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„Klimaschutz hat oberste Priorität“ – Berliner Klimabürger:innenrat übergibt Empfehlungen an Senat und Abgeordnetenhaus

Der Berliner Klimabürger:innenrat hat heute im Abgeordnetenhaus seine Empfehlungen für die künftige Klimapolitik in der Hauptstadt an die Senatorin für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz, Bettina Jarasch, überreicht. Es sind genau 47 Empfehlungen, die in den vergangenen acht Wochen von 100 zufällig ausgelosten Berlinerinnen und Berlinern erarbeitet und beschlossen wurden. Der Fokus lag dabei auf den Themen Mobilität, Energie und Gebäude. Auch vier übergeordnete Leitsätze wurden entwickelt. Der erste Leitsatz des Klimabürger:innenrats lautet: „Klimaschutz hat oberste Priorität. Er muss zügig, entschlossen und sozial gerecht umgesetzt werden.“ 97 Prozent der Mitglieder haben dem zugestimmt. In ihren Empfehlungen sprechen sich die Bürgerinnen und Bürger dezidiert für schnellere Klimaschutzmaßnahmen aus, aber auch für eine stärkere Einbeziehung der Bevölkerung sowie für klare Regeln zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes in der Hauptstadt. In der Abstimmung erhielt die Mehrheit der Empfehlungen hohe Zustimmungswerte. Malte Hally , 27, Mitglied des Klimabürger:innenrats aus Treptow-Köpenick: „Wir waren uns alle einig, dass der Energie- und Ressourcenverbrauch in allen Bereichen – Staat, Wirtschaft und Gesellschaft – reduziert werden muss. Ganz wichtig ist dabei, dass die Berliner Bevölkerung gemeinsam an diesem Ziel arbeitet. Dafür braucht es sozial gerechte Maßnahmen, Aufklärung und Dialog zwischen Politik und Bevölkerung. Denn vielen Menschen ist immer noch nicht bewusst, was die Klimakrise für uns alle bedeutet. Es ist entscheidend, dass der Senat verantwortungsvoll mit unseren Empfehlungen umgeht.“ Beatrice Al-Mardini-Krukow, 68, Mitglied des Klimabürger:innenrats aus Reinickendorf: „Der Klimabürger:innenrat war eine einzigartige Erfahrung. Bei so vielen verschiedenen Berlinerinnen und Berlinern gab es natürlich auch mal Streit. Aber am Ende waren wir uns einig: Es muss mehr getan werden für den Klimaschutz, und ein Zögern können wir uns nicht leisten. Denn ohne intakten Lebensraum haben wir alle keine Zukunft. Die Politik muss den Klimaschutz endlich an erste Stelle setzen.“ Senatorin Bettina Jarasch : „Der Klimabürger:innenrat hat klare und präzise Empfehlungen vorgelegt, mit denen die Politik sich nun gründlich beschäftigen wird – sowohl der Senat als auch das Abgeordnetenhaus. Ich bedanke mich sehr bei allen Teilnehmenden für diese engagierte ehrenamtliche Arbeit in einem so komplexen Themenbereich. Ganz offensichtlich wünschen sich die Bürgerinnen und Bürger noch mehr wirksame Maßnahmen zur Reduzierung des Autoverkehrs: Darüber werden wir reden müssen. Der Senat wird die Empfehlungen im neuen Klima-Ausschuss beraten, das Abgeordnetenhaus im parlamentarischen Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz.“ Im Bereich Mobilität gab es unter den Bürger*innen die höchste Zustimmung zum Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs: „Wir empfehlen, attraktivere Alternativen zum motorisierten Individualverkehr (MIV) zu schaffen, durch den barrierefreien Ausbau des kompletten ÖPNV-Angebots in Berlin, insbesondere auch in den Zonen B und C.“ Bei der Verteilung von Straßenraum sprechen sich die Bürgerinnen und Bürger deutlich für den Vorrang von Bussen und Fahrrädern gegenüber dem Autoverkehr aus: Dazu gehört der Ausbau von Busspuren und Fahrradwegen sowie eine schnellere Taktung im ÖPNV. Der Klimabüger:innenrat empfiehlt zudem, Autofahren in Berlin weniger attraktiv und das Parken teurer zu machen. Als Sofortmaßnahme schlagen die Mitglieder autofreie Tage vor, an denen der öffentliche Nahverkehr kostenlos ist. Der Rat spricht sich darüber hinaus für die sofortige Ankündigung einer emissionsfreien Innenstadt ab 2030 aus. Von diesem Jahr an sollen innerhalb des S-Bahn-Rings keine Verbrennerfahrzeuge mehr fahren dürfen. 59 Prozent der Mitglieder des Klimabüger:innenrats sprechen sich auch gegen den Ausbau der A100 aus. Eine knappe Mehrheit erhielt die Empfehlung zur Ausweitung von Tempo 30-Zonen in der Stadt. Im Bereich Gebäude setzen die Bürger*innen auf eine schnellere energetische Sanierung des Gebäudebestands. Dazu sollen auch Sanierungspflichten beitragen, für die sich Berlin beim Bund stark machen soll. Auch in Milieuschutz-Gebieten sollen energetische Sanierungen im Interesse des Klimaschutzes möglich sein, Luxus-Sanierungen dagegen weiter verboten bleiben. Dabei ist dem Rat ein Schutz vor Mieterhöhungen und Rücksicht auch auf die Belange kleiner Vermieter*innen wichtig. Bei Neubauten sollen verschiedene Wohnungstypen berücksichtigt werden und Wohnungstauschbörsen sowie Mehrgenerationenhäuser gefördert werden. Die Empfehlungen im Bereich Energie erhielten insgesamt die höchsten Zustimmungswerte der Bürgerinnen und Bürger. So sprechen sich die Mitglieder für eine Reduktion bürokratischer Hürden aus, etwa bei der finanziellen Beteiligung der Bevölkerung am Solarausbau. Auch Bürgerenergieanlagen sollen gefördert werden. Es soll den Berlinerinnen und Berliner außerdem ermöglicht werden, eigene kleine PV-Anlagen, etwa auf dem Balkon, zu installieren. Das Land Berlin soll dafür im landeseigenen Stromnetz die technischen Voraussetzungen schaffen. Der Klimabürger:innenrat empfiehlt zudem ein Verbot von Gas- und Ölheizungen, auch im Bestand – bis 2035 sollen sie schrittweise ausgetauscht werden. Außerdem sollen Studiengänge und Ausbildungsgänge im Bereich klimaneutrale Wärmewende und Solarausbau gefördert werden, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Selbst eingebracht hatten die Mitglieder des Klimabürger:innenrats die zusätzlichen Themenfelder Konsum und Grünflächen . Hier empfiehlt der Klimabürger:innenrat u. a. eine stärkere Aufklärung für klimafreundliches Konsumverhalten, zum Beispiel in Bezug auf den Fleischkonsum, und den Ausbau der Bildungsarbeit zur Kreislaufwirtschaft. Lebensmittelverschwendung soll durch eine gesetzliche Regelung aktiv bekämpft werden. Berlin solle zudem Vorreiter bei der Dachbegrünung und Entsiegelung von öffentlichen Flächen sein.

