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Raumordnungsgesetz (ROG)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften §  1 Aufgabe und Leitvorstellung der Raumordnung §  2 Grundsätze der Raumordnung §  3 Begriffsbestimmungen §  4 Bindungswirkung der Erfordernisse der Raumordnung §  5 Beschränkung der Bindungswirkung nach § 4 §  6 Ausnahmen und Zielabweichung §  7 Allgemeine Vorschriften über Raumordnungspläne §  8 Umweltprüfung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen §  9 Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen § 10 Bekanntmachung von Raumordnungsplänen; Bereithaltung von Raumordnungsplänen und von Unterlagen § 11 Planerhaltung § 12 Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen Abschnitt 2 Raumordnung in den Ländern § 13 Landesweite Raumordnungspläne, Regionalpläne und regionale Flächennutzungspläne § 14 Raumordnerische Zusammenarbeit § 15 Raumverträglichkeitsprüfung § 16 Beschleunigte Raumverträglichkeitsprüfung; Absehen von Raumverträglichkeitsprüfungen Abschnitt 3 Raumordnung im Bund § 17 Raumordnungspläne für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone und für den Gesamtraum § 18 Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen des Bundes; Bekanntmachung von Raumordnungsplänen des Bundes § 19 Zielabweichung bei Raumordnungsplänen des Bundes § 20 Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen bei Raumordnungsplänen des Bundes § 21 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 22 Zuständigkeiten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung § 23 Beirat für Raumentwicklung Abschnitt 4 Ergänzende Vorschriften und Schlussvorschriften § 24 Zusammenarbeit von Bund und Ländern § 25 Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen der Nachbarstaaten § 26 (weggefallen) § 27 Anwendungsvorschrift für die Raumordnung in den Ländern § 28 Sonderregelung für die Windenergie an Land Anlage 1 (zu § 8 Absatz 1) Anlage 2 (zu § 8 Absatz 2) Anlage 3 (zu § 28 Absatz 4 Satz 3)

EasyGSH-DB: Sedimentologie [csv] (1996, 2006, 2016)

Masseprozentuale Kornfraktionierung (¼-ϕ-Intervalle) Definition: Eine Summenkurve ist eine kontinuierliche, monotone mathematische Funktion, die an jeder Stelle einen Masseanteil für die entsprechende Korngröße darstellt. Um diese Funktion menschenlesbar abspeichern zu können, wird sie in vorgegebenen Intervallen diskretisiert, hier in der ϕ-skalierten Summenkurve in ¼-ϕ-Schritten. Datenerzeugung: Die Basis für sedimentologische Auswertungen bilden Oberflächensedimentproben, die im Rahmen des Projektes EasyGSH mittels anisotroper Interpolationsverfahren und unter Berücksichtigung hydrodynamischer Faktoren und Erosions- und Sedimentationsprozesse von Einzelproben verschiedener Jahre auf ein für ein Jahr gültiges Raster interpoliert wurden. An jedem dieser Rasterknoten liegt die Sedimentverteilung daher als Summenkurve vor. Für die Deutsche Bucht liegt dieses Basisprodukt für die Jahre 1996, 2006 und 2016 im 100 m Raster, für die Ausschließliche Wirtschaftszone Deutschlands für das Jahr 1996 im 250 m Raster vor. Aus diesen Summenkurven wird im Wertebereich ϕ = -10 bis ϕ = 10 in ¼-ϕ-Schritten der aufsummierte Masseanteil des jeweiligen Intervalls errechnet und tabellarisch hinterlegt. Produkt: 100 m Raster der Deutschen Bucht (1996, 2006, 2016) beziehungsweise 250 m Raster der Ausschließlichen Wirtschaftszone (1996), an denen für jeden Rasterknoten folgende Informationen bereitgestellt werden: • Information zum Datenersteller (durch Interpolation und Rasterung smile consult GmbH) • Probenbezeichnung (durch Interpolation und Rasterung laufende Nummer) • Gültigkeitsdatum der Kornverteilung • Lage der Kornverteilung • Höhe der Kornverteilung • Koordinatensystem • Median-Korndurchmesser d50 • Tabellarische Auflistung der ¼-ϕ-Intervalle mit ihren Masseanteilen Das Produkt wird im CSV-Format bereitgestellt. Zitat für diesen Datensatz (Daten DOI): Sievers, J., Rubel, M., Milbradt, P. (2020): EasyGSH-DB: Themengebiet - Sedimentologie. Bundesanstalt für Wasserbau. https://doi.org/10.48437/02.2020.K2.7000.0005 English Download: The data for download can be found under References ("Weitere Verweise"), where the data can be downloaded directly or via the web page redirection to the EasyGSH-DB portal.

