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Margaritifera Restoration Alliance

Margaritifera Restoration Alliance, Teilvorhaben: Bestandssicherung und langfristiger Erhalt der Flussperlmuschelpopulationen in Nordostbayern

Margaritifera Restoration Alliance, Teilvorhaben: Rettung der Flussperlmuschel in Südostbayern

Margaritifera Restoration Alliance, Teilvorhaben: Schutz- und Erhalt der Flussperlmuschel in der Eifel

Margaritifera Restoration Alliance, Teilvorhaben: Umsetzung und Evaluation von FPM-Schutz-Maßnahmen im Vogtlandkreis

Margaritifera Restoration Alliance, Teilvorhaben: Genetik und Biomonitoring

Katrin Eder: „Investitionen in Renaturierung sind Investitionen in Sicherheit und Lebensqualität“

Umweltministerin überreicht Förderbescheid über 1,38 Millionen Euro zur Renaturierung des Hornbachs in Zweibrücken – Bereits zuvor zwei Renaturierungsmaßnahmen abgeschlossen – Investition in Umweltschutz und Hochwasservorsorge „Mit der Renaturierung des Hornbachs geht Zweibrücken einen wichtigen Schritt hin zu einer naturnahen Flussgestaltung, die die Biodiversität fördert, den ökologischen Zustand des Flusses verbessert, dadurch Lebewesen im Fluss ihren natürlichen Lebensraum zurückgibt und zugleich der Hochwasservorsorge der Stadt dient. Das Pfingsthochwasser im vergangenen Jahr hat auch hier in der Region schwere Schäden angerichtet. Mit den Renaturierungsmaßnahmen soll solchen Ereignissen künftig besser vorgebeugt werden. Hier wird ein zukunftsweisender Schritt für den Schutz der Umwelt, aber auch der Bürgerinnen und Bürger Zweibrückens gegangen“, sagte Umweltministerin Katrin Eder bei der Übergabe eines Förderbescheids an Dr. Marold Wosnitza, Oberbürgermeister der Stadt Zweibrücken. Mithilfe des Förderbescheids über 1.382.300 Euro wird ein dritter Bauabschnitt des Hornbachs mit einer Länge von über 1,5 Kilometern im Bereich Erzenbach bis zum Obst- und Gartenbauverein renaturiert. Die Förderung deckt 90 Prozent der Investitionskosten und stammt aus der Aktion Blau Plus des Umweltministeriums. Der Hornbach in Zweibrücken wurde in seiner Struktur stark verändert und das Gewässerbett befindet sich in einem unbefriedigenden Zustand. Gewässertypische Strukturen fehlen genauso wie Lebensräume für im Fluss heimische Tierarten wie der Bachforelle, Barbe, dem Bachneunauge oder dem Bitterling. In mehreren Schritten wird der Hornbach deshalb renaturiert – zwei Bauabschnitte wurden bereits mithilfe von Förderungen des Umweltministeriums fertiggestellt. Punktuelle Redynamisierungen sollen eine fortlaufende Entwicklung in Gang setzen, damit sich der Hornbach langfristig selbstregeneriert und sein Ökosystem stabilisiert. Hierzu werden beispielsweise zuvor begradigte Flussläufe wieder kurvenreicher gestaltet sowie Raum für Ufergehölze geschaffen. Dr. Marold Wosnitza, Oberbürgermeister der Stadt Zweibrücken, sagte: „Die Renaturierung des Hornbachs ist für Zweibrücken ein doppelter Gewinn: Wir geben der Natur ihren Raum zurück, schaffen Lebensräume für Tiere und Pflanzen und tragen zugleich aktiv zum Schutz unserer Stadt vor Hochwasserereignissen bei. Gerade die Erfahrungen der letzten Jahre haben uns gezeigt, wie wichtig es ist, in eine nachhaltige und sichere Zukunft zu investieren.“ Intakte Flusslandschaften sind Hotspots der Biodiversität – und sie leisten zugleich einen Beitrag zur Klimaanpassung, etwa durch Verdunstungskühlung und Grundwasserneubildung. „Die geplante Maßnahme wird neben der ökologischen Aufwertung des Flusslaufs auch die Retentionsfähigkeit des Gebiets verbessern. Das heißt, hier kann im Falle weiterer Hochwasserereignisse Wasser besser aufgenommen und zurückgehalten werden. Investitionen in Renaturierung sind Investitionen in Sicherheit und Lebensqualität“, so Katrin Eder.

