Das Infosystem Stand der Technik/BVT (STATE) dient der Bereitstellung von Informationen zu Fragen des Standes der Technik oder best verfügbaren Technik. Diese werden gegliedert nach den Ziffern der 4. BImSchV bzw. anderen Immissionsschutzrechtlichen Verordnungen angeboten.
Das Projekt "Innovative/nachhaltige Techniken: Teilvorhaben 1: Stand der Technik der Abfallablagerung auf Deponien in Deutschland und deren Beitrag zum Klimaschutz zur Vorbereitung der Arbeiten für ein BVT-Merkblatt Deponien" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Ingenieurbüro für Abfallwirtschaft, Prof. R. Stegmann und Partner.Gemäß Art. 13 der Industrieemissions-Richtlinie (IE-Richtlinie) findet ein EU-weiter Informationsaustausch (Sevilla-Prozess) über die 'Besten verfügbaren Techniken' (BVT) statt. Die daraus resultierenden BVT-Schlussfolgerungen enthalten verbindliche Anforderungen für die Genehmigung von Industrieanlagen und gleichen somit die Umweltstandards in Europa an. Das Umweltbundesamt entwickelt und vertritt die deutsche Position. Kontinuierlich werden die BVT-Merkblätter weiterentwickelt und nach 8-10 Jahre dauernden Zyklen revidiert. Für das Jahr 2022 sind Arbeiten an BVT-Merkblättern zur Grundstoffindustrie geplant, aber auch die Betrachtung von branchenübergreifenden Fragestellungen wie Energieeffizienz, industrielle Kühlsysteme und Dekarbonisierung. Der hier beschriebene Projektvorschlag soll als Globalvorhaben ein Teilvorhaben zur Grundstoffindustrie und ein Teilvorhaben zu branchenübergreifenden Fragestellungen insbesondere für das BVT-Merkblatt industrielle Kühlsysteme vereinen.
Die Fa. Huhtamaki Foodservice Germany Operations GmbH & Co. KG betreibt am Standort Alf/Mosel Produktionslinien zur Herstellung von Lebensmittelverpackungen aus konventionellen und biobasierten Kunststoffen sowie auf Basis von Papierfasern. Sie hat nun die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur "Änderung der Anlage zur Herstellung von Papier, Karton und Pappe - Errichtung u. Inbetriebnahme neuer Produktionslinien inkl. Pulp-System im Bereich Fiber 2 sowie Durchführung einzelner weiterer Änderungsmaßnahmen" beantragt. Es ist beabsichtigt, in Alf zukünftig nur noch Lebensmittelverpackungen aus Papier herzustellen. Die noch vorhandenen Linien zur Herstellung von Lebensmittelverpackungen auf Kunststoffbasis sollen entfallen. So ist geplant weitere Fiber-Deckelanlagen mit Pulp-System (CCS2 – analog Bestand) aufzubauen (Gebäude X/W - Bereich Fiber 2). Der Bereich Fiber 2 gliedert sich zukünftig in die Bereiche Fiber 2a (bestehende Produktionslinien mit Pulp-System CCS3) und Fiber 2b (geplante Produktionslinien mit Pulp-System CCS2). Die bisher genehmigte Kapazität der Anlage wird durch die Änderung nicht überschritten. Dieses Änderungsvorhaben bedarf der Genehmigung nach §§ 16, 6 und 4 des Bundes-Immissionsschutz-gesetzes (BImSchG) i. V. m. der Ziff. 6.2.1 der 4. BImSchV (Anlagen zur Herstellung von Papier, Karton oder Pappe mit einer Produktionskapazität von 20 Tonnen oder mehr je Tag). Die Anlage unterliegt der Nr. 6.1.b der EU-Richtlinie 2010/75; es handelt sich somit um eine sogenannte IED-Anlage. Hinsichtlich der einschlägigen BVT-Merkblätter wird auf die Homepage der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord verwiesen: https://sgdnord.rlp.de/themen/immissionsschutz/industrieemissionen Gleichzeitig handelt es sich bei der zu genehmigenden Anlage um ein Vorhaben, für das nach § 9 Abs. 3 und Abs. 4 i.V.m. § 7 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit Anlage 1 Ziff. 6.2.2, Spalte 2 der Liste über UVP-pflichtige Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen ist.
