Der Kartendienst (WFS-Gruppe) stellt die Standorte der öffentlichen Landesverwaltung und der Kommunen dar.:Schwimmbäder im Saarland
Standgewässer des Freistaates Sachsen.
Die nach Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) 2. Zyklus 2016 – 2021 ermittelten potentiell betroffenen Badegewässer für die Hochwasser-Lastfälle HQhäufig, HQ100, HQextrem.Bearbeitungsgrundlage ist der Datenbestand zum Stichtag des 2. Zyklus 2016 – 2021 der HWRM-RL.Badegewässer ist jeder Abschnitt eines Oberflächengewässers, bei dem die zuständige Behörde mit einer großen Zahl von Badenden rechnet und für den sie kein dauerhaftes Badeverbot erlassen hat oder nicht auf Dauer vom Baden abrät.
Badegewässer im Saarland Badegewässer sind Seen, die zum öffentlichen Baden und Schwimmen genutzt werden. Die Mindestanforderungen an die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung sind für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union in der Richtlinie 2006/7/EG (Badegewässerrichtlinie) definiert. Die Europäische Badegewässerrichtlinie wurde 2008 im Saarland mit der Badegewässerverordnung in nationales Recht umgesetzt. Aktuell sind der Bostalsee, der Losheimer Stausee und eine Badestelle an der Nied im Saarland als Badegewässer ausgewiesen. Attribute vorhanden: Ort: Lage des Badegewässer; Profil: Link auf die Dokumentation Thema Gesundheit Badegewässerprofil; BWTYPE: Badegewässertyp
Die Erfassung der Schwimmbäder im Saarland wurde untergliedert in: Freibad, Hallenbad, Frei- und Hallenbad, Badeseen und Strandbad. Attribute : - LAND ------: Landkreisnummer - KREIS -----: Kreisnummer - GEMEINDE --: Gemeindenummer - ORTSTEIL --: Ortsteilnummer - HNR -------: Hausnummer - RW --------: Rechtswert - HW --------: Hochwert - STR NAME --: Straßenname - PLZ -------: Postleitzahl - ORT NAME --: Ortsname - SCHWIMMBAD : Schwimmbäder, aufgegliedert in Freibad, Hallenbad, Frei- und Hallenbad, Badeseen Strandbad - BETREIBER -: Keine Angaben - ERFASSUNG -: Erfasser
Der Datensatz enthält die EU-Badegewässer des Freistaates Sachsens. Das sind Seen und Talsperren, die bei der Europäischen Kommission als überwachungspflichtige Gewässer - sogenannte »EU-Badegewässer« - gemeldet sind. Bei den EU-Badegewässern handelt es sich um stark durch die Badegäste frequentierte Seen und Talsperren, die in der Regel über eine gute Infrastruktur verfügen und in denen behördlicherseits das Baden ausdrücklich gestattet ist. Diese Gewässer zeichnen sich durch eine ausgezeichnete Wasserqualität aus. Jährlich werden die zu überwachenden Badegewässer im Sächsischen Amtsblatt bekanntgegeben.
Fachliche Beschreibung: Darstellung der Badegewässer und ihrer Überwachungsmessstellen im Internet. Organisatorische Rahmenbedingungen: Die EG-Badegewässerrichtlinie (2006/7/EG vom 15. Februar 2006) gibt die Anforderungen an die Überwachung und Einstufung der Qualität von Badegewässern, die Bewirtschaftung hinsichtlich der Qualität der Badegewässer sowie die Information der Öffentlichkeit über die Badegewässerqualität vor. Zur rechtlichen Umsetzung dieser EG-Richtlinie hat die Stadt Hamburg am 26. Februar 2008 die "Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer" erlassen. In dieser Verordnung sind insbesondere die Qualitätskriterien und Grenzwerte festgelegt, die während der Badesaison regelmäßig überwacht werden. Die Untersuchungsergebnisse der Badegewässer sind gegenüber der EU-Kommission berichtspflichtig und werden jährlich von dort abgefordert. Die Ergebnisse aller in der EU ausgewiesenen Badegewässer werden auf den Internetseiten der Europäischen Umweltagentur (EEA) veröffentlicht. Die Überwachungsergebnisse der in Hamburg ausgewiesenen Badegewässer werden während der Badesaison kontinuierlich im Internet veröffentlicht. (s. Verweise) Die Daten werden auch hier als WMS-Darstellungsdienst und WFS-Downloaddienst bereitgestellt.
