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Einrichtung einer kuenstlerischen Dauerausstellung 'Schoepfung bewahren'

Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

18.11.2025 bis 28.01.2026: Öffentlichkeitsbeteiligung: Stilllegung und Abbau des Forschungsreaktors BER II in Berlin-Wannsee 15.12.2025 bis 30.01.2026: Ausstellung: Projektergebnisse Masterplan Berliner Mitte – Verkehrliches Innenstadtkonzept Ab 29.09.2025: Unterstützen Sie die Verkehrsplanung mit Ihren ÖPNV-Daten in der BVG-Fahrinfo App . Bild: Ralf Rühmeier Mobilität und Verkehr So kommt Berlin voran: Mit einer modernen Verkehrspolitik, damit alle Menschen gut und schnell unterwegs sein können. Der Verkehr einer Millionenmetropole erfordert komplexe Planungen und laufende Modernisierung von Straßen und Brücken. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Berlin baut Brücken Berlin investiert in die Erhaltung, in den Ersatzneubau und den Neubau von Brücken, um die städtische Infrastruktur zu modernisieren und den steigenden Anforderungen gerecht zu werden. Hier finden Sie einen Überblick. Weitere Informationen Bild: Frank-Peters / Depositphotos.com Klimaschutz Hitzewellen, Starkregen, Stürme: Die Folgen des Klimawandels sind bereits zu spüren. Wir machen Berlin zu einer klimaneutralen Metropole und passen die Stadt an die Folgen des Klimawandels an. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Wärmewende Klimaschutz braucht eine beschleunigte Wärmewende. Wir entwickeln hierfür eine gesamtstädtische Wärmeplanung, um eine verlässliche Orientierung für die zukünftige klimaneutrale Wärmeversorgung unserer Stadt zu geben. Weitere Informationen Bild: tdezenzio / Depositphotos.com Umwelt Ob saubere Luft, sauberes Wasser, unbelastete Böden oder weniger Lärm: Eine intakte Umwelt ist wichtig für alle Menschen in Berlin. Wir setzen uns dafür ein, Abfall zu verringern und natürliche Ressourcen zu schonen. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Tiefe Geothermie Wärme, die in den Tiefen der Erde verfügbar ist, soll ein essenzieller Teil der Berliner Wärmeversorgung werden. Wir haben die wichtigsten Details für Sie zusammengestellt. Weitere Informationen Bild: Florian Möllers Natur und Grün Berlin ist eine grüne Metropole: Parks, Wälder, Schutzgebiete und Gärten machen unsere Stadt deutlich lebenswerter. Wir handeln, damit die Berliner Stadtnatur als Teil unserer Lebensgrundlage erhalten bleibt. Weitere Informationen Bild: Frank-Peters / Depositphotos.com Berlin Urban Nature Pact Der Berlin Urban Nature Pact ist eine weltweite Initiative von Städten, die sich verpflichten, die biologische Vielfalt in urbanen Räumen durch nachhaltige Grünflächenentwicklung und naturnahe Stadtgestaltung zu fördern. Weitere Informationen Bild: DAN - Fotolia.com Publikationen Die wichtigsten Flyer und Broschüren unserer Senatsverwaltung finden Sie hier auf einen Blick. Sie können sich die Informationsmaterialien herunterladen oder in gedruckter Form nach Hause bestellen. Weitere Informationen Am Köllnischen Park 3 10179 Berlin Telefon 030 9025-0 Bürgertelefon: 115

Die Bleierzlagerstätte Mechernich - Grundlage des Wohlstandes, Belastung für den Boden - PDF

Diese Veröffentlichung wurde als Sonderdruck anlässlich der Ausstellung ENVITEC ´86 herausgegeben und enthält neben der Geschichte des Abbaus, der Aufbereitung und Verhüttung der Mechernicher Bleierze Beschreibungen zu Bodenverhältnissen sowie zu Schwermetallgehalten der Böden und Halden. [1986. 91 S., 25 Abb., 5 Tab., 2 Taf.; ISSN 0071-8009]

