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Fragen und Antworten zu Schäden an Pflanzen

Die Schadursachen für Pflanzenschäden können vielfältig sein. Nicht immer ist sofort erkennbar, ob es sich dabei um durch Pilze, Bakterien oder Viren ausgelöste Pflanzenkrankheiten oder um einen Befall durch Schädlinge handelt. Auch Standortprobleme und Pflegefehler können zu Schadsymptomen an den Pflanzen führen. Passend zu den Jahreszeiten finden Sie hier aktuelle Fragen und Antworten zum Themenkomplex Pflanzenschutz. In jahreszeitlichem Rhythmus werden wir die Fragen regelmäßig ergänzen. Sie können auch eigene Fragen stellen , die per E-Mail beantwortet werden. Aufgrund der föderalen Struktur der Pflanzenschutzdienste in Deutschland werden durch das Pflanzenschutzamt Berlin nur Anfragen aus dem Land Berlin beantwortet. Fragestellende aus dem Land Brandenburg finden Informationen und Ansprechpartner unter Haus- und Kleingarten (Obst, Gemüse, Zierpflanzen) | ISIP Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Frühling Hier finden Sie für den Frühling typische Fragen und Antworten zu parasitären und nichtparasitären Pflanzenschäden. Frühling Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Sommer Hier finden Sie für den Sommer typische Fragen und Antworten zu parasitären und nichtparasitären Pflanzenschäden. Sommer Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Herbst Hier finden Sie für den Herbst typische Fragen und Antworten zu parasitären und nichtparasitären Pflanzenschäden. Herbst Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Winter Hier finden Sie für den Winter typische Fragen und Antworten zu parasitären und nichtparasitären Pflanzenschäden. Winter Weitere Informationen Eigene Fragen stellen Sie können hier persönliche Fragen zur Pflanzengesundheit stellen und helfen uns dadurch bei der Erweiterung künftiger Themenfelder. Eigene Fragen stellen Weitere Informationen

Auftreten einer neuen Kartoffelkrankheit und deren Auswirkungen

Neue Kartoffelkrankheit "Bakterielle Kartoffelknollen-Welke", Qualitätsveränderung bis zu Ernteverlust, Befall von Kartoffeln mit der Schilf-Glasflügelzikade (Zwergzikade Pentastiridius leporinus), Besiedlung der Kartoffeln mit Bakterium, Arbeitsgruppe zur Koordination; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau

UBA-Portal gibt Tipps zu biozidfreier Schädlingsbekämpfung

UBA-Portal gibt Tipps zu biozidfreier Schädlingsbekämpfung Schädlingsbekämpfungsmittel können gefährlich für Mensch und Umwelt sein. Das Biozid-Portal des UBA bietet Verbraucherinnen und Verbrauchern Informationen über vorbeugende Maßnahmen und biozidfreie Alternativen zur Schädlingsbekämpfung – zum Beispiel gegen Nagetiere oder Insekten. Das Portal wurde umfassend überarbeitet und ist ab sofort direkt unter dem Dach der UBA-Homepage online. In Deutschland sind ca. 35.000 Biozidprodukte und eine Vielzahl von biozidbehandelten Waren auf dem Markt – von der antibakteriellen Seife über Holzschutzmittel bis hin zum Insektenspray. Biozidprodukte sollen: schädliche und lästige Organismen abwehren oder töten (etwa Ratten, Mäuse, Fliegen, Mücken, Pilze, Bakterien, Viren) Materialien - wie z.B. Holz - vor Befall schützen. Viele Produkte sind Chemikaliengemische, die nicht nur für die Schadorganismen tödlich sind, sondern auch Mensch, Tier und Umwelt belasten können. Daher sollten sie nicht bedenkenlos eingesetzt werden. Das Biozid-Portal des Umweltbundesamtes informiert Verbraucherinnen und Verbraucher über Möglichkeiten, wie sie auch ohne chemische Mittel auskommen können und worauf beim eventuell erforderlichen Einsatz von Biozidprodukten geachtet werden muss. Das Biozid-Portal wurde jetzt in die Webseite des Umweltbundesamtes integriert. Es bleibt auch weiterhin unter der bekannten Adresse www.biozid.info erreichbar.

