort aufgeworfenen Rechtsfragen auseinanderzusetzen. Gerne können Sie mir dann die Möglichkeit zur Stellungnahme geben, sodass wir ggf. unter Zuhilfenahme des/der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit etwaige offene Fragen erörtern können.
Urheber der App Die Foto-App " LaFIS®-GEOFOTO " wurde im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt (im Folgenden „MWL“) durch die Firma GAF AG Arnulfstr. 199 80634 München als Ergänzung zum Agrarförderungsverfahren entwickelt. Das MWL ist datenschutzrechtlich verantwortlich für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten der App-Nutzenden. Die mit dem Datenschutz beauftragte Person des MWL erreichen Sie unter der Anschrift: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt Behördlicher Datenschutzbeauftragter Hasselbachstraße 4 39104 Magdeburg E-Mail: datenschutz(at)mw.sachsen-anhalt.de Rechtsgrundlage der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist der Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. e), Abs. 2 und 3 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) i.V.m. § 4 S. 1 Nr. 2 des Datenschutz-Grundverordnungs-Ausfüllungsgesetz Sachsen-Anhalt (DSAG LSA) sowie das Gesetz über die Verarbeitung von Daten im Rahmen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems nach den unionsrechtlichen Vorschriften für Agrarzahlungen (InVeKoSDG). Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt und in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde. Durch den Login erklären Sie sich als Nutzer mit den datenschutzrelevanten Sachverhalten einverstanden, sodass die in der Foto-App verfügbaren Antragsdaten und die von Ihnen gemachten Fotos im Rahmen des Antragsverfahrens Agrarförderung zur Klärung von Förderbedingungen genutzt werden dürfen. Unser Angebot richtet sich grundsätzlich an Erwachsene. Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen ohne Einwilligung durch den Träger der elterlichen Verantwortung keine personenbezogenen Daten an uns übermitteln. Die Foto-App stellt Ihnen sämtliche Antragsflächen Ihres Antrags zur Verfügung. Die Foto-App richtet sich an Antragstellende der Agrarförderung in Sachsen-Anhalt. Enthält ein solcher Antrag einen Klärungsfall, der mithilfe eines Fotos aufgeklärt werden kann und nicht zwingend eine Vor-Ort-Kontrolle erfordert, erhält die betroffene antragstellende Person die Möglichkeit, mithilfe der Foto-App einen Fotobeleg zu liefern, der den Sachverhalt aufzuklären hilft. Mithilfe der Foto-App können Sie Daten herunterladen Aufträge ansehen Fotos machen und löschen Fotos einreichen. Ihre personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt. Durch angemessene organisatorische und technische Maßnahmen werden sie gegen unbefugten Zugriff, unrechtmäßige Verarbeitung, Weitergabe oder Veränderung sowie unbeabsichtigte Vernichtung oder Verlust geschützt. Grundsätzlich werden personenbezogene Daten nur innerhalb unserer Behörde verarbeitet. Für den Fall, dass für bestimmte Verfahrensabschnitte eine Datenverarbeitung im Auftrag erfolgt ("Auftragsverarbeitung"), werden die Auftragsverarbeiter vertraglich dazu verpflichtet, personenbezogene Daten nur im Einklang mit den Anforderungen der datenschutzrechtlichen Regelungen zu verarbeiten und den Schutz der Rechte der betroffenen Personen zu gewährleisten. Die mit der Nutzung der LaFIS®-GEOFOTO-App verarbeiteten Daten werden im Folgenden beschrieben: Registriernummer des landwirtschaftlichen Betriebs Name Schlagnummer der Antragsparzelle Auftragsdaten Prüfregel (Sachverhalt) Status des Fotobelegauftrags Datum Die Auftragsdaten müssen per Download auf das Smartphone geladen werden. Der Download wird abgesichert durch eine Autorisierungsanfrage per Registriernummer und PIN bei der Zentralen-InVeKoS-Datenbank (ZID). Wenn Sie Fotos machen und diese per Upload dem Agrarförderungsverfahren zur Verfügung stellen, wird dieser Datenaustausch ebenfalls per Authorisierungsanfrage bei der ZID abgesichert. Die App nutzt für diesen Vorgang des Logins und Datentransfers technisch unabdingbare Session-Cookies (Token), die beim Abschließen des damit abgesicherten Up- oder Downloads oder nach Ablauf der festgelegten maximalen Lebensdauer von 640 Sekunden oder nach Schließen der App automatisch entwertet und gelöscht werden. Zur Unterstützung der Abarbeitung der Foto-Aufträge werden innerhalb der FOTO-APP frei zugängliche externe Bild-und Kartendaten (Bilddienste) des LVermGeo Sachsen-Anhalts genutzt. Bei deren Nutzung wird durch die APP die Weitergabe von Cookies unterdrückt. Die technisch bedingte Protokollierung von IP-Adressen beim Zugriff auf die Bild-und Kartendaten auf den Servern des LVermGeo Sachsen-Anhalts unterliegt den