<p> <p>Das UBA untersucht, inwieweit die Umweltbelastungen des Straßenverkehrs in Zusammenhang mit den gefahrenen Geschwindigkeiten stehen und welchen Beitrag Geschwindigkeitsbeschränkungen zu einer Verminderung der Umweltbelastungen leisten können.</p> </p><p>Das UBA untersucht, inwieweit die Umweltbelastungen des Straßenverkehrs in Zusammenhang mit den gefahrenen Geschwindigkeiten stehen und welchen Beitrag Geschwindigkeitsbeschränkungen zu einer Verminderung der Umweltbelastungen leisten können.</p><p> Tempolimit auf Autobahnen und Außerortsstraßen <p>Ein allgemeines Tempolimit auf Autobahnen in Verbindung mit einer niedrigeren Höchstgeschwindigkeit auf Außerortsstraßen zählt zu den wirksamsten, kostengünstigsten und am schnellsten realisierbaren Maßnahmen zur Minderung von Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor. Ein Tempolimit leistet zugleich einen wesentlichen Beitrag zur Verkehrssicherheit, reduziert Lärm- und Schadstoffemissionen sowie den Energieverbrauch und trägt erheblich zur Verbesserung der Aufenthalts- und Lebensqualität entlang stark belasteter Verkehrswege bei.</p> <p>Im Rahmen der Studie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/modellierung-der-umweltwirkung-von-tempolimit">„Modellierung der Umweltwirkung von Tempolimit-Maßnahmen auf Autobahnen und außerorts“</a> (Friedrich et al. 2024) wurde untersucht, welche Auswirkungen unterschiedliche Tempolimits in Deutschland auf die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/fahrleistung">Fahrleistung</a> sowie auf die verursachten Emissionen an Treibhausgasen (THG) und Luftschadstoffen (Stickoxide (NOx) und Feinstaub (PM)) haben. Die Studie umfasst fünf Szenarien für ein Tempolimit in Deutschland: </p> <ul> <li><strong><a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/szenario">Szenario</a> T130/100</strong>: Ein Tempolimit von 130 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen unter Beibehaltung der Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf allen anderen Außerortsstraßen.</li> <li><strong>Szenario T130/80</strong>: Ein Tempolimit von 130 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen mit zusätzlicher Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h auf allen übrigen Außerortsstraßen.</li> <li><strong>Szenario T120/100</strong>: Ein Tempolimit von 120 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen unter Beibehaltung der Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf allen anderen Außerortsstraßen.</li> <li><strong>Szenario T120/80</strong>: Ein Tempolimit von 120 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen mit zusätzlicher Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h auf allen übrigen Außerortsstraßen.</li> <li><strong>Szenario T100/80</strong>: Ein Tempolimit von 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen mit zusätzlicher Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h auf allen übrigen Außerortsstraßen.</li> </ul> <p>Die Studie baut auf der Methodik des Forschungsprojektes <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/fluessiger-verkehr-fuer-klimaschutz-luftreinhaltung">„Flüssiger Verkehr für Klimaschutz und Luftreinhaltung“</a> (Schmaus et al. 2023) auf. Sie berücksichtigt als Wirkmechanismus nicht nur direkte Geschwindigkeits- und Verbrauchseffekte durch langsameres Fahren, sondern auch Veränderungen in der Routenwahl und Verkehrsnachfrage, die durch ein Tempolimit ausgelöst werden. Die Treibhausgasemissionen des Straßenverkehrs können durch ein Tempolimit um 2,2 % bis 8,1 % gesenkt werden, wobei der Geschwindigkeitseffekt stets die größte Teilwirkung hat, siehe Abbildung.