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Margaritifera Restoration Alliance, Teilvorhaben: Rettung der Flussperlmuschel in Südostbayern

Margaritifera Restoration Alliance, Teilvorhaben: Genetik und Biomonitoring

Katrin Eder: „Investitionen in Renaturierung sind Investitionen in Sicherheit und Lebensqualität“

Umweltministerin überreicht Förderbescheid über 1,38 Millionen Euro zur Renaturierung des Hornbachs in Zweibrücken – Bereits zuvor zwei Renaturierungsmaßnahmen abgeschlossen – Investition in Umweltschutz und Hochwasservorsorge „Mit der Renaturierung des Hornbachs geht Zweibrücken einen wichtigen Schritt hin zu einer naturnahen Flussgestaltung, die die Biodiversität fördert, den ökologischen Zustand des Flusses verbessert, dadurch Lebewesen im Fluss ihren natürlichen Lebensraum zurückgibt und zugleich der Hochwasservorsorge der Stadt dient. Das Pfingsthochwasser im vergangenen Jahr hat auch hier in der Region schwere Schäden angerichtet. Mit den Renaturierungsmaßnahmen soll solchen Ereignissen künftig besser vorgebeugt werden. Hier wird ein zukunftsweisender Schritt für den Schutz der Umwelt, aber auch der Bürgerinnen und Bürger Zweibrückens gegangen“, sagte Umweltministerin Katrin Eder bei der Übergabe eines Förderbescheids an Dr. Marold Wosnitza, Oberbürgermeister der Stadt Zweibrücken. Mithilfe des Förderbescheids über 1.382.300 Euro wird ein dritter Bauabschnitt des Hornbachs mit einer Länge von über 1,5 Kilometern im Bereich Erzenbach bis zum Obst- und Gartenbauverein renaturiert. Die Förderung deckt 90 Prozent der Investitionskosten und stammt aus der Aktion Blau Plus des Umweltministeriums. Der Hornbach in Zweibrücken wurde in seiner Struktur stark verändert und das Gewässerbett befindet sich in einem unbefriedigenden Zustand. Gewässertypische Strukturen fehlen genauso wie Lebensräume für im Fluss heimische Tierarten wie der Bachforelle, Barbe, dem Bachneunauge oder dem Bitterling. In mehreren Schritten wird der Hornbach deshalb renaturiert – zwei Bauabschnitte wurden bereits mithilfe von Förderungen des Umweltministeriums fertiggestellt. Punktuelle Redynamisierungen sollen eine fortlaufende Entwicklung in Gang setzen, damit sich der Hornbach langfristig selbstregeneriert und sein Ökosystem stabilisiert. Hierzu werden beispielsweise zuvor begradigte Flussläufe wieder kurvenreicher gestaltet sowie Raum für Ufergehölze geschaffen. Dr. Marold Wosnitza, Oberbürgermeister der Stadt Zweibrücken, sagte: „Die Renaturierung des Hornbachs ist für Zweibrücken ein doppelter Gewinn: Wir geben der Natur ihren Raum zurück, schaffen Lebensräume für Tiere und Pflanzen und tragen zugleich aktiv zum Schutz unserer Stadt vor Hochwasserereignissen bei. Gerade die Erfahrungen der letzten Jahre haben uns gezeigt, wie wichtig es ist, in eine nachhaltige und sichere Zukunft zu investieren.“ Intakte Flusslandschaften sind Hotspots der Biodiversität – und sie leisten zugleich einen Beitrag zur Klimaanpassung, etwa durch Verdunstungskühlung und Grundwasserneubildung. „Die geplante Maßnahme wird neben der ökologischen Aufwertung des Flusslaufs auch die Retentionsfähigkeit des Gebiets verbessern. Das heißt, hier kann im Falle weiterer Hochwasserereignisse Wasser besser aufgenommen und zurückgehalten werden. Investitionen in Renaturierung sind Investitionen in Sicherheit und Lebensqualität“, so Katrin Eder.

