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Feinkartierung Straße Hamburg

Der Datensatz enthält Informationen zu Nutzung und Oberflächenmaterial der einzelnen Flächen im Straßenraum der Bezirks- und Hauptverkehrsstraßen. Zusätzlich sind verschiedene im Straßenraum befindliche Linien- und Punktobjekte enthalten. Zu den Linienobjekten gehören: Hochbord, Tiefbord, Geländer, Mauer, Rinne und Zaun. Zu den Punktobjekten gehören: Pflanzkübel, Lampe, Hängelampe, Mast für Hängelampe, Poller/Pfosten/Wegesperre, Fußgängerleitsystem, Verkehrsampel, Bügel, Fahrradbügel, Findling, Bank, Tisch, Kunst im öffentlichen Raum/Skulptur, Brunnen. In der Regel sind im Datensatz alle Objekte im Bereich des Tiefbauvermögens der FHH enthalten. Flächen im Zuständigkeitsbereich der Autobahn GmbH und des Hafens sind nicht enthalten. Flächen, die eindeutig zum städtischen Straßenraum gehören, aus verschiedenen Gründen aktuell aber rechtlich nicht dem Tiefbauvermögen zugerechnet werden, sind ebenfalls enthalten und werden mit dem Attribut "Fremdeigentum" gekennzeichnet. Enthaltene Attribute: Bezirksnummer, Bezirk, Stadtteilnummer, Stadtteil, Straßenname, Straßentyp, Kategorie, Nutzungsnummer, Nutzung, Inhaltsnummer, Inhalt (Oberflächenmaterial), Ebenennummer, Ebene (Lage regulär auf Straßenebene oder darüber bzw. darunter), Fremdeigentum, Quelle, Bemerkung, Fläche (in m^2), Objekt-ID und Stand der Erfassung. Die Ersterfassung der Feinkartierung Straßen erfolgte auf Grundlage einer Luftbilddigitalisierung in den einzelnen Bezirken zwischen 2013 und 2021. Die Pflege der Daten erfolgt seit 2022 kontinuierlich anhand von Planunterlagen, Luft- und Befahrungsbildern durch den Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung im Auftrag der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende. Die Aktualität der jeweiligen Fortführung des Objektes ist den Attributen zu entnehmen. Die Datengrundlage weist jedoch einen älteren Stand auf, als der Tag der Fortführung. Auch Baustellen aus den Vorjahren werden u.U. erst in späteren Jahrgängen umgewandelt, sodass anhand des Datensatzes keine Analyse möglich ist, wie viele Flächenänderungen in einem Jahr im Straßenraum erfolgt sind. Insbesondere die Punkt- und Linienobjekte erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da sie z.T. bereits bei der Ersterfassung nicht vollständig erfasst wurden und Aufstell- und Abbauprozesse der datenpflegenden Stelle in der Regel nicht gemeldet werden. Es kann keine Gewähr für die Richtigkeit aller Daten übernommen werden. Aufgrund der Aktualität des Datensatzes kann keine rechtssichere bzw. tagesaktuelle Aussage getroffen werden. Sollten Sie Anmerkungen zum Datensatz haben oder Korrekturen melden wollen, schicken Sie diese bitte an fachdatenmanagement@gv.hamburg.de.

