Die Kapillarsperre ist eine alternative Dichtung zur Abschirmung von Altlasten und Abfalldeponien. Niederschlagseintrag wird minimiert zum einen durch stark evapotranspirierenden Bewuchs, wie z.B. Nadelwald, zum anderen durch die Wasserableitung in einer geneigten Feinsandschicht ueber einem Grobsand. Es wurden Versuche an einer neigbaren Kipprinne durchgefuehrt.
Bewerbungsformular Bewerbungsschluss: Posteingang MWL: _____________________ 31.03.2026 Wir bewerben uns um die Auszeichnung Tierschutzpreis Sachsen-Anhalt 2026 Thema: Tierschutzprojekte an Schulen Angaben zum Bewerber Name der Schule:___________________________________________________________ Organisationsform:☐ Grundschule ☐ Sekundarschule ☐ Gymnasium ☐ sonstiges Name einer Ansprechperson: _____________________________________________ ____________________________________________________ Anschrift:__________________________________________________________________ Telefon:__________________________________________________________________ E-Mail:__________________________________________________________________ 1. Beschreibung Ihres Engagements (Welche Ideen, Projekte oder Vorhaben im Bereich des Tierschutzes an Ihrer Schule sind prämierungswürdig?) bitte auf gesondertem Beiblatt 2. Begründung der Bewerbung (Warum ist Ihr Engagement als auszeichnungswürdig zu bezeichnen?) Möglichst anschauliche Beschreibung/Darstellung des Projektes bitte auf gesondertem Beiblatt Wir sind mit der Prüfung von mir als Bewerber durch die vom Ministerium berufene Bewertungskommission vor Ort einverstanden und erklären uns bereit, weitere Auskünfte zu erteilen. Die während eines eventuellen Besuches der Bewertungskommission vor Ort entstehenden Fotos dürfen durch das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten für eigene Zwecke im Rahmen der Bewertung unserer Bewerbung sowie der Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden. Im Fall einer Auszeichnung sind wir mit der Veröffentlichung der mit uns vorher abgestimmten personenbezogenen und betriebsspezifischen Daten zur öffentlichkeitswirksamen Erfahrungsvermittlung einverstanden. Hinsichtlich der Verarbeitung unserer personenbezogenen Daten haben wir die Datenschutzerklärung des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt, die wir unter https://mwl.sachsen-anhalt.de/ministerium/service/ datenschutzerklaerung/ abrufen oder unter der E-Mail-Adresse datenschutz@mw.sachsen- anhalt.de anfordern können, beachtet. Uns ist bekannt, dass kein rechtlicher Anspruch auf eine Preisverleihung besteht. _____________________________________________________________ Ort, DatumUnterschrift, ggf. Stempel des Bewerbers
Nicht mehr benötigte Medikamente gehören nicht in die Toilette oder das Waschbecken, denn so gelangen Arzneistoffe in die Gewässer, Böden und das Grundwasser. Dieses Faltblatt erklärt in deutscher Sprache, wie man Altmedikamente richtig entsorgt und warum dies wichtig ist.Das Faltblatt enthält eine Karte, die für alle Landkreise und kreisfreien Städte Deutschlands einen empfohlenen Entsorgungsweg für Medikamentenreste angibt (Stand 2023, basierend auf Informationen von arzneimittelentsorgung.de). Zusätzlich können auf der Rückseite des Faltblattes die regionalen Entsorgungswege in einer Liste angehakt werden. In dieser Variante ist bereits ein Häkchen für den Entsorgungsweg „Apotheke“ gesetzt. Das Faltblatt kann kostenlos bestellt und verteilt werden, z. B. über Apotheken, Arztpraxen, gesundheitliche Beratungsstellen, Abwasserverbände