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Evaluierung des Kompetenzzentrum Ressourceneffizienz

Das Kompetenzzentrum Ressourceneffizienz (ZRE), seit seiner Gründung im Jahr 2009 umgesetzt durch die VDI Zentrum Ressourceneffizienz GmbH (VDI ZRE), hat zur Aufgabe, Informationen zum Thema Ressourceneffizienz in all seinen Facetten adressatengerecht aufzubereiten, verfügbar zu machen und zu verbreiten. Zielgruppen der Tätigkeiten des Kompetenzzentrums sind zum einen Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) des produzierenden Gewerbes und zum anderen Multiplikatoren und Intermediäre. Das ZRE wird vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) finanziert. Die Aufträge zur Umsetzung des Kompetenzzentrum werden in wettbewerblichen Vergabeverfahren vergeben. Im Zeitraum zwischen Juni 2021 bis Juni 2022 wurde die erste umfassende Evaluierung des ZRE durchgeführt. Im Rahmen dieser Evaluierung wurden die Relevanz, Umsetzung, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit des Kompetenzzentrums beleuchtet. Die Ergebnisse zu diesen Analyseschwerpunkten stützen sich auf verschiedene Erhebungen und Analysen, darunter Interviews mit ausgewählten Expertinnen und Experten, eine Onlinebefragung von Unternehmen sowie verschiedene Workshops mit Vertreterinnen und Vertretern des BMUV und des VDI ZRE sowie weiteren Stakeholdern. Aus den Ergebnissen wurden Handlungsoptionen zur Optimierung und Weiterentwicklung des ZRE abgeleitet. Dabei wurden auch Vorschläge unterbreitet, wie das historisch gewachsene Monitoring des Kompetenzzentrums verbessert werden kann. Ergänzend wurde ein Konzept für künftige Erfolgskontrollen des Kompetenzzentrums entwickelt. Die zentralen Ergebnisse der Evaluierung in den oben genannten Analyseschwerpunkten stellen sich wie folgt dar: - Relevanz - Das ZRE bildet ein breites Spektrum ressourceneffizienzrelevanter Themen ab. Dabei setzt es sowohl auf eine branchenübergreifende Ansprache von Unternehmen und Intermediären als auch auf branchenspezifische Formate. Mit seinen Angeboten wird bislang vor allem das produzierende Gewerbe umfänglich adressiert. Ausbaupotenzial ist hingegen mit Blick auf die Baubranche und das industrienahe Handwerk festzustellen. - Umsetzung - Die Angebote des ZRE sind insgesamt qualitativ hochwertig und passfähig zu den Bedarfen seiner Zielgruppen. Bei der "interessierten Zielgruppe", das heißt bei Unternehmen und Multiplikatoren, die sich bereits zuvor mit dem Thema Ressourceneffizienz auseinandergesetzt haben, ist das Kompetenzzentrum bereits gut bekannt. Die Sensibilisierung von Unternehmen, die sich bislang noch nicht vertieft mit dem Thema beschäftigt haben, ist hingegen herausfordernd. Bei der Umsetzung seiner Aktivitäten profitiert das ZRE von einer funktionalen internen Organisation und seiner Aufstellung als behördenexterne Stelle. Die Umsetzung dieser Aktivitäten in Form eines wiederkehrend neu zu vergebenden Auftrags bringt in der aktuellen Ausgestaltung allerdings auch Herausforderungen in Form von Personalengpässen zum Ende und zu Beginn von Auftragszeiträumen mit sich. - Wirksamkeit - Die Inanspruchnahme der Angebote des ZRE durch Unternehmen und Multiplikatoren hat einen direkten und indirekten Transfer von Wissen in die Wirtschaft zur Folge. Dieser Wissenstransfer wiederum trägt zur Umsetzung von betrieblichen Ressourceneffizienzmaßnahmen und zur Steigerung der betrieblichen Ressourceneffizienz bei. - Wirtschaftlichkeitsanalyse - Sowohl die Vollzugs- als auch die Maßnahmenwirtschaftlichkeit des ZRE können bejaht werden. Quelle: Forschungsbericht

