Die Europäische Kommission hat mit der Konkretisierung von Artikel 16 (2) der Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie) begonnen. Dabei werden nach einem engen Zeitplan zu allen im Annex l der Richtlinie genannten Anlagenarten in Arbeitsgruppen 'Merkblätter zu den besten verfügbaren Techniken' (BVT-Merkblätter) erarbeitet. Diese sollen später unter anderem im Genehmigungsverfahren die Grundlage für Anforderungen an Anlagen bilden. Das Arbeitsprogramm der EU-Kommission sieht für das Jahr 2002 den Beginn der Arbeiten zum BVT-Merkblatt für den Sektor 'Anlagen zur Beseitigung und Verwertung gefährlicher Abfälle' vor. Für diesen Sektor sind deshalb im Rahmen des Vorhabens der Stand der Technik (Emissionen Luft, Wasser, Abfall, ggf. Lärm, Erschütterungen, Wärme, Störfallrelevanz) und die Verbrauche (Energie, Wasser, Rohstoffe) von modernen Anlagen systematisch zu erfassen. Die Ergebnisse des Vorhabens sollen die Ausgangsbasis für Vorschläge (deutsche Position) für die BVT-Merkblätter bilden. Die Kurzfassung ist daher auch ins Englische zu übersetzen.