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BEK 2030 – Umsetzung 2022 bis 2026

Berlin hat sich das Ziel gesetzt bis spätestens 2045 klimaneutral zu werden und bis 2030 die CO 2 Emissionen um 70 % zu reduzieren. Zentrales Instrument zur Erreichung der Berliner Klimaziele ist das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK 2030). Am 20.12.2022 hat der Berliner Senat die Fortschreibung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms für die Umsetzungsphase 2022-2026 beschlossen und zur Beschlussfassung an das Abgeordnetenhaus überwiesen. Pressemitteilung zum Senatsbeschluss vom 20.12.2022 BEK 2030 Umsetzungsphase 2022-2026 ( Austauschseiten 66, 162 und 163 ) Die Fortschreibung des Klimaschutzteils des BEK 2030 erfolgte seit Herbst 2021 im Rahmen eines partizipativen Prozesses unter Beteiligung unterschiedlichster Stakeholder und der Stadtgesellschaft sowie unter Einbindung eines koordinierenden Fachkonsortiums, das im Juni 2022 seine Ergebnisse vorgestellt hatte. Weitere Informationen zum Beteiligungsprozess inklusive des Abschlussberichts finden sich auf der Seite Erarbeitungs- und Beteiligungsprozess . Auf Grundlage des Endberichts des Fachkonsortiums hat die für das BEK fachzuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz eine Vorlage erarbeitet, in der auch die Empfehlungen des Berliner Klimabürger*innenrates berücksichtigt wurden. Im Berliner Klimabürger:innenrat hatten parallel im Zeitraum von April bis Juni 2022 einhundert zufällig ausgeloste Berlinerinnen und Berliner in acht wissenschaftlich begleiteten Sitzungen stellvertretend für die Stadtgesellschaft Herausforderungen beim Klimaschutz diskutiert und 47 konkrete Handlungsempfehlungen an den Senat erarbeitet. Auch die Fortschreibung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms vereint die Themen Klimaschutz und Klimaanpassung, wobei der Klimaanpassungsteil parallel in einem verwaltungsinternen Prozess von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt unter Einbeziehung zahlreicher Senatsverwaltungen sowie nachgelagerten Behörden entwickelt wurde. Mit der Fortschreibung des BEK 2030 für den Umsetzungszeitraum 2022 bis 2026 wurden erstmals Sektorziele zur Emissionsminderung für die Handlungsfelder Energie, Gebäude, Verkehr und Wirtschaft festgelegt. Als weitere Neuerung wurden zur besseren Bewertung und zeitnahen Nachsteuerung für die Maßnahmen weitestgehend konkrete, quantitative Ziele und Indikatoren bzw. Umsetzungszeitpunkte definiert. Im Bereich Klimaschutz wurden 71 Maßnahmen im Bereich Klimaschutz und identifiziert, die der Senat in den nächsten Jahren umsetzen soll, um die CO 2 -Emissionen zu verringern. Im Klimaschutzbereich kommt im Handlungsfeld Energie der Umstellung auf fossilfreie Energieträger in der Strom- und Wärmeversorgung eine zentrale Rolle zu. Es gilt, alle verfügbaren Potentiale an erneuerbaren Energien in den Bereichen Solar, Wind, Abwärme, Geothermie und Bioenergie bestmöglich zu erschließen und entsprechende Infrastrukturen für Speicherlösungen aufzubauen. Wichtige Maßnahmen sind die Weiterentwicklung und Umsetzung des Masterplans Solarcity und die kommunale Wärmeplanung. Im Handlungsfeld Gebäude sind die Steigerung der energetischen Sanierungsrate im Bestand, der klimaneutrale Neubau sowie der Ausstieg aus fossilen Brennstoffen für die Versorgung der Gebäude als zentrale Schlüsselfaktoren benannt. Wichtige Maßnahmen sind hier die Entwicklung einer räumlichen Wärmeplanung sowie der Ausbau von Beratungsangeboten und Landesförderprogrammen für Gebäudeeigentümer*innen. Das Land Berlin wird zudem die sozialverträgliche Umsetzung von Sanierungspflichten im Gebäudebestand auf der Bundesebene befürworten. Im Handlungsfeld Verkehr gilt es, Maßnahmen für eine Mobilitätswende zu implementieren und umzusetzen. Dies ist im Personenverkehr der Ausbau von Rad- und Fußverkehrsinfrastrukturen oder die qualitative Verbesserung und quantitative Ausweitung des Angebotes öffentlicher Verkehrsmittel. Die Umstellung der kommunalen Fahrzeugflotte auf klimaschonende Antriebe soll dabei beispielgebend sein. Als neue Maßnahmen werden u.a. die Einrichtung einer Null-Emissionszone innerhalb des S-Bahn-Rings und eine Neuaufteilung des öffentlichen Straßenraums, die dem Umweltverbund, aber auch Stadtgrün und Aufenthaltsmöglichkeiten, Vorrang vor dem motorisierten Individualverkehr einräumt, angegangen. Die Klimaanpassung wurde im Zuge der Fortschreibung des BEK 2030 inhaltlich gestärkt und umfasst nun 53 Maßnahmen. Hier wurden die bisherigen acht Handlungsfelder Gesundheit, Stadtentwicklung und Stadtgrün, Wasser, Boden, Forstwirtschaft, Mobilität, Industrie und Gewerbe und Bevölkerungsschutz um die zwei neuen Handlungsfelder Biologische Vielfalt sowie Tourismus, Sport und Kultur erweitert. Im Handlungsfeld (HF) Gesundheit liegt der Fokus auf der Entwicklung und Etablierung eines Hitzeaktionsplanes (HAP) für das Land Berlin, verbunden mit Maßnahmen zur Sensibilisierung der Bevölkerung und einer Stärkung der Eigenvorsorge sowie die Schaffung zielgruppenspezifischer Informationen zu Hitze und UV-Strahlung. Im HF Stadtentwicklung sollen neben der Klimaanpassung in der Planung und bei der Errichtung neuer Stadtquartiere auch die Klimaanpassung im Gebäudebestand entsprechend berücksichtigt werden. Eine klimatische Qualifizierung der Stadtoberfläche soll zudem im HF Boden durch massive Entsieglung vorangetrieben werden. Als strategisches Ziel wird dabei eine Netto-Null-Versiegelung bis 2030 angestrebt. Dem gleichermaßen massiv vom Klimawandel betroffenen Stadtgrün kommt ebenfalls eine Schlüsselrolle zu, da es essentielle Ökosystemleistungen (Verschattung und Verdunstungskühlung, Luft- und Wasserfilterung, Bodenneubildung und Erhöhung der Biodiversität) erbringt. Deshalb muss das Stadtgrün klimaresilient gestaltet, entsprechend gepflegt und geschützt werden. Dafür sollen neben einer nachhaltigen Grünanlagenentwicklung u.a. das Berliner Mischwald-Programm (HF Forstwirtschaft) und die Stadtbaumkampagne konsequent fortgeführt werden. In Ergänzung dazu wird im HF Wasser eine Neuausrichtung der Regenwasserbewirtschaftung im öffentliche Raum angestrebt. Neben den spezifischen Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen gibt es ein neues Handlungsfeld, in dem übergreifende Themen und Herausforderungen wie Fachkräftemangel, bezirklicher Klimaschutz, Klimabildung oder bürgerschaftliches Engagement adressiert werden. Bild: SenMVKU Klimabürger:innenrat Hintergrundinformationen zum Verfahren des „Berliner Klimabürger:innenrats“. Weitere Informationen Bild: Thomas Imo (photothek) Erarbeitungs- und Beteiligungsprozess Hintergrundinformationen zum Erarbeitungsprozess des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms (BEK 2030) (Umsetzungszeitraum 2022-2026) Weitere Informationen Bild: SenUMVK Berichte Berichte zu Monitoring und Umsetzung des BEK 2030 sowie zur Sektorzielerreichung Weitere Informationen

Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer

Als Gebäudeeigentümer oder -eigentümerin müssen Sie die Entscheidung darüber treffen, wie ihr Gebäude in Zukunft mit Wärmeenergie für Heizung und Warmwasser versorgt werden soll. Maßgeblich sind dabei die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Gebäudeenergiegesetz – GEG Neue Heizungen müssen laut GEG mit einem Anteil von mindestens 65% erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme betrieben werden. Für Neubauten in Neubaugebieten gilt dies bereits jetzt (seit Anfang 2024). Sonstige Neubauten und Bestandsbauten in Berlin müssen die Regel ab dem 1.7.2026 erfüllen. Es gibt verschiedene Erfüllungsoptionen für die Anforderung des GEG, dazu zählt auch der Anschluss an ein Wärmenetz. Zu den weiteren Erfüllungsoptionen können Sie sich beispielsweise mithilfe des Infoportals der Bundesregierung informieren. Informationsportal Die Versorgung über ein Wärmenetz ist insbesondere in dicht bebauten Gebieten effizient und wirtschaftlich sinnvoll. Wenn ein Wärmenetzbetreiber den Anschluss an ein Wärmenetz vertraglich zugesichert hat, dürfen Heizungen laut GEG daher noch bis zu zehn Jahre ohne weitere Auflagen weiterbetrieben werden. Die gesamtstädtische Wärmeplanung , die das Land Berlin bis Mitte 2026 vorlegen muss, wird darüber informieren, in welchen Gebieten voraussichtlich Wärmenetze erweitert, verdichtet oder auch neu gebaut werden. Kriterium ist hierbei unter anderem eine hohe Eintrittswahrscheinlichkeit gemessen an einem konkreten Planungsstand der Wärmenetzbetreibenden. Ebenso werden Gebiete benannt, in denen dezentrale Lösungen auf Gebäudeebene, insbesondere Wärmepumpen, die voraussichtlich geeignetere Lösung gegenüber einer Wärmenetzversorgung darstellen. Weitere Gebiete, bei denen eine große Unsicherheiten bezüglich der zukünftig vorherrschenden Versorgungsart besteht, beispielsweise weil der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt noch kein konkreter Planungsstand zu einem neuen Wärmenetz vorliegt, werden nach WPG als Prüfgebiete bezeichnet. Wenn Sie sich aktuell schon Gedanken über eine neue Heizung machen, müssen Sie aber nicht abwarten, bis die kommunale Wärmeplanung vorliegt. Gibt es bereits ein Wärmenetz in ihrer Umgebung, können Sie Kontakt zum Betreiber aufnehmen und die Möglichkeit eines Anschlusses für ihr Gebäude prüfen. Ist noch kein Wärmenetz vorhanden, aber das Gebiet grundsätzlich geeignet, besteht eine Möglichkeit darin, sich mit anderen Wärmeabnehmern zusammentun und gemeinsam eine Nahwärmelösung für ihr Quartier anstreben. siehe Bürgerinitiativen siehe Energiegenossenschaften Wichtig ist, das Thema Wärmeversorgung nicht isoliert zu betrachten. Welche technischen Möglichkeiten für ihr Wohngebäude geeignet sind, hängt stark mit dem energetischen Zustand des Gesamtgebäudes zusammen. Für eine zukunftsfähige, klimaneutrale Wärmeversorgung ist es entscheidend, dass nicht nur die Umstellung der Energiequellen auf erneuerbare Energien oder Abwärme erfolgt, sondern auch Möglichkeiten zur Absenkung des Energieverbrauchs der Gebäude mit in die Betrachtung einbezogen werden. Dies gilt nicht nur bei der Auslegung der Heizung von Einzelgebäuden (z.B. der Planung, welche Leistung eine Wärmepumpe benötigt, um den Energiebedarf zu decken). Auch die richtige Dimensionierung von Wärmenetzen hängt davon ab, welchen Energiebedarf die Gebäude haben, die das Netz versorgen soll. Daher ist es in jedem Fall empfehlenswert, zu prüfen, ob energetische Sanierungsmaßnahmen wie beispielsweise eine Erneuerung der Fenster oder eine Dämmung von Fassaden und Geschossdecken für Ihr Gebäude infrage kommen. Beratung rund um das Thema Gebäude und Energie für Bauherren und private Eigentümer bietet das BAUinfo Berlin. BAUinfo Berlin

