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Errichtung und Betrieb von sechs Windenergieanlagen des Typs Enercon E-160 EP5 E3 R1 durch Repowering von neun Windenergieanlagen im Windpark Bentstreek

Die Bürgerwindpark Bentstreek Verwaltungs GmbH, Schweinebrücker Weg 10, 26446 Friedeburg, hat beim Landkreis Wittmund, Bauordnungsamt, Schloßstr. 9, 26409 Wittmund nach § 16b Abs. 1 BImSchG den Antrag auf Genehmigung zur Modernisierung (Repowering) von sechs Windenergieanlagen des Typs ENERCON E-160 EP5 E3 R1 mit einer Nennleistung von 5,56 MW und mit einer Nabenhöhe von 120 m, Gesamthöhe 200 m, gestellt. Neun Bestandsanlagen im Windpark Bentstreek vom Typ ENERCON E-66 sollen abgebaut werden.

Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage in der Gemarkung Arbach (WEA 01)

Die Achte ENP Bürgerwindpark GmbH & Co. KG, Jahnstraße 1a, 49080 Osnabrück, plant in Zusammenarbeit mit der Ortsgemeinde Arbach (Verbandsgemeinde Kelberg) den Bau und Betrieb von einer Windenergieanlage (WEA 01). Die Anlage entspricht dem Typ Vestas V150 mit einer Nennleistung von 6 MW und einem Rotordurchmesser von 150 m. Die WEA hat eine Nabenhöhe von 169 m und eine Gesamthöhe von 244 m.

Errichtung des Windparks Könau Offenland

Die JWE Bürgerwindpark Könau-Ostedt-Suhlendorf GmbH & Co. KG, Kroetzer Allee 5, 29559 Wrestedt plant die Errichtung und den Betrieb von sieben Windenergieanlagen (WEA) des Typs E-175 EP5 mit einer Nabenhöhe von 132,5 m (Bauhöhe 220,0 m) und einer Nennleistung von je 6,0 MW (Gesamtleistung 42 MW) als Windpark Könau Offenland im Gebiet der Gemeinde Wrestedt (Samtgemeinde Aue) Die Errichtung und der Betrieb der WEA sind auf folgenden Standorten geplant: Gemarkung Ostedt, Flur 3, Flurstück 94/2 Gemarkung Könau, Flur 2, Flurstücke, 15/1, 16 und 17/1 Gemarkung Könau, Flur 3, Flurstücke 14/1, 39 und 25/1 Die Antragsflurstücke werden derzeit landwirtschaftlich genutzt. Das Vorhaben unterliegt der Genehmigungspflicht nach §§ 4, 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).

