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LUA-Bilanz Lebensmittelüberwachung 2024

[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-BILANZ LEBENSMITTELÜBERWACHUNG © seralex / AdobeStock Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2024 Lebensmittelüberwachung ist aktiver staatlicher Verbraucherschutz Qualitativ hochwertige Lebensmittel und das in ausreichender Menge zu einem angemessenen Preis, das ist der Wunsch eines jeden Menschen, um sich zu ernähren. Ernährung bedeutet heu- te aber nicht nur eine Versorgung mit ausreichend Kalorien oder Kilojoule, denn „satt werden“ allein reicht schon längst nicht mehr. Zusätzliche Eigen- schaften werden zunehmend nachgefragt, seien es spezielle sekundäre Pflanzeninhaltsstoffe, Vit- amine, Spurenelemente oder einfach nur ein be- sonders hoher Proteingehalt. Deshalb betrifft die Sicherheit von Lebensmitteln unmittelbar jeden. Die amtliche Lebensmittelüberwachung trägt dazu bei, Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsgefahren und irreführenden Angaben zu schützen. So wie Autohersteller und Autohändler selbst für die Sicherheit der verkauften Fahrzeuge verant- wortlich sind, so sind die Hersteller von Lebens- mitteln, Bedarfsgegenständen oder Kosmetika bzw. diejenigen, die solche Produkte in den Ver- kehr bringen, für die Sicherheit und Echtheit ihrer Produkte verantwortlich. In Rheinland-Pfalz gehen die Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmit- telkontrolleure der Kreise und Städte in die Her- stellerbetriebe und in den Einzelhandel, um diese Pflicht zur Eigenkontrolle zu überwachen. Im vergangenen Jahr haben sie 32.065 Kontroll- besuche in 17.707 Betrieben durchgeführt. Dabei entnehmen sie nach einem risikoorientierten An- satz unterschiedlichste Produkte von A wie Apfel bis Z wie Zuckerwaren und senden sie an das Lan- desuntersuchungsamt (LUA) zur detaillierten Un- tersuchung und Beurteilung. 2024 hat das LUA 19.403 Proben aus verschie- denen Warengruppen untersucht. Im Jahr davor waren es 19.590. Die Beanstandungs- quote war mit 10,2 Prozent unverändert 2 auf dem Niveau der Vorjahre. Die überwiegende Mehrzahl der Beanstandungen betraf eine falsche oder irreführende Kennzeichnung. Nur sehr wenige krankmachende Proben Als gesundheitsschädlich waren nur wenige Ein- zelproben zu beurteilen. Das zeigt, dass die Qua- litätssicherungsmaßnahmen der Hersteller und Händler grundsätzlich greifen. Das LUA identifi- ziert gesundheitsgefährdende Produkte, die trotz der Qualitätssicherung der Hersteller auf den Markt gelangt sind. Es trägt mit seinen Kontrol- len dazu bei, den hohen Standard der Lebensmit- telsicherheit weiter zu verbessern. 2024 konnten bei einzelnen Proben potentiell gefährliche Pro- dukteigenschaften wie zum Beispiel Fremdkör- per oder hygienische Mängel festgestellt werden - nach wie vor jedoch sehr selten. Im Jahr 2024 wurden 13 solcher gesundheitsschädlichen Pro- ben identifiziert, im Vorjahr waren es 26. Im lang- jährigen Vergleich bleibt die Quote mit etwa 0,1 Prozent aller untersuchten Proben aber konstant niedrig. Die entsprechenden Artikel wurden aus dem Handel entfernt und die Verbraucherinnen und Verbraucher informiert, wenn es zu öffentli- chen Rückrufen kam. Die Sachverständigen des LUA wiesen in neun Proben bakterielle Verunreinigungen mit krank- machenden Bakterien nach. Sprossen, Tahin (Se- sampaste) und eine Blattsalatmischung waren mit Salmonellen belastet. Drei Proben Thunfisch überschritten den Grenzwert von 200 Milligramm pro Kilogramm Histamin um das 16- bis 30-fache. Größere Mengen an Histamin können - insbeson- dere bei sensiblen Personen - zu Vergiftungssym- ptomen wie Atemnot, Blutdruckabfall, Erbrechen, Durchfall und Hautrötungen führen. Thunfisch aus der Dose wird in der Gastronomie als Zutat für Pizza und Salat verwendet. Während