Biodiversity Integration in Climate Adaptation and Mitigation Actions for Planet, People, and Human Health

Climate change accelerates biodiversity decline and biodiversity loss intensifies climate breakdown. Current national commitments under the Paris Agreement and the Kunming-Montreal Biodiversity Framework do not live up to these challenges. Nature-based Climate Action (NBCA) understood as multi-actor, cross-sectoral collaborative commitments that integrate nature and biodiversity considerations within climate mitigation and adaptation strategies have the potential to complement national commitments, while responding to climate change-induced risks to (i) terrestrial and ocean ecosystems, (ii) living standards, and (iii) human health. The overall objective of the BioCAM4 consortium project is to develop methodologies for mapping NBCA trends worldwide and assessing local opportunities and challenges through deep-dive studies in two biodiversity hot-spot world regions: East Africa and Central America, where vulnerable groups and communities are among the most affected by climate impacts, least responsible for it, and have reduced adaptive capacity due to social and economic fragility. Overall, the interdisciplinary and trans-sectoral BioCAM4 consortium project pursues three specific objectives: 1. A comprehensive global mapping and analysis of NBCAs and an open-access database to offer insights on global NBCA distribution, patterns, and performance. Understanding of global trends will inform global climate change and biodiversity processes. 2. Context-specific and locally relevant exploration of local dynamics of NBCAs in four localities across two regions that are highly biodiverse: Virunga and Lake Victoria regions in East Africa, and Trifinio and Brunca regions in Central America. We uncover how biophysical, cultural and institutional factors affect community action for implementing NBCAs, understand action situations and actor interactions therein, and their outputs, outcomes, and impacts to inform performance assessments at global level and provide evidence-based, justice-driven insights for multi-level policy guidance. 3. Co-creation of knowledge mobilization and policy outreach to translate research insights into policy guidance for equitable funding flows and resources that strengthen the capacity of local actors to design, implement and maintain effective and inclusive NBCAs in the project's focus areas and worldwide. Research co-creation and policy outreach at global and local levels will strengthen capacity for NBCAs.

Bürgerinitiativen

Viele erfolgreiche Nahwärmeprojekte sind als Idee einer kleinen, engagierten Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern gestartet. Als informeller Zusammenschluss von Gleichgesinnten können sie relevante Informationen zusammentragen und wichtige erste Schritte wie Informationsveranstaltungen und eine Interessensabfrage in der Nachbarschaft durchführen. Oft ist es sehr hilfreich, auf bestehenden Strukturen aufzubauen. Soll jedoch tatsächlich ein Nahwärmenetz realisiert werden und Ihre Initiative eine aktive Rolle bei der Umsetzung spielen, dann ist es empfehlenswert, sich eine Rechtsform zu geben, die beispielsweise in der Lage ist, Verträge zu schließen oder Förderanträge zu stellen. Dadurch übernehmen die Mitglieder gemeinsam Verantwortung, sodass diese nicht von Einzelpersonen innerhalb der Initiative getragen werden muss. Welche Rechtsform geeignet ist, hängt davon ab, wie Sie die Rolle Ihrer Initiative bei der Umsetzung gestalten möchten. Ein eingetragener Verein (e.V.) kann die gemeinsamen Interessen einer Gruppe vertreten – beispielsweise von Anwohnerinnen und Anwohnern in einer Nachbarschaft, die zukünftig mit Nahwärme versorgt werden soll. So kann ein Verein zum Beispiel eine Machbarkeitsstudie für ein Nahwärmenetz in Auftrag geben und ggf. Fördermittel dafür beantragen. Eine Vereinsgründung benötigt mindestens sieben Personen und ist mit relativ geringem organisatorischem und finanziellem Aufwand umsetzbar. Informationen zur Gründung eingetragener Vereine in Berlin finden Sie auf der Webseite der Senatsverwaltung für Finanzen. Vereine Vereine können sich allerdings im Normalfall nicht wirtschaftlich betätigen. Wenn Ihre Initiative das zukünftige Nahwärmenetz selbst betreiben und Entscheidungen über dessen zukünftige Entwicklung selbst treffen möchte, dann ist ggf. die Gründung einer Bürgerenergiegenossenschaft sinnvoll. Energiegenossenschaften Bei der Entscheidung, welche Variante für Sie infrage kommt, sind verschiedene Abwägungen zu treffen. Vorteile einer Bürgerenergiegenossenschaft sind beispielsweise, dass der gesamte Prozess für die Mitglieder transparent ist, und dass sie selbst direkt Einfluss nehmen können, beispielsweise auf die Wahl geeigneter Wärmequellen und Technologien, die Preisgestaltung bzw. das Preismodell und welche Unternehmen als Dienstleister beauftragt werden, wodurch oft eine hohe regionale Wertschöpfung erfolgt. Neben ‚Wärmeautarkie‘ und Versorgungssicherheit führt dies häufig zu einer starken Identifikation mit dem Projekt und einer Stärkung der nachbarschaftlichen Beziehungen. Genossenschaftsanteile werden i.d.R. verzinst und ermöglichen auf diese Arte eine attraktive finanzielle Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der Energiewende. Andererseits tragen die Mitglieder der Energiegenossenschaft auch die technischen und wirtschaftlichen Risiken des Projekts und es müssen vielfältige Herausforderungen durch die Gründungsbeteiligten bewältigt werden. Sie benötigen kaufmännisches und technisches Know-How, um das Projekt realisieren zu können. Hier sind ggf schon früh Beratungsdienstleistungen einzukaufen, wenn die Mitglieder nicht selbst darüber verfügen. Häufig werden insbesondere in den frühen Phasen wichtige Aufgaben ehrenamtlich von einzelnen Mitgliedern übernommen, was auch einen hohen zeitlichen Einsatz erfordert. Wird das Netz von einem Energieversorgungsunternehmen betrieben, beispielsweise in einem Contracting-Modell, können die Wärmebeziehenden dessen technisches und energiewirtschaftliches Know-How nutzen. Der Energieversorger übernimmt die Finanzierung und auch die technischen und kaufmännischen Risiken des Projekts. Andererseits werden die Entscheidungen über die technische Umsetzung und die Preisgestaltung in diesem Fall auch vom Unternehmen getroffen, und die Kundinnen und Kunden können deutlich weniger Einfluss nehmen.

