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Untersuchungen zur Entwicklung von Rasenaussaaten und ihrer Eignung fuer die Boeschungssicherung

Gewässerausbau zur Böschungssicherung in der Durach im Bereich des Mühlenweges, Gemeinde Durach

Im betroffenen Bereich grenzt die Durach direkt an den Mühlenweg und die dazugehörige Bebauung. Hier ist die Böschung bzw. die provisorische Böschungssicherung teilweise marode und die Standfestigkeit nicht mehr uneingeschränkt gewährleistet, wodurch die parallel zum Gewässer verlaufenden Versorgungsleitungen – insbesondere Gas- und Wasserleitung – akut gefährdet sind. Der Antragsteller plant daher den Einbau einer dauerhaft standsicheren Ufersicherung am orographisch linken Ufer der Durach im Bereich des Mühlenweges bzw. auf den Grundstücken Flur Nr. 121/3, 111/21, 115/18 und 121/3, Ge-markung Durach. Die Böschung soll mittels großformatiger Natursteine neu gesichert und in den benötigten Bereichen so zurückgebaut werden, damit der Bachlauf das benötigte Volumen für den Hochwasserschutz erhält. Die geplante Ufersicherung erfordert aufgrund ihrer Breite und Stärke, sowie der Nähe zu den bestehenden Leitungen und Wegen, eine entsprechende Positionierung, die ein Hineinragen in den vorhandenen Gewässerquerschnitt zur Folge hat. Zur Erhaltung des Abflussquerschnitts wurden auf der orographisch rechten Seite der Durach (gegenüber des betroffenen Bereichs am Mühlenweg) bereits bauliche Anpassungen durch das Wasserwirtschaftsamt Kempten durchgeführt. Es wurden hier Aufweitungsarbeiten durchgeführt und es erfolgte eine Böschungssicherung mittels großformatigen Steinen. Diese Maßnahmen konnten im Rahmen der Gewässerunterhaltung durchgeführt werden, sollen nun aber aufgrund der baulichen Anpassung am Mühlenweg und dem damit beantragten Gewässerausbau mit in die Plangenehmigung aufgenommen werden. Des Weiteren wurde durch eine Vermessung eine Erhöhung der Bachsohle festgestellt (zwischen den Querprofilen A8 und A9 bis stromabwärts zu den Profilen A2 und A10), welche im Zuge der Böschungssanierung auf das ursprüngliche Höhenniveau korrigiert werden soll, um die Leistungsfähigkeit der Durach wiederherzustellen. Es wurden hydraulische Nachweise geführt, die belegen, dass mit den Gesamtmaßnahmen keine Verschärfung der Abflusssituation für die Anlieger im HQ100-Fall zu erwarten ist. Für die Durchführung des Bauvorhabens ist es notwendig, dass drei bestehende Bäume und zusätzliches Gebüsch im Böschungsbereich gefällt bzw. gerodet werden. Aufgrund der Lage in einem gesetzlich geschützten Biotop wurde von der Gemeinde Durach ein Ausgleich über das Ökokonto beantragt.

Landeshauptstadt Dresden - Weidigtbach - Naturnaher und hochwassersicherer Ausbau, 1. BA Mündung Gorbitzbach bis Steinbacher Straße, Dresden-Cotta

Die Landeshauptstadt Dresden, Umweltamt, Grunaer Straße 2, 01069 Dresden, hat bei der Landesdirektion Sachsen mit Schreiben vom 13. Dezember 2024 die Feststellung beantragt, ob für das Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Renaturierung und hochwassersicherer Ausbau, Herstellung ökologische Durchgängigkeit, Ausbau für den schadlosen Abfluss von mindestens 30 m³/s, Sohlverbau und die Böschungssicherung wird komplett zurück gebaut, Neuanlage der Böschungen, Anlage eines gewässerbegleitenden Geh- und Radweges von 3 m Breite mit zusätzlichen Aufenthalts- und Erlebnisbereichen, der auch als Unterhaltungsweg fungieren soll. Das Vorhaben „Weidigtbach - Naturnaher und hochwassersicherer Ausbau, 1. BA Mündung Gorbitzbach bis Steinbacher Straße, Dresden-Cotta“ fällt in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Dementsprechend hat die Landesdirektion Sachsen eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls vorgenommen, welche im Ergebnis negativ ausfiel.

