Kartiert sind bundeseigene Hauptschienenstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr. Zuständig für die Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung ist das Eisenbahn-Bundesamt. In Ballungsräumen sind zusätzlich bundeseigene Schienenstrecken unter 30.000 Zügen pro Jahr kartiert.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Bergedorf 102 für den Geltungsbereich zwischen der Kurt-A.-Körber-Chaussee im Norden, dem Sander Damm im Osten, der Bahntrasse Berlin-Hamburg im Süden und den östlich der ehemaligen Gaswerkfläche liegenden Flächen im Westen (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 602) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Kurt-A.-Körber-Chaussee - Sander Damm - Südgrenze des Flurstücks 4500 - Süd- und Westgrenzen des Flurstücks 7419 - über das Flurstück 7419 - West- und Nordgrenzen des Flurstücks 7419 - Nordgrenze des Flurstücks 7418 - Westgrenze des Flurstücks 7417 der Gemarkung Bergedorf. Der Bereich des Vorhaben- und Erschließungsplans wird wie folgt begrenzt: Nordgrenze des Flurstücks 4500 - über das Flurstück 4500 - Süd- und Westgrenzen des Flurstücks 4500 der Gemarkung Bergedorf.
Der Bebauungsplan Wellingsbüttel 16 für den Geltungsbereich über Teilgebiete von Wellingsbüttel (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 517) wird festgestellt. Das Plangebiet besteht aus drei Teilgebieten, die wie folgt begrenzt werden: 1. Gebiet 1: Wellingsbüttler Weg - Friedrich-Kirsten-Straße - Ost- und Südgrenze des Flurstücks 172, Südostgrenze des Flurstücks 3167 - über Kuhteichweg - Nordost- und Südostgrenze des Flurstücks 2577, Nordgrenzen der Flurstücke 123 und 2609, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 125 - Wellingsbüttler Weg - Ostgrenze des Flurstücks 1107, Nordgrenze des Flurstücks 1108 - Barkenkoppel - Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 1102 - Bahntrasse - Rolfinckstraße - Rabenhorst - Bahntrasse - Rehmkoppel - Wellingsbüttler Weg - Alsterstieg - Ostgrenze des Flurstück 152 (Friedrich-Kirsten-Straße), Nord- und Südostgrenze des Flurstücks 2695 - Wellingsbüttler Weg - Nordostgrenzen der Flurstücke 190 und 2084 - Rehmkoppel - Bahntrasse - Nordwest-, Nordost- und Nordgrenze des Flurstücks 273 - Speckmannstraße - Wibbeltweg - Kaspar-Ohm-Weg - Horstweg - Ostgrenze des Flurstücks 506 (Horstweg), Nord- und Nordostgrenze des Flurstücks 2721, Nordost- und Südostgrenze des Flurstücks 508, Nordost- und Südostgrenze des Flurstücks 2591, Nordostgrenze der Flurstücke 2713, 515, 516 und 517, Nordwestgrenze des Flurstücks 3192, Nordostgrenzen der Flurstücke 3192, 530 und 2949, Südostgrenzen der Flurstücke 2949, 2809 und 2898 - Pfeilshofer Weg - Lockkoppel - Rabenhorst - Südost- und Südgrenze des Flurstücks 3024 - Rolfinckstraße - über die Flurstücke 2896 und 452 - Rol finckstieg - Nordgrenzen der Flurstücke 2794 und 2134 - Lindeneck - Nordgrenzen der Flurstücke 2115, 2116, 2117, 2118, 2119 und 2120 - Lindeneck - Ostgrenzen der Flurstücke 2975, 462, 2894, 2972, 2980, 2858, 2892 und 2860 - Laurembergweg - Ostgrenzen der Flurstücke 2890, 2862, 2944, 2942, 2933, 2864, 2866, 2868 und 2870 - Classenweg - Ostgrenzen der Flurstücke 2815, 3526, 2905, 2811, 2763, 2798, 