dortigen Datenschutzbestimmungen. Mit den Fotos werden zusätzlich folgende Informationen übermittelt: Name der zugehörigen Fotodatei Nummer des Fotos Prüfregel Informationen zur Bezugsgeometrie aus den Antragsdaten Registriernummer Metadaten in der Form, in der die jeweilige Smartphonekamera sie liefert (EXIF-Datei). Es werden keine personenbezogenen Daten (BTNR oder IP etc.) weitergegeben bzw. gespeichert. Metadaten einer EXIF-Datei können beispielsweise folgende sein: Horizontale und vertikale Genauigkeit Modell der Kamera Orientierung des Bildes Höhe und Breite des Bildes Aufnahmezeitpunkt laut GNSS-Signal GNSS-Koordinaten (Standort) Quelle der GNSS-Daten Fehler der Positionsbestimmung Blickrichtung. Die Foto-App erfasst keine weiteren Daten. Es findet kein Profiling statt. Innerhalb der FOTO-APP werden keine Google Fonts oder andere Schriftarten bzw. keine weiteren Gestaltungsmerkmale aus dem Internet (keine weitere Verbindungsaufnahme) genutzt. Die gelieferten Fotobelege werden 10 Jahre gespeichert. Das MWL speichert personenbezogene Daten gemäß dem Grundsatz der Speicherbegrenzung (Art. 5 Abs. 1 lit. e) DS-GVO) nur so lange, wie dies für die jeweiligen Zwecke jeweils erforderlich ist unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Diese beginnen mit Ablauf des Jahres des Vorgangsabschlusses. Eine Löschung ist nur insoweit möglich, wie nicht gesetzliche Aufbewahrungsfristen dem entgegenstehen. Sie haben bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte: gemäß Art. 15 DS-GVO Auskunft über die zu Ihrer Person erhobenen und verarbeiteten Daten sowie Herkunft, Empfänger und Speicherdauer dieser Daten zu verlangen. Das Auskunftsrecht kann im Rahmen des Art. 23 DS-GVO gesetzlich eingeschränkt sein (§ 11 DSAG LSA)., gemäß Art. 16 DS-GVO die Berichtigung unrichtiger oder die Komplettierung unvollständiger bei uns gespeicherter personenbezogener Daten zu verlangen., gemäß Art. 17 DS-GVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, u.a. wenn die Daten nicht mehr zur Zweckerfüllung erforderlich sind, wenn die Einwilligung widerrufen ist oder wenn die Verarbeitung unrechtmäßig erfolgt., gemäß Art. 18 DS-GVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, u.a. wenn die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, wenn die Verarbeitung unrechtmäßig ist und Sie die Löschung der Daten ablehnen oder wenn wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen., gemäß Art. 21 DS-GVO unter Darlegung einer besonderen Situation auch gegen grundsätzlich rechtmäßige Datenverarbeitungen Widerspruch gegen die Datenverarbeitung einzulegen. Ihre Betroffenenrechte können Sie jederzeit bei der behördlichen Datenschutzbeauftragten geltend machen. Diese wird das Vorliegen der Voraussetzungen Ihres jeweiligen Begehrens prüfen. Sie haben außerdem ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt Geschäftsstelle und Besucheradresse: Otto-von-Guericke-Straße 34a 39104 Magdeburg Postadresse: Postfach 1947 39009 Magdeburg E-Mail: datenschutz(at)mw.sachsen-anhalt.de. Sie können mit uns über E-Mail sowie telefonisch und postalisch Kontakt aufnehmen. Dabei werden personenbezogene Daten nur in dem von Ihnen zur Verfügung gestellten Umfang erhoben und für den Fall einer von Ihnen gewünschten Antwort auch zu diesem Zweck verarbeitet. Es steht Ihnen frei, auch ohne Angabe persönlicher Daten an uns heranzutreten. Sofern Sie uns personenbezogene Daten mitteilen bzw. sich per E-Mail an uns wenden, werden wir Ihre personenbezogenen Daten allein zum Zweck der Bearbeitung Ihrer Anfrage verarbeiten. Die Daten werden an den von Ihnen ausgewählten Adressaten gesendet, aber ggf. auch an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle weitergeleitet. Eine Übermittlung an andere Stellen erfolgt nicht. Die Löschung der mittels E-Mail übermittelten personenbezogenen Daten erfolgt unverzüglich, wenn die Daten zur Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich sind, soweit gesetzliche Aufbewahrungsfristen dem nicht entgegenstehen. Der Inhalt dieser Datenschutzerklärung wird regelmäßig geprüft und fortlaufend an rechtliche Änderungen angepasst. Wir weisen Sie darauf hin, dass die von Ihnen gelieferten Bilder keinerlei Abbildungen, die sich auf andere Personen beziehen oder zumindest beziehbar sind, enthalten dürfen, um Rückschlüsse auf deren Person oder Persönlichkeit auszuschließen. Die Nutzenden der App verpflichten sich, diese Hinweise zur Kenntnis genommen zu haben. Ferner erklären sie, dass aufgenommene Fotos zur jeweils fraglichen Antragsparzelle gehören. Hinweis: Es geht in dieser Datenschutzerklärung um die Verarbeitung der Fotobelege der Foto-App, nicht um die Verarbeitung der Agrarförderungsanträge.
