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Fortschrittliche Sedimenterkennung und Datenfusion als Grundlage für eine optimierte Bewirtschaftung von Kiesgruben und Stauseen, Teilprojekt 2

Ausbau des Liegeplatzes am Liegehafen Pinnengraben, Warnemünde

ID: 5221 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ostsee beabsichtigt eine Vertiefung des Liegeplatzes am Stützpunkt in Warnemünde durchzuführen. Der Bauhof Warnemünde verfügt am Pinnengraben, der die Zufahrt zum Seehafen Rostock mit dem Marinestützpunkt Warnemünde verbindet, über einen 150 m langen Anleger mit einem Liegeplatz. Das Gewässer neben dem Liegeplatz weist derzeit im östlichen Teil eine Gewässersohle von etwa NHN –4,50 m und im Übrigen eine von etwa NHN – 6,00 m auf und wird derzeit von dem Mehrzweckschiff ARKONA für das Tagesgeschäft, zum Crewwechsel und Bunkern genutzt. Im Jahr 2026 wird ein neues, größeres Mehrzweckschiff in den Dienst gestellt, so dass ein Ausbauzustand des Liegeplatzes mit einer Solltiefe von - 7,10 m NHN zuzüglich Vorratsmaß von 0,3 m erforderlich wird. Die Baggerung soll auf 160m Länge erfolgen. Ort des Vorhabens: Rostock/Warnemünde Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren gemäß § 14 WaStrG Abschlussdatum: 01.10.2025 UVP-Kategorie: Wasserwirtschaftliche Vorhaben mit Benutzung oder Ausbau eines Gewässers Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Dienststelle Kiel Kiellinie 247 24106 Kiel Deutschland Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Vorhabenträger Vorhabenträger Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ostsee Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ostsee Wamper Weg 5 18439 Stralsund Deutschland Dokument Dokument Bekanntmachung gem § 5 Abs. 2 UVPG _clean.pdf

Analyse langfristiger Änderungen in der Tidedynamik der Nordsee

Langjährige Pegelaufzeichnungen aus dem Gebiet der südöstlichen Nordsee zeigen seit Mitte des 20. Jahrhunderts signifikante Veränderungen im lokalen Tideregime. Während der mittlere Meeresspiegel (englisch: Mean Sea Level, MSL) über die vergangenen 150 Jahre generell dem globalen Mittel gefolgt ist, deuten Auswertungen der mittleren Tidehoch- und Tideniedrigwasser auf signifikant abweichende Trends hin. So sind die Tidehochwasser signifikant schneller als der MSL angestiegen, während die Tideniedrigwasser deutlich geringere oder teils negative Trends aufzeigen. Daraus resultierte eine gleichzeitige Zunahme des Tidehubs (die Differenz aus Tidehoch- und Tideniedrigwasser) von ca. 10 % seit 1955. Derartige Veränderungen haben direkte Auswirkungen auf den Küstenschutz. So ergeben sich bei einem Anstieg der mittleren Tidehochwasser größere Wassertiefen, wodurch das Wellenklima insbesondere im Bereich der Wattflächen und Außensände in der Deutschen Bucht beeinflusst wird. Größere Wellenhöhen und damit höhere Orbitalgeschwindigkeiten und Brandungsenergien sind die unmittelbare Folge, die zu großflächigen Erosionen führen kann. Gleichzeitig beeinflussen geringere Tideniedrigwasser die Schiffbarkeit der flachen Küstengewässer. Durch den vergrößerten Tidehub treten größere Tidestromgeschwindigkeiten auf, die z.B. Ausräumungen der Tiderinnen, verstärkte Erosionen an Inselsockeln, Strandräumungen und im Zusammenhang mit Sturmfluten Dünen- und Kliffabbrüchen verursachen können. Dies verdeutlicht, dass neben den global wirkenden übergeordneten Veränderungen im MSL (Massenänderungen, thermale Expansion) auch regionale Phänomene und Prozesse eine wichtige Rolle für die Ausprägung der Wasserstände spielen. Eine Berücksichtigung solcher Faktoren in den Projektionen zukünftiger Wasserstände setzt voraus, dass vergangene Entwicklungen und zugrunde liegende Prozesse ausreichend verstanden sind. Das übergeordnete Ziel von TIDEDYN besteht daher in der Analyse der in der Vergangenheit bereits aufgetreten Veränderungen im lokalen Tideregime der Nordsee. Die beobachtete Zunahme des Tidehubs ist in ihrer starken Ausprägung ein weltweit einzigartiges Phänomen, welches bis heute nicht erklärt werden kann. Als mögliche (aber bisher unerforschte) Ursachen kommen z.B. langfristige Änderungen im MSL, morphologische Änderungen im Küstenvorfeld (natürlich oder anthropogen, z.B. Ausbaggerungen oder Baumaßnahmen wie Eindeichungen) oder saisonale Änderungen in der thermohalinen Schichtung des Ozeans in Frage. Durch die integrierte Analyse von hochauflösenden numerischen Modellen (barotrop und baroklin) und Beobachtungsdaten mit robusten Methoden der Zeitreihenanalyse, sollen die Änderungen im Tideregime der Nordsee über die vergangen 60-70 Jahre beschrieben, modelliert und systematisch erforscht werden sowie einzelne Prozesse mittels Sensitivitätsstudien voneinander abgegrenzt werden.