Testvorschriften für Biozidauswaschung aus Fassaden

Testvorschriften für Biozidauswaschung aus Fassaden Mauerputz, Fassadenanstriche, Füllmassen und Kunststoffe, die an Außenwänden, Dächern oder Fassadenverkleidungen Wind und Wetter ausgesetzt sind, enthalten häufig gezielt Biozide. Sie sollen Baumaterialen vor Befall durch Schimmel, Algen und Bakterien schützen und ihre Lebensdauer und Haltbarkeit erhöhen. Wie kommt es, dass sich zunehmend Biozide in Gewässern nachweisen lassen? Häufig wird in Frage gestellt, dass Biozide aus Verwendungen im Materialschutz überhaupt in die Umwelt gelangen. Mittlerweile treten jedoch einige für diese Anwendungen eingesetzte Biozid-Wirkstoffe mit ihren bekannten gefährlichen Eigenschaften in bedenklichen Konzentrationen in Oberflächengewässern auf. Ursächlich dafür ist nicht beispielsweise der übliche Verdächtige, der Pflanzenschutz. Vielmehr zeigen die Expositionsmuster, dass vor allem in Siedlungsbereichen diese Wirkstoffe aus Baumaterialien ausgewaschen werden. Deshalb hat ein Forschungsvorhaben des Umweltbundesamtes Testvorschriften zur Charakterisierung des Auswaschverhaltens von Bioziden entwickelt, um damit die Höhe des tatsächlichen Eintrags von Bioziden aus Materialschutzmitteln in die Umwelt adäquat abzuschätzen und um erfolgversprechende Maßnahmen zur Risikominderung ergreifen zu können. Dafür ist eine realitätsnahe Charakterisierung des Auswaschverhaltens von Bioziden aus behandelten Materialien im ⁠ Außenbereich ⁠ anhand standardisierter Vorgaben die Grundvoraussetzung. Als Ergebnis wurden zwei Testvorschriften (Labor- und Freilandprüfung) entwickelt und auf europäischer Ebene mit den Mitgliedstaaten abgestimmt. Diese können nun zur Ermittlung von Biozidemissionen aus behandelten Materialien und in der Folge zur Risikobewertung für die Umwelt herangezogen werden.

