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Datenanalyse des EEA-Datensatzes "CO2-Emissionen von Personenkraftwagen"

In dieser Datenanalyse hat Greenpeace die Zulassungsdaten der Europäischen Umweltbehörde EEA für die Jahre 2012 bis 2019 ausgewertet. Anhand der Ergebnisse lassen sich die Folgen der SUV-Strategie deutscher Autohersteller nachzeichnen.

Genehmigungsverfahren gemäß § 16 Abs. 1 BImSchG für die wesentliche Änderung der Autofabrik der Firma AUDI AG Ingolstadt durch die Errichtung und den Betrieb eines Tanklagers A77

Die Firma AUDI AG hat mit Schreiben vom 09.01.2019 einen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsantrag beim Umweltamt der Stadt Ingolstadt zur wesentlichen Änderung des Automobilwerkes am Standort Ingolstadt, Auto-Union-Str. 1, 85045 Ingolstadt durch die Errichtung und den Betrieb eines Tanklagers A77 eingereicht. Im Zuge des Änderungsvorhabens wird als Ersatz für die beiden bestehenden Tankfelder A3 und A16 ein neues Tanklager A77 für die Lagerung von Ottokraftstoff (Sonderkraftstoff ASF), Dieselkraftstoff, AdBlue, Glykol, Scheibenreinigerkonzentrat (Ethanol) sowie Bremsflüssigkeit errichtet. Der Genehmigungsantrag umfasst im Wesentlichen die folgenden Anlagenkomponenten: 1. Errichtung und Betrieb eines Tankfeldes mit insgesamt 14 unterirdischen Lagerbehältern mit einem Fassungsvermögen von jeweils 60 m³ zur Lagerung der vorgenannten Produkte 2. Errichtung und Betrieb einer Abfüllfläche (21,5 m x 5 m) mit zwei Fernfüllschränken 3. Errichtung und Betrieb eines Pumpenhauses 4. Errichtung und Betrieb von insgesamt 7 Rohrleitungen vom Tanklager A77 in die Produktionshallen A1 bis A4 5. Errichtung und Betrieb von mehreren Vorlagebehältern für die Medien ASF, Diesel und AdBlue in den Produktionshallen A1 bis A4 von jeweils 300 l (Halle A4 nur 100 l) Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wurde gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 4 i.V.m. § 7 Abs. 1 UVPG und Nr. 3.14 Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls vorgenommen.

EU hat sich auf neue Klimaschutz-Vorgaben für Autos geeinigt

Der irische Minister für Umwelt, Gemeinwesen und Kommunalverwaltung Phil Hogan begrüßte am 24. Juni 2013 das Abkommen zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über das CO2-Emissionsziel für neue Personenkraftwagen für das Jahr 2020 und eine Definition der Modalitäten innerhalb der sich die Autoindustrie bei der Erreichung dieses Ziels bewegen müssen. Die neue Verordnung setzt Regelungen fest, wie Automobilhersteller die 2020-Ziele für CO2-Emissionen (95g/CO2/km) erreichen dürfen.

Modellrechnungen des UBA ergeben: Software-Updates bei Diesel-Pkws reichen für saubere Luft nicht aus

Die beim Dieselforum am 2. August 2017 beschlossenen Maßnahmen führen zu einer Senkung der Stickstoffdioxidbelastung in den deutschen Städten von bis zu sechs Prozent. Diese Senkung reicht in den meisten betroffenen Städten nicht aus, um den Jahresmittelwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter einzuhalten, der in der EU gilt. Das ergeben Modellrechnungen des Umweltbundesamtes (UBA), die das Bundesumweltministerium in Auftrag gegeben hatte und die am 23. August 2017 der Öffentlichkeit vorstellt wurden. Das UBA hat in Szenarien berechnet, wie sich die beim Dieselforum beschlossenen Software-Updates sowie die Umtauschprämien auf zwei beispielhaft gewählte Messstellen auswirken – die Landshuter Allee in München mit einer sehr starken Belastung von 80 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter sowie die Parcusstraße in Mainz mit einer mittleren Belastung von 53 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresdurchschnitt. Im Ergebnis wirken sich Updates und Prämien an stärker belasteten Straßen natürlich stärker aus als an weniger stark belasteten Standorten. In den wahrscheinlichsten Szenarien liegt die Minderung demnach etwa zwischen zwei Mikrogramm (Mainz) und fünf Mikrogramm (München). Die von den deutschen Automobilherstellern angebotenen Software-Updates können die Stickoxid-Emissionen der gesamten Pkw-Flotte nach UBA-Schätzung um drei bis sieben Prozent senken – je nachdem, wie viele Besitzer das Update durchführen lassen (Annahme: zwischen 3,5 und 5 Millionen Fahrzeughalter) und je nachdem, wie viel das Update bringt (Annahme: zwischen 15 und 25 Prozent bezogen auf die Situation vor dem Update). Die Wirkung der Umtauschprämie wird insgesamt geringer eingeschätzt als die der Software-Updates und dürfte je nach Annahmen zwischen null und zwei Prozent liegen.