Wir freuen uns über Ihren Besuch der Website des MWL. Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns sehr wichtig. Zur Sicherstellung des Datenschutzes haben wir technische und organisatorische Maßnahmen getroffen. Die Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen. Über den Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten im Besonderen informieren wir Sie gern. Bitte beachten Sie auch die Datenschutzerklärung Landesportal Sachsen-Anhalt . Verantwortlicher gemäß Art. 4 Abs. 7 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist das MWL. Für Fragen, Anregungen oder Kommentare zum Thema Datenschutz und zur Durchsetzung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an unsere behördliche Datenschutzbeauftragte. Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt Hasselbachstraße 4 39104 Magdeburg Tel.: +49 391 56 70 E-Mail: poststelle(at)mw.sachsen-anhalt.de Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt Behördliche Datenschutzbeauftragte Hasselbachstraße 4 39104 Magdeburg Tel: +49 391 567-4261 E-Mail: datenschutz(at)mw.sachsen-anhalt.de Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung richtet sich nach dem Zweck der Verarbeitung. Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten verarbeitet personenbezogene Daten zur Erfüllung der ihm obliegenden Aufgaben, die im öffentlichen Interesse liegen, soweit dies erforderlich ist. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist daher grundsätzlich der Art. 6 Abs. 1 lit. e), Abs. 2 und 3 DS-GVO i. V. m. § 4 S. 1 Nr. 2 Datenschutz-Grundverordnungs-Ausfüllungsgesetz Sachsen-Anhalt (DSAG LSA). Sollte eine Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten vorliegen erfolgt die Datenverarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO. Eine erteilte Einwilligung ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar. Unser Angebot richtet sich grundsätzlich an Erwachsene. Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen ohne Einwilligung durch den Träger der elterlichen Verantwortung keine personenbezogenen Daten an uns übermitteln. Sie haben bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte: gemäß Art. 7 Abs. 3 DS-GVO Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen . Daraufhin wird die auf dieser Einwilligung beruhende Datenverarbeitung eingestellt, gemäß Art. 15 DS-GVO Auskunft über die zu Ihrer Person erhobenen und verarbeiteten Daten sowie Herkunft, Empfänger und Speicherdauer dieser Daten zu verlangen. Das Auskunftsrecht kann im Rahmen des Art. 23 DS-GVO gesetzlich eingeschränkt sein (§ 11 DSAG LSA), gemäß Art. 16 DS-GVO die Berichtigung unrichtiger oder die Komplettierung unvollständiger bei uns gespeicherter personenbezogener Daten zu verlangen, gemäß Art. 17 DS-GVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, u.a. wenn die Daten nicht mehr zur Zweckerfüllung erforderlich sind, wenn die Einwilligung widerrufen ist oder wenn die Verarbeitung unrechtmäßig erfolgt, gemäß Art. 18 DS-GVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, u.a. wenn die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, wenn die Verarbeitung unrechtmäßig ist und Sie die Löschung der Daten ablehnen oder, wenn wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen, gemäß Art. 20 DS-GVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen ( Recht auf Datenübertragbarkeit ), gemäß Art. 21 DS-GVO unter Darlegung einer besonderen Situation auch gegen grundsätzlich rechtmäßige Datenverarbeitungen Widerspruch gegen die Datenverarbeitung einzulegen, gemäß Art. 77 DS-GVO sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren . Aufsichtsbehörde ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt, Otto-von-Guericke-Straße 34a, 39104 Magdeburg; E-Mail: Poststelle(at)lfd.sachsen-anhalt.de ; Tel.: +49 391 818030; www.datenschutz.sachsen-anhalt.de . Ihre Betroffenenrechte können Sie jederzeit bei der behördlichen Datenschutzbeauftragten geltend machen. Diese wird das Vorliegen der Voraussetzungen Ihres jeweiligen Begehrens prüfen. Personenbezogene Daten werden vertraulich behandelt. Durch