Der BUND gewann einen Rechtsstreit gegen die Bayer CropScience Deutschland GmbH, eine Tochter der Bayer AG. Nach dem am 11. März 2015 verkündeten Urteil des Landgerichts Düsseldorf darf der BUND wieder ohne Einschränkung sagen, dass zwei von Bayer hergestellte Pestizidprodukte für Bienen gefährlich sind und es sich bei dem darauf abgebildeten Logo mit dem Aufdruck "nicht bienengefährlich" um eine Irreführung von Verbrauchern handelt. Der Pestizidhersteller Bayer Cropscience hatte eine einstweilige Verfügung gegen den BUND erwirkt. Der Grund: Der BUND veröffentlichte Anfang Dezember 2014 einen Einkaufscheck zum Verkauf von Pestiziden in Bau- und Gartenmärkten. Darin kritisierte er unter anderem zwei Produkte von Bayer Cropscience, die den Wirkstoff Thiacloprid enthalten.
Die US-Naturschutzbehörde Fish and Wildlife Service (USFWS ) sezte am 11. Januar 2017 zum ersten Mal eine Bienenart vom Festland auf die Liste der bedrohten Tiere. Die früher in Nordamerika weitverbreitete Rostbraungefleckte Hummel (Bombus affinis) verschwand inzwischen aus 87 Prozent ihres ursprünglichen Verbreitungsgebiets und droht auszusterben. Die von der USFWS verhängte Massnahme tritt im Februar 2017 in Kraft. Nach Angaben des USFWS war die Hummelart in den 90er Jahren noch in 28 Bundesstaaten weitverbreitet. Inzwischen sei sie nur noch in 13 Bundesstaaten und einer Provinz anzutreffen, und das auch nur in verstreuten Populationen. Nach Angaben von Experten sind diese Hummeln aber wichtig, weil sie für die Agrarwirtschaft wichtiges Gemüse und Früchte bestäuben. Für ihren massiven Rückgang sind verschiedene Faktoren verantwortlich, darunter der zunehmende Verlust des Lebensraums, Krankheiten und Parasiten, der Einsatz von Pestiziden, der Klimawandel sowie die extrem kleinen Hummel-Populationen. Ihre Auflistung als vom Aussterben bedrohte Tierart ermögliche es, rasch Partner und Mittel zu mobilisieren, um das Verschwinden der Hummelart zu stoppen, erklärte der für den Mittelwesten zuständige USFWS-Regionalleiter Tom Melius. 2016 hatten die USA bereits sieben Bienenarten aus Hawaii auf die Liste der bedrohten Tiere gesetzt.
Das Leutstettener Pferd und die Dunklen Bienen sind die gefährdeten Nutztierrassen des Jahres.
Die Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten stimmte am 29. April 2013 für ein vorübergehendes Verbot von drei für Bienen gefährlichen Pestiziden. Die drei Wirkstoffe Imidiacloprid und Clothianidin von Bayer und Thiamethoxam von Syngenta sollen beim Anbau von Mais, Sonnenblumen, Raps und Baumwolle zunächst für zwei Jahre vom Markt genommen werden.
Die Umweltorganisation Greenpeace hat Blumen und Zierpflanzen aus Gartencentern, Bau- und Supermärkten getestet. Für die Studie wurden in zehn europäischen Ländern 86 Proben von 35 Pflanzenarten genommen, darunter Hornveilchen, Vergissmeinnicht und Lavendel. In 79 Prozent der untersuchten Pflanzen steckten Stoffe, die Bienen gefährlich werden können. Die Laboranalysen ergaben, dass 98 Prozent der Blumen Rückstände von Pestiziden aufweisen. Die Studie stellt fest, dass sich daraus nicht ableiten lässt, wie stark Bienen durch diese Blumen belastet werden. Aber sie kommt zum Schluss, dass knapp die Hälfte der Proben Rückstände aus der Gruppe der umstrittenen Neonicotinoide – drei davon auch bekannt als Bienenkiller - enthalten: Das Gift Imidacloprid fand sich in 43 Prozent, Thiametoxam in 8 Prozent und Clothianidin in 7 Prozent der Blumen.