Ehrenamtliches Engagement von Michael Nebgen aus Koblenz gewürdigt

Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat Michael Nebgen aus Koblenz die Landesverdienstmedaille verliehen. Mit dieser Auszeichnung würdigt Ministerpräsident Alexander Schweitzer Michael Nebgens langjähriges, außergewöhnliches Engagement für den Behinderten- und Rehabilitationssport in Rheinland-Pfalz und auf Bundesebene. Die Landesverdienstmedaille überreichte ihm SGD-Nord-Präsident Wolfgang Treis in einer Feierstunde im Dienstgebäude der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord in Koblenz. Michael Nebgens ehrenamtliches Wirken begann Mitte der 1990er Jahre, als der in Koblenz ansässige Behinderten- und Rehabilitationssportverband Rheinland-Pfalz (BSV) in einer finanziell schwierigen Situation war. Zunächst als externer Berater tätig, entschied er sich, sein fachliches Know-how fortan unentgeltlich in den Dienst des Verbandes zu stellen. Seit 1997 bekleidet er das Amt des Schatzmeisters und Vizepräsidenten Finanzen im BSV. Der BSV ist als Landesverband des Deutschen Behindertensportverbands ein zentraler Träger des inklusiven Sports in Rheinland-Pfalz. Michael Nebgen meistert gemeinsam mit der jeweiligen Verbandsführung die Herausforderung, die finanzielle Basis dieses wichtigen gemeinnützigen Akteurs trotz wachsender Anforderungen zu sichern. Zu den wesentlichen Erfolgen seines Engagements gehört, dass der Verband bereits Ende der 1990er Jahre in die institutionelle Förderung des Landes aufgenommen wurde. Rund 40 Prozent des heutigen Jahreshaushalts von etwa 1,3 Millionen Euro stammen aus dieser dauerhaften Beteiligung des Landes, den übrigen Teil erwirtschaftet der Verband selbst. Michael Nebgen trägt dazu bei, weitere Förderer und Sponsoren zu gewinnen. Unter seiner Mitwirkung konnte die Geschäftsstelle des BSV personell ausgebaut werden. Ein weiterer Meilenstein, an dem Michael Nebgen beteiligt war, ist die gleichberechtigte Förderung paralympischer und olympischer Sportlerinnen und Sportler in Rheinland-Pfalz. Michael Nebgens ehrenamtliches Engagement reicht aber auch über Rheinland-Pfalz hinaus. Seit mehr als 20 Jahren ist er auf Bundesebene für den Deutschen Behindertensportverband und in diesem Rahmen auch für das Nationale Paralympische Komitee Deutschlands aktiv. Von 2005 bis 2017 sowie erneut seit 2019 wirkt er dort als Revisor. Dazwischen übernahm er zwei Jahre lang die Vizepräsidentschaft Wirtschaft und Finanzen und trug damit ehrenamtlich Verantwortung für ein Jahresbudget im unteren zweistelligen Millionenbereich. SGD-Nord-Präsident Wolfgang Treis bezeichnete Michael Nebgen bei der Verleihung der Landesverdienstmedaille als einen Steuer- und Finanzexperten, der seine beruflichen Fähigkeiten über Jahrzehnte konsequent in den Dienst des Ehrenamts gestellt habe. Sein Einsatz habe maßgeblich dazu beigetragen, dass Inklusion im und durch Sport konkret erlebbar werde. An der Feierstunde nahmen neben Familie und Wegbegleitern zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Gesellschaft teil. Die Anregung, Michael Nebgen mit der Verdienstmedaille des Landes Rheinland-Pfalz zu ehren, geht auf den Landtagsabgeordneten und Präsidenten des BSV, Michael Hüttner, zurück.

Vierter Engagementbericht der Bundesregierung (VEB). Transkripte der Gruppendiskussionen

DE: Der Vierte Engagementbericht der Bundesregierung widmet sich dem Thema "Zugangschancen zum freiwilligen Engagement", da aus den Ergebnissen des Freiwilligensurveys von 2019 hervorgeht, "dass es erhebliche Unterschiede in der Ausübung und Ausgestaltung von freiwilligem Engagement gibt – beispielsweise nach Geschlecht, Alter, Bildungs- und Migrationshintergrund". Entsprechend untersucht die qualitative Studie folgende Fragen: "Welche Bedingungen, Voraussetzungen und Maßnahmen können die Zugangschancen und Möglichkeiten der Ausübung eines Engagements für die o. g. Gruppen erhöhen? Welche Hindernisse gibt es?" Zur Beantwortung wurden elf Gruppendiskussionen durchgeführt. Die jeweiligen Gruppen wurden entsprechend je einer Kategorie sozialer Ungleichheit ausgewählt und zusammengestellt. Berücksichtigt wurden die Ungleichheitskategorien Migration, Geschlecht, Klasse, Stadt-Land und Behinderung; zudem wurde eine regional diverse Verteilung sichergestellt. Der Datensatz enthält die Transkripte der elf Gruppendiskussionen und besitzt vielfältige Nachnutzungspotenziale: er eignet sich z.B. für Sekundäranalysen der soziogenetischen Typenbildung, zu Mechanismen der Reproduktion sozialer Ungleichheit, zu engagementbezogenen Motivationen, Reflexionen und kollektiven Deutungsmustern sowie zur Bedeutung informeller Netzwerke. EN: The Federal Government's fourth civic engagement report is dedicated to the topic of "opportunities for access to voluntary engagement", since the results of the volunteer survey from 2019 indicate "that there are significant differences in the exercise and design of voluntary work - for example according to gender, age, educational and migration background". Accordingly, the qualitative study investigates the following questions: "What conditions, prerequisites and measures can increase the chances of access and the possibilities of exercising a commitment to the above-mentioned groups? What obstacles are there?" Eleven group discussions were held to answer the questions. The respective groups were selected and compiled according to a category of social inequality. Categories such as migration, gender, class, urban-rural and disability were taken into account and a regionally diverse distribution was ensured. The dataset includes the transcripts of these 11 group discussions and has multiple potentials for secondary analyses including, e.g., sociogenetic typifications, mechanisms of reproduction of social inequality, volunteering related motivations, reflections and collective beliefs, or the role of informal social networks.

