Förderprogramme für Maßnahmen an Gewässern zweiter Ordnung. Als wasserwirtschaftliche Maßnahmen sind förderfähig: 1.der naturnahe Gewässerausbau zur Verhütung von Hochwasserschäden 2.Maßnahmen zur naturnahen Entwicklung und Gestaltung von Gewässern und deren Randstreifen einschließlich Rückbau von Schöpfwerken, Deichen und anderen wasserwirtschaftlichenAnlagen 3. Maßnahmen zur Sicherung des Hochwasserabflusses 4. die Beseitigung von Hochwasserschäden an Gewässern und wasserbaulichen Anlagen, soweit diese nicht durch nachweislich unterlassene Unterhaltungsmaßnahmen verursacht wurden
Die Stadt Kulmbach beabsichtigt, den Hochwasserschutz im Stadtteil Petzmannsberg am Dürren Bach (Gewässer III. Ordnung) wesentlich zu verbessern. Es ist geplant, das Gewässer von der Quelle bis zur Mündung in den Weißen Main auf einer Länge von ca. einem Kilometer auf ein HQ100 + 15 % Klimazuschlag auszubauen. Teilweise erfolgt auch eine Umgestaltung des offenen Bestandsgewässerlaufes in eine mäandrierende Form (ökologische Aufwertung). Die wesentlichen Maßnahmen sind hierbei in Fließrichtung des Gewässers: • Teichanlage Fl.-Nr. 488/50, Gemarkung Metzdorf: Stabilisierung von Böschungen und Dämmen, Abtrennen zur Bebauung durch Längsdamm; Erneuerung Grundablass; Umgestaltung und Renaturierung der Uferbereiche • Stationierung 0+932 (Teichablass) bis 0+540 (ca. auf Höhe des Anwesens An den Weinbergen 14): Renaturierung, naturnahe Umgestaltung durch Mäandrierung • Stationierung 0+540 (ca. auf Höhe des Anwesens An den Weinbergen 14) bis 0+380 (Beginn Bachverrohrung): Renaturierung durch Entfernung der vorhandenen Sohl- und Gewässereinbauten, in einem Teilbereich neues Stützbauwerk zum Schutz vor Hangerosion, Errichtung einer Hochwasserschutzmauer mit einer Länge von ca. 200 m, Neugestaltung und Vergrößerung des Einlaufbauwerkes für die Bachverrohrung • Vergrößerung der bestehenden Bachverrohrung Rebenstraße/An den Weinbergen/Burghaiger Straße • Errichtung von zwei Abschlagsbauwerken und eines Hochwasserpumpwerkes vor Einleitung in die Flutmulde Hierbei handelt es sich um einen Gewässerausbau, der gemäß §§ 67 Abs. 2 und 68 WHG einer wasserrechtlichen Planfeststellung/Plangenehmigung bedarf. Die Stadt Kulmbach hat mit Schreiben vom 24.03.2023 eine wasserrechtliche Planfeststellung beantragt. Für dieses Vorhaben ist nach § 7 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit der Nr. 13.18.1 der Anlage 1 zum UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen.
Das Vorhaben beinhaltet die Erneuerung der Bücke der Kreisstraße OA 5 über den Lußbach und den Leithenbach am östlichen Ortsrand von Ofterschwang. Die Brücke ist baufällig und muss erneuert werden Die bestehende, baufällige Brücke der Kreisstraße OA 5 über die beiden Bäche (Lußbach und Leit-henbach) am Ortsrand von Ofterschwang soll durch zwei separate Durchlassbauwerke ersetzt werden. Beide geplanten Durchlässe sollen als Rechteckprofile mit einem Querschnitt von jeweils 2,20 m lichter Weite und 1,70 m lichter Höhe ausgeführt werden. Der Lußbach-Durchlass enthält zwei Abwinkelungen zur Umlenkung des Bachlaufes vom bestehenden Luß- und Riedbachkanal längs unter der Kreisstraße bis zum offenen Bachbett hin. Die Länge des geplanten Durchlasses beträgt 15 m, das Längsgefälle beträgt 4,26%. Der Leithenbach-Durchlass quert die Kreisstraße OA 5 und enthält eine Abwinkelung zur Umlenkung des Bachlaufes. Die Länge des geplanten Durchlasses beträgt 18 m, das Längsgefälle beträgt im Bereich der Fahrbahnquerung 6,44%. Am Einlaufbereich zum Durchlass beträgt das Sohlgefälle des Bachbettes ca. 28% und besteht aus Felsplatten. Da sich in dem Gebirgsbach keine Fische aufhalten und sich keine anderen Lebewesen auf den steilen Felsplatten halten können, ist keine Kies- bzw. Substratsohle im geplanten Durchlass erforderlich. Am Auslauf ist ein Sohlriegel als Kolkschutz und am angeströmten Uferbereich ein Verbau aus Wasserbausteinen zur weiteren Sohl- und Böschungssicherung vorgesehen. Dadurch soll die Böschung zur nebenliegenden Grundstückszufahrt geschützt werden. Beide Durchlässe münden nebeneinander südöstlich der Kreisstraße in das bestehende Bachbett des Leithenbaches. Durch die Trennung der Durchlässe sollen Verwirbelungen der beiden Gewässer vermieden werden.