Pflanzenschutzmittel gefährden Feldvögel Der großflächige Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft gefährdet zunehmend Vögel auf Feldern. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA). Vor allem Rebhuhn und Feldlerche finden durch den Chemikalieneinsatz weniger Nahrung, weil mit den Schädlingen auch Futtertiere wie Schmetterlingsraupen und andere Insekten getötet werden. Herbizide beseitigen außerdem Wildkräuter auf den Äckern, von denen die Insekten leben. So wird die Nahrungskette nachhaltig gestört. Dabei wäre es möglich, die Artenvielfalt auf Äckern, Feldern und Wiesen zu schützen. Thomas Holzmann, derzeit amtierender Präsident des Umweltbundesamtes: „Wir brauchen einen Mindestanteil von Flächen, auf denen nicht gespritzt wird. Auf solchen Blühstreifen und Brachen fänden Feldvögel, Schmetterlinge, und Bienen dann genügend Nahrung.“ Vor allem bei Feldvogelarten, die für die Aufzucht ihrer Jungen auf den Feldern nach Insekten suchen, führt der Einsatz eines Insektenvernichtungsmittels während der Aufzucht oft zum Verhungern der Jungtiere und zur Gefährdung der Art. Bei Rebhuhn, Goldammer und Feldlerche sind solche indirekten Gefährdungen durch Pflanzenschutzmittel nach überwiegender wissenschaftlicher Auffassung weitgehend gesichert. Alle Vogelarten, die am Boden brüten, leiden zudem darunter, dass Getreide durch den Einsatz von Pilzbekämpfungsmitteln (Fungiziden) immer dichter angepflanzt werden kann. Den Vögeln bleibt so zu wenig Raum und Nahrung, um ihre Nachkommen aufzuziehen. Für die aktuelle Studie haben Forscher und Forscherinnen die Ergebnisse zahlreicher anderer Studien zur Gefährdung von Beständen ausgewertet, bei insgesamt 27 Vogel- und 22 Säugetierarten. Sie wollten wissen, welche Ursachen es für den an vielen Orten beobachteten Artenrückgang gibt. Da mit der intensiven Landwirtschaft ein generelles Verbot chemischer Pflanzenschutzmittel nicht vereinbar ist, sind Ausgleichsmaßnahmen notwendig: „Mit Blühstreifen, Brachflächen und unbehandelten Dünnsaaten lässt sich auch in der modernen, intensiven Landwirtschaft die Artenvielfalt auf den Äckern schützen. Vieles davon ist bereits Bestandteil von den Agrarumweltprogrammen der Bundesländer, wir haben also gute Praxiserfahrungen damit. Die negativen Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln lassen sich so deutlich mindern, ohne die Erträge zu gefährden.“, sagte Thomas Holzmann. Langfristig müsse die Abhängigkeit der Landwirtschaft von chemischen Pflanzenschutzmitteln ohnehin verringert werden. Das sei auch der klare Auftrag der EG-Rahmenrichtlinie zur nachhaltigen Verwendung von Pestiziden an die Mitgliedstaaten. „Der Ökolandbau zeigt schon heute, dass es möglich ist, weitgehend ohne chemische Pflanzenschutzmittel auszukommen. Bislang hat der Ökolandbau in Deutschland allerdings nur einen Flächenanteil von 6 Prozent – und verfehlt damit das Ziel der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie von mindestens 20 Prozent Ökolandbau. Hier kann und muss mehr passieren.“, so Thomas Holzmann. In Deutschland werden pro Jahr fast 100.000 Tonnen Pflanzenschutzmittel auf Äckern, Wiesen, Wein- und Obstkulturen eingesetzt. Die Mittel unterliegen einer strengen Zulassung, an der auch das UBA beteiligt ist. Pflanzenschutzmittel dürfen nur nach guter fachlicher Praxis angewendet werden und sich nicht unvertretbar auf die biologische Vielfalt auswirken. Im Zulassungsverfahren prüft das UBA umfassend die Umweltverträglichkeit eines Pflanzenschutzmittels und macht Vorschläge für ein Risikomanagement.