angemessene organisatorische und technische Maßnahmen werden sie gegen unbefugten Zugriff, unrechtmäßige Verarbeitung, Weitergabe oder Veränderung sowie unbeabsichtigte Vernichtung oder Verlust geschützt. Diese Webseite benutzt den Webanalysedienst Matomo zur statistischen Auswertung der Nutzerzugriffe und Seitenabrufe. Ihre IP-Adresse wird bei diesem Vorgang umgehend anonymisiert und nicht mit anderen Daten zusammengeführt, so dass Sie als Nutzer anonym bleiben. Die so erhobenen Daten lassen keinen Rückschluss auf Ihre Identität zu. So können Sie unser Online-Angebot grundsätzlich ohne Offenlegung Ihrer Identität nutzen. Soweit Sie unsere Website rein informatorisch nutzen, erheben wir nur die personenbezogenen Daten, die Ihr Browser an unsere Server übermittelt. Wenn Sie unsere Webseiten besuchen, übermitteln Sie (technisch bedingt) über Ihren Internetbrowser Daten an unseren Webserver. Folgende Daten werden während einer laufenden Verbindung zur Kommunikation zwischen Ihrem Internetbrowser und unserem Webserver aufgezeichnet: Art der Browsersoftware, Sprache und Version Inhalt und Anforderung (konkrete Seite) Datum und Uhrzeit des Webseiten-Besuchs Zugriffsstatus/http-Statuscode jeweils übertragene Datenmenge Webseite, von der die Anforderung kommt Zugriffsstatus (Datei übertragen, Datei nicht gefunden, etc.) Betriebssystem des Nutzers Auflösung des Monitors Die Erfassung der Daten ist zur konkreten Darstellung der Website sowie zur Weiterentwicklung des Informationsangebotes notwendig. Die Speicherung der Daten in Logfiles (Protokolldateien) ist für den Betrieb der Website nach den Kriterien des IT-Grundschutzes des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erforderlich. Aus Gründen der technischen Sicherheit, insbesondere zur Abwehr von Angriffsversuchen auf unseren Webserver, werden diese Daten von uns für fünf Tage gespeichert. Danach werden die Daten durch Verkürzung der IP-Adresse anonymisiert, so dass es nicht mehr möglich ist, einen Bezug zum einzelnen Nutzer herzustellen. In anonymisierter Form werden die Daten 60 Tage archiviert und für statistische Zwecke verarbeitet; ein Abgleich mit anderen Datenbeständen oder eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt. Finden sich innerhalb der fünftägigen Speicherfrist Anhaltspunkte für strafbare Handlungen (z. B. strafbare Inhalte, die über das Kontaktformular versendet wurden), werden durch unseren IT-Dienstleister Teleport GmbH die für eine mögliche Strafverfolgung erforderlichen Daten aus den Protokolldateien kopiert und für vier Wochen gesondert gespeichert. Diese Daten werden bei Bedarf den Strafverfolgungsbehörden übergeben und andernfalls nach vier Wochen gelöscht. Das MWL verarbeitet nachfolgende Kategorien von Daten: Stammdaten Kommunikationsdaten Vertragsdaten Forderungsdaten und Zahlungsinformationen. Wir setzen keine automatisierte Entscheidungsfindung/Profiling ein. Im Rahmen der internen Vorgangsbearbeitung wird ausschließlich zuständigen Bediensteten vorgangsbezogener Zugang zu den personenbezogenen Daten gewährt. Zur Durchführung behördlicher Verfahren kann eine Übermittlung der Daten an folgende Kategorien von Empfängern erforderlich sein: (Verfahrens-)Beteiligte zuständige Prüfungs-, Aufsichts- und Kontrollbehörden Gerichte Vollstreckungsbeamte und Sachverständige. Die Datenübermittlung erfolgt ausnahmslos einzelfallbezogen in der zur Wahrnehmung der jeweiligen Aufsichts- und Kontrollrechte erforderlichen Weise. Das MWL speichert personenbezogene Daten gemäß dem Grundsatz der Speicherbegrenzung (Art. 5 Abs. 1 lit. e) DS-GVO) nur so lange, wie dies für die jeweiligen Zwecke jeweils erforderlich ist unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Diese beginnen mit Ablauf des Jahres des Vorgangsabschlusses. Eine Löschung ist nur insoweit möglich, wie nicht gesetzliche Aufbewahrungsfristen dem entgegenstehen. Sie können mit uns über E-Mail, unser Online-Kontaktformular sowie telefonisch und postalisch Kontakt aufnehmen. Dabei werden personenbezogene Daten nur in dem von Ihnen zur Verfügung gestellten