oder Abfallentsorger. Es gibt ein Freifeld im Faltblatt, in das diese Multiplikatoren ihren Stempel als Absender setzen können. Das Faltblatt hat ausgeklappt eine Größe von DIN A4 und ist zweimal auf ein Drittel gefaltet.Zwei weitere Varianten des deutschsprachigen Faltblattes stehen zur Verfügung, auf deren Rückseite jeweils andere Entsorgungswege bereits angehakt sind:Variante ohne Häkchen: Arzneimittel NICHT in die Toilette und SpüleVariante mit Häkchen für Entsorgung über Hausmüll: Arzneimittel NICHT in die Toilette und Spüle
Nicht mehr benötigte Medikamente gehören nicht in die Toilette oder das Waschbecken, denn so gelangen Arzneistoffe in die Gewässer, Böden und das Grundwasser. Dieses Faltblatt erklärt in englischer Sprache, wie man Altmedikamente richtig entsorgt und warum dies wichtig ist.Das Faltblatt enthält eine Karte, die für alle Landkreise und kreifreien Städte Deutschlands einen empfohlenen Entsorgungsweg für Medikamentenreste angibt (Stand 2023, basierend auf Informationen von arzneimittelentsorgung.de). Zusätzlich können auf der Rückseite des Faltblattes die regionalen Entsorgungswege in einer Liste angehakt werden.Das Faltblatt kann kostenlos bestellt und verteilt werden, z. B. über Apotheken, Arztpraxen, gesundheitliche Beratungsstellen, Abwasserverbände oder Abfallentsorger. Es gibt ein Freifeld im Faltblatt, in das diese Multiplikatoren ihren Stempel als Absender setzen können. Das Faltblatt hat ausgeklappt eine Größe von DIN A4 und ist zweimal auf ein Drittel gefaltet.
Nicht mehr benötigte Medikamente gehören nicht in die Toilette oder das Waschbecken, denn so gelangen Arzneistoffe in die Gewässer, Böden und das Grundwasser. Dieses Faltblatt erklärt in englischer Sprache, wie man Altmedikamente richtig entsorgt und warum dies wichtig ist.Das Faltblatt enthält eine Karte, die für alle Landkreise und kreifreien Städte Deutschlands einen empfohlenen Entsorgungsweg für Medikamentenreste angibt (Stand 2023, basierend auf Informationen von arzneimittelentsorgung.de). Zusätzlich können auf der Rückseite des Faltblattes die regionalen Entsorgungswege in einer Liste angehakt werden.Das Faltblatt kann kostenlos bestellt und verteilt werden, z. B. über Apotheken, Arztpraxen, gesundheitliche Beratungsstellen, Abwasserverbände oder Abfallentsorger. Es gibt ein Freifeld im Faltblatt, in das diese Multiplikatoren ihren Stempel als Absender setzen können. Das Faltblatt hat ausgeklappt eine Größe von DIN A4 und ist zweimal auf ein Drittel gefaltet.
Nicht mehr benötigte Medikamente gehören nicht in die Toilette oder das Waschbecken, denn so gelangen Arzneistoffe in die Gewässer, Böden und das Grundwasser. Dieses Faltblatt erklärt in englischer Sprache, wie man Altmedikamente richtig entsorgt und warum dies wichtig ist.Das Faltblatt enthält eine Karte, die für alle Landkreise und kreifreien Städte Deutschlands einen empfohlenen Entsorgungsweg für Medikamentenreste angibt (Stand 2023, basierend auf Informationen von arzneimittelentsorgung.de). Zusätzlich können auf der Rückseite des Faltblattes die regionalen Entsorgungswege in einer Liste angehakt werden.Das Faltblatt kann kostenlos bestellt und verteilt werden, z. B. über Apotheken, Arztpraxen, gesundheitliche Beratungsstellen, Abwasserverbände oder Abfallentsorger. Es gibt ein Freifeld im Faltblatt, in das diese Multiplikatoren ihren Stempel als Absender setzen können. Das Faltblatt hat ausgeklappt eine Größe von DIN A4 und ist zweimal auf ein Drittel gefaltet.