3261, 3383 und 2875 - Eckerkamp - Ostgrenzen der Flurstücke 2257, 2258, 2259 und 1206, Südgrenzen der Flurstücke 1206, 2569 und 2570 - Bramfelder Drift - Südgrenzen der Flurstücke 2550, 2549, 2548, 2547, 2546, 2545, 2544, 2543, 2542, 2541, 2595, 1208, 1209, 1210, 1211, 1212, 2446, 2292, 2291, 2370, 2369, 2368, 2367, 2366, 2365, 2290, 2289 und 1243 - Schulteßstieg - Südgrenzen der Flurstücke 2105, 2025, 2024, 2077, 1246, 1247, 2590, 1248, 1249, 1250, 1251 und 1252, Ostgrenze, Südwestgrenze und Südgrenze des Flurstücks 2738, Südostgrenze des Flurstücks 1141, über das Flurstück 1141, Nordwestgrenze des Flurstücks 1141 - Lagerlöfstraße - Sodenkamp - Südgrenze des Flurstücks 2206 (Sodenkamp) - Borstels Ende - Bahntrasse - Borstels Ende - Westgrenze und Nordwestgrenze des Flurstücks 3460 (Wellingsbüttler Weg), Westgrenze des Flurstücks 2606 (Gundlachs Twiete), West- und Nordgrenze des Flurstücks 3452 (Alsterlauf), Nordgrenze und über das Flurstück 3451 der Gemarkung Wellingsbüttel (Alsterlauf)- Langwisch. Ausgenommen vom Gebiet 1 ist der Geltungsbereich der Verordnung über den Bebauungsplan Wellingsbüttel 4 vom 18. Juni 1968 (HmbGVBl. S. 171) sowie der Geltungsbereich der Verordnung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Wellingsbüttel 14 vom 8. Juli 2002 (HmbGVBl. S. 148). 2. Gebiet 2: Volksdorfer Weg - Ost-, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 2880, Westgrenzen der Flurstücke 2091, 590, 588, 3010, 584, 583, 582, 581, 580, 579 und 4567 - Am Pfeilshof - Westgrenzen der Flurstücke 3203, 540, 539, 538, 3353, 3352, 536 und 535, Nordostgrenzen der Flurstücke 535, 551 und 552 der Gemarkung Wellingsbüttel. 3. Gebiet 3: Farmsener Weg - Südostgrenzen der Flurstücke 670 und 671 - Radekamp - Südostgrenzen der Flurstücke 2963, 2918, 3027 und 3028 - Südwestgrenzen der Flurstücke 3025, 2915, 2914, 2913, 2912, 2911, 3434, 3032 und 2641 - Reem- winkel - Südwestgrenzen der Flurstücke 3399, 715 und 718, Südostgrenzen der Flurstücke 719, 720, 721, 722, 723, 3139, 2958, 727 und 729, Westgrenzen der Flurstücke 729, 728, 731 - Waldingstraße - Westgrenzen der Flurstücke 3483, 825 und 3021 - Eckloßberg - Westgrenzen der Flurstücke 2831, 2878, 2950, 2043, 2833, 2835 und 2888 - Eckloßberg - Westgrenzen der Flurstücke 3060, 2837, 2935, 843, 2839, 859, 858, 2948, 856, Nordgrenzen der Flurstücke 856, 2764, über das Flurstück 853 der Gemarkung Wellingsbüttel.
Der Bebauungsplan Stellingen 23 für das Gebiet südöstlich der Gutenbergstraße zwischen der Bahntrasse und der Warnstedtstraße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 321) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Gutenbergstraße - Warnstedtstraße - Südostgrenze des Flurstücks 1599, Südgrenze des Flurstücks 4455, Südostgrenzen der Flurstücke 4066 und 1956, über die Flurstücke 4419, 3560 und 4521 (Bahnanlagen), Südwestgrenze des Flurstücks 4521 (Bahnanlagen), über das Flurstück 2180 (Försterweg), Nordgrenze des Flurstücks 2180 (Försterweg), über die Flurstücke 3560 und 4419 (Bahnanlagen), Nordostgrenze des Flurstücks 4419 (Bahnanlagen), Nordgrenze des Flurstücks 1922, über das Flurstück 1996 (Gutenbergstraße), West- und Nordgrenze des Flurstücks 1996 der Gemarkung Stellingen.