Anlage 16 - Anleitung zum Ausfüllen der ADR -Zulassungsbescheinigung

Anlage 16 - Anleitung zum Ausfüllen der ADR -Zulassungsbescheinigung Die einzelnen nummerierten Felder der ADR-Zulassungsbescheinigung (Muster abgebildet in Unterabschnitt 9.1.3.5 ADR) sind wie folgt auszufüllen: Bescheinigung Nr. : Eine Nummer, die von der zuständigen Stelle zuzuweisen ist. Fahrzeughersteller: Die Angabe ist der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. II (Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief), der Übereinstimmungsbescheinigung ( COC ), dem Gutachten nach § 21 der StVZO bzw. Artikel 44 oder 45 der Verordnung ( EU ) 2018/858 oder der Angabe auf dem Fahrzeugtypschild zu entnehmen. Fahrzeug-Ident-Nr.: Die Angabe ist der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. II (Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief), der Übereinstimmungsbescheinigung (COC), dem Gutachten nach § 21 der StVZO bzw. Artikel 44 oder 45 der Verordnung (EU) 2018/858 oder der am Fahrzeug eingeschlagenen FIN zu entnehmen. amtl. Kennz. : Die Angabe ist der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) zu entnehmen. Wenn das Fahrzeug nicht zugelassen ist, wird dieses Feld zunächst offen gelassen. Es soll bei der Zulassung des Fahrzeugs von der Zulassungsbehörde nach § 14 Absatz 6 der GGVSEB nachgetragen werden. Sofern bei einer wiederkehrenden Prüfung das amtliche Kennzeichen noch nicht eingetragen ist, muss es spätestens bei der Verlängerung der Gültigkeit von der Zulassungsbehörde nachgetragen worden sein. Name und Betriebssitz des Beförderers, Betreibers (Halters) oder Eigentümers: Die Angaben (Halter und Anschrift) sind der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) zu entnehmen. Wenn das Fahrzeug nicht zugelassen ist, müssen die Angaben zum zukünftigen Eigentümer, Betreiber (Halter) oder Beförderer eingetragen werden. Sind diese Angaben nicht bekannt, muss die ADR-Zulassungsbescheinigung deutlich mit dem Begriff "ENTWURF" gekennzeichnet werden. In diesem Fall dürfen der Stempel der Ausgabestelle und die Unterschrift nicht angebracht werden. Beschreibung des Fahrzeugs: Entsprechend der Fußnote 1 der ADR-Zulassungsbescheinigung sind für die Fahrzeugbeschreibung die Begriffe gemäß der Gesamtresolution über die Konstruktion von Fahrzeugen (R.E.3) oder der Richtlinie 2007/46/ EG zu verwenden. Diese Begriffe sind im Einzelnen: Beschreibung von Kraftfahrzeugen gemäß R.E.3 Höchste zulässige Gesamtmasse ( zGM ) Kraftfahrzeuge der Klasse N zGM ≤ 3,5 t Klasse N 1 3,5 t < zGM ≤ 12 t Klasse N 2 zGM > 12 t Klasse N 3 Beschreibung von Kraftfahrzeugen gemäß Richtlinie 2007/46/EG Höchste zulässige Gesamtmasse (zGM) Kraftfahrzeuge der Klasse N zGM ≤ 3,5 t Lastkraftwagen, Straßenzugmaschine, Sattelzugmaschine N 1 3,5 t < zGM ≤ 12 t Lastkraftwagen, Straßenzugmaschine, Sattelzugmaschine N 2 zGM > 12 t Lastkraftwagen, Straßenzugmaschine, Sattelzugmaschine N 3 Beschreibung von Anhängern Höchste zulässige Gesamtmasse (zGM) Anhänger zGM ≤ 0,75 t Deichselanhänger, Sattelanhänger, Zentralachsanhänger O 1 0,75 t < zGM ≤ 3,5 t Deichselanhänger, Sattelanhänger, Zentralachsanhänger O 2 3,5 t < zGM ≤ 10 t Deichselanhänger, Sattelanhänger, Zentralachsanhänger O 3 zGM > 10 t Deichselanhänger, Sattelanhänger, Zentralachsanhänger O 4 Gegebenenfalls sind weitere fahrzeugbeschreibende Angaben den vorweg aufgeführten Fahrzeugbeschreibungen hinzuzufügen, wie z. B. "Saug-Druck-Tankfahrzeug für Abfälle" gemäß Unterabschnitt 9.1.3.3 ADR. Alternativ kann dieser zusätzliche Vermerk auch in Nummer 11 (Bemerkungen) der ADR-Zulassungsbescheinigung eingetragen werden. Fahrzeugbezeichnung(en) gemäß 9.1.1.2 des ADR: Um unbefugte Änderungen an der Bescheinigung zu verhindern, sind alle nicht zutreffenden Bezeichnungen zu streichen. Es können mehrere Fahrzeugbezeichnungen zutreffend sein. Z. B. erfüllt ein Fahrzeug, das den Anforderungen für FL -Fahrzeuge entspricht, ebenfalls die AT -Anforderungen und ein EX/III erfüllt ebenfalls die EX/II -Anforderungen. In diesem Fall sind beide Bezeichnungen in der Bescheinigung aufzuführen. Die Informationen unter Nummer 7 bestimmen zusammen mit den Angaben unter Nummer 10, welche Güter mit einem Fahrzeug befördert werden dürfen. Die Angabe(n) der Fahrzeugbezeichnung(en) muss/müssen mit den Angaben zur elektrischen Ausrüstung des Tanks übereinstimmen. Dauerbremsanlage: "Nicht zutreffend" ist anzukreuzen, in den ADR-Zulassungsbescheinigungen von Anhängern