Tempolimit

<p> <p>Das UBA untersucht, inwieweit die Umweltbelastungen des Straßenverkehrs in Zusammenhang mit den gefahrenen Geschwindigkeiten stehen und welchen Beitrag Geschwindigkeitsbeschränkungen zu einer Verminderung der Umweltbelastungen leisten können.</p> </p><p>Das UBA untersucht, inwieweit die Umweltbelastungen des Straßenverkehrs in Zusammenhang mit den gefahrenen Geschwindigkeiten stehen und welchen Beitrag Geschwindigkeitsbeschränkungen zu einer Verminderung der Umweltbelastungen leisten können.</p><p> Tempolimit auf Autobahnen und Außerortsstraßen <p>Ein allgemeines Tempolimit auf Autobahnen in Verbindung mit einer niedrigeren Höchstgeschwindigkeit auf Außerortsstraßen zählt zu den wirksamsten, kostengünstigsten und am schnellsten realisierbaren Maßnahmen zur Minderung von Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor. Ein Tempolimit leistet zugleich einen wesentlichen Beitrag zur Verkehrssicherheit, reduziert Lärm- und Schadstoffemissionen sowie den Energieverbrauch und trägt erheblich zur Verbesserung der Aufenthalts- und Lebensqualität entlang stark belasteter Verkehrswege bei.</p> <p>Im Rahmen der Studie&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/modellierung-der-umweltwirkung-von-tempolimit">„Modellierung der Umweltwirkung von Tempolimit-Maßnahmen auf Autobahnen und außerorts“</a> (Friedrich et al. 2024) wurde untersucht, welche Auswirkungen unterschiedliche Tempolimits in Deutschland auf die&nbsp;⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/fahrleistung">Fahrleistung</a>⁠ sowie auf die verursachten Emissionen an Treibhausgasen (THG) und Luftschadstoffen (Stickoxide (NOx) und Feinstaub (PM)) haben. Die Studie umfasst fünf Szenarien für ein Tempolimit in Deutschland:&nbsp;</p> <ul> <li><strong><a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/szenario">Szenario</a> T130/100</strong>: Ein Tempolimit von 130 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen unter Beibehaltung der Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf allen anderen Außerortsstraßen.</li> <li><strong>Szenario T130/80</strong>: Ein Tempolimit von 130 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen mit zusätzlicher Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h auf allen übrigen Außerortsstraßen.</li> <li><strong>Szenario T120/100</strong>: Ein Tempolimit von 120 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen unter Beibehaltung der Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf allen anderen Außerortsstraßen.</li> <li><strong>Szenario T120/80</strong>: Ein Tempolimit von 120 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen mit zusätzlicher Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h auf allen übrigen Außerortsstraßen.</li> <li><strong>Szenario T100/80</strong>: Ein Tempolimit von 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen mit zusätzlicher Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h auf allen übrigen Außerortsstraßen.</li> </ul> <p>Die Studie baut auf der Methodik des Forschungsprojektes&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/fluessiger-verkehr-fuer-klimaschutz-luftreinhaltung">„Flüssiger Verkehr für Klimaschutz und Luftreinhaltung“</a> (Schmaus et al. 2023) auf. Sie berücksichtigt als Wirkmechanismus nicht nur direkte Geschwindigkeits- und Verbrauchseffekte durch langsameres Fahren, sondern auch Veränderungen in der Routenwahl und Verkehrsnachfrage, die durch ein Tempolimit ausgelöst werden. Die Treibhausgasemissionen des Straßenverkehrs können durch ein Tempolimit um 2,2 % bis 8,1 % gesenkt werden, wobei der Geschwindigkeitseffekt stets die größte Teilwirkung hat, siehe Abbildung.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/Abbildung%20THG-%C3%84nderung%20Tempolimit.png"> </a> <strong> Änderung der Treibhausgasemissionen des gesamten Straßenverkehrs in Deutschland durch ein Tempolimit </strong> Quelle: Umweltbundesamt </p><p> <p>Bezogen auf das Jahr 2024 können in Deutschland durch ein Tempolimit von 120 km/h auf Autobahnen und 80 km/h außerorts insgesamt 6,6 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente und rund 2,8 Milliarden Liter Kraftstoff eingespart werden. Allein durch den direkten Geschwindigkeitseffekt – also ohne Routenwahl- und Nachfrage-Effekte – können davon sofort 4,9 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente und gut 2 Milliarden Liter Kraftstoff eingespart werden, siehe Tabelle. Folgende weitere Umweltwirkungen konnten für die verschiedenen Tempolimits ermittelt werden:</p> <ul> <li>Rückgang Stickoxid-Emissionen (NOX) zwischen 5,1 % (T130/100) und 16,1 % (T100/80)</li> <li>Rückgang Feinstaub-Emissionen (PM) zwischen 3,6 % (T130/100) und 11,4 % (T100/80)</li> </ul> <p>Eine 2025 von der&nbsp;<a href="https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Publikationen/StV/studie-tempolimit-auswirkungen.pdf?__blob=publicationFile">Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) veröffentlichte Studie</a> bestätigt, dass ein Tempolimit die Emissionen senkt. Die Studie analysiert die CO₂-Minderungswirkung eines generellen Tempolimits von 130 km/h auf Autobahnen. Die Berechnungen basieren auf Geschwindigkeits- und Verkehrsdaten aus Dauerzählstellen, aus denen die Fahrleistungsverteilung nach Geschwindigkeitsklassen abgeleitet wird. Die Emissionswirkungen ergeben sich ausschließlich aus der veränderten Fahrweise infolge der Geschwindigkeitsbegrenzung. Effekte der Routenwahl oder Veränderungen der Verkehrsnachfrage werden nicht abgebildet. Betrachtet wird ein einzelnes <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/szenario">Szenario</a>, das sich auf Autobahnen beschränkt; daraus resultiert ein jährliches Einsparpotenzial von etwa 1,3 bis 2,0 Millionen Tonnen CO₂.