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/Abbildung%20THG-%C3%84nderung%20Tempolimit.png"> </a> <strong> Änderung der Treibhausgasemissionen des gesamten Straßenverkehrs in Deutschland durch ein Tempolimit </strong> Quelle: Umweltbundesamt </p><p> <p>Bezogen auf das Jahr 2024 können in Deutschland durch ein Tempolimit von 120 km/h auf Autobahnen und 80 km/h außerorts insgesamt 6,6 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente und rund 2,8 Milliarden Liter Kraftstoff eingespart werden. Allein durch den direkten Geschwindigkeitseffekt – also ohne Routenwahl- und Nachfrage-Effekte – können davon sofort 4,9 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente und gut 2 Milliarden Liter Kraftstoff eingespart werden, siehe Tabelle. Folgende weitere Umweltwirkungen konnten für die verschiedenen Tempolimits ermittelt werden:</p> <ul> <li>Rückgang Stickoxid-Emissionen (NOX) zwischen 5,1 % (T130/100) und 16,1 % (T100/80)</li> <li>Rückgang Feinstaub-Emissionen (PM) zwischen 3,6 % (T130/100) und 11,4 % (T100/80)</li> </ul> <p>Eine 2025 von der <a href="https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Publikationen/StV/studie-tempolimit-auswirkungen.pdf?__blob=publicationFile">Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) veröffentlichte Studie</a> bestätigt, dass ein Tempolimit die Emissionen senkt. Die Studie analysiert die CO₂-Minderungswirkung eines generellen Tempolimits von 130 km/h auf Autobahnen. Die Berechnungen basieren auf Geschwindigkeits- und Verkehrsdaten aus Dauerzählstellen, aus denen die Fahrleistungsverteilung nach Geschwindigkeitsklassen abgeleitet wird. Die Emissionswirkungen ergeben sich ausschließlich aus der veränderten Fahrweise infolge der Geschwindigkeitsbegrenzung. Effekte der Routenwahl oder Veränderungen der Verkehrsnachfrage werden nicht abgebildet. Betrachtet wird ein einzelnes <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/szenario">Szenario</a>, das sich auf Autobahnen beschränkt; daraus resultiert ein jährliches Einsparpotenzial von etwa 1,3 bis 2,0 Millionen Tonnen CO₂.</p> <p>Über die klima- und luftqualitätsbezogenen Effekte hinaus, zeigt die Forschung zur Verkehrssicherheit, dass ein Tempolimit sowohl die Zahl schwerer Unfälle als auch die Schwere der Verletzungen reduzieren kann. Besonders ein Tempolimit von 120 km/h auf Autobahnen wirkt sich hier positiv aus. Ambitionierte Geschwindigkeitsbegrenzungen stellen damit ein schnell umsetzbares Instrument dar, das gleichzeitig Emissionen senkt, die Umweltqualität verbessert und die Sicherheit im Straßenverkehr erhöht. </p> <p>Besonders bedeutsam ist dabei, dass die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Modellierungen reale Mobilitätsprozesse – wie veränderte Routenwahl und Nachfrage – einbeziehen und damit ein vollständigeres Wirkungsspektrum abbilden. Ein flächendeckendes Tempolimit ist damit sowohl ökologisch als auch gesundheitlich sinnvoll.</p> <p>Auch <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/klimaschutz-durch-tempolimit">ältere Untersuchungen des Umweltbundesamts</a> zeigten, dass ein generelles Tempolimit auf Autobahnen und eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf außerörtlichen Straßen die CO₂-Emissionen im Verkehrssektor reduzieren könnten. Die Berechnungen basierten auf mittleren Geschwindigkeiten und den tatsächlichen Geschwindigkeitsverteilungen, berücksichtigten jedoch keine Anpassungen bei Routenwahl oder Verkehrsnachfrage.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/Tabelle%20Einsparm%C3%B6glichkeiten%20Tempolimit_0.PNG"> </a> <strong> Einsparmöglichkeiten eines Tempolimits auf Autobahnen und Außerortsstraßen in Deutschland </strong> Quelle: Umweltbundesamt </p><p> Tempolimit auf Innerortsstraßen <p>1957 wurde in der Bundesrepublik Deutschland eine innerorts zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h eingeführt. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass dieses Tempolimit für einen großen Teil des Straßennetzes nicht stadtverträglich ist. Dies ist am Unfallgeschehen, an der Lärm- und Luftschadstoffbelastung, den schwierigen Bedingungen für den Fuß- und Radverkehr sowie an unzureichenden Aufenthaltsqualitäten gut zu erkennen.