Umfang erhoben und für den Fall einer von Ihnen gewünschten Antwort auch zu diesem Zweck verarbeitet. Es steht Ihnen frei, auch ohne Angabe persönlicher Daten an uns heranzutreten. Sofern Sie uns personenbezogene Daten mitteilen bzw. sich per E-Mail an uns wenden, werden wir Ihre personenbezogenen Daten allein zum Zweck der Bearbeitung Ihrer Anfrage verarbeiten. Die Daten werden an den von Ihnen ausgewählten Adressaten gesendet, aber ggf. auch an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle weitergeleitet. Eine Übermittlung an andere Stellen erfolgt nicht. Über den Presseverteiler werden Anrede, Titel, Vorname, Name, Telefon, Fax, E-Mail-Adresse, Medium/Firma/Einrichtung, Straße, PLZ, Ort und Web-Adresse erfasst. Die Löschung der mittels Kontaktformular oder E-Mail übermittelten personenbezogenen Daten erfolgt unverzüglich, wenn die Daten zur Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich sind, soweit gesetzliche Aufbewahrungsfristen dem nicht entgegenstehen. Grundsätzlich werden personenbezogene Daten nur innerhalb unserer Behörde verwendet und verarbeitet. Für den Fall, dass für bestimmte Verfahrensabschnitte eine Datenverarbeitung im Auftrag erfolgt („Auftragsverarbeitung“), werden die Auftragsverarbeiter vertraglich dazu verpflichtet, personenbezogene Daten nur im Einklang mit den Anforderungen der datenschutzrechtlichen Regelungen zu verwenden und den Schutz der Rechte der betroffenen Personen zu gewährleisten. Für Videokonferenzen verwendet das MWL standardmäßig die DSGVO-konforme Plattform BigBlueButton-Server der invokable GmbH (BBBS). Dabei werden folgende personenbezogene Daten auftragsvertragsgebunden verarbeitet: Personenstammdaten Kommunikationsdaten Bild- und Tondaten und Chat-Nachrichten innerhalb der Videokonferenzen Vertragsstamm- und Zahlungsdaten Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt ausschließlich zur Abwicklung der Nutzung von BBB. Kopien oder Duplikate werden nicht ohne Wissen des MWL erstellt, ausgenommen im Rahmen automatischer Datensicherungen. Das MWL kann Auskunft über die gespeicherten Daten verlangen, diese korrigieren oder sperren lassen. Eine Löschung ist nur insoweit möglich, wie nicht gesetzliche Aufbewahrungsfristen dem entgegenstehen. Der Verantwortliche, die invokable GmbH, stellt Ihnen ihre Datenschutzerklärung bereit. Im Rahmen der Digitalen Agenda für das Land Sachsen-Anhalt und der E-Government-Strategie des Landes Sachsen-Anhalt hat sich im MWL die schnelle, sichere und zuverlässige Verwaltungsarbeit mit der elektronischen Akte „VIS Suite“ etabliert. Dessen Verantwortlicher, die PDV GmbH, stellt Ihnen ebenfalls ihre Datenschutzhinweise bereit. Die elektronische Vorgangsbearbeitung und Aktenführung ermöglicht eine effiziente und transparente Verwaltungsarbeit unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Diese Webseite verwendet ausschließlich technisch notwendige Cookies bzw. Cookies mit berechtigtem Interesse. Cookies sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden um z.B. individuelle Seiteneinstellungen (Textgröße, etc.) beim nächsten Aufruf der Seite erneut anzuzeigen. Sie werden durch das Statistiktool Matomo gesetzt. Matomo speichert die IP-Adresse des Nutzers anonymisiert. Dabei wird das letzte Oket der IP-Adresse durch 000 ersetzt. Die Datenspeicherung erfolgt dauerhaft. Die durch die Cookies erzeugten Informationen enthalten keine personenbezogenen Daten. Folgende Cookies werden genutzt: _pk_ses: Sitzungscookie, der für die Dauer der Sitzung gespeichert wird, um die Erfassung durch Matomo zuzulassen Cookies von Readspeaker für die Vorlesefunktion für die Dauer der Sitzung _pk_id: Sitzungscookie, der für sieben Monate gespeichert wird, um wiederkehrende Benutzer zu identifizieren Für die Inhalte, Qualität und Aktualität von Internetseiten Dritter, die über externe Links dieses Informationsangebotes erreicht werden, übernehmen wir keine Haftung. Wir haben keinen Einfluss darauf, dass fremde Anbieter die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen einhalten. Sie sollten daher stets die