Der Stadtwerke Hannover AG wurde am 23. Dezember 2016 eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme und Wiedereinleitung von Kühlwasser zum Betrieb der Kraftwerke Linden, Herrenhausen und Stöcken, jeweils am Standort Hannover, erteilt. Die Erlaubnis trat am 1. Januar 2017 in Kraft und gilt unbefristet. Anlass war das Auslaufen der Erlaubnis für die Kraftwerke Herrenhausen und Stöcken zum Ende des Jahres 2016. Die Gewässerbenutzung steht wegen der Auswirkungen auf das Fließgewässersystem Leine und Ihme in untrennbarem Zusammenhang mit der Erlaubnis für das Kraftwerk Linden. Um die daraus resultierenden Wärmebelastungen des Fließgewässersystems umweltverträglich steuern zu können, haben die Stadtwerke eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis beantragt, die eine aufeinander abgestimmte Fahrweise aller beteiligten Kraftwerke ermöglicht und für diese Gesamtwärmeeinleitung die Auswirkungen aller Gewässerbenutzungen auf die betroffenen Wasserkörper berücksichtigt. In temperatur- oder abflusskritischen Zeiten erfolgt eine gleitende Reduzierung des Wärmeeintrages über alle Gewässerbenutzungen, so dass die Anforderungen der Oberflächengewässerverordnung eingehalten werden und dennoch die Versorgung der Landeshauptstadt Hannover mit Fernwärme und Strom sichergestellt ist. Im Zusammenhang mit der Kühlwasserentnahme ist im Kraftwerk Linden eine Fischrückführleitung neu gebaut worden, um erstmals in dem Bereich den Fischschutz angemessen zu gewährleisten. In dem Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung gab es keine Einwände. Nach Abschluss des Erlaubnisverfahrens ist gemäß § 4 IZÜV die Öffentlichkeit über die Entscheidung zu informieren. Nachstehend finden sie die hierfür erforderlichen Informationen in Form der erteilten Erlaubnis. Hinweis: Nach Erteilung der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis hat sich die "Stadtwerke Hannover AG" in die "enercity AG" umfirmiert. Der Betrieb ist dem BVT-Merkblatt „Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU) - Merkblatt über beste verfügbare Techniken für Großfeuerungsanlagen (Juli 2006)" zuzuordnen.
"Beste verfügbare Techniken (BVT)" kennzeichnen den effizientesten und fortschrittlichsten Entwicklungsstand der Tätigkeiten und entsprechenden Betriebsmethoden, der spezielle Techniken als praktisch geeignet erscheinen lässt, grundsätzlich als Grundlage für die Emissionsgrenzwerte zu dienen, um Emissionen in und Auswirkungen auf die gesamte Umwelt allgemein zu vermeiden oder, wenn dies nicht möglich ist, zu vermindern "Techniken" sowohl die angewandte Technologie als auch die Art und Weise, wie die Anlage geplant, gebaut, gewartet, betrieben und stillgelegt wird; "verfügbar" die Techniken, die in einem Maßstab entwickelt sind, der unter Berücksichtigung des Kosten/Nutzen-Verhältnisses die Anwendung unter in dem betreffenden industriellen Sektor wirtschaftlich und technisch vertretbaren Verhältnissen ermöglicht, gleich, ob diese Techniken innerhalb des betreffenden Mitgliedstaats verwendet oder hergestellt werden, sofern sie zu vertretbaren Bedingungen für den Betreiber zugänglich sind; "beste" die Techniken, die am wirksamsten zur Erreichung eines allgemein hohen Schutzniveaus für die Umwelt insgesamt sind. Für Industrieanlagen, die dem Geltungsbereich der europäischen Industrieemissionsrichtlinie ( IE-Richtlinie 2010/75/EU unterliegen, werden im Rahmen eines Informationsaustausches (Sevilla-Prozess) BVT-Merkblätter erarbeitet. Eine Überarbeitung der Merkblätter erfolgt etwa alle zehn Jahre. Aus den branchenspezifischen BVT-Merkblättern werden BVT-Schlussfolgerungen abgeleitet, die durch einen Durchführungsbeschluss einen verbindlichen Status erlangen. Die in den BVT-Schlussfolgerungen enthaltenen Emissionsbandbreiten sowie die dazugehörigen Emissionsminderungstechniken sind verbindlich in allen EU-Mitgliedsstaaten anzuwenden. Für neue Anlagen gelten die Anforderungen unmittelbar nach Veröffentlichung im europäischen Amtsblatt, während bestehende Anlagen eine Frist von vier Jahren haben. Die Liste der Industrieanlagen in Sachsen-Anhalt, die unter die Industrieemissionsrichtlinie fallen, finden Sie hier (Stand: 30.09.2022; die Anlagen in Sachsen-Anhalt sind in den Zeilen 11.782 bis 12.564 dargestellt). Aktuelles und weitere Informationen Download der BVT Merkblätter letzte Aktualisierung: 13.10.2023
