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Fragmentation of information procurement from large area forest inventory and the link to the policy-making process within the international forest regime complex

Das Projekt "Fragmentation of information procurement from large area forest inventory and the link to the policy-making process within the international forest regime complex" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Göttingen, Burckhardt-Institut, Abteilung Waldinventur und Fernerkundung.This project aims at analysing the contribution of scientific information to the fragmentation of the international forest regime complex (IFRC) by applying an interdisciplinary approach at the interface between forest inventory research and policy science. Its objectives are1. Analyzing the use of inventory information within the IFRC by different national and international bureaucracies and their non-state allies and its effect on fragmentation. 2. Assessing the extent and quality of the inventory information used in policy processes as compared to the potentially available information. 3. Analyzing implemented inventory practices against the scientific state of the art approaches and their role in the context of fragmentation 4. Identifying avenues for scientific knowledge to enter into the IFRC by testing the knowledge-transfer-by-allies-hypothesis. The project will review the technical scientific possibilities of forest inventories and develop a method for assessing quantity and quality of inventory-based information used within the IFRC by national and international bureaucracies. Subsequently, the quality of information used will be assessed against the state of the art in inventory research. Based on the hypothesis that information may only enter the policy process in alliance with powerful actors, who in turn selected the information, the project will analyse the interest-driven selection of information by political actors.

Umweltgeschichte: Der Wald im Konflikt - Kriminalität zwischen Wissenschaft, Bürokratie und ländlicher Lebenswelt - Waldfrevel in Bayern 1800-1860

Das Projekt "Umweltgeschichte: Der Wald im Konflikt - Kriminalität zwischen Wissenschaft, Bürokratie und ländlicher Lebenswelt - Waldfrevel in Bayern 1800-1860" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft / Universität Göttingen. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Göttingen, Institut für Zoologie und Anthropologie, Abteilung für historische Anthropologie und Humanökologie.Die Zielsetzung des Projektes ist es, Prozesse und Verhaltensweisen sichtbar zu machen, die sich im Spannungsfeld zwischen der Etablierung einer wissenschaftsbasierten Forstwirtschaft, einer modernen Justizverwaltung und den Akteuren einer ländlichen Gesellschaft im Übergang zur Moderne ergaben. Eine wichtige These ist, dass es sich bei dem Wandel vom frühneuzeitlichen Multifunktionswald zum modernen Holzproduktionswald keineswegs um die radikale Durchsetzung eines monostrukturellen Programms handelte, das je nach Standpunkt die Rettung des Waldes vor der vollständigen 'Devastation' oder die Unterdrückung der ländlichen Schichten im Modernisierungsprozessbedeutete. Weder wurde das Programm der Forstaufklärung schnell und radikal umgesetzt, noch blieb es vor erheblicher Modifikation gefeit, die zum großen Teil auf das aktive Handeln der ländlichen Akteure zurückzuführen ist. Waldgeschichte ist aus dieser Perspektive nicht primär Prozess- oder Strukturgeschichte sondern eine Geschichte der Aushandlung zwischen gesellschaftlichen Akteuren. Im Zentrum der Arbeit steht also die Frage: Wie zeigten neue wissenschaftliche Konzepte, die in der Aufklärung entstanden, aber auch ein neuer zentralisierter und rationalisierter Zugriff auf die natürliche Ressource Wald in der Alltagswelt ländlicher Bevölkerungsschichten Wirkung? Wie wurde das Modell des modernen Waldes rezipiert und was bedeuteten das Handeln und die Praktiken, der Frevel der ländlichen Bevölkerung, für die Implementierung dieses Modells? Was bedeuteten Waldprivatisierungen, Waldrechtsablösungen und ein entstehender regionaler Brennstoffmarkt für die ländliche Lebenswelt? Verwaltungsakten, Suppliken und Verhörprotokolle geben Einblicke in einen Prozess der Aushandlung von Reform, der teils gewalttätig teils zäh verhandelt verlief. Die forst- und verwaltungswissenschaftliche Publizistik wie auch die Parlamentsdebatten über die Forstgesetze und die ethnologischen Beschreibungen der Landbevölkerung zeigen die gesamtgesellschaftlichen Diskurse, mit denen dieser Prozess verwoben war.