Thunfisch in der geschlossenen Konserve oft über viele Jahre bei Raumtemperatur haltbar ist, muss der Thun- fisch aus der Konserve nach dem Öffnen kühl ge- lagert (max. 7 °C) und schnell verbraucht werden. Bei der Herstellung der Konserve werden Mikroor- ganismen durch den Sterilisierungsprozess abge- © Uday / Adobe Stock Zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsgefahren und Täuschung untersucht das LUA Lebensmittel im Labor. Rund 19.400 Proben waren es im vergangenen Jahr. © LUA tötet, beim Öffnen der Konserve können aber von außen erneut Keime in den Thunfisch gelangen und ihn verunreinigen. Einige dieser Keime bauen dann den im Thunfisch reichlich vorhandenen Ei- weißbaustein Histidin zu Histamin ab, ein erhöh- ter Histamingehalt ist also ein Verderbnismarker. Sogenannte Shigatoxin-bildende E.coli Bakterien (STEC) wurden in zwei Wurstproben zum Rohver- zehr gefunden. Eine Suppenprobe war mit Bacillus cereus kontaminiert. Diesen Keimen ist gemein- sam, dass sie selbst oder die von ihnen gebildeten Toxine Erbrechen und/oder schwere Durchfaller- krankungen auslösen können. Für Menschen mit geschwächtem oder unvollständigem Immunsys- tem wie Kleinkinder, alte oder kranke Menschen besteht dadurch eine besondere Gefahr. Neben einer Gefährdung durch Inhaltsstoffe kön- nen auch durch zum Beispiel Fehlfunktionen wäh- rend der Lebensmittelproduktion oder andere unvorhersehbare Ereignisse Fremdkörper in Le- bensmittel gelangen, die gesundheitsschädlich sind. Das LUA musste 2024 vier derartige Beur- teilungen aussprechen. So wurden in geriebe- nem Käse mehrere dünne Metalldrähte, in einem Cheeseburger zahlreiche harte und spitze Fremd- körper und in einem Erdbeerfruchtaufstrich und einem Elisenlebkuchen jeweils ein scharfkanti- ger Fremdkörper gefunden. Fremdkörper sind physikalische Festkörper, die nicht Bestandteil der Rezeptur sind und sensorisch erkannt wer- den können. Besonderes Augenmerk ist auf schar- fe Kanten oder Spitzen zu richten, da dies für die Beurteilung eines potentiellen Verletzungsrisikos wichtig ist. Die hier genannten vier Fremdköper waren geeignet, eine Verletzung des Mund-Ra- chenbereiches wie aber auch des nachfolgenden Verdauungstraktes auszulösen und wurden als ge- sundheitsschädlich beurteilt. Internetportal für öffentliche Rückrufe Es kommt vor, dass Produkte, die nicht sicher sind, bereits überregional verkauft werden. Im Über- wachungsportal www.lebensmittelwarung.de veröffentlichen die Überwachungsbehörden der 16 Bundesländer entsprechende Warnungen. In Rheinland-Pfalz macht dies das LUA. 2024 hat sich das LUA 200 solcher Lebensmittelwarnun- 3 gen angeschlossen, denn der Handel in Rhein- land-Pfalz war ebenfalls betroffen. Die meisten Lebensmittelwarnungen betrafen Rückrufe wegen gesundheitsschädlicher Keime wie Salmonellen, verschluckbarer Fremdkörper sowie wegen Aller- genen, die nicht ausreichend auf der Verpackung gekennzeichnet und damit potentiell schädlich für Allergiker waren. Von den 200 Warnungen, denen sich das LUA 2024 angeschlossen hat, betrafen 24 Bedarfsgegenstände und Kosmetika. Diese Pro- dukte enthielten zum Beispiel giftige Schwerme- talle oder gesundheitsschädliche Weichmacher. „Ewigkeitschemikalien“ PFAS: Lebensmittel nicht beanstandet Stabil, haltbar – und ein Problem für die Lebens- mittelsicherheit: Die Abkürzung PFAS steht für per- und polyfluorierte Alkylverbindungen, und dahinter verbergen sich seit Mitte des 20. Jahr- hunderts künstlich hergestellte Industriechemika- lien. Sie bauen sich kaum ab, deshalb werden sie auch „Ewigkeitschemikalien“ genannt. PFAS finden aufgrund ihrer besonderen chemi- schen Eigenschaften häufig Einsatz in Alltagspro- dukten wie Anoraks, Pfannen oder Kosmetik und in vielen industriellen Prozessen. Die Kehrseite ih- rer Langlebigkeit: Sie sind inzwischen auch in