Datenschutzerklärungen zu den verlinkten Online-Angeboten Dritter prüfen. Unsere Website enthält Social-Media-Buttons. Diese stellen den direkten Kontakt zwischen Nutzer und Sozialem Netzwerk erst her, wenn man auf den Button klickt. So wird vermieden, dass - anders als durch die von den Betreibern sozialer Netzwerke direkt angebotenen Buttons - bereits beim Laden der Internetseite, auf der sie integriert sind, personenbezogene Daten wie die IP-Adresse oder ganze Cookies übermitteln werden und so ungefragt Auskunft über Ihr Surfverhalten an den jeweiligen Betreiber weitergegeben wird. Grundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten beim Besuch unserer Social-Media-Angebote ist unser berechtigtes Interesse an einer vielfältigen Außendarstellung des MWL sowie die Nutzung einer effektiven Informations- und Kommunikationsmöglichkeit mit Ihnen; Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO. Für den Fall, dass Sie einem Plattformbetreiber auch eine Einwilligung in die Datenverarbeitung erteilt haben, ist Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO die Rechtsgrundlage. Auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den jeweiligen Betreiber der von uns genutzten Social-Media-Plattformen haben wir keinen Einfluss. Beim Besuch der jeweiligen Plattform werden in der Regel Cookies in Ihrem Browser gespeichert, in denen beispielsweise zu Marktforschungs- und Werbezwecken nutzerbezogene Daten erhoben werden. Auch, wenn Sie bei der jeweiligen Social-Media-Plattform nicht als Nutzer registriert sind, können Sie von dieser Datenverarbeitung betroffen sein. Obwohl wir bei der Auswahl der Social-Media-Plattform bestrebt sind, dass die Datenschutzstandards der EU eingehalten werden, kann es unter Umständen auch zu Datenverarbeitungen außerhalb der EU kommen. Detaillierte Hinweise zur Datenverarbeitung im Zusammenhang mit der Nutzung unserer Social-Media-Angebote, Widerspruchsmöglichkeiten (Opt-Out) und die Geltendmachung von Auskunftsrechten erhalten Sie über die Datenschutzerklärung des entsprechenden Plattformbetreibers. Folgende Kanäle nutzt das MWL: Twitter Anbieter: Twitter International Company, 1355 Market Street, Suite 900, San Francisco, CA 94103, USA Datenschutzerklärung Opt-Out Instagram Anbieter: Instagram International Company, 1601 Willow Road, Menlo Park, CA, 94025, USA Datenschutzerklärung Opt-Out Facebook Anbieter: Meta Platforms Ireland Limited, 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Ireland Datenverarbeitungsvereinbarung Datenschutzerklärung Opt-out LinkedIn Anbieter: LinkedIn Ireland Unlimited Company, Wilton Place, Dublin 2, Ireland Datenschutzerklärung Opt-out YouTube Anbieter: Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland Datenschutzerklärung Opt-out Der Inhalt dieser Datenschutzerklärung wird regelmäßig geprüft und fortlaufend an rechtliche Änderungen angepasst.
Presseanfrage - bitte weiterleiten an die Pressestelle! Guten Tag, ich bitte um Beantwortung folgender Fragen im Zusammenhang mit der Einleitung von PFAS in den Neckar durch den Chemiekonzern Solvay: 1. Können Sie einen Bericht der Kontext Wochenzeitung bestätigen, wonach die Gemeinde Edingen-Neckarhausen Schadensersatz von Solvay verlangt hat? Wenn ja, in welcher Höhe und was wurde aus dieser Forderung? (https://www.kontextwochenzeitung.de/wirtschaft/703/verseucht-in-alle-ewigkeit-9745.html) 2. Wer hat nach Ihrer Kenntnis Forderungen an Solvay wegen der Einleitung von PFAS in den Neckar gerichtet (Gemeinden, Wasserversorger, etc.)? Ich weise vorsorglich darauf hin, dass auch die Abfrage präsenten Wissens bei behördlichen Mitarbeitenden zur Erfüllung meines Auskunftsanspruchs erforderlich sein kann, wenn Ihnen keine anderweitigen Informationen vorliegen (BVerwG, Urteil vom 26. April 2021 – 10 C 1/20 –, BVerwGE 172, 222-232, Rn. 25). Meinen Presseausweis finden Sie anbei. Ich weise darauf hin, dass Sie nach § 4 Abs. 1 LPresseG BW zur Auskunft verpflichtet sind. Die Norm verleiht Presseangehörigen einen Anspruch auf Auskunft gegenüber Behörden (VG Sigmaringen, Urteil vom 9. Februar 2023 – 2 K 410/22 ; zur möglichen Geltung gegenüber juristischen Personen des Privatrechts vgl. BGH, Urteil vom 16.03.2017 – I ZR 13/16). Verweigerungsgründe, die der Erteilung der Auskunft entgegenstehen, sind nicht ersichtlich. Ich bitte Sie um eine Antwort innerhalb einer Woche. Sollten Sie mehr Zeit benötigen, geben Sie bitte kurz Bescheid. Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen
<p>Unter REACH werden besonders besorgniserregende Stoffe (SVHCs) identifiziert und in der sogenannten Kandidatenliste geführt. Werden diese SVHCs in Erzeugnissen verarbeitet (z.B. ein Farbstoff in einem Kunststoffprodukt), gelten für Unternehmen die REACH Auskunftspflichten.</p><p>Informationen zu den Auskunftsrechten</p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/r?tag=REACH#alphabar">REACH</a> Art. 33 (1) regelt die Kommunikationspflichten innerhalb der Lieferkette. Er verpflichtet Unternehmen, ihre gewerblichen Kunden zu informieren, falls in ihren Erzeugnissen ein <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/s?tag=Stoff#alphabar">Stoff</a> der Kandidatenliste mit mehr als 0,1 Massenprozent enthalten ist. Daneben müssen die nötigen Informationen für einen sicheren Umgang mit diesen Erzeugnissen zur Verfügung gestellt werden.</p><p>Verbraucherinnen und Verbraucher können beim Händler, Hersteller oder Importeur nachfragen, welche besonders besorgniserregenden Stoffe der Kandidatenliste in einem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Erzeugnis#alphabar">Erzeugnis</a> enthalten sind. Gemäß REACH Art. 33 (2) müssen Händler, Hersteller und Importeure dann innerhalb von 45 Tagen kostenlos darüber Auskunft geben – unabhängig von einem möglichen Kauf.</p><p>Die Auskunftspflicht gilt, sobald die Konzentration des jeweiligen Stoffes im Erzeugnis 0,1 Massenprozent überschreitet. Sie gilt für die meisten Alltagsgegenstände, z. B. Haushaltswaren, Textilien, Schuhe, Sportartikel, Möbel, Heimwerkerbedarf, Elektro-/Elektronikgeräte, Spielzeug, Fahrzeuge, Verpackungen etc. Für den Geltungsbereich gibt es aber auch Ausnahmen. Dazu gehören z. B. flüssige oder pulverförmige Produkte (z. B. Lacke, Farben, Wasch- und Reinigungsmittel), bestimmte Medizinprodukte, Arzneimittel, Lebensmittel, Kosmetika und Futtermittel.</p><p>Verbraucherinnen und Verbraucher können direkt im Geschäft nachfragen, für ihre Anfragen die Smartphone-App Scan4Chem nutzen oder den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/dokument/musterbrief-svhc-anfrage-reach">Musterbrief</a> des Umweltbundesamtes (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/dokument/model-letter-reach">englische Version</a>).</p><p>Verstöße gegen die REACH Auskunftspflichten gelten als Ordnungswidrigkeit und können gemäß <a href="https://www.umweltbundesamt.de/neue-chemikalien-sanktionsverordnung-in-kraft">Chemikalien-Sanktionsverordnung</a> mit Bußgeld geahndet werden.</p><p><strong>Was müssen Unternehmen tun?</strong><br>Unternehmen müssen Auskunft geben, sobald ihr Erzeugnis über 0,1 Massenprozent eines SVHC enthält. Den Verbraucherinnen und Verbrauchern sind „die vorliegenden, für eine sichere Verwendung des Erzeugnisses ausreichenden Informationen“ zur Verfügung zu stellen. Es muss mindestens der Stoffname angegeben werden. Die Europäische Chemikalienagentur empfiehlt auch dann Auskunft zu geben, wenn sich keine SVHCs in Konzentrationen über 0,1 Massenprozent in den Erzeugnissen befinden. Bekommen Verbraucherinnen und Verbraucher nämlich auf ihre Anfrage keine Antwort, können sie nicht sichergehen, dass die SVHC-Konzentrationen im Erzeugnis kleiner als 0,1 Massenprozent sind und werden den Kauf solcher Erzeugnisse vermeiden.</p><p>SVHC-Anfragen, die Sie über unsere App Scan4Chem erhalten, haben eine E-Mail-Adresse mit der Endung @request.askreach.eu als Absender. Stellen Sie sicher, dass diese Anfragen nicht in Ihrem Spam-Ordner landen, damit Sie alle Ihre Kundenanfragen ordnungsgemäß beantworten! Wir kontaktieren Firmen, die auf Anfragen nicht antworten, und machen sie auf die Anfragen aufmerksam.