</p> <p>In den 1980er Jahren wurden deshalb die „Tempo-30-Zone“ und der „Verkehrsberuhigte Bereich“ als flächenhafte Regelungen für das untergeordnete Straßennetz eingeführt. Inzwischen gilt innerorts im überwiegenden Teil der Nebenstraßen Tempo 30 oder weniger. Auf den meisten Hauptverkehrsstraßen bestehen die Probleme durch Tempo 50 aber fort. Verkehrssicherheit, Lärmschutz, Luftreinhaltung, Förderung von Fuß- und Radverkehr sowie die Erhöhung der Aufenthaltsqualität sind Gründe für Bürger*innen, Tempo 30 verstärkt auch an innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen einzufordern. Das Straßenverkehrsrecht bietet den Kommunen dafür mittlerweile mehr Handlungsspielraum.</p> Wirkungen von 30 km/h als innerörtliche Regelgeschwindigkeit <p>Das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a> hat die Wirkungen von Tempo 30 als innerörtliche Regelgeschwindigkeit erforschen lassen. Grundlage waren Simulationen in sechs Beispielstädten. In Halle/Saale, Göttingen und Ravensburg wurden die Wirkungen auf Lärm, Luftschadstoffe und CO2 untersucht. Hier wurde davon ausgegangen, dass nur in diesen Städten Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit gilt. Die Untersuchung der Stadtregionen Stuttgart, Magdeburg und Dresden bezog die jeweiligen Umlandgemeinden in die Tempo-30-Regelung mit ein, beschränkte sich aber auf die Betrachtung der Luftschadstoffe und CO2.</p> <p>Im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/102837">Forschungsprojekt „Umweltwirkungen einer innerörtlichen Regelgeschwindigkeit von 30 km/h“</a> zeigen die Simulationen in Halle/Saale, Göttingen und Ravensburg enorme Lärmentlastungen besonders an Hauptverkehrsstraßen. Aber auch stadtweit sinkt die Lärmbetroffenheit deutlich. Methodik und Ergebnis der Simulationen stellt dieses <a href="https://youtu.be/xGG5I-V-Ic8">Online-Seminar</a> dar.</p> <p>Für die Luftschadstoffe und CO2 ergibt sich zusammen mit der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/100913">Untersuchung „Klimaschutz- und Luftreinhalteeffekte einer Regelgeschwindigkeit von 30 km/h innerorts in den Stadtregionen Dresden, Magdeburg und Stuttgart“</a>: Die straßenverkehrsbedingten Luftschadstoffemissionen sinken in den meisten untersuchten Städten durch Tempo 30, teilweise sogar deutlich. Die Größenordnung hängt dabei unter anderem von der Stadtstruktur und dem bestehenden Verkehrsangebot ab. In Magdeburg und Ravensburg hat die Simulation aber auch leichte Anstiege des ein oder anderen Luftschadstoffs ergeben.</p> <p>Ein zeigt, dass es besonders in Bezug auf den Klimaschutz offenbar wirkungsvoller ist, die innerörtliche Regelgeschwindigkeit bundesweit einheitlich zu senken, als den Kommunen lediglich das Recht einzuräumen, dies auf Wunsch jeweils selbst zu tun.</p> <p>Aufgrund der positiven Wirkungen auf Umwelt, Gesundheit und Verkehrssicherheit empfiehlt das Umweltbundesamt, deutschlandweit Tempo 30 als innerörtliche Regelgeschwindigkeit einzuführen. An geeigneten Hauptverkehrsstraßen sollten höhere Geschwindigkeiten in begründeten Ausnahmen zulässig sein. Die Kommunen können mögliche lokale Verkehrsverlagerungen in die Nebenstraßen vorab prüfen und mit punktuellen Begleitmaßnahmen entgegenwirken.</p> Quelle: Umweltbundesamt 28.11.2022 UBA-Erklärfilm zu Tempo 30 als innerörtliche Regelgeschwindigkeit </p><p> </p><p>Informationen für...</p>
Luftverschmutzung, Lärm, Sicherheitsrisiken sind oftmals aktuelle Schlagworte, wenn es um den Lkw-Verkehr, vor allem in Städten, geht. Im Fokus steht dabei oft der schwere Lkw-Verkehr, der von Sattel- und Lastzügen bewältigt wird. Diesen Verkehr von den sensiblen Ortslagen fernzuhalten und ihn auf leistungsfähige Routen zwischen den Bundesfernstraßen und -autobahnen und den örtlichen Gewerbegebieten zu verlagern, ist das Ziel. Die Landeshauptstadt Dresden verfügt seit dem Jahre 2008 über ein Lkw-Vorrangroutennetz. Das System basiert darauf, jeder Autobahnanschlussstelle im Gebiet der Landeshauptstadt Dresden eine Gruppe von (nächstgelegenen) Gewerbegebieten und -standorten zuzuordnen und über extra ausgewiesene Strecken die Lkw dann auf kürzestem und möglichst orts- und umweltverträglichen Weg von und zur Autobahn bzw. von und zum Gewerbegebiet zu bringen.