Dieser Metadatensatz beschreibt "Badegewässer" als Gebietstyp der Objektart „Bewirtschaftungsgebiet, Schutzgebiet, geregeltes Gebiet“ des INSPIRE Annex- Thema III "Bewirtschaftungsgebiete, Schutzgebiete, geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten". Die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) verwaltet im Auftrag der Wasserwirtschaftsverwaltungen in Deutschland im nationalen Berichtsportal Wasser (WasserBLIcK) die Daten der Berichterstattung zu diversen wasserbezogenen EG-Umweltrichtlinien. Auf Basis dieser Datengrundlage stellt die BfG in Abstimmung mit der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) ausgewählte Karten- und Datendienste bereit. Die hier bereitgestellten Dienste basieren auf national flächendeckend homogenisierten Datenbeständen. Andere administrative Ebenen in Deutschland (Land, Bezirk, Kreis, Kommune) stellen gegebenenfalls zu diesem Thema Dienste in einer höheren räumlichen und zeitlichen Auflösung bereit.
Die Hochwassergefahrenkarten (HWGK) stellen für alle in Schleswig-Holstein festgelegten Szenarien der Hochwasserrisikogebiete die Gefährdung durch ein Hochwasserereignis durch Küstenhochwasser als Zusammenwirken von Eintrittswahrscheinlichkeit und Intensität dar. Die Darstellung beinhaltet die räumliche Ausdehnung der Überflutung und die Wassertiefe durch eine Verschneidung mit dem digitalen Geländemodell Schleswig-Holsteins (DGM1). Ergänzend bitten wir Sie, folgende Angaben zur Erläuterung der Karteninhalte zu beachten: Die Hochwassergefahrenkarten gemäß Art. 6 Abs. 3 HWRL erfassen die geografischen Gebiete, die nachfolgenden Szenarien überflutet werden könnten. a) Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit (HW200) oder Szenarien für Extremereignisse b) Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit (HW100) c) Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit (HW20). HW200: Sturmflut mit einem Wiederkehrintervall von 200 Jahren. HW100: Sturmflut mit einem Wiederkehrintervall von 100 Jahren. HW20: Sturmflut mit einem Wiederkehrintervall von 20 Jahren. In den Hochwassergefahrenkarten werden für die einzelnen Szenarien angegeben (Abs. 4): a) Ausmaß der Überflutung b) Wassertiefe bzw. gegebenenfalls Wasserstand. Für bereits ausreichend geschützte Küstengebiete (Abs. 6) wird die Erstellung von Hochwassergefahrenkarten auf ein Extremszenario beschränkt. Ergänzend bitten wir Sie, folgende Angaben zur Erläuterung der Karteninhalte zu beachten: Hochwasserrisikokarten werden auf der Grundlage der Hochwassergefahrenkarten für die gleichen Hochwasserszenarien und Hochwasserrisikogebiete des Flusshochwassers erstellt. In ihnen werden die hochwasserbedingten nachteiligen Auswirkungen (Signifikanzkriterien) dargestellt. In Artikel 6 Abs. 5 der HWRL sind die erforderlichen Angaben aufgeführt: a) Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner, b) Art der wirtschaftlichen Tätigkeiten in dem potenziell betroffenen Gebiet, c) Anlagen der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED) und potenziell betroffene Schutzgebiete gemäß Anhang IV Nummer 1 Ziffern i, iii und v der Richtlinie 2000/60/EG In Schleswig-Holstein werden folgende Ergebnisse dargestellt: a) Menschliche Gesundheit o Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner, o Gebäude für öffentliche Zwecke b) Art der wirtschaftlichen Tätigkeiten o Siedlungsflächen, o Gewerbe- und Industriegebiete, o Verkehrsflächen und Nutzungshinweise Hochwassergefahren- und -risikokarten: Stand 2021 - Seite 9 von 9 o landwirtschaftlichen Flächen / Wald c) Umwelt o Anlagen gemäß IED-Richtlinie / Störfall-Verordnung o Vogelschutzgebiete o FFH-Gebiete o Badegewässer d) UNESCO-Weltkulturerbestätten e) weitere Kriterien o Hochwasserabwehrinfrastruktur o Überschwemmungsgebiete.
Die Badestellenkarte enthält aktuelle Angaben zur Badegewässerqualität für 2024 und zu ihrer Einstufung an den ausgewiesenen Badestellen an Badegewässern des Landes Brandenburg. Während der Badesaison vom 15. Mai bis 15. September eines jeden Jahres werden die Daten und Informationen täglich aktualisiert. Neben den Angaben zu gesundheitlich relevanten mikrobiologischen Parametern und aktuellen Überwachungsergebnissen der Wasserproben wird auch über die aktuelle Sichttiefe, über mögliche Algenmassenentwicklungen oder Blaualgenbelastungen mit Warnhinweisen sowie über die Beschaffenheit und Ausstattung der Badestelle wie z.B. Einrichtungen der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), Gastronomie, sanitäre Einrichtungen und Abfallentsorgung informiert. Jede Badestelle ist mit einem Foto abgebildet. Die Badestellen und deren Umgebung können bis zu einer Auflösung der Topographischen Landkarte im Maßstab von 1:10.000 dargestellt und ausgedruckt werden.
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