Europäische Kommission stellt Strategie für den Ostseeraum vor

Die Europäische Kommission stellte am 10. Juni 2009 ihren Vorschlag für eine EU‑Strategie für den Ostseeraum vor. Die Strategie umfasst eine Mitteilung und einen Aktionsplan mit 80 Vorzeige­projekten, die zum Teil bereits angelaufen sind. Die vier Eckpfeiler der Strategie zielen darauf ab, diesen Teil Europas ökologisch nachhaltig (z. B. durch Abwasserbehandlung), wohlhabend (z. B. durch Innovation in kleinen und mittleren Unternehmen), zugänglich und attraktiv (z. B. durch bessere Verkehrsverbindungen) und sicher zu machen (z. B. durch besseres Notfallmanagement). Zum ersten Mal hat die EU eine derart umfangreiche Strategie auf Ebene einer „Makroregion“ entwickelt, die auch als Inspiration für ähnliche Ansätze im Mittelmeer oder im Donaubecken dienen könnte. Insbesondere ist die Strategie ein erster Schritt hin zur regionalen Umsetzung der integrierten Meerespolitik der EU. Zwischen 2007 und 2013 erhält der Ostseeraum mehr als 50 Mrd. EUR Investitions­hilfen aus der Kohäsionspolitik und anderen EU‑Quellen, so 27 Mrd. EUR für die Verbesserung der Zugänglichkeit, annähernd 10 Mrd. EUR für die Umwelt, 6,7 Mrd. EUR für die Wettbewerbsfähigkeit und 697 Mio. EUR für Sicherheit und Gefahrenabwehr.

Selection and use of chemicals in small and medium sized enterprises

The criteria for the sustainable selection and use of chemicals were developed by the Umweltbundesamt between 2008 and 2010 and reflect the current state of the expert discussion. They were compiled in a guide for small and medium sized enterprises (SME). These criteria and the systematic approach outlined in the guide were to be further tested and analysed within the scope of the current project using practical examples and reference experiences. Veröffentlicht in Texte | 10/2014.

BMU und KfW Entwicklungsbank geben Startschuss für globalen Klimaschutzfonds

Das Bundesumweltministerium (BMU) und die KfW Entwicklungsbank haben am 29. Juni 2010 im Rahmen der zweitägigen Konferenz "Klimaschutzfinanzierung in Entwicklungs- und Schwellenländern - Instrumente und Anreize für klimafreundliche Investitionen des Privatsektors" mit der Vertragsunterzeichnung in Berlin den Startschuss zum Aufbau eines innovativen Globalen Klimaschutzfonds gegeben. Der Fonds fördert kleine und mittlere Unternehmen sowie private Haushalte in Entwicklungs- und Schwellenländern, die in Energieeffizienz und erneuerbare Energien investieren. BMU und KfW Entwicklungsbank sagten zusammen Mittel in Höhe von über 100 Mio. US-Dollar für die Erstausstattung des Fonds zu. Weiter sollen Gelder von internationalen öffentlichen und privaten Investoren eingeworben werden.