Towards a Green Economy

This document presents central messages and recommendations for successfully shaping structural change towards a Green Economy. The document is a result oft he RFEOPLAN-project „Ökologischer Strukturwandel“ (FKZ 3716 14 101 0). Its intended audience are experts and interested laypersons. In addition to general information regarding ecological structural change, especially the automotive industry and basic chemicals are taken into focus. Veröffentlicht in Broschüren.

Greenpeace-Aktivisten fordern von VW Tranzparenz bei Abgastests

Mitglieder der Umweltschutzorganisation Greenpeace sind am 9. November 2015 auf das Dach des Haupteingangs des VW-Werkes in Wolfsburg geklettert. Sie wandelten das Logo des Autoherstellers um in einen CO2-Schriftzug. Daneben entrollten sie ein Plakat mit der Aufschrift: “Das Problem” – eine Anspielung auf den VW-Werbeslogan “Das Auto.” Greenpeace verlangt mehr Transparenz und ehrliche Angaben zu Abgaswerten.

Daten zur Luftqualität 2018: 57 Städte über dem NO2-Grenzwert

Umweltbundesamt veröffentlicht Magazin „Gesunde Luft“ Die Messdaten für Stickstoffdioxid (NO2) im Bundesgebiet für das Jahr 2018 liegen vor: Demnach überschritten im vergangenen Jahr noch 57 Städte den Luftqualitätsgrenzwert von 40 Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter Luft (µg/m³) im Jahresmittel. Im Jahr 2017 waren noch 65 Städte betroffen. Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes (UBA): „Die Luft in den Städten wird besser und der Trend geht in die richtige Richtung. Dennoch sieht man: Die bislang beschlossenen Maßnahmen reichen nicht aus, damit wirklich überall der EU-Grenzwert für NO2 im Jahresmittel zum Schutz der Gesundheit eingehalten wird. Neben den angelaufenen Software-Updates brauchen wir insbesondere eine schnelle Nachrüstung älterer Diesel-Pkw mit wirksamen Katalysatoren zur deutlichen Reduzierung des Stickoxidausstoßes. Die rechtlichen Voraussetzungen zur Zulassung solche Katalysatoren liegen vor und Nachrüstunternehmen haben erste Anträge auch für Pkw gestellt. Nun kommt es darauf an, dass der Genehmigungsprozess rasch durchlaufen wird. Alle Automobilhersteller sind dazu aufgerufen, die Nachrüstunternehmen technisch und die Kunden beim Kauf der Systeme finanziell zu unterstützen.“ Im Vergleich zum Vorjahr wurde in 13 Städten der Grenzwert nicht mehr überschritten. Gleichzeitig liegen fünf Städte wieder geringfügig über dem Wert: Leipzig, Ulm, Koblenz, Eschweiler und Sindelfingen. Insgesamt setzt sich der langsame Rückgang der NO 2 -Belastung in den Städten fort. Im Mittel lagen die NO 2 -Werte (Jahresmittelwert) an verkehrsnahen Messstationen rund 1,5 µg/m³ unter denen des Jahres 2017. Auch wenn im Jahr 2018 nur an einer industrienahen Messstation der Feinstaub (PM 10 )-Grenzwert (nicht mehr als 35 Tage mit Tagesmittelwerten über 50 µg/m³) überschritten wurde, ist die Belastung dennoch zu hoch und ein Risiko für die Gesundheit. Deutlich wird dies, wenn die Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (⁠ WHO ⁠) – maximal drei Tage mit Werten oberhalb von 50 µg/m³ – zur Bewertung herangezogen wird. An 78 Prozent aller 374 Messstellen wurde dieser von der WHO emfohlene Wert überschritten. Nicht nur Ballungsräume und große Städte waren hiervon betroffen, sondern auch Kleinstädte und ländliche Gebiete. Es bedarf also weiterer Anstrengungen, um das Gesundheitsrisiko durch Feinstaub zu verringern. Besonderes Augenmerk ist dabei auf die Emissionen aus der Holzverbrennung in Privathaushalten und die nicht-verbrennungsbedingten Partikelemissionen aus dem Abrieb von Bremsen, Kupplungen und Reifen zu legen. Auch die Landwirtschaft, die mit Emissionen gasförmiger Vorläuferstoffe, insbesondere Ammoniak aus der Tierhaltung, zur sekundären Feinstaubbildung beiträgt, muss in die Minderungsanstrengungen einbezogen werden. Nachträgliche Datenlieferungen oder Korrekturen aus den Ländermessnetzen sind bis zum Termin der offiziellen Berichterstattung an die EU-Kommission am 30.09.2019 noch möglich. Magazin „Gesunde Luft“: Das ⁠ UBA ⁠ greift das Thema auch im aktuellen Magazin „Schwerpunkt: Gesunde Luft“ auf. In knapper und verständlicher Form stellt das Magazin die relevantesten Luftschadstoffe vor, erläutert Grundlagen der Luftreinhaltung und stellt Messverfahren und Berechnungsmethoden zur Krankheitslast vor. Das Heft ist hier zum Download verfügbar.

