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Teilbebauungsplan TB 601 Hamburg

Bezirk: Bergedorf, Stadtteil: Billwerder, Moorfleet, Ortsteil: 611, 612, Planbezirk: Verbindungstück Autobahn Bremen - Lübeck (Änderung)

Die Auswirkungen des Benzinbleigesetzes auf Autobahn- und Strassengehoelze

Mit Inkrafttreten des Benzinbleigesetzes vom 5. August 1971 (1. Stufe) verspricht man sich eine beachtliche Herabsenkung der Bleiwerte in der Luft, was sich vorher schon bei Pflanzen bemerkbar machen muss. Die damit vorgenommene Herabsetzung des Bleigehaltes auf 0,40 g/l Kraftstoff zeigt insbesondere an unseren Bundesautobahnen keinen sichtbaren Erfolg im Blei-Cadmium-Zink-Pegel chlorophyllfuehrender Organe, was zunaechst auf den ansteigenden Kraftfahrzeugverkehr zurueckgefuehrt werden koennte. Erst die Herabsetzung des Bleigehaltes auf 0,15 g/l Kraftstoff ab 1.1.1976 zeigt eine allmaehliche Abschwaechung des Bleigehaltes in den 1-jaehrigen Nadeln von Picea pungens 'Glauca', nicht jedoch in den 2-jaehrigen Nadeln. Weitere Untersuchungen, die von Anfang an auch den Ampelverkehr beim Versuchsprojekt mit beruecksichtigen, insbesondere jedoch auch die Schutzwirkungen von ansteigenden Boeschungen und/oder Gehoelzen, werden laufend durchgefuehrt, da erst die naechsten Jahre eine endgueltige Auskunft erlauben.

A100/Ringbahnbrücke: so schnell wie möglich neu bauen

Die Autobahn GmbH des Bundes informierte unsere Verwaltung am vergangenen Mittwoch, dass aufgrund von weiteren Schäden die in ihrer Zuständigkeit befindliche Ringbahnbrücke und die Westendbrücke der Bundesautobahn A100 für den Verkehr gesperrt werden müssen. Umfangreiche Bauarbeiten zum Abriss bzw. Neubau der Brücken durch die Autobahn GmbH des Bundes (AdB) sind dringend notwendig und müssen und werden umgehend in Angriff genommen. Die für die Umfahrungskonzepte zuständige Autobahn GmbH des Bundes arbeitete seitdem intensiv gemeinsam mit den Verkehrsfachleuten aus unserer Verwaltung und den Zuständigen der jeweils betroffenen Bezirke mit Hochdruck an möglichen Umfahrungsvarianten. Zu den Ergebnissen gab es am Mittag eine Pressekonferenz zusammen mit Vertretern der AdB und der Deges (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH). Seit Montagfrüh wird der Pkw-Verkehr auf der A100 in Fahrtrichtung Norden einspurig über die Gegenfahrbahn geführt. Es gibt keine Zufahrt von der AVUS (A115) auf die A100 in Fahrtrichtung Nord; der Verkehr wird über den Messedamm abgeleitet. Der Lkw-Verkehr wird großräumig umgeleitet. Detaillierte Informationen dazu finden Sie hier: Für den Pkw-Verkehr wird der Umstieg auf den ÖPNV, insbesondere S- und Regionalbahn, ausdrücklich empfohlen. Senatorin Ute Bonde: „Da die konkrete Lage der betroffenen Strecke nur wenige direkte Umfahrungen möglich macht, wird es in diesem Abschnitt der A100 langfristig voll und damit eng bleiben. Alle Beteiligten eint das Ziel, schnellstmöglich einen Ersatzneubau der Ringbahnbrücke zu organisieren. Hier gilt es, Planungen maximal zu beschleunigen und den Ersatzneubau 24/7 umzusetzen – inkl. Bonus-Malus-Regelungen und modularer Bauweise. Bis dahin sollte der Kfz-Verkehr weitgehend auf der Autobahn gehalten werden. Verkehr, der nicht umgeleitet werden kann, soll möglichst nah an der Autobahn und so kurz wie möglich durch das Stadtnetz geführt werden. Leistungsfähige Umleitungsstrecken im Land Berlin gibt es nicht und würden bei weiteren Strecken auch größere Teile des Stadtgebietes treffen. Deshalb sind weitläufige und speziell beschilderte Umleitungsstrecken durch unsere Stadt nicht vorgesehen.“ Verkehrsstörungen auf der Nahumfahrung über Messedamm – Königin-Elisabeth-Straße zum Spandauer Damm werden beseitigt oder deren negative Wirkung abgeschwächt. Im weiteren Ablauf wird dann die Kreuzung Messedamm/Neue Kantstraße überprüft, die aktuell noch zu stark beeinflusst ist vom Rückstau vor der Baustelle Kaiserdamm. Weitere flankierende Maßnahmen – vor allem auch zur Gewährleistung eines möglichst störungsfreien Linienbusverkehrs – Anpassungen der Wegweisung und Ähnliches werden sukzessive vollzogen, ausgehend vom Nahbereich der Autobahn bis zu weiter entfernten Örtlichkeiten. Hier sollen neue Baustellen vermieden bzw. bestehende schnellstens beendet werden. Des Weiteren werden vorhandene Baumaßnahmen geprüft und beräumt; geplante Baumaßnahmen werden zurückgestellt. Die Stauentwicklung wird beobachtet – auch hinsichtlich der Belange von Einsatzfahrzeugen. Beispiel: der Tegeler Weg wird zur Erreichbarkeit der Innenstadt durch die Berliner Feuerwehr freigehalten. Gleichzeitig beobachten wir die Auswirkungen auf den ÖPNV, insbesondere den Linienbusverkehr. Bei Bedarf werden Haltverbote oder Bussonderfahrstreifen eingerichtet. Die Sophie-Charlotten-Straße ist nicht für die Aufnahme von Umfahrungsverkehr der Autobahn vorgesehen, sondern wird kurzfristig für eine Umleitung Richtung Süden zum Kaiserdamm genutzt, um das Linksabbiegen an der Baustelle Kaiserdamm/Messedamm zu vermeiden.

