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Stand der Technik

Das Infosystem Stand der Technik/BVT (STATE) dient der Bereitstellung von Informationen zu Fragen des Standes der Technik oder best verfügbaren Technik. Diese werden gegliedert nach den Ziffern der 4. BImSchV bzw. anderen Immissionsschutzrechtlichen Verordnungen angeboten.

REFOPLAN 2025 - Ressortforschungsplan 2025, Innovative/nachhaltige Techniken: Festlegung von besten verfügbaren Techniken für Deponien in Europa; Begleitvorhaben für die deutsche Beteiligung am Sevilla-Prozess

Das Vorhaben unterstützt die Erarbeitung des BVT-Merkblattes 'Deponie' (LAN BREF), welche durch die Europäische Kommission in Zusammenarbeit mit der Technical Working Group (TWG) erfolgt. Die daraus resultierenden BVT-Schlussfolgerungen enthalten verbindliche Anforderungen für die Genehmigung von Industrieanlagen. Die Mitarbeit des UBA als deutsche Delegationsleitung in der TWG ist wichtig, da Deutschland über einen hohen technischen Standard im Deponiebereich verfügt und durch strengere Annahmekriterien rund 93¿% der Methanemissionen seit 1990 reduzieren konnte. Der Erarbeitungsprozess des LAN BREF hat bereits begonnen. Durch gezielte Recherche, Aufbereitung und Zusammenfassung vorhandener Literatur soll das Vorhaben die Arbeit des UBA im Sevilla-Prozess unterstützen. Es ermöglicht eine fristgerechte, fachlich fundierte Datenerhebung und -auswertung für rund 550 Deponien in Deutschland. Zusätzlich sollen technische Papiere und Beispiele für eine ressourcenschonende, emissionsarme Abfallablagerung erarbeitet und in den Sevilla-Prozess eingebracht werden. Der Auftragnehmer übernimmt im Begleitvorhaben folgende Aufgaben: a) Zuarbeit zu UBA-Positionspapieren b) Recherche und Zusammenstellung von Informationen zu verschiedenen Themen c) Unterstützung bei der Datenerhebung und -auswertung im Rahmen des Sevilla Prozesses d) Organisation von Anlagenbesuchen in Deutschland e) Mitarbeit in der Technical Working Group (TWG) und den europäischen Unterarbeitsgruppen f) Unterstützung bei der Zusammenarbeit mit d. nationalen und erweiterten nationalen Expertengruppe: Übernahme der organisatorischen Vorbereitung und Protokollierung von Sitzungen, Unterstützung bei der fachlichen Vor- und Nachbereitung von Sitzungen g) Koordinierung der Abstimmung von Stellungnahmen zu Entwürfen des Sevilla-Büros

Innovative/nachhaltige Techniken: Festlegung von besten verfügbaren Techniken in Europa: TV 1 Überarbeitung des BVT-Merkblattes Herstellung von anorganischen Grundchemikalien

Das Vorhaben unterstützt die Überarbeitung des BVT-Merkblattes 'Large Volume Inorganic Chemicals (LVIC BREF)', welche unter der Industrieemissions-Richtlinie (IED) erfolgt. Gemäß Art. 13 der IED findet ein EU-weiter Informationsaustausch (Sevilla-Prozess) über die 'Besten verfügbaren Techniken' (BVT) statt. Die daraus resultierenden BVT-Schlussfolgerungen enthalten verbindliche Anforderungen für die Genehmigung von Industrieanlagen. Eine große Relevanz für eine intensive Mitarbeit am Sevilla Prozess besteht darin, dass Deutschland die größte Chemie-Nation in Europa darstellt. Der Beginn der Überarbeitung des BVT-Merkblattes 'Large Volume Inorganic Chemicals' (LVIC) ist für das Jahr 2021 vorgesehen. Für die Revision des BVT-Merkblattes 'LVIC' sollen begleitend technische Papiere und Beispiele für ressourcenschonende und emissionsarme Herstellungsverfahren erstellt werden. Diese Zuarbeiten gilt es effektiv in den Sevilla-Prozess einzubringen. Zudem dient das vorliegende Vorhaben neben fachlichen Unterstützung des Umweltbundesamtes im Sevilla Prozess, sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene.