Klarer Kurs statt Bürokratie: Minister Sven Schulze setzt auf Zukunft, Praxisnähe und Verlässlichkeit in der Agrarpolitik

Baden-Baden. Mit einem deutlichen Signal für eine realitätsnahe und zukunftsfeste Agrarpolitik ist heute die Agrarministerkonferenz (AMK) in Baden-Baden zu Ende gegangen. Sven Schulze, Landwirtschaftsminister Sachsen-Anhalts und Sprecher der unionsgeführten Agrarressorts , fordert einen klaren Kurswechsel: „Unsere Landwirtinnen und Landwirte brauchen keine ideologischen Luftschlösser, sondern eine Politik mit Augenmaß – praxistauglich, verlässlich und zukunftsorientiert.“ Thematische Schwerpunkte Sachsen-Anhalts auf der AMK: Ein weiteres zentrales Anliegen Sachsen-Anhalts war die klare Verurteilung der jüngsten Angriffe auf politisch engagierte Landwirtinnen und Landwirte. Vor dem Hintergrund des gewaltsamen Eindringens auf das Privatgrundstück von Günther Felßner, Präsident des Bayerischen Bauernverbands, bezieht Minister Sven Schulze deutlich Stellung: „Wer Verantwortung übernimmt, verdient Respekt – nicht Einschüchterung. Wir stellen uns mit Nachdruck gegen jede Form von Gewalt oder Drohungen gegenüber Praktikern in politischen Ämtern. Der Wechsel aus der Praxis in die Politik ist ein Gewinn für unsere Demokratie, keine Angriffsfläche.“ Die AMK habe hier ein unmissverständliches Zeichen gesetzt: Demokratische Teilhabe braucht Schutz und Rückhalt – gerade im ländlichen Raum. Fazit von Minister Sven Schulze: „Unsere Landwirtinnen und Landwirte brauchen endlich Rückenwind – keine neuen Vorschriften von oben. Ich habe mich in Baden-Baden klar für eine Agrarpolitik eingesetzt, die unsere Betriebe stärkt, Bürokratie abbaut und wieder näher an der Praxis ist. Was wir jetzt brauchen, ist ein klarer Kurswechsel in der Agrarpolitik – hin zu mehr Praxisnähe, Verlässlichkeit und Zukunftsorientierung.“

Ostdeutsche Landwirtschaftsminister fordern eine praxistaugliche Agrarpolitik

Brüssel. Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsstaatssekretär Gert Zender hat sich in dieser Woche mit den Agrarministern der ostdeutschen Länder in Brüssel zu aktuellen agrar- und forstpolitischen Themen ausgetauscht. Er vertrat Minister Sven Schulze, der an den Koalitionsverhandlungen in Berlin teilnimmt. Wolfsmanagement: Mehr Spielraum für praxistaugliche Lösungen Im gemeinsamen Gespräch mit der Generaldirektorin für Umwelt, Florika Fink-Hooijer, stand unter anderem das Wolfsmanagement im Mittelpunkt. Die Berner Konvention hatte im März den Schutzstatus des Wolfs von „streng geschützt“ auf „geschützt“ abgesenkt. Die EU-Kommission schlägt daher die Angleichung an das Übereinkommen von Bern vor. Damit ist ein neuer Handlungsspielraum für ein praxistaugliches Wolfsmanagement eröffnet worden – ein Anliegen, das die ostdeutschen Länder seit Langem mit Nachdruck verfolgen. Auch Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsminister Sven Schulze hatte sich wiederholt für diese Herabstufung eingesetzt. Staatssekretär Gert Zender begrüßte die Entscheidung deutlich und fordert eine schnelle Umsetzung: „Im Sinne der Weidetierhalter müssen endlich Veränderungen her. Ich freue mich, dass wir mit den ostdeutschen Agrarministern parteiübergreifend Konsens haben. Nun haben wir die Chance dazu, endlich ein realistisches Wolfsmanagement zu erreichen.“ Der Wolf steht auch bei der anstehenden Agrarministerkonferenz in Baden-Baden (26.03.2025 – 28.03.2025) auf der Tagesordnung. EU-Wiederherstellungsverordnung: Augenmaß und Praxisnähe gefordert Darüber hinaus haben die Beteiligten auch andere umweltrelevante Fragen aufgegriffen. Staatssekretär Gert Zender hat sich dabei klar zur geplanten EU-Wiederherstellungsverordnung positioniert. „Wir brauchen bei der Wiederherstellungsverordnung mehr Augenmaß und eine stärkere Praxisnähe. Ohne ausreichenden Ausgleich für mögliche Ertragsausfälle darf es keine zusätzlichen Eingriffe in die Land- und Forstwirtschaft geben“, so Staatssekretär Gert Zender. Gleichzeitig hat er sich für verlängerte Fristen bei der Erstellung der nationalen Wiederherstellungspläne und der Umsetzung der Maßnahmen ausgesprochen. Zukunft der GAP: Förderung sichern, Bürokratie abbauen Ein weiterer Schwerpunkt hat auf der Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2028 gelegen. Bei einer Abendveranstaltung unter dem Titel „Die GAP ab 2028 - Positionen der ostdeutschen Bundesländer für eine wettbewerbsfähige Landwirtschaft, lebenswerte ländliche Räume und einen starken Zusammenhalt in Europa“ haben die Teilnehmenden die besonderen Herausforderungen der ostdeutschen Agrarpolitik diskutiert. Staatssekretär Gert Zender hat dabei deutlich gemacht: „Jeder landwirtschaftliche Betrieb, der zur Versorgungssicherheit beiträgt, muss eine Förderung erhalten – unabhängig von Struktur oder Größe.“ Er hat sich klar gegen Mittelkürzungen im EU-Haushalt ausgesprochen, den Erhalt der beiden Fördersäulen gefordert. Auch beim Thema Bürokratie hat er klare Worte gefunden: „Wenn die Ökoregelungen in der 1. Säule abgeschafft würden, hätte man gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Entbürokratisierung geschaffen“, so Gert Zender. Breite Beteiligung aus Ostdeutschland An der Diskussionsrunde haben außerdem Georg-Ludwig von Breitenbuch, Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft des Freistaates Sachsen, Hanka Mittelstädt, Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg, sowie Marcus Malsch, Staatssekretär im Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum, teilgenommen. Aus Mecklenburg-Vorpommern war Marion Zinke, Abteilungsleiterin im Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, vertreten. Sie hat Minister Dr. Till Backhaus ersetzt, der kurzfristig an Koalitionsverhandlungen gebunden war.

