Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder kulturellen Gründen oder zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten notwendig ist, werden als Naturschutzgebiete gesichert. Nach § 23 des Naturschutzgesetzes Baden-Württemberg (NatSchG) können Naturschutzgebiete auch wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit von Natur und Landschaft ausgewiesen werden. So sollen die wertvollsten und wichtigsten Biotope eines Naturraums erhalten werden. Insbesondere die gefährdeten Tier- und Pflanzenarten finden in Schutzgebieten Rückzugsräume für eine möglichst ungestörte Entwicklung. Die Zuständigkeit für die Ausweisung liegt bei den höheren Naturschutzbehörden. Diese weisen Naturschutzgebiete per Rechtsverordnung aus. In einigen UIS-Werkzeugen werden folgende Geometrien angeboten: - DST Lokal: automatisierte Liegenschaftskarte (ALKIS) als Erfassungsgrundlage. In diesem Layer sind nur die Geodaten enthalten, die von der zuständigen Behörde bearbeitet werden und im monatlichen Datenaustausch stehen. - Dienst landesweit: die komplette Geodaten des Landes liegen als Web Map Service (WMS), ALKIS-konform vor. In diesem Layer sind die Daten landesweit zusammengeführt, können jedoch von den Dienststellen nicht bearbeitet werden. Der Bestand wird monatlich aktualisiert. Dieses Datenangebot wurde mit Sorgfalt erstellt und gepflegt. Dennoch können Mängel, etwa in Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität, nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
<p>Seit 1881 hat die mittlere jährliche Niederschlagsmenge in Deutschland um rund 9 Prozent zugenommen. Dabei verteilt sich dieser Anstieg nicht gleichmäßig auf die Jahreszeiten. Vielmehr sind insbesondere die Winter deutlich nasser geworden, während die Niederschläge im Sommer geringfügig zurückgegangen sind.</p><p>Teilweise sehr regenreiche Jahre seit 1965</p><p>Die Zeitreihe der jährlichen Niederschläge in Deutschland (Gebietsmittel) zeigt einen leichten Anstieg, der mit einer Irrtumswahrscheinlichkeit von 5 % statistisch signifikant ist. Dieser Anstieg ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass bis etwa 1920 nur selten überdurchschnittlich niederschlagsreiche Jahre aufgetreten sind. Im Anschluss an eine Übergangsphase mit mehreren leicht überdurchschnittlich feuchten Jahren traten ab Mitte der 1960er Jahre dann auch einige sehr regenreiche Jahre auf (siehe Abb. „Mittlere jährliche Niederschlagshöhe in Deutschland 1881 bis 2024). Dies entspricht genau der Zeit, seit der die Auswirkungen des Klimawandels global deutlich zu beobachten sind. Im globalen Durchschnitt steigt mit den Temperaturen auch die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/v?tag=Verdunstung#alphabar">Verdunstung</a> von Wasser an, was in der globalen Summe zu größeren Niederschlagsmengen führt, jedoch mit regional und saisonal sehr großen Unterschieden - von Dürren bis Überschwemmungen.</p><p>Seit 2011 wurden in Deutschland einige ausgesprochen trockene Jahre beobachtet. In den Jahren 2023 und 2024 wurde jedoch überdurchschnittlich viel Niederschlag registriert. Der Niederschlagsüberschuss im Jahr 2024 resultierte vor allem aus den Monaten Februar, Mai und September. Im Mai kam es in Rheinland-Pfalz und im Saarland in Folge von Schauern und Gewittern zu Überschwemmungen. Ende Mai und Anfang Juni führten viele Flüsse in Baden-Württemberg und Bayern nach langanhaltenden Niederschlägen Hochwasser.</p><p>Noch stärker als bei den mittleren Temperaturen ist dieser Trend also nicht gleichmäßig in allen Jahreszeiten ausgeprägt. Er beruht im Wesentlichen darauf, dass die mittleren Winterniederschläge zugenommen haben. Im Winter 2023/2024 lag mit 279,7 mm Niederschlag die Abweichung zum historischen Referenzzeitraum 1881-1910 bei +131,5 mm. Frühling und Herbst zeigen ebenfalls eine leichte, aber im Gegensatz zum Winter nicht signifikante Zunahme, während die Niederschläge im Sommer geringfügig zurückgegangen sind (siehe nachfolgende Tabellen und Abbildungen).