Innovative Techniken: Teilvorhaben 1 - Stand der Emissionsminderungstechnik bei Abfallbehandlungsanlagen unter besonderer Berücksichtigung klimarelevanter Abgasparameter

Die in Deutschland betriebenen Abfallbehandlungsanlagen emittieren neben den klassischen Schadstoffen auch klimarelevante Gase wie Lachgas (N2O), Methan (CH4) und fossiles Kohlendioxid (CO2). Diese Abgasparameter werden von nationalen und internationalen Berichtspflichten erfasst, beruhen allerdings zum großen Teil auf veralteten bzw. insbesondere für die Parameter Lachgas und Methan auf sehr eingeschränkten Datenbasen. Mit dem Vorhaben soll der aktuelle Stand der Emissionsminderungstechnik bei Abfallbehandlungsanlagen (Verbrennungs-anlagen für Hausmüll, Klärschlamm, Sonderabfälle und Altholz sowie Bioabfallvergärungsanlagen) eruiert werden und validierte Messdaten zu CH4, N2O und CO2 sowie ggf. weiteren relevanten Abgasparametern an repräsentativen Abfallbehandlungsanlagen zur Ableitung spezifischer Emissionsfaktoren ermittelt werden. Im Hinblick auf den Parameter Lachgas, der im Rahmen der Novellierung des BVT-Merkblattes Abfallverbrennung künftig mit einer Monitoringpflicht insbesondere für Klärschlammverbrennungsanlagen versehen ist, sollen zusätzlich geeignete Maßnahmen zur Emissionsminderung bei Wirbelschichtanlagen aufgezeigt werden. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund des im Zuge der novellierten Klärschlammverordnung zu erwartendenen Ausbaus der thermischen Klärschlammbehandlung von Bedeutung. Zur Schließung von Kenntnislücken sollen darüber hinaus Emissionsmessungen an ausgewählten Anlagen zu relevanten POP (z.B. TBBPA) durchgeführt und untersucht werden, inwieweit diese Verbindungen bei der thermischen Abfallbehandlung vollständig zerstört werden können.

Stand der Technik der Abfallablagerung auf Deponien in Deutschland und deren Beitrag zum Klimaschutz zur Vorbereitung der Arbeiten für ein BVT-Merkblatt Deponien

Seit 2025 läuft der Erarbeitungsprozess eines europäischen Merkblattes zu den besten verfügbaren Techniken für Deponien (BVT-Merkblatt). Aus den BVT-Schlussfolgerungen werden sich künftig neue Anforderungen an Deponien ergeben. Im vorliegenden Bericht ist der Stand der Technik von Deponien in Deutschland zusammengefasst. Diese Bestandsaufnahme dient dem Umweltbundesamt zur Mitgestaltung des europäischen BVT-Prozesses.Im Arbeitspaket 4 werden darüber hinaus Hinweise zur Berechnung der Deponiegasemissionen gegeben. Derartige Berechnungen werden in Deutschland durch den Bundeseinheitlichen Qualitätsstandard „Deponiegas“ (BQS 10-1) gefordert. Ziel ist es, die methodischen Grundlagen hierfür zu vereinheitlichen.

Genehmigungsbedürftige Anlagen

Genehmigungsbescheide der im förmlichen Verfahren zu genehmigenden Anlagen (Anlagen der Verfahrensart G aus dem Anhang 1 der 4. BImSchV). Genehmigungsbedürftige Anlagen, die im Anhang 1 der 4. BImSchV in der Spalte d mit einem G gekennzeichnet sind. D.h. Anlagen, die im förmlichen Verfahren (Anlagen der Verfahrensart E und G aus dem Anhang 1 der 4. BImSchV) zu genehmigen sind. Dargestellt werden momentan nur Anlagen im Zuständigkeitsbereich der Gewerbeaufsicht (keine Darstellung der Anlagen im Zuständigkeitsbereich des LBEG und der unteren Immissionsschutzbehörden). im förmlichen Verfahren zu genehmigenden Anlagen (Anlagen der Verfahrensart E und G aus dem Anhang 1 der 4. BImSchV). In Artikel 24 der IE-Richtlinie wurden Regelungen über den Zugang zu Informationen und Beteiligung der Öffentlichkeit am Genehmigungsverfahren getroffen. Diese Regelungen wurden bei der Umsetzung der IE-Richtlinie in nationales Recht in einem Artikelgesetz berücksichtigt, durch das auch das BImSchG entsprechend geändert wurde. Seither sind der Genehmigungsbescheid sowie die Bezeichnung des für die betreffende Anlage maßgeblichen BVT-Merkblatts für Anlagen nach der Industrie-Emissionsrichtlinie im Internet öffentlich bekannt zu machen. Niedersachsen geht in dieser Kartendarstellung etwas weiter und veröffentlicht hier die Genehmigungsbescheide aller im förmlichen Verfahren zu genehmigenden Vorhaben (Anlagen der Verfahrensart G aus dem Anhang 1 der 4. BImSchV). Eingestellt ist immer der aktuelle Genehmigungsbescheid, der durch einen Nachfolgenden entsprechend abgelöst würde. Eine Genehmigungshistorie ist hier nicht vorgesehen. Sichtbar in der interaktiven Kartendarstellung sind bereits alle genehmigungsbedürftigen Anlagen der Verfahrensart G. Eingestellt werden die aktuellen Genehmigungsbescheide seit Dezember 2014. Die Daten werden täglich aktualisiert.