Bö- den, Trinkwasser, Futtermitteln und Lebensmit- teln nachweisbar. Auch Menschen können PFAS aufnehmen - vor al- lem über Lebensmittel (inklusive Trinkwasser). Nach Angaben der europäischen Lebensmittelsi- cherheitsbehörde EFSA sind vor allem Lebensmit- tel tierischer Herkunft mit PFAS belastet. Das Pro- blem: Mit der Nahrung zugeführte PFAS werden vom Menschen rasch und fast vollständig aufge- nommen und verbleiben (je nach Einzelsubstanz) über Monate bis Jahre im Körper. Seit dem 1. Janu- ar 2023 gelten deshalb EU-weit in der Verordnung (EU) 2023/915 neue Höchstgehalte für Perfluo- ralkylsubstanzen in bestimmten Lebensmitteln. Nach geltendem EU-Recht sind die Lebensmittel- unternehmer dafür verantwortlich, dass die von ihnen in den Verkehr gebrachten Lebensmittel diese neuen Höchstgehalte einhalten. Im Jahr 2024 wurden im LUA 72 Lebensmittel- proben aus dem rheinland-pfälzischen Handel auf PFAS untersucht. Es handelte sich dabei um Hüh- nereier (30 Proben), Pute (11 Proben), Rindfleisch (14 Proben), Schweinefleisch (8 Proben) und Fo- rellen (9 Proben). Ergebnis: Die Gehalte für Per- fluoroctansäure (PFOA), Perfluorhexansulfon- säure (PFHxS) und Perfluornonansäure (PFNA) lagen in allen Proben unter der jeweiligen Bestim- mungsgrenze, in 14 Proben wurden Gehalte für Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) über der Bestim- mungsgrenze ermittelt. Alle Gehalte lagen unter dem jeweiligen Höchstgehalt.weit gültigen Höchstgehalt an PFAS deutlich überschritten haben. Die PFAS-Summengehal- te für die Verbindungen PFOA, PFOS, PFNA und PFHxS lagen bei den 30 Wildschweinleber-Proben zwischen 98 Mikrogramm pro Kilogramm (µg/ kg) und 738 µg/kg; der Mittelwert lag bei 310 µg/ kg. Der lebensmittelrechtliche Höchstgehalt, der nicht überschritten werden darf, liegt für Wild- schweinleber bei 50 µg/kg. Wegen der gesund- heitlichen Risiken rät das LUA vom Verzehr der Leber von Wildschweinen dringend ab; das Ver- markten und die Weiterverarbeitung in anderen Produkten sind in Rheinland-Pfalz untersagt. Die Lebern von Wildschweinen hingegen sind hoch mit den perfluorierten und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) belastet – auch in Rhein- land-Pfalz. Das zeigten im vergangenen Jahr die Untersuchungen eines externen Labors im Auf- trag des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM). Insgesamt wur- den dort 60 Proben von in Rheinland-Pfalz erleg- ten Wildschweinen (30 Proben von Fleisch und 30 Proben der zugehörigen Leber) auf PFAS un- tersucht. Die Ergebnisse zeigten, dass alle Wild- schweinlebern den seit dem 1. Januar 2023 EU-Wichtig: Beim Verzehr von Wildschwein muss zwi- schen Wildschweinfleisch und Wildschweinleber unterschieden werden. Denn die vom externen Labor ermittelten PFAS-Gehalte der Wildschwein- fleisch-Proben lagen erfreulicherweise in der Re- gel deutlich unterhalb der zulässigen Höchst- gehalte. Der für Wildschweinfleisch geltende Höchstgehalt für die Summe aus PFOS, PFOA, PFNA und PFHxS in Höhe von 9,0 µg/kg wur- de von keiner Probe überschritten, sodass Wild- schweinfleisch hinsichtlich PFAS weiterhin ge- sundheitlich unbedenklich ist. Nicht zu beanstanden: Insgesamt 72 Lebensmittelproben hat das LUA im vergangenen Jahr gezielt auf Rückstände von PFAS-Chemikalien untersucht, darunter auch Hühnereier. © LUA 4 5 Herausgeber: Landesuntersuchungsamt Mainzer Straße 112 56068 Koblenz poststelle@lua.rlp.de www.lua.rlp.de Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffent- lichkeitsarbeit der Landesregierung Rheinland- Pfalz herausgegeben. Sie darf weder von Partei- en von von Wahlwerberinnen/Wahlwerbern oder Wahlhelferinnen/Wahlhelfern zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Auch ohne zeit- lichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zu Gunsten einer politischen Gruppe verstanden werden könnte.

