Gemäß § 22 der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. BImSchV) sind Anlagenbetreiber verpflichtet jährlich einen Emissionsbericht gegenüber der zuständigen Umweltschutzbehörde abzugeben. Der Emissionsbericht beinhaltet die Emissionen an Schwefeloxiden (SOx), Stickstoffoxiden (NOx) und Gesamtstaub jeder einzelnen Anlage, die eine Feuerungswärmeleistung von mind. 50 Megawatt aufweist. Die Erfassung und Abgabe der Emissionsberichte erfolgt in elektronischer Form über die Webanwendung „BUBE-Online“ (Betriebliche Umweltdaten Bericht Erstattung). Das LANUK erhält den Gesamtdatensatz der Berichte für NRW und übermittelt diesen an das Umweltbundesamt (UBA). Die Berichtsdaten der Großfeuerungsanlagen (GFA) gemäß der 13. BImSchV veröffentlicht das UBA auf der Webseite https://thru.de. Dieser Datensatz umfasst folgende Angaben der Emissionsberichte nach §22 der 17. BImSchV, beginnend mit dem Berichtsjahr 2016: zuständige Umweltschutzbehörde; Name, Adresse und Koordinaten der Betriebsstätte; Bezeichnung der Anlage bzw. des Anlagenteils, sowie die Feuerungsanlagenart; Jahresgesamtemissionen und Ermittlungsart von Schwefeloxiden, Stickstoffoxiden und Gesamtstaub, berichtete Fehlanzeige (eine Fehlanzeige wird angegeben, wenn kein Betrieb der Anlage bzw. des Anlagenteils im Berichtsjahr vorlag).
Gemäß §27 BImSchG in Verbindung mit der 11. BImSchV sind Betreiber bestimmter genehmigungsbedürftiger Anlagen verpflichtet gegenüber der zuständigen Umweltschutzbehörde alle 4 Jahre die von diesen Anlagen ausgehenden Luftemissionen zu erklären. Die Erfassung und Abgabe der Emissionserklärungen erfolgt in elektronischer Form über die Webanwendung „BUBE-Online“ (Betriebliche Umweltdaten Bericht Erstattung). Das LANUK erhält den Gesamtdatensatz der Emissionserklärungen für NRW. Die erklärten Luftemissionen sind neben dem Open Data Portal im Online-Emissionskataster Luft NRW im Kartenformat veröffentlicht. Dieser Datensatz umfasst folgende Angaben der Emissionserklärungen nach 11. BImSchV, beginnend mit dem Berichtsjahr 2012: zuständige Umweltschutzbehörde; Name, Adresse und Koordinaten der Betriebsstätte; 4. BImSchV-Nummer der genehmigungsbedürftigen Anlage bzw. des Anlagenteils; Nummer, Bezeichnung, Jahresfracht des emittierten Luftschadstoffes ggf. mit Angabe der Feinstaubemission (PM10 und PM 2,5). Daten von landwirtschaftlichen Anlagen, die nach den 4. BImSchV Nr. 7.1.X genehmigt wurden, sind nicht im Datensatz enthalten.
Lärmkartierung Bremerhaven - 4. Stufe: Strategische Lärmkarten Industrie und Gewerbe Im Schallimmissionsplan werden der Tag-Abend-Nacht-Lärmindex (LDEN) sowie der Nacht-Lärmindex (LNight) dargestellt. Die graphische Darstellung erfolgt in Isophonenbändern mit Klassenbreiten (5 dB) und Farben nach DIN 45682. Untersucht wurden Gewerbe- und Industriegelände gemäß Anlage 1 RL 2010/75/EU, einschließlich Häfen. Die Emissionsdaten stammen aus Messdaten, Genehmigungsdaten oder es wurden typische flächenbezogene Schallleistungspegel (Gebiets- oder Betriebskategorie) angesetzt.
Lärmkartierung Bremerhaven - 4. Stufe: Strategische Lärmkarten Straßenverkehr Im Schallimmissionsplan werden der Tag-Abend-Nacht-Lärmindex (LDEN) sowie der Nacht-Lärmindex (LNight) dargestellt. Die graphische Darstellung erfolgt in Isophonenbändern mit Klassenbreiten (5 dB) und Farben nach DIN 45682. Untersucht wurden alle Straßen mit einer Verkehrsbelastung > 1.000 Kfz/d.
Lärmkartierung Bremerhaven - 4. Stufe: Strategische Lärmkarten Schienenverkehr Im Schallimmissionsplan werden der Tag-Abend-Nacht-Lärmindex (LDEN) sowie der Nacht-Lärmindex (LNight) dargestellt. Die graphische Darstellung erfolgt in Isophonenbändern mit Klassenbreiten (5 dB) und Farben nach DIN 45682. Untersucht wurde das Schienennetz der nichtbundeseigenen Eisenbahnen inkl. Rangier- und Umschlagsbahnhöfen.
Die Lärmkartierung dient zur Bestandsaufnahme des Umgebungslärms und als Grundlage für die Lärmaktionsplanung. Für die durchgeführte dritte Stufe der Lärmkartierung waren grundsätzlich die gleichen Quellen wie in der dritten Stufe zu betrachten. Sämtliche Eingangsdaten wurden auf Aktualität überprüft. So wurde zur Ermittlung des Straßenverkehrslärms ein neues Verkehrsmodell erstellt. Die Daten sind auch in Kartenform auf der Webseite der Stadt Bremerhaven veröffentlicht.
Für Berechnungen zum Straßenverkehrslärm nach nationalem Recht werden bisher die "Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - RLS-90" angewandt. Diese werden am 01.03.2021 mit Änderung der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) durch die am 31.10.2019 im Verkehrsblatt bekanntgegebenen "Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen "RLS-19" abgelöst. Die Berechnungen nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie erfolgten dagegen bis Ende 2018 nach der "Vorläufige[n] Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen - VBUS", die am 31.12.2018 durch die "Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen (Straßen, Schienenwege, Industrie und Gewerbe) - BUB" ersetzt wurde. Derzeit werden in Deutschland somit die Berechnungsergebnisse von drei, demnächst sogar vier verschiedenen Berechnungsvorschriften zum Straßenverkehr verglichen. Dies macht es erforderlich, die Unterschiede der Berechnungsverfahren und deren Auswirkungen auf die Ergebnisse genau zu kennen. Im Rahmen dieses Projektes sind daher die Unterschiede der einzelnen Berechnungsterme zwischen den vier genannten Berechnungsvorschriften herausgearbeitet und deren individuelle Auswirkungen verglichen worden. Darauf aufbauend wurden die Auswirkungen der schallquellen- und ausbreitungsbezogenen Änderungen auf die Immissionspegel durch Modellrechnungen zu einzelnen Ausbreitungsparametern herausgearbeitet. Die Auswirkungen von nationalen Standardwerten für einzelne Parameter sind dabei in die Bewertung einbezogen worden. Quelle: Forschungsbericht
Berichterstattung Großfeuerungsanlagen (13. und 17. BImSchV)
Berichterstattung PRTR-Bereich Luftschadstoffe