Der Landesbetrieb Mobilität Gerolstein hat ein Abstimmungsverfahren für die Herstellung von Böschungssicherungen entlang des „Albachs“ im Zuge des B 50 in Höhe Albachmühle durchgeführt. Die Planung sieht vor, zwei Rutschungen an der Straßenböschung entlang des „Albaches“ (Gewässer III. Ordnung) im Zuge der B 50 bei Albachmühle zu beseitigen. Es ist vorgesehen, die beiden betroffenen Bereiche bei Stat. 0+400 auf ca. 25 m Länge und bei Stat. 0+550 auf ca. 12 m Länge mit einer Natursteinmauer (Schwergewichtsmauer) zu sichern. Die Mauer wird aus unregelmäßigen Kalksteinblöcken gebaut. Die Planungsmaßnahme liegt im Verwaltungsbereich der Stadt Bitburg, Eifelkreis Bitburg-Prüm.
Das Vorhaben beinhaltet die Herstellung der Durchgängigkeit an den Wehren / Abstürzen der Gera in Arnstadt: Querbauwerke G17 und G20: 1. Vollständiger Rückbau der Querbauwerke 2. Sicherung der ober- und unterseitigen Anschlussbereiche 3. Teilweiser Rückbau der vorhandenen Böschungsbefestigung Querbauwerke G19 und G21: 1. Rückbau der befestigten Sohle (Überfallbereich mit Tosbecken, Endschwelle und Nachbettsicherung) 2. Errichtung einzelner Riegel aus großformatigen Natursteinmaterial mit wechselseitigen Durchlassöffnungen (Bemessungsfall Q30) 3. Anordnung von natürlichen Sohlsubstrat zwischen den Riegeln Es sind Fäll- und Rodungsarbeiten für den Rückbau der Abstürze und für die Errichtung von temporären Zufahrten notwendig.
Im Zuge der L 504 ist es am Ortseingang nach Waldleiningen zu einer lokalen Rutschung im Bereich einer überwachsenen Fußmauer gekommen. Die Mauer beginnt an der freien Strecke der L 504 von Johanniskreuz kommend als niedrige Fußmauer am Böschungsfuß und geht dann etwa 12 m vor Beginn der Ortsdurchfahrt in eine Stützwand über. Die Gesamtlänge der sichtbaren Stützmauer beträgt ca. 163 m. Die Planungsmaßnahme gehört zum Verwaltungsbereich der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn im Landkreis Kaiserslautern.
In der Stadt Dissen, Gemarkung Dissen ist die (Wieder-) Herstellung der Böschungssicherung des Dissener Baches auf einer Länge von etwa 47 m geplant.