Soziale Innovationen im Aufwind

Ob Bürgerenergie-Genossenschaften oder das gemeinsame Nutzen von Autos oder Werkzeugen – soziale Innovationen gestalten unsere Konsumwelt nachhaltiger. Welche Typen sozialer Innovationen es gibt und wie man ihre Potenziale systematisch fördern kann, zeigt dieser Leitfaden des ⁠UBA⁠. Die Broschüre richtet sich unter anderem an Politik, Verwaltung, Stiftungen, Umwelt- und Verbraucherorganisationen sowie Bildungseinrichtungen. Auch interessierten Bürgerinnen und Bürgern bietet sie Anregungen, welche Ideen es bereits gibt. Wissenschaftlich unterscheiden lassen sich zum Beispiel die Innovationstypen „Konsumgemeinschaften“, wie Tauschbörsen oder Leihläden, und „Do-it-yourself“, wie Nähcafés oder private Reparatur-Werkstätten. Möglichkeiten, sie zu fördern, sind zum Beispiel, Plattformen für den Austausch zu bieten, Ideenwettbewerbe auszuloben und Projekte finanziell zu unterstützen.

Soziale Innovationen im Aufwind

Bauleitplanung: Riederich

Gemeinde Riederich - Bebauungspläne und Bauleitverfahren  AktuellesRiederichRathausVereine, Kirchen u. a. GewerbeÖff. EinrichtungenKultur & SozialesKontakt Geschichte Anfahrtskizze Daten und Fakten Rundgang Natur und Landschaftsschutz Wanderwege Bürgersolaranlagen Politische Vertreter Bodenrichtwerte, Wohnen und Gewerbe Mietspiegel ÖPNV Bebauungspläne und Bauleitverfahren Archiv Gemeinde Riederich Mittelstädter Str. 17 72585 Riederich Tel.: 07123-93 59-0 Fax: 07123-93 59-109 E-Mail: info@riederich.de Öffnungszeiten Rathaus: Mo.-Di. 9.00 Uhr - 12.00 Uhr Do.-Fr. 9.00 Uhr - 12.00 Uhr Di. 15.00 Uhr - 19.00 Uhr Bankverbindungen Kreissparkasse Reutlingen Kto. 900 557 BLZ 640 500 00 IBAN: DE59 6405 0000 0000 9005 57 BIC: SOLADES1REU Volksbank Ermstal-Alb eG Kto. 250 270 005 BLZ 640 912 00 IBAN: DE19 6409 1200 0250 2700 05 BIC: GENODES1MTZ Druckversion Öffentliche Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss und Auslegungsbeschluss Beteiligung der Öffentlichkeit - Öffentliche Auslegung - 1. Bebauungsplanentwurf „Mühlwiesen-Rain“, Änderung Teilbereich Kindergarten 2. Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplanentwurf „Mühlwiesen-Rain“, Änderung Teilbereich Kindergarten Gemeinde Riederich, Landkreis Reutlingen Der Gemeinderat der Gemeinde Riederich hat am 26.04.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Mühlwiesen-Rain“, Änderung Teilbereich Kindergarten, Gemeinde Riederich, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und die dazugehörige Satzung zu den Örtlichen Bauvorschriften „Mühlwiesen-Rain“, Änderung Teilbereich Kindergarten, Gemeinde Riederich, nach dem Verfahren für den Bebauungsplan gemäß § 74 Abs. 7 LBO aufzustellen und gemäß § 13 a BauGB ein beschleunigtes Verfahren durchzuführen. Der Gemeinderat der Gemeinde Riederich hat am 26.04.2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes „Mühlwiesen-Rain“, Änderung Teilbereich Kindergarten, Gemeinde Riederich, und die dazugehörige Satzung zu den Örtlichen Bauvorschriften „Mühlwiesen-Rain“, Änderung Teilbereich Kindergarten, Gemeinde Riederich, gebilligt und beschlossen, diese Entwürfe nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch i.V.m. § 74 Landesbauordnung Baden-Württemberg öffentlich auszulegen. Die Gemeinde beabsichtigt mit dem Bebauungsplan „Mühlwiesen-Rain“, Änderung Teilbereich Kindergarten, die Zulässigkeitsvoraussetzungen für die bereits auf der Fläche erstellten Interimsbauten zur Kindergartenerweiterung zu schaffen. Das Flurstück 2584 ist im ursprünglichen Bebauungsplan als Allgemeines Wohngebiet festgelegt. Um die dortige Kindergartenerweiterung planungsrechtlich zu sichern, wird die bisherige, auf Flst. 2583 festgelegte, Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung -sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen- auf das nördlich gelegen Grundstück 2584 ausgedehnt. Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung befindet sich im östlichen Ortszentrum und umfasst das Flurstück 2583 und Teile des Flurstückes 2584 und beträgt in dieser Abgrenzung ca. 0,48 ha. Verfahren: Da es sich bei dem Plangebiet um eine innerörtliche, untergenutzte Fläche handelt, die nachverdichtet werden soll, wird der Bebauungsplan gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt. Der Bebauungsplan dient der Nachverdichtung im Innenbereich und setzt eine zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 (2) BauNVO unter der in § 13a (2) BauGB vorgegebenen Obergrenze von maximal 20.000 m² fest. Von einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen. Eine Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung ist nicht erforderlich. Die Voraussetzungen des § 13 a BauGB sind erfüllt, da keine Vorhaben festgesetzt werden, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, es keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB genannten Schutzgüter gibt und es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 S. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind. Das Plangebiet wird, wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt begrenzt: Im Einzelnen gilt für den Bebauungsplanentwurf die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 1.), für den Entwurf der Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 2.), jeweils mit dem Datum vom 26.04.2023. Der Beschluss des Gemeinderats über die Aufstellung des Bebauungsplans sowie der Satzung zu den Örtlichen Bauvorschriften wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch bzw. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch i. V. m. § 74 Abs. 7 Landesbauordnung BW ortsüblich bekannt gemacht. Öffentliche Auslegung Es besteht für jedermann die Möglichkeit die Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern. Der Entwurf des Bebauungsplans und der Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften werden mit Begründung von Montag, 12.06.2023 bis Mittwoch, 12.07.2023, je einschließlich, bei der Gemeindeverwaltung Riederich, Mittelstädter Straße 17, Foyer, 72585 Riederich während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im oben genannten Zeitraum auf der Internetseite der Gemeinde unter der Internet-Adresse www.riederich.de eingestellt und über das zentrale Internetportal des Bundes und der Länder unter folgendem Link https://www.uvp-verbund.de/kartendienste abrufbar. Jedermann kann während der angegebenen Auslegungsfrist, also bis einschließlich 12.07.2023, Stellungnahmen mündlich zur Niederschrift während der Öffnungszeiten bei der Gemeinde Riederich (Anschrift siehe oben) vorbringen oder schriftlich an die Gemeinde Riederich richten. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die volle Anschrift der Beteiligten angegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Datenschutz Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter der Internetadresse der Gemeinde veröffentlicht und liegen mit den o.g. Unterlagen öffentlich aus. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und dem Landesdatenschutzgesetz erfolgt. Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Riederich: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag von 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr Gemeinde Riederich, den 01.06.2023 Tobias Pokrop Bürgermeister Weitere Unterlagen: Bebauungsplanentwurf - Planzeichnung Bebauungsplanentwurf - Textlicher Teil Bebauungsplanentwurf - Begründung Veröffentlichung im Amtsblatt Öffentliche Bekanntmachung Auslegungsbeschluss Beteiligung der Öffentlichkeit - Öffentliche Auslegung - 1. Bebauungsplanentwurf „Mittelstädter Strasse/ Kleine Ortsmitte“, 3. Änderung 2. Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplanentwurf „Mittelstädter Strasse/ Kleine Ortsmitte“, 3. Änderung Gemeinde Riederich, Landkreis Reutlingen Der Gemeinderat der Gemeinde Riederich hat am 14.12.2022 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes „Mittelstädter Strasse/ Kleine Ortsmitte“, 3. Änderung, Gemeinde Riederich, und die dazugehörige Satzung zu den Örtlichen Bauvorschriften „Mittelstädter Strasse/ Kleine Ortsmitte“, 3. Änderung, Gemeinde Riederich, gebilligt und beschlossen, diese Entwürfe nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch i.V.m. § 74 Landesbauordnung Baden-Württemberg öffentlich auszulegen. Die Gemeinde beabsichtigt mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Mittelstädter Strasse/ Kleine Ortsmitte“ die Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Nachverdichtung mit Wohngebäuden zu schaffen. Das Flurstück 120/1 ist im ursprünglichen Bebauungsplan als Mischgebiet festgelegt. Der Bebauungsplan soll geändert werden um die planungs- und bauordnungsrechtliche Grundlage für den Neubau eines Doppelhauses im Ortskern zu schaffen. Der Gemeinde liegt bereits eine konkrete Planung vor. Das Plangebiet befindet sich nördlich der Entenbachstraße im Ortskern von Riederich. Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst das Flurstück 120/1 und beträgt in dieser Abgrenzung ca. 0,07 ha. Verfahren: Da es sich bei dem Plangebiet um eine innerörtliche, untergenutzte Fläche handelt, die nachverdichtet werden soll, wird der Bebauungsplan gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt. Der Bebauungsplan dient der Nachverdichtung im Innenbereich und setzt eine zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 (2) BauNVO unter der in § 13a (2) BauGB vorgegebenen Obergrenze von maximal 20.000 m² fest. Auf eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird verzichtet. Die Voraussetzungen des § 13 a BauGB sind erfüllt, da keine Vorhaben festgesetzt werden, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, es keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB genannten Schutzgüter gibt und es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 S. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind. Das Plangebiet wird, wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt, begrenzt: Im Einzelnen gilt für den Bebauungsplanentwurf die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 1.), für den Entwurf der Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 2.), jeweils mit dem Datum vom 14.12.2022. Öffentliche Auslegung Es besteht für jedermann die Möglichkeit die Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern. Der Entwurf des Bebauungsplans und der Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften werden mit Begründung von Montag, dem 02.01.2023 bis, Freitag dem 03.02.2023, je einschließlich, bei der Gemeindeverwaltung Riederich, Mittelstädter Straße 17, 72585 Riederich im Foyer des Rathauses während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im oben genannten Zeitraum auf der Internetseite der Gemeinde unter der Internet-Adresse http://www.riederich.de/bebauungsplaene-und-bauleitverfahren.html eingestellt und über das zentrale Internetportal des Bundes und der Länder unter folgendem Link https://www.uvp-verbund.de/kartendienste abrufbar. Jedermann kann während der angegebenen Auslegungsfrist, also bis einschließlich 03.02.2023, Stellungnahmen mündlich zur Niederschrift während der Öffnungszeiten bei der Gemeinde Riederich (Anschrift siehe oben) vorbringen oder schriftlich an die Gemeinde Riederich richten. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die volle Anschrift der Beteiligten angegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Datenschutz Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter der Internetadresse der Gemeinde veröffentlicht. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und dem Landesdatenschutzgesetz erfolgt. Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Riederich: Mo. - Fr. 09.00 - 12.00 Uhr Di. 15.00 - 19.00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung. Gemeinde Riederich, den 22.12.2022 Tobias Pokrop Bürgermeister Bebauungsplanentwurf - Begründung Bebauungsplanentwurf - Planzeichnung Bebauungsplanentwurf - Textlicher Teil Veröffentlichung im Amtsblatt Copyright © 2024. Letzte Aktualisierung am 12.06.2023

