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Lkw-Vorrangroutennetz (WFS Dienst)

Luftverschmutzung, Lärm, Sicherheitsrisiken sind oftmals aktuelle Schlagworte, wenn es um den Lkw-Verkehr, vor allem in Städten, geht. Im Fokus steht dabei oft der schwere Lkw-Verkehr, der von Sattel- und Lastzügen bewältigt wird. Diesen Verkehr von den sensiblen Ortslagen fernzuhalten und ihn auf leistungsfähige Routen zwischen den Bundesfernstraßen und -autobahnen und den örtlichen Gewerbegebieten zu verlagern, ist das Ziel. Die Landeshauptstadt Dresden verfügt seit dem Jahre 2008 über ein Lkw-Vorrangroutennetz. Das System basiert darauf, jeder Autobahnanschlussstelle im Gebiet der Landeshauptstadt Dresden eine Gruppe von (nächstgelegenen) Gewerbegebieten und -standorten zuzuordnen und über extra ausgewiesene Strecken die Lkw dann auf kürzestem und möglichst orts- und umweltverträglichen Weg von und zur Autobahn bzw. von und zum Gewerbegebiet zu bringen.

Lkw-Vorrangroutennetz

Luftverschmutzung, Lärm, Sicherheitsrisiken sind oftmals aktuelle Schlagworte, wenn es um den Lkw-Verkehr, vor allem in Städten, geht. Im Fokus steht dabei oft der schwere Lkw-Verkehr, der von Sattel- und Lastzügen bewältigt wird. Diesen Verkehr von den sensiblen Ortslagen fernzuhalten und ihn auf leistungsfähige Routen zwischen den Bundesfernstraßen und -autobahnen und den örtlichen Gewerbegebieten zu verlagern, ist das Ziel. Die Landeshauptstadt Dresden verfügt seit dem Jahre 2008 über ein Lkw-Vorrangroutennetz. Das System basiert darauf, jeder Autobahnanschlussstelle im Gebiet der Landeshauptstadt Dresden eine Gruppe von (nächstgelegenen) Gewerbegebieten und -standorten zuzuordnen und über extra ausgewiesene Strecken die Lkw dann auf kürzestem und möglichst orts- und umweltverträglichen Weg von und zur Autobahn bzw. von und zum Gewerbegebiet zu bringen.

Lkw-Vorrangroutennetz (WMS Dienst)

Luftverschmutzung, Lärm, Sicherheitsrisiken sind oftmals aktuelle Schlagworte, wenn es um den Lkw-Verkehr, vor allem in Städten, geht. Im Fokus steht dabei oft der schwere Lkw-Verkehr, der von Sattel- und Lastzügen bewältigt wird. Diesen Verkehr von den sensiblen Ortslagen fernzuhalten und ihn auf leistungsfähige Routen zwischen den Bundesfernstraßen und -autobahnen und den örtlichen Gewerbegebieten zu verlagern, ist das Ziel. Die Landeshauptstadt Dresden verfügt seit dem Jahre 2008 über ein Lkw-Vorrangroutennetz. Das System basiert darauf, jeder Autobahnanschlussstelle im Gebiet der Landeshauptstadt Dresden eine Gruppe von (nächstgelegenen) Gewerbegebieten und -standorten zuzuordnen und über extra ausgewiesene Strecken die Lkw dann auf kürzestem und möglichst orts- und umweltverträglichen Weg von und zur Autobahn bzw. von und zum Gewerbegebiet zu bringen.

Dauerzählstellen des Landes Sachsen-Anhalt (WMS-Darstellungsdienst)

Dauerzählstellen von Autobahnen, Bundes-, Landesstraßen in Sachsen-Anhalt.

Errichtung und Betrieb dreier Windkraftanlagen auf dem Gemeindegebiet Altdorf Gemarkung Eismannsberg und Rieden

Die N-ERGIE Regenerativ GmbH beantragte beim Landratsamt Nürnberger Land den Erlass eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids über die Genehmigungsvoraussetzungen hinsichtlich der Belange der zivilen und militärischen Luftfahrt und dem Vorhandensein von Richtfunktrassen sowie der Vereinbarkeit mit der von der Autobahn GmbH des Bundes geplanten PWC-Anlage Zankschlag an der A6 (Abschnitt 420, Station 7,260 (Betr.-km 811,600) für die Errichtung und den Betrieb dreier Windkraftanlagen Flurnummer 1450, Gemarkung Rieden (WEA 1) und auf den Flurnummern 1548 (WEA 2), 1532 (WEA 3) jeweils Gemarkung Eismannsberg, Gemeinde Altdorf bei Nürnberg. Das betreffende Vorhaben wird von der Nr. 1.6.3 der Anlage 1 des UVPG erfasst. Daher wurde gemäß § 7 Abs. 2 UVPG eine standortbezogene Vorprüfung durchgeführt.