Grundwasser Wasserversorgung : Wasserschutzgebiete

Nach § 91 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) in Verbindung mit § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) können Wasserschutzgebiete im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung bzw. zum Wohl der Allgemeinheit festgesetzt werden, um das Wasser im Gewinnungs- bzw. Einzugsgebiet einer Wasserentnahme vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen. Zusätzlich dazu sind nach § 92 NWG in der Verordnung über Schutzbestimmungen in Wasserschutzgebieten (SchuVO) allgemein gültige Regelungen zum Schutz des Trinkwassers verordnet worden. Wasserschutzgebiete werden seit 01.01.2005 von den unteren Wasserbehörden (Landkreise, kreisfreie Städte, große selbständige Städte, Region Hannover) per Verordnung festgesetzt. Die Betroffenen werden vorher in einem Anhörungsverfahren beteiligt. Das jeweilige Verfahren ist unabhängig von dem vorhergehenden Wasserrechtsverfahren zu der betreffenden Gewässerbenutzung, bei dem die Abgrenzung des Gewinnungsgebietes (TGG-Einzugsgebiet) bereits genau ermittelt wird. Diese dient dann als Grundlage für die Festsetzung der Schutzgebietsabgrenzung der Verordnung. Die Verordnung legt laut § 52 WHG die erforderlichen Schutzbestimmungen für das jeweilige Gebiet fest. Die Schutzbestimmungen können bestimmte Handlungen als verboten oder für beschränkt zulässig erklären. Ein monetärer Ausgleich für demzufolge entstehende wirtschaftliche Nachteile wird im Sinne des § 93 NWG geleistet. Wasserschutzgebiete können in Zonen mit unterschiedlichen Schutzbestimmungen unterteilt werden: Schutzzone I: Fassungsbereich Schutzzone I: Fassungsbereich Als Fassungsbereich wird die unmittelbare Umgebung des Brunnens oder der Quelle ausgewiesen. Innerhalb dieser Zone I soll jede direkte Verunreinigung unterbleiben, sie wird deshalb in der Regel eingezäunt. Schutzzone II: Engere Schutzzone Schutzzone II: Engere Schutzzone In der engeren Schutzzone sind im Allgemeinen die Gefährdungen nicht tragbar, die von bestimmten menschlichen Tätigkeiten und Einrichtungen ausgehen und/oder die mit einer Verletzung der das Grundwasser schützenden Bodenschichten (Deckschichten) verbunden sind. Insbesondere soll der hygienische Schutz vor bakteriellen Verunreinigungen sichergestellt werden. Schutzzone III: Weitere Schutzzone (III A und III B) Schutzzone III: Weitere Schutzzone (III A und III B) Die weitere Schutzzone soll immer noch einen Schutz des Grundwassers gegen chemische Verunreinigungen gewährleisten. Diese Zone erstreckt sich in der Regel bis zur Einzugsgebietsgrenze der Grundwasserentnahme. Bei großen Einzugsgebieten, oder wenn schützende Deckschichten vorhanden sind, wird eine Aufteilung in eine Zone III A und III B vorgenommen. Geodaten Schutz- und Gewinnungsgebiete für Trink- und Grundwasser (SGGW) Geodaten Schutz- und Gewinnungsgebiete für Trink- und Grundwasser (SGGW) Vom NLWKN wird ein niedersachsenweiter Geodaten-Bestand sämtlicher Wasserschutzgebiete (WSG), Trinkwassergewinnungsgebiete (TGG) und Heilquellenschutzgebiete verwaltet. Diese Daten werden über Umweltkarten Niedersachsen im Bereich Hydrologie für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Zusätzlich kann der Datenbestand an dieser Stelle als Shape heruntergeladen werden (zu finden unter Informationen - Datendownload; WSG , HQSG , TGG ). Zuständig für Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutzgebiete und Trinkwassergewinnungsgebiete sind in Niedersachsen die unteren Wasserbehörden. Erforderliche Änderungen müssen von den unteren Wasserbehörden an die zuständigen Betriebsstellen des NLWKNs geliefert werden, damit der SGGW-Geodatenbestand aktuell gehalten werden kann. Die Formatbeschreibung für eine solche Datenlieferung gibt es im Bereich Datenerfassung. Auswertungen Auswertungen Die Flächensumme der SGGW wird nach höchstem Schutzzweck ohne Überschneidung ermittelt (bei Überlappung eines WSG mit einem TGG wird die Fläche des Überlappungsbereiches bei WSG mitgezählt und nicht bei TGG). Prioritäten Programm Trinkwasserschutz Prioritäten Programm Trinkwasserschutz Die Geometrien des Prioritäten Programm Trinkwasserschutz werden aus dem WSG und TWGG-Datenbestand abgeleitet, die Geometrien sowie weitere Angaben sind an folgender Stelle zu finden: Prioritätenprogramm Datenerfassung Datenerfassung Für die Erfassung neuer SGGW-Geometrien wird ein leerer Geometriedatensatz samt einer Beschreibung angeboten, wie die Attribute der SGGW-Geometrien befüllt werden müssen: Kataloge Kataloge_SGGW.xlsx Leerer Datensatz SGGW_Leerer_Datensatz.zip [Shape u. Geodatabase] Die Bereitstellung erfolgt auf der Grundlage des RdErl. d. MU v. 1.8.2018 – 23-02820/02 – VORIS 28200 – „Pflege der Wasserbuchdaten im Digitalen Wasserbuch sowie Erfassung von Wasserentnahmen und Berechnung der Wasserentnahmegebühr mit der Software WasserBuch- und WasserEntnahmeprogramm Niedersachen (WBE)“. Handlungshilfe Handlungshilfe SchuVO SchuVO Die Erkenntnisse über die Zusammenhänge in unserer Umwelt werden immer detaillierter und umfangreicher. Gleichzeitig treten umweltpolitische Veränderungen auf. Hingegen gelten die Schutzgebietsverordnungen regelmäßig unbefristet, so dass sie von Zeit zu Zeit mit eigenen Festsetzungsverfahren angepasst werden müssen. Um diesen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, wurde das Niedersächsische Umweltministerium im § 92 NWG ermächtigt, durch Verordnung Schutzbestimmungen für alle oder mehrere Schutzgebiete festzusetzen. Hiervon machte das Umweltministerium bisher einmal Gebrauch ( Verordnung über Schutzbestimmungen in Wasserschutzgebieten (SchuVO) ).