Geographic Information System of the European Commission (GISCO) - full database, May 2021

GISCO (Geographic Information System of the COmmission) is responsible for meeting the European Commission's geographical information needs at three levels: the European Union, its member countries, and its regions. In addition to creating statistical and other thematic maps, GISCO manages a database of geographical information, and provides related services to the Commission. Its database contains core geographical data covering the whole of Europe, such as administrative boundaries, and thematic geospatial information, such as population grid data. Some data are available for download by the general public and may be used for non-commercial purposes. For further details and information about any forthcoming new or updated datasets, see http://ec.europa.eu/eurostat/web/gisco/geodata. This metadata refers to the whole content of GISCO reference database extracted in May 2021, which contains both public datasets (also available for the general public through http://ec.europa.eu/eurostat/web/gisco/geodata) and datasets to be used only internally by the EEA (typically, but not only, GISCO datasets at 1:100k). The database is provided in as a single GDB and also as individual GPKG file per feature, with datasets at scales from 1:60M to 1:100K, with reference years spanning until 2021 (e.g. NUTS 2021). Additional information and metadata is provided with the dataset in the folder docs. The database manual, a file with the content of the database, a glossary, and a document with the naming conventions are included in this folder. The document GISCO-ConditionsOfUse.pdf provided with the dataset gives information on the copyrighted data sources, the mandatory acknowledgement clauses and re-dissemination rights. The license conditions for EuroGeographic datasets in GISCO are provided in a standalone document "LicenseConditions_EuroGeographics.pdf". The main updates with respect to the previous version of the full database in the SDI (from June 2020) are the addition of the following datasets: - Coastline boundaries, 2020 (COAS_2020) (N.B.: An update is expected soon) - Degree of Urbanisation, 2020 (DGURBA_2020) - Exclusive Economic Zones, 2020 (EEZ_2020) - FAO Fishing Areas, 2020 (FAO_FISH_2020) - Healthcare services (HEALTH) - LAU Historical Census data (LAU_CENS_1961-2011) - Local Administrative Units, 2017 (LAU_2017), 2019 (LAU_2019) and 2020 (LAU_2020) - LUCAS, 2018 (LUCAS_2018) - Metropolitan Regions, 2021 (MREG_2021) - Postal Codes, 2020 (PCODE_2020) (N.B.: DE is to be updated soon) When available, the model specifications of these new layers are also provided with the database (under the folder docs). NOTE: This metadata file is only for internal EEA purposes and in no case replaces the official metadata provided by Eurostat. For specific GISCO datasets included in this version there are individual EEA metadata files in the SDI: NUTS_2021, MREG_2021 and CNTR_2020. For public products, continuous updates are being published in the public website of GISCO: https://ec.europa.eu/eurostat/web/gisco/geodata. The original metadata files from Eurostat for the different GISCO datasets are available via ECAS login through the Eurostat metadata portal on https://webgate.ec.europa.eu/inspire-sdi/srv/eng/catalog.search#/home For more information about the full database or any of its datasets, please contact the SDI Team (sdi@eea.europa.eu).

