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Die Kieswerk Leiberstung GmbH & Co. KG betreibt auf der Gemarkung Leiberstung in der Gemeinde Sinzheim auf der Grundlage bergrechtlicher Zulassungen den Tagebaubetrieb „Baggersee Leiberstung“ zur Gewinnung von Quarzsand und Quarzkies im Nassabbauverfahren. Mit Schreiben vom 22.12.2022 beantragt die Kieswerk Leiberstung GmbH & Co. KG die Planfeststellung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans für die Fortführung des bestehenden Tagebaubetriebes „Baggersee Leiberstung“ und für die Erweiterung der Abbauflächen um 9,1 ha gegen Südwesten sowie für die zusätzliche Vertiefung des nordwestlichen Teils des bestehenden Baggersees. Der Antrag auf Planfeststellung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans schließt folgende Anträge mit ein: a) Antrag auf Genehmigung zum Bau einer Werksstraße gemäß § 57a Bundesberggesetz. b) Antrag auf Genehmigung zur Verlegung des Schmutzwasserkanals, der Telekomleitung, Frischwasserleitung, Datennetzleitung sowie zum Neubau eines Pumpwerks für den verlegten Schmutzwasserkanal gemäß § 49 Landesbauordnung. c) Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung für den Ausbau des Baggersees und für die Verlegung des Bannwaldgrabens gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz. d) Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser für betriebliche Zwecke gemäß § 12 Wasserhaushaltsgesetz. e) Antrag auf naturschutzrechtliche Genehmigung nach § 15 Bundnaturschutzgesetz i. V. m. § 17 Abs. 1 Bundnaturschutzgesetz. f) Antrag auf Ausnahme nach § 30 Abs. 3 Bundnaturschutzgesetz von den Verboten des § 30 Abs. 2 Bundnaturschutzgesetz für gesetzlich geschützte Biotope. g) Antrag auf Genehmigung für die dauerhafte Waldumwandlung von ca. 5.708 m² Wald gemäß § 9 Landeswaldgesetz. Die Zulassung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans bedarf nach § 52 Abs. 2a Bundesberggesetz der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens. Des Weiteren besteht für das Vorhaben nach § 6 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung und § 57c BBergG i. V. m. § 1 Ziff. 1 b) aa) der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung berg-baulicher Vorhaben die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Das Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau, Referat 97, Landesbergdirektion, ist zuständige Planfeststellungsbehörde. Es liegen folgende entscheidungserhebliche Berichte zum Vorhaben vor: Erläuterungsbericht zum Vorhaben, Bodenbewertung und Bodenschutzkonzept, Schalltechnische Untersuchung, Artenschutzrechtliche Verträglichkeitsstudie, Landschaftspflegerischer Begleitplan und Eingriffs- und Ausgleichsbewertung, Natura 2000-Verträglichkeitsstudie, Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie, Limnologisches Gutachten, Umweltverträglichkeitsprüfungsbericht Für dieses Planfeststellungsverfahren erfolgte bereits im Jahr 2023 eine Beteiligung der Öffentlichkeit mittels Bekanntmachung des Vorhabens und Auslegung des Antrages. Im Wege des Zulassungsverfahrens wurde die Änderung des Vorhabens notwendig. Die Änderung besteht darin, dass die Kieswerk Leiberstung GmbH & Co. KG von der zusätzlichen Vertiefung des nordwestlichen Teils des Baggersees absieht und dies nun nicht mehr Gegenstand des Antrages ist. Weiter umfasst die Planänderung einen Betrieb der Tagebaustätte von 20 Jahren anstatt der vorgesehenen 15 Jahre. Mit Schreiben von 31.07.2025 legt die Kieswerk Leiberstung GmbH & Co. KG den geänderten Antrag einschließlich der überarbeiteten Planunterlagen vor.
Alle Daten sind Rohdaten ohne Gewähr. Das Land Schleswig-Holstein übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der dargestellten Informationen. Haftungsansprüche sind grundsätzlich ausgeschlossen. [Informationen zum Pegel](https://hsi-sh.de/pegel/pegel.html?mstnr=114526) Der Datensatz enthält folgende Felder * **Zeit** im Format `yyyy-MM-dd HH:mm:ss` * **Wasserstand** in cm * **Status** Angabe "1" bedeutet qualitätsgesichert, "0" bedeutet nicht qualitätsgesichert * **Wertetyp** Angabe "mw" bedeutet Mittelwert, "thw" bedeutet Tidehochwasser, "tlw" bedeutet Tideniedrigwasser Zeichensatz ist ISO-8859-1, Spaltentrenner ist Semikolon.