Luftverschmutzung, Lärm, Sicherheitsrisiken sind oftmals aktuelle Schlagworte, wenn es um den Lkw-Verkehr, vor allem in Städten, geht. Im Fokus steht dabei oft der schwere Lkw-Verkehr, der von Sattel- und Lastzügen bewältigt wird. Diesen Verkehr von den sensiblen Ortslagen fernzuhalten und ihn auf leistungsfähige Routen zwischen den Bundesfernstraßen und -autobahnen und den örtlichen Gewerbegebieten zu verlagern, ist das Ziel. Die Landeshauptstadt Dresden verfügt seit dem Jahre 2008 über ein Lkw-Vorrangroutennetz. Das System basiert darauf, jeder Autobahnanschlussstelle im Gebiet der Landeshauptstadt Dresden eine Gruppe von (nächstgelegenen) Gewerbegebieten und -standorten zuzuordnen und über extra ausgewiesene Strecken die Lkw dann auf kürzestem und möglichst orts- und umweltverträglichen Weg von und zur Autobahn bzw. von und zum Gewerbegebiet zu bringen.
Der Datensatz enthält Verkehrszählstellen in Hamburg für den Kfz-, Rad- und Fußverkehr. Inhalt der Daten ist der Ort, die Lagebezeichnung und das Datum der letzten Zählung. Es erfolgt keine Unterscheidung der Zählstellen nach der Erhebungsmethode oder Regelmäßigkeit der Verkehrszählungen. Verzeichnet sind alle Zählstellen, an denen Daten sowohl aus dauerhaften Zählungen über Infrarotsensoren oder Induktivschleifen, als auch aus temporären Zählungen mittels Geräten oder manuelle Zählungen vorliegen. Die Ergebnisse der Verkehrszählungen (Verkehrsstärken) werden über diesen Dienst nicht bereitgestellt. Für die Abfrage von Verkehrsstärken können über die Schlagwortsuche „Verkehrsstärken“ entsprechende Datensätze gefunden und genutzt werden. Mit dem Übergang der Bundesautobahnen und Bundesstraßen Freie Strecke an die Autobahn GmbH des Bundes am 01.01.2021 werden die Zähldaten für diese Strecken nicht mehr durch die BVM veröffentlicht.
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Wolfenbüttel, hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 41 "Planfeststellung", Göttinger Chaussee 76A, 30453 Hannover beantragt. Sie plant die vorhandene B 4 zwischen Gifhorn und Braunschweig im Bereich Rötgesbüttel und Meine zu verlegen und als vierstreifige Bundesstraße neu zu konzipieren. Die Realisierung als Ortsumgehungen von Rötgesbüttel und Meine soll eine Minderung der Verkehrsbelastung und damit einhergehende Erhöhung der Verkehrssicherheit in den Ortschaften erzielen. Die B 4 erstreckt sich von Lüneburg bis Braunschweig. In Nord-Süd-Richtung verknüpft sie die Autobahnen A 39 (Lüneburg) und A 2 (Autobahnkreuz Braunschweig-Nord). Für das Vorhaben besteht eine gesetzlich festgelegte Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 3a des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) a. F. i. V. m. Ziffer 14.5 der Anlage 1 UVPG. Die erste Auslegung fand vom 09.11.2016 bis 08.12.2016 statt. Aufgrund zahlreicher Äußerungen zu den ausgelegten Planunterlagen hat die Vorhabenträgerin umfangreiche Planänderungen durchgeführt, weswegen (auch zum Verständnis dieser Änderungen) die Planfeststellungsunterlagen vollständigt neu ausgelegt werden. Diese zweite Auslegung war vom 12.07.2021 bis zum 11.08.2021. Zu den Planänderungen sind insgesamt knapp 100 Äußerungen eingegangen. Inhaltliche Schwerpunkte waren u. a. die erneute Kritik an dem westlichen Trassenverlauf im Raum Meine, als auch naturschutzrechtliche Belange und Grundstücksbetroffenheiten. Am 12.10.2022 und 13.10.2022 fand im Gemeindezentrum Meine in der Gemeinde Meine ein Erörterungstermin statt. Hier wurden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen zusammen mit den Betroffenen, dem Vorhabenträger und der Anhörungs-/Planfeststellungsbehörde erörtert. Hierdurch haben sich weitere Planänderungen ergeben, die zurzeit vom Vorhabenträger