EasyGSH-DB: Bathymetrie 2009

Definition: “Bathymetrie” bezeichnet die Vermessung der topographischen Gestalt der Sohle eines Gewässers. Der Begriff wird auch oft – analog zum Wort “Topographie” – synonym für die Gestalt der Gewässersohle verwendet. Gewässer in diesem Zusammenhang sind Meere, Flüsse oder geschlossene Binnengewässer. Im Rahmen des Projektes EasyGSH handelt es sich bei bathymetrischen Datensätzen um solche, die die Höhenverteilung in der Deutschen Bucht inklusive der Mündungsbereiche der Ästuare Ems, Weser und Elbe darstellen. Durch morphologische Aktivitäten des Gewässerbodens ist ein solches bathymetrisches Modell stets nur für einen gewissen Zeitraum oder Zeitpunkt gültig. Datenerzeugung: Die Basis für bathymetrische Produkte bilden gerasterte bathymetrische Modelle, die mithilfe des Funktionalen Bodenmodells, einem datenbasierten hindcast-Simulationsmodell, über räumlich-zeitliche Interpolationsverfahren aus einer Datenbasis von See- und Landvermessungen verschiedenster Datentypen erstellt werden. Für jedes Jahr von 1996 bis inklusive 2016 wird ein gerastertes bathymetrisches Modell in 10 m Auflösung für die Deutsche Bucht und zusätzlich in 250 m Auflösung für die Ausschließliche Wirtschaftszone für das Jahr 1996 erstellt. Produkt: Jeweils ein 10 m Raster der Deutschen Bucht gültig zum 01.07. für die Jahre von 1996 bis 2016, wobei an jedem Rasterknoten die Höhe abgelegt ist. 250 m Raster der Ausschließlichen Wirtschaftszone (1996). Das Produkt wird im GeoTiff- und Shapefile-Format bereitgestellt. Zitat für diesen Datensatz (Daten DOI): Sievers, J., Rubel, M., Milbradt, P. (2020): EasyGSH-DB: Themengebiet - Bathymetrie. Bundesanstalt für Wasserbau. https://doi.org/10.48437/02.2020.K2.7000.0002 Literatur: Sievers, J., Milbradt, P., Ihde, R., Valerius, J., Hagen, R., Plüß, A. (2021): An integrated marine data collection for the German Bight – Part 1: Subaqueous geomorphology and surface sedimentology (1996–2016). Earth System Science Data. https://doi.org/10.5194/essd-13-4053-2021 English Download: The data for download can be found under References ("Weitere Verweise"), where the data can be downloaded directly or via the web page redirection to the EasyGSH-DB portal.