LUA-Bilanz Lebensmittelüberwachung 2024: Erneut wenige gesundheitsschädliche Proben

Von schnell wachsenden Salmonellen bis zu lange nachweisbaren „Ewigkeitschemikalien“: Die Bilanz des Landesuntersuchungsamtes (LUA) zur amtlichen Lebensmittelüberwachung im Jahr 2024 ist gekennzeichnet von Routine-Untersuchungen und neuen Herausforderungen. „Mit unseren Untersuchungen schützen wir die Verbraucherinnen und Verbraucher in Rheinland-Pfalz aktiv vor Gesundheitsgefahren und irreführenden Angaben“, sagte LUA-Präsident Dr. Markus Böhl zur Vorstellung der Bilanz. „Gemeinsam mit den Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleuren im ganzen Land leistet das LUA einen wichtigen Beitrag zur Lebensmittelsicherheit. Verbraucherschutz ist ein hohes Gut, alle Beteiligten in der Lebensmittelüberwachung arbeiten daran mit, dass wir darauf vertrauen können, dass das, was wir essen und trinken sicher ist. Die Überwachung von Lebensmitteln dient uns allen und unserer Gesundheit und ist ein wichtiger Beitrag zum vorsorgenden gesundheitlichen Verbraucherschutz“, so Ernährungsministerin Katrin Eder. Um die Sicherheit der in Rheinland-Pfalz angebotenen Lebensmittel zu überwachen, hat das LUA im vergangenen Jahr 19.403 Stichproben aus den unterschiedlichsten Warengruppen untersucht. „Die Beanstandungsquote lag mit 10,2 Prozent auf dem Niveau der Vorjahre“, berichtet Dr. Markus Böhl. Die überwiegende Mehrzahl der Beanstandungen betraf eine falsche oder irreführende Kennzeichnung. Als tatsächlich gesundheitsschädlich musste das LUA nur wenige Einzelproben beurteilen. Das zeigt, dass die Qualitätssicherungsmaßnahmen der Hersteller und Händler grundsätzlich greifen. Das LUA identifiziert gesundheitsgefährdende Produkte, die trotz der Qualitätssicherung der Hersteller auf den Markt gelangt sind. Es trägt mit seinen Kontrollen dazu bei, den hohen Standard der Lebensmittelsicherheit weiter zu verbessern. 2024 wurden insgesamt 13 gesundheitsschädliche Proben identifiziert, im Vorjahr waren es 26. „Diese Quote ist mit etwa 0,1 Prozent aller untersuchten Proben seit Jahren konstant niedrig“, hält LUA-Präsident Dr. Böhl fest. Die entsprechenden Artikel wurden aus dem Handel entfernt und die Verbraucherinnen und Verbraucher informiert, wenn es auch zu öffentlichen Rückrufen kam. So wiesen die Sachverständigen des LUA 2024 in neun Proben bakterielle Verunreinigungen mit krankmachenden Bakterien nach. Sprossen, Tahin (Sesampaste) und eine Blattsalatmischung waren mit Salmonellen belastet. Sogenannte shigatoxin-bildende E.coli Bakterien (STEC) wurden in zwei Wurstproben zum Rohverzehr gefunden, eine Suppenprobe war mit Bacillus cereus kontaminiert. Diesen Keimen ist gemeinsam, dass sie selbst oder die von ihnen gebildeten Toxine Erbrechen und/oder schwere Durchfallerkrankungen auslösen können. Drei Proben Thunfisch überschritten den Grenzwert von 200 Milligramm pro Kilogramm Histamin um ein Vielfaches. Größere Mengen an Histamin können insbesondere bei sensiblen Personen zu Vergiftungssymptomen wie Atemnot, Blutdruckabfall, Erbrechen, Durchfall und Hautrötungen führen. Durch Fehler während der Produktion können auch gesundheitsschädliche Fremdkörper in Lebensmittel gelangen. 2024 musste das LUA vier derartige Beurteilungen aussprechen. So wurden in geriebenem Käse mehrere dünne Metalldrähte, in einem Cheeseburger zahlreiche harte und spitze Fremdkörper und in einem Erdbeerfruchtaufstrich und einem Elisenlebkuchen jeweils ein scharfkantiger Fremdkörper gefunden. Entnommen werden die Proben grundsätzlich von den Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleuren der Kreise und kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz. Sie überwachen Herstellerbetriebe, Einzelhandel und Gastronomie und ziehen dort Proben, die sie ans LUA zur Untersuchung und Beurteilung