Die Landeshauptstadt Dresden, Umweltamt, Grunaer Straße 2, 01069 Dresden, hat bei der Landesdirektion Sachsen mit Schreiben vom 23. Mai 2025 die Entscheidung zur Verfahrensart beantragt. Naturnaher und hochwassersicherer Ausbau unter Beachtung artenschutzrechtlicher Vorgaben auf einer Länge von 225m. Renaturierung, Herstellung ökologische Durchgängigkeit, Rückbau wesentlicher Teile der Sohl- und Böschungsbefestigung. Ersatzloser Rückbau von Steg- und Treppenanlagen im unmittelbaren Gewässerbereich bzw. entlang des geplanten Pflegeweges, sofern diese keine wesentliche Funktion erfüllen, Standortgerechte Bepflanzung. Das Vorhaben „Gorbitzbach - Naturnahe Umgestaltung zwischen Altwölfnitz und Kesselsdorfer Straße (GH_I_86-287)“ fällt in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Dementsprechend hat die Landesdirektion Sachsen eine standort-bezogene Vorprüfung des Einzelfalls vorgenommen, die im Ergebnis negativ ausfiel.
Im betroffenen Bereich grenzt die Durach direkt an den Mühlenweg und die dazugehörige Bebauung. Hier ist die Böschung bzw. die provisorische Böschungssicherung teilweise marode und die Standfestigkeit nicht mehr uneingeschränkt gewährleistet, wodurch die parallel zum Gewässer verlaufenden Versorgungsleitungen – insbesondere Gas- und Wasserleitung – akut gefährdet sind. Der Antragsteller plant daher den Einbau einer dauerhaft standsicheren Ufersicherung am orographisch linken Ufer der Durach im Bereich des Mühlenweges bzw. auf den Grundstücken Flur Nr. 121/3, 111/21, 115/18 und 121/3, Ge-markung Durach. Die Böschung soll mittels großformatiger Natursteine neu gesichert und in den benötigten Bereichen so zurückgebaut werden, damit der Bachlauf das benötigte Volumen für den Hochwasserschutz erhält. Die geplante Ufersicherung erfordert aufgrund ihrer Breite und Stärke, sowie der Nähe zu den bestehenden Leitungen und Wegen, eine entsprechende Positionierung, die ein Hineinragen in den vorhandenen Gewässerquerschnitt zur Folge hat. Zur Erhaltung des Abflussquerschnitts wurden auf der orographisch rechten Seite der Durach (gegenüber des betroffenen Bereichs am Mühlenweg) bereits bauliche Anpassungen durch das Wasserwirtschaftsamt Kempten durchgeführt. Es wurden hier Aufweitungsarbeiten durchgeführt und es erfolgte eine Böschungssicherung mittels großformatigen Steinen. Diese Maßnahmen konnten im Rahmen der Gewässerunterhaltung durchgeführt werden, sollen nun aber aufgrund der baulichen Anpassung am Mühlenweg und dem damit beantragten Gewässerausbau mit in die Plangenehmigung aufgenommen werden. Des Weiteren wurde durch eine Vermessung eine Erhöhung der Bachsohle festgestellt (zwischen den Querprofilen A8 und A9 bis stromabwärts zu den Profilen A2 und A10), welche im Zuge der Böschungssanierung auf das ursprüngliche Höhenniveau korrigiert werden soll, um die Leistungsfähigkeit der Durach wiederherzustellen. Es wurden hydraulische Nachweise geführt, die belegen, dass mit den Gesamtmaßnahmen keine Verschärfung der Abflusssituation für die Anlieger im HQ100-Fall zu erwarten ist. Für die Durchführung des Bauvorhabens ist es notwendig, dass drei bestehende Bäume und zusätzliches Gebüsch im Böschungsbereich gefällt bzw. gerodet werden. Aufgrund der Lage in einem gesetzlich geschützten Biotop wurde von der Gemeinde Durach ein Ausgleich über das Ökokonto beantragt.
Die Landeshauptstadt Dresden, Umweltamt, Grunaer Straße 2, 01069 Dresden, hat bei der Landesdirektion Sachsen mit Schreiben vom 13. Dezember 2024 die Feststellung beantragt, ob für das Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Renaturierung und hochwassersicherer Ausbau, Herstellung ökologische Durchgängigkeit, Ausbau für den schadlosen Abfluss von mindestens 30 m³/s, Sohlverbau und die Böschungssicherung wird komplett zurück gebaut, Neuanlage der Böschungen, Anlage eines gewässerbegleitenden Geh- und Radweges von 3 m Breite mit zusätzlichen Aufenthalts- und Erlebnisbereichen, der auch als Unterhaltungsweg fungieren soll. Das Vorhaben „Weidigtbach - Naturnaher und hochwassersicherer Ausbau, 1. BA Mündung Gorbitzbach bis Steinbacher Straße, Dresden-Cotta“ fällt in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Dementsprechend hat die Landesdirektion Sachsen eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls vorgenommen, welche im Ergebnis negativ ausfiel.