Margaritifera Restoration Alliance

Margaritifera Restoration Alliance, Teilvorhaben: Bestandssicherung und langfristiger Erhalt der Flussperlmuschelpopulationen in Nordostbayern

Margaritifera Restoration Alliance, Teilvorhaben: Schutz- und Erhalt der Flussperlmuschel in der Eifel

Margaritifera Restoration Alliance, Teilvorhaben: Umsetzung und Evaluation von FPM-Schutz-Maßnahmen im Vogtlandkreis

Allgemeine Vorprüfung nach UVPG zum ökologischen Umbau, Wasserrecht der Mühle Knaus, Krauchenwies Bittelschieß

Die Knaus GmbH, Untere Mühle 1, 72505 Krauchenwies-Bittelschieß beantragt die wasserrechtliche Entscheidung zum ökologischen Umbau der Wasserkraftanlage „Mühle Knaus“ und Erteilung des Wasserbenutzungsrechts zur Wehranlage im „Kehlbach“, auf den Grundstücken Flst. Nrn. 110, 111, 112, 129, 130, 133, 139 und 141, Gemarkung Bittelschieß, Gemeinde Krauchenwies im Landkreis Sigmaringen. Für diese Vorhaben war eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Absatz 1 i.V.m. Anlage 1 Nr. 13.14 Bau und Betrieb von Wasserkraftanlagen, 13.18.1 Gewässerausbau des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen. Die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, wenn die Vorprüfung ergibt, dass das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung erhebliche nachteilige und bei der Zulassungsentscheidung im Trägerverfahren nach § 25 Abs. 2 UVPG zu berücksichtigende Umweltauswirkungen haben kann. Mit der Vorprüfung auf der Basis der Planunterlagen, eigener fachlicher Kenntnis und den Rückmeldungen beteiligter Träger öffentlicher Belange wurden die in Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien berücksichtigt und begründet. Geplant ist die Herstellung der Durchgängigkeit an der Wasserkraftanlage „Mühle Knaus“ mit nachträglicher Erteilung des Wasserrechts für den bestehenden Aufstau an der Wehranlage und Ableitung des Wassers in den Triebwerkskanal mit Wiedereinleitung. Die „Mühle Knaus“ besitzt ein wasserrechtliches Altrecht und wurde mit dem Kehlbachausbau ab 1961 so verändert, dass im verlegten „Kehlbach“ eine neue Wehranlage errichtet wurde und der bisherige Bachlauf zum Triebwerkskanal wurde. Trotz begonnenem Planfeststellungsverfahren erfolgte kein Beschluss und damit kein Wasserrecht für die Wasserbenutzungsanlage. Zur Herstellung der Durchgängigkeit im „Kehlbach“ wird ein Umgehungsgerinne als Fischauf- und Fischabstieg, eine Rechenanlage mit Fischschutz sowie den notwendigen Folgemaßnahmen wie Aufweitung des Unterwasserkanals, Einbau einer Buhne, Bau einer Spülrinne und Anpassung der Sohle im Einlaufbereich beantragt. Auch ein Antrag für das Wassernutzungsrecht zum Aufstau, zur Ableitung und Wiedereinleitung des Wassers liegt der unteren Wasserbehörde vor und wird im Gesamten betrachtet. Die Maßnahmen finden im Gewässer II. Ordnung „Kehlbach“ sowie auf den zur Mühle gehörenden Grundstücken statt. Für die Anwohner, Besucher des Umfeldes und für die Beschäftigten der landwirtschaftlichen Betriebe kommt es zu baubedingten Auswirkungen wie Lärm-, Staub- und Abgasemissionen. Da aber nur eine kurzzeitige Belästigung erfolgt, ist nicht mit erheblichen Auswirkungen auf Menschen insbesondere auf die menschliche Gesundheit zu rechnen. Im Bereich der Maßnahmen befinden sich Tiere wie Vögel und Insekten, im Gewässer vor allem Bachforellen. Die Bepflanzung wird teilweise entfernt und nach Abschluss der Bauarbeiten wieder standortgerecht bepflanzt. Tiere und Pflanzen können durch die Bauarbeiten kurzzeitig be-einträchtigt werden. Durch