Planänderung betreffend das Vorhaben „Vertiefung Innere Hafengewässer Multipurpose Terminal Liegeplatz 3a 2. BA Liegeplatz 12 LNG-Terminal Mukran Port“

Die Fährhafen Sassnitz GmbH als Trägerin des Vorhabens beabsichtigt, die Fläche N 1 „Sicherheitszone Neptune“ in einer Größe von etwa 47.600 m² erst zu einem späteren Zeitpunkt, etwa zum Ausgang des Jahres 2029, zu baggern, da aus Sicht der Trägerin des Vorhabens gegenwärtig eine Unterbrechung des LNG-Terminalbetriebes zu unverhältnismäßig hohen Kosten führen würde. Zu diesem Zeitpunkt findet nach Mitteilung der Trägerin des Vorhabens ein planmäßiger Werftaufenthalt des Regasifizierungsschiffes „Neptune“ statt, so dass damit verbunden keine zusätzlichen Kosten für die Verholung des Schiffes und den Betriebsausfall entstünden. Das auf der betroffenen Fläche erforderliche Verbringungsvolumen beträgt etwa 51.423,30 m³ (Toleranzvolumen 61.331 m³). Für dieses anfallende Baggergut soll nunmehr für den späteren Zeitpunkt im Jahr 2029 eine alternative Verbringungsmöglichkeit innerhalb der inneren Hafengewässer geschaffen werden. Konkret begehrt die TdV, dass der festgestellte Plan zum Vorhaben „Hafenvertiefung“ insofern geändert wird, als dass bereits im Jahr 2025 eine alternative Umlagerungsfläche innerhalb des Hafenbeckens, angrenzend an den Bereich der Sicherheitszone des FSRU-Schiffes „Neptune“, in einer Größe von etwa 47.600 m² durch Baggerung bis zu einer Toleranztiefe von max. -16,54 m NHN zur Aufnahme des Baggergutes aus dem Bereich des Liegeplatzes 12 in Höhe von 61.331 m³ im Jahr 2029 geschaffen werden soll. Das Baggergutvolumen für die Errichtung der alternativen Umlagerungsfläche innerhalb der inneren Hafengewässer (47.600 m² x 1,29 m) beträgt etwa 61.404 m³. Dieses soll auf der KS 5650 Teilfläche F2 verklappt werden. Die Baggergutmenge für die Schaffung der alternativen Umlagerungsfläche innerhalb der inneren Hafengewässer entspricht dabei bis auf etwa 73 m³ (Rundungsabweichung) der Menge aus der geplanten Vertiefung des Liegeplatzes 12 einschließlich der in einem Abstand von 50 m umlaufenden Sicherheitszone, für die eine Genehmigung zur Verklappung auf der KS 5650 Teilfläche F2 bereits mit Planfeststellungsbeschluss vom 16. Januar 2025 erteilt wurde. Die wasserrechtlichen Belange der mit der Verbringung des Baggergutes aus der für 2029 geplanten Baggerung aus dem Bereich des Liegeplatzes 12 (ca. 51.423 m³, Toleranzvolumen 61.331 m³) auf die an diesen Bereich angrenzende alternative Umlagerungsfläche sind ausweislich der Antragsunterlagen nicht Gegenstand der begehrten Planänderung.