Energiewende vor Ort gestalten - Handlungsspielräume von

LENA GmbH Olvenstedter Str. 66, 39108 Magdeburg www.lena.sachsen-anhalt.de Wir machen Energiegewinner. Pressekontakt: Anja Hochmuth E-Mail hochmuth@lena-lsa.de Tel. 0391 5067-4045 Gefördert durch das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressemitteilung Magdeburg | 17. Juni 2025 Energiewende vor Ort gestalten - Handlungsspielräume von Kommunen wurden konstruktiv diskutiert In der vergangenen Woche (11. Juni 2025) fand in Rochau (Altmark) bereits die dritte jährliche Informationsveranstaltung des Landesnetzwerks Bürgerenergie Sachsen-Anhalt und der Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt (LENA) statt. Über 50 Kommunalvertreterinnen und -vertreter aus dem Land diskutierten „Handlungsspielräumen bei Erneuerbare-Energien- Projekten“. Regionale Wertschöpfung durch Erneuerbare Energien - kaum ein anderes Feld birgt so viel Potenzial: bei Bürgerenergieprojekten können bis zu 50 Prozent der erwirtschafteten Werte vor Ort verbleiben, so eine Erkenntnis der Veranstaltung. Diese Wertschöpfung als echte Chance für die Entwicklung der Kommunen und des Landkreises zu generieren, darin waren sich Landrat Patrick Puhlmann, Verbandsgemeindebürgermeister René Schernikau, Bürgermeister Dirk Zeidler und LENA -Geschäftsführer Marko Mühlstein im Rahmen ihrer Wortbeiträge schnell einig. Auch auf zahlreiche Fragen konnten im Rahmen der Vorträge Antworten gefunden werden: Wie beeinflussen große Batteriespeicher die Wirtschaftlichkeit von Erneuerbare-Energien-Anlagen? Welchen positiven Einfluss kann die neue „Kommunale Leitlinie für faire Wind- und Freiflächen- PV-Projekte“ des Landesnetzwerks Bürgerenergie auf Kommunikation und Verhandlungen der Kommunen mit Projektentwicklern haben? Wie können dadurch regionale Arbeitsplätze entste- hen? Welche Finanzierungsmodelle mit Bürgerbeteiligung können angestrebt werden? Das sind nur einige Beispiele aus der diskussionsfreudigen Gesprächsrunde. Auf die letzte Frage konnten z.B. die Vertreter der DKB zielgenaue Antworten geben. Mit dem Bürgerwindpark Druiberg wurde von Heimo Kirste, Vorstandsvorsitzender der Bürger- energiegenossenschaft (Gemeinde Osterwieck), ein echtes Leuchtturmprojekt präsentiert. Der Bürgerwindpark umfasst 13 Anlagen mit insgesamt 72 MW Leistung. Eindrucksvoll konnte er die Angebote aus den Gewinnen des Windparks näherbringen. Die Präsentationen der Referentinnen und Referenten sind auf der Internetseite der LENA abrufbar. Das Landesnetzwerk Bürgerenergie und die LENA konnten ein wichtiges Resümee ziehen: die Fak- ten und beispielhaften Ergebnisse beeindrucken, jedoch ist noch viel Beratung, Unterstützung und die Stärkung des Netzwerks erforderlich, um Bürgerenergieprojekte in allen Regionen des Landes zu etablieren. LANDESENERGIEAGENTUR SACHSEN-ANHALT Wir machen Energiegewinner. Hintergrund zum Landesnetzwerk Bürgerenergie Sachsen-Anhalt: Die Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt (LENA) hat gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertre- tern von Kommunen, Unternehmen und aus der Bürgerschaft das „Landesnetzwerk Bürgerenergie Sachsen-Anhalt“ gegründet. Durch die Bereitstellung und den Austausch von Wissen und Expertise möchte das Netzwerk „Hilfe zur Selbsthilfe“ leisten und damit die Gründung von kommunalen und bürgerschaftlichen Energiegesellschaften erleichtern. Damit soll mehr lokale Wertschöpfung er- reicht und der Rückhalt für den Ausbau erneuerbarer Energien in der Bevölkerung vor Ort gestärkt werden. Weitere Informationen unter www.lsaurl.de/Buergerenergie.

Antrag Bürgerwindpark am Lindchen; §16b BImSchG, 1 WEA Linnich Körrenzig

Die Bürgerwindpark am Lindchen GmbH & Co KG, hat einen Antrag nach § 16 b Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) auf Genehmigung zur Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m gestellt. Es handelt sich um eine Anlage des Herstellers Enercon vom Typ E-138 EP3 E3 mit einer Nennleistung von 4.260 kW, einer Nabenhöhe von 130,64, Rotordurchmesser 138,25 m und einer Gesamthöhe von 199,76 m über GOK

Errichtung und Betrieb von drei Windkraftanlagen in den Gemeinden Weesby und Böxlund (Kreis Schleswig-Flensburg) - Az.: G40/2024/159-161

Die Firma Bürgerwindpark BB Wind GmbH & Co. KG, Erlenweg 5, 24994 Böxlund hat mit Datum vom 7. April 2025, zuletzt ergänzt am 25. August 2025, beim Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU), Abteilung Immissionsschutz, Regionaldezernat Nord, eine Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. August 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189), beantragt. Gegenstand des Genehmigungsantrages sind die Errichtung und der Betrieb von insgesamt drei Windkraftanlagen (WKA) des Herstellers Enercon. Im Einzelnen sollen folgende Anlagentypen an den nachstehend aufgeführten Grundstücken der Gemeinden 24994 Weesby und 24994 Böxlund errichtet werden: • WEA 1 (G40/2024/159) Anlagentyp: Enercon E-160 EP5 E3 mit einer Nabenhöhe von 119,83 Metern, einem Rotordurchmesser von 160 Metern, einer Gesamthöhe von 199,83 Metern und einer Nennleistung von 5,56 Megawatt (MW) Standort: Gemarkung Weesby, Flur 3, Flurstück 9 • WEA 2 (G40/2024/160) Anlagentyp: Enercon E-160 EP5 E3 mit einer Nabenhöhe von 119,93 Metern, einem Rotordurchmesser von 160 Metern, einer Gesamthöhe von 199,83 Metern und einer Nennleistung von 5,56 Megawatt (MW) Standort: Gemarkung Weesby, Flur 3, Flurstück 13 • WEA 3 (G40/2024/161) Anlagentyp: Enercon E-138 EP3 E3 mit einer Nabenhöhe von 110,24 Metern, einem Rotordurchmesser von 138,25 Metern, einer Gesamthöhe von 179,4 Metern und einer Nennleistung von 4,26 Megawatt (MW) Standort: Gemarkung Böxlund, Flur 1, Flurstück 25 Die Inbetriebnahme der Anlagen ist im September 2026 geplant.

