Biosphärengebiete sind einheitlich zu schützende und zu entwickelnde Gebiete, die 1. großräumig und für bestimmte Kulturlandschaften mit reicher Naturausstattung charakteristisch sind, 2. in wesentlichen Teilen die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets, im Übrigen überwiegend eines Landschaftsschutzgebiets erfüllen, 3. vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt, einschließlich Wild- und früherer Kulturformen wirtschaftlich genutzter oder nutzbarer Tier- und Pflanzenarten, dienen, 4. beispielhaft der Entwicklung und Erprobung von die Naturgüter besonders schonenden Wirtschaftsweisen dienen und 5. der Umweltbildung und -erziehung, der ökologischen Forschung und der langfristigen Umweltbeobachtung dienen. Die Biosphärengebiete werden auf der Grundlage von § 23 Absatz 2 des Naturschutzgesetzes (NatSchG) in Verbindung mit § 20 Absatz 2 Nummer 3, § 22 Absatz 1 und 2 sowie § 25 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ausgewiesen. Biosphärengebiete sind unter Berücksichtigung der durch die Großräumigkeit und Besiedlung gebotenen Ausnahmen in Kern-, Pflege- und Entwicklungszonen zu gliedern und zu entwickeln. Kernzonen werden wie Naturschutzgebiete, die übrigen Zonen überwiegend wie Landschaftsschutzgebiete geschützt. In Baden-Württemberg sind mit dem Biosphärengebiet Schwäbische Alb und dem Biosphärengebiet Schwarzwald zwei Biosphärengebiete ausgewiesen. Das Biosphärengebiet Schwäbische Alb ist seit dem 22.03.2008 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Jahr 2009. Das Biosphärengebiet Schwarzwald ist seit dem 01.02.2016 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Juni 2017. Dieses Datenangebot wurde mit Sorgfalt erstellt und gepflegt. Dennoch können Mängel, etwa in Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität, nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Im Themengebiet "Waldfunktionen" werden flächenhafte Informationen über ausgewählte Funktionen der Waldflächen in Hamburg dargestellt. Der Wald trägt in besonderem Maß zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und zur Erholung des Menschen bei. Als Waldfunktionen können die Wirkungen und Leistungen des Waldes und der Waldbewirtschaftung bezeichnet werden, soweit sie in der Regel die menschlichen Bedürfnisse oder Erwartungen erfüllen. Waldfunktionen genügen einerseits gesellschaftlichen Anforderungen und liefern andererseits einen Beitrag zur Stabilisierung von Ökosystemen. Dabei lassen sich je nach Zweck Waldfunktionen zusammenfassen. Unterschieden werden allgemein die Nutzfunktion, die Schutzfunktionen (einschließlich Natur- und Biotopschutz), die Erholungsfunktion und weitere Sonderfunktionen. Dargestellt werden Waldflächen, soweit sie über das normale Maß hinaus eine oder mehrere Funktionen erfüllen. Ausgewählt werden die Funktionen, für die sich validierte Daten bzw. abgrenzbare Kategorien erzielen ließen. Nicht dargestellt werden beispielsweise Waldflächen, die in Überschwemmungs- oder Wasserschutzgebieten oder in Natura-2000-Gebieten liegen und dort jeweils eine entsprechende Schutzfunktion erfüllen. Die Daten wurden gutachterlich im Jahr 2016 erhoben und mit Stand 2019 teilweise ergänzt und angepasst. Grundlage der gutachterlichen Einschätzung ist der bundeseinheitliche "Leitfaden zur Kartierung der Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes“ der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg, Freiburg 2015. Dargestellt sind Waldflächen, die eine Funktion erfüllen als 1. Erholungswälder 2. Schutz vor Erosionen 3. regionaler Klimaschutzwald und 4. Sichtschutzwald. Zu 1. Erfasst sind die Waldflächen, die gutachterlich im Rahmen einer Waldfunktionenkartierung als für die Erholung des Menschen wichtig eingeschätzt wurden. Ausgewählt wurde nur der Wald, der tatsächlich der Allgemeinheit zur Verfügung steht. Es werden die Kategorien "von sehr hoher Bedeutung" und "von hoher Bedeutung" unterschieden. Kriterien für die Ausweisung sind u.a. Erreichbarkeit, Attraktivität, Angebot an Erholungseinrichtungen, geringe Lärm- und Immissionsbelastung und Einschränkungen des Betretungsrechts. Die Einstufung in die Kategorie "von sehr hoher Bedeutung" erfolgt regelhaft dann, wenn besondere forstbetriebliche Anstrengungen und Aufwendungen für die Aufrechterhaltung der Erholungsfunktion erforderlich sind. Zu 2. Der Wald bietet grundsätzlich für den Erhalt des Bodens und seine natürliche Entwicklung einen sehr guten Schutz. Dargestellt sind nur die Waldflächen, die gutachterlich im Rahmen einer Waldfunktionenkartierung als für den Schutz des Bodens vor Erosionen wichtig eingeschätzt wurden. Ausgewählt wurden Waldflächen, die auf - winderosionsgefährdete Böden in entsprechenden exponierten Lagen mit hohen Humus-, Feinsand- und Lößanteilen, - wassererosionsgefährdete Böden mit starkem Gefälle und geringer Bindigkeit oder - auf künstlich aufgeschütteten Böden stocken. Zu 3. Sämtliche Waldflächen erfüllen eine Klimaschutzfunktion. Abhängig von der Größe und der Struktur der Bestände sowie der Topographie ist die Wirkung auf die benachbarten bebauten oder unbebauten Flächen jedoch unterschiedlich. Dargestellt sind die Waldflächen, die durch Luftaustausch das Klima in Verdichtungsräumen schützen und verbessern (regionaler Klimaschutzwald). Regionaler Klimaschutzwald wird unter Berücksichtigung der Größe des Waldes und der Größe und Lage des Verdichtungsraumes, des Reliefs und der Hauptwindrichtung ausgewiesen. Unterschieden werden dabei Waldflächen, die großflächig als sommerliche Kaltluftquelle wirken, und die Waldflächen, die als winterliche Kaltluftbremse vor allem tiefergelegene Flächen vor Spätfrösten schützen können. Zu 4. Sichtschutzwald verdeckt nicht nur als störend empfundene Objekte, sondern schützt auch Anlagen oder Grundstücke vor unerwünschten Einblicken von außen. Dargestellt sind die Bereiche der Wälder, die in ihrer horizontalen Ausdehnung den Schutzzweck ganzjährig und dauerhaft erfüllen können. Unterschieden werden dabei Wälder, die - vor Einsicht in Anlagen und Flughäfen schützen oder die - Sichtschutz für Erholungs- oder Wohngebiete gewähren.
Biosphärengebiete sind einheitlich zu schützende und zu entwickelnde Gebiete, die 1. großräumig und für bestimmte Kulturlandschaften mit reicher Naturausstattung charakteristisch sind, 2. in wesentlichen Teilen die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets, im Übrigen überwiegend eines Landschaftsschutzgebiets erfüllen, 3. vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt, einschließlich Wild- und früherer Kulturformen wirtschaftlich genutzter oder nutzbarer Tier- und Pflanzenarten, dienen, 4. beispielhaft der Entwicklung und Erprobung von die Naturgüter besonders schonenden Wirtschaftsweisen dienen und 5. der Umweltbildung und -erziehung, der ökologischen Forschung und der langfristigen Umweltbeobachtung dienen. Die Biosphärengebiete werden auf der Grundlage von § 23 Absatz 2 des Naturschutzgesetzes (NatSchG) in Verbindung mit § 20 Absatz 2 Nummer 3, § 22 Absatz 1 und 2 sowie § 25 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ausgewiesen. Biosphärengebiete sind unter Berücksichtigung der durch die Großräumigkeit und Besiedlung gebotenen Ausnahmen in Kern-, Pflege- und Entwicklungszonen zu gliedern und zu entwickeln. Kernzonen werden wie Naturschutzgebiete, die übrigen Zonen überwiegend wie Landschaftsschutzgebiete geschützt. In Baden-Württemberg sind mit dem Biosphärengebiet Schwäbische Alb und dem Biosphärengebiet Schwarzwald zwei Biosphärengebiete ausgewiesen. Das Biosphärengebiet Schwäbische Alb ist seit dem 22.03.2008 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Jahr 2009. Das Biosphärengebiet Schwarzwald ist seit dem 01.02.2016 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Juni 2017.
Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder kulturellen Gründen oder zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten notwendig ist und die unter das INPIRE Thema Schutzgebiete (Protected Sites) fallen. Die folgenden Originaldatensätze aus dem UIS Baden-Württemberg sind enthalten: - Biosphärengebiet (https://registry.gdi-de.org/id/de.bw.lubw.mdk/c8bba771-0985-4f46-9ce4-44d6d9a7ff2c) - Biosphärengebiet Zone (https://registry.gdi-de.org/id/de.bw.lubw.mdk/72a81eee-95ea-408e-88b4-5be977ee4689) - Landschaftsschutzgebiet (https://registry.gdi-de.org/id/de.bw.lubw.mdk/e60e94f0-d7b5-4289-aea2-aed7280068c3) - Nationalpark (https://registry.gdi-de.org/id/de.bw.lubw.mdk/f596d907-1316-470d-a81e-418fb8b0f24d) - Naturdenkmal flächenhaft (https://registry.gdi-de.org/id/de.bw.lubw.mdk/9a1e76ff-5481-435a-8841-67b03e98dca8) - Naturpark (https://registry.gdi-de.org/id/de.bw.lubw.mdk/dd68d3fd-9972-4fef-a3ca-7732e34cb244) - Naturschutzgebiet (https://registry.gdi-de.org/id/de.bw.lubw.mdk/1a6a350d-97b6-4c73-8558-704d9fe8a29e) - FFH-Gebiet (https://registry.gdi-de.org/id/de.bw.lubw.mdk/2e5c0d70-f6d7-4c90-83a9-12fafed44b0e) - Vogelschutzgebiet (https://registry.gdi-de.org/id/de.bw.lubw.mdk/73f3dfdc-6c6e-4edc-b6fe-1d557ab10001) Bei drei Landschaftsschutzgebieten wurden die Geometrien um wenige Millimeter verkleinert, um Selbstberührungen zu vermeiden, die im Rahmen der INSPIRE-Validierung nicht gültig sind. Es handelt sich um die folgenden LSG: - Großer Heuberg - Glemswald - LSG "Mittleres Körschtal" vom 01.08.1996 | Prüfung: Konformität zu INSPIRE Durchführungsbestimmung | Dateninhalt (Bild): Konformität zu INSPIRE Durchführungsbestimmung
Der Erdbebenkatalog Baden-Württemberg beinhaltet Angaben über Erdbeben in und um Baden-Württemberg. Kartenmäßig dargestellt sind natürliche Erdbeben im Gebiet 47.3°N bis 50.0°N und 7.2°E bis 10.75°E seit 1994. Ab 1996 ist der Katalog vollständig für Erdbeben stärker als etwa Magnitude ML = 2.0 (Richter-Skala). Mit dem Ausbau des Messnetzes und der gestiegenen Empfindlichkeit kann heute von einer Vollständigkeit mindestens ab Magnitude ML=1.5 im bearbeiteten Gebiet ausgegangen werden. Steinbruchsprengungen sind im Katalog nicht enthalten. Weitere Informationen unter: https://lgrb-bw.de/erdbeben/jahresbulletins
INSPIRE Datensatz der Wolfsnachweise in Baden-Württemberg. Die Karte zeigt die besetzten Zellen des letzten abgeschlossenen Monitoringjahres (das Monitoringjahr beginnt am 01.05 und endet am 30.04 des Folgejahres, der Abschluss findet i.d.R. im Dezember des Folgejahres statt). Der erste sichere Nachweis eines Wolfs in Baden-Württemberg gelang im Jahr 2015. Die gefüllten 10 x 10 km Rasterzellen wurden nach den Monitoringstandards des BfN als "besetzt" markiert (entweder 1x C1 oder 3x C2 nach SCALP-Kriterien) und beziehen sich immer auf das Monitoringjahr, welches am 01.05 beginnt und am 30.04 des Folgejahres endet. Als C1 Nachweis gelten tot aufgefundene Wölfe, Foto- oder Videodokumentation, eingefangene Tiere und genetische Nachweise. Zum Zeitpunkt der erstmaligen Bereitstellung dieser Daten lagen keine Telemetriedaten vor. Dies kann sich in Zukunft ändern. Ausgewertete Telemetriedaten können nach den Monitoringstandards des BfN als C1 Nachweis zählen. Als C2 Nachweis gelten von erfahrenen Personen bestätigte Meldungen wie Risse von Nutz- und Wildtieren oder Spuren. Sowohl aus Gründen der Sensibilität der Tiere als auch aufgrund der großen Streifgebiete werden die Nachweise nur mit einer Auflösung von 10 x 10 km veröffentlicht. Die Nachweise stammen von der FVA und basieren sowohl auf eigenen Untersuchungen als auch auf Meldungen externer Personen.