Dieser Inhalt beschreibt die "Konzeptionelle Maßnahme; Vertiefende Untersuchungen und Kontrollen" (mit der ID 508) für das Seegewässer "Kiessee Prettin" (mit der ID: DELW_DEST_EL03OW15-00). Sie wird im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie durchgeführt. Der Bewirtschaftungszeitraum ist 2022-2027.
Der Datensatz aus Karte 2 des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält die für die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) relevanten Stillgewässer (> 50 ha) in Niedersachsen, die der Berichtspflicht unterliegen und zu den landesweit bedeutsamen Gewässern gehören. Darunter fallen nicht nur natürliche Seen, sondern auch künstlich geschaffene Stillgewässer wie Baggerseen oder erheblich veränderte Gewässer wie Talsperren. Karte 2 „Schutzgüter Boden und Wasser“ des Landschaftsprogramms stellt die aus landesweiter Sicht bedeutsamen Bereiche für die Schutzgüter Boden und Wasser dar. Die schutzwürdigen Böden außerhalb der Siedlungsfläche umfassen die Böden mit besonderen Werten, Böden mit hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit sowie Moorböden und kohlenstoffreiche Böden gemäß Programm Nds. Moorlandschaften. Die landesweit bedeutsamen Gewässer setzen sich aus den Fließgewässern für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, den Laich- und Aufwuchsgewässern, den überregionalen Wanderrouten für die Fischfauna, den Küsten-, Übergangs- und Stillgewässern sowie den Gewässerauen gemäß Aktionsprogramm Nds. Gewässerlandschaften zusammen. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de
Der Datensatz aus Karte 4a des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält die für die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) relevanten Stillgewässer (> 50 ha) in Niedersachsen, die der Berichtspflicht unterliegen und zu den landesweit bedeutsamen Gewässern gehören. Darunter fallen nicht nur natürliche Seen, sondern auch künstlich geschaffene Stillgewässer wie Baggerseen oder erheblich veränderte Gewässer wie Talsperren. Die Stillgewässer sind der Zielkategorie „Sicherung und Verbesserung“ zugeordnet, die bestehende naturschutzfachliche Werte aufweisen, die zu sichern sind und deren Zustand nach Bedarf für die langfristige Erhaltung der relevanten Werte zu verbessern ist. Karte 4a „Schutzgutübergreifendes Zielkonzept“ zeigt die landesweite Grüne Infrastruktur als integriertes Zielkonzept des Niedersächsischen Landschaftsprogramms. Die Grüne Infrastruktur des Landes Niedersachsen setzt sich aus sämtlichen für Naturschutz und Landschaftspflege landesweit bedeutsamen Bereichen zusammen (Inhalte aus den Karten 1 bis 3). Dazu gehören auch solche Bereiche, insbesondere Moore und Auen, deren Funktionen derzeit beeinträchtigt sind und bei denen darauf abgezielt wird, diese wiederherzustellen. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de
Die Messstelle BAGGERSEE FRIDOLFING (Messstellen-Nr: 23731, Bayern) dient der Überwachung des Grundwasserstands im oberen Grundwasserstockwerk.