Plangenehmigung nach § 68 WHG, Sanierung Eitelborn, OG Eitelborn

Plangenehmigung nach § 68 WHG zum Ausbau eines Fließgewässers, hier Sanierung des Eitelborn (Gewässer III. Ordnung) mit Böschungssicherung in der Gemarkung Eitelborn

Herstellung von vier Hochwasserabfangmulden und drei Deichen östlich und nordöstlich von Nassenbeuren mit Einleitung von gesammeltem Oberflächenwasser in den Schaucherbach zum Schutz des Stadtteils Nassenbeuren vor Hochwasser und Umbau von zwei Sohlschwellen im Schaucherbach zu rauen Rampen

Die Stadt Mindelheim beantragte mit Schreiben vom 23.05.2023 und Planunterlagen der Arnold Consult AG vom 25.01.2023 mit Ergänzung vom 12.04.2024 die Erteilung einer wasserrechtlichen Plangenehmigung für die Herstellung von vier Hochwasserabfangmulden (Mulde 1 bis 4) und drei Deichen (Deich 1 bis 3) mit Einleitung des gesammelten Oberflächenwassers in den Schaucherbach bei Grundstück Fl.Nr. 531 der Gemarkung Nassenbeuren. Zudem beinhaltet der Antrag die Herstellung des Ausleitungsbauwerks für die Einleitung von gesammeltem Oberflächenwasser aus Mulde 4 in den Schaucherbach und die Herstellung von entsprechenden Durchlässen an bestehenden Straßen und Durchlässen (Rohr 1 bis 3). Als Ausgleichsmaßnahme für die geplante Sohl- und Böschungssicherung im Bereich der Einleitungsstelle in den Schaucherbach sollen zwei im Oberwasser vorhandene Sohlschwellen zu rauen Rampen mit einem Gefälle von ≤ 1:30 umgebaut werden.

Herstellung eines Entwässerungsgrabens (Abfanggraben) nördlich der Ringstraße in der Gemeinde Marloffstein

Im Norden der Gemeinde Marloffstein kommt es bei Starkregenereignissen zu einer Abflussbildung, die dem Gefälle folgend in Richtung bebauten Bereich nördlich der Ringstraße abfließt. Die Gemeinde Marloffstein beabsichtig deswegen zum Schutz der Bebauung gegen das Hangwasser aus dem Außeneinzugsgebiet einen Abfanggraben (=im Folgenden als Entwässerungsgraben bezeichnet) nördlich der Ringstraße herstellen zu lassen. Das Wasser soll dann nach Westen in die Tongrube abgeleitet werden. Der Vorhabensträger, die Gemeinde Marloffstein, Erlanger Straße 40, 91080 Uttenreuth hat beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt deshalb die wasserrechtliche Genehmigung zur Herstellung eines Entwässerungsgrabens nördlich der Ringstraße in Marloffstein beantragt. Das Vorhaben befindet sich am nördlichen Ortstrand der Gemeinde Marloffstein. Die Maßnahmen sollen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen umgesetzt werden. In dem bebauten Bereich von Marloffstein selbst liegen keine Gewässer III. Ordnung. Es kommt jedoch zu starker Abflussbildung und zu einem Oberflächenabfluss aus den Außeneinzugsgebieten. Dies führt zu Überflutungen in Marloffstein. Hierfür wurde im Jahr 2010 ein Hochwasserschutzkonzept aufgestellt, auf welchem die Maßnahmenplanung beruht. Das Oberflächenwasser aus dem Einzugsgebiet wird über einen neu zu bauenden Entwässerungsgraben in die Tongrube Marloffstein abgeleitet. Hierbei muss die St2242 gekreuzt werden. Am Böschungskopf der Tongrube fließt der Abfluss breitflächig über die bewachsene Böschung in die Tongrube. Am Böschungsfuß liegt ein bestehender Graben, der den Abfluss ableitet. Aufgrund der dichten Vegetation und der steilen Böschung wird auf eine Böschungssicherung verzichtet. Nach Starkregenereignissen soll die Böschung inspiziert und ggf. gesichert werden. Die Entwässerungsgräben werden als offene Erdgräben angelegt und mit Rasensaat angesät. Die Ufer- und Böschungsbereiche werden mit Pflanzungen von Salweiden sowie mit Steinschüttungen LMB10/60 versehen. So wird eine Beschattung gewährleistet und durch die Störsteine kann eine eigendynamische Entwicklung des Grabens initiiert werden. Im Bereich der St2242 wird ein Rohrdurchlass mit zwei Schachtbauwerken eingebaut. Der Flurweg vor der Tongrube wird mittels einer Entwässerungsrinne gekreuzt. Die Einlaufbereiche werden jeweils mit einem Grobrechen gegen Verklausung geschützt.