Programm zur Qualifizierung des bürgerschaftlichen Engagements

Viele ehrenamtlich Tätige engagieren sich im Umwelt- und Naturschutz, in den Bereichen Nachhaltigkeit und Klimaanpassung sowie im Mobilitätsbereich, also in Handlungsfeldern, die zum Aufgabengebiet des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) gehören. Das Ministerium hat es sich zur Aufgabe gemacht, bürgerschaftliches Engagement in den Themenfeldern des Hauses zu unterstützen. Einen Schwerpunkt bildet dabei das Programm zur Qualifizierung des bürgerschaftlichen Engagements. Das Programm wendet sich an zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure. Die Unterstützung erfolgt in Form einer qualifizierten Beratung durch einen Beratungsdienstleister über einen Zeitraum von circa einem Jahr. Die dritte Programmphase findet von 2023 bis 2026 statt und beinhaltet drei aufeinanderfolgende Aufrufe. Im ersten Aufruf wurden 11 Projekte ausgewählt. Im zweiten und dritten Aufruf wurden jeweils 10 Projekte ausgewählt. Diese 31 Projekte sind in dem Datensatz aufgeführt.

Daten und Fakten zur Stadtsauberkeit

Wir haben für Sie einige zentrale Zahlen und Fakten zusammengestellt: Das Sauberkeitsempfinden von Berlinerinnen und Berliner in statistische Zahlen übersetzt, die Beschwerdelage zu Verschmutzungen im öffentlichen Raum sowie die tatsächlichen Mengen von Abfall und illegalen Ablagerungen. Wahrnehmung: So schätzen Berlinerinnen und Berliner die Stadtsauberkeit ein Beschwerdelage: Müllmeldungen über Ordnungsamt-Online Abfallmengen im öffentlichen Raum Spezielle Informationen zur Berliner Stadtsauberkeit Hinweis: Vom 16.06. bis 31.07.2025 fand eine Befragung zum Thema Sauberkeit und Ordnung statt. Bürgerinnen und Bürger konnten hier den Zustand der Stadt und die aktuellen Maßnahmen bewerten. Die zentralen Ergebnisse der Befragung werden wir Ihnen zur Verfügung stellen. Die Beschwerdelage in Berlin zum Thema Sauberkeit/ Vermüllung wird unter anderem über die Möglichkeit von Meldungen an die bezirklichen Ordnungsämter abgebildet. Bürgerinnen und Bürger können verschiedene Anliegen über die Ordnungsamt-App oder Ordnungsamt-Online melden. Abfallmeldungen machen dabei bei weitem den größten Anteil der Meldungen aus. Die Meldungen dienen als Hinweisgeber auf Entwicklungen und Hotspots, unter anderem für die Unterstützung der Kontrolltätigkeiten der bezirklichen Ordnungsämter sowie der Planung von Entsorgungsfahrten durch die Berliner Stadtreinigung (BSR). Die Meldezahlen sind seit 2019 stark angewachsen. Aus der Steigerung der Müllmeldungen lässt sich jedoch nicht 1:1 ein entsprechender Zuwachs illegaler Müllablagerung ableiten. Hierfür gibt es verschiedene Gründe. Steigerungen entstehen dadurch, dass die Ordnungsamt-App sich grundsätzlich einer besseren Bekanntheit erfreut und somit die Zahl der Meldenden angestiegen ist. Zudem melden engagierte Bürgerinnen und Bürger sowie Initiativen illegale Müll-Ablagerungen zunehmend häufiger. Auch die Außendienstkräfte des Ordnungsamtes (AOD) sowie Mitarbeitende der BSR melden über das System. Wenn Sie künftig auch Müll oder illegale Abfälle melden möchten, können Sie dies tun über: Ordnungsamt-Online Ordnungsamt-App Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle (ZAB) des Ordnungsamtes in Ihrem Bezirk Ein erster Blick auf die Zahlen verschreckt zunächst. ABER: Hinter den Zahlen verstecken sich Gesetzesänderungen, Zuständigkeitenwechsel mit einer verbesserten gesamtstädtischen Lösung, eine viel schnellere Beseitigung – vor allem der häufig belasteten Bauabfälle – und damit auch eine Ausweitung auf mehr Abfallfraktionen. Das heißt, es wird in kürzerer Zeit mehr mitgenommen und vor allem die gefährlichen Abfälle können direkt beseitigt werden. Durch die Änderungen lässt sich eine wirkliche Vergleichbarkeit der Mengenentwicklung erst ab 2024 herstellen. Grundsätzlich wurden jedoch Prozesse in den Berliner Behörden verschlankt und Beseitigungsprozesse beschleunigt! Wie? Nach Pilotprojekten in einigen Bezirken hat die BSR zum 1. Mai 2023 den gesetzlichen Auftrag für die Entsorgung illegaler Ablagerungen erhalten. Hierfür wurden das Berliner Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG Bln) sowie das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) geändert. Dieser gesetzliche Auftrag hat die bisherige, fallweise Beauftragungspraxis abgelöst. Dadurch können die BSR nun ganze Straßenzüge von Sperrmüll, Elektro- und Elektronikgeräten und Bauschutt befreien. Dies gilt nicht nur für Straßen, sondern auch für alle gewidmeten Berliner Grün- und Erholungsanlagen und die landeseigenen Waldflächen. Die Bezirke müssen sich um die Beseitigung von illegalen Ablagerungen nicht mehr kümmern, das heißt insbesondere die bezirklichen Grünflächenämter und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Berliner Forsten können sich wieder stärker auf ihre Kernaufgaben konzentrieren. Um die Effizienz zu steigern und die Entsorgung nachhaltiger zu entsorgen, orientiert sich die Entsorgung durch die BSR nicht an Bezirksgrenzen. Aus diesem Grund können keine bezirks- oder gar ortsteilscharfe Aufschlüsselungen von Mengen oder Kosten erfolgen. Die Kosten für illegale Ablagerungen trägt das Land Berlin über die Stadtabrechnung (Haushaltsplan 1330 SenWiEnBe, Titel 52136, Tz 3). Grundlage für die Kostenabrechnung sind die für die Einbringung von illegalen Ablagerungen aufgewendeten Personal- und Fahrzeugressourcen. Circa 45.000 Tonnen Straßenkehricht werden von den BSR pro Jahr zusammengefegt. Über 27.000 Abfalleimer werden von den BSR geleert. Pro Herbstsaison werden ca. 36.000 Tonnen Laub von den BSR eingesammelt. Weitere Informationen Häufig ist die