Bauzeitenregelungen und Fischbergung wird diese Beeinträchtigung minimiert. Der temporäre Eingriff verbessert durch die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit und der Mindestwasserführung am Wasserkraftstandort die Situation für das Fließgewässer sowie die Fauna und Flora. Es ist nicht mit dem Verlust biologischer Vielfalt zu rechnen, sie wird vielmehr gestärkt. Für die gesamten Maßnahmen werden im Gewässer, am Ufer und in angrenzenden Bereichen ca. 521 m² Fläche bau- und anlagenbedingt in Anspruch genommen. Der Eingriff in das Gewässer durch den Einbau der Buhne mit Wasserbausteinen benötigt eine Fläche von ca. 18 m². Der Boden ist baubedingten Auswirkungen durch die Abtragung, die Lagerung und den Wiedereinbau ausgesetzt. Durch den Einsatz von Maschinen und Fahrzeugen besteht die Gefahr des Eintrags von Stoffen in den Untergrund. Nach Wiederherstellung des Geländes wird nicht mit der Ver-schlechterung von Bodenfunktionen gerechnet. Durch die Regulierung des Umgangs mit Maschinen und Fahrzeugen wird vermieden, dass gewässergefährdende Stoffe in das Grundwasser oder das Fließgewässer gelangen. Die Mindestwasserführung im „Kehlbach“ ist u.a. Ziel der Wasserrahmenrichtlinie und wurde auf das Gewässer abgestimmt, daher ist mit keiner nachteiligen Veränderung des Wassers zu rechnen. Die Hochwassersituation ist bei der Maßnahme betrachtet worden und soll keine nachteilige Änderung erfahren. Grundwasser wird nicht direkt tangiert. Aufgrund der Kleinräumigkeit der Maßnahme und der Topographie ist nicht mit Auswirkungen auf Luft und das Klima zu rechnen. Unter Berücksichtigung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen ist nicht mit erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu rechnen. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls kommt daher zum Ergebnis, dass keine erhebliche Beeinträchtigung der zu prüfenden Schutzgüter erfolgt. Aus den vorgenannten Gründen wird festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Diese Feststellung wird hiermit entsprechend § 5 Abs. 2 UVPG der Öffentlichkeit bekannt gegeben. Gemäß § 5 Abs. 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar, eine Anfechtung kann nur zusammen mit der Zulassungsentscheidung erfolgen. Die Unterlagen zur Feststellung der UVP-Pflichtigkeit können nach den Vorschriften des Umweltinformationsgesetzes im Landratsamt Sigmaringen, Leopoldstraße 4, 72488 Sigmaringen während der Servicezeit eingesehen werden. Sigmaringen, 14.10.2025 Landratsamt -Fachbereich Umwelt und Arbeitsschutz- gez. Andreas Geiger

LSG Aga-Elster-Tal und Zeitzer Forst Gebietsbeschreibung Landschafts- und Nutzungsgeschichte Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Pflanzen- und Tierwelt Entwicklungsziele Exkursionsvorschläge

Das LSG liegt im äußersten Süden des Landes Sachsen-Anhalt an der Grenze zu Thüringen. Es gehört zu den beiden Landschaftseinheiten Zeitzer Buntsandsteinplateu und Weiße-Elster-Tal. Charakteristisch für das Gebiet ist eine ausgesprochene Hügellandschaft, deren höchste Erhebung die Grabeholzhöhe mit 299 m ü. NN ist. Höhenunterschiede von bis zu 140 m treten auf. Das LSG umfaßt die tiefeingeschnittenen Täler der Weißen Elster und der Aga sowie die angrenzenden Hochflächen, die teilweise bewaldet sind, so daß ein großer Reichtum an verschiedenartigen Landschaftsbildern vorherrscht. Landschafts- und Nutzungsgeschichte Die Landschaft wurde sehr früh besiedelt und im Zuge der Besiedlung auch entwaldet. Lediglich im zum LSG gehörenden Teil südlich von Zeitz blieben einige