A100: Ringbahnbrücke und Westendbrücke gesperrt

Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: „Wie uns die Autobahn GmbH des Bundes informierte, mussten aufgrund von weiteren Schäden die in ihrer Zuständigkeit befindliche Ringbahnbrücke und die Westendbrücke der Bundesautobahn A100 ab heute 20:00 Uhr für den Verkehr gesperrt werden. Umfangreiche Bauarbeiten zum Abriss bzw. Neubau der Brücken durch die Autobahn GmbH sind dringend notwendig und müssen und werden umgehend in Angriff genommen. Wir danken den Verantwortlichen der Autobahn GmbH für diese schnelle und zur Gefahrenabwehr notwendige Reaktion. Die für die Umfahrungskonzepte zuständige Autobahn GmbH des Bundes arbeitet intensiv gemeinsam mit den Verkehrsfachleuten aus meiner Verwaltung weiter mit Hochdruck an möglichen Umfahrungsvarianten und wir werden diese über unsere Verkehrslenkungszentrale zeitnah kommunizieren. Da die konkrete Lage der betroffenen Strecke nur wenige direkte Umfahrungen möglich macht, wird es in diesem Abschnitt der A100 ganz ohne Frage immer wieder zu Stausituationen kommen. Deshalb wird eine sehr weitreichende Umfahrung bzw. wenn möglich der Umstieg auf S- und Regionalbahn ausdrücklich empfohlen.“

Bebauungsplan Farmsen-Berne 3-Bramfeld 29 1. Änderung Hamburg

Die Verordnung über den Bebauungsplan Farmsen-Berne 3/Bramfeld 29 vom 3. Oktober 1967 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 291) wird wie folgt geändert: In der zeichnerischen Darstellung wird die Festsetzung "Straßenverkehrsfläche" (Autobahn) in die Festsetzung "Grünfläche" (Parkanlage) geändert.

Teilbebauungsplan TB 581 Hamburg

Bezirk: Harburg, Stadtteil: Georgswerder, Moorwerder, Ortsteil: 713, 714, Planbezirk: Autobahn Knotenpunkt - Georgswerder

Teilbebauungsplan TB 250-1 Hamburg

Bezirk: Hamburg-Mitte, Stadtteil: Billstedt, Ortsteil: 131, Planbezirk: Verbindung Lübecker und Bremer Autobahn, Änderung

Teilbebauungsplan TB 253 Hamburg

Bezirk: Hamburg-Mitte, Stadtteil: Billwerder Ausschlag, Ortsteil: 133, Planbezirk: Verbindung Lübecker und Bremer Autobahn

Teilbebauungsplan TB 249-1 Hamburg

Bezirk: Hamburg-Mitte, Stadtteil: Billstedt, Ortsteil: 131, Planbezirk: Verbindung Lübecker und Bremer Autobahn, Änderung

Teilbebauungsplan TB 245-1 Hamburg

Bezirk: Hamburg-Mitte, Stadtteil: Billstedt, Ortsteil: 131, Planbezirk: Verbindung Lübecker und Bremer Autobahn, Änderung

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