PM_ENERGIEFORUM_25_10_2013_Resuemee.pdf

PRESSEINFORMATION LENA zieht positives Resümee: 1. Energieforum der LENA zog rund 200 Besucher und knapp 30 Aussteller an Neu zu gründendes Technologienetzwerk soll STARK III-Programm begleiten/ LENA- Geschäftsführer kündigt weitere Veranstaltungen und Kampagnen an Die Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH (LENA) sieht sich bestätigt und zieht anlässlich der Durchführung des 1. ENERGIEFORUMS Sachsen-Anhalt unter dem Motto „Achtung Baustelle“ im Umweltbundesamt in Dessau-Roßlau ein positives Resümee. „Der enorme Zuspruch auf den unsere Veranstaltung getroffen ist, zeigt, dass die LENA als Netzwerkpartner in Sachsen-Anhalt gebraucht wird. Daran wollen wir anknüpfen und werden, trotz noch laufender Aufbauphase, Informationskampagnen für die Wirtschaft und für Kommunen vorbereiten und noch in diesem Jahr starten.“ so Marko Mühlstein, Geschäftsführer der LENA GmbH. Über 200 Besucher, knapp 30 Aussteller und zahlreiche Fachreferenten aus dem ganzen Bundesgebiet sorgten für lebhafte Diskussionen und einen regen Informationsaustausch zu den Themen Gebäudesanierung, Energieversorgung, Energieeffizienz und innovative Technologien. Im Mittelpunkt stand dabei das europaweit einmalige Innovations- und Investitionsprogramm zur energetischen Sanierung von Kindertagesstätten und Schulen STARK III, welches von der LENA fachlich betreut wird. Der Finanzminister und stellvertretende Ministerpräsident des Landes eröffnete das zweitägige Forum und machte deutlich, „…dass das Land mit seinen Förderprogrammen energiepolitische Geschichte schreibt“. Hierbei soll die LENA helfen. Unterschiedliche Unternehmen stellten am Rande der Konferenz innovative Technologien rund um die Themen Energieeffizienz und nachhaltige Gebäudeenergieversorgung vor. Forschungsinstitute, Vereine, Bildungs- oder Fördereinrichtungen sorgten zudem für einen abwechslungsreichen und informativen Rundgang im Rahmen der konferenzbegleitenden Ausstellung. Ein Ergebnis des Forums, das gemeinsam mit der Architektenkammer und der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt ausgerichtet wurde, ist die Gründung eines Technologienetzwerkes um das Programm STARK III bis zum Jahr 2020 innovativ zu begleiten. Hier sollen Planer und Hersteller im Rahmen eines organisierten Netzwerkes gemeinsam an energieeffizienten Technologien arbeiten und die Landesverwaltung beraten. Die Gründung dieses Netzwerkes soll von der LENA unterstützt werden. Im Rahmen seines Referates machte LENA-Geschäftsführer Mühlstein deutlich, dass die Energiewende in allen Gebietskörperschaften des Landes ankommen soll und die Kommunen von der LENA dabei unterstützt werden, den Energieverbrauch zu senken. In diesem Zusammenhang lud Mühlstein zur Auftaktveranstaltung der Initiative “Energie+Kommune: Klimaschutz=Kostensenkung (E3K)“ am 05.12.2013 in das Landratsamt des Salzlandkreises in Bernburg ein. Für das Jahr 2014 hat die LENA bereits das zweite und dritte Energieforum Sachsen-Anhalts geplant. Mögliche Themen sind u.a. Energiemanagementsysteme für Unternehmen und Bürgerkraftwerke/ Energiegenossenschaften. Hinweis zum Foto 1: v.l.n.r.: Herr Westermann, Vorstand der Ingenieurkammer Sachsen- Anhalt; Herr Prof. Dr. Niebergall, Präsident der Architektenkammer Sachsen-Anhalt; Herr Bullerjahn, Finanzminister; Marko Mühlstein, Geschäftsführer der LENA GmbH Für Rückfragen steht Ihnen Herr Mühlstein unter 0162-2797493 gern zur Verfügung.