Diesel-Pkw: Software-Updates reichen nicht aus für saubere Luft

Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesumweltministerium Hendricks und Krautzberger: Umtauschprämie nur für saubere Fahrzeuge einsetzen Die beim Dieselforum am 2. August beschlossenen Maßnahmen führen zu einer Senkung der Stickstoffdioxidbelastung in den deutschen Städten von bis zu sechs Prozent. Diese Senkung reicht in den meisten betroffenen Städten nicht aus, um den Jahresmittelwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter einzuhalten, der in der EU zum Schutz der menschlichen Gesundheit gilt. Das ergeben Modellrechnungen des Umweltbundesamtes (UBA), die Bundesumweltministerin Barbara Hendricks in Auftrag gegeben hatte und heute der Öffentlichkeit vorstellte. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Die Bevölkerung in den deutschen Städten hat ein Recht auf saubere Luft. Deshalb brauchen wir Maßnahmen, die zu einer raschen Senkung der Stickstoffdioxidbelastung führen. Der Dieselgipfel war ein erster Schritt, dem dringend weitere und größere Schritte folgen müssen. Es kann nicht sein, dass sich einige Hersteller selbst vor Software-Updates drücken. Auch die Weigerung der Autoindustrie, sich mit technischen Nachrüstungen zu befassen, ist für mich nicht akzeptabel. Ich kann den Automobilherstellern nur raten, hier schnell Lösungen zu entwickeln. Eines muss dabei klar sein: Wie bei den Software-Updates sind auch bei den Hardware-Nachrüstungen die Hersteller verantwortlich. Und auch die Kosten hierfür müssen natürlich vollständig von den Fahrzeugherstellern getragen werden.“ ⁠ UBA ⁠-Präsidentin Maria Krautzberger: „Dass die Luft in den Städten trotz Software-Update kaum spürbar besser wird, liegt ganz einfach am viel zu schlechten Ausgangsniveau der Fahrzeuge. Euro 5-Diesel ohne Update stoßen heute im Schnitt 906 Milligramm Stickstoffoxide pro Kilometer aus. Das ist fünfmal mehr als der Grenzwert von 180 Milligramm. Auch aktuelle Euro 6-Diesel ohne RDE stoßen sechsmal mehr Stickstoffoxide aus dem Auspuff aus als zulässig.“ Das Umweltbundesamt hat in Szenarien berechnet, wie sich die beim Dieselforum beschlossenen Software-Updates sowie die Umtauschprämien auf zwei beispielhaft gewählte Messstellen auswirken – die Landshuter Allee in München mit einer sehr starken Belastung von 80 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter sowie die Parcusstraße in Mainz mit einer mittleren Belastung von 53 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresdurchschnitt. Im Ergebnis wirken sich Updates und Prämien an stärker belasteten Straßen natürlich stärker aus als an weniger stark belasteten Standorten. In den wahrscheinlichsten Szenarien liegt die Minderung demnach etwa zwischen zwei Mikrogramm (Mainz) und fünf Mikrogramm (München). Krautzberger: „Für fast 70 deutsche Städte reichen die Maßnahmen voraussichtlich nicht aus, um die Atemluft unter den Grenzwert von maximal 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid im Jahresmittel zu senken. Nur in rund 20 Städten, die derzeit knapp über dem Grenzwert liegen, werden die Beschlüsse des Diesel-Gipfels dazu führen, die seit 2010 geltenden EU-Grenzwerte endlich einzuhalten.“ Die von den deutschen Automobilherstellern angebotenen Software-Updates können die Stickoxid-Emissionen der gesamten Pkw-Flotte nach UBA-Schätzung um drei bis sieben Prozent senken – je nachdem, wie viele Besitzer das Update durchführen lassen (Annahme: zwischen 3,5 und 5 Millionen Fahrzeughalter) und je nachdem, wie viel das Update bringt (Annahme: zwischen 15 und 25 Prozent bezogen auf die Situation vor dem Update). Die Wirkung der Umtauschprämie wird insgesamt geringer eingeschätzt als die der Software-Updates und dürfte je nach Annahmen zwischen null und zwei Prozent liegen. Deutlich höher wäre die Wirkung, wenn die Prämie nur für den Kauf sehr sauberer Fahrzeuge eingesetzt würde – und nicht für die Euro-6-Diesel, die die neuen Straßentests noch nicht erfüllen. Hendricks: „Für die Umwelt ist es am besten, wenn die Prämie dazu motiviert, vor allem kleine und sparsame Autos zu kaufen. Autofahrer sollten beim Autokauf darauf achten, die Prämie für wirklich saubere Fahrzeuge einzusetzen. Das sind etwa Elektroautos, solche mit Hybrid- und Gasantrieb, sparsame Benziner oder modernste Diesel, die geringe reale Emissionen auf der Straße haben, wie sie die neuesten Emissionsvorgaben vorsehen. Das sollten sich die Käuferinnen und Käufer vom Hersteller bestätigen lassen." In den nächsten Wochen werden die beim Dieselforum vereinbarten Expertengruppen die Arbeit aufnehmen und weitere Maßnahmen entwickeln für einen zweiten Dieselgipfel im Herbst. Hendricks: „Die Bürgerinnen und Bürger können sich darauf verlassen, dass die Bundesregierung alles dafür tun wird, Fahrverbote zu vermeiden."