</p><p>Bemerkenswert ist aus klimatologischer Sicht, dass mit den Jahren 2023 und 2024 die Serie von sehr trockenen Jahren unterbrochen wurde. Mit dem Juni bzw. September wurden jeweils die niederschlagsreichsten 12-Monatsperioden beobachtet. Am Ende des Jahres lagen die Niederschlagsmengen wieder unter dem Durchschnitt</p><p>Mit 902 mm belegt 2024 auf der Rangliste der nassesten Jahre seit 1881 den 12. Platz (siehe Karte „Jährliche Niederschläge in Deutschland im Jahr 2024").</p><p>Bei der Betrachtung der Einzelmonate sind erhebliche Unterschiede erkennbar: Im Jahresverlauf wiesen 8 Monate überdurchschnittliche Niederschlagsmengen auf (Januar, Februar, April, Mai, Juni, Juli, September, Oktober) und 4 Monate unterdurchschnittliche Niederschläge (März, August, November, Dezember). Über das Jahr ergibt sich ein Niederschlagsüberschuss von 14 %.</p><p>Und auch regional unterscheidet sich die Niederschlagsverteilung im Jahr 2024 sehr stark: Besonders die Bundesländer im Nordwesten (Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz) erreichten Platzierungen unter den zehn nassesten Jahren, während Sachsen nur auf Platz 88 von 144 Jahren landete (siehe Karte „Veränderung der jährlichen Niederschläge in Deutschland im Jahr 2024).</p><p><em>Wir danken dem </em><a href="https://www.dwd.de/DE/Home/home_node.html"><em>Deutschen Wetterdienst</em></a><em> für die Bereitstellung der Daten.</em></p>
Liebe Leser*innen, vor einem Jahr beschloss die Bundesregierung die Deutsche Anpassungsstrategie 2024 – erstmals mit messbaren Zielen, um Infrastrukturen, Gebäude, Land- und Forstwirtschaft sowie weitere Sektoren klimaresilient zu machen. Mit dem Dialog KlimaAnpassung wurden Fachleute sowie Bürger*innen an der Erarbeitung der Strategie beteiligt. Unser Schwerpunktartikel verdeutlicht die Wirksamkeit der Beteiligung und zeigt, wie deren Ergebnisse in die Strategie eingeflossen sind. Außerdem in diesem Newsletter: Möglichkeiten zum Mitgestalten bei der Sächsischen Anpassungsstrategie und dem EU-Rahmenwerk für Klimaresilienz, Finanzierungswege für naturbasierte Lösungen, neue regionale Gesetze und Förderungen, KI für klimaresiliente Kanalnetze und vieles mehr. Herzliche Grüße und einen schönen Jahresausklang! Ihr KomPass-Team im Umweltbundesamt Dialog KlimaAnpassung: Beteiligung zeigt Wirkung In fünf deutschen Regionen entwickelten Bürger*innen gemeinsam Empfehlungen für die Klimaanpassung. Quelle: Julia Reschucha Der „Dialog KlimaAnpassung“ beteiligte Bürger*innen und Stakeholder an der Entwicklung der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2024. Insgesamt 376 Fachleute aus 212 Organisationen, 330 zufällig ausgewählte Bürger*innen aus fünf Regionen und knapp 2.000 onlineteilnehmende Bürger*innen trugen ihre Perspektiven bei. Wie sich zentrale Beteiligungsergebnisse in der Strategie widerspiegeln und welche zusätzlichen Themen eingebracht wurden, zeigt ein neuer Bericht. Die Beteiligten forderten verstärkt naturbasierte Lösungen, eine besondere Beachtung vulnerabler Gruppen, mehr Bildungsangebote und eine bürokratiearme Umsetzung. Viele Empfehlungen fanden Eingang in die Strategie. Die Vision für ein klimaresilientes Deutschland 2060 basiert auf Empfehlungen von Bürger*innen. Drei Viertel der beteiligten Bürger*innen zeigten sich motiviert für weitere Beteiligung. Fazit des Prozesses: Beteiligung braucht ausreichend Zeit und transparente Kommunikation. Zukünftig sollten verstärkt unterrepräsentierte Gruppen eingebunden werden. 20. Januar 2026: Online-Workshop „Integration von Kompetenzen für Klimaanpassung und Natürlichen Klimaschutz in die Berufsbildung“ Im Projekt „Solargründach-Weiterbildung“ werden Ausbilder*innen überbetrieblicher Bildungsstätten und Berufsschullehrkräfte für das Thema Solargründach qualifiziert. Der Train-the-Trainer-Ansatz befähigt sie, Kompetenzen zu Klimaanpassung und natürlichem Klimaschutz an Auszubildende weiterzugeben. Das Projekt wird vom Bundesinstitut für Berufsbildung gemeinsam mit dem Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks und dem Bundesverband GebäudeGrün durchgeführt und über das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz vom Bundesumweltministerium (BMUKN) und dem