Ab dem 26. September 2015 muss die Effizienz von neuen Heizungen über ein Energielabel an der Anlage sichtbar sein. Dann können issen Hauseigentümer auf einen Blick sehen, ob ihre Heizung ihr Zuhause klimafreundlich wärmt. Heizanlagen mit zum Beispiel Solar- oder Geothermie, Biogas, Holz oder einer Wärmepumpe schneiden mit am besten ab“, sagt Dr. Hermann Falk, Geschäftsführer des Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE). Sie erreichen den Spitzenbereich A+ und A++; Heizkessel mit fossilen Brennstoffen hingegen nur die Klassen A bis G. 2019 wird die Klasse A+++ hinzukommen, die Klasse G entfällt. Ab 1. Januar 2016 gilt das neue Effizienzlabel auch für alte Heizgeräte. Die Energieverbrauchskennzeichnung ist geregelt in der EU-Verordnung (EU) Nr. 811/2013, die am 26. September 2015 in Kraft tritt. Sie gilt für Elektro-, Gas- und Ölheizkessel, Wärmepumpen und Blockheizkrafte sowie Warmwasserbereiter und Kombinationen verschiedener Heizgeräte. Für Biomassekessel greift die Regelung erst ab April 2017.
Die Kommission nahm m 24. Mai 2013 eine Maßnahme zur Beschränkung des Einsatzes von drei Pestiziden (Clothianidin, Imidacloprid und Thiametoxam) an, die zur Gruppe der Neonicotoiden gehören. Es wurde festgestellt, dass diese Pflanzenschutzmittel die europäische Population der Honigbienen gefährden. Die Beschränkung wird am 1. Dezember 2013 in Kraft treten und soll spätestens nach Ablauf von 2 Jahren überprüft werden. Die betreffenden Pestizide werden zur Behandlung von Pflanzen- und Getreidearten verwendet, die Bienen und andere bestäubende Insekten anziehen.
Am 16. Juli 2013 haben die Experten der Mitgliedstaaten auf ihrer Sitzung im Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit einen Vorschlag der Kommission zur Beschränkung der Verwendung von Fipronil gebilligt. Dieser Vorschlag folgt einer wissenschaftlichen Risikobewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)vom 27. Mai 2013, in der festgestellt wird, dass Saatgut, das mit Fipronil enthaltenden Pestiziden behandelt wurde, für die Honigbienenpopulation in Europa ein akutes Risiko darstellt. Die Maßnahmen : Beschränkung der Feldfrüchte, deren Saatgut mit Fipronil behandelt werden darf; Zulassungen dürfen erteilt werden für die Behandlung von Saatgut, das nur in Gewächshäusern ausgesät wird. Diese Ausnahmeregelung gilt allerdings nicht für Porree/Lauch, Schalotten, Zwiebeln und Kohlgemüse, die weiterhin im Freiland gesät werden dürfen, da sie vor der Blüte geerntet werden; die Behandlung von Mais- und Sonnenblumensaatgut ist nicht mehr zulässig; Überprüfung der Beschränkungen innerhalb von 2 Jahren durch die Kommission. Die Beschränkungen gelten dann ab dem 31. Dezember 2013.
Am 1. April 2016 nahm das neue Institut für Bienenschutz im Julius Kühn-Institut seine Arbeit auf. Honigbienen und Wildbienen zu schützen, ihre Lebens- und Ernährungsgrundlagen zu erhalten und zu verbessern sowie die Bienenvölker gesund und vital zu erhalten, sind wichtige Anliegen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und des zugehörigen Julius Kühn-Instituts (JKI). Das Institut für Bienenschutz ist in Braunschweig angesiedelt mit einer Außenstelle in Berlin, die vor allem für die genaue Analytik von Pflanzenschutzmitteln oder Wirkstoffen zuständig ist. Am Institut ist die Untersuchungsstelle für Bienenvergiftungen angesiedelt. Nach dem Pflanzenschutzgesetz (§ 57 Abs. 2 Nr.11) hat das JKI die Aufgabe, Bienen auf Schäden durch die Anwendung zugelassener Pflanzenschutzmittel zu untersuchen.
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