Wälder im Elster- und Agatal erhalten. Aus dem 11. Jahrhundert stammt vermutlich die Haynsburg als deutsche Burgsiedlung, die sich seit dem 13. Jahrhundert im Besitz der Zeitz-Naumburger Bischöfe befand. In Droyßig befindet sich eine im 13. Jahrhundert erbaute Niederungsburg mit einer Parkanlage. Während die Landschaft um Zeitz im Zuge der allgemeinen Industrialisierung in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts durch den verstärkt im Tagebau betriebenen Braunkohlenbergbau stark beeinflußt wurde, blieben die eingeschnittenen Täler der Weißen Elster und der Aga davon verschont. Die Energie des fließenden Wassers wurde seit langem an beiden Flüssen zum Antrieb von Wassermühlen genutzt, unter anderem Lonziger Wassermühle, Johannismühle, Neumühle Sautzschen. Auch die auf der Ebene immer intensiver betriebene Landwirtschaft beeinträchtigte die Landschaft und ihre Lebensgemeinschaften, so daß die bewaldeten Täler ein Rückzugsgebiet für Tier- und Pflanzenarten bildeten. Jedoch wurden auch diese Wälder durch die forstliche Nutzung beeinflußt, insbesondere durch das Einbringen standortfremder Baumarten. Der Untergrund im LSG wird zum größten Teil aus Gesteinen des Unteren, im Südosten auch des Mittleren Bundsandsteins aufgebaut. Der Buntsandstein wird in mehreren Aufschlüssen sichtbar, so bei Haynsburg, zwischen Droßdorf und Ossig sowie ganz besonders in den aufgelassenen Steinbrüchen bei Droyßig und am linken Elsterhang oberhalb des Bahnhofs Haynsburg. Nur bei Wetterzeube tritt ein isoliertes Vorkommen von Plattendolomit des unterlagernden Zechsteins zutage. Auf den Hochflächen wird der Buntsandstein durch tertiäre Kiese, Sande und Tone bedeckt. Als Relikte ehemaliger Tertiärbedeckung finden sich stellenweise Tertiärquarzite, die als erdgeschichtliche Zeugen Naturdenkmale darstellen und dementsprechend geschützt sind, wie zwischen Droyßig und Wetterzeube oder bei Staudenhain. Die Elster- und die Saalekaltzeit hinterließen Geschiebemergel und Schmelzwassersande und -kiese, die jedoch nur noch auf kleinen Flächen von der Abtragung verschont blieben. Nahezu durchgehend ist dagegen auf den Hochflächen der weichselkaltzeitliche Löß verbreitet. Die jüngsten Ablagerungen sind sandig-kiesige und schluffige Bildungen des Holozäns in der Elsteraue und ihren seitlichen kleinen Tälern. Entsprechend der bodenlandschaftlichen Gliederung lassen sich zwei Gebiete unterscheiden: das Elstertal mit Auenschluff-Vega und die Hochflächen zu beiden Seiten der Elster. Hier dominieren Böden aus Löß: Parabraunerden und Böden mit Stauvernässung (Braunerde-Pseudogleye). Die Seitentäler der Elster enthalten Abschlämmmassen von den umgebenden Hochflächen und Talhängen, auf denen Kolluvialböden ausgebildet sind. Auf den Hängen sind über unterem Buntsandstein Parabraunerden und seltener Braunerde-Pseudogleye aus skeletthaltigem Löß über tonigen Fließerden entwickelt, die zum lößbeeinflußten Ostthüringer Buntsandstein-Hügelland überleiten. Größtes Fließgewässer im LSG ist die Weiße Elster, die hier der alten tertiären Landabdachung von Südwest nach Nordost folgt und ab Schleckweda in einer nur 100 m breiten Taleinengung, der ”Thüringer Pforte”, fließt. Die Aga und weitere Nebengewässer der Weißen Elster, wie der Dielzschenbach, weisen eine starke Strömung infolge des großen Gefälles zum Elstertal auf. Stehende Gewässer sind ein Stauweiher im Wald sowie ein Teich bei Ossig neben einer Reihe kleinerer Tümpel, die zum Teil periodisch austrocknen, sowie das Elsteraltwasser bei Wetterzeube. Das