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Errichtung einer Zuwegung für 7 WEA im Bürgerwindpark in der Gemarkung Kirchgellersen

Die Bürgerwindpark Kirchgellersen GmbH & Co. KG plant für die Projektentwicklung eines Bürgerwindparks in der Gemeinde Kirchgellersen die Errichtung einer Zuwegung zur Erschließung der Anlagen. Die Erschließung des Bürgerwindparks erfolgt von der Kreisstraße K50 zwischen den Ortschaften Kirchgellersen und Dachtmissen auf bereits vorhandenen und entsprechend anzupassenden bzw. über neu anzulegende Wege (Breite bis 5m). Außerdem werden Bau- und Kranaufstellflächen benötigt. Die Erschließungswege und die Aufstellflächen werden als wassergebundene Decke ausgeführt.

Bürgerwindpark Marxen

Errichtung von zehn Windenergieanlagen (WEA) des Herstellers NORDEX des Typs N175-6.8 MW mit einer Nabenhöhe von 180 m und einem Rotordurchmesser von 175 m, d.h. einer Gesamthöhe von 267,50 m sowie einer Nennleistung von jeweils 6,8 Megawatt

Bürgerwindpark Mechtersen

Errichtung von dreizehn Windenergieanlagen (WEA) des Herstellers NORDEX des Typs N175-6.8 MW mit einer Nabenhöhe von 180 m und einem Rotordurchmesser von 175 m, d.h. einer Gesamthöhe von 267,50 m sowie einer Nennleistung von jeweils 6,8 Megawatt.

Bürgerwindpark Nutzfelde

Errichtung von elf Windenergieanlagen (WEA) des Herstellers NORDEX des Anlagentyps N175-6.8 MW mit einer Nabenhöhe von 180 m und einem Rotordurchmesser von 175 m, d.h. einer Gesamthöhe von 267,50 m sowie einer Nennleistung von jeweils 6,8 Megawatt.

Bürgerwindpark Barnstedt

Errichtung von neun Windenergieanlagen (WEA) des Herstellers NORDEX des Typs N175-6.8 MW mit einer Nabenhöhe von 180 m und einem Rotordurchmesser von 175 m, d.h. einer Gesamthöhe von 267,50 m sowie einer Nennleistung von jeweils 6,8 Megawatt.

Bürgerwindpark Oerzen

Errichtung von acht Windenergieanlagen (WEA) des Herstellers NORDEX des Typs N175-6.8 MW mit einer Nabenhöhe von 180 m und einem Rotordurchmesser von 175 m, d.h. einer Gesamthöhe von 267,50 m sowie einer Nennleistung von jeweils 6,8 Megawatt.

Errichtung und Betrieb von sieben Windkraftanlagen in der Gemeinde Jardelund (Kreis Schleswig-Flensburg) - Az.: G40/2018/204-208 und G40/2024/163-164

Die Firma Bürgerwindpark Medelby 2 GmbH & Co. KG, Hauptstraße 45, 24994 Medelby hat mit Datum vom 16. Oktober 2025, zuletzt ergänzt am 22. Januar 2026, beim Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU), Abteilung Immissionsschutz, Regionaldezernat Nord, Genehmigungen nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348), beantragt. Gegenstand des Genehmigungsantrages sind die Errichtung und der Betrieb von insgesamt sieben Windkraftanlagen (WKA) des Herstellers Nordex. Im Einzelnen sollen folgende Anlagentypen auf den nachstehend aufgeführten Grundstücken der Gemeinde 24994 Jardelund errichtet werden: – WEA 1 (G40/2018/207) Anlagentyp: Nordex N133/4.X mit einer Nabenhöhe von 164 Metern, einem Rotordurchmesser von 133,2 Metern, einer Gesamthöhe von 230,6 Metern und einer Nennleistung von 4,8 Megawatt (MW) Standort: Gemarkung Jardelund, Flur 2, Flurstück 25 – WEA 2 (G40/2024/163) Anlagentyp: Nordex N163/6.X mit einer Nabenhöhe von 118 Metern, einem Rotordurchmesser von 163 Metern, einer Gesamthöhe von 199,5 Metern und einer Nennleistung von 7,0 Megawatt (MW) Standort: Gemarkung Jardelund, Flur 3, Flurstück 14 – WEA 3 (G40/2018/205) Anlagentyp: Nordex N163/6.X mit einer Nabenhöhe von 164 Metern, einem Rotordurchmesser von 163 Metern, einer Gesamthöhe von 245,5 Metern und einer Nennleistung von 7,0 Megawatt (MW) Standort: Gemarkung Jardelund, Flur 2, Flurstück 22 – WEA 4 (G40/2018/206) Anlagentyp: Nordex N163/6.X mit einer Nabenhöhe von 164 Metern, einem Rotordurchmesser von 163 Metern, einer Gesamthöhe von 245,5 Metern und einer Nennleistung von 7,0 Megawatt (MW) Standort: Gemarkung Jardelund, Flur 5, Flurstück 18/1 – WEA 5 (G40/2018/204) Anlagentyp: Nordex N163/6.X mit einer Nabenhöhe von 118 Metern, einem Rotordurchmesser von 163 Metern, einer Gesamthöhe von 199,5 Metern und einer Nennleistung von 7,0 Megawatt (MW) Standort: Gemarkung Jardelund, Flur 4, Flurstück 5 – WEA 6 (G40/2024/164) Anlagentyp: Nordex N163/6.X mit einer Nabenhöhe von 164 Metern, einem Rotordurchmesser von 163 Metern, einer Gesamthöhe von 245,5 Metern und einer Nennleistung von 7,0 Megawatt (MW) Standort: Gemarkung Jardelund, Flur 5, Flurstück 49 – WEA 7 (G40/2018/208) Anlagentyp: Nordex N163/6.X mit einer Nabenhöhe von 118 Metern, einem Rotordurchmesser von 163 Metern, einer Gesamthöhe von 199,5 Metern und einer Nennleistung von 7,0 Megawatt (MW) Standort: Gemarkung Jardelund, Flur 3, Flurstück 18/1 Die Inbetriebnahme der Anlagen ist im April 2027 geplant.