Acht Jahre REACH – positive Bilanz, aber es bleibt viel zu tun

Fachleute aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung diskutieren auf REACH-Kongress Bundesumweltministerium (BMUB) und Umweltbundesamt (UBA) ziehen nach acht Jahren REACH eine positive Bilanz: „Die EU-Chemikalienverordnung REACH ist ein wichtiger Fortschritt hin zu einem besseren und nachhaltigen Umgang mit Chemikalien – in Europa und global. Gleichzeitig zeigt die Praxis, dass die Verordnung alle Akteure täglich aufs Neue fordert“, sagte UBA-Präsidentin Maria Krautzberger anlässlich der Eröffnung des deutschen REACH-Kongresses in Dessau-Roßlau mit 200 Fachleuten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung. Ein wichtiger Schwerpunkt der Arbeit des ⁠ UBA ⁠ zu ⁠ REACH ⁠ ist, besonders besorgniserregende Substanzen zu identifizieren: „Das ist wissenschaftlich wie organisatorisch außerordentlich komplex. Manchen geht es hier zu langsam, und doch: Die Liste besonders besorgniserregender Substanzen umfasst inzwischen 155, ab Mitte Dezember vermutlich 161 Stoffe. 18 Vorschläge davon gehen auf Arbeiten des Umweltbundesamtes zurück“, sagte Krautzberger. Für die ersten der besonders besorgniserregenden Stoffe ist schon die Zulassungspflicht nach REACH wirksam, unter anderem für vier Phthalate, die wegen ihrer fruchtschädigenden Wirkung gelistet wurden. Zulassungspflicht bedeutet, dass die Verwendung des Stoffes nur noch erlaubt ist, soweit die betreffende Anwendung von der EU-Kommission nach einem Zulassungsverfahren, in das alle Mitgliedstaaten involviert sind, explizit zugelassen ist. Unternehmen, die zulassungspflichtige Stoffe weiter einsetzen möchten, müssen in einem Zulassungsantrag die sichere Verwendung nachweisen oder zeigen, dass die beantragte Verwendung für die Gesellschaft insgesamt von Vorteil ist. In jedem Fall werden für die Zulassungen Überprüfungsfristen festgelegt, denn langfristig sollen alle zulassungspflichtigen Substanzen ersetzt werden, entweder durch geeignete Alternativstoffe oder mittels Alternativtechnologien, sofern diese wirtschaftlich und technisch tragfähig sind. Gerade kleine und mittlere Unternehmen fordern beim Zulassungsverfahren mehr Unterstützung durch die Behörden. „Um den Unternehmen eine größere Planungssicherheit zu geben, werden zukünftig die deutschen Behörden frühzeitig über ihre regulatorische Arbeitsplanung informieren. Im Gegenzug erhalten sie dann von den Firmen praktische Informationen zum Einsatz der Chemikalien, die für die Wahl der angemessenen Regelungsinstrumente wichtig sind. Insgesamt soll das Zulassungsverfahren transparenter und die Zulassungschancen für die Antragsteller vorhersehbarer werden“, so Bundesum-weltministerin Barbara Hendricks. In einem Schreiben mehrerer Mitgliedstaaten an die neue Europäische Kommission mit der Forderung nach ambitionierter Fortentwicklung der Chemikalienpolitik, das auch Ministerin Hendricks unterzeichnete, wurde dieses Thema ebenfalls adressiert. Ein wichtiges Anliegen von REACH ist die Transparenz, etwa über besorgniserregende Stoffe, die auch in Alltagsprodukten wie Textilien, Spielzeugen oder Haushaltsgeräten stecken können. Auf der Grundlage der ⁠ REACH-Verordnung ⁠ können sich Verbraucher erkundigen, ob Produkte solche Chemikalien enthalten. Durch ein Webangebot hat das UBA das Verfahren für alle Akteure vereinfacht – unter http://www.reach-info.de kann man eine Anfrage online stellen. Benötigt werden nur der Produktcode und die Kontaktdaten der Anfragenden. Händler, Hersteller und Importeure müssen dann innerhalb von 45 Tagen kostenlos darüber informieren, welche Stoffe der Kandidatenliste in einem ⁠ Erzeugnis ⁠ enthalten sind – unabhängig von einem möglichen Kauf.

