Die Karte zeigt das CLEVER Cities Projektgebiet aus dem EU Förderprogramm Horizon 2020 in Hamburg, Neugraben-Fischbek. Das Projektgebiet erstreckt sich vom Zentrum Neugraben über das Neubaugebiet Vogelkamp (planned development area), die Stadtteilschule Fischbek-Falkenberg, den alten Dorfkern Fischbek und die Siedlung Sandbek bis hin zum Neubaugebiet Fischbeker-Reethen im Westen an der Landesgrenze zu Niedersachsen. Clever Cities Projects: Innerhalb des Projektgebietes sind verschiedene CLEVER-Projekte (projects) verortet, die naturbasierte, ko-kreative Lösungen für urbane Herausforderungen, wie z.B. Starkregenereignisse, Bürgerzufriedenheit oder Erhöhung der Biodiversität darstellen. Mehr zu den einzelnen Projekten finden Sie hier: https://preview.poc.hamburg.de/hhcae-cm7/servlet/segment/de/harburg/clever-cities-projekte Clever Cities Corridor: Das Projektgebiet liegt zwischen den Naturschutzgebieten Moorgürtel im Norden und der Fischbeker Heide im Süden. Die zwei Schutzgebiete mit gesamtstädtisch hoher Bedeutung für den Natur- und Artenschutz werden dabei durch die zum Teil dichte Bebauung Neugraben-Fischbeks voneinander getrennt. Clever Cities hat zum Ziel lineare, naturbasierte Verbindungen (green connections) zwischen den beiden Schutzgebieten zu schaffen. Durch einen grünen Korridor (corridor), der sich durch das Siedlungsband zieht, sollen die verschiedenen Clever-Projekte miteinander verknüpft werden. Clever Cities Planning Area: Im Clever-Projektgebiet werden andere Planungen wie z.B. RISE-Fördergebiete zur nachhaltigen Stadtteilentwicklung (planning area inventory structure) oder auch großflächig neu entstehende Baugebiete (planned development areas) mit einbezogen.
• Die Digitalisierung wurde i.d.R. auf der Grundlage der Karten der Schutzgebietsdokumentation erstellt (z.T. wurden Geometrien von den zuständigen Behörden übernommen und an Geobasisdaten angepasst). • Je nach Ausweisungszeitraum haben die Abgrenzungskarten der Landschaftsschutzgebiete (LSG) unterschiedliche Maßstäbe. Ab Mitte der 1990iger Jahre sind Verordnungskarten im Maßstab 1:10.000, in Ortslagen z.T. ergänzt durch Flurkarten, üblich. Davor wurden die LSG auch auf Karten der Maßstäbe 1:25.000 bis 1:200.000 (unterschiedliche Kartenausgaben) ausgewiesen. • Die Digitalisierung wurde am Bildschirm vor dem Hintergrund der Topografischen Karte 1:10.000 AS (Ausgabe 1989-2003) oder später DTK10 vorgenommen. In Teilbereichen wurden zusätzlich Luftbilder (Digitale Orthophotos) und ALK (Flurkarten) hinzugezogen. • Aufgrund der unterschiedlichen Digitalisierungsgrundlagen (Abgrenzungskartenmaßstab und -qualität) können die Abweichungen im Gelände zwischen +/- 10 und +/- 300 m liegen. • Seit dem Jahr 2022 erfolgt die Einarbeitung von Neu- und Änderungs- Verordnungen, sowie ggf. die Korrektur von belegbaren Digitalisierfehlern und Ähnlichem direkt durch die jeweils zuständige UNB in dem dafür neu geschaffenen Schutzgebietsportal M-V (kvwmap/WebGIS). Nach Prüfung durch das LUNG M-V werden die Änderungen in den landesweiten Geodatenbestand der LSG übernommen und werden damit Bestandteil des LINFOS. • Für die genaue Feststellung der Grenzen eines LSG sind stets die Abgrenzungskarten der Ausweisung heranzuziehen. Zuständig für die Ausweisung von LSG und den Vollzug der Regelungen sind i.d.R. die Unteren Naturschutzbehörden (UNB) bei den Landkreisen (LK) und kreisfreien