Herstellung der Durchgängigkeit der Ohra am Staubauwerk Schussrinne Bleifarbenwerk in Ohrdruf

Das vorhandene Staubauwerk weist bei einer Länge von ca. 47 m und einer Höhendifferenz von ca. 2,75 m ein Gefälle von 1:18 auf. Das gesamte Bauwerk inkl. Sohle, Kolk und Uferböschungen wurden als glatte Rampe vollständig gepflastert. Etwa in der Mitte der Rampe befindet sich in Fließrichtung links ein Regenwassereinlauf. Unterhalb des ca. 24 m langen, etwa 1,50 m tiefen und gepflasterten Tosbeckens hat sich ein weiterer ca. 8,50 m langer Kolk ausgebildet. Die Rampe ist sehr steil, was zu hohen Fließgeschwindigkeiten führt. Es ist der Rückbau der Rampe und der Einbau von 22 Riegeln aus großformatigen Steinen vorgesehen, um die Wasserspiegeldifferenz zwischen Ober- und Unterwasserstand auszugleichen. Die Riegel sollen eine Höhendifferenz von ca. 14 cm aufweisen. Der geplante Achsabstand der Riegel beträgt ca. 4,5 m. Die Riegel sollen über eine Öffnung verfügen, um auch bei geringen Abflüssen für die Durchwanderbarkeit ausreichende Wassertiefen herzustellen. Die Öffnungen sind trapezförmig geplant, um die Gefahr der Verklausung zu minimieren. Unten ist eine Öffnungsbreite von 20 cm (Mindestmaß für die Bachforelle als Bemessungsfisch) und oben von 60 cm vorgesehen. Zusätzlich ist innerhalb der Wanderöffnung eine sog. Niedrigwasserschwelle geplant, um auch bei den sehr geringen Durchflüssen eine ausreichende Wassertiefe zu erhalten. Im Vorfeld der Baumaßnahme sind Baumfällungen von insgesamt 20 Bäumen vorgesehen. Eine Rodung der Wurzelstubben soll im Zuge der Erdarbeiten erfolgen. Auch das Entfernen von Sträuchern ist darüber hinaus notwendig.

Allgemeine Vorprüfung nach UVPG zum ökologischen Umbau, Wasserrecht der Mühle Knaus, Krauchenwies Bittelschieß