20 Jahre Nachhaltigkeitsbüro: Global denken – lokal Handeln

null 20 Jahre Nachhaltigkeitsbüro: Global denken – lokal Handeln Mehr Nachhaltigkeit kann nur durch die eigentlichen Akteure der Nachhaltigkeit erreicht werden, und zwar durch die Kommunen und die Zivilgesellschaft sowie letztendlich durch das Mitmachen von jeder einzelnen Bürgerin und jedem einzelnen Bürger. Dies verdeutlichten heute Burkhard Schneider, stellvertretender Präsident der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg, und Gerd Oelsner, Leiter des Nachhaltigkeitsbüros und Mitarbeiter der LUBW im Referat Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung, beim Pressegespräch anlässlich „20 Jahre Nachhaltigkeitsbüro“. Viel wurde in den letzten zwei Jahrzehnten erreicht. In diesem Jahr beginnt nun eine neue Stufe: die Vernetzung der zahlreichen lokalen Initiativen auf Landes- und Bundesebene und damit die Verbreitung und Verstetigung praktikabler und bewährter Ideen. Nachhaltigkeit als zentrale Herausforderung der Kommunen und der Zivilgesellschaft „Ein globaler Wandel bedingt Verhaltensänderungen bei jedem einzelnen von uns“, betont Schneider in seiner Rede und erinnert daran, dass vor zwanzig Jahren das Thema Nachhaltigkeit noch keine Selbstverständlichkeit war. Die Agenda 21 setzte im Jahr 1992 als Beschluss der Konferenz von Rio erste Impulse. Viele Aktivitäten wurde angestoßen. Die Welt hat sich seitdem stark verändert, sowohl mit ihren technischen Möglichkeiten als auch im Hinblick auf die Weltkonstellation und die weiter stark wachsende Weltbevölkerung. „Die Weltgemeinschaft hat sich im Jahr 2015 mit der Agenda 2030 siebzehn neue übergeordnete Ziele für eine nachhaltige Entwicklung gegeben,“ so Schneider. Übergeordnetes Ziel der Agenda 2030 ist, die menschliche Überbeanspruchung natürlicher Ressourcen aufzuhalten und eine weltweite und gleichzeitig intergenerationelle Gerechtigkeit herzustellen. Er betont: „Nachhaltigkeit und damit Zukunftsfähigkeit sind zur Herausforderung der Kommunalentwicklung geworden.“ Das Nachhaltigkeitsbüro der LUBW finanziert in Baden-Württemberg unter anderem Prozessbegleiter und bietet Workshops vor Ort an. In diesem Jahr unterstützt das Büro die Kommunen besonders beim Thema „nachhaltige Beschaffung“. RENN.süd fokussiert sich auf die Vernetzung der Akteure der Zivilgesellschaft. RENN.süd ist die Regionale Netzstelle Nachhaltigkeitsstrategien (RENN) für Süddeutschland (Bayern und Baden-Württemberg). Sie ist ebenfalls im Haus der LUBW angesiedelt. Baden-Württemberg treibt seit 20 Jahren das Thema Nachhaltigkeit voran Baden-Württemberg unterhält als einziges Bundesland seit 20 Jahren kontinuierlich ein Nachhaltigkeitsbüro , das eine erfolgreiche Pionier- und Umsetzungsarbeit vorweisen kann. Das ist auch der Verdienst von Gerd Oelsner, der sich von Anfang an kontinuierlich und zuverlässig für das Thema in der LUBW engagiert und sich für zahlreiche Aktionen verantwortlich zeichnet. „Unser Konzept, zahlreiche lokale Veranstaltungen durchzuführen und so Kommunen und Initiativen zu erreichen, hat sich bewährt“, betont Oelsner. Seit der Gründung des Nachhaltigkeitsbüros im Jahr 1998, das zunächst Agendabüro hieß, fanden rund 350 Veranstaltungen mit über 10.000 Teilnehmenden statt. Mehr als 300 örtliche und regionale Agenda-Projekte wurden finanziell gefördert sowie rund 90 Projekte zur Bildung für eine nachhaltige Entwicklung. Auf diesen langjährigen Erfahrungen aufbauend, stellt das Nachhaltigkeitsbüro in diesem Jahr einen Nachhaltigkeitscheck für kommunale Vorhaben bereit, der zunächst in Pilotkommunen eingesetzt und geprüft wird. Das Nachhaltigkeitsbüro unterstützt die Kommunen im Rahmen einer Landeskampagne in den kommenden zwei Jahren noch stärker bei der Aufgabe der nachhaltigen Beschaffung. Durch ein ausgebautes Beratungs- und Schulungsangebot wird besonders kleineren Kommunen der Einstieg und die Umsetzung erleichtert. RENN-Süd vernetzt Aktivitäten in Baden-Württemberg und Bayern Seit dem Jahr 2016 ist das Nachhaltigkeitsbüro auch Standort der RENN.süd, einer von vier „Regionalen Netzstellen Nachhaltigkeitsstrategien“ der Bundesregierung. Mit ihrer Hilfe werden die lokalen Initiativen auf Landesebene und auf Bundesebene besser vernetzt. So soll eine schnellere Verbreitung von guten Ideen gewährleistet und eine fundierte gegenseitige Unterstützung organisiert werden. RENN.süd vernetzt zivilgesellschaftliche Nachhaltigkeitsinitiativen in Baden-Württemberg und Bayern. Am 3. März 2018 findet in Ulm das länderübergreifende RENN.süd Forum für Initiativen rund um das Thema „nachhaltiges Leben“ statt. Initiativen und gute Beispiele rund um Mobilität, Ressourcenschonung und Konsum (Ernährung & Kleidung) werden vorgestellt und können sich vernetzen. Ende April bietet RENN.süd gemeinsam mit dem Nachhaltigkeitsbüro die Veranstaltung „Gemeinsam RENNen - Erfahrungen und Perspektiven lokaler Nachhaltigkeitsinitiativen“ in Kooperation mit der evangelischen Akademie Bad Boll an. Hier werden Kommunen mit Akteuren aus der Zivilgesellschaft zusammengebracht und werden als Aktionsräume für zivilgesellschaftliche Aktivitäten gestärkt. Hintergrundinformationen Agenda 21: Startschuss für lokale Nachhaltigkeitsinitiativen 1992 beschlossen 172 Staaten auf der UN-Konferenz in Rio de Janeiro das weltweite Aktionsprogramm für eine nachhaltige Entwicklung für das 21. Jahrhundert (Agenda 21). Unter dem Motto „Global denken – Lokal handeln“ wurden Kommunen und Bürgerschaft dazu aufgefordert, die Umsetzung vor Ort gemeinsam zu gestalten. Um die lokalen Agendaprozesse (Lokale Agenda 21) in Baden-Württemberg zu initiieren und beratend zur Seite zu stehen, wurde am 28. April 1998 bei der LUBW (damals noch LfU) das Landes-Agenda-Büro eingerichtet. Besonders erfolgreiche Projekte, die von zivilgesellschaftlichen Gruppen und Kommunen angestoßen und getragen wurden, sollten schneeballartig flächendeckend verbreitet werden. So entstanden nach den vielen Agenda-Kaffees Fair Trade-Towns. Der Gründung von Bürgerenergieanlagen durch den Agenda-Arbeitskreisen folgten zahlreiche Bürgerenergiegenossenschaften, die sich seitdem regelmäßig über das „Landesnetzwerk Ehrenamtliche Energieinitiativen – LEE“ zum Erfahrungsaustausch treffen, das vom Nachhaltigkeitsbüro koordiniert wird. Mit der Weiterentwicklung der im Jahr 2008 beschlossenen Landes-Nachhaltigkeitsstrategie wurde 2013 das Agenda-Büro zum Nachhaltigkeitsbüro weiterentwickelt. Als Teil der Landes-Nachhaltigkeitsstrategie koordiniert das Nachhaltigkeitsbüro die „Kommunalen Initiative Nachhaltigkeit“ (KIN). Seither unterstützt das Nachhaltigkeitsbüro der LUBW die Kommunen mit unterschiedlichen „Werkzeugen“, um eine nachhaltige Entwicklung voranzubringen. Gemeinsam mit Kommunen wurde jetzt ein Nachhaltigkeitscheck entwickelt, mit dem kommunale Vorhaben einfach und schnell auf ihre Nachhaltigkeit untersucht werden können. Nach einer Pilotphase in diesem Jahr wird dieser allen Kommunen zur Verfügung gestellt.