Umweltbundesamt (UBA) gefördert. In einem zweistündigen Online-Workshop stellen die Partner ihr Vorgehen vor, diskutieren Herausforderungen der Kompetenzvermittlung und erörtern Übertragungsmöglichkeiten auf weitere Branchen. Jenseits öffentlicher Gelder: Wie Kommunen naturbasierte Lösungen für die Klimaanpassung finanzieren können Naturbasierte Lösungen nutzen die natürlichen Prozesse der Natur, um gesellschaftliche Herausforderungen wie den Klimawandel zu bewältigen und gleichzeitig den Biodiversitätsschutz zu fördern. Sie sind besonders wichtig für die Anpassung an klimabedingte Folgen – etwa können Stadtgrün und Wasser Hitze in Städten reduzieren. Wie können Kommunen solche Maßnahmen trotz knapper Mittel umsetzen? In einem Politikpapier des Umweltbundesamtes zeigen Autor*innen vom Ecologic Institut Finanzierungswege anhand von Praxisbeispielen auf – von Crowdfunding bis Green Bonds – und bewerten, wann sie sinnvoll sind. Zudem geben sie Empfehlungen, wie Bund und Länder Kommunen dabei unterstützen können. Gestaltungsoptionen und Anforderungen für klimaresiliente kritische Infrastrukturen Klimawandelanpassung, Katastrophenrisikomanagement und Resilienz kritischer Infrastrukturen werden zunehmend miteinander verknüpft. Der Forschungsbericht „Klimaresiliente kritische Infrastrukturen“ im Auftrag des UBA untersucht, welche Anforderungen sich daraus an kommunale Klimarisikoanalysen und Anpassungskonzepte ergeben. Die Autor*innen identifizieren Gestaltungsoptionen und koordinative Anforderungen für kommunale Akteure und formulieren 15 Thesen in acht Themenfeldern, unter anderem zu rechtlichen Grundlagen, Verantwortung und Zuständigkeiten, Daten- und Digitalisierung sowie Öffentlichkeitsarbeit. Bilanz des Bundesumweltministeriums zur Weltklimakonferenz in Belém Die 30. Weltklimakonferenz (COP30) in Belém ist mit Beschlüssen unter anderem zur weltweiten Anpassung an den Klimawandel und zur Zusammenarbeit für einen sozial gerechten Klimaschutz zu Ende gegangen. Bei der Senkung der Treibhausgasemissionen sind die Verhandlungsergebnisse hinter den Erwartungen der Europäischen Union zurückgeblieben. Zum Thema Anpassung an die Folgen der Klimakrise hat die Weltklimakonferenz sich auf eine Liste von rund 60 Indikatoren geeinigt, die die Fortschritte auf dem Weg zum Globalen Ziel für die Anpassung an den Klimawandel messen und strukturieren sollen. Bei der internationalen Unterstützung für die Anpassung an den Klimawandel einigte sich die Konferenz darauf, die Mittel bis 2035 zu verdreifachen im Vergleich zu dem im Vorjahr beschlossenen Klimafinanzierungsziel. Bundesumweltminister Carsten Schneider hat für die Bundesregierung angekündigt, 60 Millionen Euro zum globalen Anpassungsfonds beizusteuern. Der Fonds unterstützt die vom Klimawandel stark betroffenen Gemeinschaften weltweit bei Anpassungsmaßnahmen. Deutschland ist größter Geber für dieses zentrale multilaterale Finanzierungsinstrument zur Klimaanpassung und unterstützt den Fonds seit seiner Gründung. Berlin: Klimaanpassungsgesetz auf Vorlage der Bürgerinitiative „BaumEntscheid“ beschlossen Am 4. November 2025 hat das Berliner Abgeordnetenhaus mit breiter Mehrheit ein Klimaanpassungsgesetz für das Land Berlin beschlossen. Das Gesetz basiert auf einer Vorlage des „Baumentscheids“, einer Bürgerinitiative, die dazu ein Volksbegehren beantragt hatte. Nachdem die Fraktionen der Koalition aus CDU und SPD einige Änderungen mit dem Bündnis verhandelt hatten, wurde der Gesetzentwurf verabschiedet. Er sieht vor, dass Berlin bis 2040 über eine Million Bäume verfügen soll, was eine Verdopplung zu heute bedeutet. Zudem sollen weitere Maßnahmen umgesetzt werden, wie das Management von Regenwasser oder verbindliche Hitzeaktionspläne auf Ebene von Land und Bezirken. Sachsen erarbeitet Klimaanpassungsstrategie mit öffentlicher Beteiligung Bis zum 18. Januar 2026 können Vorschläge und Hinweise zur sächsischen Klimaanpassungsstrategie über das Beteiligungsportal der Staatsregierung eingebracht werden. Mit besonderem Fokus auf die kommunale Ebene wird die Erarbeitung der Strategie von einem