Im Jahr 2021 wurde im Versuchsbecken der BAW eine Weidenspreitlage eingebaut. Nach einer 23-wöchigen Wachstumsphase wurden Zugversuche an Einzelwurzeln und Wurzelbündeln und Wurzelaufgrabungen durchgeführt. In 2021, a willow bush mattress was installed in a test basin. After a 23-week growth phase, tensile tests were carried out on individual roots and root bundles, and roots were excavated.
Die bayernets GmbH (Vorhabenträgerin) ist Eigentümerin eines ca. 1.665 km langen Gasversorgungsnetzes im südbayerischen Raum. Das Fernleitungsnetz dient der Versorgung dieses Gebiets sowie des Tiroler Raumes mit Erdgas, der Anbindung der in Südbayern und im Salzburgerland bzw. in Oberösterreich befindlichen Untertagesspeicher für Erdgas und der Durchleitung von Gas in andere Gasversorgungsnetze. Die bayernets GmbH plant im Rahmen des vorliegenden Verfahrens die Errichtung eines oberirdischen Molchschleusenanschlusses auf ihrem Betriebsgelände Flur-Nr. 298/5 der Gemarkung Waltenhofen, Gemeinde Waltenhofen. Ziel der Baumaßnahme ist es, das Molchen der Gastransportleitung Marktoberdorf–Kempten (MK 37) sowie der zusammenhängenden Leitungsabschnitte ET 33, TP 34, PS 35 und SM 36 von Egmating bis Waltenhofen zu erleichtern. Dazu wird die Leitung MK 37 (DN 500, DP 80), die der-zeit im Erdreich endet, mittels eines vertikalen Versprungs („Schwanenhals“, bestehend aus zwei 45°-Bögen und einem geraden Rohrleitungsstück dazwischen) an die Oberfläche geführt. Daran schließt ein oberirdisches Rohrstück an, das mit einem Anschlussflansch für eine mobile Molchschleuse endet. Insgesamt ist die zu errichtende Leitung ca. 10,6 m lang, von denen ca. 4,32 m unterirdisch verlegt werden. Die maximale Überdeckung beträgt ca. 1,8 m. Mitverlegt werden jeweils die notwendigen Steuer- und Betriebskabel. Die Vorhabenträgerin rüstet den Anschluss mit einem passiven und einem aktiven Korrosionsschutz aus. Im Rahmen des passiven Korrosionsschutzes erhalten die Rohre eine durchgehende Isolierschicht aus Polyethylen mit entsprechenden Mindestschichtdecken. Die Schweißverbindungen werden ebenfalls mit Polyethylen umhüllt. Alle oberirdischen Leitungsteile werden mit einem Anstrich gegen Außenkorrosion geschützt. Aktiv werden die Leitungen durch den kathodischen Korrosionsschutz abgeschirmt. Darunter wird ein Verfahren verstanden, bei dem die Rohrleitung mit einem schwachen Schutzstrom beaufschlagt wird. Dieser wirkt einer Korrosion (elektrochemische Reaktion) entgegen. Unabhängige Sachverständige und der Betreiber kontrollieren diese Schutzmaßnahme regelmäßig auf ihre Wirksamkeit. Die neu verlegten Rohre werden vor der Inbetriebnahme einer Wasserdruckprüfung unterzogen. Das für die Druckprüfung erforderliche Wasser wird aus Tankwagen entnommen; eine Wasserentnahme aus dem Grundwasser oder aus Oberflächengewässern ist daher nicht erforderlich. Nach der Druckprüfung wird das Wasser gesammelt, abtransportiert und mit Nachweis ordnungsgemäß entsorgt. Die Zufahrt zum Bauvorhaben wird von Westen über die B 19, Immenstädter Straße und Bahnhofstraße auf die Illertalstraße sichergestellt. Der asphaltierte Flurweg wird als Baustraße verwendet. Für die Bauarbeiten wird auf dem südlich, östlich und nördlich angrenzenden Flurstück Nr. 298 eine ca. 1.918 m² große Baustelleneinrichtungsfläche zur temporären Lagerung von dem Rohrgrabenaushub, den Rohrleitungsteilen und weiteren Komponenten hinzugezogen. Im östlichen Teil der Baustelle befinden sich die Flächen für die Wasserhaltung (ca. 650 m²). Für die erforderliche Bauwasserhaltung (Grundwasser und Schichtenwasser) hat die Vorhabenträgerin mit Bescheid vom 06.10.2025 vom Landratsamt Oberallgäu eine beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis erhalten. Die Böschung wird zum Schutz vor Erosion durch Niederschlagswasser mit einer Plane abgedeckt. Die Wiederverfüllung des Rohrgrabens erfolgt gemäß der vorhandenen Bodenschichtung und dem vorgefundenen Verdichtungsgrad. Die Vorhabenträgerin schätzt die Bauzeit für das Vorhaben auf ca. 4 – 6 Wochen. Bauzeitlich werden zusammen ca. 1.650 m² unbefestigte Flächen in Anspruch genommen. Zusätzlich wird im Rahmen der Baumaßnahme der auf demselben Flurgrundstück befindliche Kondensatsammler an der Anschlussleitung 3721 in einer eigenen Baugrube ausgebaut und entfernt.