Im Rahmen der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie plant die Regionalstelle Suhl des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz in Suhl- Wichtshausen in der Hasel fünf Maßnahmen, um die Durchgängigkeit zu erreichen und die Struktur zu verbessern. Derzeit stellen die Abstürze HA 28, HA 29, HA 30, HA 32 sowie HA 33 mit Absturzhöhen von 0,06 m bis 0,89 m unüberwindbare Hindernisse für Fische und andere aquatische Lebewesen dar und sind damit nicht durchgängig. Bezeichnung der Querbauwerke: HA 28: Sohlabsturz, oberstrom des Bereiches „am Sägewerk“ bei Wichtshausen HA 29: Absturz am Kornrain HA 30: Sohlabsturz Wichtshausen / Obere Aue HA 32: Absturz an der Suhler Chaussee HA 33: Absturz unterstrom Straßenbrücke L1140 a) Maßnahme HA 28-Querbauwerk mit Absturzhöhe von 35 cm: • Abbruch der vorhandenen Betonschwelle sowie Angleichung Sohlgefälle auf einer Strecke von 22,4 m nach oberstrom • Verfüllung der Baugrube des Rückbaus mit Wasserbausteinen bis zur Gewässersohle sowie mit Sohlsubstrat • Linksseitig Entfernung des vorhandenen Knöterichs mit Wurzelwerk und anschließende Sicherung der Böschungsbereiche am Steilhang mit Steinsatz • Fällung von 9 nicht zu erhaltenden Bäumen b) Maßnahme HA 29-3 stufiges Wehr zur Beschickung eines Mühlgrabens: • Rückbau des 3-stufig ausgebildeten Wehrbodens sowie der seitlichen Widerlager aus Natursteinmauerwerk und Beton • Bau eines Raugerinnes in Form einer Becken-Riegelkonstruktion mit insgesamt 16 Querriegeln (15 Becken), Riegelbreite 6,50 m, Riegelhöhe von 0,50 m, mittlerer Riegelabstand 8,40 m, Riegellücke mit Durchflussbreite von b=0,80 m, Absturzhöhe am Riegel 12 cm • Kolk sowie vorhandenes Tosbecken wird erhalten • Anpassung der Uferböschungen durch die Abtragungen in der Sohle • Böschungssicherungen durch Steinsatz m Bereich des Wehrrückbaus und des Tosbeckens • Verbreiterung des Gewässerprofils nach rechts • Fällung von 43 nicht zu erhaltenden Bäumen c) Maßnahme HA 30-2-stufiges Wehr: • Rückbau des teilweise verfallenen 2-stufigen Wehres • Bau eines Raugerinnes als Becken-Riegel-Konstruktion mit insgesamt 7 Querriegeln (6 Becken),Riegelhöhe von 0,50 m, Riegelabstand zwischen 5 und 7 m, Riegellücke mit Durchflussbreite von b=0,80 m, Absturzhöhe am Riegel 11,50 cm • Kolke sowie vorhandenes Tosbecken wird erhalten, • Verfüllung der Baugrube des Rückbaus mit Wasserbausteinen bis zur Gewässersohle sowie mit Sohlsubstrat • Fällung von 7 nicht zu erhaltenden Bäumen d) Maßnahme HA 32-Wehr mit gepflastertem Wehrboden, Widerlagern aus Natursteinmauer-werk und Resten des Wehroberbaus (Stahlträger): • Abbruch der alten Wehrreste einschließlich der beidseitig angeordneten Widerlager und Ufermauern • In den Abbruchbereichen Ufersicherung über 2-lagige Steinschüttung zur Sicherung der rechtsseitig gelegenen privaten Grundstücksflächen • Linksseitig Anpassung der Uferböschung an die anschließenden Böschungsbereiche • Entfernung der hochwasserbedingten Uferabbrüche auf der linken Seite und Wiederherstellung des Gewässerprofils von 7,50 m Breite • Sicherung des unterhalb verlaufenden Grabenzulaufs mit Steinsatz • Umsetzung eines Holzmastes • Abbau der vorhandenen Absturzhöhe am Wehr von 0,42 m durch Anordnung mehrerer kleiner Abstürze (Baubereich von vorh. Sohlschwelle bei km 15+790,8 bis zur vorh. Sohlschwelle bei km 15+879 = 88m • Bau von 4 Einzelschwellen mit 10 cm Höhe, Abstand zwischen den Schwellen ca. 18 m e) Maßnahme HA 33-2 Sohlschwellen mit Absturzhöhe von 22 cm und 26 cm: • Erhalt beider Sohlschwellen, aber Nachbesserung der seitlichen Ufereinbindung und damit Beseitigung der Umläufigkeit beider Schwellen und Minimierung der Ausspülungen am rechten Ufer • Ausbesserung ausgespülter Uferbereiche mit einer 2-lagigen Steinschüttung • Einbau einer zusätzlichen Sohlschwelle mit einem Sohlhöhenunterschied von ca. 10cm, um weitere Sohleintiefungen zuvermeiden und die Abflussverhältnisse dem unterstrom folgenden Abschnitt HA 32 anzupassen. Durch die Maßnahmen werden Flächen für Zufahrten und Lagerung bauzeitlich in Anspruch genommen. Die Baustraßen und Lagerflächen werden nach Abschluss der Baumaßnahme rückgebaut und die Flächen wieder in ihren ursprünglichen Zustand versetzt. Alle beeinträchtigten Lebensräume können sich damit nach Beendigung der Maßnahme wieder regenerieren.
