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380-kV-Ltg CCM Abschnitt 1 UW Conneforde bis Mast 46

Planfeststellungsverfahren für den Neubau und den Betrieb der 380-kV-Leitung Conneforde- Cloppenburg – Merzen, Planfeststellungsabschnitt 1: Umspannwerk (UW) Conneforde – Mast 46, Höhe Kayhauserfeld/Düwelhoopsmoor sowie Rückbau der bestehenden 220-kV-Leitung von Conneforde Mast 1 bis Mast 53 Die TenneT TSO GmbH, Bernecker Str. 70, 95448 Bayreuth (Vorhabenträgerin) hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 „Planfeststellung“, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt. Für das Vorhaben besteht eine gesetzlich festgelegte Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß § 6 in Verbindung mit (i.V.m.) Ziffer 19.1.1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Das Projekt Conneforde - Cloppenburg – Merzen (CCM) beinhaltet zwei Maßnahmen: Den Ersatz der bestehenden 220-kV-Freileitung zwischen Conneforde und Cloppenburg durch eine 380-kV-Leitung (Maßnahme 51a) und Neubau einer 380-kV-Leitung zwischen Cloppenburg und Merzen (Maßnahme 51b). Die Landkreisgrenze zwischen Cloppenburg und Osnabrück ist hierbei auch die Grenze der Zuständigkeit der TenneT TSO GmbH, im Landkreis Osnabrück ist der Übertragungsnetzbetreiber Amprion zuständig. Das Projekt CCM schließt die „Lücke“ im Übertragungsnetz (Höchstspannungsnetz: 380-kV und 220-kV Spannungsebene) zwischen den Umspannwerken Conneforde und dem neu zu errichtenden Umspannwerk in Merzen. Der Lückenschluss dient der - Steigerung der Kapazität im Übertragungsnetz und der Entlastung bestehender Höchstspannungsleitungen insbesondere in Nord-Süd-Richtung, - der Verknüpfung des Verteilnetzes (Hochspannungsebene, i.d.R. 110-kV Spannungsebene) mit dem Übertragungsnetz und - dem Anschluss des Offshore-Netzanschlusssystems NOR-7-1 (BorWin5) am Umspannwerk Garrel_Ost. Die Gesamtlänge des Projektes CCM beträgt ca. 125 km, darunter fallen ca. 96 km auf die Regelzone der TenneT TSO GmbH als Vorhabenträgerin. Diese 96 km teilen sich auf ca. 77 km für Maßnahme 51a und ca. 19 km für Maßnahme 51b (bis zur Regelzonengrenze) auf. Die Vorhabenträgerin hat das Projekt CCM innerhalb ihrer Regelzone in sechs Planfeststellungsabschnitte unterteilt. Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens ist der Abschnitt 1. Für das Neubau- und Rückbauvorhaben im Planfeststellungsabschnitt 1 einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemeinde Wiefelstede (Gemarkung Wiefelstede), in der Stadt Westerstede (Gemarkung Westerstede), in der Gemeinde Bad Zwischenahn (Gemarkung Bad Zwischenahn) sowie der Stadt Varel (Gemarkung Varel-Land) beansprucht. Die Gemeinde Bockhorn (Gemarkung Bockhorn) und die Stadt Varel (Gemarkung Varel-Land) sind zudem vom Rückbau der Bestandsleitung und die Gemeinde Edewecht sowie die Stadt Oldenburg von der Wegenutzung betroffen. Die Gemeinden Wurster Nordseeküste (Gemarkung Midlum), Beverstedt (Gemarkung Beverstedt) und Bockhorn (Gemarkung Bockhorn) sowie die Städte Wittmund (Gemarkungen Ardorf und Burhafe) und Friesoythe (Gemarkung Altenoythe) werden durch außerhalb des Trassenbereichs liegende Kompensationsflächen beansprucht. Der Abschnitt 1 beginnt am Umspannwerk in Conneforde und endet östlich der Ortslage Kayhauserfeld (Stadt Bad Zwischenahn) am Mast 46 und umfasst ca. 21 km. Die in diesem Abschnitt zwischen dem UW Conneforde und dem Mast 53 östlich der Ortslage Kayhausen verlaufende 220-kV-Leitung (LH-14-206) wird nach Inbetriebnahme der 380-kV-Leitung auf einer Länge von ca. 19 km zurückgebaut. Der genannte Rückbau ist Bestandteil des Planfeststellungsantrages für den Abschnitt 1. Weitere Inhalte sind die Provisorien für die 220-kV-Bestandsleitung sowie außerhalb des Trassenbereichs liegende Kompensationsflächen. Die Neubauleitung beginnt am Portal des bestehenden Umspannwerkes Conneforde an dessen Südostseite in der Ortslage Conneforde (Gemeinde Wiefelstede). Die Leitung verläuft in südlicher Richtung in Orientierung an die