Link in neues Fenster: Zivilgesellschaft als Motor der Energiewende

SZA_4_2012:EUROSOLAR 20.12.12 16:48 Seite 100 ZIVILGESELLSCHAFT ALS MOTOR DER ENERGIEWENDE Zivilgesellschaft als Motor der Energiewende GERD OELSNER „Um die Sonnenstrategie voranzutreiben, ist die aktive Gesellschaft notwendig: Freie Initia- tiven, die angebliche Sachzwänge durchbrechen und eigene Projekte kreieren“ schrieb Her- mann Scheer vor knapp 20 Jahren in seinem Buch „Sonnenstrategie“. Inzwischen hat sich die Zivilgesellschaft als treibender Motor der Energiewende erwiesen. 2011 befanden sich mehr als die Hälfte der in Deutschland instal- lierten Anlagen zur Stromerzeugung aus Erneu- erbaren Energien im Eigentum von Privatperso- nen und Landwirten. Energiegenossenschaften verzeichnen enormen Zuwachs. Vor Ort und regional sind flächendeckend Solarvereine, Agenda-Arbeitskreise und Umweltgruppen aktiv. Diese bürgerschaftlichen Aktivitäten erfolgen dabei meist in Zusammenarbeit mit den Kommunen und werden zu einem koopera- tiven Klimaschutz. Nötig ist eine vertikale Ver- knüpfung mit Landes- und Bundespolitik, um die Energiewende zu einem breit getragenen Gemeinschaftswerk zu machen. Bürgerschaftliche Aktivitäten Eine umfassende Untersuchung zivilgesellschaft- licher Aktivitäten hat Ulrich Dewald 2008 in seiner Studie „Solarinitiativen in Deutschland“ vorge- nommen. Diese Energie-Initiativen werden meist ehrenamtlich getragen und sind knapp zur Hälfte als Verein organisiert, etwa ein Viertel als Agenda- Arbeitskreis. Regional liegen die Schwerpunkte in Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-West- falen. Als wichtigstes Aufgabenfeld nennen 91% 100 SOLARZEITALTER 4 2012 der Initiativen Information und Beratung, etwa drei Viertel stoßen Investitionsprojekte (meist Photo- voltaik- Anlagen) an. Ebenso zentral ist die politi- sche Einflussnahme auf Entscheidungsträger. Als weiteres wichtiges Feld wird die Bildung von Netz- werken genannt. Zur Information und Aufklärung haben sich lokale und regionale Energie-Informationstage inzwi- schen fest etabliert. So fand der „Tag der Erneuer- baren Energien“ in Karlsruhe 2011 zum 14. Mal statt. Seit 2007 werden in Baden-Württemberg die vielen örtlichen Aktivitäten jährlich in einem lan- desweiten „Energietag Baden-Württemberg“ zusammengefasst. Bundesweit ist die „Woche der Sonne“ zu nennen. Dadurch werden die örtlichen Aktionen gebündelt und öffentlichkeitswirksam in den Medien verstärkt. Im Mittelpunkt steht die Aufklärung der Bevölkerung zu Erneuerbaren Energien und zum Energiesparen. Die Programm- palette umfasst dabei Besichtigungen, „Wattwan- SZA_4_2012:EUROSOLAR 20.12.12 16:48 Seite 101 ZIVILGESELLSCHAFT ALS MOTOR DER ENERGIEWENDE Erneuerbare Energien in Bürgerhand derungen“ zu Energieprojekten, geführte Fahrrad- Solartouren, Probefahrten mit Pedelecs und E- Mobilen, Infomärkte mit Handwerkern und Anbie- tern, Diskussionsforen oder Filmvorführungen wie die „Vierte Revolution“. Inzwischen fester Bestandteil sind dabei Kinderprogramme mit sola- rem Basteln, Energie-Quiz oder Wettbewerbe mit Schulklassen. Öffentlichkeitsarbeit erfolgt aber nicht nur an diesen Tagen sondern über das ganze Jahr. So führt beispielsweise die studentische Initi- ative „KINE – Karlsruher Initiative für nachhaltige Energie“ regelmäßig Vortragsreihen mit Experten an der Universität durch. Besonders Bürger- und Gemeinschaftssolaranla- gen haben sich in den letzten Jahren als flächen- deckend erfolgreiches Projekt erwiesen. Nachdem viele bisher als Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) organisiert waren, hat in den letzten Jahren ein wahrer Genossenschaftsboom eingesetzt. Die Zahl der Energiegenossenschaften hat sich bundesweit von 2008 bis 2011 auf inzwischen knapp 600 vervierfacht. Auch hier werden meist Photovoltaik-Anlagen betrieben, zunehmend auch andere Erneuerbare Energien wie Windkraftanla- gen oder auch