Beste Verfügbare Technik

"Beste verfügbare Techniken (BVT)" kennzeichnen den effizientesten und fortschrittlichsten Entwicklungsstand der Tätigkeiten und entsprechenden Betriebsmethoden, der spezielle Techniken als praktisch geeignet erscheinen lässt, grundsätzlich als Grundlage für die Emissionsgrenzwerte zu dienen, um Emissionen in und Auswirkungen auf die gesamte Umwelt allgemein zu vermeiden oder, wenn dies nicht möglich ist, zu vermindern. "Techniken" sowohl die angewandte Technologie als auch die Art und Weise, wie die Anlage geplant, gebaut, gewartet, betrieben und stillgelegt wird; "verfügbar" die Techniken, die in einem Maßstab entwickelt sind, der unter Berücksichtigung des Kosten/Nutzen-Verhältnisses die Anwendung unter in dem betreffenden industriellen Sektor wirtschaftlich und technisch vertretbaren Verhältnissen ermöglicht, gleich, ob diese Techniken innerhalb des betreffenden Mitgliedstaats verwendet oder hergestellt werden, sofern sie zu vertretbaren Bedingungen für den Betreiber zugänglich sind; "beste" die Techniken, die am wirksamsten zur Erreichung eines allgemein hohen Schutzniveaus für die Umwelt insgesamt sind. Für Industrieanlagen, die dem Geltungsbereich der europäischen Industrieemissionsrichtlinie ( IE-Richtlinie 2010/75/EU unterliegen, werden im Rahmen eines Informationsaustausches (Sevilla-Prozess) BVT-Merkblätter erarbeitet. Eine Überarbeitung der Merkblätter erfolgt etwa alle zehn Jahre. Aus den branchenspezifischen BVT-Merkblättern werden BVT-Schlussfolgerungen abgeleitet, die durch einen Durchführungsbeschluss einen verbindlichen Status erlangen. Die in den BVT-Schlussfolgerungen enthaltenen Emissionsbandbreiten sowie die dazugehörigen Emissionsminderungstechniken sind verbindlich in allen EU-Mitgliedsstaaten anzuwenden. Für neue Anlagen gelten die Anforderungen unmittelbar nach Veröffentlichung im europäischen Amtsblatt, während bestehende Anlagen eine Frist von vier Jahren haben. Aktuelles und weitere Informationen Download der BVT Merkblätter

Stand der Technik der Abfallablagerung auf Deponien in Deutschland und deren Beitrag zum Klimaschutz zur Vorbereitung der Arbeiten für ein BVT-Merkblatt Deponien

Seit 2025 läuft der Erarbeitungsprozess eines europäischen Merkblattes zu den besten verfügbaren Techniken für Deponien (BVT-Merkblatt). Aus den BVT-Schlussfolgerungen werden sich künftig neue Anforderungen an Deponien ergeben. Im vorliegenden Bericht ist der Stand der Technik von Deponien in Deutschland zusammengefasst. Diese Bestandsaufnahme dient dem Umweltbundesamt zur Mitgestaltung des europäischen BVT-Prozesses. Im Arbeitspaket 4 werden darüber hinaus Hinweise zur Berechnung der Deponiegasemissionen gegeben. Derartige Berechnungen werden in Deutschland durch den Bundeseinheitlichen Qualitätsstandard „Deponiegas“ (BQS 10-1) gefordert. Ziel ist es, die methodischen Grundlagen hierfür zu vereinheitlichen. Veröffentlicht in Texte | 38/2026.

Innovative/nachhaltige Techniken: Teilvorhaben 1: Stand der Technik der Abfallablagerung auf Deponien in Deutschland und deren Beitrag zum Klimaschutz zur Vorbereitung der Arbeiten für ein BVT-Merkblatt Deponien

Gemäß Art. 13 der Industrieemissions-Richtlinie (IE-Richtlinie) findet ein EU-weiter Informationsaustausch (Sevilla-Prozess) über die 'Besten verfügbaren Techniken' (BVT) statt. Die daraus resultierenden BVT-Schlussfolgerungen enthalten verbindliche Anforderungen für die Genehmigung von Industrieanlagen und gleichen somit die Umweltstandards in Europa an. Das Umweltbundesamt entwickelt und vertritt die deutsche Position. Kontinuierlich werden die BVT-Merkblätter weiterentwickelt und nach 8-10 Jahre dauernden Zyklen revidiert. Für das Jahr 2022 sind Arbeiten an BVT-Merkblättern zur Grundstoffindustrie geplant, aber auch die Betrachtung von branchenübergreifenden Fragestellungen wie Energieeffizienz, industrielle Kühlsysteme und Dekarbonisierung. Der hier beschriebene Projektvorschlag soll als Globalvorhaben ein Teilvorhaben zur Grundstoffindustrie und ein Teilvorhaben zu branchenübergreifenden Fragestellungen insbesondere für das BVT-Merkblatt industrielle Kühlsysteme vereinen.