bestehende 220-kV-Leitung (LH-14-206) Conneforde-Cloppenburg. Zwischen den neu zu errichtenden Masten 6 und 7 wird die 220-kV-Leitung gekreuzt. Zur Realisierung der Kreuzung ist die Errichtung eines Leitungsprovisoriums für die 220-kV-Leitung zwischen den Bestandsmasten 6 und 8 vorgesehen. Die Leitung verläuft weiter in südlicher Richtung zwischen den Ortslagen Spohle und Petersfeld hindurch, wo die L820 (Alpenrosenstraße/Petersfelder Straße) gekreuzt wird. Westlich von Spohle wird die bestehende 110-kV-Bahnstromleitung Abzweig Leer – Rastede (Bl.544) zwischen den Masten 3826 und 3827 gekreuzt. Zur Realisierung der Kreuzung dieser Leitung ist die Errichtung eines Leitungsprovisoriums für die Bahnstromleitung vorgesehen. Im weiteren Verlauf in Richtung Süden kreuzt die Leitung sowohl zwischen den neu zu errichtenden Masten 15 und 16 als auch 16 und 17 die bestehende 220-kV-Leitung Conneforde-Cloppenburg (LH-14-206) im Bereich des Garnholterdamms. Zur Realisierung der Kreuzung und um die Trasse der 220-kV-Leitung im Bereich Garnholterdamm für die Trassierung der 380-kV Leitung nutzen zu können, ist die Errichtung eines Leitungsprovisoriums zwischen den Bestandsmasten 16 und 21 für die 220-kV-Leitung vorgesehen. Zwischen den neu zu errichtenden Masten 18 und 19 wird die Neubauplanung der Bundesautobahn 20 (A20) in der Stadt Westerstede gekreuzt. Im weiteren Verlauf wird zwischen den neu zu errichtenden Masten 20 und 21 die 220-kV-Leitung Conneforde-Cloppenburg gekreuzt. Zur Realisierung der Kreuzung ist die Errichtung eines Leitungsprovisoriums zwischen den Bestandsmasten 23 und 25 für die 220-kV-Leitung vorgesehen. Nordöstlich der Ortslage Gristede (südlich des neu zu errichtenden Mast 25, Gemeinde Wiefelstede) wird ein größeres zusammenhängendes Waldgebiet gequert. Die 220-kV-Bestandsleitung führt am Rande der Ortschaft Gristede entlang, die geplante Trasse der 380-kV-Leitung führt (zur Entlastung der Ortschaft) durch den Waldbereich Gristede. Zwischen den Masten 31 und 32 erfolgt eine Kreuzung der 220-kV-Bestandsleitung Conneforde – Cloppenburg. Zur Realisierung der Kreuzung ist die Errichtung eines Leitungsprovisoriums zwischen den Bestandsmasten 36 und 38 für die 220-kV-Leitung vorgesehen. In der Folge wird die Bundesautobahn 28 (A28) zwischen den neu zu errichtenden Masten 34 und 35 gekreuzt (Gemeinde Bad Zwischenahn). Weiter verläuft die Leitung südlich entlang der A28, knickt dann nach Süden hin ab und verläuft zwischen den Windenergieanlagen des Windparkes Aschhauser Feld der Enercon GmbH. Zwischen den neu zu errichtenden Masten 42 und 43 wird die L815 (Haarenstrother Straße) gekreuzt. Planfeststellungsabschnitt 1 endet am neu zu errichtenden Mast 46 östlich der Ortslage Kayhauserfeld ca. auf Höhe des Moorsees im Bereich Düwelshooper Moor. Zusammen mit dem Antrag auf Planfeststellung beabsichtigt die Vorhabenträgerin die Erteilung der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis nach §§ 8, 9, 10 und 15 WHG für die temporäre Grundwasserentnahme aus dem Neubau sowie zur Einleitung des geförderten Grundwassers in verschiedene oberirdische Gewässer (Bäche und Gräben) und in das Grundwasser durch Wiederversickerung / Verrieselung zu beantragen. Erforderliche wasserrechtliche Erlaubnisse und Bewilligungen können im Zuge des Planfeststellungsverfahrens von der Planfeststellungsbehörde gesondert im Einvernehmen mit der örtlich zuständigen Unteren Wasserbehörde erteilt werden. Auf Grundlage der Baugrundvoruntersuchung ist von der Vorhabenträgerin ein Wasserhaltungskonzept zur Vordimensionierung der benötigten Wasserhaltung inklusive der Identifikation geeigneter Einleitstellen erstellt worden. Ebenfalls werden verschiedene Ausführungsmöglichkeiten an den entsprechenden Stellen in den Planfeststellungsunterlagen in Grundzügen dargelegt, um die Möglichkeit der wasserrechtlichen Kon-fliktbewältigung im Wege der Planfeststellung darzustellen. Das Wasserhaltungskonzept ist Bestandteil des Antrages auf Planfeststellung.