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften §  1 Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege §  2 Verwirklichung der Ziele §  3 Zuständigkeiten, Aufgaben und Befugnisse, vertragliche Vereinbarungen, Zusammenarbeit der Behörden §  4 Funktionssicherung bei Flächen für öffentliche Zwecke §  5 Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft §  6 Beobachtung von Natur und Landschaft §  7 Begriffsbestimmungen Kapitel 2 Landschaftsplanung §  8 Allgemeiner Grundsatz §  9 Aufgaben und Inhalte der Landschaftsplanung; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 10 Landschaftsprogramme und Landschaftsrahmenpläne § 11 Landschaftspläne und Grünordnungspläne § 12 Zusammenwirken der Länder bei der Planung Kapitel 3 Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft § 13 Allgemeiner Grundsatz § 14 Eingriffe in Natur und Landschaft § 15 Verursacherpflichten, Unzulässigkeit von Eingriffen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 16 Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen § 17 Verfahren; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 18 Verhältnis zum Baurecht § 19 Schäden an bestimmten Arten und natürlichen Lebensräumen Kapitel 4 Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft Abschnitt 1 Biotopverbund und Biotopvernetzung; geschützte Teile von Natur und Landschaft § 20 Allgemeine Grundsätze § 21 Biotopverbund, Biotopvernetzung § 22 Erklärung zum geschützten Teil von Natur und Landschaft § 23 Naturschutzgebiete § 24 Nationalparke, Nationale Naturmonumente § 25 Biosphärenreservate § 26 Landschaftsschutzgebiete § 27 Naturparke § 28 Naturdenkmäler § 29 Geschützte Landschaftsbestandteile § 30 Gesetzlich geschützte Biotope § 30a Ausbringung von Biozidprodukten Abschnitt 2 Netz „Natura 2000“ § 31 Aufbau und Schutz des Netzes „Natura 2000“ § 32 Schutzgebiete § 33 Allgemeine Schutzvorschriften § 34 Verträglichkeit und Unzulässigkeit von Projekten; Ausnahmen § 35 Gentechnisch veränderte Organismen § 36 Pläne Kapitel 5 Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften § 37 Aufgaben des Artenschutzes § 38 Allgemeine Vorschriften für den Arten-, Lebensstätten- und Biotopschutz Abschnitt 2 Allgemeiner Artenschutz § 39 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 40 Ausbringen von Pflanzen und Tieren § 40a Maßnahmen gegen invasive Arten § 40b Nachweispflicht und Einziehung bei invasiven Arten § 40c Genehmigungen § 40d Aktionsplan zu Pfaden invasiver Arten § 40e Managementmaßnahmen § 40f Beteiligung der Öffentlichkeit § 41 Vogelschutz an Energiefreileitungen § 41a (zukünftig in Kraft) § 42 Zoos § 43 Tiergehege Abschnitt 3 Besonderer Artenschutz § 44 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten § 45 Ausnahmen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 45a (weggefallen) § 45b Betrieb von Windenergieanlagen an Land § 45c Repowering von Windenergieanlagen an Land § 45d Nationale Artenhilfsprogramme § 46 Nachweispflicht § 47 Einziehung und Beschlagnahme Abschnitt 4 Zuständige Behörden, Verbringen von Tieren und Pflanzen § 48 Zuständige Behörden für den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels § 48a Zuständige Behörden in Bezug auf invasive Arten § 49 Mitwirkung der Zollbehörden § 50 Anmeldepflicht bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr oder dem Verbringen aus Drittstaaten § 51 Inverwahrungnahme, Beschlagnahme und Einziehung durch die Zollbehörden § 51a Überwachung des Verbringens invasiver Arten in die Union Abschnitt 5 Auskunfts- und Zutrittsrecht; Gebühren und Auslagen § 52 Auskunfts- und Zutrittsrecht § 53 (weggefallen) Abschnitt 6 Ermächtigungen § 54 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen; Erlass von Verwaltungsvorschriften § 55 Durchführung gemeinschaftsrechtlicher oder internationaler Vorschriften; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen Kapitel 6 Meeresnaturschutz § 56 Geltungs- und Anwendungsbereich § 56a Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen § 57 Geschützte Meeresgebiete im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 58 Zuständige Behörden; Gebühren und Auslagen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen Kapitel 7 Erholung in Natur und Landschaft § 59 Betreten der freien Landschaft § 60 Haftung § 61 Freihaltung von Gewässern und Uferzonen § 62 Bereitstellen von Grundstücken Kapitel 8 Mitwirkung von anerkannten Naturschutzvereinigungen § 63 Mitwirkungsrechte § 64 Rechtsbehelfe Kapitel 9 Eigentumsbindung, Befreiungen § 65 Duldungspflicht § 66 Vorkaufsrecht § 67 Befreiungen § 68 Beschränkungen des Eigentums; Entschädigung und Ausgleich Kapitel 10 Bußgeld- und Strafvorschriften § 69 Bußgeldvorschriften § 70 Verwaltungsbehörde § 71 Strafvorschriften § 71a Strafvorschriften § 72 Einziehung § 73 Befugnisse der Zollbehörden Kapitel 11 Übergangs- und Überleitungsvorschrift § 74 Übergangs- und Überleitungsregelungen; Evaluierung Anlage 1 (zu § 45b Absatz 1 bis 5) Anlage 2 (zu § 45b Absatz 6 und 9, zu § 45d Absatz 2) Fußnote (+++ Änderung der Inhaltsübersicht durch Art. 1 Nr. 1 Buchst. b G v. 18.8.2021 I 3908 (Einfügung § 41a) tritt entgegen Art. 4 Abs. 1 gem. Art. 4 Abs. 3 G v. 18.8.2021 I 3908 zukünftig in Kraft +++)

EasyGSH-DB: Bathymetrie 2013

Definition: “Bathymetrie” bezeichnet die Vermessung der topographischen Gestalt der Sohle eines Gewässers. Der Begriff wird auch oft – analog zum Wort “Topographie” – synonym für die Gestalt der Gewässersohle verwendet. Gewässer in diesem Zusammenhang sind Meere, Flüsse oder geschlossene Binnengewässer. Im Rahmen des Projektes EasyGSH handelt es sich bei bathymetrischen Datensätzen um solche, die die Höhenverteilung in der Deutschen Bucht inklusive der Mündungsbereiche der Ästuare Ems, Weser und Elbe darstellen. Durch morphologische Aktivitäten des Gewässerbodens ist ein solches bathymetrisches Modell stets nur für einen gewissen Zeitraum oder Zeitpunkt gültig. Datenerzeugung: Die Basis für bathymetrische Produkte bilden gerasterte bathymetrische Modelle, die mithilfe des Funktionalen Bodenmodells, einem datenbasierten hindcast-Simulationsmodell, über räumlich-zeitliche Interpolationsverfahren aus einer Datenbasis von See- und Landvermessungen verschiedenster Datentypen erstellt werden. Für jedes Jahr von 1996 bis inklusive 2016 wird ein gerastertes bathymetrisches Modell in 10 m Auflösung für die Deutsche Bucht und zusätzlich in 250 m Auflösung für die Ausschließliche Wirtschaftszone für das Jahr 1996 erstellt. Produkt: Jeweils ein 10 m Raster der Deutschen Bucht gültig zum 01.07. für die Jahre von 1996 bis 2016, wobei an jedem Rasterknoten die Höhe abgelegt ist. 250 m Raster der Ausschließlichen Wirtschaftszone (1996). Das Produkt wird im GeoTiff- und Shapefile-Format bereitgestellt. Zitat für diesen Datensatz (Daten DOI): Sievers, J., Rubel, M., Milbradt, P. (2020): EasyGSH-DB: Themengebiet - Bathymetrie. Bundesanstalt für Wasserbau. https://doi.org/10.48437/02.2020.K2.7000.0002 Literatur: Sievers, J., Milbradt, P., Ihde, R., Valerius, J., Hagen, R., Plüß, A. (2021): An integrated marine data collection for the German Bight – Part 1: Subaqueous geomorphology and surface sedimentology (1996–2016). Earth System Science Data. https://doi.org/10.5194/essd-13-4053-2021 English Download: The data for download can be found under References ("Weitere Verweise"), where the data can be downloaded directly or via the web page redirection to the EasyGSH-DB portal.