Das Projekt "Innovative Techniken: Teilvorhaben 1 - Stand der Emissionsminderungstechnik bei Abfallbehandlungsanlagen unter besonderer Berücksichtigung klimarelevanter Abgasparameter" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: ENVERUM Ingenieurgesellschaft für Energie- und Umweltverfahrenstechnik mbH.Die in Deutschland betriebenen Abfallbehandlungsanlagen emittieren neben den klassischen Schadstoffen auch klimarelevante Gase wie Lachgas (N2O), Methan (CH4) und fossiles Kohlendioxid (CO2). Diese Abgasparameter werden von nationalen und internationalen Berichtspflichten erfasst, beruhen allerdings zum großen Teil auf veralteten bzw. insbesondere für die Parameter Lachgas und Methan auf sehr eingeschränkten Datenbasen. Mit dem Vorhaben soll der aktuelle Stand der Emissionsminderungstechnik bei Abfallbehandlungsanlagen (Verbrennungs-anlagen für Hausmüll, Klärschlamm, Sonderabfälle und Altholz sowie Bioabfallvergärungsanlagen) eruiert werden und validierte Messdaten zu CH4, N2O und CO2 sowie ggf. weiteren relevanten Abgasparametern an repräsentativen Abfallbehandlungsanlagen zur Ableitung spezifischer Emissionsfaktoren ermittelt werden. Im Hinblick auf den Parameter Lachgas, der im Rahmen der Novellierung des BVT-Merkblattes Abfallverbrennung künftig mit einer Monitoringpflicht insbesondere für Klärschlammverbrennungsanlagen versehen ist, sollen zusätzlich geeignete Maßnahmen zur Emissionsminderung bei Wirbelschichtanlagen aufgezeigt werden. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund des im Zuge der novellierten Klärschlammverordnung zu erwartendenen Ausbaus der thermischen Klärschlammbehandlung von Bedeutung. Zur Schließung von Kenntnislücken sollen darüber hinaus Emissionsmessungen an ausgewählten Anlagen zu relevanten POP (z.B. TBBPA) durchgeführt und untersucht werden, inwieweit diese Verbindungen bei der thermischen Abfallbehandlung vollständig zerstört werden können.
Die FSRU Wilhelmshaven GmbH, Emsstraße 20, 26382 Wilhelmshaven, hat mit Antrag vom 21.2.2023 beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg die Erteilung einer Genehmigung zum Betrieb immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftiger Anlagen (LNG-Lagerung und Energieerzeugung) auf einer Floating Storage and Regasification Unit (FSRU) sowie die Errichtung und den Betrieb von see- und landseitigen Anlagenteilen, die den genehmigungsbedürftigen Anlagen zuzuordnen sind, insbesondere das Gas-Transfersystem, in 26382 Wilhelmshaven, Voslapper Groden, beantragt. Das Vorhaben ist Bestandteil eines Gesamtprojekts zur Schaffung einer LNG-Importstruktur zur Anlandung von Flüssigerdgas in Wilhelmshaven. Über das LNG-Terminal sollen zukünftig LNG-Mengen zur Erzeugung von jährlich rd. 5 Mrd. Nm3 Erdgas importiert werden. Das beantragte Vorhaben nach dem BImSchG umfasst insbesondere folgende Maßnahmen: Betrieb einer Anlage zur Lagerung von tiefkaltem, verflüssigtem Erdgas (Liquefied Natural Gas — LNG —) mit einem Fassungsvermögen von 58.675 t entsprechend einem Füll-volumen von rd. 137.000 m³ und der Betrieb von Dampfkesselanlagen mit einer Feuerungs-wärmeleistung von maximal 102 MW auf einer FSRU sowie die Errichtung und der Betrieb von see- und landseitseitigen Anlagenteilen, die den genehmigungsbedürftigen Anlagen zuzuordnen sind, insbesondere das Gas-Transfersystem, bestehend aus: — einem Gas-Balkon (Stahlkonstruktion mit verschiedenen Ausrüstungen und Armaturen, die auf das Oberdeck der FSRU montiert werden), — zwei Steigleitungen (Riser), — zwei Unterwasser-Rohrverteiler (Pipeline End Manifold [PLEMs]), — sechs Gashochdruckleitungen aus thermoplastischen Verbundstoffen (TCPs), — einer Deichquerung bis zur Einbindung in die LNG-Anbindungsleitung Wilhelms-haven-Anbindungsleitung 2 (WAL 2) der Open Grid Europe GmbH (OGE). Die Betriebsdauer der FSRU ist für maximal 5 Jahre beantragt. Das Vorhaben bedarf der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gemäß der §§ 4 und 10 BImSchG in Verbindung mit § 1 sowie der Nrn. 9.1.1.1 und 1.1 des Anhangs 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungs-bedürftige Anlagen - 4. BImSchV). Bei der Anlage nach Nr. 1.1 des Anhangs 1 der 4. BImSchV handelt es sich zudem um eine Anlage gemäß Artikel 10 der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.11.2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) - sogenannte Industrieemissions-Richtlinie – für – für die das BVT-Merkblatt mit Schlussfolgerungen „Großfeuerungsanlagen“ (ABl. EU Nr. L 212 S.1) maßgeblich ist. In dem Genehmigungsverfahren war wegen der besonderen Reglungen im Gesetz zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases (LNG-Beschleunigungsgesetz LNGG) keine Vorprüfung des Einzelfalls nach dem UVPG erforderlich. Das Genehmigungsverfahren wird mit Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Nach § 5 LNGG - Gesetz fand eine verkürzte Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Zur Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens wurden Gutachten insbesondere zu den Themen Luftschadstoffe, Lärm, Licht, Sicherheitstechnik, Brandschutz, landschaftspflege-rische Begleitplanung, Artenschutz, Wasserrahmenrichtlinie, Meeresstrategie-Rahmenricht-linie und Marine Studien erstellt.