Nicht mehr benötigte Medikamente gehören nicht in die Toilette oder das Waschbecken, denn so gelangen Arzneistoffe in die Gewässer, Böden und das Grundwasser. Dieses Faltblatt erklärt in deutscher Sprache, wie man Altmedikamente richtig entsorgt und warum dies wichtig ist.Das Faltblatt enthält eine Karte, die für alle Landkreise und kreisfreien Städte Deutschlands einen empfohlenen Entsorgungsweg für Medikamentenreste angibt (Stand 2023, basierend auf Informationen von arzneimittelentsorgung.de). Zusätzlich können auf der Rückseite des Faltblattes die regionalen Entsorgungswege in einer Liste angehakt werden.Das Faltblatt kann kostenlos bestellt und verteilt werden, z. B. über Apotheken, Arztpraxen, gesundheitliche Beratungsstellen, Abwasserverbände oder Abfallentsorger. Es gibt ein Freifeld im Faltblatt, in das diese Multiplikatoren ihren Stempel als Absender setzen können. Das Faltblatt hat ausgeklappt eine Größe von DIN A4 und ist zweimal auf ein Drittel gefaltet.Zwei weitere Varianten des deutschsprachigen Faltblattes stehen zur Bestellung zur Verfügung, auf deren Rückseite jeweils ein Entsorgungsweg bereits angehakt ist:Variante mit Häkchen für Entsorgung über Hausmüll: Arzneimittel NICHT in die Toilette und SpüleVariante mit Häkchen für Entsorgung über Apotheke: Arzneimittel NICHT in die Toilette und Spüle
Nicht mehr benötigte Medikamente gehören nicht in die Toilette oder das Waschbecken, denn so gelangen Arzneistoffe in die Gewässer, Böden und das Grundwasser. Dieses Faltblatt erklärt in englischer Sprache, wie man Altmedikamente richtig entsorgt und warum dies wichtig ist.Das Faltblatt enthält eine Karte, die für alle Landkreise und kreifreien Städte Deutschlands einen empfohlenen Entsorgungsweg für Medikamentenreste angibt (Stand 2023, basierend auf Informationen von arzneimittelentsorgung.de). Zusätzlich können auf der Rückseite des Faltblattes die regionalen Entsorgungswege in einer Liste angehakt werden.Das Faltblatt kann kostenlos bestellt und verteilt werden, z. B. über Apotheken, Arztpraxen, gesundheitliche Beratungsstellen, Abwasserverbände oder Abfallentsorger. Es gibt ein Freifeld im Faltblatt, in das diese Multiplikatoren ihren Stempel als Absender setzen können. Das Faltblatt hat ausgeklappt eine Größe von DIN A4 und ist zweimal auf ein Drittel gefaltet.
Muster der Bescheinigung (Die Bescheinigung enthält Mindestangaben. Die Reihenfolge der Einträge und das Layout können frei gewählt werden.) Betreiber: Bescheinigung *) über die Prüfung oder außerordentliche Prüfung der Verrohrung eines Tanks zur Beförderung von Gasen der Klasse 2 nach Anlage 11 der RSEB Hersteller des Tanks: Herstell-Nr. des Tanks: Prüfgegenstand: (Zutreffendes ankreuzen) Anzahl Rohrleitungsabschnitte: Stück, dies entspricht Gesamte Rohrleitung Teilprüfung - Beschreibung: Prüfumfang: (Zutreffendes ankreuzen) Visuelle Prüfung des äußeren und - soweit möglich - des inneren Zustandes Zerstörungsfreie Prüfung/Art: Druckprüfung (Gas-/Flüssigkeitsdruckprüfung) mit einem Prüfüberdruck von bar Prüfergebnis: Die geprüften Rohrleitungsabschnitte wurden mit der Herstell-Nr. des Tanks und dem Stempel gekennzeichnet. (Ort) *) (Datum) Die Benannte Stelle nach § 16 der ODV Diese Prüfbescheinigung gilt nur bei gleichzeitiger Tankprüfung und Vorliegen der ADR-Zulassungsbescheinigung nach Unterabschnitt 9.1.3.5 ADR.