</p> <p>Über die klima- und luftqualitätsbezogenen Effekte hinaus, zeigt die Forschung zur Verkehrssicherheit, dass ein Tempolimit sowohl die Zahl schwerer Unfälle als auch die Schwere der Verletzungen reduzieren kann. Besonders ein Tempolimit von 120 km/h auf Autobahnen wirkt sich hier positiv aus. Ambitionierte Geschwindigkeitsbegrenzungen stellen damit ein schnell umsetzbares Instrument dar, das gleichzeitig Emissionen senkt, die Umweltqualität verbessert und die Sicherheit im Straßenverkehr erhöht.&nbsp;</p> <p>Besonders bedeutsam ist dabei, dass die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Modellierungen reale Mobilitätsprozesse – wie veränderte Routenwahl und Nachfrage – einbeziehen und damit ein vollständigeres Wirkungsspektrum abbilden. Ein flächendeckendes Tempolimit ist damit sowohl ökologisch als auch gesundheitlich sinnvoll.</p> <p>Auch&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/klimaschutz-durch-tempolimit">ältere Untersuchungen des Umweltbundesamts</a> zeigten, dass ein generelles Tempolimit auf Autobahnen und eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf außerörtlichen Straßen die CO₂-Emissionen im Verkehrssektor reduzieren könnten. Die Berechnungen basierten auf mittleren Geschwindigkeiten und den tatsächlichen Geschwindigkeitsverteilungen, berücksichtigten jedoch keine Anpassungen bei Routenwahl oder Verkehrsnachfrage.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/Tabelle%20Einsparm%C3%B6glichkeiten%20Tempolimit_0.PNG"> </a> <strong> Einsparmöglichkeiten eines Tempolimits auf Autobahnen und Außerortsstraßen in Deutschland </strong> Quelle: Umweltbundesamt </p><p> Tempolimit auf Innerortsstraßen <p>1957 wurde in der Bundesrepublik Deutschland eine innerorts zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h eingeführt. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass dieses Tempolimit für einen großen Teil des Straßennetzes nicht stadtverträglich ist. Dies ist am Unfallgeschehen, an der Lärm- und Luftschadstoffbelastung, den schwierigen Bedingungen für den Fuß- und Radverkehr sowie an unzureichenden Aufenthaltsqualitäten gut zu erkennen.</p> <p>In den 1980er Jahren wurden deshalb die „Tempo-30-Zone“ und der „Verkehrsberuhigte Bereich“ als flächenhafte Regelungen für das untergeordnete Straßennetz eingeführt. Inzwischen gilt innerorts im überwiegenden Teil der Nebenstraßen Tempo 30 oder weniger. Auf den meisten Hauptverkehrsstraßen bestehen die Probleme durch Tempo 50 aber fort. Verkehrssicherheit, Lärmschutz, Luftreinhaltung, Förderung von Fuß- und Radverkehr sowie die Erhöhung der Aufenthaltsqualität sind Gründe für Bürger*innen, Tempo 30 verstärkt auch an innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen einzufordern. Das Straßenverkehrsrecht bietet den Kommunen dafür mittlerweile mehr Handlungsspielraum.</p> Wirkungen von 30 km/h als innerörtliche Regelgeschwindigkeit <p>Das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a> hat die Wirkungen von Tempo 30 als innerörtliche Regelgeschwindigkeit erforschen lassen. Grundlage waren Simulationen in sechs Beispielstädten. In Halle/Saale, Göttingen und Ravensburg wurden die Wirkungen auf Lärm, Luftschadstoffe und CO2 untersucht. Hier wurde davon ausgegangen, dass nur in diesen Städten Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit gilt. Die Untersuchung der Stadtregionen Stuttgart, Magdeburg und Dresden bezog die jeweiligen Umlandgemeinden in die Tempo-30-Regelung mit ein, beschränkte sich aber auf die Betrachtung der Luftschadstoffe und CO2.</p> <p>Im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/102837">Forschungsprojekt „Umweltwirkungen einer innerörtlichen Regelgeschwindigkeit von 30 km/h“</a>&nbsp; zeigen die Simulationen in Halle/Saale, Göttingen und Ravensburg enorme Lärmentlastungen besonders an Hauptverkehrsstraßen. Aber auch stadtweit sinkt die Lärmbetroffenheit deutlich. Methodik und Ergebnis der Simulationen stellt dieses <a href="https://youtu.be/xGG5I-V-Ic8">Online-Seminar</a> dar.</p> <p>Für die Luftschadstoffe und CO2 ergibt sich zusammen mit der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/100913">Untersuchung „Klimaschutz- und Luftreinhalteeffekte einer Regelgeschwindigkeit von 30 km/h innerorts in den Stadtregionen Dresden, Magdeburg und Stuttgart“</a>: Die straßenverkehrsbedingten Luftschadstoffemissionen sinken in den meisten untersuchten Städten durch Tempo 30, teilweise sogar deutlich. Die Größenordnung hängt dabei unter anderem von der Stadtstruktur und dem bestehenden Verkehrsangebot ab. In Magdeburg und Ravensburg hat die Simulation aber auch leichte Anstiege des ein oder anderen Luftschadstoffs ergeben.</p> <p>Ein zeigt, dass es besonders in Bezug auf den Klimaschutz offenbar wirkungsvoller ist, die innerörtliche Regelgeschwindigkeit bundesweit einheitlich zu senken, als den Kommunen lediglich das Recht einzuräumen, dies auf Wunsch jeweils selbst zu tun.</p> <p>Aufgrund der positiven Wirkungen auf Umwelt, Gesundheit und Verkehrssicherheit empfiehlt das Umweltbundesamt, deutschlandweit Tempo 30 als innerörtliche Regelgeschwindigkeit einzuführen. An geeigneten Hauptverkehrsstraßen sollten höhere Geschwindigkeiten in begründeten Ausnahmen zulässig sein. Die Kommunen können mögliche lokale Verkehrsverlagerungen in die Nebenstraßen vorab prüfen und mit punktuellen Begleitmaßnahmen entgegenwirken.</p> Quelle: Umweltbundesamt 28.11.2022 UBA-Erklärfilm zu Tempo 30 als innerörtliche Regelgeschwindigkeit </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