Die Knaus GmbH, Untere Mühle 1, 72505 Krauchenwies-Bittelschieß beantragt die wasserrechtliche Entscheidung zum ökologischen Umbau der Wasserkraftanlage „Mühle Knaus“ und Erteilung des Wasserbenutzungsrechts zur Wehranlage im „Kehlbach“, auf den Grundstücken Flst. Nrn. 110, 111, 112, 129, 130, 133, 139 und 141, Gemarkung Bittelschieß, Gemeinde Krauchenwies im Landkreis Sigmaringen. Für diese Vorhaben war eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Absatz 1 i.V.m. Anlage 1 Nr. 13.14 Bau und Betrieb von Wasserkraftanlagen, 13.18.1 Gewässerausbau des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen. Die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, wenn die Vorprüfung ergibt, dass das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung erhebliche nachteilige und bei der Zulassungsentscheidung im Trägerverfahren nach § 25 Abs. 2 UVPG zu berücksichtigende Umweltauswirkungen haben kann. Mit der Vorprüfung auf der Basis der Planunterlagen, eigener fachlicher Kenntnis und den Rückmeldungen beteiligter Träger öffentlicher Belange wurden die in Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien berücksichtigt und begründet. Geplant ist die Herstellung der Durchgängigkeit an der Wasserkraftanlage „Mühle Knaus“ mit nachträglicher Erteilung des Wasserrechts für den bestehenden Aufstau an der Wehranlage und Ableitung des Wassers in den Triebwerkskanal mit Wiedereinleitung. Die „Mühle Knaus“ besitzt ein wasserrechtliches Altrecht und wurde mit dem Kehlbachausbau ab 1961 so verändert, dass im verlegten „Kehlbach“ eine neue Wehranlage errichtet wurde und der bisherige Bachlauf zum Triebwerkskanal wurde. Trotz begonnenem Planfeststellungsverfahren erfolgte kein Beschluss und damit kein Wasserrecht für die Wasserbenutzungsanlage. Zur Herstellung der Durchgängigkeit im „Kehlbach“ wird ein Umgehungsgerinne als Fischauf- und Fischabstieg, eine Rechenanlage mit Fischschutz sowie den notwendigen Folgemaßnahmen wie Aufweitung des Unterwasserkanals, Einbau einer Buhne, Bau einer Spülrinne und Anpassung der Sohle im Einlaufbereich beantragt. Auch ein Antrag für das Wassernutzungsrecht zum Aufstau, zur Ableitung und Wiedereinleitung des Wassers liegt der unteren Wasserbehörde vor und wird im Gesamten betrachtet. Die Maßnahmen finden im Gewässer II. Ordnung „Kehlbach“ sowie auf den zur Mühle gehörenden Grundstücken statt. Für die Anwohner, Besucher des Umfeldes und für die Beschäftigten der landwirtschaftlichen Betriebe kommt es zu baubedingten Auswirkungen wie Lärm-, Staub- und Abgasemissionen. Da aber nur eine kurzzeitige Belästigung erfolgt, ist nicht mit erheblichen Auswirkungen auf Menschen insbesondere auf die menschliche Gesundheit zu rechnen. Im Bereich der Maßnahmen befinden sich Tiere wie Vögel und Insekten, im Gewässer vor allem Bachforellen. Die Bepflanzung wird teilweise entfernt und nach Abschluss der Bauarbeiten wieder standortgerecht bepflanzt. Tiere und Pflanzen können durch die Bauarbeiten kurzzeitig be-einträchtigt werden. Durch Bauzeitenregelungen und Fischbergung wird diese Beeinträchtigung minimiert. Der temporäre Eingriff verbessert durch die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit und der Mindestwasserführung am Wasserkraftstandort die Situation für das Fließgewässer sowie die Fauna und Flora. Es ist nicht mit dem Verlust biologischer Vielfalt zu rechnen, sie wird vielmehr gestärkt. Für die gesamten Maßnahmen werden im Gewässer, am Ufer und in angrenzenden Bereichen ca. 521 m² Fläche bau- und anlagenbedingt in Anspruch genommen. Der Eingriff in das Gewässer durch den Einbau der Buhne mit Wasserbausteinen benötigt eine Fläche von ca. 18 m². Der Boden ist baubedingten Auswirkungen durch die Abtragung, die Lagerung und den Wiedereinbau ausgesetzt. Durch den Einsatz von Maschinen und Fahrzeugen besteht die Gefahr des Eintrags von Stoffen in den Untergrund. Nach Wiederherstellung des Geländes wird nicht mit der Ver-schlechterung von Bodenfunktionen gerechnet. Durch die Regulierung des Umgangs mit Maschinen und Fahrzeugen wird vermieden, dass gewässergefährdende Stoffe in das Grundwasser oder das Fließgewässer gelangen. Die Mindestwasserführung im „Kehlbach“ ist u.a. Ziel der Wasserrahmenrichtlinie und wurde auf das Gewässer abgestimmt, daher ist mit keiner nachteiligen Veränderung des Wassers zu rechnen. Die Hochwassersituation ist bei der Maßnahme betrachtet worden und soll keine nachteilige Änderung erfahren. Grundwasser wird nicht direkt tangiert. Aufgrund der Kleinräumigkeit der Maßnahme und der Topographie ist nicht mit Auswirkungen auf Luft und das Klima zu rechnen. Unter Berücksichtigung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen ist nicht mit erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu rechnen. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls kommt daher zum Ergebnis, dass keine erhebliche Beeinträchtigung der zu prüfenden Schutzgüter erfolgt. Aus den vorgenannten Gründen wird festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Diese Feststellung wird hiermit entsprechend § 5 Abs. 2 UVPG der Öffentlichkeit bekannt gegeben. Gemäß § 5 Abs. 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar, eine Anfechtung kann nur zusammen mit der Zulassungsentscheidung erfolgen. Die Unterlagen zur Feststellung der UVP-Pflichtigkeit können nach den Vorschriften des Umweltinformationsgesetzes im Landratsamt Sigmaringen, Leopoldstraße 4, 72488 Sigmaringen während der Servicezeit eingesehen werden. Sigmaringen, 14.10.2025 Landratsamt -Fachbereich Umwelt und Arbeitsschutz- gez. Andreas Geiger