zwischen Hörgensweg und Bundesautobahn 23, westlich der AKN- Eisenbahnstrecke
Die Messungen im erweiterten Festpunktnetz zur Erfassung der Gebirgsbewegungen im Grubengebaeude werden fortgesetzt. Die Untersuchungen zu einer moeglichen Subrosion oder einem Salzauftrieb am Asse-Sattel werden durch die Einrichtung einer ca. 1 km langen Festpunktlinie entlang der neuen Eisenbahntrasse erweitert. Zur Erkundung der Salzstruktur werden geophysikalische Methoden eingesetzt. Die geologischen Detailuntersuchungen fuer die versuchsweise Einlagerung von hochaktiven Abfaellen werden fortgefuehrt. Im Rahmen der Umgebungsueberwachung werden Proben aus der Umgebung und aus Kontrollbereichen gammaspektroskopisch analysiert.
Die unverzichtbare Entfernung des Pflanzenwuchses auf den Gleisanlagen der Bundesbahn soll zukuenftig umweltvertraeglicher durch physikalische (thermische) Verfahren erreicht werden, statt wie bisher massiv die chemische Keule einzusetzen und damit das Grundwasser zu gefaehrden. Das Ziel dieses Projektes besteht in der Kontrolle und Optimierung von Verfahrensparametern der Infrarotbestrahlung, wie Fahrgeschwindigkeit des Unkrautbekaempfungszuges, Temperatur, Strahlerabstand, Wiederholungshaeufigkeit usw.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Teil 1 Allgemeine Vorschriften für die Umweltprüfungen § 1 Anwendungsbereich § 2 Begriffsbestimmungen § 3 Grundsätze für Umweltprüfungen Teil 2 Umweltverträglichkeitsprüfung Abschnitt 1 Voraussetzungen für eine Umweltverträglichkeitsprüfung § 4 Umweltverträglichkeitsprüfung § 5 Feststellung der UVP-Pflicht § 6 Unbedingte UVP-Pflicht bei Neuvorhaben § 7 Vorprüfung bei Neuvorhaben § 8 UVP-Pflicht bei Störfallrisiko § 9 UVP-Pflicht bei Änderungsvorhaben § 10 UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben § 11 UVP-Pflicht bei hinzutretenden kumulierenden Vorhaben, bei denen das Zulassungsverfahren für das frühere Vorhaben abgeschlossen ist § 12 UVP-Pflicht bei hinzutretenden kumulierenden Vorhaben, bei denen das frühere Vorhaben noch im Zulassungsverfahren ist § 13 Ausnahme von der UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben § 14 Entwicklungs- und Erprobungsvorhaben § 14a Besondere Änderungen zur Modernisierung und Digitalisierung von Schienenwegen § 14b Anwendbarkeit von Artikel 6 der Verordnung (EU) 2022/2577 § 14c Ersatzneubauten mit baulicher Erweiterung im Vorgriff auf einen späteren Ausbau § 14d Bau von Radwegen an Bundesstraßen Abschnitt 2 Verfahrensschritte der Umweltverträglichkeitsprüfung § 15 Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen § 16 UVP-Bericht § 17 Beteiligung anderer Behörden § 18 Beteiligung der Öffentlichkeit § 19 Unterrichtung der Öffentlichkeit § 20 Zentrale Internetportale; Verordnungsermächtigung § 21 Äußerungen und Einwendungen der Öffentlichkeit § 22 Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit bei Änderungen im Laufe des Verfahrens § 23 Geheimhaltung und Datenschutz sowie Schutz der Rechte am geistigen Eigentum § 24 Zusammenfassende Darstellung § 25 Begründete Bewertung der Umweltauswirkungen und Berücksichtigung des Ergebnisses bei der Entscheidung § 26 Inhalt des Bescheids über die Zulassung oder Ablehnung des Vorhabens § 27 Bekanntmachung der Entscheidung und Auslegung des Bescheids § 28 Überwachung Abschnitt 3 Teilzulassungen, Zulassung eines Vorhabens durch mehrere Behörden, verbundene Prüfverfahren § 29 Umweltverträglichkeitsprüfung bei Teilzulassungen § 30 Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung bei Teilzulassungen § 31 Zulassung eines Vorhabens durch mehrere Behörden; federführende Behörde § 32 Verbundene Prüfverfahren Teil 3 Strategische Umweltprüfung Abschnitt 1 Voraussetzungen für eine Strategische Umweltprüfung § 33 Strategische Umweltprüfung § 34 Feststellung der SUP-Pflicht § 35 SUP-Pflicht in bestimmten Plan- oder Programmbereichen und im Einzelfall § 36 SUP-Pflicht aufgrund einer Verträglichkeitsprüfung § 37 