Blockheizkraftwerke, wie dies die mittelbadische Energiegenossenschaft „meg“ gemeinsam mit dem SWR in Baden-Baden tut. Neben örtlichen und regionalen Genossenschaften gibt es auch übergreifende Aktivitäten wie bei- spielsweise die „Ökumenische Energiegenossen- schaft – ÖEG“, die in der Evangelischen Akademie Bad Boll ihren Ausgang nahm und inzwischen in ganz Baden-Württemberg örtliche Energieprojekte mit Kirchengemeinden umsetzt. Diese zivilgesellschaftlichen Initiativen haben eine wichtige Voraussetzung: Sie brauchen einige besonders aktive ehrenamtliche „Motoren“ als Antrieb. Oft sind dies nur drei bis fünf Personen die als harter Kern weitere Interessierte um sich scharen und dann Projekte anstoßen. Dies zeigen auch Untersuchungen, die die zentrale Rolle dieser „Kümmerer“, „Schlüsselpersonen“ oder „aktiven Eliten“ unterstreichen. Das von den Initiativen genannte weitere wichtige Aufgabenfeld der Einflussnahme auf die örtlichen Entscheidungsträger verweist auf die Zusammen- arbeit mit der Kommunalpolitik. Erfolgreicher bür- gerschaftlicher Klimaschutz ist auch kooperativer Klimaschutz. Kooperativer Klimaschutz Viele Kommunen arbeiten mit diesen Initiativen zusammen, was sich besonders im Rahmen der SOLARZEITALTER 4 2012 101 SZA_4_2012:EUROSOLAR 20.12.12 16:48 Seite 102 ZIVILGESELLSCHAFT ALS MOTOR DER ENERGIEWENDE Entwicklung von Energiegenossenschaften in Deutschland Lokalen Agenda 21 herausbildete. Unterstützt wer- den die Aktivitäten von den Kommunen meist durch das Bereitstellen von Räumlichkeiten, öffentlichen Dächern für Bürgersolaranlagen oder Artikeln in den Gemeindeblättern. Gerade letzteres sollte nicht unterschätzt werden: kostenlose Gemeindezeitungen erreichen oft vor Ort die meis- ten Bürger und regelmäßige Kolumnen wie der „Stromwechsler des Monats“ in der kleinen Gemeinde Allensbach am Bodensee zeigen die erhoffte Schneeballwirkung solcher Aktionen. Wichtig ist, dass es für die Initiativen einen Ansprechpartner in der Verwaltung gibt, der als Bindeglied zum Gemeinderat fungiert. Bürger- meister oder Gemeinderäte sollten möglichst als Mitglieder in Solarvereinen diese Aktivitäten unterstützen und die Zusammenarbeit vertiefen. Gemeinderäte sind häufig in Energie-Initiativen aktiv. So entsteht ein „magisches Dreieck“ der Zusammenarbeit von Initiativen, Verwaltung und Politik, das inzwischen als „Trialog“ der Bürgerbe- teiligung bezeichnet wird. Darüber hinaus werden in Kommunen die Bürge- rinnen und Bürger zunehmend in die kommunalen Energie-Aktivitäten eingebunden. Dabei kommen meist informelle Methoden der Bürgermitwirkung zum Einsatz: Klima-Werkstätten oder Zukunfts- 102 SOLARZEITALTER 4 2012 konferenzen nutzen Engagement und Sachverstand der örtlichen Bevölkerung als Impuls- und Ideen- geber kommunaler Energiepolitik. Zunehmend erfolgt dies für umfassende Klimaschutzkonzepte, wobei hier besonders auch wichtige Multiplikato- ren und Akteure wie Handwerk und Wirtschaft ein- gebunden werden. Dafür kommen dann auch Methoden wie Fachforen, Expertengespräche oder runde Tische zur Anwendung. Unter den vielen kommunalen Beispielen sei besonders auf die Stadt Ludwigsburg verwiesen. Diese nutzte für die Erstellung ihres Gesamtenergiekonzepts einen breiten Methodenmix zur Bürgerbeteiligung und bettet dies in ein umfassendes Konzept für eine nachhaltige Stadtentwicklung ein. Umfragen und Bürgerentscheide zu geplanten Großprojekten holen die Bürgermeinung ein und intensivieren den Dialog zur Energiewende vor Ort. Wie dabei die bisherigen Beispiele in Baden- Württemberg zeigen, führen sie auch zur Zustim- mung und Aktivierung der Bürgerschaft. Eine Abstimmung zur Windkraft im südbadischen Mün- stertal brachte bei einer Beteiligung von 73% eine Zustimmung von 80% zur Nutzung der Windener- gie. Ein Bürgerentscheid zum geplanten Natur- stromspeicher im ostschwäbischen Gaildorf, einem äußerst anspruchsvollen Projekt der Windkraftnut-