Justizministerin Weidinger begrüßt Entscheidung des Bundesrats zur Betreuervergütung

Der Bundesrat hat in Berlin der Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung zugestimmt. Damit werden die Vergütungssätze für Berufsbetreuer sowie Vormünder erhöht und das Vergütungssystem deutlich vereinfacht. Sachsen-Anhalts Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Franziska Weidinger : „Die Vergütungserhöhung ist ein wichtiger und richtiger Schritt. Die Arbeit der Frauen und Männer ist essenziell für den Schutz und die Unterstützung vieler Menschen im Land. Mit den Neuregelungen wird ihre verantwortungsvolle Aufgabe endlich besser honoriert. Das neue Vergütungssystem bringt auch wesentliche Erleichterungen mit sich, die für mehr Planungssicherheit sorgen und unnötige Bürokratie reduzieren – sowohl für die Betreuer als auch für unsere Amtsgerichte. Von dem neuen Gesetz profitieren auch alle ehrenamtlichen Betreuer. Das ist ein wichtiges Signal, weil das ehrenamtliche Engagement dadurch mehr Anerkennung und Unterstützung erfährt.“ Neben den Berufsbetreuern sowie den ehrenamtlichen Betreuern werden berufsmäßige Vormünder, Verfahrenspfleger, Umgangspfleger, Ergänzungspfleger und Nachlasspfleger bei den Vergütungserhöhungen berücksichtigt. Im Zuge der Gesetzesnovellierung werden zudem die Rechtsanwaltsvergütung, die Gerichtkosten, die Gerichtsvollzieherkosten, die Notarkosten sowie die Justizverwaltungskosten angepasst. Die Neuregelungen der Vormünder- und Betreuervergütung treten zum 1. Januar 2026 und die Änderungen bei den Anwalts- und Justizkosten nach Verkündung in Kraft. Verantwortlich: Danilo Weiser Pressesprecher | Referatsleiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel.: +49 391 567-6235, -6234 E-Mail: mj.presse@sachsen-anhalt.de mj.sachsen-anhalt.de justizkarriere.sachsen-anhalt.de X: x.com/Justiz_LSA

Minister Sven Schulze: „Die Vorschläge stärken unsere Wettbewerbsfähigkeit, aber es müssen auch konkrete Maßnahmen folgen.“