Ausnahmen von der SUP-Pflicht Abschnitt 2 Verfahrensschritte der Strategischen Umweltprüfung § 38 Vorrang anderer Rechtsvorschriften bei der SUP § 39 Festlegung des Untersuchungsrahmens § 40 Umweltbericht § 41 Beteiligung anderer Behörden § 42 Beteiligung der Öffentlichkeit § 43 Abschließende Bewertung und Berücksichtigung § 44 Bekanntgabe der Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung des Plans oder Programms § 45 Überwachung § 46 Verbundene Prüfverfahren Teil 4 Besondere Verfahrensvorschriften für bestimmte Umweltprüfungen § 47 Linienbestimmung und Genehmigung von Flugplätzen § 48 Raumordnungspläne § 49 Umweltverträglichkeitsprüfung bei Vorhaben mit Raumverträglichkeitsprüfung § 50 Bauleitpläne § 51 Bergrechtliche Verfahren § 52 Landschaftsplanungen § 53 Verkehrswegeplanungen auf Bundesebene Teil 5 Grenzüberschreitende Umweltprüfungen Abschnitt 1 Grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung § 54 Benachrichtigung eines anderen Staates § 55 Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei inländischen Vorhaben § 56 Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei inländischen Vorhaben § 57 Übermittlung des Bescheids § 58 Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei ausländischen Vorhaben § 59 Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei ausländischen Vorhaben Abschnitt 2 Grenzüberschreitende Strategische Umweltprüfung § 60 Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei inländischen Plänen und Programmen § 61 Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei inländischen Plänen und Programmen § 62 Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei ausländischen Plänen und Programmen § 63 Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei ausländischen Plänen und Programmen Abschnitt 3 Gemeinsame Vorschriften § 64 Völkerrechtliche Verpflichtungen Teil 6 Vorschriften für bestimmte Leitungsanlagen (Anlage 1 Nummer 19) § 65 Planfeststellung; Plangenehmigung § 66 Entscheidung; Nebenbestimmungen; Verordnungsermächtigung § 67 Verfahren; Verordnungsermächtigung § 67a Zulassung des vorzeitigen Baubeginns § 68 Überwachung § 69 Bußgeldvorschriften Teil 7 Schlussvorschriften § 70 Ermächtigung zum Erlass von Verwaltungsvorschriften § 71 Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren § 72 Vermeidung von Interessenkonflikten § 73 Berichterstattung an die Europäische Kommission § 74 Übergangsvorschrift Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6
Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Verkehrsnetze aus ATKIS Basis-DLM umgesetzte Daten bereit.:Die gegenwärtige Nutzung einer Bahnlinie.
Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Verkehrsnetze aus ATKIS Basis-DLM umgesetzte Daten bereit.:Gibt an, ob die Bahnstrecke mit einem System zur Stromversorgung der sich darauf bewegenden Fahrzeuge ausgestattet ist.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 1651 |
| Europa | 1 |
| Kommune | 47 |
| Land | 1758 |
| Wirtschaft | 6 |
| Wissenschaft | 16 |
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| Type | Count |
|---|---|
| Bildmaterial | 1 |
| Daten und Messstellen | 24 |
| Ereignis | 4 |
| Förderprogramm | 230 |
| Gesetzestext | 2 |
| Taxon | 8 |
| Text | 229 |
| Umweltprüfung | 388 |
| WRRL-Maßnahme | 10 |
| unbekannt | 1379 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 687 |
| offen | 1544 |
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| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 2262 |
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| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 41 |
| Bild | 21 |
| Datei | 42 |
| Dokument | 361 |
| Keine | 352 |
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| Webdienst | 78 |
| Webseite | 1588 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 528 |
| Lebewesen und Lebensräume | 2271 |
| Luft | 534 |
| Mensch und Umwelt | 2271 |
| Wasser | 430 |
| Weitere | 2187 |