Anlage 10/1 - Einzelausnahme Nummer für die innerstaatliche Beförderung von großen Kampfmitteln mit Straßenfahrzeugen Hiermit wird für [Name und Anschrift des Antragstellers] gemäß § 5 [Absatz 6 oder 7] 1) der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt ( GGVSEB ) in der jeweils geltenden Fassung 2) und gemäß § 46 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung in der jeweils geltenden Fassung 2) in Verbindung mit der Allgemeinverfügung der BAM zur Klassifizierung von Kampfmitteln für die innerstaatliche Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße durch die staatlichen Kampfmittelräumdienste der Länder - Allgemeinverfügung Kampfmittel - vom 27. Juni 2011 ( VkBl. 2011 Seite 454) für die innerstaatliche Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße folgende Ausnahme zugelassen: I. Abweichungen Abweichend von Absatz 2.2.1.1.2 Unterabsatz 1, Unterabschnitt 4.1.1.3, Abschnitt 4.1.4, Unterabschnitt 5.2.1.5, Kapitel 6.1 und Absatz 7.5.5.2.1 der Anlagen A und B zu dem Übereinkommen vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße ( ADR ) in der jeweils geltenden Fassung 2) und abweichend von § 35 bis 35c der GGVSEB dürfen die in der Anlage aufgeführten großen Kampfmittel, deren Länge 1,50 m oder deren Durchmesser 15 cm oder deren Masse 50 kg brutto überschreitet, vom Zwischenlager [Anschrift] zur Entsorgungsstätte [Anschrift] am [Datum] in der Zeit vom [Zeitangabe] bis [Zeitangabe] auf der Straße befördert werden, wenn die nachstehenden Nebenbestimmungen eingehalten werden. 1) = Anpassung nach Betroffenheit des Ressorts. 2) = Bitte Datum und Fundstelle der letzten Neufassung oder Änderung konkret angeben. II. Nebenbestimmungen 1. Behandlung der Kampfmittel vor der Beladung Sind Stoffe, für die eine Beförderung unter Luftabschluss erforderlich ist ( z. B. Phosphor), in den Kampfmitteln enthalten, ist der Luftabschluss durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen. 2. Versandstücke Kampfmittel dürfen unverpackt befördert werden. Sie sind nach den geltenden Regeln der Technik zu sichern oder in Ladungssicherungshilfsmittel zu verladen. Es sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die ein Austreten des Explosivstoffes verhindern. Die Gegenstände/Ladeeinheiten/Versandstücke müssen nicht mit der offiziellen Benennung für die Beförderung versehen sein. 3. Be- und Entladung der Fahrzeuge sowie deren Handhabung Die höchstzulässige Nettomasse des in den Kampfmitteln enthaltenen Explosivstoffes darf je Beförderungseinheit bei Verwendung eines EX/II -Fahrzeugs 1 000 kg, EX/III -Fahrzeugs 5 000 kg nicht übersteigen. Überschreitet ein Einzelstück (z. B. Großladungsbombe) 1 000 kg Nettoexplosivstoffmasse, kann dieses auch auf einem Fahrzeug EX/II befördert werden. Kampfmittel dürfen nicht gemeinsam mit anderen Gütern, mit Ausnahme von Ladungssicherungshilfsmitteln und Ausrüstungsteilen, auf der Ladefläche des Fahrzeugs verladen werden. Bezünderte Sprengbomben dürfen nur im Einzeltransport befördert werden. Bedeckte Fahrzeuge EX/II dürfen nur bis zur Höhe der Bordwand beladen werden, außer, die Ladungssicherung wird ohne Berücksichtigung der Rückhaltewirkung der Stabilität der Bordwände durchgeführt. 