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Margaritifera Restoration Alliance

Margaritifera Restoration Alliance, Teilvorhaben: Bestandssicherung und langfristiger Erhalt der Flussperlmuschelpopulationen in Nordostbayern

Margaritifera Restoration Alliance, Teilvorhaben: Rettung der Flussperlmuschel in Südostbayern

Margaritifera Restoration Alliance, Teilvorhaben: Schutz- und Erhalt der Flussperlmuschel in der Eifel

Margaritifera Restoration Alliance, Teilvorhaben: Umsetzung und Evaluation von FPM-Schutz-Maßnahmen im Vogtlandkreis

Margaritifera Restoration Alliance, Teilvorhaben: Genetik und Biomonitoring

Herstellung der Durchgängigkeit der Ohra am Staubauwerk Schussrinne Bleifarbenwerk in Ohrdruf

Das vorhandene Staubauwerk weist bei einer Länge von ca. 47 m und einer Höhendifferenz von ca. 2,75 m ein Gefälle von 1:18 auf. Das gesamte Bauwerk inkl. Sohle, Kolk und Uferböschungen wurden als glatte Rampe vollständig gepflastert. Etwa in der Mitte der Rampe befindet sich in Fließrichtung links ein Regenwassereinlauf. Unterhalb des ca. 24 m langen, etwa 1,50 m tiefen und gepflasterten Tosbeckens hat sich ein weiterer ca. 8,50 m langer Kolk ausgebildet. Die Rampe ist sehr steil, was zu hohen Fließgeschwindigkeiten führt. Es ist der Rückbau der Rampe und der Einbau von 22 Riegeln aus großformatigen Steinen vorgesehen, um die Wasserspiegeldifferenz zwischen Ober- und Unterwasserstand auszugleichen. Die Riegel sollen eine Höhendifferenz von ca. 14 cm aufweisen. Der geplante Achsabstand der Riegel beträgt ca. 4,5 m. Die Riegel sollen über eine Öffnung verfügen, um auch bei geringen Abflüssen für die Durchwanderbarkeit ausreichende Wassertiefen herzustellen. Die Öffnungen sind trapezförmig geplant, um die Gefahr der Verklausung zu minimieren. Unten ist eine Öffnungsbreite von 20 cm (Mindestmaß für die Bachforelle als Bemessungsfisch) und oben von 60 cm vorgesehen. Zusätzlich ist innerhalb der Wanderöffnung eine sog. Niedrigwasserschwelle geplant, um auch bei den sehr geringen Durchflüssen eine ausreichende Wassertiefe zu erhalten. Im Vorfeld der Baumaßnahme sind Baumfällungen von insgesamt 20 Bäumen vorgesehen. Eine Rodung der Wurzelstubben soll im Zuge der Erdarbeiten erfolgen. Auch das Entfernen von Sträuchern ist darüber hinaus notwendig.

Salmo trutta Linnaeus, 1758 Forelle Süßwasserfische und Neunaugen Gefährdet

Bless et al. (1998) untergliederten die Forelle Salmo trutta in drei „ökologische Formen“ und analysierten deren Gefährdung. Bei Bachforelle, Meerforelle und Seeforelle handelt es sich aber nicht um Arten oder Unterarten, sondern um unterschiedliche Lebensstrategien der Art Salmo trutta, die nicht reproduktiv getrennt sind (siehe für Details z.B. Schreiber & Diefenbach 2004, Wysujack et al. 2009). Deshalb sind Bezeichnungen wie forma fario, forma lacustris oder forma trutta nach dem International Code of Zoological Nomenclature falsch (Freyhof & Huckstorf 2006). Die ökologischen Formen Bachforelle, Meerforelle und Seeforelle werden daher im Rahmen der Gefährdungsanalyse zu einer biologischen Einheit zusammengefasst, der Forelle Salmo trutta. Die Erhaltung der ökologischen Formendiversität der Forelle muss dennoch ein zentrales Anliegen des Schutzes sein. Forellenpopulationen, die aus Bachforellen und Seeforellen oder aus Bachforellen und Meerforellen bestehen, sollten gesondert betrachtet und in ihrer Entwicklung unterstützt werden. Die Forelle wurde 2009 als bundesweit ungefährdet eingestuft, u.a. da ihr kurzfristiger Bestandstrend als stabil eingeschätzt wurde. Dieser Trend wird nun in fünf Ländern, u.a. Bayern und Baden-Württemberg, zwei Ländern mit sehr großen Beständen, als rückläufig eingeschätzt. Dies führt zusammen mit der Änderung des langfristigen Bestandstrends (durch Gewässerausbau) insgesamt zu einer Kategorieänderung zur RL-Kategorie „Gefährdet“. Dieser Wechsel der Einschätzung von stabilen zu überwiegend rückläufigen Beständen dieser in Deutschland so weit verbreiteten und häufigen Art ist sicher ein erstes, deutliches Warnsignal für größere, klimabedingte Biodiversitätsveränderungen in Fließgewässern.