und Kraftfahrzeugen, für die die Vorschriften zur Ausrüstung mit Dauerbremsanlagen nach Unterabschnitt 9.2.3.1 ADR nicht anzuwenden sind, wegen ihrer geringen zul. Gesamtmasse oder ihrer geringen Anhängelast in Übereinstimmung mit der Bemerkung f oder g unter Unterabschnitt 9.2.3.1 in der Tabelle in Abschnitt 9.2.1 ADR. In den anderen Fällen ist die zweite Zeile der Nummer 8 anzukreuzen und die zulässige Zulassungs-/Betriebsmasse (siehe UN -Regelung Nummer 13 Anhang 5) des Fahrzeugs bzw. der Fahrzeugkombination einzutragen. Beschreibung des (der) festverbundenen Tanks/des (der) Batterie-Fahrzeuge(s): Die Angaben können der Baumusterzulassung oder dem Prüfbericht über die letzte Tankprüfung entnommen werden. Die Angaben zu Nummer 9.1 bis 9.5 sind in jedem Fall zwingend anzugeben, die Angabe der TC und TE unter Nummer 9.6 jedoch nicht, wenn die zugelassenen Stoffe unter Nummer 10.2 aufgeführt sind. Zur Beförderung zugelassene gefährliche Güter: Für andere Fahrzeuge als EX/II- und EX/III-Fahrzeuge oder Fahrzeuge mit festverbundenem Tank oder Batterie-Fahrzeuge sind unter Nummer 10 keine Eintragungen erforderlich. Diese Fahrzeuge (z. B. Sattelzugmaschinen) dürfen für die Beförderung der Güter entsprechend der Fahrzeugbezeichnung in Nummer 7 verwendet werden. 10.1 Gemäß Unterabschnitt 9.3.7.2 ADR muss die elektrische Anlage im Ladeabteil von EX/II- und EX/III-Fahrzeugen der Schutzart IP-- International Protection 65 gemäß Norm IEC 60529 oder einem gleichwertigen Schutz entsprechen, wenn das Fahrzeug zur Beförderung von explosiven Artikeln und Gegenständen der Verträglichkeitsgruppe J bestimmt ist. Bei anderen explosiven Stoffen und Gegenständen mit Explosivstoff muss die elektrische Anlage im Ladeabteil der Schutzart IP 54 gemäß Norm IEC 60529 oder einem gleichwertigen Schutz entsprechen. Für Fahrzeuge zur Beförderung von austauschbaren Ladungsträgern sowie für Straßen- und Sattelzugmaschinen ist festgelegt, dass die Verträglichkeitsgruppe J zu bescheinigen ist. 10.2 Für Tankfahrzeuge und Batterie-Fahrzeuge ist eines von zwei Verfahren (welches durch die Baumusterzulassung vorgegeben ist; entscheidend ist, ob diese eine Stoffliste enthält oder nicht) durch Ankreuzen zu wählen: Entweder es wird auf die Tankcodierung in Nummer 9.5 und die eventuellen Sondervorschriften TC und TE in Nummer 9.6 Bezug genommen (bei nicht stoffbezogenen Baumusterzulassungen des Tanks) oder die Stoffe sind unter Angabe der Klasse, der UN-Nummer und, falls erforderlich, der Verpackungsgruppe und der offiziellen Benennung für die Beförderung aufzulisten (bei stoffbezogenen Baumusterzulassungen des Tanks). Bemerkungen: Platz für vorgeschriebene und freiwillige Bemerkungen. Beispiele: Bemerkung "Fahrzeug gemäß Abschnitt 9.7.9 des ADR" nach Unterabschnitt 9.1.3.3 ADR; Datum der nächsten fälligen Tankprüfung; Übergangsvorschriften oder Nebenbestimmungen aus der Baumusterzulassung; bei der Erstausstellung hat der Sachverständige bzw. der Technische Dienst das Vorliegen der Voraussetzungen des § 35c Absatz 1, Absatz 3 Nummer 1 bis 3, Absatz 6, 7 und 9 der GGVSEB zu bestätigen. Bei vorhandenen Zulassungsbescheinigungen ist dies im Rahmen der nächsten wiederkehrenden Prüfung nachzutragen. Dies ist nicht erforderlich, sofern in den Fällen von § 35c Absatz 1 und 3 Nummer 1 bis 3 der GGVSEB eine besondere Bescheinigung des Tankherstellers, Sachverständigen oder Technischen Dienstes vorliegt; Einträge durch die Zulassungsbehörde nach § 14 Absatz 6 der GGVSEB, wie Änderung des Firmennamens/des Halters und/oder der Anschrift, Änderung des amtlichen Kennzeichens; Bemerkung "Die Befestigungseinrichtungen wurden gemäß Unterabschnitt 9.7.3.2 ADR für die maximal zulässige Aufbaumasse von ... t nachgewiesen."; Angaben zur Prüfung und außerordentlichen Prüfung nach Anlage 11 der RSEB . Gültig bis: Die Gültigkeit ist mit Tagesdatum anzugeben, sowie Ort und Datum der Ausstellung. Die ADR-Zulassungsbescheinigung ist von der zuständigen Stelle oder Person nach § 14 Absatz 4 der GGVSEB abzustempeln und zu unterzeichnen. Verlängerung der Gültigkeit: Die Gültigkeit ist mit Tagesdatum anzugeben. Die Verlängerung der Gültigkeitsdauer erfolgt taggenau für ein Jahr, wird jedoch innerhalb dieses Jahres eine Tankprüfung fällig, so ist die Gültigkeitsdauer auf den letzten Tag des Monats zu befristen, in dem die Tankprüfung fällig ist. Die Gültigkeit kann auch durch Ablaufen einer Übergangsvorschrift begrenzt sein. Stand: 19. Juni 2025