Durchführung der Baggerarbeiten zur Ermöglichung des Wassertransports zum Außenhafen in Świnoujście

ID: 5014 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Schaffung einer Fahrrinne im Schifffahrtsbereich mit einer Tiefe von 17,0  m, einer Zielbreite von 500 m (300 m in der ersten Phase). und einer Länge von 71,2 Km. Hauptarbeiten werden die Ausführung der Baggerarbeiten sein, welche ein geschätztes Volumen von ca. 140 Mio. m³ haben. Das gewonnenen Material wird auf eine Deponie oder eine für diesen Zweck künstlich geschaffene Insel verbracht. Es bestehen Überlegungen weiteres Material möglicherweise zur Strandaufschüttung zu verwerten. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: ausländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 16.05.2025 Art des Zulassungsverfahrens: Grenzüberschreitende Beteiligung nach der Espoo-Konvention UVP-Kategorie: Wasserwirtschaftliche Vorhaben mit Benutzung oder Ausbau eines Gewässers Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Dienststelle Kiel Kiellinie 247 24106 Kiel Deutschland Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt E-Mailadresse der Kontaktperson: anne.unruh@wsv.bund.de Zuständige Organisationseinheit: Dezernat R21- Planfeststellung Küste Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: unter Angabe des Aktenzeichens: DOOŚ-WST.440.2.2025.JA Der Generaldirektor für Umweltschutz Abteilung für Umweltverträglichkeitsprüfungen Al. Jerozolimskie 136 02-305 Warschau E-Mail: sekretariat.doos@gdos.gov.pl Vorhabenträger Seeamt Stettin Seeamt Stettin Plac Stefana Batorego 4 70-207 Stettin Polen Öffentlichkeitsbeteiligung Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 16.06.2025 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 23.05.2025 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite www.gdws.de/Espoo-Verfahren_Swinemünde Dokumente Bekanntmachung vom 23. Mai 2025_clean_0.pdf 1_Informationskarte des Vorhabens - KIP DE_0.pdf 2_Lagekarte Vorhabenbereich - MAPA DE_0.pdf 3_Informationen über Art, Ablauf und Stand des Verfahrens zur UVP_DE_0.pdf 4_Antrag auf Erlass eines Bescheids über Umweltauflagen - Wniosek DE_0.pdf 5_Entscheidung grenzüberschreitendes Verfahren - decision_transboundary procedure EN_0.pdf 6_Allgemeine Dateschutzverordnung - RODO DE_0.pdf 1_KIP PL_0.pdf 2_MAPA_0.pdf 3_Informacja o przebiegu postepowania PL_0.pdf 4_Wniosek PL_0.pdf 5_Postanowienie transgraniczne_PL_0.pdf 6_Klauzula RODO PL_0.pdf

NPSH: Hafenunterhaltung (Stand 5/2018)

Wasserinjektion oder Baggerung zur Sedimententnahme in Häfen

Datierung ausgewählter Bestandteile der aufgespülten Mudde aus der Baggerung zur Warnowquerung für die Beurteilung der Entstehung der Mudde

Datierung ausgewählter Bestandteile der aufgespülten Mudde aus der Baggerung zur Warnowquerung, für die Beurteilung der Entstehung der Mudde (Art und Zeitraum) und der sich daraus ableitenden Abbauprognose für die Organische Substanz im aufgespülten Substrat, als wichtigen Parameter zur Ermittlung der Nachhaltigkeit der bodenverbessernden Wirkungen bei der beabsichtigten Verwertung der aufbereiteten Bodenmaterialien - Grundlage zur Festlegung von Einsatzmöglichkeiten und Einsatzzielen. - Auswahl und Vorbereitung der Einzelobjekte für die Untersuchung - Auswahl geeigneter Einzelobjekte auf den drei Klassierpoldern des SF Schnatermann - Zuordnung der umgebenden aufgespülten Muddechargen anhand der Unterlagen zur Baggerung und Aufspülung zu den jeweiligen Schichten im ehemaligen Sedimentkörper - Kennzeichnung wichtiger stofflicher Eigenschaften dieser Muddechargen anhand vorliegender Analyseergebnisse Analytik der Proben - Durchführung der Analytik als NAN-Leistung - Abholung der Proben vom Labor zur Folgeanalytik und Besprechung zum Laborergebnis - Bewertung der Untersuchungsergebnisse und Anfertigung des Berichtes - Vergleich der Analysenergebnisse mit Untersuchungsergebnissen aus vergleichbaren Untersuchungen - Ableitung des zu erwartenden Abbauverhaltens der Organischen Substanz in der Mudde auf der Grundlage der Altersdatierung der ausgewählten Objekte in Abhängigkeit des Aufbereitungsprozesses für die Mudde und möglicher Einsatzzwecke sowie im Vergleich zum bisherigen Abbauverhalten von aufgespülten brackigen und limnischen Sedimenten - Abschätzung der Nachhaltigkeit der bodenverbessernden Wirkungen beim Einsatz der aufbereiteten Bodenmaterialien in verschiedenen Einsatzbereichen mit unterschiedlichen Einsatzzielen - Ableitung vorrangiger Einsatzgebiete und -ziele.