Klima im LSG ist wärmebegünstigt und relativ niederschlagsarm. Im langjährigen Mittel wurden in Zeitz 575 mm Niederschlag und 8,6 °C Jahresmitteltemperatur gemessen, wobei die Niederschläge nach Südosten geringfügig auf etwa 630 mm ansteigen. Das etwas feuchtere und kühlere Klima des Elstertales hebt sich von dem wärmeren und trockeneren Klima der Hochebene ab. Das Tal gewinnt dadurch an Bedeutung als Lebensraum für feuchtigkeitsliebende Arten. Die ehemals natürlichen Laubwälder sind in Resten als Eichen-Hainbuchenwälder im Grabeholz und an den Forsträndern, als Eichen-Birken-Wälder auf den gebleichten Waldböden des Ratsches, des Guteborntales und des Zeitzer Forstes sowie als wärmeliebende Hügellandausbildung des Traubeneichen-Winterlinden-Hainbuchenwaldes an den südlichen Hängen des Kalten Grundes und des Probsteiholzes vorhanden. Bei durchgeführten Aufforstungen wurden teilweise standortfremde Baumarten, besonders Nadelhölzer wie Fichte, Kiefer und Lärche, angepflanzt. Der Zeitzer Forst stellt das größte, relativ gering erschlossene Waldgebiet im Süden Sachsen-Anhalts dar. An den Hängen der Taleinschnitte stocken Eschen-Ahorn-Schluchtwälder, im Agatal findet sich Erlen-Eschenwald. In der Elsteraue sind noch Reste der ursprünglichen Weichholzaue als Pappel-Weiden-Auengehölze erhalten. Größere Flächen des LSG sind waldfrei. Mit Feldgehölzen und Hangrestwäldern sind die landwirtschaftlich genutzten Feldfluren strukturiert. Grünland ist nur in der Elsteraue als artenarmes Wirtschaftsgrünland vorhanden. In den noch erhaltenen naturnahen Eichen-Hainbuchenwäldern der Hochebene kommen neben den bestandsprägenden Baumarten Stiel-Eiche und Hainbuche auch Gemeine Esche, Winter-Linde und Hasel vor, während in der Feldschicht Echte Sternmiere, Scharbockskraut, Busch-Windröschen, Wald-Veilchen, Wald-Ziest und Rasen-Schmiele dominieren. Die Hänge der Taleinschnitte sind von Eschen-Ahorn-Schluchtwäldern bestanden (Gemeine Esche, Berg-Ahorn). Im tiefeingeschnittenen Agatal stockt ein Erlen-Eschenwald, in dem neben Großer Brennessel, Kleb-Labkraut und Rasen-Schmiele teilweise auch eine anspruchsvolle Bodenflora mit Hohlem Lerchensporn, Märzenbecher, Aronstab, Einbeere, Türkenbund-Lilie und Echtem Lungenkraut vorkommt. Daneben sind auch Vorkommen von Rippenfarn, Siebenstern, Eichen-Lattich, Keulen-Bärlapp, Wald-Geißbart, Winter-Schachtelhalm, Christophskraut, Bleichem Waldvöglein, Fransen-Enzian und Knolligem Rispengras bekannt. Auf den Wirtschaftswiesen im Agatal findet sich, allerdings in stark rückgängiger Zahl, die Herbstzeitlose. Die stark gegliederte Landschaft des LSG bietet ein differenziertes Lebensraumangebot für eine artenreiche Fauna. In den Wäldern kommen die allgemein verbreiteten jagdbaren Säugetierarten, wie Wildschwein, Reh, Rotfuchs, Dachs, Iltis, Baum- und Steinmarder vor. Wie anderswo ist auch hier der Bestand des Feldhasen stark rückgängig. Neben Igel und Maulwurf sind als Vertreter der Kleinsäugerfauna Haus- und Gartenspitzmaus sowie Haselmaus ebenso nachgewiesen wie Mops- und Fransenfledermaus sowie Großes Mausohr. In den Wäldern und Gehölzen des LSG brüten die Greifvögel Mäusebussard, Rot- und Schwarzmilan, Habicht und Turmfalke, aber auch die typischen Vertreter der Spechte, wie Schwarz-, Bunt-, Grau- und Grünspecht sowie Wendehals. Von Süden reicht das Areal des Sperlingskauzes bis in das Gebiet. In der Elsteraue wurden neben Stockenten auch Bleß- und Teichrallen sowie Zwergtaucher und als Durchzügler der Flußuferläufer nachgewiesen. Außer der verbreiteten