Kernbereiche landschaftlicher Freiräume (Grundlagen)

Unzerschnittene landschaftliche Freiräume sind Bereiche der Landschaft, die frei von Bebauung, befestigten Straßen, Haupt-Eisenbahnlinien und Windenergieanlagen sind. Die Freiraumstrukturanalyse erfolgt als Lineament-Wirkzonen-Analyse. Störend oder zerschneidend wirkenden Elemente (Zerschneidungselemente) werden mit Wirkzonen versehen. Die nach Abzug der Wirkzonen verbleibenden Flächen mit einer Mindestgröße von 25 ha sind die Kernbereiche landschaftlicher Freiräume. Für die Kernbereiche landschaftlicher Freiräume wurden ermittelt: - Größenklassen als Analyseergebnis (Freiraumstatistik) und Bewertung der Schutzwürdigkeit - weitere Bewertungskategorien: Natürlichkeitsgrad, Sekundärzerschneidung, verkehrsarme Räume (nur in MV) Die Zusammenstellung der Daten in Shape-Files und Bearbeitung der Attributtabellen und Legenden erfolgte 2002 im LUNG. Für die Kernbereiche landschaftlicher Freiräume außerhalb von MV (Länder Polen, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen) stehen nur ältere und unvollständige Daten zu Zerschneidungselementen zur Verfügung. Die Berechnungsmethodik führt daher zu nicht ergleichbaren Ergebnissen. lfr01_a (_a für Autobahn) Korrektur der Trasse der A20 und eines Teilabschnittes der A14 (A20 bis Jesendorf) auf Grundlage der bestehende Autobahnen, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen aus dem ATKIS Basis-DLM (ablk_08.shp), aktualisiert durch das Landesamt für Straßenbau (Stand Juli 2008). - TK 1:50.000 (LVA/Stand 1984-1992, Netz der Autobahnen, Bundes-, Landes- u. Kreisstraßen, Verkehrszählung 95 (LA f. Straßenbau und Verkehr), Eignungsräume für Windenergieanlagen (ROK d. Min. f. Arbeit u. Bau)