Städten (Ausnahme LSG 142). Unklarheiten zum Grenzverlauf von LSG sind darum i.d.R. mit den UNB der LK bzw. der kreisfreien Städte zu klären. • Mit dem Biosphärenreservat-Elbe-Gesetz (BRElbeG M V) vom 15.01.2015 wurden zum 01.02.2015 (Inkrafttreten des BRElbeG M-V) aufgehoben: die Verordnung über das LSG „Mecklenburgisches Elbetal“ und die Verordnung über das LSG „Boize“, soweit es innerhalb des Biosphärenreservats Flusslandschaft Elbe Mecklenburg-Vorpommern (BR ELB) lag. Es handelt sich um das sog. „Brutto-Shapefile“, bei dem die Flächen, die zugleich Naturschutzgebiet (NSG) sind, nicht herausgeschnitten wurden (also vollständige Darstellung der LSG-Flächen, auch die, die zugleich NSG sind); dieses Shapefile sollte für Kartendarstellungen ohne NSG verwendet werden. ACHTUNG! Bei der Verwendung von Layerdateien ist durch deren Nutzer auf eine weiterhin vollständige Funktionsfähigkeit der Layerdateien nach einer Aktualisierung des Geodatenbestandes/Shapes zu achten. Erstellt man bspw. auf Grundlage des Attributes XY eine Legende/Layerdatei für die Werte 1, 2 und 3, so wird der bei einer Fortschreibung evtl. hinzugekommene Datensatz mit dem Wert 4 im Attribut XY bei Verwendung der alten Layerdatei nicht angezeigt. Daher wird empfohlen, nach jeder Aktualisierung des Shapefiles, die dazugehörigen Layerdateien neu einzubinden bzw. eigene Layer zu prüfen und ggf. anzupassen. Den aktuellen Bearbeitungsstand entnehmen Sie bitte dem Attribut ZEITSTEMP.
Dieser Datensatz enthält die einstweilig sichergestellten Naturschutzgebiete in der Stadt Osnabrück.
Schutzgebiete mit naturschutzrechtlicher Grundlage im Land Bremen Der Datensatz beinhaltet die Schutzgebiete des Landes Bremen, die auf der Grundlage nationaler Naturschutzgesetze sowie der EU-Richtlinien 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten und 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen ausgewiesen wurden. Die in Bremen vorkommenden Schutzkategorien sind: Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Gebiete, EU-Vogelschutzgebiete.
Beim Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) handelt es sich um ein strategisches Instrument zur räumlichen Steuerung, Ordnung der unterschiedlichen Nutzungsansprüche. Dabei sollen die miteinander konkurrierenden raumbezogenen Planungen, wie beispielsweise Land- und Forstwirtschaft, gewerbliche Wirtschaft, Verkehr, Naturschutz, Wohnraumbedarf u.v.m aufeinander abgestimmt werden. Das RROP ist somit auf der Ebene des Landkreises ein übergeordnetes und zusammenfassendes Planwerk. Basis für die Vielfalt an Themen bildet das Raumordnungsprogramm 2003 mit der 1. Änderung 2010.
Mit der Kategorie "Natur" wird eine vielfältige Auswahl an Naturattraktionen, wie z.B. Gewässer, Höhlen, Schluchten, Moore sowie Nationalparks und Naturschutzgebiete dargestellt. Die Daten stammen aus der BayernCloud Tourismus (https://bayerncloud.digital/), die dort von Gemeinden, Landkreisen, touristischen Regionalverbänden sowie thematischen Datenquellen bereitgestellt werden. Der Datensatz, aufbauend auf der Ontologie von schema.org, umfasst eine vielfältige Zusammenstellung von Datenobjekten aus unterschiedlichen Quellen. Jedes dieser Objekte ist mit einer individuellen Lizenz – CC0, CC-BY oder CC-BY-SA – versehen. Diese spezifischen Lizenzen bestimmen die Art und Weise, wie jedes im Datensatz enthaltene Objekt genutzt werden darf.