Katrin Eder: „Auch in Rheinland-Pfalz wird Wasser immer kostbarer“

Klimaschutzministerin stellte Lagebild über die Trinkwasserversorgung und den Hochwasserschutz von Rheinland-Pfalz auf einer Podiumsdiskussion in Brüssel vor und appelliert an EU-Kommission bei Klimaschutz und Klimaanpassung nicht nachzulassen „Der Klimawandel fordert unsere Gewässer stark heraus. Auf der einen Seite gibt es eine Zunahme an Extremereignissen mit zu viel Wasser, wie wir beispielsweise bei der Hochwasserkatastrophe im Ahrtal oder auch bei den Hochwassern an Pfingsten gesehen haben. Weniger sichtbar, aber nicht minder besorgniserregend, ist auf der anderen Seite der Rückgang der Grundwasserneubildung, die im Landesschnitt in den letzten 20 Jahren um etwa 25 Prozent abgenommen hat – in einzelnen Regionen von Rheinland-Pfalz sogar bereits um 40 Prozent. Rheinland-Pfalz ist ein wasserreiches Land, doch auch hier wird Wasser – und damit auch Trinkwasser – immer kostbarer“, sagte die rheinland-pfälzische Klimaschutzministerin Katrin Eder im Rahmen der Veranstaltung „Trinkwasserversorgung und Hochwasserschutz – Wie ist die Lage in Europa und Rheinland-Pfalz?“ am gestrigen Montagabend in der Landesvertretung in Brüssel. Die Veranstaltung stellte Herausforderungen und Beispiele aus Rheinland-Pfalz in Brüssel vor – auch um einen Appell an die neue EU-Kommission zu senden bei Klimaschutz und Klimaanpassung nicht nachzulassen. Etliche wichtige Akteurinnen und Akteure aus dem Europäischen Parlament, der EU-Kommission, der Wirtschaft und Wissenschaft besuchten die Veranstaltung, um über die Wasserpolitik in der EU und in Rheinland-Pfalz zu diskutieren. In Rheinland-Pfalz sind die Auswirkungen des Klimawandels sichtbare Realität: Hitze- und Dürreperioden fordern Wälder, Böden, Felder und Flüsse heraus – im schlimmsten Fall bis hin zu trockengefallenen Bächen und Fischsterben. Die neuesten Modellrechnungen im Verbundprojekt KLIWA – einem Kooperationsprojekt von Rheinland-Pfalz gemeinsam mit Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, dem Saarland und Thüringen, das die Auswirkungen des Klimawandels auf die Wasserwirtschaft untersucht – prognostizieren bis zum Jahr 2100 eine Zunahme an Hochwasserabflüssen von über 30 Prozent. Nördlich der Mosel sowie im Nahe-Einzugsgebiet müsse sogar mit einer Zunahme von mehr als 40 Prozent gerechnet werden. Zugleich zeigten die Modelle auch, dass Niedrigwasserabflüsse deutlich – in einigen Gebieten um bis zu 60 Prozent – abnähmen und sich Niedrigwasserphasen verschärften. Steigende Wassertemperaturen ließen zudem ein Aussterben beispielsweise der Bachforelle in einigen Naturräumen befürchten und hätten zugleich eine Zunahme invasiver Arten und Algenarten, wie der potenziell giftigen Blaualge, zufolge, so die Prognosen. „Diesen erschreckenden Prognosen müssen wir entgegenwirken. Das tun wir in Rheinland-Pfalz mit unserem kürzlich vorgestellten Zukunftsplan Wasser. Der Zukunftsplan Wasser definiert zwölf Handlungsschwerpunkte mit insgesamt 144 Maßnahmen für einen nachhaltigen Grundwasserschutz, eine langfristige Trinkwasserversorgung, Vorsorge vor Extremwetterereignissen sowie dem Schutz