SO302 - WAST DREDGE: Bergung von zwei Sinkstofffallenverankerungen an Station WAST (Western Arabian Sea Trap) im westlichen Arabischen Meer

Sauerstoffzehrung von Gewaessersedimenten und Sauerstoffproblem bei der Umlagerung von Baggermaterial im Tidebereich

Zweck und Ziel: Aufgabe ist es, die verkehrswasserwirtschaftlichen Rahmenbedingungen fuer die Umlagerung von Baggermaterial im Tidebereich (Ems-Weser-Aestuar) und im Brackwasser der Ostsee durch gezielte Untersuchungen zu quantifizieren und insbesondere Vorschlaege fuer eine Risikominderung zu formulieren. Ausfuehrung: Fuer die Frage nach der Auswirkung einer Umlagerung von Baggermaterial auf den Sauerstoffhaushalt sind folgende systematische Untersuchungen erforderlich: 1. Kartierung der zur Baggerung anstehenden Sedimente hinsichtlich ihrer Zehrungseigenschaften; 2. Bestimmung des Sauerstoffverbrauchs von Baggermaterial in Suspension im Saug-Baggerbetrieb, einschliesslich der Sauerstoffzehrung des ueberfliessenden Spuelwassers; 3. In-situ-Messungen (Sauerstoffgehalt, Truebungskonzentration) bei der Baggerung und Umlagerung; 4. Erfassung der stoffwechseldynamischen Situation und Berechnungen zum Sauerstoffhaushalt im Tidebereich. Ergebnisse: Eine Reihe weiterer Sedimentuntersuchungen im Weser-Aestuar und an der Ostseekueste (Flensburger Foerde, Kieler Foerde, Hafen Neustadt) wurden gutachterlich bearbeitet. Es zeigt sich immer deutlicher, dass feinkoernige Sedimente aus dem inneren Teil der Ostseefoerden vielfach stark anaerob sind und dementsprechend eine hohe Sauerstoffzehrung aufweisen. Im Falle einer Umlagerung dieser Baggersedimente wird zur Minimierung negativer Auswirkungen auf den Sauerstoffhaushalt eine moeglichst kompakte Ablagerung empfohlen. Feinkoernige Sedimente aus dem Weser-Aestuar zwischen Brake und Bremerhaven sind hingegen weniger zehrungsintensiv und durchweg aerob.

Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb eines LNG-Terminals in der Jade vor Wilhelmshaven (Voslapper Groden Nord 2)