N-ERGIE AG, Planfeststellung der Sanierung / Neuverlegung der Trinkwasserfernleitung Ursprung zwischen dem Wasserwerk Ursprung und dem Hochbehälter Schmausenbuck

Bekanntmachung Antrag der N-ERGIE AG, Am Plärrer 43, 90429 Nürnberg auf Planfeststellung der Sanierung / Neuverlegung der Trinkwasserfernleitung Ursprung zwischen dem Wasserwerk Ursprung und dem Hochbehälter Schmausenbuck Anhörungsverfahren nach § 65 ff Umweltverträglickeitsprüfungsgesetz (UVPG) i. v. m. Art. 73 Abs. 3 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG); Öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen, Unterrichtung der Öffentlichkeit und Öffentlichkeitsbeteiligung für das obengenannte Vorhaben nach §§ 18,19 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) i. V. m. § 7 Abs. 3 UVPG. 1. Beschreibung des Vorhabens Die vorliegende Planung umfasst den Ersatzneubau der Trinkwasserleitung zwischen dem Wasserwerk Ursprung und dem Hochbehälter Schmausenbuck einschließlich der Herstellung erforderlichen Einrichtungsflächen und temporärer Grundwasserabsenkungen. Die N-ERGIE Aktiengesellschaft, Nürnberg, plant zur langfristigen Sicherung der Wasserversorgung die Ersatzerneuerung der im Jahr 1885 gebauten Trinkwasser-Fernleitung Ursprung, die zwischen dem Wasserwerk Ursprung in der Gemeinde Leinburg und dem Hochbehälter Schmausenbuck in Nürnberg verläuft. Die Wasserleitung ist zwingend notwendig, um die Wassergewinnungen Ursprung/Obermühle und Krämersweiher mit dem Hochbehälter Schmausenbuck zu verbinden. Die Leitung soll in den kommenden Jahren auf ihrer gesamten Länge ersatzerneuert werden. Die Länge der neuen Leitung beträgt 13,925 km. Die Fernleitung liegt zum Großteil im Gebiet des Landkreises Nürnberger Land und zu einem kleinen Teil im Stadtgebiet Nürnberg. Sie durchquert zu einem wesentlichen Anteil Bannwald, kreuzt mehrere Gräben und Bäche, die Autobahnen BAB A 3 und BAB A 9, das Naturschutzgebiet „Flechtenkiefernwälder südlich von Leinburg“ Landschaftsschutzgebiete, die FFH-Gebiete „Tiergarten Nürnberg mit Schmausenbuck“ (6532-372), „Rodungsinseln im Reichswald“ (6533-371) und das Vogelschutzgebiet „Nürnberger Reichswald“ (6533-471). Im Untersuchungsgebiet (UG) kommen vereinzelt hochwertige Vegetations- und Biotoptypen vor (§ 30 BNatSchG / Art. 23 BayNatSchG). Der Bau der Leitung erfolgt überwiegend als offene Verlegung einer Stahlleitung DN 600, wobei eine Baufeldbreite von durchschnittlich 14 m erforderlich ist. Abschnittsweise ist eine grabenlose Erneuerung durch Einzug der neuen Rohrleitung in die Bestandleitung geplant. In Bereichen mit hohem Grundwasserstand ist eine bauzeitliche Wasserhaltung nötig. Der geplante Leitungsverlauf folgt i. d. R. der Bestandsleitung. In Teilbereichen ist davon abweichend eine Verlegung der Leitung in eine bestehende Hochspannungs-Freileitungstrasse geplant. Über der Leitung ist ein Schutzstreifen von 2 x 4 m Breite erforderlich, welcher dauerhaft gehölzfrei zu halten ist. Bauzeitlich werden darüber hinaus Flächen für Baustraßen, Lager- und Baustelleneinrichtungsflächen in Anspruch genommen. Diese werden nach Bauende wieder in den ursprünglichen Zustand zurückgeführt. Betriebsbedingte Auswirkungen betreffen die regelmäßige Pflege (Mahd) des sog. Schutzstreifens, um ein Aufkommen von Gehölzen zu vermeiden. Die Bauausführung ist in Bauabschnitten über einen Zeitraum von voraussichtlich acht Jahren jeweils außerhalb der Wintermonate geplant. Die Unterquerung der BAB A9 ist bereits realisiert und nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens. Ein Großteil des Untersuchungsgebiets ist mit Wald bestockt. Zerschnitten und unterbrochen wird der Waldbestand von Verkehrswegen (Bundesautobahnen A 3 und A 9, Gemeindeverbindungsstraße Heiligenmühlstraße), einzelnen großen Lichtungen (Wiesen am Wasserwerk Forsthaus und im FFH-Gebiet „Rodungsinseln im Reichswald“ bei Brunn) und Schneisen (Hochspannungsleitung/ Freileitungstrassen). Die Waldflächen werden durch Forstwege erschlossen, welche als Rad- und Wanderwege genutzt werden. Von besonderer Bedeutung für die Naherholung von Nürnberg ist der knapp 3 km im Bereich der Maßnahme verlaufende „Sandweg“. Im Bereich des Vorhabens verläuft östlich der Autobahn A 3 in Süd-Nord-Richtung der Röthenbach, der durch die Leitung unterquert wird; von Westen fließt der Reingraben dem Röthenbach zu. Er verläuft im Bereich der Grünlandflächen bei Brunn südlich der Fernleitung, quert diese aber in den Waldflächen westlich davon. Westlich der BAB A 3 verläuft der Schneidersbach. Dieser ist von der geplanten Baumaßnahme selbst nicht berührt, da in diesem Abschnitt die Fernleitung Ursprung bereits mit Baumaßnahmen an der BAB A 3 erneuert wurde. Im Bereich der bestehenden Freileitung kommen stellenweise kleinflächige, temporär wasserführende Stillgewässer vor. 2. Bekanntmachung und Beteiligung der Öffentlichkeit Der Antrag liegt zusammen mit den zugehörigen Planunterlagen sowie dem UVP-Bericht in der Zeit vom 20.01.2025 bis einschließlich 20.02.2025 • bei der Stadt Nürnberg, Umweltamt, Bauhof 2, 90402 Nürnberg, 1. Stock, Zimmer 112 zu den allgemeinen Öffnungszeiten Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 bis 15.30 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr, jeweils mit vorheriger Terminvereinbarung, • bei der Gemeinde Leinburg, Haidelbacher Straße 3, 91227 Leinburg 1. Stock, Zimmer 13, zu den allgemeinen Öffnungszeiten Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr und zusätzlich Donnerstag von15.00 bis 18.00 Uhr, • bei der Gemeinde Winkelhaid, Penzenhofener Str. 1, 90610 Winkelhaid, Rathaus, 1. OG Zimmer 19 zu den allgemeinen Öffnungszeiten Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr, zusätzlich Montag von 13.00 bis 15.30 Uhr und Mittwoch von 14.00 bis 18.00 Uhr, • beim Landratsamt Nürnberger Land, Waldluststraße 1, 91207 Lauf a.d. Pegnitz, 2. OG Zimmer 233 zu den allgemeinen Öffnungszeiten Montag und Dienstag 7.30 bis 16.00 Uhr, Mittwoch und Freitag 7.30 bis 12.30 Uhr, Donnerstag 7.30 bis 18.00 Uhr, zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Zudem werden die Unterlagen im Internetauftritt des Landratsamtes Nürnberger Land unter www.nuernberger-land.de / Serviceleistungen / Bauen und Wohnen / Wasser und Gewässer / Wasserrechtliche Verfahren veröffentlicht. Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen (Art. 27a BayVwVfG). Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist an der genannten Stelle des Internetauftrittes des Landratsamtes Nürnberger Land ebenso einsehbar. Ferner sind die genannten Unterlagen sowie der Inhalt dieser Bekanntmachung über das zentrale Internetportal gemäß § 20 UVPG (https://www.uvp-verbund.de) zugänglich. Maßgeblich ist auch insoweit der Inhalt der ausgelegten Unterlagen (§ 20 Abs. 2 UVPG). 3. Einwendungen Die betroffene Öffentlichkeit im Sinne von § 2 Abs. 9 UVPG bzw. jeder/jede, dessen/deren Belange durch das obengenannte Vorhaben berührt werden, kann bis einschließlich 21.03.2025 schriftlich oder zur Niederschrift bei den unter Nr. 3 genannten Stellen Einwendungen gegen den Plan erheben oder sich zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens äußern (Äußerungsfrist). Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach Art. 74 BayVwVfG einzulegen, können bis zum Ablauf der genannten Frist bei den genannten Stellen zu dem Plan Stellung nehmen. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Nach Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 21 Abs. 4 UVPG). Nach Ablauf der Einwendungsfrist hat das Landratsamt Nürnberger Land die rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen den Plan und die Stellungnahmen zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen, sowie den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zu erörtern. Beim Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen, können die Personen, die Einwendungen erhoben haben, vom Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden. Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde (Landratsamt Nürnberger Land) entschieden. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch eine öffentliche Bekanntgabe ersetzt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind. Die Entscheidung zur Zulassung des beantragten Vorhabens wird in entsprechender Anwendung des Art. 74 Abs. 5 Satz 2 BayVwVfG bekannt gemacht sowie der Bescheid in entsprechender Anwendung des Art. 74 Abs. 4 Satz 2 BayVwVfG zur Einsicht ausgelegt (§ 27 UVPG). 4. Umweltverträglichkeitsprüfung Die für das Verfahren und für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zuständige Behörde ist das Landratsamt Nürnberger Land, Waldluststr. 1, 91207 Lauf a. d. Pegnitz. Dort erhalten Sie weitere relevante Informationen über das Verfahren und über die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens wird durch Planfeststellungsbeschluss entschieden werden. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist ein unselbständiger Bestandteil des anhängigen Planfeststellungsverfahrens (§ 4 UVPG). Das Vorhaben wird auf Antrag der Vorhabensträgerin einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 5 Abs. 1 Nr. 1/§ 7 Abs. 3 UVPG unterzogen. Die Planfeststellungsbehörde erachtete das Entfallen der Vorprüfung für zweckmäßig. Die Antragsunterlagen enthalten einen Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht) gemäß § 16 UVPG. Diese Feststellung ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar. Die ausgelegten Planunterlagen enthalten den nach § 16 UVPG vorzulegenden UVP-Bericht. Weitere Informationen, die für die Zulassungsentscheidung von Bedeutung sein können und dem Landratsamt Nürnberger Land erst nach Beginn des Beteiligungsverfahrens vorliegen, sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen gemäß § 19 Abs. 3 UVPG zugänglich zu machen. Die Anhörung zu den ausgelegten Planunterlagen stellt auch die Einbeziehung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens gemäß § 18 UVPG dar. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt hiermit gemäß § 19 UVPG. 5. Hinweis zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Auf Grund der seit dem 25.05.2018 anwendbaren DSGVO wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit im o. g. Planfeststellungsverfahren die erhobenen Einwendungen und darin mitgeteilten personenbezogenen Daten ausschließlich für das Planfeststellungsverfahren von der Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde (Landratsamt Nürnberger Land, Waldluststr. 1, 91207 Lauf a. d. Pegnitz) erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Die persönlichen Daten werden benötigt, um die Betroffenheit beurteilen zu können. Sie werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Die Daten können an die Vorhabensträgerin und ihre beauftragten Büros zur Auswertung der Stellungnahmen weitergegeben werden. Insoweit handelt es sich um eine erforderliche und somit rechtmäßige Verarbeitung aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1c) DSGVO. Lauf a. d. Pegnitz, 23.12.2024 Zimmermann Landratsamt Nürnberger Land SB 21.2 Wasserrecht und Bodenschutz