Oekologische Laermwirkungsforschung

Wirkungen von Umweltlaerm auf den Menschen. Gegenwaertiger Schwerpunkt: Fluglaerm an Grossflughaefen. Beschreibung der Belaestigungsreaktionen und deren Zusammenhang mit akustischen Parametern. Erforschung gesundheitlicher Auswirkungen andauernder Belastung durch Umweltlaerm auf den Menschen. Empirische Ermittlung von Belastungs-Wirkungs-Zusammenhaengen. Laengsschnittbetrachtung der veraenderten Situation an einem Grossflughafen 1987-1995.

A 20: Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm, Planänderung

Die Trasse des 6. Abschnitts der Autobahn A 20 verläuft von der B 495 kommend in nordöstlicher Richtung durch das Kornbecksmoor und tangiert anschließend das Waldgebiet Höhne. Südlich von Kiel ist eine Durchschneidung des nördlichen Waldrandes auf einer Länge von ca. 200 m erforderlich. Anschließend wird das langgestreckte Straßendorf Hönau-Lindorf (K 105) südlich gequert und die Trasse führt dann um die Gemeinde Nieder Ochtenhausen. Im weiteren Verlauf quert die Trasse der A 20 mit einem langgestreckten Bauwerk die Oste. Der Abschnitt endet an der L 114 bei Elm. Dieser hat eine Gesamtlänge von rund 12,4 km. ***Historie*** Das Planfeststellungsverfahren wurde am 28. September 2012 eingeleitet. Die Planunterlagen haben in der Zeit vom 8. November 2012 bis einschließlich 7. Dezember 2012 bei der Samtgemeinde Geestequelle, der historischen Samtgemeinde Oldendorf, heute Oldendorf-Himmelpforten und der Stadt Bremervörde zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich ausgelegen. Jeder, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, konnte bis einschließlich 21. Dezember 2012 Einwendungen gegen die Baumaßnahme erheben. Eingegangen sind rund 400 Einwendungen. Neben den Schwerpunktthemen Gesamtkonzeption der A 20, Umweltbelangen sowie Lärm- und Abgasemissionen wird auch eine Vielzahl anderer Punkte (z. B. Artenschutz, Flächenverbrauch, Verkehrszahlen) in den Einwendungen behandelt. Außerdem wurden rund 30 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange abgegeben. Der Erörterungstermin fand vom 6. bis 8. Juni 2016 in Bremervörde statt. Die Ergebnisse des Erörterungstermins haben dazu geführt, dass die Planung überarbeitet wurde. Im Rahmen des Planänderungsverfahrens lagen die geänderten Unterlagen in der Zeit vom 13. Januar 2020 bis 12. Februar 2020 bei der Stadt Bremervörde sowie den Samtgemeinden Geestequelle und Oldendorf-Himmelpforten entsprechend der ortsüblichen Bekanntmachung öffentlich aus. Darüber hinaus ergaben sich aufgrund des Vorhabens mittelbare Wirkungen durch eine Zu- oder Abnahme des Verkehrsaufkommens und damit verbundener Lärmwirkungen im nachgeordneten Straßennetz in der Stadt Geestland, der Samtgemeinde Hambergen sowie den Gemeinden Gnarrenburg, Beverstedt, Schiffdorf, Loxstedt und Ritterhude. In diesen sieben Kommunen wurden daher nur die hierfür relevanten Planunterlagen ausgelegt (Erläuterungsbericht, Übersichtskarten, immissionstechnische Untersuchungen). Die Einwendungsfrist zu den geänderten Planunterlagen endete mit Ablauf des 25. März 2020. Eingegangen sind 35 private Einwendungen, 3 davon sind Einwendungen von einem Rechtsanwalt mit Mandantenliste. Ferner sind 2 Einwendungen von anerkannten Naturschutzvereinigungen eingegangen, die ebenfalls anwaltlich vertreten werden. Außerdem sind wiederum rund 30 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange eingegangen. Wie 2012 sind die Themen breit gefächert (Gesamtkonzeption der A 20, Umweltbelange, Lärm- und Abgasemissionen, Artenschutz, Flächenverbrauch, Verkehrszahlen etc.). Infolge veränderter Anforderungen an die Planung von großen Straßenbauprojekten, sowohl der sich entwickelnden Richtlinien als auch der gesetzlichen Vorgaben, sind die Anforderungen an den Straßenentwurf gestiegen. Mit der 2. Deckblattänderung (Stand Mai 2022) wird diesen gestiegenen Ansprüchen in den folgenden Bereichen Rechnung getragen: • Wasserwirtschaft • Schalltechnische Untersuchung und Luftschadstoffuntersuchung • Belange Klimaschutz / CO2-Bilanz Mit der aktuellen 2. Deckblattänderung wurde der im Rahmen der 1. Deckblattauslegung eingeführte Fachbeitrag WRRL (Unterlage 20.2) nach Auswertung weiterer wasserwirtschaftlicher Untersuchungen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage sowie der geänderten Rechtlinie zur Straßenentwässerungstechnik (REwS Ausgabe 2021) überarbeitet und durch den neu ausgelegten Fachbeitrag WRRL (Unterlage 20.2 D) ersetzt. Die Auslegung fand in dem Zeitraum vom 16.08.2022 bis zum 15.09.2022 nach vorheriger Bekanntmachung bei der Samtgemeinde Geestequelle, der Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten und der Stadt Bremervörde statt. Daneben wurden ergänzende immissionstechnische Untersuchungen (Unterlagen 17.1.4, 17.2.3, 17.4.1.5, 17.5.1.5) in das Verfahren eingebracht und der umweltfachliche Variantenvergleich Bremervörde (Unterlage 25) durch eine Betrachtung (Unterlage 25.1.8) von Klimaschutzbelangen nach § 13 Abs. 1 S. 1 KSG (Inanspruchnahme von Treibhausgassenken, Bau- und Lebenszyklus Emissionen, verkehrsbedingte Treibhausgasemissionen) ergänzt. Im Rahmen der 2. Änderungsplanauslegung sind weitere Einwendungen eingegangen, von denen eine Vielzahl erstmals im Verfahren erhoben worden sind. Ein Schwerpunkt dieser erstmals erhobenen Einwendungen thematisiert die großräumigen Klimaeinwirkungen des Gesamtprojekts der A20 (Küstenautobahn). Daneben sind weiterhin agrarstrukturelle und Umweltbelange abschnittsbezogen Gegenstand der neuerlichen Einwendungen. Insbesondere auf die vielfach erstmals im Verfahren erhobenen Einwendungen wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass im förmlichen Planfeststellungsverfahren keine gesonderten Eingangsbenachrichtigungen versandt werden. Hierfür wird um Verständnis gebeten. Äußerungen (Einwendungen und Stellungnahmen), die im bisherigen Anhörungsverfahren zu den ursprünglichen Planunterlagen von 2012 und/oder im Rahmen der 1. Änderungsplanauslegung 2020 vorgetragen wurden, sind weiterhin Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens. Zur weiteren Sachaufklärung und möglichen Planoptimierung fand in der Zeit vom 20.02.2024 bis zum 22.02.2024 ein Erörterungstermin in dem Rathaus Bremervörde statt. Äußerungen (Einwendungen und Stellungnahmen), die im bisherigen Anhörungsverfahren zu den ursprünglichen Planunterlagen von 2012 und/oder im Rahmen der 1. Änderungsplanauslegung 2020 vorgetragen wurden, waren weiterhin Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens. ***Aktuell*** Nach Abschluss des Anhörungsverfahrens erging der Planfeststellungbeschluss am 18.Dezember 2025. Der Plan sowie der Beschluss können ab dem 28.01.2026 unter https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview heruntergeladen und eingesehen werden. Die Zustellung, Auslegung und Bekanntmachung der Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses erfolgen dadurch, dass die Entscheidung mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und dem festgestellten Plan vom 28.01.2026 bis zum 10.02.2026 auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde elektronisch veröffentlicht wurde. Zusätzlich wurde der verfügende Teil des Planfeststellungsbeschlusses, die Rechtsbehelfsbelehrung und ein Hinweis auf die Veröffentlichung auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde in den örtlichen Tageszeitungen, in deren Verbreitungsgebiet sich das Vorhaben voraussichtlich auswirken wird, bekanntgemacht. Im UVP-Verbundportal sind die genannten Unterlagen dauerhaft zugänglich. Die Klagefrist läuft vom 11.02.2026 bis zum 10.03.2026.