4. Fahrzeugführer/Begleitpersonen Der Fahrzeugführer eines Fahrzeugs, mit dem Kampfmittel befördert werden, muss Inhaber einer gültigen ADR-Schulungsbescheinigung für die Beförderung von Stoffen und Gegenständen der Klasse 1 sein. Die Bescheinigung nach Unterabschnitt 8.2.2.8 ADR ist mitzuführen. Weiterhin muss sich in jedem Fahrzeug, mit dem Kampfmittel befördert werden, eine Fachkundige Person des staatlichen Kampfmittelräumdienstes/Kampfmittelbeseitigungsdienstes befinden. Fahren die Fahrzeuge in einer Kolonne, reicht es aus, wenn sich nur auf einem Fahrzeug eine Fachkundige Person befindet. Abweichend davon darf sich die Fachkundige Person auch in einem Begleitfahrzeug (Fahrzeug ohne Kampfmittelbeladung) befinden. Die Fachkundige Person muss Inhaber einer gültigen ADR-Schulungsbescheinigung für die Beförderung von Stoffen und Gegenständen der Klasse 1 sein. Die Bescheinigung nach Unterabschnitt 8.2.2.8 ADR ist mitzuführen. 5. Fahrwegbestimmung Eine Fahrwegbestimmung ist abweichend von § 35a der GGVSEB nicht erforderlich. 6. Bestimmung der Fahrstrecke (siehe Anlage) Die Beförderung ist der Entsorgungsstätte (Empfänger) unter Angabe der geplanten Eintreffzeit anzugeben. Vor Antritt der Fahrt ist in eigener Verantwortung des Antragstellers zu überprüfen, ob die Beförderung auf der vorgeschriebenen Fahrstrecke durchgeführt werden kann. Gegebenenfalls erforderliche Nutzung von Umleitungsstrecken darf nur dann erfolgen, wenn dies gefahrlos möglich ist. 7. Fahrzeugbeleuchtung Während der Beförderung ist ganzjährig das Abblendlicht bzw. Tagfahrlicht des Fahrzeugs einzuschalten. 8. Fahrtunterbrechung Wird eine Fahrtunterbrechung notwendig, so ist eine Mindestentfernung von 300 m von bewohnten Orten oder Menschenansammlungen einzuhalten. Während eines Gewitters oder wenn sich ein Gewitter in gefährlicher Nähe befindet, haben die Fahrzeuge die Fahrt zu unterbrechen. Die Fahrzeuge sind möglichst auf einem geeigneten Platz abseits des fließenden Verkehrs abzustellen. Die Fahrzeugbesatzung hat das Fahrzeug zu verlassen und trotzdem weiterhin zu überwachen. Kann ein mit Kampfmitteln beladenes Fahrzeug im Fall einer Panne nicht vor Ort instand gesetzt werden, so ist es, unter Beteiligung der zuständigen Einsatzkräfte, zum nächstgelegenen geeigneten Ort abzuschleppen, an dem die Ladung ohne Behinderung für den übrigen Verkehr umgeladen werden kann. Dieser Ort soll mindestens 300 m von bewohnten Orten oder Menschenansammlungen entfernt sein. Kann das vorgesehene Fahrtziel innerhalb von 30 Minuten erreicht werden, so ist das Fahrzeug unter Beteiligung der zuständigen Einsatzkräfte dorthin abzuschleppen. Ist das Abschleppen nicht möglich, so ist die Ladung vor Ort unter Beachtung von Schutz- und Sicherungsmaßnahmen umzuladen. Mit Kampfmitteln beladene Fahrzeuge sind ständig zu überwachen. 9. Auflagen Diese Einzelausnahme oder eine Kopie der Einzelausnahme ist bei jeder Beförderung mitzuführen und bei einer Kontrolle zuständigen Personen unaufgefordert zur Prüfung vorzulegen. III. Widerrufsvorbehalt Diese Ausnahmezulassung erfolgt unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs für den Fall, dass sich die auferlegten Sicherheitsvorkehrungen als unzureichend zur Einschränkung der von der Beförderung ausgehenden Gefahren erweisen. Ort, Datum Stempel, Unterschrift Anlagen: Munitionsliste [beifügen] Fahrstrecken [beifügen] Stand: 19. Juni 2025
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 80 |
| Land | 30 |
| Zivilgesellschaft | 5 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 2 |
| Förderprogramm | 21 |
| Text | 54 |
| Umweltprüfung | 1 |
| unbekannt | 36 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 49 |
| offen | 64 |
| unbekannt | 1 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 110 |
| Englisch | 1 |
| andere | 4 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Dokument | 42 |
| Keine | 50 |
| Webseite | 34 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 46 |
| Lebewesen und Lebensräume | 82 |
| Luft | 44 |
| Mensch und Umwelt | 100 |
| Wasser | 35 |
| Weitere | 114 |