Lärmkartierung: Straßenverkehrslärm 24 Stunden (LDEN)

Lärmkarten für die Hauptverkehrsstraßen. Umgebungslärmkartierung gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) bzw. dem Sechsten Teil "Lärmminderungsplanung" im Bundes-Immissionsschutzgesetz. Berechnungsvorschrift bis Ende 2018: VBUS, ab 2019: BUB. Der Lärmindex LDEN ist ein Maß für die ganztägige Lärmbelastung (24 Stunden). Die berechneten Schallpegel sind zu Pegelklassen in 5 dB(A)-Abstufung zusammengefasst. Zu kartieren sind alle Hauptverkehrsstraßen außerhalb der Ballungsräume, das sind Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Kfz/Jahr (entspricht 8200 Kfz/Tag). Datenbasis: Verkehrsdaten der Straßenbauverwaltung, teilweise ergänzt durch Angaben von Kommunen.

Pflanze als Indikator von Luftverunreinigungen

Die Pflanze als Indikator von Luftverunreinigungen ist wiederholt in Veroeffentlichungen des Projektleiters beschrieben worden. Keine Ermittlungen wurden bisher angestellt ueber die Auswirkungen nicht-toxischer Gase fuer die Vegetation, wozu jene Mengen von Kohlenoxid, Kohlendioxid und Stickoxiden gehoeren, die in der Humanmedizin bereits als toxisch gelten. Mit dem Benzinbleigesetz vom 5. August 1971 bzw. mit der Herabsetzung des Bleigehaltes ist nach vorhandenen Emissionsunterlagen ein beachtlicher Anstieg der CO-, CO2- und NOx-Menge zu verzeichnen, die sich in Kombination mit den warmen Autoabgasen in unmittelbarer Naehe der Autobahnen und Landstrassen auf den Ertrag auswirken muesste. Neben einem verstaerkten Gehoelzwachtum muesste diese Veraenderung wiederum beispielsweise zu einem Ertragsanstieg bei Nadelgehoelzen fuehren, was an einer 1969 angelegten Versuchspflanzung mit Picea pungens 'Glauca', die nach Inkrafttreten der 2. Stufe des Benzinbleigesetzes durch Abies nobilis 'Glauca' ersetzt werden soll, in unmittelbarer Naehe der Autobahn Ruhrgebiet-Koeln und bei verschiedenen Hoehen- und Weitenabstaenden von den Fahrbahnen untersucht wird.