Errichtung und Betrieb von fünf Windkraftanlagen in den Gemeinden 25862 Goldelund und 25862 Goldebek (Kreis Nordfriesland) - Az. G40/2022/083-087

Die Firma Bürgerwindpark Veer Dörper GmbH & Co. KG, Achtem Knick 14, 25862 Joldelund hat mit Datum vom 15. Januar 2024, zuletzt geändert am 7. November 2024, beim Landesamt für Umwelt, Technischer Umweltschutz, Regionaldezernat Nord Änderungsgenehmigungen nach § 16b Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225, Nr. 340), beantragt. Gegenstand des Genehmigungsverfahrens sind die Errichtung und der Betrieb von insgesamt fünf Windkraftanlagen (WKA) des Typs Vestas im Austausch von insgesamt zehn Bestandsanlagen. Folgende Anlagentypen sollen auf nachstehenden Grundstücken der Gemeinden 25862 Goldelund und 25862 Goldebek realisiert werden: WKA 1 (G40/2022/083), Gemarkung Goldelund, Flur 2, Flurstück 33 Anlagentyp: Vestas V162 STE mit einer Nabenhöhe von 119 Metern, einem Rotordurchmesser von 162 Metern, einer Gesamthöhe von 200 Metern und einer Nennleistung von 7,2 Megawatt (MW) WKA 2 (G40/2022/084), Gemarkung Goldelund, Flur 2, Flurstück 44/2 Anlagentyp: Vestas V162 STE mit einer Nabenhöhe von 119 Metern, einem Rotordurchmesser von 162 Metern, einer Gesamthöhe von 200 Metern und einer Nennleistung von 7,2 Megawatt (MW) WKA 3 (G40/2022/085), Gemarkung Goldelund, Flur 2, Flurstück 48 Anlagentyp: Vestas V150 STE mit einer Nabenhöhe von 105 Metern, einem Rotordurchmesser von 150 Metern, einer Gesamthöhe von 180 Metern und einer Nennleistung von 6,0 Megawatt (MW) WKA 4 (G40/2022/086), Gemarkung Goldelund, Flur 2, Flurstücke 44/1 und 44/2 Anlagentyp Vestas V150 STE mit einer Nabenhöhe von 105 Metern, einem Rotordurchmesser von 150 Metern, einer Gesamthöhe von 180 Metern und einer Nennleistung von 6,0 Megawatt (MW) WKA 5 (G40/2022/087), Gemarkung Goldebek, Flur 6, Flurstück 58 Anlagentyp: Vestas V162 STE mit einer Nabenhöhe von 119 Metern, einem Rotordurchmesser von 162 Metern, einer Gesamthöhe von 200 Metern und einer Nennleistung von 7,2 Megawatt (MW) Die Inbetriebnahme der Anlagen ist für das 4. Quartal 2025 geplant.

Errichtung und Betrieb von vier Windkraftanlagen in 25899 Galmsbüll (Kreis Nordfriesland) - Az. G40/2022/187-190

Die Firma Bürgerwindpark Galmsbüll GmbH & Co. KG, Osterhof, Gotteskoogdeich 32, 25899 Galmsbüll hat mit Datum vom 12. Dezember 2023, zuletzt geändert am 5. Juli 2024, beim Landesamt für Umwelt, Technischer Umweltschutz, Regionaldezernat Nord Genehmigungen nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225), beantragt. Gegenstand des Genehmigungsantrages sind die Errichtung und der Betrieb von vier Windkraftanlagen (WKA) des Typs Nordex N133/4800 mit einer Nabenhöhe von 110 Metern, einem Rotordurchmesser von 133,2 Metern, einer Gesamthöhe von 176,6 Metern und einer Nennleistung von 4,8 Megawatt (MW). Das Vorhaben soll auf folgenden Grundstücken der Gemeinde 25899 Galmsbüll realisiert werden: – WEA M6 (G40/2022/187): Gemarkung Galmsbüll, Flur 10, Flurstück 26 – WEA M7 (G40/2022/188): Gemarkung Galmsbüll, Flur 10, Flurstück 29/2 – WEA M8 (G40/2022/189): Gemarkung Galmsbüll, Flur 10, Flurstück 21 – WEA M9 (G40/2022/190): Gemarkung Galmsbüll, Flur 10, Flurstück 28 Die Inbetriebnahme der Anlagen ist im 4. Quartal 2025 geplant.