Magdeburg. Anlässlich der heutigen Vorstellung des Strategiepapieres „Vision für Landwirtschaft und Ernährung“ durch EU-Agrarkommissar Christophe Hansen äußert sich Sachsen-Anhalts Wirtschafts- und Landwirtschaftsminister Sven Schulze positiv, fordert jedoch zugleich eine konsequente Umsetzung der angekündigten Maßnahmen sowie eine gerechtere Verteilung der Agrarfördermittel. „Die neue Vision der EU-Kommission stellt die Wettbewerbsfähigkeit unserer Landwirte in den Fokus und erkennt die Landwirtschaft als strategischen Sektor an. Das ist ein wichtiges Signal für unsere Betriebe in Sachsen-Anhalt und ganz Europa“, so Minister Sven Schulze. Ernährungssouveränität als Ziel Ein zentraler Punkt des Strategiepapieres ist die Stärkung der Ernährungssouveränität. Minister Sven Schulze begrüßt diesen Ansatz ausdrücklich: „Europa muss bei der Lebensmittelversorgung unabhängiger werden. Eine starke, eigenständige Landwirtschaft sichert unsere Versorgung und stärkt unsere Betriebe.“ Minister Sven Schulze unterstützt zudem die Pläne, die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ab 2028 weiterzuentwickeln. Ziel sei es, die Landwirtschaft so auszurichten, dass sie aktiv zur Ernährungssicherheit, zur wirtschaftlichen Stabilität der Branche sowie zum Umwelt- und Klimaschutz beiträgt. „Dabei muss jedoch die Balance zwischen klaren Regeln und gezielten Anreizen stimmen“, so Minister Sven Schulze. Weniger Bürokratie, mehr Praxisbezug Minister Sven Schulze fordert eine konsequente und praxisnahe Umsetzung der angekündigten Vereinfachungen. „Unsere Landwirte brauchen klare, verständliche Regeln und weniger bürokratischen Aufwand. Sie sollen sich auf ihre Arbeit auf dem Feld und im Stall konzentrieren können – nicht auf komplizierte Formulare und Verwaltungsaufgaben“, betont Minister Sven Schulze. Er betont, dass die geplanten Schritte zur Vereinfachung der GAP und zur Entbürokratisierung für die Landwirte in der täglichen Arbeit spürbar werden müssen. „Es reicht nicht, nur Ankündigungen zu machen. Die Vereinfachungen müssen in der Praxis ankommen und unsere Betriebe wirklich entlasten“, fordert Minister Sven Schulze. Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Unterstützung für Junglandwirte Minister Sven Schulze lobt auch die Pläne der EU-Kommission, die europäische Landwirtschaft im internationalen Handel zu stärken und fairen sowie nachhaltigen Wettbewerb zu fördern. „Unsere Landwirte stehen im globalen Wettbewerb. Es ist gut, dass die EU auf gleiche Standards für europäische und importierte Produkte setzt“, betont Minister Sven Schulze. Besonders positiv bewertet Minister Sven Schulze die Strategien zur Förderung des Generationswechsels und zur Unterstützung junger Landwirte. „Junge Menschen müssen in der Landwirtschaft lohnende Perspektiven sehen. Sie sind die Zukunft der Branche und sichern die langfristige Versorgung mit Lebensmitteln. Dafür sind gezielte Förderprogramme notwendig, die den Einstieg erleichtern und Innovationen fördern“, erklärt Minister Sven Schulze. Technologischer Fortschritt als Chance Um diese Zukunftsperspektiven weiter zu stärken, setzt Minister Sven Schulze auf technologische Innovation. Er sieht in der digitalen Transformation, in Künstlicher Intelligenz (KI) und in neuen Züchtungstechniken wichtige Schlüsseltechnologien, um die Landwirtschaft leistungsfähiger und nachhaltiger zu gestalten. „Innovation ist der Schlüssel, um die Produktivität zu steigern und gleichzeitig die Umwelt zu schonen. Mit modernen Technologien können wir effizienter wirtschaften und auf die Herausforderungen der Zukunft reagieren“, erklärt Minister Sven Schulze. Kritik an Bevorzugung kleiner Betriebe Neben vielen positiven Impulse im Strategiepapier, äußert Minister Sven Schulze aber auch Kritik. Besonders die geplante gezielte Förderung kleiner und mittlerer Betriebe sowie die vorgesehene Degression bei den Direktzahlungen bewertet er kritisch. „Aber alle Betriebe – unabhängig von ihrer Größe – leisten einen wesentlichen Beitrag zur Ernährungssicherung und müssen gleichwertig gefördert werden. Die geplante Degression ist ein falsches Signal und benachteiligt größere Betriebe, die gerade in Ostdeutschland wichtige Arbeitgeber und Stabilitätsanker in ländlichen Regionen sind“, betont Minister Sven Schulze. Appell für eine ausgewogene und praxisnahe Agrarpolitik Minister Sven Schulze appelliert an die EU-Kommission, eine ausgewogene und praxisnahe Agrarpolitik zu gestalten. „Die Vision der Kommission geht in die richtige Richtung, aber es bleibt noch viel zu tun. Wichtig ist, dass unsere Landwirte eine wirtschaftliche Perspektive behalten, die Bürokratie abgebaut wird und alle Betriebe – unabhängig von ihrer Größe – fair behandelt werden. Jeder Hektar zählt!“ Gute Zusammenarbeit mit der EU-Kommission Minister Sven Schulze hebt die gute und konstruktive Zusammenarbeit mit EU-Agrarkommissar Christophe Hansen hervor. „Wir stehen in einem vertrauensvollen Dialog auf Augenhöhe. Ich schätze die klare Vision und die lösungsorientierte Herangehensweise von Christophe Hansen“, erklärt Minister Sven Schulze. Bereits im Februar hatte Minister Sven Schulze bei einem Treffen mit EU-Agrarkommissar Hansen und Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus die Interessen und Anliegen der ostdeutschen Bundesländer zur GAP ab 2028 deutlich gemacht. Dabei setzte er sich insbesondere für eine gerechte Förderung und den Abbau von Bürokratie ein. „Dieser Austausch ist wichtig, um unsere Positionen frühzeitig einzubringen und gemeinsam an einer zukunftsorientierten Agrarpolitik zu arbeiten“, betont Minister Sven Schulze abschließend.

