Die Liste deutscher Industrieanlagen umfasst sowohl administrative Stammdaten (Namen, Adressen, Koordinaten, zuständige Behörden) als auch Links zu Genehmigungsdokumenten, Ausnahmen, Vor-Ort-Besichtigungen. Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IE-RL) verpflichtet EU-Mitgliedstaaten der EU-Kommission (KOM) jährlich über die Umsetzung der IE-RL Bericht zu erstatten. Diese Berichte umfassen reprä-sentative Daten über Emissionen aus industriellen Tätigkeiten, über Emissi-onsgrenzwerte, über die Anwendung der besten verfügbaren Techniken (BVT), sowie über die Gewährung von Ausnahmen von den EU-weit gelten-den mit BVT assoziierten Emissionswerten. Gemäß Art. 24 IE-RL sind der Öffentlichkeit folgende Informationen zu Anlagen (gemäß Art. 3(3) IE-RL) auch über das Internet zugänglich zu ma-chen: der Inhalt der Genehmigungsentscheidung; die Gründe, auf denen diese Entscheidung beruht; sowie im Falle der Gewährung einer Ausnahme von mit BVT-assoziierten Emissionswerten gemäß Art. 15(4) IE-RL die ge-nauen Gründe für die Gewährung der Ausnahme.
a) Zielstellung: Die Überprüfung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und die Weiterentwicklung der UQN-Richtlinie soll unterstützt werden durch: - Datenauswertung aus der Berichterstattung 2018 - Entwicklung und Prüfung von juristisch und naturwissenschaftlich anerkannten Trennungsregeln für menschliche und natürliche Einflüsse auf den Grund- und Oberflächenwasserzustand sowie - Entwicklung du Prüfung von Bedingungen und Kriterien für natürlich verursachte Verzögerungen des Eintritts von guten Gewässerzustanden nach Ergreifen aller dafür erforderlicher Maßnahmen b) Output: Mit Regeln, Begründungen und Beispielen (z.B. als Beiträge zu EU-Leitlinien) soll die Überprüfung verschiedener Aspekte der WRRL und die Weiterentwicklung der UQN-Richtlinie unterstützt werden. Speziell sollen die Gründe für Ausnahmen und Fristverlängerungen nach WRRL (technischer Unmöglichkeit, unverhältnismäßigen Kosten und natürliche Gründen) klar und praktisch umsetzbar voneinander getrennt werden.