Bachstelze und der im Grünland der Aue vorkommenden Schafstelze finden sich an der Aga auch die Gebirgsstelze und vereinzelt der Eisvogel. In einigen feuchten Hang- und Schluchtwäldern des LSG wird der im Gebiet stark gefährdete Feuersalamander gefunden. Von den weiteren Lurcharten sind Gras-, Moor- und Teichfrosch, Erdkröte sowie Berg- und Kammolch zu nennen. Die Kriechtiere sind besonders durch Waldeidechse und Blindschleiche vertreten, jedoch werden auch Ringel- und Glattnatter sowie ganz selten die Kreuzotter beobachtet. Nach der eingetretenen Verbesserung der Wassergüte leben in der Weißen Elster auch wieder anspruchsvolle Fischarten wie Döbel, Hasel und Gründling. Insgesamt werden 27 Fischarten für das Einzugsgebiet der Weißen Elster genannt, die im Zeitraum nach 1992 nachgewiesen worden sind. In der Aga, einem Mittelgebirgsbach, sind von der ursprünglichen Fischfauna nur noch Schmerle und Dreistachliger Stichling vorhanden, während Bachforelle, Bachneunauge, Groppe und Ellritze infolge der Gewässerbelastung durch die Landwirtschaft verschwunden sind. Das vorrangige Entwicklungsziel besteht in der Erhaltung bzw. Verbesserung der Auenlandschaft an der Weißen Elster sowie des tiefeingeschnittenen Kerbtales der Aga und der Wälder mit ihren unterschiedlichen natürlichen Waldgesellschaften. Das bedeutet insbesondere die Vermeidung jeglichen direkten oder indirekten Einleitens von Schad- und Nährstoffen in die Weiße Elster und die Aga. Sämtliche Abwassereinleitungen, auch außerhalb des LSG, dürfen nur nach vollständiger Reinigung erfolgen. Das Grünland der Aue sollte extensiv bewirtschaftet werden, um einerseits ein Nährstoffeindringen in die Gewässer zu vermeiden und andererseits wieder einer artenreiche Wiesenvegetation Regenerationsmöglichkeiten zu geben. In den Wäldern sind schrittweise die standortfremden Baumarten zu entnehmen und durch Baumarten zu ersetzen, die der potentiell natürlichen Vegetation entsprechen. Insbesondere auf der Hochfläche sind die forstlich beeinträchtigten Eichen-Hainbuchenwälder wieder in einen naturnahen Zustand zurückzuführen. In der Elsteraue ist die Entwicklung der Weichholzaue zu fördern, ohne den Offenlandcharakter weiter Teile der Aue zu verändern. Im LSG gibt es eine Vielzahl von Wanderrouten unterschiedlicher Ausdehnung, die das Gebiet erschließen und die unterschiedlichen Landschaftsräume berühren. Sie werden in älteren und neueren Broschüren ausführlich beschrieben. Zeitz war seit 967 Bischofssitz. Als dieser 1028 nach Naumburg verlegt wurde, verblieb auf dem Domhügel, ursprünglich wohl eine königliche Burg, ein Kollegialstift. Allerdings residierten die Naumburger Bischöfe seit dem späten 13. Jahrhundert zeitweilig auch wieder in Zeitz. Die Stadt war im Hoch- und Spätmittelalter ein wichtiger Handelsplatz am Übergang über die Weiße Elster. Zeitz scheint eine der ältesten deutschen Städte zu sein, denn die schon 1147 Civitas genannte Oberstadt mit der Marktkirche St. Michael, 1229 erweitert durch einen Neumarkt, ist offenbar jünger als die unterhalb der Bischofsburg bestehende Unterstadt mit ihrem ältesten Markt. Anstelle des von Städten wie Naumburg und vor allem Leipzig angezogenen Fernhandels fand die Stadt schon im späten 18. Jahrhundert mit der Textilfabrikation ein neues Auskommen, ein Jahrhundert später waren es unter anderem die Kinderwagenherstellung und die chemische Industrie, die der Stadt zu neuer Blüte verhalfen. Als kulturhistorische Sehenswürdigkeiten sind unbedingt das Schloß und der Park in Droyßig zu