Auf gutem Kurs: Boots-Pass für ostfriesische Kanäle wird 2025 fortgesetzt

Aurich/Leer/Emden. Keine Pflicht, aber eine preislich attraktive Alternative zur Zahlung pro Schleusengang: das ist seit 2022 die zum „Boots-Pass EJK/NGFK“ gehörende Vignette, die an immer mehr Sportbooten in Niedersachsen zu finden ist. Die Pauschal-Lösung zur Nutzung der beliebten ostfriesischen Freizeitgewässer ist nach Ansicht der verantwortlichen Projektpartner auch im dritten Jahr ihres Bestehens ein Erfolg. Das Angebot wird 2025 entsprechend fortgesetzt. Keine Pflicht, aber eine preislich attraktive Alternative zur Zahlung pro Schleusengang: das ist seit 2022 die zum „Boots-Pass EJK/NGFK“ gehörende Vignette, die an immer mehr Sportbooten in Niedersachsen zu finden ist. Die Pauschal-Lösung zur Nutzung der beliebten ostfriesischen Freizeitgewässer ist nach Ansicht der verantwortlichen Projektpartner auch im dritten Jahr ihres Bestehens ein Erfolg. Das Angebot wird 2025 entsprechend fortgesetzt. Hierauf verständigten sich die Ostfriesland Tourismus GmbH (OTG), der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), das Team Wassersport Ostfriesland (TWO), der Landesverband Motorbootsport (LMN), der Deutsche Motoryachtverband (DMYV) und der Regionalverband Segeln Weser-Ems e.V. (RVS W-E) im Zuge der jetzt vorgenommenen Auswertung der abgelaufenen Wassersportsaison. Eine dreistellige Anzahl von „Boots-Pass“-Vignetten konnte demnach 2024 zwischen Emden und Wilhelmshaven verkauft werden. Für eine einmalige Zahlung von 40,- Euro pro Wasserfahrzeug ermöglichen sie im Rahmen der Betriebszeiten der Brücken und Schleusen ein durchgängiges Befahren des Ems-Jade-Kanals und des Nordgeorgsfehnkanals – ohne zusätzliche Schleusen- und Brückengebühren. Insgesamt wurden alleine an der Kesselschleuse in Emden in der Saison 2024 über 4.400 Schleusenvorgänge durchgeführt. Neben dem zählbaren Erfolg steht für die Macherinnen und Macher des ostfriesischen Pauschalangebots aber noch ein ganz anderer Gewinn zu Buche: Die Entwicklung eines „Wir-Gefühls“ rund um den Wassersport in der Region: „Im Rahmen der Bemühungen rund um dem Boots-Pass sind Wassersportler, Verbände, Touristiker und die Betreiber der Infrastruktur enger zusammengerückt. Die Ziele einer für alle Seiten fairen und nutzerfreundlichen Pauschaloption und damit verbunden die Steigerung der Attraktivität der Region als Wassersport-Destination haben uns auf einen gemeinsamen Kurs geführt“, so das positive Fazit von Achim Harks, Barbara Ulrich (beide DMYV), Benno Wiemeyer (LMN), Hans Hüser (RVS Weser-Ems), André Grünebast (TWO), Axel Daubenspeck, Eike Tschich (beide NLWKN) und Imke Wemken (OTG). Verkauf für Saison 2025 angelaufen Verkauf für Saison 2025 angelaufen Ganz praktisch habe der Bootspass dabei zu weniger Bürokratie, einer Vereinfachung der Abläufe an den Schleusen und insgesamt zu einer Verbesserung des Freizeiterlebnisses beigetragen. „Diesen eingeschlagenen Kurs wollen wir auch 2025 gemeinsam fortsetzen“, so die Vertreter der beteiligten Institutionen und Verbände. Entsprechende Vignetten für die kommende Wassersportsaison, die für die Schleusenwärter wieder gut sichtbar an der Steuerbordseite des Führerstands befestigt werden müssen, sind bereits gedruckt. Erhältlich sind sie seit dem 10. Februar über das Team Wassersport Ostfriesland (Kontakt: André Grünebast, two-gruenebast@gmx.de ), den Regionalverband Segeln Weser-Ems (Kontakt: hans.hueser@gmail.com ) sowie in den Tourist-Informationen in Emden, Wilhelmshaven, Friedeburg und Leer. Beim Bezug über das TWO und den RVS W-E fallen zusätzlich vier Euro für den versicherten Postversand an. Der DMYV übernimmt für seine Mitglieder (Vereine und Sportbootvereinigung (SBV)) nach wie vor die kompletten Kosten für das Befahren der Kanäle Ems-Jade-Kanal und Nordgeorgsfehnkanal sowie des Elbe-Weser-Schifffahrtsweges. Ausbaufähig ist weiterhin die Nutzung des Bootspasses durch auswärtige Gäste des Wassersportreviers, die über die Tourist-Informationen auf das neue Pauschalangebot zugreifen können. „Wir werden 2025 durch zusätzliche Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen an dieser Stelle ansetzen und dabei auch über die Landesgrenze hinausdenken“, so Imke Wemken, Leiterin der Ostfriesland Tourismus GmbH. Der NLWKN als Betreiber des Kanalnetzes sieht sich bei seinen 15 Schleusen und 74 Brücken in der Region seit Jahren mit deutlich steigenden Energie- und Betriebskosten konfrontiert. „Das im Rahmen des Projekts gesteckte Ziel einer besseren Kostendeckung konnte im zurückliegenden Jahr über die verkauften Vignetten, die durch die Verbände für ihre Mitglieder entrichteten Zahlungen, die nach wie vor möglichen Einzelabrechnungen pro Schleusengang und die unterstützenden Finanzierungsbeiträge der Städte, Gemeinden und Tourismusorganisationen annähernd erreicht werden“, zieht Axel Daubenspeck vom NLWKN in Aurich ein noch positives Fazit. Der Ems-Jade-Kanal und der Nordgeorgsfehnkanal, die sich beide im Eigentum des Landes befinden, sind neben ihrer touristischen Nutzung von großer Bedeutung für die Entwässerung des ostfriesischen Binnenlands.