in die Planung eingearbeitet werden. Die Planfeststellungsbehörde behält sich weitere Anhörungsschritte vor. Aufgrund der im Rahmen der Anhörung gewonnenen Erkenntnisse waren die Planunterlagen in Teilen zu überarbeiten bzw. zu ergänzen. Für die geänderten bzw. ergänzten Planunterlagen auf dem Gebiet der Gemeinden, in denen die Planunterlagen bereits auslegt haben, wurde bei den betroffenen Dritten eine Direktbeteiligung gem. § 17a Bundesfernstraßengesetz (FStrG) i. V. m. § 73 Abs. 8 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), das zuletzt durch Artikel 24 Absatz 3 des Gesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2154) (VwVfG a.F). durchgeführt. Des Weiteren konnte für den Kreis der anerkannten Naturschutzvereinigungen gem. § 17a FStrG i. V. m. § 73 Abs. 8 Satz 2, Abs. 3 Satz 2 VwVfG a.F. und auf dem Gebiet der Gemeinde Leiferde gem. § 17a FStrG i. V. m. § 73 Abs. 8 Satz 2, Abs. 3 Satz 2 VwVfG a.F. aufgrund des bekannten Kreises der Betroffenen auf eine Auslegung verzichtet werden. Auch hier wurde eine Direktbeteiligung durchgeführt. Aufgrund der Einarbeitung eines aktualisierten Kompensationskonzeptes mussten die Planunterlagen in Teilen überarbeitet bzw. ergänzt werden. Für die geänderten bzw. ergänzten Planunterlagen auf dem Gebiet der Gemeinden, in denen die Planunterlagen bereits auslegt haben, wurde bei den betroffenen Dritten eine Direktbeteiligung gem. § 17a FStrG i. V. m. § 73 Abs. 8 Satz 1 VwVfG a.F. durchgeführt. Des Weiteren konnte für den Kreis der anerkannten Naturschutzvereinigungen gem. § 17a FStrG i. V. m. § 73 Abs. 8 Satz 2, Abs. 3 Satz 2 VwVfG a.F. aufgrund des bekannten Kreises der Betroffenen auf eine Auslegung verzichtet werden. Auch hier wurde eine Direktbeteiligung durchgeführt. Der Planfeststellungsbeschluss wurde am 30.04.2026 erlassen.
Wegen geaenderter Zielvorstellungen und Randbedingungen der Planung soll der in den Jahren 1968 - 1971 erarbeitete Ausbauplan fuer die Bundesfernstrassen 1971 - 1975 in seinen Annahmen und damit auch seinen Aussagen ueberprueft werden. Dazu aufgestellt worden ist ein Netz mit ca. 3.000 Verkehrszellenschwerpunkten und ca. 20.000 Strecken. Um ein moeglichst breites Spektrum an Daten fuer die Bewertungen bzw. die Entscheidungen ueber die Dringlichkeiten zu erhalten, erstrecken sich die Berechnungen auf den Werktagsverkehr, den Wochenendverkehr den Urlauberwerktagsverkehr und den Urlaubsreiseverkehr.
Stau auf den Autobahnen, steigende Benzinpreise und eine fortschreitende Umweltbelastung fordern Alternativen zum Kraftfahrzeugverkehr. Mit einem neuen Konzept will die Bahn eine oekologisch sinnvolle und kundenfreundliche Alternative zum Individual- aber auch fuer den Gueterverkehr werden. Bei dem Transport von Personen und Waren spielt nicht nur der Verkehrstraeger als solches eine entscheidende Rolle, vielmehr werden die einzelnen Stationen zu neuen Entwicklungszentren. Neben bahnspezifischen Funktionen werden eine Vielzahl anderer Dienstleistungsunternehmen angelagert, die die Bedeutung des Bahnhofes als Umschlagplatz unterstreichen. Aber nicht nur das Bahnhofsgebaeude veraendert sich. Das gesamte Areal um den Bahnhof, das Verhaeltnis der Bahn zur Stadt muss neu definiert werden. Wie stellt sich die Bebauung in der Stadt und mit welchen Funktionen entlang der Gleisanlagen dar? Wie geht die Stadt mit den Flaechenreserven um, die die Bahn AG, insbesondere im Gueterverkehr, vorhaelt? Wie sollen Brachflaechen entwickelt werden, die die Bahn in der Stadt zurueckgelassen hat? Nicht nur wird die 'Schmuddelecke Bahnhof' kuenftig der Vergangenheit angehoeren. Ehemals periphere Orte werden durch eine neue Zuganbindung ploetzlich zentral, Bahnhoefe werden wieder das Tor zur Stadt.