Errichtung und Betrieb von fünf Windkraftanlagen in 25899 Galmsbüll (Kreis Nordfriesland) - Az. G40/2022/182-186

Die Firma Bürgerwindpark Galmsbüll GmbH & Co. KG, Osterhof, Gotteskoogdeich 32, 25899 Galmsbüll hat mit Datum vom 27. Oktober 2023, zuletzt geändert am 5. Juli 2024, beim Landesamt für Umwelt, Technischer Umweltschutz, Regionaldezernat Nord Genehmigungen nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225), beantragt. Gegenstand des Genehmigungsantrages sind die Errichtung und der Betrieb von fünf Windkraftanlagen (WKA) des Typs Nordex N133/4800 mit einer Nabenhöhe von 110 Metern, einem Rotordurchmesser von 133,2 Metern, einer Gesamthöhe von 176,6 Metern und einer Nennleistung von 4,8 Megawatt (MW). Im Gegenzug sollen sieben Bestandsanlagen des Windparks vom Typ Siemens SWT 3.6-107 Nabenhöhe 80 Meter zurückgebaut werden. Das Vorhaben soll auf folgenden Grundstücken der Gemeinde 25899 Galmsbüll realisiert werden: – WEA M1 (G40/2022/182): Gemarkung Galmsbüll, Flur 1, Flurstück 76 – WEA M2 (G40/2022/183): Gemarkung Galmsbüll, Flur 2, Flurstück 81 – WEA M3 (G40/2022/184): Gemarkung Galmsbüll, Flur 2, Flurstück 67 – WEA M4 (G40/2022/185): Gemarkung Galmsbüll, Flur 1, Flurstück 55/2 – WEA M5 (G40/2022/186): Gemarkung Galmsbüll, Flur 2, Flurstück 77 Die Inbetriebnahme der Anlagen ist im 2. Quartal 2025 geplant.

Änderung der Betriebsweise durch temporäre Leistungserhöhung von drei Windkraft-anlagen (WKA) am Standort Schönberg (WKA Schönberg V)

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmeck-lenburg (StALU WM) nach § 5 Abs. 2 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) vom 04.08.2025 Die Bürgerwindpark Schönberg GmbH & Co. KG (Eilveser Straße 56, 31535 Neustadt am Rübenberge) plant die temporäre Änderung des Nachtbetriebes zur Leistungserhöhung dreier von acht genehmigten und sich in Betrieb befindlichen Windkraftanlagen (WKA) vom Typ Enercon E92 mit einer Leistung von 2350 kW, einer Nabenhöhe von 138,4 m, einen Rotor-durchmesser von 92 m und einer Gesamthöhe von 184,4 m am Standort Schönberg, Ge-markung Sabow; Flur 1; Flurstück 23/15 und 26/16 und Gemarkung Schönberg; Flur 1; Flur-stück 501. Für das Errichten und Betreiben von acht WKA wurde eine Genehmigung nach § 4 BImSchG (Gez. 06/17 vom 21. März 2017) in Verbindung mit einer Änderungsgenehmigung gem. §16 BImSchG (Gez. 33/19 vom 13. November 2019) erteilt. Für die temporäre Änderung der Betriebsweise von drei der acht genehmigten und in Betrieb befindlichen Anlagen ist eine Genehmigung nach § 16b Abs. 8 BImSchG beantragt. Im Zuge des ursprünglichen Genehmigungsverfahrens wurde am Standort bereits eine Um-weltverträglichkeits-Vorprüfung (UVP-VP) durchgeführt, welche zu dem Ergebnis führte, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen ist. Beim vorliegenden An-trag handelt es sich um ein Änderungsvorhaben. Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg hat als Genehmigungsbehörde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 9 Abs. 2 UVPG durchgeführt. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist. Die wesentlichen Gründe für das Nichtbestehen der UVP-Pflicht gemäß § 5 Absatz 2 Satz 2 und 3 UVPG ergeben sich aus der Bewertung der geänderten anlagenbedingten Auswirkung (Schall und Standorteignung/Turbulenz) gem. § 16b Abs. 8 BImSchG aufgrund der temporären Änderung der Betriebsweise auf das Schutzgut Mensch. Das Vorhaben kann nach Einschätzung der Behörde keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben, die nach § 25 Absatz 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Diese Feststellung ist gemäß § 5 Absatz 3 Satz 1 des UVPG nicht selbständig anfechtbar. Die zuständige Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.

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