Wirbeltiere

Arten wie beispielsweise der Seehund, der Laubfrosch oder die Bachforelle haben eine Gemeinsamkeit: Sie gehören alle zu den Wirbeltieren (Vertebrata). Entsprechend der zoologischen Systematik zählen die Säugetiere, Lurche (Amphibien), Kriechtiere (Reptilien), Vögel sowie Fische und Rundmäuler zu der informellen Gruppe der Wirbeltiere (Vertebrata). So unterscheiden sich die klassischen Vertreter der Wirbeltiere von den Wirbellosen (Invertebrata) durch das Vorhandensein einer Wirbelsäule.

Allgemeine Vorprüfung nach UVPG zum ökologischen Umbau, Wasserrecht der Mühle Knaus, Krauchenwies Bittelschieß

Die Knaus GmbH, Untere Mühle 1, 72505 Krauchenwies-Bittelschieß beantragt die wasserrechtliche Entscheidung zum ökologischen Umbau der Wasserkraftanlage „Mühle Knaus“ und Erteilung des Wasserbenutzungsrechts zur Wehranlage im „Kehlbach“, auf den Grundstücken Flst. Nrn. 110, 111, 112, 129, 130, 133, 139 und 141, Gemarkung Bittelschieß, Gemeinde Krauchenwies im Landkreis Sigmaringen. Für diese Vorhaben war eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Absatz 1 i.V.m. Anlage 1 Nr. 13.14 Bau und Betrieb von Wasserkraftanlagen, 13.18.1 Gewässerausbau des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen. Die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, wenn die Vorprüfung ergibt, dass das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung erhebliche nachteilige und bei der Zulassungsentscheidung im Trägerverfahren nach § 25 Abs. 2 UVPG zu berücksichtigende Umweltauswirkungen haben kann. Mit der Vorprüfung auf der Basis der Planunterlagen, eigener fachlicher Kenntnis und den Rückmeldungen beteiligter Träger öffentlicher Belange wurden die in Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien berücksichtigt und begründet. Geplant ist die Herstellung der Durchgängigkeit an der Wasserkraftanlage „Mühle Knaus“ mit nachträglicher Erteilung des Wasserrechts für den bestehenden Aufstau an der Wehranlage und Ableitung des Wassers in den Triebwerkskanal mit Wiedereinleitung. Die „Mühle Knaus“ besitzt ein wasserrechtliches Altrecht und wurde mit dem Kehlbachausbau ab 1961 so verändert, dass im verlegten „Kehlbach“ eine neue Wehranlage errichtet wurde und der bisherige Bachlauf zum Triebwerkskanal wurde. Trotz begonnenem Planfeststellungsverfahren erfolgte kein Beschluss und damit kein Wasserrecht für die Wasserbenutzungsanlage. Zur Herstellung der Durchgängigkeit im „Kehlbach“ wird ein Umgehungsgerinne als Fischauf- und Fischabstieg, eine Rechenanlage mit Fischschutz sowie den notwendigen Folgemaßnahmen wie Aufweitung des Unterwasserkanals, Einbau einer Buhne, Bau einer Spülrinne und Anpassung der Sohle im Einlaufbereich beantragt. Auch ein Antrag für das Wassernutzungsrecht zum Aufstau, zur Ableitung und Wiedereinleitung des Wassers liegt der unteren Wasserbehörde vor und wird im Gesamten betrachtet. Die Maßnahmen finden im Gewässer II. Ordnung „Kehlbach“ sowie auf den zur Mühle gehörenden Grundstücken statt. Für die Anwohner, Besucher des Umfeldes und für die Beschäftigten der landwirtschaftlichen Betriebe kommt es zu baubedingten