Das neue Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt Ausweitung der wirtschaftlichen Betätigungsmöglichkeiten Mehr Autonomie und weniger Bürokratie bei Berufungen Mehr Mitbestimmung für alle Hochschulmitglieder Neue Wege zum Doktorgrad Verbesserung der Gleichstellung von Frauen und Männern Berechenbare Karrierewege Langzeitstudiengebühren werden abgeschafft

Mehr Ausgründungen, mehr Autonomie und mehr Mitbestimmung: Das neue Hochschulgesetz des Landes Sachsen-​Anhalt greift zahlreiche Diskussionspunkte der Wissenschaftspolitik der vergangenen Jahre auf. Zentrales Ziel ist es, die Wissenschaftseinrichtungen in ihrem besonderen Stellenwert für die Entwicklung des Landes zu stärken. So wird durch die Novelle beispielsweise dem Gründungsgeschehen in Sachsen-​Anhalt deutlicher Schwung verliehen werden.

Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen im Zusammenhang mit der Verwaltung der Wasserstraßen und der Schifffahrtsverwaltung ( BMDV -Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung - BMDV-WS-BesGebV )

Sie sind hier: ELWIS Schifffahrtsrecht Allgemeine Informationen BMDV-WS-BesGebV Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen im Zusammenhang mit der Verwaltung der Wasserstraßen und der Schifffahrtsverwaltung (BMDV- Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung - BMDV-WS- BesGebV) vom 28. Oktober 2021 (BGBl. I Seite 4744) geändert durch Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt1) vom 26. November 2021 (BGBl. I Seite 4982), Artikel 2 der Verordnung zur Regelung der Gefahrenabwehr in den bundeseigenen Schleusenanlagen im Nord-Ostsee- Kanal und zur Änderung der BMVI-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung2) vom 29. April 2022 (BGBl. I Seite 772), Artikel 2 der Verordnung über die Feststellung der gesundheitlichen Eignung von Seelotsinnen und Seelotsen und zur Änderung weiterer Verordnungen vom 12. Mai 2022 (BGBl. I Seite 777), Artikel 2 der Ersten Verordnung zur Änderung der Binnenschiffspersonalverordnung und anderer Vorschriften des Binnenschifffahrtsrechts3) vom 22. September 2022 (BGBl. I Seite 1518), Artikel 4 der Ersten Verordnung zur Änderung rheinschifffahrtsrechtlicher Vorschriften und weiterer Vorschriften des Binnenschifffahrtsrechts vom 05. April 2023 (BGBl. 2023 II Nummer 105), Artikel 1 der Verordnung zur Änderung der BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besonderen Gebührenverordnung und zur Aufhebung und Änderung weiterer seeverkehrsrechtlicher und abgabenrechtlicher Verordnungen vom 11. Mai 2023 (BGBl. 2023 I Nummer 127), Artikel 5 der Fünfzehnten Verordnung zur Änderung rhein- und moselschifffahrtspolizeilicher Vorschriften vom 22. November 2023 (BGBl. 2023 II Nummer 321), Artikel 3 der Zweiten Verordnung zur Änderung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung und weiterer Vorschriften des Schifffahrtsrechts4) vom 23. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nummer 253), Artikel 1 der Zweiten Verordnung zur Änderung der BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung und weiterer schifffahrtsrechtlicher Vorschriften vom 18. September 2024 (BGBl. 2024 I Nummer 286), Artikel 2 Absatz 3 der Ersten Verordnung zur Änderung schiffssicherheitsrechtlicher Vorschriften vom 22. November 2024 (BGBl. 2024 I Nummer 370), Artikel 27 der Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie vom 11. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nummer 411), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung zur Änderung schiffssicherheitsrechtlicher Vorschriften für die Traditionsschifffahrt vom 29. Januar 2025 (BGBl. 2024 I Nummer 28). Auf Grund des § 22 Absatz 4 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 2 und 3 des Bundesgebührengesetzes vom 07. August 2013 (BGBl. I Seite 3154) verordnet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur: BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung (BMDV-WS-BesGebV) § 1 Erhebung von Gebühren und Auslagen § 2 Höhe der Gebühren und Auslagen § 3 Zeitgebühr § 4 Übergangsvorschrift § 5 Inkrafttreten Anlage 1) Diese Verordnung dient der Umsetzung 1. der Richtlinie (EU 2017/2397 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2017 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt und zur Aufhebung der Richtlinien 91/672/EWG und 96/50/EG des Rates (ABl. L 345 vom 27.12.2017, Seite 53), die zuletzt durch die Richtlinie (EU) 2021/1233 (ABl. L 274 vom 30.07.2021, Seite 52) geändert worden ist, sowie 2. der Delegierten Richtlinie (EU) 2020/12 der Kommission vom 02. August 2019 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2017/2397 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Standards für Befähigungen und entsprechende Kenntnisse und Fertigkeiten, für praktische Prüfungen, für die Zulassung von Simulatoren und für die medizinische Tauglichkeit (ABl. L 6 vom 10.01.2020, Seite 15) 2) Artikel 1 dieser Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2005/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 zur Erhöhung der Gefahrenabwehr in Häfen (ABl. L 310 vom 25.11.2005, Seite 28) und der Regelung der behördlichen Zuständigkeit beim Vollzug der Verordnung (EG) Nummer 725/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Erhöhung der Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen (ABl. L 129 vom 29.04.2004, Seite 6). 3) Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe a dieser Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2017/2397 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2017 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt und zur Aufhebung der Richtlinien 91/672/EWG und 96/50/EG des Rates (ABl. L 345 vom 27.12.2017, Seite 53), die durch die Richtlinie (EU) 2021/1233 (ABl. L 274 vom 30.07.2021, Seite 52) geändert worden ist. 4) Notifiziert gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 09. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom 17.09.2015, Seite 1). Stand: 06. Februar 2025 © Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen im Zusammenhang mit der Verwaltung der Wasserstraßen und der Schifffahrtsverwaltung ( BMDV -Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung - BMDV-WS-BesGebV )

Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen im Zusammenhang mit der Verwaltung der Wasserstraßen und der Schifffahrtsverwaltung ( BMDV -Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung - BMDV-WS-BesGebV ) vom 28. Oktober 2021 ( BGBl. I Seite 4744) geändert durch Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt 1) vom 26. November 2021 (BGBl. I Seite 4982), Artikel 2 der Verordnung zur Regelung der Gefahrenabwehr in den bundeseigenen Schleusenanlagen im Nord-Ostsee-Kanal und zur Änderung der BMVI -Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung 2) vom 29. April 2022 (BGBl. I Seite 772), Artikel 2 der Verordnung über die Feststellung der gesundheitlichen Eignung von Seelotsinnen und Seelotsen und zur Änderung weiterer Verordnungen vom 12. Mai 2022 (BGBl. I Seite 777), Artikel 2 der Ersten Verordnung zur Änderung der Binnenschiffspersonalverordnung und anderer Vorschriften des Binnenschifffahrtsrechts 3) vom 22. September 2022 (BGBl. I Seite 1518), Artikel 4 der Ersten Verordnung zur Änderung rheinschifffahrtsrechtlicher Vorschriften und weiterer Vorschriften des Binnenschifffahrtsrechts vom 05. April 2023 (BGBl. 2023 II Nummer 105), Artikel 1 der Verordnung zur Änderung der BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besonderen Gebührenverordnung und zur Aufhebung und Änderung weiterer seeverkehrsrechtlicher und abgabenrechtlicher Verordnungen vom 11. Mai 2023 (BGBl. 2023 I Nummer 127), Artikel 5 der Fünfzehnten Verordnung zur Änderung rhein- und moselschifffahrtspolizeilicher Vorschriften vom 22. November 2023 (BGBl. 2023 II Nummer 321), Artikel 3 der Zweiten Verordnung zur Änderung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung und weiterer Vorschriften des Schifffahrtsrechts 4) vom 23. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nummer 253), Artikel 1 der Zweiten Verordnung zur Änderung der BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung und weiterer schifffahrtsrechtlicher Vorschriften vom 18. September 2024 (BGBl. 2024 I Nummer 286), Artikel 2 Absatz 3 der Ersten Verordnung zur Änderung schiffssicherheitsrechtlicher Vorschriften vom 22. November 2024 (BGBl. 2024 I Nummer 370), Artikel 27 der Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie vom 11. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nummer 411), Artikel 2 der Verordnung zur Änderung schiffssicherheitsrechtlicher Vorschriften für die Traditionsschifffahrt vom 29. Januar 2025 (BGBl. 2025 I Nummer 28), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Dritten Verordnung zur Änderung der BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung und weiterer schifffahrtsrechtlicher Vorschriften 5) vom 25. März 2025 (BGBl. 2025 I Nummer 100). Auf Grund des § 22 Absatz 4 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 2 und 3 des Bundesgebührengesetzes vom 07. August 2013 (BGBl. I Seite 3154) verordnet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur: BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung (BMDV-WS-BesGebV) § 1 Erhebung von Gebühren und Auslagen § 2 Höhe der Gebühren und Auslagen § 3 Zeitgebühr § 4 Übergangsvorschrift § 5 Inkrafttreten Anlage Download BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung (BMDV-WS-BesGebV) 1) Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie ( EU 2017/2397 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2017 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt und zur Aufhebung der Richtlinien 91/672/ EWG und 96/50/ EG des Rates ( ABl. L 345 vom 27.12.2017, Seite 53), die zuletzt durch die Richtlinie (EU) 2021/1233 (ABl. L 274 vom 30.07.2021, Seite 52) geändert worden ist, sowie der Delegierten Richtlinie (EU) 2020/12 der Kommission vom 02. August 2019 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2017/2397 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Standards für Befähigungen und entsprechende Kenntnisse und Fertigkeiten, für praktische Prüfungen, für die Zulassung von Simulatoren und für die medizinische Tauglichkeit (ABl. L 6 vom 10.01.2020, Seite 15) 2) Artikel 1 dieser Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2005/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 zur Erhöhung der Gefahrenabwehr in Häfen (ABl. L 310 vom 25.11.2005, Seite 28) und der Regelung der behördlichen Zuständigkeit beim Vollzug der Verordnung (EG) Nummer 725/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Erhöhung der Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen (ABl. L 129 vom 29.04.2004, Seite 6). 3) Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe a dieser Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2017/2397 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2017 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt und zur Aufhebung der Richtlinien 91/672/EWG und 96/50/EG des Rates (ABl. L 345 vom 27.12.2017, Seite 53), die durch die Richtlinie (EU) 2021/1233 (ABl. L 274 vom 30.07.2021, Seite 52) geändert worden ist. 4) Notifiziert gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 09. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom 17.09.2015, Seite 1). 5) Artikel 3 dieser Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 92/29/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz zum Zweck einer besseren medizinischen Versorgung auf Schiffen (ABl. L 113 vom 30.04.1992, Seite 19) und der Richtlinie 2009/13/EG des Rates vom 16. Februar 2009 zur Durchführung der Vereinbarung zwischen dem Verband der Reeder in der Europäischen Gemeinschaft ( ECSA ) und der Europäischen Transportarbeiter-Föderation ( ETF ) über das Seearbeitsübereinkommen 2006 und zur Änderung der Richtlinie 1999/63/EG (ABl. L 124 vom 20.05.2009, Seite 30). Artikel 4 dieser Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1159 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Änderung der Richtlinie 2008/106/EG über Mindestanforderungen für die Ausbildung von Seeleuten und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/45/EG über die gegenseitige Anerkennung von Befähigungszeugnissen der Mitgliedstaaten für Seeleute (ABl. L 188 vom 12.07.2019, Seite 94) sowie der Richtlinie (EU) 2022/993 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 08. Juni 2022 über Mindestanforderungen für die Ausbildung von Seeleuten (ABl. L 169 vom 27.06.2022, Seite 45). Stand: 02. April 2025

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