Beteiligungsprozess begleitet. Neben Fachakteuren ist auch die Öffentlichkeit eingeladen sich einzubringen. Das Land Sachsen erarbeitet die Klimaanpassungsstrategie, um die Vorgaben des Bundesklimaanpassungsgesetzes umzusetzen. Insgesamt werden für 16 Themen- und Handlungsfelder Klimarisikoanalysen durchgeführt, um darauf aufbauend Ziele und Maßnahmen im Verantwortungsbereich des Freistaates und seiner Behörden abzuleiten. Baden-Württemberg: Neue Fördermittel für Klimaanpassung in Kommunen Das Land Baden-Württemberg stellt weitere Unterstützung im Förderprogramm „Klimopass“ bereit, um Kommunen widerstandsfähiger gegen die Folgen des Klimawandels zu machen. Ein Schwerpunkt liegt auf blau-grüner Infrastruktur. Gefördert werden strategische Maßnahmen wie Unterstützung bei der Umsetzung kommunaler Anpassungskonzepte, mikroskalige Klimaanalysen oder Fachkonzepte. Weiterhin können investive Maßnahmen beantragt werden wie Trinkwasserspender, kommunale Pegelsysteme oder blau-grüne Infrastruktur sowie Modellprojekte zur Umsetzung innovativer Ideen mit Leuchtturmcharakter. Niedersachsen fördert Wiederbewaldung des Harzes mit klimaangepasstem Laubmischwald Die niedersächsische Landesregierung unterstützt die Wiederbewaldung des Harzes mit einem langfristig angelegten Programm. Mit insgesamt 130 Millionen Euro setzen die Niedersächsischen Landesforsten eines der größten Natur-Wiederherstellungsprojekte in der Geschichte des Landes außerhalb des Nationalparks um. Ziel ist es, auf über 270 Quadratkilometern abgestorbener Fichtenwälder klimastabile und artenreiche Bergmischwälder entstehen zu lassen. Um das geschwächte Ökosystem zu stabilisieren, setzen die Landesforsten auf eine naturnahe Waldentwicklung. Dabei werden heimische Baumarten wie Buche, Bergahorn und Traubeneiche gezielt gefördert. Neue Tiny Forests entstehen in Berlin Die Berliner Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt informiert über den Aufbau mehrerer Miniwälder in Berlin, auch „Tiny Forests“ genannt. In Marzahn entstehen auf rund 400 m² eine „Wildnis-Oase“ mit kleinem Pfad durch dichtes Gehölz und eine „Wildnis-Hecke“ mit essbaren Sträuchern. In Hellersdorf werden 136m ² zu einem kleinen dicht bepflanzten Wald, der in kurzer Zeit zu einem eigenständigen Ökosystem heranwächst. Ermöglicht wird das Berliner Tiny-Forests-Projekt durch den Right Now Climate Fund von Amazon, der eine Million Euro für die Anlage von 20 Tiny Forests in Berlin bereitstellt, um die Klimaanpassung der Stadt zu stärken. Regionales Klima-Informationssystem ReKIS für Kommunen optimiert Das Regionale Klimainformationssystem ReKIS, betrieben von den Landesumweltämtern von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, unterstützt Kommunen seit 2012 mit Fachdaten zur Klimafolgenanpassung. Die aktualisierte Plattform bietet zahlreiche erfolgreich umgesetzte Maßnahmenbeispiele sowie Anleitungen für Anpassungskonzepte. Die zuvor getrennten Angebote der drei Bundesländer wurden im gemeinsamen Portal „ReKIS Kommunal“ zusammengeführt, sodass viele Anpassungsinstrumente nun bundeslandübergreifend nutzbar sind. Regionale Klimaanpassung: Forschung mit neuen Tools für Kommunen und Wirtschaft Mit der Fördermaßnahme „RegIKlim – Regionale Informationen zum Klimahandeln“ unterstützt das Bundesforschungsministerium (BMFTR) Städte und Gemeinden dabei, sich auf lokale Klimarisiken vorzubereiten. Dafür fördert das Ministerium seit 2020 acht Projekte in sechs Regionen. Auf der Statuskonferenz von RegIKlim Anfang November 2025 standen Strategien zur Klimaanpassung im Fokus – jeweils zugeschnitten auf die verschiedenen Regionen Deutschlands, von der Küste bis zum Mittelgebirge, von Innenstädten bis zu ländlichen Gebieten. Als gelungenes Beispiel für die enge Zusammenarbeit von Forschung und Praxis wurde unter anderem der neue „Digitale Klimaatlas Region Stuttgart“ des Projekts ISAP vorgestellt. Pilotstudie von BDEW und DVGW: Klimakosten in der Wasserversorgung Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat gemeinsam mit dem Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) den künftigen Investitionsbedarf