nennen. Diese im 13. Jahrhundert errichtete ehemalige Niederungsburg wurde im 16., 17. sowie im 19. Jahrhundert umgebaut, so daß man Zeugen der verschiedenen Baustile, wie Renaissance, Barock oder Neugotik, am Schloß findet. Im Dachgebälk dieses Schlosses befand sich lange Zeit eines der größten Sommerquartiere des Mausohrs in Mitteldeutschland, einer stark gefährdeten Fledermausart. Der 3,8 ha große Park weist einen sehr alten Bestand seltener Bäume auf. Eine weitere Burgsiedlung, die Haynsburg mit einem 35 m hohen Bergfried, südlich von Zeitz gelegen, stammt vermutlich aus dem 11. Jahrhundert. Diese Burg befand sich seit 1295 im Besitz der Bischöfe von Zeitz-Naumburg. Auch sie wurde mehrfach überbaut, so wurden im Südflügel ein Mauerwehrgang und an der Ostseite ein Renaissancegiebel aus gestaffelten Rundbogen geschaffen. Aber auch die kleineren Ortschaften im LSG sollten bei Wanderungen oder Rundfahrten Beachtung finden, weisen sie doch fast alle schöne Dorfkirchen und Fachwerkbauten auf und sind hervorragend der Hügellandschaft des Gebietes angepaßt. Im LSG befinden sich folgende sehenswerten Geotope, die alle als Naturdenkmale (ND) geschützt sind: - Ehemaliger Steinbruch westlich Wetterzeube: Aufschluß im Zechstein mit Plattendolomit - Ehemaliger Steinbruch Topschall ca. 1 km westlich Haynsburg: Aufschluß in der Trias (Mittlerer Buntsandstein) - Ehemaliger Steinbruch nordwestlich der Straße Droßdorf-Ossig: Aufschluß in der Trias (Mittlerer Buntsandstein) - Katersdobersdorf: Erosionsrinne mit Bachkaskade des Katerborns im Trias-Sandstein (Mittlerer Buntsandstein) - Quarzitblöcke (Blockfeld) südlich Droyßig: sog. Tempelwacken, Tertiärquarzit (Gesteinsausbildung) im Hüllstockwerk - Ehemalige Ziegeleigrube südwestlich Grana: Lößwand, Löß mit Bodenbildung aus dem Quartär (Weichselvereisung) - Findling in Grana, im Grundstück Dorfstr. 16a: Granit (Wiborg-Rapakiwi), Quartär (Elster-vereisung) veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 30.07.2019

Ergebnis der Vorprüfung nach § 5 Abs. 2 UVPG Gewässerausbau Schwarzach bei der Ölmühle Herbertingen-Marbach

Die Gemeinde Herbertingen beantragt die wasserrechtliche Entscheidung zur Herstellung der Durchgängigkeit der „Schwarzach“ und Erstellung einer Leiteinrichtung für Biber auf den Grundstücken Flst. Nrn. 733/1 und 632/1, Gemarkung Marbach, Gemeinde Herbertingen im Landkreis Sigmaringen. Für dieses Vorhaben war eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Absatz 1 i.V.m. Anlage 1 Nr. 13.18.1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen. Mit der Vorprüfung auf der Basis der Planunterlagen, Informationen aus Verwaltungsakten und Datenbanken, relevanten Unterlagen zu Gebiet und Gewässer sowie Ortskenntnis wurden die in Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien berücksichtigt und begründet. Geplant ist die Herstellung der Durchgängigkeit des Gewässers „Schwarzach“ bei der Ölmühle Marbach. Hierzu soll der Rückbau des vorhandenen Absturzes und der Anlagen der ehemaligen Ölmühle, der Bau eines Raugerinnes mit Beckenstruktur in der „Schwarzach“ und einer Leiteinrichtung für Biber erfolgen. Die unterschiedlichen Gewässerspiegellagen mit einem Höhenunterschied von ca. 1,40 m müssen angepasst werden. Der gepflasterte Biberweg wird seitlich am Ufer und unter der Brücke mit einer Breite von 1,30 m und Höhe 0,80 m eingebaut. Zur Abweisung der Biber vom Landweg werden Trockenmauern mit einer Höhe von 0,8 m und einer Gesamtlänge von ca. 20,00 m neben der Landesstraße errichtet. Die Ufer werden mit