EasyGSH-DB: Bathymetrie 2005

Definition: “Bathymetrie” bezeichnet die Vermessung der topographischen Gestalt der Sohle eines Gewässers. Der Begriff wird auch oft – analog zum Wort “Topographie” – synonym für die Gestalt der Gewässersohle verwendet. Gewässer in diesem Zusammenhang sind Meere, Flüsse oder geschlossene Binnengewässer. Im Rahmen des Projektes EasyGSH handelt es sich bei bathymetrischen Datensätzen um solche, die die Höhenverteilung in der Deutschen Bucht inklusive der Mündungsbereiche der Ästuare Ems, Weser und Elbe darstellen. Durch morphologische Aktivitäten des Gewässerbodens ist ein solches bathymetrisches Modell stets nur für einen gewissen Zeitraum oder Zeitpunkt gültig. Datenerzeugung: Die Basis für bathymetrische Produkte bilden gerasterte bathymetrische Modelle, die mithilfe des Funktionalen Bodenmodells, einem datenbasierten hindcast-Simulationsmodell, über räumlich-zeitliche Interpolationsverfahren aus einer Datenbasis von See- und Landvermessungen verschiedenster Datentypen erstellt werden. Für jedes Jahr von 1996 bis inklusive 2016 wird ein gerastertes bathymetrisches Modell in 10 m Auflösung für die Deutsche Bucht und zusätzlich in 250 m Auflösung für die Ausschließliche Wirtschaftszone für das Jahr 1996 erstellt. Produkt: Jeweils ein 10 m Raster der Deutschen Bucht gültig zum 01.07. für die Jahre von 1996 bis 2016, wobei an jedem Rasterknoten die Höhe abgelegt ist. 250 m Raster der Ausschließlichen Wirtschaftszone (1996). Das Produkt wird im GeoTiff- und Shapefile-Format bereitgestellt. Zitat für diesen Datensatz (Daten DOI): Sievers, J., Rubel, M., Milbradt, P. (2020): EasyGSH-DB: Themengebiet - Bathymetrie. Bundesanstalt für Wasserbau. https://doi.org/10.48437/02.2020.K2.7000.0002 Literatur: Sievers, J., Milbradt, P., Ihde, R., Valerius, J., Hagen, R., Plüß, A. (2021): An integrated marine data collection for the German Bight – Part 1: Subaqueous geomorphology and surface sedimentology (1996–2016). Earth System Science Data. https://doi.org/10.5194/essd-13-4053-2021 English Download: The data for download can be found under References ("Weitere Verweise"), where the data can be downloaded directly or via the web page redirection to the EasyGSH-DB portal.