Nanotechnik für Mensch und Umwelt - Chancen fördern und Risiken mindern

Umweltbundesamt informiert zu umweltrelevanten Aspekten Nanotechnik gewinnt bei der Entwicklung neuer Produkte und Anwendungen zunehmend an Bedeutung. Nanotechnisch optimierte Kunststoffe können etwa das Gewicht bei Autos oder Flugzeugen senken und somit helfen, Treibstoff zu sparen. Neue, nanotechnisch optimierte Lampen - so genannte Licht emittierende Dioden (LED) - haben eine hohe Lebensdauer, wandeln den elektrischen Strom effizienter in Licht um und sparen somit Energie. Dies sind nur zwei Beispiele aus einer rasch wachsenden Zahl von Produkten, die auf den Markt kommen und sich vermutlich positiv auf Umwelt und Wirtschaft auswirken. Der zunehmende Einsatz synthetischer Nanomaterialien in Produkten führt jedoch auch zu einem vermehrten Eintrag dieser Materialien in die Umweltmedien Boden, Wasser und Luft. Die Wirkungen der Nanomaterialien in der Umwelt und mögliche gesundheitliche Risiken für den Menschen sind derzeit noch unzureichend erforscht. Das Umweltbundesamt (UBA) fasst in einem Hintergrundpapier relevante Aspekte über Umweltentlastungspotentiale zusammen, benennt Risiken für Mensch und Umwelt und formuliert Handlungsempfehlungen. Bei der Nanotechnik handelt es sich um die gezielte Herstellung und Anwendung von Prozessen und Nanomaterialien, die aus abgrenzbaren strukturellen Bestandteilen in der Größenordnung von 100 Nanometer (1 nm = 10 -9 m) oder weniger in mindestens einer Dimension bestehen, also mehr als 1.000-mal kleiner als der Durchmesser eines Menschenhaares. In diesem Größenbereich ändern sich die physikalischen und chemischen Eigenschaften der Materialien. Dies kann in vielfältiger Weise zur Entwicklung neuartiger Produkte und Anwendungen genutzt werden. Die Nanotechnik beeinflusst bereits heute die Industrie in vielen Bereichen, etwa die Automobilindustrie, den Maschinenbau, die Chemische und die Lebensmittelindustrie sowie die Bio- und die Umwelttechnik. Allein in Deutschland arbeiten heute über 800 Unternehmen im Bereich Nanotechnik. Die Nanotechnik bietet erhebliche Potentiale für ökologische Produktinnovationen, aber auch Risiken für die Umwelt und die Gesundheit. Hier bestehen noch gravierende Wissenslücken. Daraus ergibt sich ein umfangreicher Bedarf an Forschung und Regulierung. Dafür ist eine transparente und von Industrie, Forschung und