Das Referat W21 – Hochwasserschutz, Investiver Wasserbau – des Landesamtes für Umwelt hat mit Schreiben vom 24.07.2025 einen Antrag auf Planänderung des mit Planfeststellungsbeschluss (Reg.-Nr.: OWB/055/19/PF) vom 14.07.2022 festgestellte das Vorhaben „KR 2.23 Schadstelle Kleine Röder Zobersdorf“ gestellt. Bestandteil der Planänderung ist eine zusätzliche gebaute Rampe mit Schotterbedeckung bei Bau-km 0+624, um den Anschluss an den Bestandsdeich zu ermöglichen. Des Weiteren wurde am Wehr in der kleinen Röder eine zusätzliche Böschungstreppe zur Sicherstellung des Arbeitsschutzes bei Bedienung des Wehres während der Baumaßnahme ergänzt. Während der Durchführung der Baumaßnahme wurde zudem festgestellt, dass im Bereich der Böschung am Durchlass am Angergraben eine stark überwachsene Wasserbausteinschüttung im Bestand vorlag. Die vorhandene Böschungssicherung wurde daher im Zuge der Ertüchtigung zur Gewährleistung der Standsicherheit des Durchlasses wiederhergestellt. Aufgrund hoher Grundwasserstände während der Bauausführung wurde zudem in den landseitigen Deichfuß unter dem Filterprisma eine zusätzliche Schotterschicht 0/45 mit einer Dicke von 15 cm aufgetragen. Zur Absicherung der Hochwasserschutzanlage wurden am Deichanfang auf dem Deichverteidigungsweg und der Deichabfahrt 2 Drehschranken gebaut. Durch die Planänderungen kommt es zu 47 m2 zusätzlicher Vollversiegelung und 32 m2 Teilversiegelung
Plangenehmigung nach § 68 WHG zum Ausbau eines Fließgewässers, hier Sanierung des Eitelborn (Gewässer III. Ordnung) mit Böschungssicherung in der Gemarkung Eitelborn
Das Vorhaben beinhaltet die Sicherung der Gewässerböschung des Seebaches zu dem Nahe anliegenden bestehenden Tennisvereinsheimgebäudes. Die Sicherung dieser Gewässerböschung soll durch den Einbau eines Stahlbetonbauteils im Gewässerbett erreicht werden.
Die BOREAS Energie GmbH (Dresden) betreibt im Windfeld Auma, auf Grundlage einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung des Landkreises Greiz vom 25.02.2016 die Windenergieanlage (WEA) AU 08. Zur naturschutzrechtlichen Kompensation der mit der Errichtung und dem Betrieb der WEA verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft wurde unter anderem die Renaturierung der Auma im ca. 1.300 m langen Abschnitt zwischen der Muntschmühle und dem Talberg geplant. Diese Maßnahme stellt einen Gewässerausbau dar. Mit Schreiben vom 04.07.2023 wurde der Antrag auf die entsprechende Genehmigung nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz bei der UWB Greiz gestellt. Geplant ist durch die Entnahme der Sohl- und Böschungsbefestigung (Wabengitterplatten) zukünftig eine eigendynamische Entwicklung des Gewässers zu ermöglichen. Bereits naturnähere Bachabschnitte und auch die überwiegend aus standortgerechten Gehölzen aufgebauten Abschnitte der Ufergehölzsäume sollen dabei geschont werden. Abschnittsweise sind zudem auch Pflanzungen standortgerechter Gehölze vorgesehen.
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