Ausschluss mobiler grundberührender Fischerei in marinen Schutzgebieten der Nordsee

Bodenlebende wirbellose Meerestiere (marines Makrozoobenthos)

In Deutschland sind in der Gesamtartenliste der bodenlebenden wirbellosen Meerestiere bisher 1.284 etablierte Arten aus neun verschiedenen Tierstämmen erfasst, dazu gehören Schwämme, Nesseltiere, Weichtiere (Schnecken und Muscheln), Ringelwürmer, Igelwürmer, Gliederfüßer (z. B. Krebstiere), Kranzfühler (Marine Moostierchen), Stachelhäuter (Seesterne und Seeigel) und die sogenannten Schädellosen (Chordatiere; z. B. Lanzettfischchen). Sie leben alle am und im Boden der deutschen Meeresgebiete von Nord- und Ostsee (inkl. der Ausschließlichen Wirtschaftszone AWZ, d. h. 200-Seemeilen-Zone). Ein Kriterium für ihre Behandlung in dieser Liste war eine gewisse Mindestgröße: Sie sind so groß, dass man sie mit bloßem Auge erkennen kann. Die meisten bodenlebenden wirbellosen Meerestiere haben sehr spezifische Ansprüche an ihren Lebensraum und reagieren daher sehr empfindlich auf Habitatveränderungen. Ob eine Art vorkommt oder nicht, ist häufig von vielen Faktoren wie dem Salzgehalt, der Sedimentstruktur, der Exposition, dem Pflanzenbewuchs, der Dauer der Wasserbedeckung sowie dem Sauerstoff- und Nährstoffgehalt abhängig. Einer der bekanntesten Vertreter unter den Ringelwürmern ist der Wattwurm ( Arenicola marina ),auch Sandpier oder Köderwurm genannt, der fast überall im Watt durch seine spaghettiartigen Hinterlassenschaften auffällt. Auf einem Quadratmeter Watt leben durchschnittlich 40 Wattwürmer. Sie ernähren sich von organischen Stoffen wie abgestorbenem Pflanzenmaterial, Detritus und Bakterien, die sie aus dem Sand herausfiltern und diesen anschließend wieder ausscheiden. Von diesem Prozess profitieren viele andere Meeresorganismen: Durch das Umwälzen des Wattbodens befördert der Wattwurm Nährstoffe an die Oberfläche und reichert gleichzeitig den Wattboden mit Sauerstoff an. Etwa ein Drittel der 1.242 in der Roten Liste bewerteten Arten ist extrem selten (17 %), bestandsgefährdet (12 %) oder bereits ausgestorben (4 %). Ein weiteres Drittel der Arten ist als ungefährdet eingestuft (29 %) oder steht auf der Vorwarnliste (3 %). Für alle übrigen Arten (36 %) ist die Datenlage bislang noch nicht ausreichend, um eine Gefährdungseinstufung vorzunehmen. Vor allem die intensivere Fischerei mit schwerem Bodenschleppgeschirr, die zunehmende Eutrophierung, also die Anreicherung von Nährstoffen im Meer, und die direkte Biotopzerstörung durch menschliche Eingriffe, wie den Ausbau von Schifffahrtswegen und die Anlage von Offshore-Windparks, führen zu dramatischen Veränderungen der Makrozoobenthos-Bestände. Auch die zunehmende Belastung der Meere mit Mikroplastik und anderen Abfällen stellt eine immer größere Bedrohung für viele bodenlebende wirbellose Meerestiere dar. (Stand Dezember 2007, einzelne Aktualisierungen bis 2012) Rachor, E.; Bönsch, R.; Boos, K.; Gosselck, F.; Grotjahn, M.; Günther, C.-P.; Gusky, M.; Gutow, L.; Heiber, W.; Jantschik, P.; Krieg, H.-J.; Krone, R.; Nehmer, P.; Reichert, K.; Reiss, H.; Schröder, A.; Witt, J. & Zettler, M.L. (2013): Rote Liste und Artenlisten der bodenlebenden wirbellosen Meerestiere. – In: Becker, N.; Haupt, H.; Hofbauer, N.; Ludwig, G. & Nehring, S. (Red.): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands, Band 2: Meeresorganismen. – Münster (Landwirtschaftsverlag). – Naturschutz und Biologische Vielfalt 70 (2): 81–176. Die aktuellen Rote-Liste-Daten sind auch als Download verfügbar.

Bundesamt für Naturschutz: Schutzgebiete in der Ausschliesslichen Wirtschaftszone (AWZ) (WMS)

WMS Kartendienst der Schutzgebiete in der Ausschliesslichen Wirtschaftszone (AWZ). Gebietsmeldungen des Bundes gemäss der Vogelschutz- und der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie. Übersicht der in der Ausschliesslichen Wirtschaftzone ausgewiesenen Naturschutzgebiete.

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