Neubau und Betrieb der 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Punkt (Pkt.) Metternich – Niederstedem (Bauleitnummer [Bl.] 4225) im Abschnitt Pkt. Pillig - Umspannanlage Wengerohr

Planfeststellungsverfahren zum Neubau und Betrieb der 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Punkt (Pkt.) Metternich – Niederstedem (Bauleitnummer [Bl.] 4225) im Abschnitt Pkt. Pillig – Umspannanlage Wengerohr sowie zur Änderung der 220-kV-Höchstspannungsfreileitung Niederstedem – Neuwied (Bl. 2409) im Abschnitt Pkt. Pillig – Pkt. Melchhof durch Umstellung auf 110-kV-Betrieb sowie zur Anpassung zu- und abgehender Hochspannungsfreileitungen und Bahnstromleitungen. Die Amprion GmbH, Robert-Schuman-Straße 7, 44263 Dortmund, hat für oben genanntes Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt. Neben der Amprion GmbH sind die DB Energie GmbH, Pfarrer-Perabo-Platz 2, 60326 Frankfurt am Main, und die Westnetz GmbH, Florianstraße 15-21, 44139 Dortmund, Trägerinnen des Vorhabens. Zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde ist die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Zentralreferat Gewerbeaufsicht, Stresemannstraße 3-5, 56068 Koblenz. Über die Zulässigkeit des Vorhabens wird in Form eines Planfeststellungsbeschlusses entschieden. Das Vorhaben umfasst insbesondere folgende Maßnahmen: a) Neubau und Betrieb der 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Pkt. Metternich – Niederstedem (Bl. 4225) im Abschnitt von Mast Nr. 57 der Bl. 4225 (Pkt. Pillig) bis Mast Nr. 111 der Bl. 2409; Anfangspunkt ist Flurstück Nr. 3/2, Flur 22, Gemarkung Pillig; Endpunkt ist Flurstück Nr. 3/1, Flur 23, Gemarkung Altrich; Länge ca. 47 km, b) Änderung der 220-kV-Höchstspannungsfreileitung Niederstedem – Neuwied (Bl. 2409) im Abschnitt von Mast Nr. 334 (Pkt. Pillig) bis Mast Nr. 245 (Pkt. Melchhof) durch Umstellung auf 110-kV-Betrieb sowie durch abschnittsweise Nutzung als 110-kV-Bahnstromleitung; Anfangspunkt ist Flurstück Nr. 46/2, Flur 11, Gemarkung Pillig; Endpunkt ist Flurstück Nr. 1, Flur 10, Gemarkung Bengel; Länge ca. 36,7 km, c) Neubau und Betrieb der 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Anschluss Wengerohr (Bl. 4235); Anfangspunkt ist Flurstück Nr. 64, Flur 54, Gemarkung Wittlich; Endpunkt ist Flurstück Nr. 52/1, Flur 54, Gemarkung Wittlich; Länge ca. 0,9 km, d) Neubau und Betrieb der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Wengerohr – Spangdahlem (Bl. 0785) im Abschnitt zwischen dem Masten Nr. 1 der Bl. 4235 und dem Portal P001 der Umspannanlage Wengerohr; Anfangspunkt ist Flurstück Nr. 52/1, Flur 54, Gemarkung Wittlich; Endpunkt ist Flurstück Nr. 8, Flur 13, Gemarkung Wengerohr; Länge ca. 0,3 km, e) Neubau und Betrieb der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Wengerohr – Morbach (Bl. 0748) im Abschnitt zwischen dem Portal P001 der Umspannanlage Wengerohr und dem Masten Nr. 111 der Bl. 2409; Anfangspunkt ist Flurstück Nr. 8, Flur 13, Gemarkung Wengerohr; Endpunkt ist Flurstück Nr. 3/1, Flur 23, Gemarkung Altrich; Länge ca. 1,1 km, f) Änderung und Betrieb der 110-kV-Bahnstromleitungen Bengel – Koblenz (Bahnstromleitung [BL] 596) sowie Bengel – Karthaus (BL 498) durch Errichtung des Kreuzungsmastes Nr. 1N auf Flurstück Nr. 224, Flur 10, Gemarkung Bengel, g) Neubau und Betrieb der 110-kV-Bahnstromleitung Bengel – Koblenz (BL 596) im Abschnitt vom geplanten Masten Nr. 6N der BL 596 bis zum Masten Nr. 245 der Bl. 2409; Anfangspunkt ist Flurstück Nr. 119, Flur 10, Gemarkung Bengel, Endpunkt ist Flurstück Nr. 1, Flur 10, Gemarkung Bengel; Länge ca. 0,5 km, h) Änderung und Betrieb der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Pkt. Pillig – Maifeld (Bl. 1151) im Abschnitt zwischen Mast Nr. 1 der Bl. 1151 und Mast Nr. 334 der Bl. 0770; Anfangspunkt sind die Flurstücke Nr. 11/3 und Nr. 12/3, Flur 22, Gemarkung Pillig; Endpunkt ist Flurstück Nr. 46/2, Flur 22, Gemarkung Pillig; Länge ca. 0,3 km, i) Änderung und Betrieb der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Anschluss Müden (Bl. 0771) im Abschnitt zwischen Mast Nr. 26 der Bl. 0771 und Mast Nr. 329 der Bl. 2409; Anfangspunkt ist Flurstück Nr. 94, Flur 3, Gemarkung Möntenich; Endpunkt ist Flurstück Nr. 12, Flur 3, Gemarkung Möntenich; Länge ca. 0,3 km j) Änderung und Betrieb der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Anschluss Fankel (Bl. 0783) im Abschnitt zwischen Mast Nr. 37 der Bl. 0783 und Mast Nr. 275A der Bl. 2409; Anfangspunkt ist Flurstück Nr. 11, Flur 2, Gemarkung Dohr; Endpunkt ist Flurstück Nr. 34, Flur 5, Gemarkung Dohr; Länge ca. 0,7 km, k) Änderung und Betrieb der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Pkt. Bengel – Pünderich (Bl. 1024) im Abschnitt zwischen Mast Nr. 1 der Bl. 1024 und dem geplanten Masten Nr. 139 der Bl. 4225; Anfangs- und Endpunkt befinden sich auf Flurstück Nr. 1/3, Flur 4, Gemarkung Bengel; Länge ca. 0,1 km, l) Änderung und Betrieb der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Laufeld – Pkt. Lüxem (Bl. 1081) im Abschnitt zwischen Mast Nr. 37 der Bl. 1081 und dem geplanten Masten Nr. 170 der Bl. 4225; Anfangspunkt sind die Flurstücke Nr. 50 und 51, Flur 4, Gemarkung Dorf, Endpunkt ist Flurstück Nr. 53, Flur 4, Gemarkung Dorf; Länge ca. 0,1 km. Auf den Mastgestängen der Bl. 4225 sollen im zweiten Planfeststellungsabschnitt neben zwei 380-kV-Stromkreisen der Amprion GmbH je nach Unterabschnitt entweder zwei 110-kV-Bahnstromkreise (Betriebsfrequenz 16,7 Hertz) der DB Energie GmbH oder zwei 110-kV-Stromkreise der allgemeinen Energieversorgung (Betriebsfrequenz 50 Hertz) der Westnetz GmbH mitgeführt werden. Auf den Masten der Bl. 2409 werden im Abschnitt Pkt. Pillig – Pkt. Melchhof je nach Unterabschnitt ebenfalls entweder zwei 110-kV-Bahnstromkreise oder zwei 110-kV-Stromkreise der allgemeinen Energieversorgung geführt. Eine schematische Übersicht hierzu ist in Anlage 1.1 der Planunterlagen enthalten. Neben den unter den Buchstaben a) bis l) aufgeführten Planungen sind alle mit dem Vorhaben in Zusammenhang stehenden Maßnahmen, die zur Errichtung, zum Betrieb und zur Unterhaltung der Leitungen notwendig sind, Gegenstand des Antrags (z.B. die Änderung und Anbindung angrenzender Leitungen, die Sicherung und Nutzung von Zuwegungen und Arbeitsflächen, die Ausweisung von Freileitungsschutzstreifen, die Errichtung und der Betrieb notwendiger provisorischer Leitungsverbindungen und der temporäre Verbleib von Leitungen in einer technisch bedingten Zwischenausbaustufe sowie notwendige Folgemaßnahmen an anderen Anlagen [insbesondere Rückbaumaßnahmen an bestehenden Freileitungen, Rückbau von Freileitungsprovisorien, Errichtung und temporärer Betrieb von Baueinsatzkabeln, dauerhafte Anpassung von Wegeverläufen]). Betroffen sind folgende Gebietskörperschaften: Landkreis Mayen-Koblenz, Verbandsgemeinde Maifeld: Ortsgemeinde Pillig Landkreis Cochem-Zell, Verbandsgemeinde Kaisersesch: Ortsgemeinden Möntenich, Brohl, Forst, Binningen, Dünfus, Illerich, Landkern; Verbandsgemeinde Cochem: Ortsgemeinden Wirfus, Klotten, Greimersburg, Faid, Dohr, Ediger-Eller, Bremm sowie die Stadt Cochem; Verbandsgemeinde Ulmen: Ortsgemeinde Beuren Landkreis Bernkastel-Wittlich, Verbandsgemeinde Traben-Trarbach: Ortsgemeinden Bengel, Reil, Hontheim, Kinderbeuren, Bausendorf; Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues: Ortsgemeinden Zeltingen-Rachtig, Ürzig; Stadt Wittlich; Verbandsgemeinde Wittlich-Land: Ortsgemeinde Altrich