geeignetem Material aufgefüllt und angeglichen, zur Gebäudesicherung wird eine Betonmauer errichtet. Der Bereich um die bewohnte Ölmühle befindet sich direkt an der L282 im Talraum der „Schwarzach“. Durch die benachbarten „Schwarzachtalseen“ ist der überwiegend landwirtschaftlich genutzte Raum auch ein Ziel zur Erholung und Freizeitnutzung. Für die Anwohner sowie Besucher des Umfeldes kommt es zu baubedingten Auswirkungen wie Lärm, Erschütterungen und Staubbelästigungen sowie vermehrtem Aufkommen von Baufahrzeugen. Da aber nur eine kurzzeitige Belästigung erfolgt, ist nicht mit erheblichen Auswirkungen auf Menschen insbesondere auf die menschliche Gesundheit zu rechnen. Im Bereich der Maßnahmen wurden vor allem Vögel, Biber und Libellen festgestellt. Im Gewässer befinden sich Bachforellen. Das Ufer ist mit nicht standortgerechten Fichten bepflanzt. Die Bepflanzung wird entfernt und durch standortgerechte Pflanzen ersetzt. Tiere und Pflanzen werden durch die Bauarbeiten kurzzeitig beeinträchtigt. Durch Bauzeitenregelungen und Fischbergung wird diese Beeinträchtigung auf ein Minimum reduziert. Der temporäre Eingriff verbessert durch die Neuanlage eines durchgängigen Gewässerbettes, die Wiederherstellung des Ufers mit standortgerechter Bepflanzung sowie den Biberweg die Situation für das Fließgewässer sowie die Fauna und Flora. Es ist nicht mit dem Verlust biologischer Vielfalt zu rechnen, sie wird vielmehr gestärkt. Für die gesamten Maßnahmen werden im Gewässer, am Ufer und in angrenzenden Bereichen ca. 450 m² Fläche für die Anlage und weitere 300 m² Fläche baubedingt in Anspruch genommen. Durch den Einbau der rauen Rampe/Sohlgleite im Gewässerbett ergibt sich eine mit Wasserbausteinen befestigte Fläche von ca. 100 m². Am Ufer wird Boden mit ca. 100 m³ abgetragen und etwa 150 m³ zur Anpassung der neuen Sohle an das vorhandene Gelände wieder aufgetragen. Der Boden ist baubedingten Auswirkungen durch die Abtragung, die Lagerung und den Wiedereinbau ausgesetzt. Durch den Einsatz von Maschinen und Fahrzeugen besteht die Gefahr des Eintrags von Stoffen in den Untergrund. Nach Wiederherstellung des Geländes wird nicht mit dem Verlust von Bodenfunktionen gerechnet. Ziel der Wasserrahmenrichtlinie ist unter anderem die Herstellung der Durchgängigkeit bei der Ölmühle an der „Schwarzach“. Der Umbau der Wasserkraftanlagen zu einer rauen Rampe verfolgt dieses Ziel und verbessert damit die Situation des Fließgewässers. Die Hochwassersituation wird durch die Maßnahme berücksichtigt und soll keine Änderung erfahren. Grundwasser wird nicht tangiert. Aufgrund der Kleinräumigkeit der Maßnahme und der Topographie ist nicht mit Auswirkungen auf das Klima zu rechnen. Das Kulturdenkmal Kapelle ist von der Maßnahme nicht betroffen. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls kommt daher zum Ergebnis, dass keine erhebliche Beeinträchtigung der zu prüfenden Schutzgüter erfolgt. Aus den vorgenannten Gründen wird festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Diese Feststellung wird hiermit entsprechend § 5 Abs. 2 UVPG der Öffentlichkeit bekannt gegeben. Gemäß § 5 Abs. 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar. Die Unterlagen zur Feststellung der UVP-Pflichtigkeit können nach den Vorschriften des Umweltinformationsgesetzes im Landratsamt Sigmaringen, Leopoldstraße 4, 72488 Sigmaringen während der Servicezeit eingesehen werden. Sigmaringen, 01.08.2023 Landratsamt -Dezernat Bau und Umwelt- gez. A. Schiefer

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