Die digitale Berliner Luftkarte

Die digitale Berliner Luftkarte – so war Luftqualität an Ihrem Ort 2025 Wo ist die Luftbelastung am höchsten? Warum saubere Luft so wichtig ist Wie funktioniert die Luftkarte? Was bedeutet ein „Bedarf für Luftverbesserungen“ konkret? Wie werden die Werte berechnet? Dank der Unterstützung der Open Data Informationsstelle Berlin (ODIS) wurde die digitale Berliner Luftkarte entwickelt. Sie ermöglicht es den Bewohnerinnen und Bewohnern Berlins, schnell zu überprüfen, wie es um die Luftqualität in verschiedenen Teilen der Stadt bestellt ist. Durch die Eingabe einer Adresse oder einen Klick auf die Karte lässt sich der jeweilige Standort bestimmen. Jeder markierte Bereich umfasst eine Fläche von 50 × 50 Metern. Die Luftkarte basiert auf der Analyse der drei bedeutendsten Luftschadstoffe: Stickstoffdioxid (NO 2 ), grober Feinstaub (PM 10 ) und feiner Feinstaub (PM 2.5 ). Anhand dieser Daten wird bewertet, wie dringend Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität erforderlich sind. Die Einstufung einer Fläche erfolgt nach dem Schadstoff mit dem höchsten Belastungswert, wobei sie in eine von fünf Kategorien eingeordnet wird: sehr niedriger, niedriger, mäßiger, erhöhter oder hoher Bedarf für Luftverbesserungen. Derzeit existiert in Berlin kein Bereich mit einem sehr niedrigen Bedarf für Luftverbesserungen. Ein solcher würde sich durch eine Schadstoffkonzentration auszeichnen, die nach Einschätzung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) kaum Gesundheitsrisiken birgt. Die Berliner Senatsverwaltung setzt sich dafür ein, dass die WHO-Grenzwerte in Zukunft eingehalten werden können. Wichtige Hinweise: Die Karte zeigt die durchschnittlichen Werte für das gesamte Jahr 2025 (Jahresmittelwerte). Die Daten beziehen sich ausschließlich auf die Außenluft. Die angezeigten Werte sind unabhängig von kurzfristigen Verkehrsschwankungen, Windverhältnissen oder der Etage, in der man wohnt. Während Wetter-Apps oft aktuelle Momentaufnahmen basierend auf Messwerten und Modellierungen darstellen, bietet die Berliner Luftkarte eine durchschnittliche Bewertung der Luftqualität über ein ganzes Jahr. Ein Blick auf die Verteilung der Kategorien innerhalb Berlins zeigt, dass 28 % der Stadtfläche nur einen geringen Bedarf an Luftverbesserungen haben. Leider liegen diese Gebiete oft nicht dort, wo die Menschen wohnen – nur 1 % der Berliner Bevölkerung lebt in solchen Zonen. Besonders gute Luft findet sich vor allem in Regionen mit wenig Bebauung, wie am Müggelsee oder im Grunewald. Im Gegensatz dazu leben 79 % der Berlinerinnen und Berliner in Gebieten mit mäßigem Handlungsbedarf, obwohl diese nur 64 % der Stadtfläche ausmachen. Meist handelt es sich dabei um Wohngebiete in Straßennähe oder Regionen, in denen häufig mit Holz geheizt wird. 8 % der Stadtfläche weisen eine erhöhte Luftbelastung auf, was sich auf 20 % der Bevölkerung auswirkt. Diese Orte befinden sich oft an stark befahrenen Hauptstraßen oder Autobahnen. Die höchste Belastungskategorie („hoher Bedarf für Luftverbesserungen“) betrifft weniger als 0,3 % der Stadtfläche und Bevölkerung und wird daher in den Diagrammen nicht gesondert ausgewiesen. Ebenso gibt es keine Bereiche, in denen die WHO-Grenzwerte vollständig eingehalten werden. Luftverschmutzung hat nachweislich erhebliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Natur. Über die Atemwege gelangen Schadstoffe wie Feinstaub in den Körper und verteilen sich über den Blutkreislauf bis in die Organe. Dies kann zu vielfältigen gesundheitlichen Schäden führen: Rußpartikel erhöhen das Krebsrisiko. Schwermetalle können sich im Gehirn ablagern und neurologische Erkrankungen begünstigen. Atemwegsreizungen können chronischen Husten, Asthma oder verstärkte allergische Reaktionen hervorrufen. Ungeborene Kinder sind ebenfalls betroffen: Eine hohe Schadstoffbelastung erhöht das Risiko für geringes Geburtsgewicht und Frühgeburten. Es gibt keinen unbedenklichen Feinstaub Besonders kritisch ist Feinstaub: Je kleiner die Partikel, desto gefährlicher. Winzige Partikel können die natürlichen Schutzbarrieren des Körpers überwinden, tief in Organe eindringen und sich dort ablagern. Einige gelangen sogar über den Riechnerv direkt ins Gehirn. Wissenschaftliche Erkenntnisse belegen, dass selbst geringe Mengen Feinstaub gesundheitsschädlich sind – es gibt also keine unbedenkliche Feinstaubbelastung. Jede markierte Fläche (50 × 50 Meter) enthält folgende Basisinformationen: Zeitraum : Jahresdurchschnitt 2025 Luftschadstoffe : NO 2 , PM 10 und PM 2.5 in Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) Die Kategorisierung erfolgt auf Grundlage der WHO-Empfehlungen, die Grenzwerte für eine möglichst geringe Gesundheitsgefährdung definieren. Da diese Werte nur selten eingehalten werden, hat die WHO Zwischenstufen zur schrittweisen Annäherung an das Ziel festgelegt. Diese Zwischenwerte dienen als Basis für die Kategorisierung der Berliner Luftqualität. Die höchste Schadstoffkonzentration innerhalb einer Zelle bestimmt dabei deren Einordnung. Um die WHO-Grenzwerte für saubere Luft zu erreichen, sind Maßnahmen auf verschiedenen Ebenen notwendig – sowohl durch Behörden als auch durch individuelles Handeln. Beispiele für Handlungsbedarf: Verkehrsreiche Straßen : Maßnahmen wie Umweltzonen, Tempolimits oder der Ausbau umweltfreundlicher Verkehrsmittel können die Belastung durch Stickstoffdioxid (NO 2 ) und durch Feinstaub (PM 10 und PM 2.5 ) verringern. Dabei gilt: jeder vermiedene Autokilometer verbessert die Luftqualität. Auch E-Autos produzieren Feinstaub durch Abriebe. Heizungen : Der Einsatz moderner Filteranlagen oder emissionsarmer Heizsysteme reduziert Schadstoffe wie Feinstaub (PM). Auch Holzöfen können sauber betrieben werden, wie der Ofenführerschein zeigt. Industriegebiete & Überregionale Schadstoffquellen : Schadstoffe können in der Atmosphäre über weite Distanzen transportiert werden. Die Behörden haben die Aufgabe, europaweit für saubere Industrieanlagen zu sorgen. Zur Berechnung der Luftqualität kommt das statistische Modell „FAirQ“ der INWT Statistics GmbH zum Einsatz. Dieses System nutzt Methoden aus den Bereichen „Big Data“ und „Künstliche Intelligenz“, um auf Basis der folgenden Faktoren Prognosen zu erstellen: Messwerte der Berliner Luftgütemessstationen (BLUME) Verkehrsdaten von über 200 Messpunkten in der Stadt Wetterprognosen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) Großräumige Schadstoffvorhersagen aus dem COPERNICUS-Programm (CAMS) Das Modell analysiert, wie sich diese Variablen auf die Luftqualität auswirken und nutzt sie zur Berechnung der stündlichen Belastungswerte. Diese werden über das Jahr gemittelt und auf das 50 × 50 Meter Raster übertragen. Da Modellwerte immer eine Annäherung an die Realität darstellen, gibt es kleinere Abweichungen. Besonders an Autobahnen kann die berechnete Schadstoffkonzentration höher ausfallen als in angrenzenden Wohngebieten, da sich Schadstoffe in der Atmosphäre verdünnen. Beispielsweise sinkt die Stickstoffdioxid-Belastung (NO 2 ) bereits innerhalb von 100 Metern von einer Verkehrsquelle erheblich ab. Eine detaillierte Beschreibung des Systems ist hier zu finden: Abschlussbericht zur Luftschadstoffprognose

Drone air quality measurements during flight MesSBAR_2021-09-23_flight1

In the project MesSBAR (Automated airborne measurement of pollution in the near-earth atmosphere in urban areas), unmanned aerial systems and specially adapted air quality measurement technology were developed to carry out measurements upwind and downwind of pollution sources in urban areas, industrial plants and traffic routes. To validate and optimise the measurement technology and flight systems, two short measurement campaigns were carried out in 2021 near Wesseling next to the motorway A555 (North Rhine-Westphalia - Germany). There, the Federal Highway Research Institute (BASt) operates two measurement containers next to the motorway, which were used for the validation. Various flight profiles were tested. It was found that only for vertical ascents at a constant speed, useful results of the air quality measurements could be determined. The measurement data from these flights are published in this data publication.