Sechste Planänderung der 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Pkt. Metternich – Niederstedem (Bauleitnummer [BI.] 4225) im Abschnitt Pkt. Pillig – UA Wengerohr und Änderung der 220-kV-Höchstspannungsfreileitung Niederstedem – Neuwied (Bl. 2409) durch Umstellung auf 110-kV-Betrieb im Abschnitt Pkt. Pillig – Pkt. Melchhof

Die Amprion GmbH, Robert-Schuman-Str. 7, 44263 Dortmund hat die sechste Änderung des mit Bescheid vom 29.09.2021 erlassenen Planfeststellungsbeschlusses zum „Neubau und Betrieb der 110-kV-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Punkt (Pkt.) Metternich – Niederstedem (Bl. 4225), Abschnitt Pkt. Pillig – Umspannanlage (UA) Wengerohr sowie Änderung der 220-kV-Höchstspannungsfreileitung Niederstedem – Neuwied (BI. 2409) im Abschnitt Pkt. Pillig – Pkt. Melchhof durch Umstellung auf 110-kV-Betrieb sowie Änderung zu- und abgehender Hochspannungsfreileitungen und Bahnstromleitungen“ (Az.: 21a-7.110-010-2015) als Planfeststellungsverfahren beantragt. Das Vorhaben umfasst folgende Maßnahmen: a) Änderung der Zufahrt zu Mast Nr. 110 (Bl. 4225) über einen geschotterten Wirtschaftsweg abgehend vom „Dohrer Weg“, b) Änderung der Zufahrt zu Mast Nr. 120 und Mast Nr. 121 über einen in der Örtlichkeit bereits vorhandenen Weg sowie c) Teildemontage von Mast Nr. 126 (Bl. 596, DB) anstelle der planfestgestellten Volldemontage des Mastes.