Bebauungsplan Farmsen-Berne 3-Bramfeld 29 1. Änderung Hamburg

Die Verordnung über den Bebauungsplan Farmsen-Berne 3/Bramfeld 29 vom 3. Oktober 1967 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 291) wird wie folgt geändert: In der zeichnerischen Darstellung wird die Festsetzung "Straßenverkehrsfläche" (Autobahn) in die Festsetzung "Grünfläche" (Parkanlage) geändert.

Teilbebauungsplan TB 601 Hamburg

Bezirk: Bergedorf, Stadtteil: Billwerder, Moorfleet, Ortsteil: 611, 612, Planbezirk: Verbindungstück Autobahn Bremen - Lübeck (Änderung)

Straßenquerschnittsflächen SIB Hamburg

Der Dienst Straßenquerschnittsflächen SIB Hamburg stellt die in der Hamburger Straßeninformationsbank (HH-SIB) gehaltenen Straßenquerschnittsflächen dar. Hierbei wird unterschieden zwischen der Art der Straßenquerschnittsfläche und der Oberfläche der Straßenquerschnittsfläche. Da die Hamburger Straßeninformationsbank Daten nur linear referenziert abbildet sind die Flächen nur in Trapezform abbildbar. Es handelt sich dementsprechend nur um eine generalisierte Abbildung. Die Daten stammen aus einer Erfassung von 2016 welche auf den Autobahnen, Bundesstraßen, den Bedarfsumleitungen, der Haupthafenroute sowie den Hauptverkehrsstraßen stattgefunden hat. Die Daten sind gemäß der Anweisung Straßendatenbank (ASB 2.03) aufgenommen.

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