Alle wasserwirtschaftlich relevanten Fließgewässer Baden-Württembergs sind erfasst. Insbesondere sind dies: - ständig fließende Gewässer; - Gewässer mit einer Länge von über 500 m; - Gewässer, die zur Verortung gewässerbezogener Objekten benötigt werden; - Gewässer, die Gegenstand wasserwirtschaftlicher Planung sind. Die Hierarchie im Gewässernetz wird durch die bundesweit eindeutige Gewässerkennzahl (GKZ) dargestellt. Zur Verortung von Objekten auf der Gewässergeometrie steht die Basisstationierung zur Verfügung. Dies ist eine Längenunterteilung in Kilometerstationen (Passpunkten) und beginnt immer an der Mündung (Ausnahme Rhein). Dazwischen werden Längen als Promille des Passpunktabstandes angegeben. Wenn sich die Geometrie eines Gewässers ändert, werden nur die Passpunkte verschoben, die im veränderten Bereich liegen. Dadurch bleiben alle Stationsangaben außerhalb des veränderten Bereichs unverändert. Aus der Basisstationierung ergibt sich daher nicht die Entfernung auf der Gewässergeometrie zwischen 2 Punkten! Wird diese Entfernung benötigt, kann sie mit üblichen GIS-Werkzeugen ermittelt werden. Das Gewässernetz wird in 3 Varianten bereitgestellt: - Gewässernetz (AWGN-Fluss10)als measured-shape von der Mündung bis zur Quelle (durchgehende Linie). - Gewässername, mit den lokalen Gewässernamen, soweit bekannt - Gewässerordnung gemäß Wassergesetz BW, mit Gewässerstrecken, die entsprechend dem WG (Fassung 2018) definiert sind. Die Bildung von Teilnetzen ist möglich (z.B. GeStruk, biozönotischer Gewässertyp). Die Teilnetze Wasserrahmenrichtlinie und Hochwassergefahrenkarte werden u.a. im WASSERBLICK bereitgestellt.. Aktuell sind über 19.600 Fließgewässer mit einer Gesamtlänge von rd. 45.500 km erfasst. Hiervon befinden sich rd. 400 Gewässer (rd. 5.300 km) außerhalb der Landesgrenzen. Diese wurden lediglich orientierend zur Darstellung des räumlichen Zusammenhangs in das AWGN aufgenommen. Weitergehende Informationen: "https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/wasser/awgn" Dieses Datenangebot wurde mit Sorgfalt erstellt und gepflegt. Dennoch können Mängel, etwa in Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität, nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
INSPIRE Datensatz der Luchsnachweise in Baden-Württemberg. Die Karte zeigt die besetzten Zellen des letzten abgeschlossenen Monitoringjahres (das Monitoringjahr beginnt am 01.05 und endet am 30.04 des Folgejahres, der Abschluss findet i.d.R. im Dezember des Folgejahres statt). Der erste sichere Nachweis eines Luchses in Baden-Württemberg gelang im Jahr 2000. Die gefüllten 10 x 10 km Rasterzellen wurden nach den Monitoringstandards des BfN als "besetzt" markiert (entweder 1x C1 oder 2x C2 nach SCALP-Kriterien) und beziehen sich immer auf das Monitoringjahr, welches am 01.05 beginnt und am 30.04 des Folgejahres endet. Als C1 Nachweis gelten tot aufgefundene Luchse, Foto- oder Videodokumentation, eingefangene Tiere und genetische Nachweise. Ebenso können ausgewertete Telemetriedaten nach den Monitoringstandards des BfN als C1 Nachweis zählen. Als C2 Nachweis gelten von erfahrenen Personen überprüfte Hinweise wie Risse von Nutz- und Wildtieren oder Spuren. Sowohl aus Gründen der Sensibilität der Tiere als auch aufgrund der großen Streifgebiete werden die Nachweise nur mit einer Auflösung von 10 x 10 km veröffentlicht. Die Nachweise stammen von der FVA und basieren sowohl auf eigenen Untersuchungen als auch auf Meldungen von externen Personen.