Planfeststellungsbeschluss, Ablauf und Zuständigkeiten

Die Planfeststellungsbehörde entscheidet nach sorgfältiger Abwägung aller vorgebrachten Stellungnahmen und Einwendungen über die nicht erledigten Einwendungen und stellt den Plan fest (§ 74 Abs. 1 VwVfG). Der Planfeststellungsbeschluss ist schriftlich zu begründen. Dieser Begründung muss zu entnehmen sein, was für die Entscheidung maßgeblich war. Mit dem Planfeststellungsbeschluss sind die erforderlichen Auflagen zu verbinden, die dem Vorhabenträger zum Wohle der Allgemeinheit und zur Vermeidung nachteiliger Wirkungen auferlegt werden (§ 74 Abs. 2 VwVfG). Die Planfeststellung entscheidet über die Zulässigkeit des Vorhabens einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen und ersetzt alle behördlichen Entscheidungen, insbesondere öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Verleihungen, Erlaubnisse, Bewilligungen und Zustimmungen. Es werden ausschließlich öffentlich-rechtliche Beziehungen rechtsgestaltend geregelt (§ 75 Abs. 1 VwVfG). Der Planfeststellungsbeschluss wird von der Planfeststellungsbehörde den bekannten Betroffenen und denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist sowie dem Träger des Vorhabens, mit Rechtsbehelfsbelehrung, zugestellt. Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und einer Ausfertigung des festgestellten Plans zwei Wochen zur Einsicht auszulegen; Ort und Zeit der Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen; auf die zusätzliche Veröffentlichung zur Information im Internet ist hinzuweisen. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Planfeststellungsbeschluss gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt. Sind mehr als 50 Zustellungen an private Einwender vorzunehmen, so können die Zustellungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die öffentliche Bekanntmachung wird dadurch bewirkt, dass der verfügende Teil des Planfeststellungsbeschlusses, die Rechtsbehelfsbelehrung und ein Hinweis auf die Auslegung im amtlichen Veröffentlichungsblatt des Landes Berlin, in den bereits genannten drei Berliner Tageszeitungen sowie zusätzlich im Internet zur Information bekannt gemacht wird. Auf Auflagen ist hinzuweisen. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Planfeststellungsbeschluss gegenüber den Betroffenen und Einwendern als zugestellt. Nach der öffentlichen Bekanntmachung kann der Planfeststellungsbeschluss bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist von den Betroffenen und Einwendern schriftlich angefordert werden. Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb der in der Rechtsbehelfsbelehrung angegebenen Frist (bis 1 Monat nach Zustellung) Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht werden. Die Zuständigkeiten in planungsrechtlichen Fragen sowie im Planfeststellungsverfahren variieren je nach Verkehrsträger (Eigentümer/Baulastträger) und Träger des Vorhabens. Die Berliner Zuständigkeiten im Überblick: Verkehrsträger / Bauvorhaben Vorhabenträger Anhörungsbehörde Planfeststellungs­behörde Ortsdurchfahrten der Bundesstraßen, Landesstraßen (I. und II. Ordnung) Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Abteilung V, Tiefbau und Bezirksämter Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Abteilung VI, Ministerielle Angelegenheiten des Bauens, Grundsatz und Recht (VI GR B 1) Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Abteilung IV, Mobilität (IV E 1) Straßen- / U-Bahn und Seilbahnen Straßen- und U-Bahn-Unternehmen (BVG); Seilbahn­unternehmen Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Abteilung IV, Mobilität (IV E 1)Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Abteilung IV, Mobilität (IV E 1) Betriebsanlagen von Eisenbahnen (z.B. Schienenwege, Elektronische Stellwerke, Bahnübergänge, Bahnstromleitungen) für nichtbundeseigene Eisenbahnen Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) für nichtbundeseigene Eisenbahnen Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Abteilung IV, Mobilität (IV E 1) Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Abteilung IV, Mobilität (IV E 1) Die Bundeszuständigkeiten im Überblick: Verkehrsträger / Bauvorhaben Vorhabenträger Anhörungsbehörde Planfeststellungs­behörde Bundesautobahnen sowie Bundesstraßen in der Baulast des Bundes (sog. freie Strecken), Die Autobahn GmbH des Bundes (AdB); für einige Vorhaben die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH Fernstraßen-Bundesamt (FBA) Fernstraßen-Bundesamt (FBA) Betriebsanlagen von Eisenbahnen für bundeseigene Eisenbahnen (z.B. Fern- und S-Bahn) Eisenbahninfrastruktuunternehmen (EIU) für bundeseigene Eisenbahnen (z.B. DB AG) Eisenbahn-Bundesamt (EBA) Eisenbahn-Bundesamt (EBA)