Die FSRU Wilhelmshaven GmbH, Emsstraße 20, 26389 Wilhelmshaven, eine Tochtergesellschaft der Deutsche Grüngas und Energieversorgung GmbH mit Sitz in Wilhelmshaven, diese wiederum eine Tochtergesellschaft der Tree Energy Solutions BV (TES) mit Sitz in Amsterdam, Niederlande, hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens gemäß den §§ 68 ff. des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) i. V. m. den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) und den §§ 2, 6, 7 und 10 des Gesetzes zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases (LNG-Beschleunigungsgesetz – LNGG) beantragt. Für die Einbringung des Baggerguts in das Küstengewässer wurde zugleich ein Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gestellt. Die Trägerin des Vorhabens plant die Errichtung einer neuen Schiffsanlegestelle sowie einer Liegewanne nebst Zufahrtsbereich an der Westseite der Jade, Gemarkung Nordsee, Jade, Flurstück 1/11 (Liegeplatz), damit dort künftig eine „Floating Storage Regasification Unit“ (FSRU), also eine stationäre schwimmende Anlage in Form eines Produktionsschiffes zur Einfuhr, Entladung, Lagerung und Wiederverdampfung von verflüssigtem Erdgas (Liquified Natural Gas - LNG) sowie ein LNG-Tankschiff festmachen können. Die Einspeisung des wiederverdampften Erdgases soll in das vorhandene landseitige Erdgasnetz (WAL II) erfolgen. Der Bereich des Schiffsanlegers und der Liegewanne ist als Bundeswasserstraße ausgewiesen. Das zur Planfeststellung beantragte Vorhaben besteht aus drei wesentlichen Maßnahmen: Maßnahme 1: Neuerrichtung und Betrieb des Schiffsanlegers LNG Voslapper Groden Nord 2, für die FSRU und ein LNG-Tankschiff. Der Anleger soll aus 10 Dalben bestehen (4 Anlegedalben und 6 Vertäudalben einschließlich Verbindungsbrücken zwischen den Dalben sowie allen notwendigen Nebeneinrichtungen zum sicheren Betreiben der Anlage). Maßnahme 2: Neuerrichtung und Betrieb der Liegewanne Voslapper Groden Nord 2, einschließlich Zufahrtsbereich inklusive Wendebecken zwischen dem neu errichteten Umschlaganleger LNG Voslapper Groden Nord 2 und dem Fahrwasser, mit einer Gesamtfläche der Liegewanne und des Zufahrtsbereiches einschließlich Wendebecken von ca. 770.000 m². Ausbaggerung der Liegewanne auf eine Solltiefe von -17 mNHN (-14,50 mSKN) einschließlich der Zufahrt zum Fahrwasser mit einer Tiefe von -17 mNHN (-14,50 mSKN). Maßnahme 3: Für die Herstellung der Liegewanne und des Zufahrtsbereichs wird mit einer Baggermenge (Initialbaggerung) von rd. 1,2 Mio. m³ gerechnet, die auf die Klappstelle 01 der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung ca. 13 km nördlich der Insel Wangerooge eingebracht werden soll. Weiter beabsichtigt die Trägerin des Vorhabens, Baggergut aus der anschließenden Unterhaltung des Terminals nach dessen Inbetriebnahme bis 2025 im Rahmen des morphologischen Nachlaufs mit einer Jahresmenge von bis zu 50.000 m³ in die vorgenannte Klappstelle einzubringen. Die Betriebsdauer der FSRU ist für maximal 5 Jahre vorgesehen. Die Bauphase hat aufgrund der mit Bescheid vom 24.08.2023 (Az.: D 6 - 62025-691-002) erteilten Zulassung des vorzeitigen Beginns für die Ausbaggerung der Liegewanne, für die Ausbaggerung von Teilen des Zufahrtsbereichs und Wendebeckens, für das Einbringen des bei der Ausbaggerung anfallenden Baggergutes auf die Klappstelle 01 sowie für das Einbringen des Kolkschutzes im Bereich des Anlegers bereits begonnen. Am 23.10.2023 erteile der NLWKN der Trägerin des Vorhabens die Zulassung eines zweiten vorzeitigen Beginns für die Errichtung der Dalben und die Installation der Dalbenköpfe, Brücken und Plattformen des Anlegers. Gegenstand des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens sind nicht die Zulassung der Errichtung und des Betriebs der FSRU sowie die Errichtung des Transfersystems vom Anleger in das bestehende landseitige Erdgasnetz. Für diese Vorhabenteile wird beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg ein gesondertes Zulassungsverfahren nach dem Bundessimmissionsschutzgesetz (BImSchG) durchgeführt. Ebenfalls nicht Bestandteil des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens ist die Einleitung von mit Temperaturveränderungen versehenen Ab- bzw. Prozesswässern zum Betrieb der FSRU. Hierfür wird ein eigenständiges wasserrechtliches Erlaubnisverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 4, § 10, § 12 und § 57 WHG sowie § 2 der Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung (IZÜV) beim NLWKN, Direktion, Geschäftsbereich 6, Rudolf-Steiner-Straße 6, 38120 Braunschweig durchgeführt. Für die Zulassung des Gewässerausbaus und von Gewässerbenutzungen, die für die Errichtung und den Betrieb der FSRU am Standort Voslapper Groden Nord 2 erforderlich sind, ist das LNGG gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 LNGG anzuwenden. Da eine beschleunigte Zulassung des beantragten Vorhabens geeignet ist, einen relevanten Beitrag zu leisten, um eine Krise der Gasversorgung zu bewältigen oder abzuwenden, hat die Planfeststellungsbehörde in diesem Planfeststellungsverfahren das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) gemäß § 4 Abs. 1 LNGG nicht anzuwenden. Der Planfeststellungsbeschluss wurde der Trägerin des Vorhabens am 10.05.2024 übergeben. Den Planfeststellungsbeschluss vom 10.05.2024 und die Gründe für die Gewährung der Ausnahme vom UVPG finden Sie in der Informationsspalte. Der Antrag und die konsolidierten Planunterlagen sind nachstehend aufgeführt.

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