Vierstreifiger Ausbau der B 462 mit Umbau der Anschlussstelle Rastatt-Nord an der A 5

Das Regierungspräsidium Karlsruhe und die Autobahn GmbH des Bundes haben als zuständige Straßenbaubehörden die Planfeststellung nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) für folgendes Bauvorhaben beantragt: Vierstreifiger Ausbau der B 462 mit Umbau der Anschlussstelle Rastatt - Nord an der A 5 Der Ausbau betrifft den Abschnitt der B 462 vom heutigen Ausbauende bei Rastatt-Rauental bis zur Einmündung in die Bundesstraße B 3. Die signalisierte Einmündung der K 3716 in die B 462 wird höhenfrei umgestaltet. Ebenso ist die Anschlussstelle Rastatt-Nord an der Bundesautobahn A 5 Karlsruhe - Weil am Rhein (- Basel) um zwei Rampen zu erweitern und zu einem vollen Kleeblatt umzubauen. Infolge des Ausbaus und der Vergrößerung der AS Rastatt-Nord sind zudem der signalisierte, höhengleiche Anschluss der Kreisstraßen 3715 (von Rauental) und der Anschluss der K 3728 (von Muggensturm) an die B 462 aufzuheben. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen folgende Eingriffe und Maßnahmen: - Vierstreifiger (zweibahniger) Ausbau der B 462 vom heutigen Ausbauende bei Rastatt-Rauental bis zur Einmündung in die Bundesstraße B 3 (Länge ca. 2,1 km) - Teil-Verlegung der B 462 im Überquerungsbereich (Brücke) der A 5 (Länge ca. 1,3 km) - Anpassung der Brücke im Zuge der B 462 über die Rheintalbahn - Ausbau des Knotenpunkts der B 462 mit der B 3 durch die Anlage von Zusatzspuren - Ausbau des Knotenpunkts A 5 / B 462 (Anschlussstelle Rastatt-Nord) von einem halben Kleeblatt mit signalisierten Einmündungsbereichen zu einem vollen Kleeblatt - Anpassung der Ein- und Ausfädelstreifen der A 5 (Länge ca. 2,8 km) - Neuanlage der Verteilerfahrbahnen an der Westseite der A 5 (Länge ca. 2,3 km) - Neuanlage der Verteilerfahrbahn an der Ostseite der A 5 (Länge ca. 1,2 km) - Rückbau mehrerer Gebäude auf einer Firmenfläche im Gewann Schäferrain südlich der bestehenden AS Rastatt-Nord - Ausbau der K 3716 (Länge ca. 1,7 km) - Umbau des Anschlusses der K 3716 an die B 462 zu einer links der B 462 liegenden Trompete mit Trogbauwerk im Zuge der K 3716 und Brücke der B 462 über die K 3716 sowie Brücke im Zuge der Direktrampe zur Auffahrt auf die B 462 Richtung Rastatt - Weil am Rhein. - Umgestaltung des Kreisverkehrs K 3716 / "Im Wöhr" zu einer lichtsignal-geregelten Kreuzung - Ausbau der K 3714 (ca. 0,53 km) - Erneuerung des die A 5 überführenden Brückenbauwerks im Zuge der K 3714 unmittelbar nördlich des bestehenden Bauwerks sowie Anpassung der beidseitigen Rampen - Verlängerung des Durchlasses für den Federbach unter der A 5 um 5 m - Neubau einer Schallschutzwand bei Rauental (Länge ca. 710 m, Höhe max. 7,00 m) - Brücke im Zuge der B 462 über einen Wirtschaftsweg, der auf einer Länge von 100 m in ein Trogbauwerk gelegt wird - Neubau einer Radwegunterführung unter der B 462 (Breite ca. 4 m) - Rückbau der K 3715 und der K 3728 zum Wirtschaftsweg zwischen den beiden Kreisstraßen K 3717 und K 3714 - Rückbau des P+M-Parkplatzes an der B 462 bei Rauental und Neuanlage in der Straße „Im Baisert“ westlich der neuen Verteilerfahrbahn - Verlegung und Anpassung einiger Wirtschaftswege - Anpassung der Straßenentwässerung zur Ableitung von Niederschlagswasser inklusive Retentionsbodenfiltern zum Einsatz vor Einleitung in Federbach und Murg - Anlage neuer Versickerungsmulden entlang der B 462 - Herstellung einiger Pflegewege zum Unterhalt von Bauwerken und Entwässerungsanlagen - Sicherung und Verlegung bestehender Ver- und Entsorgungsleitungen - Vorübergehende Bereitstellung von Baustelleneinrichtungsflächen - Eingriffe in Landschaftsschutzgebiet „Auenwälder und Feuchtwiesen westlich von Ötigheim“ - Eingriffe in FFH-Gebiet „Rheinniederung zwischen Wintersdorf und Karlsruhe“ - Eingriffe in gesetzlich geschützte Biotope: - Eingriffe in FFH-Mähwiesen - Eingriffe in geschützte Streuobstbestände - Eingriffe in geschützte Waldbestände - Ersatzaufforstung von standortsgemäßen Laubmischwäldern - Naturschutzrechtliche Vermeidungs-, Minderungs-, CEF- und Kompensationsmaßnahmen

dwista - Tafeln dynamische Wegweiser mit integrierter Stauinformation

Der Datensatz wird von der Freien und Hansestadt Hamburg nicht mehr gepflegt. Für entsprechende Daten ist die Autobahn GmbH zuständig

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