Mit Inkrafttreten des Benzinbleigesetzes vom 5. August 1971 (1. Stufe) verspricht man sich eine beachtliche Herabsenkung der Bleiwerte in der Luft, was sich vorher schon bei Pflanzen bemerkbar machen muss. Die damit vorgenommene Herabsetzung des Bleigehaltes auf 0,40 g/l Kraftstoff zeigt insbesondere an unseren Bundesautobahnen keinen sichtbaren Erfolg im Blei-Cadmium-Zink-Pegel chlorophyllfuehrender Organe, was zunaechst auf den ansteigenden Kraftfahrzeugverkehr zurueckgefuehrt werden koennte. Erst die Herabsetzung des Bleigehaltes auf 0,15 g/l Kraftstoff ab 1.1.1976 zeigt eine allmaehliche Abschwaechung des Bleigehaltes in den 1-jaehrigen Nadeln von Picea pungens 'Glauca', nicht jedoch in den 2-jaehrigen Nadeln. Weitere Untersuchungen, die von Anfang an auch den Ampelverkehr beim Versuchsprojekt mit beruecksichtigen, insbesondere jedoch auch die Schutzwirkungen von ansteigenden Boeschungen und/oder Gehoelzen, werden laufend durchgefuehrt, da erst die naechsten Jahre eine endgueltige Auskunft erlauben.
Verminderung der Reisezeit und der Unfallzahlen durch Verminderung von Staus durch Verkehrsumlenkung mit Wechselwegweisern. Automatische Steuerung mit Hilfe eines Erfassungssystems und manuelle Eingriffe.
Die Pflanze als Indikator von Luftverunreinigungen ist wiederholt in Veroeffentlichungen des Projektleiters beschrieben worden. Keine Ermittlungen wurden bisher angestellt ueber die Auswirkungen nicht-toxischer Gase fuer die Vegetation, wozu jene Mengen von Kohlenoxid, Kohlendioxid und Stickoxiden gehoeren, die in der Humanmedizin bereits als toxisch gelten. Mit dem Benzinbleigesetz vom 5. August 1971 bzw. mit der Herabsetzung des Bleigehaltes ist nach vorhandenen Emissionsunterlagen ein beachtlicher Anstieg der CO-, CO2- und NOx-Menge zu verzeichnen, die sich in Kombination mit den warmen Autoabgasen in unmittelbarer Naehe der Autobahnen und Landstrassen auf den Ertrag auswirken muesste. Neben einem verstaerkten Gehoelzwachtum muesste diese Veraenderung wiederum beispielsweise zu einem Ertragsanstieg bei Nadelgehoelzen fuehren, was an einer 1969 angelegten Versuchspflanzung mit Picea pungens 'Glauca', die nach Inkrafttreten der 2. Stufe des Benzinbleigesetzes durch Abies nobilis 'Glauca' ersetzt werden soll, in unmittelbarer Naehe der Autobahn Ruhrgebiet-Koeln und bei verschiedenen Hoehen- und Weitenabstaenden von den Fahrbahnen untersucht wird.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 438 |
| Europa | 14 |
| Kommune | 63 |
| Land | 488 |
| Weitere | 90 |
| Wirtschaft | 12 |
| Wissenschaft | 142 |
| Zivilgesellschaft | 20 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 45 |
| Ereignis | 9 |
| Förderprogramm | 340 |
| Hochwertiger Datensatz | 13 |
| Lehrmaterial | 1 |
| Taxon | 2 |
| Text | 236 |
| Umweltprüfung | 181 |
| unbekannt | 156 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 389 |
| Offen | 567 |
| Unbekannt | 26 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 944 |
| Englisch | 79 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 40 |
| Bild | 17 |
| Datei | 48 |
| Dokument | 240 |
| Keine | 390 |
| Unbekannt | 11 |
| Webdienst | 71 |
| Webseite | 370 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 482 |
| Lebewesen und Lebensräume | 982 |
| Luft | 516 |
| Mensch und Umwelt | 982 |
| Wasser | 444 |
| Weitere | 982 |