Berliner Stadtsauberkeit Gegenstand von Berichterstattung und Abfragen durch politische Mandatsträger und Mandatsträgerinnen. Hinweise hierzu finden Sie im Suchportal der Parlamentsdokumentation des Abgeordnetenhauses in Berlin . Hier finden Sie zudem eine Auswahl Schriftlicher Anfragen (Stand: Oktober 2025): S19-23861 vom 16. September 2025: Illegale Müllablagerungen im Berliner Wald – Zuständigkeiten, Vollzugsdefizite und Ausweitung der BSR-Flächenkulisse. (Dr. Martin Sattelkau, CDU) S19-23804 vom 10. September 2025: Vermüllung in Berlin: Ordnungsämter und Allgemeiner Ordnungsdienst. (Tino Schopf, SPD) S19-22627 vom 20. Mai 2025: Müllorgien zum 1. Mai in Parkanlagen und kein Ende abzusehen (Alexander Bertram, AfD) S19-22623 vom 20. Mai 2025: World Cleanup Day am 20. September 2025 – Wer macht mit? (Tommy Tabor und Alexander Bertram, AfD) S19-22547 vom 12. Mai 2025: Vermüllung und Reinigungsmaßnahmen rund um den 1. Mai in Berlin – Transparenz herstellen (Danny Freymark und Prof. Dr. Martin Pätzold, CDU) S19-22494 vom 29. April 2025: Vermüllung im Wedding – Ein unlösbares Dauerproblem? (Mathias Schulz, SPD) S19-22398 vom 15. April 2025: Bisher unterlassene Besetzung und Qualifizierung von Stellen im Allgemeinen Ordnungsdienst (AOD) durch einige Bezirke. (Michael Dietmann, CDU) S19-22388 vom 14. April 2025: BSR Kieztage im Bezirk Treptow-Köpenick II (Dr. Martin Sattelkau, CDU) S19-21784 vom 27. Februar 2025: „Umweltkriminalität in Berlin – Ordnungswidrigkeiten“ (June Tomiak und Julia Schneider, GRÜNE) S19-21632 vom 11. Februar 2025: BSR-Kieztage (Sperrmüllentsorgung der BSR) im Bezirk Treptow-Köpenick (Dr. Martin Sattelkau, CDU) S19-21391 vom 20. Januar 2025: Das große Müllproblem. Entsorgung von illegalem Abfall (Alexander Bertram, AfD) S19-21267 vom 09. Januar: Regelung und Verwertung der Hundekotentsorgung nach Kündigung des Toilettenvertrages mit der Wall AG (9. Januar) (Frank-Christian Hansel, AfD) S19-21119 vom 13. Dezember 2024: Illegale Vermüllung in Reinickendorf (Niklas Graßelt, CDU) S19-21049 vom 03. Dezember 2024: Illegale Müllentsorgung mit Videotechnik verhindern. (Prof. Dr. Martin Pätzold und Danny Freymark, CDU) S19-21030 vom 02. Dezember 2024: BSR-Kieztage im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf. (Dr. Hugh Bronson, AfD) S19-20891 vom 14. November 2024: BSR-Kieztage in Lichtenberg: Planungen für 2025 transparent machen. (Danny Freymark und Prof. Dr. Martin Pätzold, CDU) S19-20596 vom 08. Oktober 2024: Kehrenbürger – Ehrenbürger? Wie geht der Senat mit ehrenamtlichem Engagement beim Thema Sauberkeit in unserer Stadt um? (Dr. Maja Lasić und Linda Vierecke, SPD) S19-20450 vom 25. September 2024: Ergebnis der BSR-Kiez-Tage transparent machen. (Danny Freymark und Prof. Dr. Martin Pätzold, CDU) S19-20323 vom 13. September 2024: Müllberge am Weddinger Schillerpark (Sven Rissmann, CDU) S19-19933 vom 06. August 2024: Müll und Umweltverschmutzung am Dorfanger in Bohnsdorf. (Lisa Knack, CDU) S19-19534 vom 24. Juni 2024: Müllberge im Görlitzer Park nach Protest-Konzert. (Alexander Bertram, AfD) S19-19407 vom 11. Juni 2024: Schrotträder vermüllen Berlin. (Alexander Bertram, AfD) S19-18876 vom 17. April 2024: Kosten illegaler Müllablage (Lars Bocian und Danny Freymark, CDU) S19-18622 vom 18. März 2024: Wo kein Kläger, da kein Richter – oder auch: warum eine Bußgelderhöhung allein die Parks und Straßen nicht sauber hält. (Julia Schneider, GRÜNE) S19-18559 vom 12. März 2024: Aus dem Späti in den Park – Einhaltung der Pfandverpflichtung bei Einweg-Getränkeverpackungen kontrollieren? (Stefan Häntsch, CDU) S19-18528 vom 07. März 2024: Reinigung von Spielplätzen durch die BSR. (Katalin Gennburg und Kristian Ronneburg, LINKE) S19-17758 vom 08. Januar 2024: Sperrmülltage für alle Bezirke Berlins. (Prof. Dr. Martin Pätzold, CDU). S19-17628 vom 13. Dezember 2023: BSR und illegaler Müll auf öffentlichem Straßenland – Wie wirksam ist die Rechtsänderung der Zuständigkeiten (Michael Dietmann, CDU) S19-17437 vom 23. November 2023: BSR: Arbeitsbedingungen, Aufklärung, Sperrmüll (Ferat Koçak und Katalin Gennburg, LINKE) S19-17326 vom 08. November 2023: BSR-Kieztage im Bezirk Lichtenberg: Transparenz herstellen. (Danny Freymark und Prof. Dr. Martin Pätzold, CDU) S19-16971 vom 09. Oktober 2023: Maßnahmen aus dem Berliner Sicherheitsgipfel. (Elif Eralp, Ferat Koçak, Niklas Schrader und Tobias Schulze, LINKE) S19-16927 vom 04. Oktober 2023: Saubere (Spiel-)Plätze (Julia Schneider, GRÜNE) S19-16879 vom 27. September 2023: Kosten illegaler Müllablage (Lars Bocian und Danny Freymark, CDU) S19-16648 vom 06. September: Sauberkeit im Landschaftsschutzgebiet Wartenberger/ Falkenberger Feldflur sicherstellen. (Danny Freymark, CDU) S19-16545 vom 24. August 2023: Sauberkeit auf den Straßen in Moabit und im Brüsseler Kiez (Taylan Kurt, GRÜNE) S19-15486 vom 09. Mai 2023: Bilanz des 1. Mai 2023 (Vasili Franco, GRÜNE) S19-15432 vom 04. Mai 2023: Abfallberge im Schlesischen Busch (Alexander Bertram, AfD) S19-14720 vom 24. Januar 2023: illegale Müllablagerung (Danny Freymark, CDU) S19-14136 vom 01. Dezember 2022: Kiezhausmeister (Tommy Tabor, AfD) S19-13621 vom 17. Oktober 2022: Was unternimmt das Land Berlin gegen die Vermüllung? (Holger Krestel, FDP) S19-13227 vom 08. September 2022: Entsorgung illegaler Abfälle und Kosten (Tommy Tabor, AfD) S19-11983 vom 25. Mai 2022: Berlin – Hauptstadt der Verwahrlosung? (Danny Freymark, CDU) S19-10996 vom 15. Februar 2022: Hauptstadt der Müllsünder? (Stefan Evers, CDU) Wir arbeiten an mehr Transparenz und werden Ihnen weitere Daten zum Sauberkeitszustand und der Wahrnehmung zur Verfügung stellen. Weitere Daten werden regelmäßig ergänzt.

Dorfwettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft" 11. Landeswettbewerb Wer hat über die Auszeichnung im Dorfwettbewerb entschieden? Silber im Bundeswettbewerb 2019: Schleberoda und Quarnebeck in Berlin Landeswettbewerb 2018 Siegerdörfer Quarnebeck und Schleberoda 27. Bundeswettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft" - Abschlussbroschüre 2023

Im Rahmen des 27. Landeserntedankfestes hat Landwirtschaftsminister Sven Schulze 13 Orte geehrt, die sich am 11. Landeswettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft" beteiligt haben. "Der ländlichen Raum ist ein attraktiver Lebens- und Arbeitsort - heute und in Zukunft. Das bisher zumeist ehrenamtliche Engagement, mit dem vor Ort attraktive, altersübergreifende Treffpunkte geschaffen werden, ist die Grundlage für die Ansiedlung junger Familien", sagte Minister Schulze. "Die Digitalisierung erlaubt ihnen, Leben und Arbeiten zu verbinden, was zur Sicherung und Entwicklung von Dorfgemeinschaften entscheidend beiträgt." Der 11. Landeswettbewerb fand 2022 statt. 2023 schließt sich der 27. Bundeswettbewerb an. Unterlagen und wichtige Informationen zum Ablauf des Wettbewerbs und zu den Terminen können unter den folgenden Links heruntergeladen werden: Durchführungsbestimmungen zum 11. Landeswettbewerb Fragebogen für teilnehmende Dörfer Gold Wolfsberg (Landkreis Mansfels-Südharz) ( Laudatio ansehen ) Güsen (Landkreis Jerichower Land) Die beiden Orte haben jeweils ein Preisgeld von 3000 Euro erhalten und vertreten Sachsen-Anhalt im Bundeswettbewerb 2023. Silber mit Sonderpreis Hoym (Salzlandkreis) für sein beispielhaftes Vereinsnetzwerk Zichtau (Altmarkkreis Salzwedel) für eine nachhaltige Grüngestaltung Bethau (Landkreis Wittenberg) für ein außergewöhnliches Jugendengagement Für diese drei Orte gab es ein Preisgeld in Höhe von 2500 Euro. Silber Langeneichstädt (Saalekreis) Zscherndorf (Landkreis Anhalt-Bitterfeld) Spora mit Nißma, Oelsen und Prehlitz-Penkwitz (Burgenlandkreis) Bebertal (Landkreis Börde) Ranis (Salzlandkreis) Rehehausen (Burgenlandkreis) Diese Orte haben jeweils ein Preisgeld von 2000 Euro erhalten. Bronze Lüderitz mit Groß Schwarzlosen und Stegelitz (Landkreis Stendal) Hessen (Landkreis Harz) Beide Orte erhielten ein Preisgeld von 1000 Euro. In der Jury waren der Landfrauenverband Sachsen-Anhalt e. V., der Landjugendverband Sachsen-Anhalt e. V., die Landesarbeitsgemeinschaft für Urlaub und Freizeit auf dem Lande Sachsen-Anhalt e. V., die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau sowie die Siegerdörfer des Jahres 2018 vertreten. Ein besonderer Dank gilt den Landkreisen, die in ihren vorhergehenden Kreiswettbewerben die teilnehmende Orte ermittelt haben. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner würdigte am 24. Januar während der Internationalen Grünen Woche 2020 die Preisträger des 26. Bundeswettbewerbs "Unser Dorf hat Zukunft". Sachsen-Anhalts Landessieger, Quarnebeck und Schleberoda, wurden mit der Silbermedaille geehrt. Beide Dörfer erhielten ein Preisgeld von 10.000 Euro. Für Quarnebeck gab es mit dem Sonderpreis „Engagement gegen Extremismus“ einen weiteren Sieg, der mit mit zusätzlichen 3.000 Euro prämiert wurde. Knapp 1.900 Dörfer aus 13 Bundesländern hatten sich beteiligt. 