Teilprojekt 14

Das Projekt "Teilprojekt 14" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Frankfurt am Main, Institut für Ökologie, Evolution und Diversität durchgeführt. Im Rahmen des SIGN-1 Vorhabens wurden ökotoxikologische und mechanismusspezifische toxische Effekte in Gewässern der Taihu Region untersucht, wobei einige der Effekte sich erst nach Metabolisierung durch Leberenzyme zeigten (wie z.B. im Ames-Fluktuations Assay). Diese Methoden zur Bewertung von Umweltproben sollen zukünftig verstärk in ganz China zum Einsatz kommen. Daher soll in diesem Teilprojekt Verfahren weiterentwickelt und validiert werden, um tierfrei in einem synthetischen Verfahren Leberenzyme herzustellen, die zur Metabolisierung der Substanzen verwendet werden können. Anschließend sollen diese Enzyme in einer Untersuchungsbatterie mit Umweltproben angewendet werden. Im Detail soll das neuentwickelte tierfreie Produkte ewoS9R zur Metabolisierung in Rahmen von in vitro Testsystemen validiert werden. Ziel ist es, das weit verbreitete tierische Produkte S9 zur metabolischen Aktivierung von potentiellen Schadstoffen zu ersetzen. Zur Produktion von S9 werden jährlich 1.562 - 6.250 Ratten verwendet, die z.B. mit PCBs gefüttert, anschließend getötet und die Lebern entnommen werden. Dieses Verfahren entspricht dabei einem genehmigungspflichtigen Tierversuch. Die tierfreie Alternative ewoS9R dagegen wird in einem synthetischen Verfahren hergestellt und überzeugt durch eine höhere Qualität, da anders als bei tierischen Produkt bakterielle Kontaminationen ausgeschlossen sind. Durch die Verwendung des ewoS9R wird die Forschung im Bereich der tierversuchsfreien Alternativen gefördert und ein Produkt für den chinesischen Umwelttechnologiemarkt entwickelt.

Teilprojekt 13

Das Projekt "Teilprojekt 13" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von RWTH Aachen University, Institut für Umweltforschung, Lehr- und Forschungsgebiet Ökosystemanalyse (ESA) durchgeführt. Im Rahmen des SIGN-1 Vorhabens wurden ökotoxikologische und mechanismusspezifische toxische Effekte in Gewässern der Taihu Region untersucht, wobei einige der Effekte sich erst nach Metabolisierung durch Leberenzyme zeigten (wie z.B. im Ames-Fluktuations Assay). Diese Methoden zur Bewertung von Umweltproben sollen zukünftig verstärk in ganz China zum Einsatz kommen. Daher soll in diesem Teilprojekt Verfahren weiterentwickelt und validiert werden, um tierfrei in einem synthetischen Verfahren Leberenzyme herzustellen, die zur Metabolisierung der Substanzen verwendet werden können. Anschließend sollen diese Enzyme in einer Untersuchungsbatterie mit Umweltproben angewendet werden. Im Detail soll das neuentwickelte tierfreie Produkte ewoS9R zur Metabolisierung in Rahmen von in vitro Testsystemen validiert werden. Ziel ist es, das weit verbreitete tierische Produkte S9 zur metabolischen Aktivierung von potentiellen Schadstoffen zu ersetzen. Zur Produktion von S9 werden jährlich 1.562 - 6.250 Ratten verwendet, die z.B. mit PCBs gefüttert, anschließend getötet und die Lebern entnommen werden. Dieses Verfahren entspricht dabei einem genehmigungspflichtigen Tierversuch. Die tierfreie Alternative ewoS9R dagegen wird in einem synthetischen Verfahren hergestellt und überzeugt durch eine höhere Qualität, da anders als bei tierischen Produkt bakterielle Kontaminationen ausgeschlossen sind. Durch die Verwendung des ewoS9R wird die Forschung im Bereich der tierversuchsfreien Alternativen gefördert und ein Produkt für den chinesischen Umwelttechnologiemarkt entwickelt.