unserer Infrastruktur. Mithilfe unseres Pakts zur resilienten Wasserversorgung – den wir mit mehr als 80 Prozent der rheinland-pfälzischen Wasserversorger geschlossen haben – und einem 30 Millionen Euro schweren Sonderförderprogramm, das wir aus dem Wassercent speisen, leiten wir Maßnahmen in die Wege, damit auch in Notfallsituationen sauberes und hochwertiges Trinkwasser aus der Leitung kommt“, so Katrin Eder. Jutta Paulus, Mitglied des Europäischen Parlaments, sagte: „Das kürzlich verabschiedete EU-Renaturierungsgesetz kann den Hochwasserschutz erheblich stärken, indem es die natürlichen Funktionen von Flüssen, Auen und Mooren wiederherstellt. Dennoch bleibt der Zustand unserer Gewässer besorgniserregend, da sie weiterhin durch Pestizide und Chemikalien belastet sind. Der hohe Anteil an Schadstoffen ist das traurige Erbe einer gescheiterten Agrarpolitik. Gerade vor dem Hintergrund des Rechtsrucks in Europa müssen wir für den Erhalt wichtiger Umweltstandards kämpfen. Hierfür bildet die EU-Strategie zur Wasserresilienz gute Chancen, die Trinkwasserversorgung und den Hochwasserschutz in Rheinland-Pfalz zu fördern.” Prof. Dr. Ing. Holger Schüttrumpf, Direktor des Lehrstuhls und Instituts für Wasserbau und Wasserwirtschaft an der RWTH Aachen sagte: „Wir müssen heute für morgen planen. Eine wirksame Klimaanpassungsstrategie im Hochwasserschutz benötigt differenzierte Hochwasserschutzkonzepte für verschiedene Schutzlevel unter Nutzung baulicher und naturbasierter Maßnahmen. Dazu gehören innovative Frühwarnsysteme, sozioökonomische Aspekte und Versicherungsschutz aber auch eine risikobasierte Raumplanung mit entsprechenden Vorsorgemaßnahmen wie beispielsweise mehr Raum zur natürlichen Entfaltung der Flüsse. So verbessern wir Hochwasser- und Naturschutz gemeinsam.“ Arndt Müller, Vorstand der Stadtwerke Trier, erläuterte zur Wichtigkeit von regionalen Verbundnetzen und dem Einsatz erneuerbarer Energien in der Trinkwasserversorgung: „Die Vernetzung unterschiedlicher Gewinnungsgebiete über Verbundsysteme bietet die Chance, das Angebot von Talsperren- und Grundwasserdargeboten in unserer Zielregion optimal zu bewirtschaften und so klima-bedingte Versorgungsengpässe auszugleichen. Wir bewirtschaften das Dargebot dynamisch und stellen die grüne Energieversorgung vorausschauend sicher – beides mittels KI. So können wir Versorgungssicherheit, Ökologie und Ökonomie im Sinne der Bürgerinnen und Bürger optimal miteinander vernetzen.“ Umweltministerin Katrin Eder fügte hinzu: „In Rheinland-Pfalz gewährleisten wir an oberirdischen Gewässern so weit wie möglich natürliche und schadlose Abflussverhältnisse und beugen insbesondere durch Rückhaltung des Wassers in der Fläche der Entstehung von nachteiligen Hochwasserfolgen vor. Jedoch ist der Klimawandel nicht allein eine technische Herausforderung. Auch rechtlich betrachtet ergeben sich zahlreiche Fragestellungen. Daher begrüße ich die erstmalige Berufung einer EU-Kommissarin für Wasserresilienz. Mit dem Start der neuen EU-Kommission sollte die angekündigte Strategie für die Wasserresilienz jetzt zügig vorgelegt werden.“

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