Bau des Teilabschnittes C der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wahle-Mecklar zwischen dem Umspannwerk Hardegsen und der Landesgrenze Niedersachsen/Hessen

Die Planung umfasst die Errichtung und den Betrieb der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wahle-Mecklar LH-10-3034 zwischen dem Umspannwerk (UW) Hardegsen und der Landesgrenze Niedersachsen/Hessen für den Teilabschnitt C. Die 380-kV-Leitung wird überwiegend in Freileitungsbauweise ausgeführt und hat eine Länge von ca. 48 Kilometern. Sie verläuft in Nord-Süd-Richtung beginnend im Landkreis Northeim (Stadt Hardegsen) und weiterführend durch den Landkreis Göttingen, den Flecken Bovenden, das Gebiet der Stadt Göttingen, wieder zurück in den Landkreis Göttingen durch die Gebiete der Gemeinde Rosdorf und der Samtgemeinde Dransfeld, der Stadt Hannoversch Münden sowie der Gemeinde Staufenberg. Der Leitungsverlauf beginnt am Umspannwerk Hardegsen und führt über 14 km in südlicher Richtung an den Orten Gladebeck, Harste, Lenglern und Elliehausen vorbei. Östlich von Het-jershausen wird die Leitung über eine Länge von 5,5, km verkabelt. Das 380-kV-Erdkabel schwenkt hinter dem Wäldchen Gronespring nach Südosten und folgt zuerst dem Verlauf der Bundesautobahn A7 und anschließend der ICE-Strecke Hannover – Würzburg auf der westlichen Seite. Südlich des Rittergutes Olenhusen erfolgt der Übergang in einen Freileitungsabschnitt von insgesamt 28 km Länge. Westlich der Ortschaft Volkerode schwenkt die Trasse nach Südwesten in die abzubauende Bestandstrasse der 220-kV-Leitung Sandershausen – Göttingen und folgt dieser gestreckt östlich an den Ortschaften Jühnde, Meensen und Lippoldshausen vorbei. Südlich des Kreuzungspunktes mit der Bundesautobahn A 7 verschwenkt die Leitung westlich um Laubach herum und kreuzt dabei die Werra und abermals die Bundesautobahn um nördlich des Eselsbaches wieder in die bestehende Trasse der 220-kV-Leitung Sandershausen – Göttingen zurückgeführt zu werden. Nordöstlich Sichelnstein erfolgt eine erneute Verschwenkung der Trasse, um die Orte Sichelnstein und Benterode nordwestlich zu umgehen. Die Trasse erreicht südlich von Benterode die niedersächsisch-hessische Landesgrenze, wo der hessische Planfeststellungsabschnitt beginnt. Infolge der v.g. Planungen sind außerdem folgende vorhandene Leitungen betroffen: Verstärkung der bestehenden 110-kV-Leitung Göttingen – Hardegsen (LH-11-1008) der Avacon AG durch Auflegen stärkerer Leiterseile und die Errichtung neuer Masten. Diese Leitung wird abweichend vom bisherigen Verlauf künftig auf der Ostseite der Bundesautobahn A7 verlaufen und frei werdende Trassen anderer Stromleitungen (s.u.) nutzen. Westlich Holtensen wird die Bundesautobahn A 7 erneut gequert. Hier schwenkt die Trasse nach Westen in den vorhandenen Trassenraum der 110-kV-Leitung Abzweig Weende ein und wird tlw. auf dem Gestänge der neu zu errichtenden 380-kV-Leitung geführt. Die Leitung endet am Umspannwerk Hardegsen. Die 110-kV-Leitungen Abzweig Weende und Abzweig Grone, die die 110-kV-Leitung Göttingen-Hardegsen mit den Umspannwerken Weende und Grone verbinden, werden aufgrund der geänderten Leitungsführung verkürzt. Gegenstand des Plans „380-kV-Leitung Wahle – Mecklar, Teilabschnitt C“ sind außerdem die Mitführung der 110-kV-Bahnstromleitungen Körle-Nörten-Hardenberg (L0564) sowie Eichenberg-Nörten-Hardenberg (L0457) der DB Energie GmbH von Mast 9665 bis Mast 9658N westlich Elliehausen. Weitere Mitnahmen der 110-kV-Bahnstromleitungen Körle-Nörten-Hardenberg (L0564) sind zwischen den Masten 9642N bis 9635, 9606 bis 9591N und 9583N bis 9571N vorgesehen. Dazu ist die Errichtung von 5 Bahnstrommasten erforderlich. Außerdem ist der Rückbau der bestehenden 220-kV-Leitung Göttingen-Hardegsen (LH-11-2014) und Sandershausen-Göttingen (LH 11-2013) im Abschnitt von der Landesgrenze Niedersachsen/Hessen bis Göttingen geplant. Ferner umfasst der Plan den Rückbau der nicht mehr benötigten Abschnitte der mitgeführten 110kV-Leitung Göttingen-Hardegsen (LH-11-1008) bis auf Bestandsmast 3 sowie alle notwendigen Ein- und Ausschleifungen. Auch die v. g. Bahnstromleitungen werden in den Bereichen der Leitungsmitnahmen zurückgebaut.