Errichtung und Betrieb von sechs Windenergieanlagen des Typs Enercon E-160 EP5 E3 R1 durch Repowering von neun Windenergieanlagen im Windpark Bentstreek

Die Bürgerwindpark Bentstreek Verwaltungs GmbH, Schweinebrücker Weg 10, 26446 Friedeburg, hat beim Landkreis Wittmund, Bauordnungsamt, Schloßstr. 9, 26409 Wittmund nach § 16b Abs. 1 BImSchG den Antrag auf Genehmigung zur Modernisierung (Repowering) von sechs Windenergieanlagen des Typs ENERCON E-160 EP5 E3 R1 mit einer Nennleistung von 5,56 MW und mit einer Nabenhöhe von 120 m, Gesamthöhe 200 m, gestellt. Neun Bestandsanlagen im Windpark Bentstreek vom Typ ENERCON E-66 sollen abgebaut werden.

Errichtung und Betrieb von drei Windkraftanlagen in den Gemeinden Weesby und Böxlund (Kreis Schleswig-Flensburg) - Az.: G40/2024/159-161

Die Firma Bürgerwindpark BB Wind GmbH & Co. KG, Erlenweg 5, 24994 Böxlund hat mit Datum vom 7. April 2025, zuletzt ergänzt am 25. August 2025, beim Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU), Abteilung Immissionsschutz, Regionaldezernat Nord, eine Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. August 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189), beantragt. Gegenstand des Genehmigungsantrages sind die Errichtung und der Betrieb von insgesamt drei Windkraftanlagen (WKA) des Herstellers Enercon. Im Einzelnen sollen folgende Anlagentypen an den nachstehend aufgeführten Grundstücken der Gemeinden 24994 Weesby und 24994 Böxlund errichtet werden: • WEA 1 (G40/2024/159) Anlagentyp: Enercon E-160 EP5 E3 mit einer Nabenhöhe von 119,83 Metern, einem Rotordurchmesser von 160 Metern, einer Gesamthöhe von 199,83 Metern und einer Nennleistung von 5,56 Megawatt (MW) Standort: Gemarkung Weesby, Flur 3, Flurstück 9 • WEA 2 (G40/2024/160) Anlagentyp: Enercon E-160 EP5 E3 mit einer Nabenhöhe von 119,93 Metern, einem Rotordurchmesser von 160 Metern, einer Gesamthöhe von 199,83 Metern und einer Nennleistung von 5,56 Megawatt (MW) Standort: Gemarkung Weesby, Flur 3, Flurstück 13 • WEA 3 (G40/2024/161) Anlagentyp: Enercon E-138 EP3 E3 mit einer Nabenhöhe von 110,24 Metern, einem Rotordurchmesser von 138,25 Metern, einer Gesamthöhe von 179,4 Metern und einer Nennleistung von 4,26 Megawatt (MW) Standort: Gemarkung Böxlund, Flur 1, Flurstück 25 Die Inbetriebnahme der Anlagen ist im September 2026 geplant.

Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage in 71543 Wüstenrot

Die Bürgerwindpark Hohenlohe GmbH, Braunsbergweg 5, 74676 Niedernhall, hat die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine Windener-gieanlage des Herstellers / Typs Nordex N 175/6.X TCS 179 mit einer Nennleistung von 6.800 Kilowatt (kW), einer Nabenhöhe von 179 m, einem Rotordurchmesser von 175 m und einer Gesamthöhe von 267 m auf dem Grundstück Flst.-Nr. 1009 auf Gemarkung der Gemeinde Wüstenrot beantragt. Gegenständlich handelt es sich dabei um eine Anlage der Nummer 1.6.2 V des Anhangs 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4.BImSchV), sowie um ein Vorhaben nach Nr. 17.2.3 S der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) – Rodung von Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes zum Zwecke der Umwandlung in eine andere Nutzungsart von 1 ha bis weniger als 5 ha Wald. Damit ist aufgrund der Konzentrationswirkung der beantragten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die im Verfahren beantragte Waldumwandlungsgenehmigung eine standortbezogene Vorprüfung vorzunehmen. Im Rahmen des Verfahrens ist durch eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls zu ermitteln, ob für das Vorhaben eine Pflicht besteht, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen (§ 7 und Nr. 17.2.3 Spalte 2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG).

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