von Wasserversorgern im Zuge des Klimawandels untersucht. Die Pilotstudie kommt zu dem Ergebnis, dass klimainduzierte Investitionen voraussichtlich zwischen sieben und 30 Prozent der Gesamtinvestitionen der Unternehmen ausmachen werden. Grundlage der Analyse sind vier strukturell unterschiedliche Wasserversorger, die das Spektrum der deutschen Versorgungslandschaft exemplarisch abbilden: ein großer städtischer Versorger, ein Fernwasserversorger, ein Stadtwerk im großstädtischen Raum sowie ein Stadtwerk im ländlichen Raum. Wie Künstliche Intelligenz Kanalnetze klimaresilient macht Seit September 2025 erprobt die Stadt Jena ein neuartiges Konzept zur digitalen Kanalnetzbewirtschaftung. In den Hauptsammler wurden zwei groß dimensionierte Edelstahlklappen eingebaut, die sich digital ansteuern und künftig KI-basiert regeln lassen. Das System verarbeitet Messwerte, Modellierungen und Wetterprognosen, um zu entscheiden, ob Wasser im Kanalnetz gespeichert oder abgeleitet werden soll. Ziel ist es, zwei gegensätzliche Herausforderungen des Klimawandels für die kommunale Wasserwirtschaft zu bewältigen: Starkregenereignisse und Trockenphasen. Das Projekt „InSchuKa4.0“ unter Leitung der Hochschule Hof wurde vom BMFTR gefördert. Wissenschaftsplattform Klimaschutz: Studie zu finanziellen Implikationen des Klimawandels Der Klimawandel stellt das öffentliche Finanzsystem zunehmend vor strukturelle Herausforderungen. Eine neue Studie im Auftrag der Wissenschaftsplattform Klimaschutz (WPKS) analysiert, welche finanziellen Risiken durch Extremwetterereignisse, zunehmende Investitionsbedarfe und langfristige Anpassungsmaßnahmen entstehen und wie Bund, Länder und Kommunen ihre Haushalte klimaresilienter gestalten können. Die Analyse beleuchtet den Finanzierungsbedarf für Klimaanpassung, zeigt neue Finanzierungsinstrumente auf, mit denen öffentliche Haushalte auf wachsende Belastungen und Risiken reagieren können, und diskutiert Ansätze zur Priorisierung von Anpassungsmaßnahmen. Jetzt mitgestalten: Konsultation für Europas Klimaresilienz Die Europäische Kommission ruft Städte, Regionen und alle lokalen Behörden dazu auf, an einer neuen öffentlichen Konsultation zum Thema Klimawandelanpassung teilzunehmen. Denn gerade vor Ort spüren die Menschen, wie Klimarisiken – Hitzewellen, Dürren, Überschwemmungen, Stürme – ihr tägliches Leben, die Infrastruktur und die Gemeinden bedrohen. Die Konsultation bietet die Chance, das kommende EU-Rahmenwerk für Klimaresilienz mitzugestalten. Zeigen Sie, was in Ihrer Region nötig ist. Jetzt mitmachen bis zum 20. Februar 2026! Eurocities-Umfrage: Städte brauchen mehr Unterstützung bei Klimaanpassung Eine Umfrage von Eurocities unter 54 Städten in 17 europäischen Ländern zeigt: Kommunen sehen sich wachsenden Klimagefahren gegenüber, doch begrenzte Finanzmittel, Personalmangel und fragmentierte Verwaltungsstrukturen schränken ihre Anpassungsfähigkeit ein. Hitzewellen, Überschwemmungen und Dürren zählen zu den am häufigsten genannten städtischen Klimarisiken. 80 Prozent der Städte sprechen sich dafür aus, dass künftige EU-Pläne spezielle Mittel für die Klimaanpassung auf lokaler und nationaler Ebene vorsehen. Eurocities ist das größte Netzwerk europäischer Städte und vereint rund 200 Großstädte mit mehr als 150 Millionen Einwohner*innen in 38 Ländern innerhalb und außerhalb der EU. Europäische Umweltagentur: Naturbasierte Lösungen für widerstandsfähige europäische Wälder Naturbasierte Lösungen sind nach Einschätzung der Europäischen Umweltagentur (EEA) zentral, um das steigende Waldbrandrisiko in Europa zu senken und die Widerstandsfähigkeit der Wälder gegenüber dem Klimawandel zu stärken. Das EEA-Briefing „Nature-based solutions for fire-resilient European forests“ beschreibt sowohl Maßnahmen zur Brandverhütung als auch zur Wiederherstellung nach Bränden – etwa Renaturierung, die Förderung widerstandsfähiger Vegetation, grüne Brandschutzstreifen und Pufferzonen. Fallstudien aus mehreren europäischen Ländern – von Italien bis Finnland – verdeutlichen praktische Umsetzungsansätze. Das Papier unterstützt die Umsetzung