Vorregistrierung für REACH läuft an

Umweltbundesamt unterstützt Unternehmen mit Tipps und Arbeitshilfen bei der REACH Umsetzung REACH, die EU-Chemikalienverordnung, startet in die nächste Runde: Die Vorregistrierung hat begonnen. REACH führt für alle Chemikalien, die in der EU auf dem Markt sind, eine Registrierungspflicht ein. Hersteller und Importeure von Chemikalien müssen diese bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) melden und deren Risiken für Mensch und Umwelt bewerten. Die Vorregistrierung ist eine Bestandsaufnahme, die Behörden und Unternehmen einen ܜberblick verschafft, welche Stoffe derzeit in Europa auf dem Markt sind. Sie ist eine unverbindliche Interessenbekundung der Unternehmen, welche Chemikalien sie weiter vermarkten wollen und deshalb innerhalb der nächsten 10 Jahre registrieren lassen müssten. „Für vorregistrierte Stoffe gelten Übergangsregeln bei der Registrierung. Ich rate gerade kleineren Unternehmen dies in Anspruch zu nehmen”, so Dr. Klaus Günter Steinhäuser, Leiter des Fachbereichs Chemikaliensicherheit im Umweltbundesamt (UBA). Die Vorregistrierung vereinfacht es verantwortlichen Unternehmen, ihre Pflichten nach REACH zu erfüllen und gibt ihnen mehr Zeit für die endgültige Registrierung. „Wer die Vorregistrierung verpasst, muss sofort registrieren. Die Stoffe gelten dann als neue Stoffe, egal wie lange sie bereits hergestellt werden”, erklärt Steinhäuser. Darum rät das UBA den Herstellern und Importeuren von Chemikalien in einem neuen UBA-Hintergrundpapier, zu entscheiden, wie ihr Stoffportfolio künftig aussehen soll und bis Dezember dieses Jahres bei der ECHA vorzuregistrieren. ⁠ REACH ⁠ fordert von den Herstellern und Importeuren, mit der Registrierung Informationen zu Wirkungen der Chemikalien auf Mensch und Umwelt einzureichen. Nach der Vorregistrierung wird die ECHA auswerten, welche Stoffe mehrere Unternehmen gleichzeitig herstellen und importieren. Ziel ist, die Unternehmen, die identische Chemikalien herstellen oder importieren, zu gemeinsamen Registrierungen zu motivieren und ähnliche Stoffe zu Gruppen zusammenzufassen. Das verhindert unnötige Tierversuche und spart Kosten, weil nicht mehrere Unternehmen Prüfungen parallel anstellen müssen. REACH eröffnet den Unternehmen somit die Chance, Prüfverfahren flexibler einzusetzen und effizienter zu gestalten. Das ⁠ UBA ⁠ hilft den verantwortlichen Unternehmen, gezielt auf bestimmte kritische Aspekte zu achten und die Prüfungen auf diese zu konzentrieren. Es gibt beispielsweise Verfahren, die ermöglichen aus der chemischen Struktur eines Stoffes bestimmte Eigenschaften, zum Beispiel giftige Wirkungen vorherzusagen. So lassen sich experimentelle Prüfungen gezielt auf kritische Aspekte ausrichten und andere Bereiche mit geringem Prüfaufwand oder ohne Prüfungen erledigen. „Wir wollen keine Listen abhaken, wir wollen die wirklich kritischen Stoffe identifizieren und deren Freisetzung begrenzen”, so Steinhäuser. Das UBA, die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und das Bundesinstitut für Risikobewertung unterstützen Unternehmen dabei, ihre Pflichten nach REACH zu erfüllen. Besondere Stolpersteine greift das UBA darüber hinaus in einem mehrjährigen Forschungsprojekt „REACH in der Praxis” auf. Gemeinsam mit den anderen Behörden entwickelt das UBA besonders für kleine und mittlere Unternehmen pragmatische Musterlösungen. Informationen und Orientierungshilfe für die Anwendung von REACH liefert der REACH-Helpdesk. Er ist die deutsche Auskunftsstelle für Hersteller, Importeure und Anwender von Chemikalien. Der REACH-Helpdesk unterstützt bei Fragen zur Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien. 11.06.2008

Unterstützung bei der Entwicklung, Verbreitung und Verankerung der Norm ISO 50005

Das Forschungsvorhaben zeichnet den bisherigen Weg der DIN-ISO 50005 für einen stufenweisen Einstieg von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in ein unternehmerisches Energiemanagementsystem (EnMS) nach, der auf Wunsch in einer Zertifizierung gemäß ISO 50001:2018 (ISO 50001) münden kann. Der Bericht analysiert die Möglichkeiten einer Einbindung und Integration der Norm in bestehende Gesetze und Rechtsvorschriften. Bedingt durch einen leichten Einstieg sowie den flexiblen Ansatz gehen Experten davon aus, dass die Einführung und Unterhaltung eines EnMS gemäß ISO 50005 zu erheblich geringeren Kosten im Vergleich zur ISO 50001 führen wird. Veröffentlicht in Texte | 02/2023.