30 von ihnen erreichten das Finale. Diese wurden im Beisein der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, mit Gold, Silber und Bronze ausgezeichnet. Im zurückliegendem Wettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft" 2017 bis 2019 waren Quarnebeck und Schleberoda Sieger im Landeswettbewerb und erfolgreich im Bundeswettbewerb. Die Dörfer aus Sachsen-Anhalt wurden beim Bundeswettbewerb mit Silber ausgezeichnet. Eine atmosphärische Präsentation der beiden Siegerdörfer zeigt der Film. Diese Aufnahmen wurden letztes Jahr anlässlich des 10. landesweiten Dorfwettbewerbs „Unser Dorf hat Zukunft“ erstellt, der für den bundesweiten Dorfwettbewerb qualifiziert. Quarnebeck liegt an einer alten Heerstraßen mitten in Deutschland, im Norden des Naturpark Drömling. Der Ort gilt als kultureller Leuchtturm der Region. Dank der engagierten Dorfgemeinschaft gelingt es, Musikfestivals, Kabarettabende, Weihnachtsmärkte und Klönbänke fest ins Dorfleben zu integrieren. Unter dem Motto "Nachhaltigkeit auf kurzem Weg" schaffen die 180 Einwohner Blühwiesen als Nahrungsquelle für Bienen und Insekten. "Jugendlich, traditionsbewusst und zukunftsorientiert – eben Quarnebeck." (Quelle: Ortsbürgermeister von Quarnebeck, Marco Wille) Schleberoda mit seinen zirka 160 Einwohnern liegt in der Saale-Unstrut-Region. Der kleine Ort ist ein typischer Rundling. Unser Backhaus wird seit 1789 genutzt, ein Lesestübchen mit besonderen Angeboten für Kinder entstand aus dem alten Gemeindebüro. Das Dorfgemeinschaftshaus beherbergt einen Saal, eine Sommergalerie, Musikantentreff und die Feuerwehr. Die Zukunft soll ein Mobilitätskonzept mit einem elektrischen Dorfgemeinschaftsfahrzeug sichern helfen. (Quelle: Heimatverein Schleberoda e.V.) Die Broschüre „27. Bundeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ - Abschlussbroschüre 2023“ steht ab sofort auf der Internetseite des BMEL unter folgendem Link zum Download zur Verfügung.

Erneuerbare Wärmenetze für die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung ländlicher Siedlungen

Der ländliche Raum stellt eine besondere Herausforderung für die Wärmewende dar. Während in den Städten auf einen deutlichen Ausbau der Fernwärme gesetzt wird, findet regenerative Nahwärmenetze in ländlichen Siedlungen bisher zu wenig Berücksichtigung in den Studien für die Wärmewende. Hier setzt das Projekt ruralHeat an. Das Projektziel ist zum einen die wissenschaftliche Begleitung von Planung und Umsetzung der solaren Nahwärme in Bracht und Rüdigheim sowie zum anderen die Übertragbarkeit auf andere ländliche Siedlungen. Die Innovation in Bracht und Rüdigheim liegt darin, dass über 70% des Wärmebedarfs durch Solarwärme in Verbindung mit einem saisonalen Wärmespeicher gedeckt wird. Somit ist die Solarthermie nicht mehr ein 'fuel saver', sondern der Hauptwärmeerzeuger. Komplettiert wird das System mit einer Großwärmepumpe zur Speicherentladung und zwei Holzkesseln für die Spitzenlast. Das 100% regenerative Nahwärmekonzept ist zudem günstiger und wesentlich schneller umsetzbar als Maßnahmen an Einzelgebäuden (energetische Sanierung, Umstellung der Heizung). Die wissenschaftliche Begleitung unterstützt die beiden Bürgergenossenschaften bei Planung und Bau durch Simulationen zum Betrieb und Regelung der komplexen Anlage. Die Ergebnisse aus den beiden Demonstrationsanlagen sollen anhand von 10 Fallstudien auf die Übertragbarkeit auf andere ländliche Gebiete geprüft werden. Hierbei werden auch weitere technologische und energiewirtschaftliche Konzepte für 100% erneuerbare Nahwärmelösungen betrachtet und verglichen. Aus den Erkenntnissen wird ein webbasiertes Vorauslegungstool entwickelt, dass interessierten Kommunen oder Bürgerinitiativen bereits im frühen Stadium (d.h. mit wenig Inputdaten) eine Vorauswahl möglicher Nahwärmelösungen auf Basis erneuerbarer Wärme ermöglicht. Das Ziel des Vorauslegungstools ist somit eine Lenkungswirkung hin zur EE-Wärme und eine Hilfestellung für Kommunen, um den Aufwand für die Betrachtung möglicher Varianten zu reduzieren.

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