Das Projekt "Innovative/nachhaltige Techniken: Festlegung von besten verfügbaren Techniken in Europa: TV 1 Überarbeitung des BVT-Merkblattes Herstellung von anorganischen Grundchemikalien" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Ökopol Institut für Ökologie und Politik GmbH.Das Vorhaben unterstützt die Überarbeitung des BVT-Merkblattes 'Large Volume Inorganic Chemicals (LVIC BREF)', welche unter der Industrieemissions-Richtlinie (IED) erfolgt. Gemäß Art. 13 der IED findet ein EU-weiter Informationsaustausch (Sevilla-Prozess) über die 'Besten verfügbaren Techniken' (BVT) statt. Die daraus resultierenden BVT-Schlussfolgerungen enthalten verbindliche Anforderungen für die Genehmigung von Industrieanlagen. Eine große Relevanz für eine intensive Mitarbeit am Sevilla Prozess besteht darin, dass Deutschland die größte Chemie-Nation in Europa darstellt. Der Beginn der Überarbeitung des BVT-Merkblattes 'Large Volume Inorganic Chemicals' (LVIC) ist für das Jahr 2021 vorgesehen. Für die Revision des BVT-Merkblattes 'LVIC' sollen begleitend technische Papiere und Beispiele für ressourcenschonende und emissionsarme Herstellungsverfahren erstellt werden. Diese Zuarbeiten gilt es effektiv in den Sevilla-Prozess einzubringen. Zudem dient das vorliegende Vorhaben neben fachlichen Unterstützung des Umweltbundesamtes im Sevilla Prozess, sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene.
Die Firma Cemex Zement GmbH, Frankfurter Chaussee in 15562 Rüdersdorf bei Berlin, beantragt die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück in 2.2.1, Frankfurter Chaussee in der Gemarkung Herzfelde, Flur 1, Flurstück 1269 ein Zementwerk wesentlich zu ändern (Az.: G07923). Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Errichtung und den Betrieb einer Trocknungsanlage für Ersatzbrennstoffe. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 2.3.1 GE in Verbindung mit 8.10.2.1 GE des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 2.2.1 X der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Für die Anlage ist das BVT-Merkblatt (beste verfügbaren Techniken) für Zement-, Kalk und Magnesiumoxidindustrie einschlägig. Die Inbetriebnahme der Anlage ist im Dezember 2024 vorgesehen.
In wasserbasierten, flüssigen Abfällen können möglicherweise Spurenstoffe enthalten sein, die im Anhang X der Wasserrahmenrichtlinie als prioritär gefährlich eingestuft sind, welche durch die Behandlung weitgehend umgewandelt oder eliminiert werden sollen. In diesem Vorhaben wurden umfangreiche Untersuchungen an zwei chemisch-physikalischen (CP) Behandlungsanlagen für wasserbasierte flüssige Abfälle durchgeführt und damit die Datengrundlagen in Bezug auf organische Spurenschadstoffe, sowohl als Einzelstoffe als auch als Summenparameter, in Abfällen vor der CP-Behandlung und im Abwasser aus den CP-Anlagen bereitgestellt. Darüber hinaus wurden geeignete organisatorische und technische Maßnahmen zur Minderung der Spurenstoffe im Abwasser aus CP-Anlagen identifiziert und darauf basierend ein Vorschlag für eine beste verfügbare Technik (BVT) für die nächste Revision des BVT-Merkblattes zur Abfallbehandlung erarbeitet. Veröffentlicht in Texte | 29/2024.
Origin | Count |
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Bund | 85 |
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Type | Count |
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Förderprogramm | 49 |
Gesetzestext | 1 |
Text | 26 |
Umweltprüfung | 5 |
unbekannt | 25 |
License | Count |
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