Im Themengebiet "Wald in Hamburg" werden flächenhafte Informationen über verschiedene Aspekte der Beschaffenheit der Wälder in Hamburg wiedergegeben. Dargestellt sind 1. die mit Bäumen bestandenen Waldflächen (Holzbodenfläche) der von den Revierförstereien betreuten Wälder in Hamburg gemäß der Forsteinrichtung 2008. In der Forsteinrichtung werden der Zustand der Waldbestände gutachterlich und systematisch erfasst und anhand fachlicher Vorgaben und Ziele die erforderlichen Maßnahmen (einschließlich des kurz-, mittel- und langfristigen Verzichts auf Pflegemaßnahmen) für die nächsten 10 Jahre festgelegt. Die Darstellung erfasst den Bestand und trifft keine planungsrechtlichen Aussagen oder Festlegungen. und 2. die mit Bäumen bestandenen Waldflächen (Holzbodenfläche) des übrigen Waldes in Hamburg, soweit diese mindestens einen Hektar (= 10.000 Quadratmeter) groß sind. Die Darstellung erfolgt unabhängig von Eigentumsgrenzen und umfasst alle Eigentumsarten. Sie erfasst den Bestand und trifft keine planungsrechtlichen Aussagen oder Festlegungen. Grundlage der Daten ist eine gutachterliche Datenerhebung mit Ergänzungen und Anpassungen Stand 2019. Wälder, die dauerhaft der natürlichen Entwicklung überlassen werden, werden in Hamburg als Bannwälder bezeichnet. Die rechtliche Bindung erfolgt durch Ausweisung der Waldflächen im Naturwaldstrukturprojekt, welches am 17. Dezember 2019 vom Senat beschlossen wurde. Die Flächen dieser Bannwälder werden ebenfalls als Daten allgemein zugänglich gemacht. Dargestellt werden 1. die mit Bäumen bestandenen Waldflächen (Holzbodenfläche) der von den Revierförstereien betreuten Bannwälder. Mit Ausnahme der Jagd und erforderlicher Verkehrssicherungsmaßnahmen finden auf diesen Flächen dauerhaft keine Pflegemaßnahmen mehr statt. und 2. die im Verwaltungsvermögen der Behörde für Umwelt und Energie befindlichen Flächen des Naturschutzgebietes Heuckenlock, auf denen eine von menschlichen Eingriffen unbeeinflusste Entwicklung der bewaldeten Vordeichsflächen in Form der natürlichen Sukzession möglich ist.
Scientists from the Palestinian authority, Israel and Germany, all involved in different aspects of analytical research, have joined in order to conduct an environmental study, which aims to understand the fate of selected contaminants in a model ecosystem. For this purpose, two typical terrestrial sites in the Middle East, one in the Palestinian authority and the other in Israel, have been selected, comprising a partially polluted area and a natural reserve as a reference. In these areas, the fate (chemical and physical transformations) of typical pollutants such as heavy metals (Pb, Cu, Zn, Cd, Fe), metalloids (As, Sn, Sb), organic dyes and air contaminants (O3, NOx, SO2) will be studied. This will also involve the determination of all the environmental conditions for the chemical transformation, which should shed some light on the dynamics of the ecosystems. At the same time novel inexpensive sensors and analytical procedures will be developed, which are necessary for the analysis of contaminants in this area. The goals will be accomplished by combined efforts of all partners.
Biosphärengebiete sind einheitlich zu schützende und zu entwickelnde Gebiete, die 1. großräumig und für bestimmte Kulturlandschaften mit reicher Naturausstattung charakteristisch sind, 2. in wesentlichen Teilen die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets, im Übrigen überwiegend eines Landschaftsschutzgebiets erfüllen, 3. vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt, einschließlich Wild- und früherer Kulturformen wirtschaftlich genutzter oder nutzbarer Tier- und Pflanzenarten, dienen, 4. beispielhaft der Entwicklung und Erprobung von die Naturgüter besonders schonenden Wirtschaftsweisen dienen und 5. der Umweltbildung und -erziehung, der ökologischen Forschung und der langfristigen Umweltbeobachtung dienen. Die Biosphärengebiete werden auf der Grundlage von § 23 Absatz 2 des Naturschutzgesetzes (NatSchG) in Verbindung mit § 20 Absatz 2 Nummer 3, § 22 Absatz 1 und 2 sowie § 25 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ausgewiesen. Biosphärengebiete sind unter Berücksichtigung der durch die Großräumigkeit und Besiedlung gebotenen Ausnahmen in Kern-, Pflege- und Entwicklungszonen zu gliedern und zu entwickeln. Kernzonen werden wie Naturschutzgebiete, die übrigen Zonen überwiegend wie Landschaftsschutzgebiete geschützt. In Baden-Württemberg sind mit dem Biosphärengebiet Schwäbische Alb und dem Biosphärengebiet Schwarzwald zwei Biosphärengebiete ausgewiesen. Das Biosphärengebiet Schwäbische Alb ist seit dem 22.03.2008 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Jahr 2009. Das Biosphärengebiet Schwarzwald ist seit dem 01.02.2016 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Juni 2017. Dieses Datenangebot wurde mit Sorgfalt erstellt und gepflegt. Dennoch können Mängel, etwa in Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität, nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Origin | Count |
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Bund | 4059 |
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Kommune | 125 |
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Bildmaterial | 10 |
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Text | 1077 |
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License | Count |
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