Erstmalige Umsetzung eines Sondersortenstrangs zum Recycling von schwer auflösbaren Faserstoffen für die Herstellung von hochweißen Büropapieren

Die Steinbeis Papier GmbH ist ein Unternehmen der Steinbeis Holding. Das Portfolio besteht dabei aus hochwertigen Druck-, Kopier- und Digitaldruckpapieren, sowie neuerdings auch aus nassfesten Etikettenpapieren auf 100 Prozent Recyclingbasis. Die verfügbaren Altpapiersorten, welche für die Herstellung hochweißer Recyclingpapiere geeignet sind, werden immer knapper, sodass, um auch langfristig den Einsatz von Frischfasern zu vermeiden, alternative Verfahrenskonzepte und neue Altpapierrohstoffquellen erforderlich werden. Gute Rohstoffquellen stellen hierfür Papiere mit einer Beschichtung, hochnassfeste Papiere, Getränkekartons, Affichen- bzw. Plakatpapiere, Etiketten, Banknoten und Fotopapiere dar, welche sich jedoch nicht oder nur sehr schwer in konventionellen Systemen auflösen lassen. Ziel des Projektes war die Errichtung einer Aufbereitungsanlage für bisher in konventionellen Anlagen nicht auflösbare Altpapiere für die Herstellung von hochweißen Papieren. Damit sollen 30.000 Tonnen Altpapier im grafischen Papierkreislauf gehalten werden. Es sollte ein System entwickelt werden, welches es ermöglicht, die Auflösebedingungen optimal an unterschiedlichste Rohstoffe anzupassen. Durch die individuelle Behandlung der Rohstoffe sollte gewährleistet werden, dass für jede der AP-Sorten der minimal notwendige Energie-, Wasser und Chemikalieneinsatz erfolgt. Für den Sondersortenaufbereitungsstrang wurde ein umfangreiches Kennzahlenerfassungssystem mit dazugehöriger Sensorik aufgebaut, das sowohl Energie-, Wasser- und Chemikalienverbrauch berücksichtigt. Zu nennen sei an dieser Stelle die Einbindung von zahlreichen Energie-, pH-, Stoffdichte-, Weißgrad- und Temperaturmessungen, um die Auflösevorgänge zu überwachen und optimal einstellen zu können. Der Energiebedarf und die Abwasserbelastung sind für die Aufbereitung von schwerauflösbaren Altpapieren durch die optimale Steuerung der Technik im Vergleich zu den Standardaltpapiersorten gleichgeblieben. Gegenüber dem Einsatz von Frischfasern kann durch die Verwertung von 30.000 Tonnen an Sonderaltpapiersorten eine Energieeinsparung in Höhe von 87.900 Megawattstunden, eine C0 2 -Einsparung von 4.470 Tonnen sowie eine Einsparung an Frischwasser in Höhe von 1.200.000 Kubikmetern und eine Verringerung der CSB-Fracht und damit der Abwasserbelastung um jährlich ca. 360 Tonnen im Jahr erzielt werden. Sehr positiv ist auch, dass durch den Einsatz des Sondersortenstrangs keine erhöhten Einträge an unerwünschten Stoffen in die Umwelt stattfinden werden, als es bei der Nutzung von konventionellem Altpapier der Fall ist. Das Vorhaben konnte verdeutlichen, dass bislang ungenutzte schwer auflösbare Altpapiere durch innovative Technik in Kombination mit einer neuen Prozessführung zu umweltfreundlichen hochweißen Papieren recycelt werden können. Die entwickelte Technologie ist nachrüstbar. Die Übertragbarkeit der Technik ist deshalb grundsätzlich gegeben. Die potenzielle Marktmenge in Deutschland beläuft sich auf ca. 160.000 Tonnen. Die Technik ist zudem geeignet in die Revision des BVT-Merkblattes für die Zellstoff- und Papierindustrie als eine neue beste verfügbare Technik (BVT) für die Altpapieraufbereitung für Recyclingpapierfabriken einzufließen und damit auch Europa- und weltweit wegweisend zu werden. Branche: Papier und Pappe Umweltbereich: Ressourcen Fördernehmer: Steinbeis Papier GmbH Bundesland: Schleswig-Holstein Laufzeit: 2022 - 2023 Status: Abgeschlossen

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