Grünästung von Laubbäumen

Das Projekt "Grünästung von Laubbäumen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg durchgeführt. Teil 1: Eine baumzahlärmere Bestandesbegründung unter Einbeziehung der Sukzession ergibt häufig stark differenzierte Bestände. Im Gegensatz zu konventionellen Pflanzverbänden oder kurzfristigen Naturverjüngungen resultieren daraus höchst differenzierte Entwicklungen der astfreien Schaftlängen. Für die Auswahl der Z-Bäume und/oder die Qualitätsentwicklung der Bestände ergeben sich daraus Schwierigkeiten. Eine frühe Grünastung von Laubbäumen auf ca. 5-6 m bei einer Bestandesoberhöhe von 10 m kann zur Qualitätssteigerung beitragen. Untersucht werden sollen die Überwallung, Farb- und Fäulereaktionen bei Ei, Bu, Es und BAh. Teil 2: Zum Zeitpunkt der Z-Baumauswahl bei der Buche und teilweise sLb sind häufig noch vereinzelt, verspätet absterbende Grünäste im wertrelevanten Schaftbereich von 8-10 m vorhanden. Durch eine Grünastung könnte die angestrebte astfreie Schaftlänge gesichert und ein späteres Absterben zu starker Äste vermieden werden. Die vor gesehenen Ästungshöhen liegen bei 5 bzw. 10 m, die max. Aststärken sollten 6 cm nicht überschreiten. Die vorgesehenen Ästungszeitpunkte sind März/April und Juni/Juli. Geästet wird mit der 'Leitertechnik'. Nach vollständiger Überwallung der Astwunden wird der Pilz- und Bakterienbefall (Abt. WS) untersucht. Später sind holztechnologische Untersuchungen am Kollektiv der Z-Bäume vorgesehen (Abteilungen WN und WS).

Teilprojekt 2

Das Projekt "Teilprojekt 2" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Pfalzmarkt für Obst und Gemüse eG durchgeführt. Ziel des Projektes ist die Entwicklung eines Ultraschallgestützten Reinigungsprozesses als Kombination aus sprühendem Wasser und einer fakultativen Tauchreinigung für die Reinigung von Salaten. Von besonderer Bedeutung ist der Pfalzmarkt hierbei für die Anwender-orientierte Ausrichtung der Anlagenentwicklung. Daneben wird ein Großteil der Arbeiten des Pfalzmarkts auf a) den Übergang der Anlagentechnik vom Labor in die Praxis und b) die Durchführung des Feldversuchs entfallen, in welchem die Reduzierung der unerwünschten Verfärbung des Wassers durch Chlorophyll, die Reduzierung der bakteriellen Kontamination und die technischen Anlagenparameter zu untersuchen sind. Neben der Demonstration der Versuchsanlage im Feldtest, soll ferner die Eignung des Verfahrens für Salat gleichzeitig auch zur Evaluierung der Möglichkeit zur Anwendung bei verschiedenen Gemüsearten betrachtet werden. Das Projekt wird durch die geplante Technik zur unbedenklichen Wiederverwendung des Waschwassers und zu einer Verringerung des Wasserbedarfs führen.

Teilprojekt 2

Das Projekt "Teilprojekt 2" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum - Rheinpfalz durchgeführt. Bei Radies treten seit einigen Jahren insbesondere nach Witterungsextremen mit starken Niederschlägen Schäden durch phytopathogene Bakterien aus der Gruppe der Pseudomonaden auf. Es wird vermutet, dass die Erreger auch über das Saatgut verbreitet werden können. Die Resistenzzüchtung wird als einzige Möglichkeit zur Kontrolle dieser Bakteriosen angesehen. Im derzeitigen Radiessortiment sind keine Resistenzen gegen Pseudomonaden bekannt. Mit der Entwicklung eines Resistenztests wird die Grundlage für die Züchtung resistenter Sorten geschaffen. Daneben soll ein Testverfahren für Saatgutbefall entwickelt werden. In einem Zeitraum von 3 Jahren wird ein Verfahren entwickelt, mit dem die Wirtspflanzenreaktion an abgeschnittenen Pflanzenteilen überprüft werden soll. So kann einerseits die Widerstandsfähigkeit adäquat beurteilt werden, andererseits bleibt aber die Vitalität der getesteten Individuen unbeeinträchtigt. Zur Überprüfung der im Testsystem bei künstlicher Inokulation gewonnenen Ergebnisse soll ein ausgewähltes Sortiment an Sorten/Linien im Freiland unter natürlichen Infektionsbedingungen getestet werden. Anschließend erfolgt die Implementierung der Testmethodik in den Zuchtbetrieben. Parallel dazu wird eine Testmethodik zum Saatgutnachweis entwickelt und in den Zuchtbetrieben implementiert.

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