Behörden anerkannte Bewertung nanotechnischer Verfahren und Produkte hinsichtlich ihrer Chancen und Risken für Umwelt und Gesundheit notwendig. Die Hersteller sind gefragt, aussagekräftige Daten zur Wirkung und zur ⁠ Exposition ⁠ ihrer Produkte bereitzustellen sowie die Umweltentlastungspotentiale zu dokumentieren. Das ⁠ UBA ⁠ empfiehlt: Die Verwendung von Produkten, die Nanomaterialien enthalten und frei setzen können, sollte - so lange ihre Wirkung auf Mensch und Umwelt weitgehend unbekannt ist - möglichst vermieden werden. Aus Sicht des Umweltbundesamtes ist es erforderlich, rechtliche Rahmenbedingungen für den sicheren Umgang mit Nanomaterialien zu schaffen. Ein wesentlicher Schritt hierzu ist ein Meldesystem für Nanomaterialien in Form eines Produktregisters. Die Diskussion um Chancen und Risiken hat sowohl in Fachkreisen als auch in der Öffentlichkeit in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Die Bundesregierung hat frühzeitig mit der Einsetzung einer NanoKommission reagiert. Die Fachleute des UBA beteiligen sich in der NanoKommission sowie in weiteren nationalen und internationalen Arbeitskreisen, insbesondere innerhalb der ⁠ OECD ⁠ an der Entwicklung von Empfehlungen zum verantwortungsvollen Umgang mit Nanomaterialien. Das UBA trägt aktiv dazu bei, über umweltrelevante Aspekte der Nanotechnik zu informieren, Wissensdefizite auszufüllen und den weiteren Handlungsbedarf zu ermitteln. Das Amt fördert umweltrelevante Innovationen, die durch den Einsatz der Nanotechnik möglich sind und ermittelt Umweltentlastungspotentiale. Voraussetzung ist allerdings, dass potentielle Risiken für die Umwelt und die menschliche Gesundheit bewertbar und vermeidbar sind. Ausführliche Informationen enthält das Hintergrundpapier „Nanotechnik für Mensch und Umwelt - Chancen fördern und Risiken mindern”.

Autohersteller müssen Schadstoff-Ausstoß künftig unter realen Bedingungen messen lassen

Die Europäische Union hat neue Regelungen zur Messung des Schadstoffausstoßes von Pkw auf den Weg gebracht, die der Abgasnorm Euro 6 unterliegen. Der dafür zuständige EU-Fachausschuss beschloss am 19. Mai 2015 in Brüssel, dass der Ausstoß gesundheitsschädlicher Stickstoffoxide künftig bei der Typgenehmigung nicht nur unter Laborbedingungen, sondern auch im realen Fahrbetrieb auf der Straße gemessen werden muss.

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