Strengere Regelungen beim Handel mit Robbenprodukten

Am 8. September 2015 beschloss aas Plenum strengere Regeln für das EU-Verbot des Handels mit Robbenerzeugnissen. Die neuen Bestimmungen weiten das Verbot auf Erzeugnisse aus der Jagd für den Schutz der Fischbestände aus. Robbenerzeugnisse aus der Jagd, die von Inuit oder anderen indigenen Gemeinschaften betrieben wird, bleiben zugelassen. Das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten hatten sich bereits im Vorfeld auf die neue Regelung geeinigt. Die Europäische Union hat im Sinne des Tierschutzes im Jahr 2009 ein Verbot des Handels mit Robbenerzeugnissen beschlossen. Das "Komplettverbot" trat 2010 in Kraft, beinhaltete jedoch zwei Ausnahmen: Erzeugnisse aus der Jagd durch Inuit oder andere indigene Gemeinschaften ( IG-Ausnahme) und Erzeugnisse aus der Jagd, die zu dem alleinigen Zweck der nachhaltigen Bewirtschaftung der Meeresressourcen in kleinem Umfang und auf nicht gewinnorientierter Basis betrieben wird (BMR-Ausnahme). Nachdem Kanada und Norwegen das EU-Verbot bei der Welthandelsorganisation angefochten hatten, entschied diese im Juni 2014, dass das generelle Verbot durch moralische Bedenken hinsichtlich des Wohlergehens der Tiere gerechtfertigt sei, forderte jedoch eine Klarstellung zu den beiden Ausnahmen. Im Februar 2015 hat die EU-Kommission einen Vorschlag zur Änderung der derzeitigen Verordnung präsentiert, um die Entscheidungen und Empfehlungen der WTO umzusetzen. Die "IG-Ausnahme" wurde konkretisiert. Inuit dürfen Robbenerzeugnisse nur dann in der EU anbieten, wenn die Jagd traditionell von der Gemeinschaft betrieben wird und zum Lebensunterhalt der Gemeinschaft beiträgt. Die Jagd muss zudem in einer Weise betrieben werden, dass Schmerzen und andere Formen des Leidens der erlegten Tiere so weit wie möglich reduziert werden. Die "BMR-Ausnahme" wurde in ihrer Gesamtheit aus der Verordnung entfernt.

Weniger Schadstoffe aus Kamin- und Kachelöfen

Aktualisierte UBA-Broschüre "Heizen mit Holz&" informiert über neue gesetzliche Regelungen und schadstoffarmen Betrieb Winterabende am Kamin werden immer beliebter. Doch Kamine können auch gesundheitsschädliche Luftschadstoffe ausstoßen. Wer die wichtigsten Grundregeln beachtet und geprüfte Anlagen verwendet, kann Gesundheitsrisiken minimieren und einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Seit März 2010 gelten neue gesetzliche Regelungen, die dazu beitragen, beim Betreiben von Kamin- und Kachelöfen, Schadstoffe zu vermindern. In der umfassend überarbeiteten Broschüre des Umweltbundesamtes (⁠ UBA ⁠) „Heizen mit Holz - ein Ratgeber zum richtigen und sauberen Heizen“ sind Informationen über die neuen Regeln, aber auch zu einem schadstoffarmen Betrieb von Holzöfen oder kleinen Holzheizkesseln beschrieben. Mehrere Faktoren sind entscheidend für die Auswahl der Feuerungsanlage und deren richtigen Betrieb: Zum einen ist es die Brennstoffauswahl und deren Lagerung. Es darf nur trockenes, naturbelassenes Holz eingesetzt werden. Behandeltes sowie beschichtetes Holz gehört ebenso wenig in den Ofen wie etwa selbst hergestellte Papierbriketts. Die neu gefasste Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - kurz: 1.⁠ BImSchV ⁠ - enthält eine Liste der Brennstoffe, die in kleinen Anlagen zulässig sind und legt nun auch einen Grenzwert für den Feuchtegehalt des Holzes fest. Denn: die Verwendung feuchten Holzes senkt nicht nur den Wirkungsgrad der Anlage, auch die Schadstoffemissionen steigen. Zum anderen hat auch der Ofen oder der Heizkessel selbst einen entscheidenden Einfluss auf die Emissionen. Für Öfen, die nur einen Raum beheizen, gelten neue Grenzwerte für die Typprüfung. Diese, vom Hersteller zu veranlassende Prüfung findet statt, bevor die Anlagen auf den Markt kommen. Bei diesen Anlagen sind keine weiteren Messungen nach der Installation und Inbetriebnahme erforderlich. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten darauf achten, dass sie beim Kauf eine Bescheinigung über die Einhaltung der Anforderungen erhalten, die der Schornsteinfegerin oder dem Schornsteinfeger vorzulegen sind. Für Heizkessel, die ganze Wohnungen oder Häuser mit Wärme versorgen, gelten dagegen neue Grenzwerte, die Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger wiederkehrend überwachen. Qualmt der Schornstein, liegt dies nicht immer an der Anlage. Vor allem bei einfachen Geräten haben Betreiberinnen und Betreiber entscheidenden Einfluss auf die Schadstoffemissionen. Neben dem Brennstoff sind auch der Anheizvorgang, die Brennstoffmenge und die richtige Einstellung der Luftzufuhr entscheidend für einen schadstoffarmen Betrieb. Auch dazu gibt die Broschüre des UBA nützliche Hinweise. Der Ratgeber „Heizen mit Holz“ kann kostenfrei bestellt werden per Telefon (zum Ortstarif): 01888/305-3355, per Fax (zum Ortstarif): 01888/305-3356, E-Mail: uba [at] broschuerenversand [dot] de Die Broschüre steht hier auch zum kostenlosen Download zur Verfügung.