Publikationen

Auf dieser Seite finden Sie Publikationen mit weiterführenden Informationen zum Thema Windenergie, eine Auswahl davon wurde auch ins Englische übersetzt. Antragsunterlagen für Anlagen zur Nutzung von Windenergie – Checkliste für Genehmigungsanträge nach dem BImSchG (2023) Die vorliegende Auflistung gibt einen Überblick zu notwendigen Antragsunterlagen, die im Regelfall im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen benötigt werden. Die Auflistung dient Behörden und Antragstellern als Orientierung. Windenergie und Infraschall – Tieffrequente Geräusche durch Windenergieanlagen (2020) Im Rahmen des Windenergieausbaus werden immer wieder Befürchtungen geäußert, Windkraftanlagen würden viel Infraschall erzeugen und dieser könne Menschen beeinträchtigen. Dieses Faltblatt erklärt, was Infraschall ist, wo er vorkommt und wie der Mensch ihn wahrnimmt. Die tieffrequenten Geräusche von Windenergieanlagen werden mit anderen tieffrequenten Alltagsgeräuschen verglichen. Bericht zum Windatlas Baden-Württemberg (2019) Der Windatlas bietet eine umfassende Datengrundlage, um die Planungen von Windkraftanlagen mit einer verbesserten Informationsgrundlage zu unterstützen. Über die Kartendarstellung können Flächen gefunden werden, die aufgrund ihres Windpotenzials für den Bau von Windkraftanlagen geeignet sind. Fragen und Antworten zu Windenergie und Schall – Behauptungen und Fakten (2016) Über Windkraftanlagen und ihre möglichen Wirkungen auf Menschen, Tiere und Umwelt sind vielfältige Aussagen anzutreffen. In dieser Broschüre greifen wir Fragen auf, die sich daraus ergeben können. Die Antworten basieren auf wissenschaftlich gesicherten Daten und Fakten. Den jeweils aktuellen Stand finden Sie auf unserer Seite FAQ – Fragen und Antworten. Englische Übersetzung: Frequently asked questions about wind energy and noise (2016) Messbericht „Tieffrequente Geräusche inkl. Infraschall von Windenergieanlagen und anderen Quellen“ (2016) Im diesem Messprojekt der LUBW wurden zwischen 2013 und 2015 tieffrequente Geräusche und Infraschall in der Umgebung von modernen Windkraftanlagen und anderen Quellen erfasst. Die Messungen erfolgten an sechs Windkraftanlagen unterschiedlicher Hersteller. Für einen Vergleich mit anderen Quellen natürlichen und technischen Ursprungs wurden zusätzlich Umweltgeräusche in der Stadt sowie auf freiem Feld gemessen. Englische Übersetzung: Report "Low-frequency noise incl. infrasound from wind turbines and other sources" (2016) Faltblatt „Tieffrequente Geräusche inkl. Infraschall von Windkraftanlagen und anderen Quellen“ (2016) Das Faltblatt stellt das oben genannte Infraschall-Messprojekt vor und fasst die wichtigsten Ergebnisse in allgemein verständlicher Form zusammen. Englische Übersetzung: Flyer "Low-frequency noise incl. infrasound from wind turbines and other sources" (2016) Windenergie in Baden-Württemberg – Ein Überblick zu Planungs- und Genehmigungsverfahren (2015) Die Broschüre des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg gibt einen Überblick über den Planungsprozess und das Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen. Auf vertiefte rechtliche und technische Ausführungen wurde verzichtet. Die Broschüre behandelt vor allem Fragestellungen, die Bürgerinnen und Bürger beim Windenegieausbau oftmals bewegen. Windenergie in Bürgerhand (2013) Die vorliegende Auflistung von Bürgerenergie-Projekten des Bundesverband WindEnergie e.V. gibt einen Überblick zu notwendigen Antragsunterlagen, die im Regelfall im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen benötigt werden. Die Auflistung dient Behörden und Antragstellern als Orientierung. Bürger machen Energie (2012) Die gemeinsam vom Staatsministerium Baden-Württemberg, dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft sowie der LUBW herausgegebene Broschüre "Bürger machen Energie" enthält Informationen über Rechtsformen und gibt Tipps für Bürgerenergieanlagen. In ausführlichen Kapiteln werden die drei häufigsten Rechtsformen GbR, GmbH & Co KG und Energiegenossenschaften beschrieben.

Kontaktadressen

Das Kompetenzzentrum Windenergie ist die zentrale Anlaufstelle für Fragen des Immissions- und Naturschutzes im Hinblick auf Windenergie für Genehmigungsbehörden in Baden-Württemberg. Für Planer und die interessierte Öffentlichkeit erfolgt die Bereitstellung von landesweit einheitlichen Planungshilfen und Hinweisen zur sachgerechten Berücksichtigung von Natur- und Immissionsschutzbelangen. Das Nachhaltigkeitsbüro der LUBW unterstützt Kommunen und Initiativen bei Aktivitäten für eine nachhaltige und umweltverträgliche Entwicklung. Im Klimaschutz unterstützt und vernetzt es bürgerschaftliche Klimaschutzaktivitäten, wie z. B. Energiegenossenschaften oder Solarinitiativen im Rahmen des „Landesnetzwerks Ehrenamtlicher Energie-Initiativen – LEE" und bietet Veranstaltungen zum Thema Bürgerenergieanlagen an. Die Landesregierung hat bei jedem Regierungspräsidium eine Stabsstelle Energiewende, Windenergie und Klimaschutz eingerichtet. Die Stabsstellen beraten Städte und Gemeinden, Planungsträger und Investoren insbesondere in genehmigungsrechtlichen und planerischen Fragen bei der Umsetzung der Energiewende und füllen eine Scharnierfunktion zwischen den verschiedenen Fachbereichen in den Regierungspräsidien, den zuständigen Ministerien und den beteiligten Behörden und Organisationen sowie Planern und Investoren aus. Regierungspräsidium Freiburg Regierungspräsidium Karlsruhe Regierungspräsidium Stuttgart Regierungspräsidium Tübingen

Bürger-Energiegenossenschaften - Konflikte erfolgreich identifizieren und handhaben (BENERKON)

Das Projekt "Bürger-Energiegenossenschaften - Konflikte erfolgreich identifizieren und handhaben (BENERKON)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen, Institut for International Research on Sustainable Management and Renewable Energy (ISR) durchgeführt. Das Projekt BENERKON ('Bürger-Energiegenossenschaften - Konflikte erfolgreich identifizieren und handhaben') beschäftigte sich mit dem Phänomen der Bürgerenergiegenossenschaften (BEGs), die in Deutschland aufgrund der günstigen Rahmenbedingungen und des gesteigerten Interesses der Bevölkerung vermehrt ab dem Jahr 2006 gegründet wurden. Hauptziel des Projekts BENERKON war die Erforschung von Konflikten in BEGs und die Erstellung von Instrumenten, die den BEGs helfen, mit diesen Konflikten konstruktiv umzugehen. Dazu wurden teilnehmende Beobachtungen in BEGs durchgeführt und leitfadengestützte Interviews mit den Mitgliedern sowie weiteren Experten geführt. Dabei wurden ca. 2700 Seiten Transkripte erstellt. Diese wurden ausgewertet und zur Erstellung BEG-spezifischer Instrumente zur Konflikthandhabung genutzt. Als Ergebnisse des Projekts stehen: - eine Aufstellung der konfliktträchtigen Themen in BEGs - der Einfluss der Rahmenbedingungen auf Konflikte und ihre Entstehung in BEGs - die möglichen Folgen von Konflikten für BEGs - eine Zusammenstellung von Instrumenten zur erfolgreichen Konflikthandhabung in BEGs als Handreichung, der sog. 'BENERKON - Leitfaden'.

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