</p><p>Die Antwort auf eine REACH Verbraucheranfrage muss lauten</p><p>Unternehmen können sich die Beantwortung von Anfragen erleichtern, indem sie die im EU LIFE Projekt AskREACH entwickelte, europäische Datenbank nutzen. Dort können sie Informationen zu ihren Erzeugnissen hochladen, die dann über die App Scan4Chem der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Verbraucherinnen und Verbraucher interessieren sich insbesondere dafür, welche Erzeugnisse SVHCs unter 0,1 Gewichtsprozent enthalten. Dies kann auf einfache Weise in der Datenbank für ganze Barcode-Bereiche deklariert werden.</p><p>Gemäß Abfallrahmenrichtlinie müssen alle Erzeugnisse, die SVHCs über 0,1 Massenprozent enthalten, ab 05.01.2021 in der SCIP Datenbank der Europäischen Chemikalienagentur ECHA gemeldet sein. Diese Informationen sollen auch Verbraucherinnen und Verbrauchern zur Verfügung gestellt werden. Die Datenbank beschränkt sich allerdings nicht nur auf Verbraucherprodukte und ist eher auf die Bedürfnisse der Unternehmen und Recycler zugeschnitten. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist es sehr schwierig, darin die Informationen zu finden, die sie für ihre Kaufentscheidungen brauchen.</p><p>Die Europäische Kommission hat im Oktober 2020 ihre „<a href="https://environment.ec.europa.eu/strategy/chemicals-strategy_en?prefLang=de">Chemicals Strategy for Sustainability</a>“ veröffentlicht. Darin wird angekündigt, dass die Verwendung von SVHCs in Verbraucherprodukten in Zukunft wesentlich mehr eingeschränkt wird und die Kriterien für die SVHC-Einstufung erweitert werden. Firmen, die solche Stoffe in ihren Produkten verwenden, sollten sich daher zeitnah um deren Substitution bemühen.</p><p><strong>Verantwortung des Handels</strong><br>Nehmen alle Akteure der Lieferkette ihre Pflichten unter REACH wahr, liegen die Informationen über den Gehalt von SVHCs in Erzeugnissen auch beim Händler am Ende der Lieferkette vor. Liegen ihnen keine Informationen vor, sollten sich Händler bei ihren Zulieferern danach erkundigen. In Zweifelsfällen können auch eigene chemische Analysen sinnvoll sein. Händler sind gemäß REACH auskunftspflichtig gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern. Bekommen sie eine Verbraucheranfrage, müssen sie darüber informieren, ob SVHCs in den Erzeugnissen enthalten sind.</p><p>Ihre gesetzliche Pflicht, Verbraucheranfragen zu beantworten, können Händler effektiv erfüllen, wenn sie die Informationen in geordneter und leicht abrufbarer Form bereithalten. Bei Überarbeitung der Kandidatenliste (alle sechs Monate) müssen die Informationen<br>aktualisiert werden. Händler können Ihr Sortiment umwelt- und verbraucherfreundlicher gestalten, indem sie Produkte und Materialien bevorzugen, die keine besonders besorgniserregenden Stoffe enthalten oder indem sie auf die Substitution dieser Stoffe hin wirken. Wenn sie noch weiter gehen möchten, können sie vorsorglich auch weitere Stoffe substituieren, die (noch) nicht in die Kandidatenliste aufgenommen wurden, z.B. Stoffe mit bekannten krebserregenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Eigenschaften (s. Anlagen 1-6 zu REACH Anhang XVII) oder Stoffe der sogenannten SIN-Liste, die von Umwelt- und Verbraucherorganisationen zusammengestellt wurde<br>(<a href="https://sinlist.chemsec.org/what-is-the-sin-list/">https://chemsec.org/business-tool/sin-list/about-the-sin-list/</a>).</p>
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 25 |
| Europa | 1 |
| Land | 11 |
| Weitere | 11 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 4 |
| Gesetzestext | 3 |
| Software | 2 |
| Text | 27 |
| Umweltprüfung | 3 |
| unbekannt | 8 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 25 |
| Offen | 20 |
| Unbekannt | 1 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 46 |
| Englisch | 4 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Datei | 2 |
| Dokument | 4 |
| Keine | 23 |
| Unbekannt | 3 |
| Webseite | 18 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 13 |
| Lebewesen und Lebensräume | 41 |
| Luft | 9 |
| Mensch und Umwelt | 46 |
| Wasser | 7 |
| Weitere | 46 |