Dittrichbach in Meerane, Renaturierung und Schadensbeseitigung, Maßnahme M2a

Gz.: C46-0522/1593 Die Maßnahme M 2a umfasst einen Teilabschnitt des Dittrichbaches von 650 m. Es ist der Rückbau/Abbruch von vorhandenen Stützwänden und Uferbefestigungen sowie Verklinkerungen und der Bachsohle/Trockenwetterrinne vorgesehen. Beidseitig des Baches erfolgen Geländeneuprofilierungen. Dabei erfolgt der Rückbau von Schauern, Schuppen, Gartenhäusern, Carports, Pools, Gartenwegen und Zäunen. Die Böschungssicherungen sollen naturnah ausgebildet werden. Das Bachbett soll renaturiert werden. Außerdem werden als Folgemaßnahmen Zugangsmöglichkeiten zum Gewässer (Stichwege + Rampen) hergestellt und eine mit Wartungsfahrzeugen befahrbare Fußgängerbrücke neu gebaut.

Renaturierung der Auma zwischen Muntschmühle und Talberg in der Stadt Auma-Weidatal

Die BOREAS Energie GmbH (Dresden) betreibt im Windfeld Auma, auf Grundlage einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung des Landkreises Greiz vom 25.02.2016 die Windenergieanlage (WEA) AU 08. Zur naturschutzrechtlichen Kompensation der mit der Errichtung und dem Betrieb der WEA verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft wurde unter anderem die Renaturierung der Auma im ca. 1.300 m langen Abschnitt zwischen der Muntschmühle und dem Talberg geplant. Diese Maßnahme stellt einen Gewässerausbau dar. Mit Schreiben vom 04.07.2023 wurde der Antrag auf die entsprechende Genehmigung nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz bei der UWB Greiz gestellt. Geplant ist durch die Entnahme der Sohl- und Böschungsbefestigung (Wabengitterplatten) zukünftig eine eigendynamische Entwicklung des Gewässers zu ermöglichen. Bereits naturnähere Bachabschnitte und auch die überwiegend aus standortgerechten Gehölzen aufgebauten Abschnitte der Ufergehölzsäume sollen dabei geschont werden. Abschnittsweise sind zudem auch Pflanzungen standortgerechter Gehölze vorgesehen.

Böschungssicherung am Seebach, Dietmannsried

Das Vorhaben beinhaltet die Sicherung der Gewässerböschung des Seebaches zu dem Nahe anliegenden bestehenden Tennisvereinsheimgebäudes. Die Sicherung dieser Gewässerböschung soll durch den Einbau eines Stahlbetonbauteils im Gewässerbett erreicht werden.

Hochwasserschutzmaßnahme am Dürren Bach (Gew. III. Ordnung) im Bereich der Stadt Kulmbach, OT Petzmannsberg

Die Stadt Kulmbach beabsichtigt, den Hochwasserschutz im Stadtteil Petzmannsberg am Dürren Bach (Gewässer III. Ordnung) wesentlich zu verbessern. Es ist geplant, das Gewässer von der Quelle bis zur Mündung in den Weißen Main auf einer Länge von ca. einem Kilometer auf ein HQ100 + 15 % Klimazuschlag auszubauen. Teilweise erfolgt auch eine Umgestaltung des offenen Bestandsgewässerlaufes in eine mäandrierende Form (ökologische Aufwertung). Die wesentlichen Maßnahmen sind hierbei in Fließrichtung des Gewässers: • Teichanlage Fl.-Nr. 488/50, Gemarkung Metzdorf: Stabilisierung von Böschungen und Dämmen, Abtrennen zur Bebauung durch Längsdamm; Erneuerung Grundablass; Umgestaltung und Renaturierung der Uferbereiche • Stationierung 0+932 (Teichablass) bis 0+540 (ca. auf Höhe des Anwesens An den Weinbergen 14): Renaturierung, naturnahe Umgestaltung durch Mäandrierung • Stationierung 0+540 (ca. auf Höhe des Anwesens An den Weinbergen 14) bis 0+380 (Beginn Bachverrohrung): Renaturierung durch Entfernung der vorhandenen Sohl- und Gewässereinbauten, in einem Teilbereich neues Stützbauwerk zum Schutz vor Hangerosion, Errichtung einer Hochwasserschutzmauer mit einer Länge von ca. 200 m, Neugestaltung und Vergrößerung des Einlaufbauwerkes für die Bachverrohrung • Vergrößerung der bestehenden Bachverrohrung Rebenstraße/An den Weinbergen/Burghaiger Straße • Errichtung von zwei Abschlagsbauwerken und eines Hochwasserpumpwerkes vor Einleitung in die Flutmulde Hierbei handelt es sich um einen Gewässerausbau, der gemäß §§ 67 Abs. 2 und 68 WHG einer wasserrechtlichen Planfeststellung/Plangenehmigung bedarf. Die Stadt Kulmbach hat mit Schreiben vom 24.03.2023 eine wasserrechtliche Planfeststellung beantragt. Für dieses Vorhaben ist nach § 7 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit der Nr. 13.18.1 der Anlage 1 zum UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen.

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