Auswirkungen wie Lärm-, Staub- und Abgasemissionen. Da aber nur eine kurzzeitige Belästigung erfolgt, ist nicht mit erheblichen Auswirkungen auf Menschen insbesondere auf die menschliche Gesundheit zu rechnen. Im Bereich der Maßnahmen befinden sich Tiere wie Vögel und Insekten, im Gewässer vor allem Bachforellen. Die Bepflanzung wird teilweise entfernt und nach Abschluss der Bauarbeiten wieder standortgerecht bepflanzt. Tiere und Pflanzen können durch die Bauarbeiten kurzzeitig be-einträchtigt werden. Durch Bauzeitenregelungen und Fischbergung wird diese Beeinträchtigung minimiert. Der temporäre Eingriff verbessert durch die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit und der Mindestwasserführung am Wasserkraftstandort die Situation für das Fließgewässer sowie die Fauna und Flora. Es ist nicht mit dem Verlust biologischer Vielfalt zu rechnen, sie wird vielmehr gestärkt. Für die gesamten Maßnahmen werden im Gewässer, am Ufer und in angrenzenden Bereichen ca. 521 m² Fläche bau- und anlagenbedingt in Anspruch genommen. Der Eingriff in das Gewässer durch den Einbau der Buhne mit Wasserbausteinen benötigt eine Fläche von ca. 18 m². Der Boden ist baubedingten Auswirkungen durch die Abtragung, die Lagerung und den Wiedereinbau ausgesetzt. Durch den Einsatz von Maschinen und Fahrzeugen besteht die Gefahr des Eintrags von Stoffen in den Untergrund. Nach Wiederherstellung des Geländes wird nicht mit der Ver-schlechterung von Bodenfunktionen gerechnet. Durch die Regulierung des Umgangs mit Maschinen und Fahrzeugen wird vermieden, dass gewässergefährdende Stoffe in das Grundwasser oder das Fließgewässer gelangen. Die Mindestwasserführung im „Kehlbach“ ist u.a. Ziel der Wasserrahmenrichtlinie und wurde auf das Gewässer abgestimmt, daher ist mit keiner nachteiligen Veränderung des Wassers zu rechnen. Die Hochwassersituation ist bei der Maßnahme betrachtet worden und soll keine nachteilige Änderung erfahren. Grundwasser wird nicht direkt tangiert. Aufgrund der Kleinräumigkeit der Maßnahme und der Topographie ist nicht mit Auswirkungen auf Luft und das Klima zu rechnen. Unter Berücksichtigung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen ist nicht mit erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu rechnen. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls kommt daher zum Ergebnis, dass keine erhebliche Beeinträchtigung der zu prüfenden Schutzgüter erfolgt. Aus den vorgenannten Gründen wird festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Diese Feststellung wird hiermit entsprechend § 5 Abs. 2 UVPG der Öffentlichkeit bekannt gegeben. Gemäß § 5 Abs. 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar, eine Anfechtung kann nur zusammen mit der Zulassungsentscheidung erfolgen. Die Unterlagen zur Feststellung der UVP-Pflichtigkeit können nach den Vorschriften des Umweltinformationsgesetzes im Landratsamt Sigmaringen, Leopoldstraße 4, 72488 Sigmaringen während der Servicezeit eingesehen werden. Sigmaringen, 14.10.2025 Landratsamt -Fachbereich Umwelt und Arbeitsschutz- gez. Andreas Geiger

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