Der NLWKN, Betriebsstelle Meppen, beabsichtigt, die ökologische Durchgängigkeit am Vechtewehr in Schüttorf herzustellen. Dabei handelt es sich um einen Gewässerausbau gemäß den §§ 67 ff. WHG vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04.12.2018 (BGBl. I S. 2254), i. V. m. den §§ 107 ff. NWG vom 19.02.2010 (Nds. GVBl. S. 64), zuletzt geändert durch Artikel 2 § 7 des Gesetzes vom 12.11.2015 (Nds. GVBl. S. 307). Die Betriebsstelle Meppen des NLWKN hat beantragt, festzustellen, ob für das Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 5 Abs. 1 i.V.m. § 7 UVPG i. d. F. vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.09.2017 (BGBl. I S. 3370), besteht. Ziel des Vorhabens ist es, das Wehr zurückzubauen und durch ein Bauwerk mit einem Raugerinne zu ersetzen, welches die ökologische und morphologische Durchgängigkeit des Gewässers wiederherstellt und die bestehenden hydraulischen Verhältnisse nicht verschlechtert. Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen geplant: - Teilabbruch des Vechtewehres Schüttorf, - Einbau eines Raugerinnes in Beckenbauweise, - Einbau von Totholz als Strukturelemente und Strömungslenker, - Einbau von Kiesbänken zur Strukturaufwertung der Sohle und zur Erhöhung der Strömungsvarianzen, - Entfernung der Böschungssicherung (Steinschüttung), Schaffung von neuen Uferbereichen (Uferabflachungen und Initiierung von Prallufern), - Anpflanzung von Ufergehölzen zur Erhöhung der Artenvielfalt der Uferstrukturen, - Initiierung von wechselfeuchten Bereichen durch eine kleine Hochflutrinne. Der NLWKN, Direktion, Geschäftsbereich VI - Wasserwirtschaftliche Zulassungsverfahren -, hat als zuständige Behörde auf der Grundlage geeigneter Angaben der Betriebsstelle Meppen des NLWKN nach überschlägiger Prüfung gemäß § 5 Abs. 1, § 7 i. V. m. Nummer 13.18.1 der Anlage 1 UVPG unter Berücksichtigung der in Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien sowie nach Kenntnisnahme der Stellungnahme der zu-ständigen unteren Naturschutzbehörde durch eine allgemeine Vorprüfung festgestellt, dass eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht.
Die BOREAS Energie GmbH (Dresden) betreibt im Windfeld Auma, auf Grundlage einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung des Landkreises Greiz vom 25.02.2016 die Windenergieanlage (WEA) AU 08. Zur naturschutzrechtlichen Kompensation der mit der Errichtung und dem Betrieb der WEA verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft wurde unter anderem die Renaturierung der Auma im ca. 1.300 m langen Abschnitt zwischen der Muntschmühle und dem Talberg geplant. Diese Maßnahme stellt einen Gewässerausbau dar. Mit Schreiben vom 04.07.2023 wurde der Antrag auf die entsprechende Genehmigung nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz bei der UWB Greiz gestellt. Geplant ist durch die Entnahme der Sohl- und Böschungsbefestigung (Wabengitterplatten) zukünftig eine eigendynamische Entwicklung des Gewässers zu ermöglichen. Bereits naturnähere Bachabschnitte und auch die überwiegend aus standortgerechten Gehölzen aufgebauten Abschnitte der Ufergehölzsäume sollen dabei geschont werden. Abschnittsweise sind zudem auch Pflanzungen standortgerechter Gehölze vorgesehen.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 68 |
Land | 35 |
Type | Count |
---|---|
Förderprogramm | 55 |
Taxon | 3 |
Text | 10 |
Umweltprüfung | 29 |
unbekannt | 5 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 45 |
offen | 55 |
unbekannt | 2 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 102 |
Englisch | 8 |
Resource type | Count |
---|---|
Bild | 1 |
Dokument | 22 |
Keine | 58 |
Webseite | 22 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 102 |
Lebewesen & Lebensräume | 83 |
Luft | 53 |
Mensch & Umwelt | 102 |
Wasser | 75 |
Weitere | 96 |