Wissenschaftskommunikation Energiewende, Teilvorhaben I

Wissenschaftskommunikation Energiewende

Das Wohnbauerbe der Sowjetunion in Zeiten multipler Krisen, Teilvorhaben: Stadträumliche Transformationen

Repository der KI-Ideenwerkstatt: BirdNET-XRay

# BirdNET-XRay This is an interactive application that demonstrates how the BirdNET bird sound identification model works. This demo provides a visual and auditory experience where users can see and hear how the model processes and identifies bird calls in real time. <img src="BirdNET-XRay_Demo.gif" alt="BirdNET-XRay Demo" width="100%"> ## Setup ``` sudo apt-get install ffmpeg portaudio19-dev python3-opencv pip3 install tensorflow screeninfo librosa pyaudio ``` ## Run ``` python3 demo.py ``` Command line arguments: - `--resolution`: - **Type**: `str` - **Default**: `'fullscreen'` - **Description**: Resolution of the window, e.g., `"fullscreen"` or `"1024x768"`. - `--scaling`: - **Type**: `float` - **Default**: `1.5` - **Description**: Scaling factor for the width of the output elements. Default is `1.5`, lower values might work better on smaller screens. - `--fontsize`: - **Type**: `float` - **Default**: `0.55` - **Description**: Font size for text elements. Default is `0.55`. Keyboard shortcuts: - `esc` to quit - `p` to pause/resume - `s` to save the current frame - `c` to change the colormap - `a` to play next soundscape ## License Feel free to use this demo for exhibitions or other projects. If you do, please cite as: ``` @article{kahl2021birdnet, title={BirdNET: A deep learning solution for avian diversity monitoring}, author={Kahl, Stefan and Wood, Connor M and Eibl, Maximilian and Klinck, Holger}, journal={Ecological Informatics}, volume={61}, pages={101236}, year={2021}, publisher={Elsevier} } ``` This work is licensed under a [Creative Commons Attribution-NonCommercial-ShareAlike 4.0 International License](https://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/4.0/deed). ## Funding This project is supported by Jake Holshuh (Cornell class of '69) and The Arthur Vining Davis Foundations. Our work in the K. Lisa Yang Center for Conservation Bioacoustics is made possible by the generosity of K. Lisa Yang to advance innovative conservation technologies to inspire and inform the conservation of wildlife and habitats. The development of BirdNET is supported by the German Federal Ministry of Education and Research through the project “BirdNET+” (FKZ 01|S22072). The German Federal Ministry for the Environment, Nature Conservation and Nuclear Safety contributes through the “DeepBirdDetect” project (FKZ 67KI31040E). In addition, the Deutsche Bundesstiftung Umwelt supports BirdNET through the project “RangerSound” (project 39263/01). ## Partners BirdNET is a joint effort of partners from academia and industry. Without these partnerships, this project would not have been possible. Thank you! ![Our partners](https://tuc.cloud/index.php/s/KSdWfX5CnSRpRgQ/download/box_logos.png)

Aufbau der Austauschplattform: Geeignete Energiespeicher für den echten Norden, TP4

SBYD Sustainability by Design - Innovation und Transfer an der Schnittstelle von Nachhaltigkeitsforschung und Design

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