110kv Bahnstromfernleitung Insel-Wittenberge

Das Vorhaben hat die Errichtung einer 110 kV Bahnstromleitung zur Versorgung der Eisenbahn mit Fahrstrom der Frequenz 16,7 Hz. zum Gegenstand. Es ist der in Brandenburg gelegenen Planfeststellungsabschnitt (PFA) 2 von der Elbe (Landesgrenze) bis nach Wittenberge mit einer Länge von ca. 6,7 km betroffen. Die geplante Leitung quert die Elbe nordöstlich von Losenrade (Sachsen-Anhalt) bei Strom-km 451,965. Von der Elbequerung bis kurz vor die Bahnstrecke Berlin-Hamburg verläuft sie auf 3,6 km Streckenlänge in der Elbtalaue auf der Westseite parallel zu der vorhandenen 220 kV-Leitung Wolmirstedt-Perleberg, welche durch eine in der Planfestellung befindliche 380 kV-Leitung der Fa. 50 Hertz an gleicher Stelle ersetzt wird. Nach Querung der Bahnstrecke verläuft sie auf der Nordseite parallel zur Bahnstrecke Berlin-Hamburg nach Westen und endet am bestehenden Umformwerk in Wittenberge (ca. 3,1 km Streckenlänge). Die Masten sind geplant als Stahlgittermaste mit Höhen bis ca. 50 m im Bereich der Parallelführung zur 380 kV-Trasse und als Hohlprofilmaste mit ca. 15 bis 25 m Höhe im Bereich der Parallelführung mit der Bahnstrecke. Anlass, Zweck und Art des Bauvorhabens ergeben sich im Übrigen aus dem Erläuterungsbericht und den sonstigen Planunterlagen.

Elektromagnetische Felder und Licht

Auskünfte über ortsfeste gewerbliche Anlagen, z.B. für Bahnstromleitungen, Anlagen der technischen Stromversorgung und des Mobilfunks erhalten Sie bei den Umwelt- und Naturschutzämtern Auskünfte zu Licht (optische Strahlung) kann Ihnen Herr Graefe unter der Rufnummer (030) 9025-2266 geben. Auskünfte zu elektromagnetischen Feldern kann Ihnen Herr Scharfenberg unter der Rufnummer (030) 9025-2257 geben. Allgemeine Auskünfte über Elektromagnetische Felder, optische Strahlung, ionisierende Strahlung erhalten Sie beim Bundesamt für Strahlenschutz Weiterführende Informationen finden Sie im Themenbereich Elektromagnetische Felder und Licht.

110-kV-Bahnstromleitung Wittenberge - Boizenburg, PFA 2 Mecklenburg - Vorpommern im Landkreis Ludwigslust-Parchim

ID: 4145 Kurzbeschreibung des Vorhabens: Das Vorhaben hat den Bau einer 110-kV- Bahnstromfernleitung als Verbindung zwischen zwei im Stich betriebener 110-kV Unterwerke zum Gegenstand. Der beantragte Planfeststellungsabschnitt hat eine Trassenlänge von 38,32 km und wird im Landkreis Ludwigslust-Parchim eine Fläche von ca. 158 ha in Anspruch nehmen. Die Leitung soll als Freileitung auf Masten errichtet werden. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 18.08.2023 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellung (Anhörung durch EBA) UVP-Kategorie: Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Hamburg/Schwerin - Standort Schwerin) Standort Schwerin Pestalozzistraße 1 19053 Schwerin Deutschland DB Energie GmbH Brandenburger Str. 16b 04103 Leipzig Deutschland Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Öffentliche Bekanntmachung Kontaktdaten des Auslegungsortes Eisenbahn-Bundesamt Pestalozzistr. 1 19053 Schwerin Deutschland Eröffnungsdatum der Auslegung 24.05.2024 Enddatum der Auslegung 24.06.2024 Weitere Einzelheiten der Öffentlichkeitsbeteiligung im konkreten Verfahren Auf Verlangen eines Beteiligten wird diesem eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt. Das Verlangen ist während der Dauer der Beteiligung an die Anhörungsbehörde (Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Hamburg/Schwerin, Pestalozzistraße 1, 19053 Schwerin, E-Mail: Kanzlei-Sb1-hmb-swn@eba.bund.de ,  Tel: 0385 74520) zu richten. Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 24.07.2024 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 24.05.2024 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite Verfahrensinformationen auf der EBA Internetseite