Das Projekt besteht aus zwei Teilen: a) In Mechterheim werden in einem ausschliesslich fuer Zwecke des Naturschutzes gestalteten Baggersee oekologische Erhebungen durch eine Gruppe von Biologen durchgefuehrt, um spaeter die Eignung des Gebietes fuer den Artenschutz zu beurteilen und Richtlinien zur Nachahmung in anderen Bodenentnahmestellen zu erarbeiten. In stillgelegten Mechtersheimer Tongruben (Schilfbiotop) wurde Ende der 70er Jahre ein kleines Naturschutzgebiet (ca. 12 ha) zum Schutze einer Purpurreiher-Kolonie gegruendet. Dieses Gebiet wurde durch den Ankauf eines im Anschluss gelegenen Baggersees vergroessert. Nach Gestaltungsmassnahmen erfolgt eine sukzessive Ausbreitung der Flora und Fauna aus dem alten in den neuen Teil des Naturschutzgebietes sowie Integration der beiden Teile. b) Angesichts der Tatsache, dass in der Bundesrepublik Deutschland sehr viele Baggerseen entstehen, wird durch Gelaendebereisung im Stromtal des Rheines untersucht, wie die Folgenutzungen solcher Gebiete sind und ob mehr Baggerseen durch gezielte Renaturierung fuer Zwecke des Artenschutzes genutzt werden koennten. Das unter a) genannte Thema wird aus der Sicht diverser Fachleute untersucht (Botanik, ausgewaehlte Insektengruppen, Mollusken, alle Wirbeltierklassen, abiotische Faktoren). Der Autor befasst sich mit dem Teilbereich Saeugetiere und Voegel. Besondere Beachtung wird der Purpur-Reiher-Kolonie geschenkt (3 - 10 Paare, seit zumindest 15 Jahren); es handelt sich um ein Vorkommen am noerdlichen Rand des Verbreitungsgebietes. Die gesamte Begleitforschung im NSG Mechtersheim wird vom Landesamt fuer Umweltschutz in Oppenheim koordiniert. Aus den jaehrlichen Ber...
Der Lichternsee ist ein bis maximal 5 m tiefer, 15 ha grosser Baggersee, der parallel zur Donau in einem ehemaligen Altwasser angelegt wurde. Der See hat eine langgestreckte Form, besteht aus mehreren hintereinander liegenden Becken und hat am aeussersten Nordost-Ende eine 3 m tiefe Verbindung zur Donau, ueber die in Abhaengigkeit von den jeweiligen hydrographischen Bedingungen naehrstoffreiches Donauwasser in den See eindringt oder planktonhaltiges Seewasser ausgeschwemmt wird. Das Ziel der Untersuchungen ist es, die Gesetzmaessigkeiten dieses Wasseraustausches und die durch den Austausch im See bewirkten Effekte (Eutrophierung, Wasserverdraengung etc.) zu analysieren.
Untersuchung der Veraenderungen der Wasserqualitaet von Baggerseen in der Oberrheinebene sowie ihre Auswirkungen auf das Grundwasser und den Wasserhaushalt. Untersuchung von 42 Baggerseen der Oberrheinebene. Regelmaessige Beobachtung der Grundwasserstaende und Untersuchung von See- und Grundwasserproben an 5 ausgewaehlten Baggerseen. Einrichtung eines Testsees fuer eingehende Untersuchungen mit umfangreichem Messnetz. Monatliche limnologische Untersuchungen des Testsees und benachbarter Grundwassermessstellen.
Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Freiburg – Integriertes Rheinprogramm plant den Bau und Betrieb des Rückhalteraums Weil-Breisach IV, Tieferlegungsflächen 14a und 14b. Der Rückhalteraum umfasst die Tieferlegungsflächen 14a mit ca. 9,8 ha und 14b mit ca. 6,4 ha sowie den Grißheimer Baggersee mit ca. 35 ha Fläche. Die geplanten Maßnahmen umfassen unter anderem die Tieferlegung der Flächen 14a und 14b um 6 – 8 Meter sowie den Anschluss des Grißheimer Baggersees. Sie sollen zusätzliche Rückhalteräume im Falle von Hochwasser bieten und sind Teil der Gesamtmaßnahmen des Integrierten Rheinprogramms zur Wiederherstellung der Hochwassersicherheit am Oberrhein. Die geplanten Maßnahmen stellen einen Gewässerausbau dar und bedürfen nach § 68 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. §§ 72 ff. Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) der wasserrechtlichen Planfeststellung.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 172 |
| Kommune | 11 |
| Land | 202 |
| Weitere | 39 |
| Wirtschaft | 2 |
| Wissenschaft | 26 |
| Zivilgesellschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 70 |
| Förderprogramm | 63 |
| Software | 2 |
| Text | 95 |
| Umweltprüfung | 54 |
| WRRL-Maßnahme | 95 |
| unbekannt | 27 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 201 |
| Offen | 205 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 405 |
| Englisch | 121 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 44 |
| Bild | 10 |
| Datei | 6 |
| Dokument | 100 |
| Keine | 215 |
| Webdienst | 26 |
| Webseite | 66 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 196 |
| Lebewesen und Lebensräume | 337 |
| Luft | 133 |
| Mensch und Umwelt | 359 |
| Wasser | 406 |
| Weitere | 380 |