der EU-Anpassungsstrategie sowie der EU-Waldstrategie für 2030. Buch „Eis gegen heiß“ gibt praktische Tipps zur Anpassung an den Klimawandel Das Buch „Eis gegen heiß“ richtet sich an alle, die wissen möchten, wie sie selbst aktiv werden können. Es vermittelt praxisnah, wie Klimaanpassung im Alltag gelingt – von der Nutzung moderner Warnsysteme über das richtige Verhalten bei Extremwetterereignissen bis hin zu baulichen Schutzmaßnahmen und zur Stärkung der psychischen Widerstandskraft. Am wissenschaftlichen Review des Buches haben das Kompetenzzentrum Klimafolgen und Anpassung (KomPass) sowie weitere Kolleg*innen des Umweltbundesamtes mitgewirkt. Klimafaktenpapier zeigt massive Veränderungen des Klimasystems und breite Unterstützung für ambitionierte Klimapolitik Die globale Erwärmung schreitet weiterhin schnell und ungebremst voran. Zahlreiche Indikatoren haben in diesem oder im vergangenen Jahr Rekordwerte erreicht. Dies geht aus dem „Klimafaktenpapier“ hervor, einer kompakten Zusammenfassung des aktuellen Wissensstands zum Klimawandel. Das Papier wird von sechs führenden Organisationen der Klimaforschung und -kommunikation vorgelegt. Es fasst die Kernbotschaften zum Klimawandel in nur 24 Worten zusammen: „1. Er ist real. 2. Wir sind die Ursache. 3. Er ist gefährlich. 4. Die Fachleute sind sich einig. 5. Wir können etwas tun. 6. Die meisten wollen mehr Klimaschutz.“ UNEP: Running on Empty – Adaptation Gap Report 2025 Angesichts steigender globaler Temperaturen und zunehmender Klimaauswirkungen zeigt der Adaptation Gap Report 2025 „Running on Empty“ des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP), dass eine erhebliche Lücke bei der Anpassungsfinanzierung für Entwicklungsländer besteht – mit Risiken für Leben, Lebensgrundlagen und ganze Volkswirtschaften. Der Bericht fordert weltweit verstärkte Anstrengungen, um diese Finanzierungslücke zu schließen und ehrgeizige Klimaanpassungsmaßnahmen umzusetzen. Germanwatch: Climate Risk Index 2026 Der Climate Risk Index (CRI) von Germanwatch zeigt, dass zwischen 1995 und 2024 die Länder Dominica, Myanmar und Honduras am stärksten von den Auswirkungen extremer Wetterereignisse betroffen waren. Der erstmals 2006 veröffentlichte Index ist einer der am längsten bestehenden jährlichen Indizes zur Analyse von Klimaauswirkungen. Er bewertet, wie stark klimabedingte Extremwetterereignisse einzelne Länder treffen und welche Folgen diese für Bevölkerung und Infrastruktur haben. Lancet Countdown on Health and Climate Change Die anhaltende Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und die nur begrenzten Fortschritte bei der Klimaanpassung gefährden weltweit Gesundheit und Lebensgrundlagen. Zu diesem Schluss kommt der neunte jährliche Indikatorbericht „Lancet Countdown on Health and Climate Change“, der von zahlreichen Wissenschaftler*innen weltweit verfasst wird. Demnach führt die zunehmende Hitzeexposition zu mehr hitzebedingten Todesfällen. Im Jahr 2024 gingen zudem 639 Milliarden potenzielle Arbeitsstunden verloren, verbunden mit einem Einkommensverlust von über einer Billion US-Dollar – fast ein Prozent der globalen Wirtschaftsleistung. Wie können Überflutungsrisiken in Ostseeküstenstädten Schleswig-Holsteins wirksam kommuniziert werden? Das vom BMUKN geförderte Projekt „Komm.Flut.Ost“ hatte zum Ziel, Wissens- und Handlungslücken bei Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor Hochwasser und zur Schadensminderung zu schließen. Neben einem praxisorientierten Guide Book, das Kommunen bei der Risikokommunikation unterstützt, entwickelte das Projekt unter Leitung der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel auch eine bürgernahe Ausstellung zu Überflutungsrisiken und stellte dafür Materialien für die breite Öffentlichkeit bereit. Die Ausstellung „ÜberFlut“ macht Überflutungsrisiken und Anpassungsmaßnahmen erlebbar. Sie präsentiert Beiträge von Menschen aus Schleswig-Holstein, die Erfahrungen mit Überflutungen gesammelt haben oder sich intensiv mit dem Thema beschäftigen – darunter Fotos, künstlerische Arbeiten, Architekturentwürfe und persönliche Zitate.