Neubau der 110-kV-Bahnstromleitung BL 347 „Insel – Wittenberge“

ID: 767 Ergänzungstitel des Vorhabens: Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben "Neubau der 110-kV-Bahnstromleitung BL 347 „Insel – Wittenberge“, Planfeststellungsabschnitt 1: „Insel“ - Mast 200 in Sachsen-Anhalt bis Landesgrenze" in der Hansestadt Stendal, der Hansestadt Osterburg (Altmark Kurzbeschreibung des Vorhabens: Der Antrag der DB Energie GmbH hat den Neubau einer 110-kV-Bahnstromleitung (BL) „Insel – Wittenberge“ zum Gegenstand. Die DB Energie GmbH betreibt bundesweit ein eigenes 110-kV-Bahnstromnetz, welches mit der für den elektrischen Zugbetrieb notwendigen Netzfrequenz von 16,7 Hz betrieben wird. Diese Netzfrequenz weicht von der Netzfrequenz der öffentlichen Energieversorger ab, deren Netzfrequenz 50 Hz beträgt. Der Neubau der 110-kV-Bahnstromleitung „Insel – Wittenberge“ ist Teil eines umfassenden Versorgungskonzeptes. Das Versorgungskonzept dient nach Angaben der DB Energie GmbH dazu, analog der alten Bundesländer, in den neuen Bundesländern ein leistungsfähiges 16,7-Hz-Versorgungsnetz zu errichten und damit die zum Teil noch bestehende und abhängige dezentrale Stromversorgung abzulösen. Im Land Sachsen-Anhalt verläuft die geplante Leitung auf einer Streckenlänge von 49 km. Sie beginnt ca. 1 km westlich der Ortschaft Insel, einem Ortsteil der Hansestadt Stendal, führt dann weiter an den Hansestädten Osterburg (Altmark) und Seehausen (Altmark) vorbei bis zur Landesgrenze Sachsen-Anhalt / Brandenburg in Elbmitte. Nicht Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens ist ein Abschnitt im Bereich Losenrade, in welchem die Bahnstromleitung auf einem Gemeinschaftsgestänge mit der geplanten 380-kV-Leitung der 50Hertz Transmission mitgeführt wird. Die Bahnstromleitung des vorliegend verfahrensgegenständlichen Planfeststellungsabschnitts hat 136 Maststandorte. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 25.01.2018 Art des Zulassungsverfahrens: Eisenbahnrechtliches Planfeststellungsverfahren UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Halle) Ernst-Kamieth-Straße 5 06112 Halle Deutschland DB Energie GmbH Projektmanagement Energieanlagen Europaplatz 1 10557 Berlin Deutschland Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Verbandsgemeinde Seehausen (Altmark) Kontaktdaten des Auslegungsortes Verbandsgemeinde Seehausen (Altmark) Andreas Flatun Große Brüderstraße 1 39615 Hansestadt Seehausen (Altmark) Deutschland Eröffnungsdatum der Auslegung 13.03.2020 Enddatum der Auslegung 14.04.2020 Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck Kontaktdaten des Auslegungsortes S. Kuhlmann An der Zuckerfabrik 1 39596 Goldbeck Deutschland Eröffnungsdatum der Auslegung 13.03.2020 Enddatum der Auslegung 14.04.2020 Hansestadt Osterburg (Altmark) Kontaktdaten des Auslegungsortes Birgit Schliecker Ernst-Thälmann-Straße 10 39606 Hansestadt Osterburg (Altmark) Deutschland Eröffnungsdatum der Auslegung 13.03.2020 Enddatum der Auslegung 14.04.2020 Stadt Bismark (Altmark) Kontaktdaten des Auslegungsortes Melanie Krause Breite Straße 11 39629 Bismark (Altmark) Deutschland Eröffnungsdatum der Auslegung 13.03.2020 Enddatum der Auslegung 14.04.2020 Hansestadt Stendal Kontaktdaten des Auslegungsortes Herwig Pulver Moltkestraße 34 - 36 39576 Hansestadt Stendal Deutschland Eröffnungsdatum der Auslegung 13.03.2020 Enddatum der Auslegung 14.04.2020 Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 14.05.2020 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 13.03.2020 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-bauwesen-verkehr/planfestste…

Rückbau der Bahnstromleitung 496 und Anbindung an das Kraftwerk Lünen

ID: 2875 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Das Vorhaben hat den Abriss der 110-kV Bahnstromleitung zwischen Datteln und Lünen zum Gegenstand. Die 110-kV-Bahnstromleitung Datteln - Lünen BL496 wurde im Jahr 1984 erbaut und verläuft von der Stadt Datteln südöstlich zur Stadt Lünen. Die Trasse verläuft etwa 20 km durch das westliche Westfalen nördlich der Stadt Waltrop bis in das Unterwerk der Stadt Lünen. Am letzten Mast 3438 wurden die Leiterseile zuletzt von der ersten Traverse auf die zweite Traverse steil abgespannt und zurück zum Mast 3434 geführt. Am Mast 3434 der 110 - kV-Bahnstromleitung Datteln - Lünen BL496 wird die 110- kV-Bahnstromleitung Abzweig Hagen BL508 zur Stadt Hagen weitergeleitet. Dieser Leitungsumweg vom Mast 3434 zu Mast 3438 soll nun aufgelöst werden. Daher ist der Leitungsbereich (Mast 3435 bis Mast 3438), welcher nordöstlich des Mastes 3434 in das Uw Lünen verläuft, zu demontieren. Die zu demontierenden Masten befinden sich in der Gemeinde Lünen, Gemarkung Lippholthausen. Die Leiterseile wurden bereits demontiert. Ort des Vorhabens: Lünen Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Plangenehmigung UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Essen) Hachestraße 61 45127 Essen Deutschland Vorhabenträger Vorhabenträger DB Energie GmbH Schwarzer Weg 100 51149 Köln Deutschland Verfahrensinformationen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite Screening-Entscheidung auf der EBA Internetseite

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