UBA bezieht erstes Null-Energie-Haus des Bundes

Ökologischer Modellbau soll sich selbst mit Energie versorgen Das Umweltbundesamt (UBA) bezieht heute sein neues, besonders umweltgerechtes Bürogebäude „Haus 2019“ in Berlin-Marienfelde. Das Ziel für den ökologischen Modellbau, in dem 31 Beschäftigte arbeiten werden, ist besonders hoch gesteckt: Das Haus soll sich als „Null-Energie-Haus“ komplett selbst mit Energie versorgen. Ein detailliertes ⁠ Monitoring ⁠ wird dies verfolgen. „In einem Jahr wissen wir, ob wir das anspruchsvolle Ziel erreicht haben, durch die Nutzung regenerativer Energien und hoher baulicher und technischer Standards eine ausgeglichene Energiebilanz vorzuweisen“, sagte Jochen Flasbarth, Präsident des ⁠ UBA ⁠ auf der Eröffnung. Er ist zuversichtlich, dass nach dem einjährigen Monitoring eine Erfolgsmeldung verkündet werden kann. „Erneuerbare Energien und Energieeffizienz im Gebäudesektor sind zentrale Bausteine der Energiewende. Die Anstrengungen zur Treibhausgassenkung bei Neubauten wie auch im Gebäudebestand müssen in Zukunft deutlich verstärkt werden. Der Neubau des UBA in Berlin-Marienfelde soll dazu ein deutliches Signal setzen“, so Flasbarth. Das Bürogebäude soll mindestens dem neuen EU-Standard für Niedrigstenergiehäuser, der für öffentliche Gebäude ab 2019 gilt, entsprechen. Anfang September beziehen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des UBA nach einer Bauzeit von 20 Monaten die neuen Büroräume im „Haus 2019“ – das erste Null-Energie-Haus des Bundes. Während das Errichten des Gebäudes dank der Holztafelbauweise nur wenige Wochen beanspruchte, stellten der Innenausbau und die technische Gebäudeausrüstung eine besondere Herausforderung dar. Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Projekts war die Qualität der Bauausführung: Die Prüfung der Luftdichtheit der Gebäudehülle unterbietet sogar die höchsten Anforderungen. Gleiches gilt für die Luftqualität in den Büroräumen. Am Gebäude selbst soll in der Bilanz eines Jahres so viel Energie erzeugt werden, wie das Gebäude im Betrieb benötigt. Die Versorgung erfolgt ausschließlich mit regenerativen Energien: durch Photovoltaik und eine Wärmepumpe, die den Energiegehalt des für betriebliche Zwecke geförderten Grundwassers nutzt. Auf der Verbrauchsseite wurden alle technischen Anlagen und Arbeitsmittel nach höchsten Effizienzstandards ausgewählt. Die hohen energetischen Anforderungen sollen aber nicht auf Kosten des Nutzerkomforts gehen. In der ersten Nutzungsphase werden deshalb die Einstellungen der Gebäudeautomation mit den realen Bedingungen und dem konkreten Verhalten der Nutzer und Nutzerinnen abgeglichen. Dadurch soll der Anlagenbetrieb sowohl optimiert als auch nutzergerecht gestaltet und eine ausgeglichene Energiebilanz erreicht werden. Der Betrieb läuft in enger Abstimmung mit der Eigentümerin, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (⁠ BImA ⁠). Der Name „Haus 2019“ bezieht sich auf die Richtlinie der EU zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Diese sieht einen Standard für Niedrigstenergiegebäude vor, sogenannte Null-Energie-Häuser. Für Gebäude öffentlicher Institutionen gilt dieser Standard bereits ab 2019, für alle anderen ab 2021. Das Umweltbundesamt geht mit gutem Beispiel voran und verlangt für seine Neubauten diesen Standard bereits jetzt.

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