Die Fördergebietskulisse des Naturschutzgroßprojekts Baar befindet sich im Südwesten Baden-Württembergs. Das Projekt wird durch das Programm „chance.natur − Bundesförderung Naturschutz“ gefördert. Zu den wesentlichen Teilzielen des Projekts zählen die Sicherung und Aufwertung der Biotope für den Artenschutz, die Verbesserung des naturbasierten Klimaschutzes und die Förderung des Biotopverbunds. Zu den prioritär umzusetzenden Maßnahmen zählen daher die Wiederherstellung von Niedermooren und Magerrasen in Kerngebieten. Weiterhin müssen vorhandene Refugialräume für den Biotopverbund gesichert sowie vertikale und horizontale Wanderbewegungen für Arten ermöglicht werden. Dem Naturraum Baar kommt durch seine Lage innerhalb der europäischen Großlandschaften eine Schlüsselbedeutung im Biotopverbund zu. Nach fünf Jahren Projektumsetzung erfolgte eine erste vorläufige Evaluation. Dabei wurde der bisherige Zielerreichungsgrad u. a. anhand der Umsetzung der Biotoppflegemaßnahmen überprüft. Wenngleich eine Aussage nach fünf Jahren nur bedingt möglich ist, lässt sich erkennen, dass einige Maßnahmen – wie die Pflege extensiven Grünlands, die Schaffung von Waldrefugien und eine Verbesserung des Biotopverbunds durch die Gestaltung der Waldränder – erfolgversprechend umgesetzt wurden. In den Waldbereichen wurde eine Zunahme einiger Lichtwaldarten unter den Gefäßpflanzen und Tagfaltern verzeichnet. Andere Maßnahmen, die längere Abstimmungsprozesse benötigen, wie die hydrologische Stabilisation von Moorflächen, bedürfen noch der Nachbesserung und der Lösung von Zielkonflikten, wenn bspw. dynamische Anstauprozesse, die durch den Biber angestoßen werden, sensible Zielarten lokal verdrängen.
Der Datenbestand umfasst die Ergebnisse der landesweiten Offenland- und Waldbiotopkartierung. Die Offenland-Biotopkartierung BW erfasst in ihrem Kartiergebiet (Offenland) alle nach § 30 BNatSchG oder § 33 NatSchG BW gesetzlich geschützten Biotoptypen. Die gesetzlich geschützten Biotoptypen werden nach den einheitlichen Vorgaben der Kartieranleitung Offenland-Biotopkartierung Baden-Württemberg erfasst. Nachdem 2004 der erste Durchgang der Kartierung landesweit abgeschlossen wurde, startete 2010 ein neuer Durchgang. Die Waldbiotopkartierung BW erfasst in ihrem Kartiergebiet (Wald) die seltenen und damit schutzwürdigen Biotope, die zum Großteil nach § 30a LWaldG, oder nach § 30 BNatSchG oder nach § 33 NatSchG gesetzlich geschützt sind. Darüber hinaus werden weitere aus Sicht des Biotop- und Artenschutzes wichtige Flächen erfasst, z.B. Waldbestände mit schützenswerten Tier- und Pflanzenarten. Diese Flächen unterliegen zwar keinem direkten gesetzlichen Schutz, haben jedoch hohe naturschutzfachliche Bedeutung. Weiterführende Informationen zur Biotopkartierung in Baden-Württemberg sind auf den Webseiten der LUBW zum Thema Biotopkartierung zu finden. https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/offenland-biotopkartierung
Die Messstation Ulm befindet sich am Fluss Blau und wird betrieben vom RP Tübingen.
Die Messstation Westheim befindet sich am Fluss Bibers und wird betrieben vom RP Stuttgart.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ihre Stellungnahme zu den Verfassungsbeschwerden 1 BvR 1699/24, 1 BvR 2098/24 und 1 BvR 2113/24 sowie 1 BvR 2240/24 (Klimaschutzgesetz) an das Bundesverfassungsgericht. Es handelt sich hierbei um Umweltinformationen. Ausschlussgründe stehen meinem Anspruch nicht entgegen. Insbesondere nicht § 8 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Var. 1 UIG, weil dieser Ausschlussgrund keine Verfassungsbeschwerden erfasst (so ausdrücklich Landmann/Rohmer UmweltR/Reidt/Schiller UIG § 8 Rn. 28). Hilfsweise sind an nachteilige Auswirkungen auf Schutzgüter hohe Anforderungen zu stellen (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30. August 2016 – 15 A 2024/13 –, juris, Rn. 53). Dies lässt sich schon daran erkennen, dass der SRU seine Stellungnahme eigenständig veröffentlicht hat (https://www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/04_Stellungnahmen/2024_2028/2025_10_BVerfG.html). Der Schutz personenbezogener Daten von behördlichen Mitarbeitenden kann meinem Anspruch gem. § 5 Abs. 3 und 4 IFG nicht entgegengehalten werden (BVerwG, Urteil vom 1. September 2022 – 10 C 5/21 –, BVerwGE 176, 232-247, juris, Rn. 28), im Übrigen erkläre ich mich mit der Unkenntlichmachung personenbezogener Daten zur Vermeidung eines Drittbeteiligungsverfahrens einverstanden. Höchst hilfsweise würde das öffentliche Interesse am