INSPIRE Datensatz der Auerhuhnverbreitung in Baden-Württemberg. Die Verbreitungskarte zeigt den zeitlich letzten Stand des Auerhuhn-Monitorings. Verbreitungskarten für Auerhuhnvorkommen im Schwarzwald werden seit 1993 erstellt, als mit einer kontinuierlichen Dokumentation aller Sichtungen und Hinweise auf das Vorkommen von Auerhühnern begonnen wurde. Im Turnus von 5 Jahren wird jeweils eine neue Verbreitungskarte mit den in diesem Zeitraum gesammelten Nachweisen erstellt. Als Auerhuhn-Verbreitungsgebiet werden jene Flächen definiert, für die mindestens drei Nachweise innerhalb der letzten fünf Jahre vorliegen. Die gefüllten 3 x 3 km Rasterzellen basieren auf Hinweisen verschiedenster Art (Sichtung, jährliche Balzplatzzählung, Kot, Federn, Huderpfannen, Trittsiegel). Aus Gründen der Sensibilität der Vogelart wird die Verbreitung nur mit einer Auflösung von 3 x 3 km veröffentlicht. Die Nachweise stammen von der FVA und basieren sowohl auf eigenen Untersuchungen als auch auf Meldungen von Jägern, Förstern, Waldarbeitern, Ornithologen und Naturschützern.
INSPIRE Datensatz der Wildkatzenverbreitung in Baden-Württemberg. Die Verbreitungskarte zeigt alle sicheren Wildkatzennachweise, die seit 2006 genetisch überprüft und als Wildkatze identifiziert wurden. In den leeren Rasterzellen wurden entweder bisher keine Untersuchungen zum Nachweis der Wildkatze durchgeführt oder es konnte kein Nachweis erbracht werden. Die gefüllten 5 x 5 km Rasterzellen beinhalten ein oder mehrere Nachweise (Telemetrie, Totfundnachweis, Lockstocknachweis oder sonstige sichere Nachweise). Die Nachweise stammen von der FVA, dem BUND, der WFS, dem Naturpark, Planungsbüros, Privatpersonen oder Städten.
Origin | Count |
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Bund | 5557 |
Land | 3672 |
Wissenschaft | 1 |
Zivilgesellschaft | 17 |
Type | Count |
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Ereignis | 39 |
Förderprogramm | 3555 |
Messwerte | 518 |
Taxon | 233 |
Text | 2535 |
Umweltprüfung | 149 |
unbekannt | 1997 |
License | Count |
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geschlossen | 3934 |
offen | 4518 |
unbekannt | 384 |
Language | Count |
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Deutsch | 8781 |
Englisch | 428 |
Leichte Sprache | 5 |
unbekannt | 36 |
Resource type | Count |
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Archiv | 85 |
Bild | 390 |
Datei | 252 |
Dokument | 615 |
Keine | 5033 |
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Unbekannt | 14 |
Webdienst | 392 |
Webseite | 3025 |
Topic | Count |
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Boden | 5157 |
Lebewesen & Lebensräume | 6144 |
Luft | 3873 |
Mensch & Umwelt | 8204 |
Wasser | 3676 |
Weitere | 8836 |