Informationszugang überwiegen: Die Verfassungsbeschwerden gegen die KSG-Novelle wurden in allen relevanten Medien ausgiebig rezipiert (zu diesem Kriterium Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Juni 2017 – 10 S 436/15 –, juris, Rn. 55; VG Düsseldorf, Urteil vom 16. Januar 2023 – 29 K 4407/20 –, juris, Rn. 172ff.; VG Berlin, Urteil vom 27.03.2025 - VG 2 K 60/23 –, Rn. 42). Ferner hat das KSG und die gegenständliche Änderungen desselben eine große Bedeutung für den Klimaschutz (hierzu BVerwG, Urteil vom 24. September 2009 – 7 C 2/09 –, BVerwGE 135, 34-48, juris, Rn. 63; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8. Mai 2008 – OVG 12 B 24.07 –, juris, Rn. 37; bestätigt von BVerwG, Urteil vom 2. August 2012 – 7 C 7/12 –, juris, Rn. 37). Zuletzt steht mit der KSG-Novelle verfassungswidriges Handeln des Gesetzgebers in Rede, an deren Überprüfung die Öffentlichkeit naturgemäß ein besonderes Interesse hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Januar 2009 – 20 F 23/07 –, juris, Rn. 14; Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 26. Mai 2025 – 6 LA 194/24 –, juris, Rn. 41f.; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 7. Dezember 2023 – 9 A 574/18 –, juris, Rn. 92). Dies gilt insbesondere hinsichtlich der begehrten Stellungnahmen, weil ein öffentliches Interesse daran besteht, ob und wenn ja, wie Sie die KSG-Novelle verfassungsrechtlich rechtfertigen. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache, gebührenfreie Auskunft, jedenfalls aber wären die Gebühren gem. § 2 UIGGebV aufgrund des öffentlichen Interesses zu erlassen. Insbesondere verfolge ich mit meinem Antrag kein wirtschaftliches Interesse (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 23. Januar 2025 – 5 B 24.974 –, juris, Rn. 52; zu diesem Kriterium auch schon BVerwG, Urteil vom 27. März 2000 – 7 C 25/98 –, juris, Rn. 14). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln, sodass ich dann entscheiden kann, ob ich eine gem. § 12 Abs. 1 S. 2 UIG gebührenfreie Akteneinsicht vor Ort wahrnehmen möchte. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 3 Abs. 2 S. 2 und § 5 Abs. 2 S. 2 UIG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Ziel des geplanten Forschungsvorhabens soll es sein, ein auf den wesentlichen Flaechennutzungen aufbauendes, raeumlich und zeitlich gegliedertes Verfahren zur Beobachtung der Siedlungsflaechenentwicklung und -inanspruchnahme in Baden-Wuerttemberg zu erstellen. Darauf aufbauend ein Siedlungsflaechenprognosemodell (qualitativ und quantitativ) unter Beruecksichtigung von Saettigungstendenzen zu erarbeiten, welches die Diskussion von Konsequenzen alternativer Entwicklungsmoeglichkeiten erlaubt und schliesslich die zur Verfuegung stehenden Instrumente auf ihre Tauglichkeit im Sinne einer positiven Beeinflussung der Flaecheninanspruchnahme zu ueberpruefen. Die Vorstellung ist, in einer ersten Phase die Ausarbeitung des Modellansatzes im Benehmen mit einschlaegigen Expertengespraechen vorzunehmen und das Modell am Beispiel der Region Unterer Neckar empirisch zu testen. Die zweite Phase soll dazu genutzt werden, die Erkenntnisse des ersten Arbeitsschritts auf das ganze Land zu uebertragen. Hierbei waeren insbesondere Gesichtspunkte der Raum- und Gebietstypisierung, wie auch eine moegliche Einbeziehung von Daten der Volkszaehlung 1981 ins Auge zu fassen. Die Modellentwicklung soll sich insgesamt an den Kriterien der Datenverfuegbarkeit, der Nachvollziehbarkeit und praktischen Verwertbarkeit orientieren.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 3468 |
| Kommune | 21 |
| Land | 7177 |
| Wirtschaft | 20 |
| Wissenschaft | 281 |
| Zivilgesellschaft | 67 |
| Type | Count |
|---|---|
| Agrarwirtschaft | 2 |
| Chemische Verbindung | 1 |
| Daten und Messstellen | 3789 |
| Ereignis | 40 |
| Förderprogramm | 2252 |
| Lehrmaterial | 2 |
| Sammlung | 1 |
| Taxon | 263 |
| Text | 1744 |
| Umweltprüfung | 143 |
| unbekannt | 2030 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 7438 |
| offen | 2447 |
| unbekannt | 380 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 10217 |
| Englisch | 452 |
| Leichte Sprache | 5 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 93 |
| Bild | 392 |
| Datei | 284 |
| Dokument | 2209 |
| Keine | 5891 |
| Multimedia | 1 |
| Unbekannt | 20 |
| Webdienst | 423 |
| Webseite | 1959 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 5709 |
| Lebewesen und Lebensräume | 6576 |
| Luft | 4631 |
| Mensch und Umwelt | 7833 |
| Wasser | 6258 |
| Weitere | 10265 |