schicken. Im vergangenen Jahr haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunen landesweit insgesamt 32.065 Kontrollbesuche in 17.707 Betrieben durchgeführt. Ewigkeitschemikalien PFAS: Belastung unter Höchstgehalt Besonders im öffentlich Fokus standen in der jüngeren Vergangenheit per- und polyfluorierte Alkylverbindungen, kurz PFAS. Dahinter verbergen sich künstlich hergestellte Industriechemikalien, die sich kaum abbauen, weshalb sie auch Ewigkeitschemikalien genannt werden. PFAS finden aufgrund ihrer chemischen Eigenschaften Einsatz in Alltagsprodukten wie Anoraks, Pfannen oder Kosmetik und in industriellen Prozessen. Die Kehrseite ihrer Langlebigkeit: Sie sind inzwischen in Böden, Trinkwasser, Futtermitteln und Lebensmitteln nachweisbar. Auch Menschen können PFAS aufnehmen - vor allem über Lebensmittel. Nach Angaben der europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA sind vor allem Lebensmittel tierischer Herkunft belastet. Das Problem: Mit der Nahrung zugeführte PFAS werden vom Menschen rasch und fast vollständig aufgenommen und verbleiben (je nach Einzelsubstanz) über Monate bis Jahre im Körper. Seit 1. Januar 2023 gelten deshalb EU-weit Höchstgehalte für Perfluoralkylsubstanzen in bestimmten Lebensmitteln. LUA-Präsident Dr. Markus Böhl: „Wir haben auf diese Entwicklung reagiert und in unseren Laboren eine Methode zum Nachweis von PFAS in Lebensmitteln etabliert.“ 2024 hat das LUA 72 Lebensmittelproben aus dem rheinland-pfälzischen Handel auf PFAS untersucht. Es handelte sich dabei um Hühnereier (30 Proben), Pute (11 Proben), Rindfleisch (14 Proben), Schweinefleisch (8 Proben) und Forellen (9 Proben). Ergebnis: Die Gehalte für die Substanzen Perfluoroctansäure (PFOA), Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS) und Perfluornonansäure (PFNA) lagen in allen Proben unter der jeweiligen Bestimmungsgrenze – die Gehalte waren also so gering, dass sie selbst mit hochsensiblen Analysenmethoden quantitativ nicht bestimmt werden konnten. In 14 Proben wurden Gehalte für Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) über der Bestimmungsgrenze ermittelt; diese lagen aber unter dem gesetzlichen Höchstgehalt. Die vollständige Bilanz mit weiteren Hintergründen finden Sie hier auf der Homepage des Landesuntersuchungsamtes .

Untersuchung der natürlichen Antagonisten des Eichenprozessionsspinners in Deutschland, Teilvorhaben 3: Genetische Bestimmung der Eichenprozessionsspinner-Antagonisten

Das Projekt AntiEPS ist als grundlagen- und anwendungsorientiertes Forschungsvorhaben in einem Verbund der zwei Forschungsinstitutionen (FVA Baden-Württemberg, Julius Kühn-Institut) und der AIM Advanced Identification Methods GmbH geplant und entwickelt. Darüber hinaus wird eine enge Zusammenarbeit mit Forschungsinstitutionen bundesweit wie auch den lokalen und regionalen Betriebseinrichtungen angestrebt. Die durch negative Auswirkungen globaler Klimaveränderungen resultierenden Schadursachen in heimischen Waldökosystemen begünstigen das teilweise massenhafte Auftreten von Schadorganismen und beinträchtigen somit erheblich die Waldgesundheit. Ziel des geplanten Teilvorhabens ist, die Diversität an EPS-Pathogenen (Bakterien, Pilze, einschließlich Mikrosporidien, Protisten) sowie EPS-Parasiten, -Parasitoiden und -Prädatoren, wie auch die Intensität des Befalls in verschiedenen Entwicklungsstadien des EPS mittels breit angelegter DNA Metabarcoding gestützter Monitoringversuche zu erfassen. Weiterhin sollen hierbei verschiedene Populationen und Entwicklungsstadien untersucht werden, um mögliche Assoziationen zwischen der Geographie und des Entwicklungsstandes zum möglichen Parasitierungsgrad zu detektieren. Die DNA Metabarcoding Technologie bietet hierbei einen hohen Grad Detektionssensivität, sowie taxonomischer Abdeckung um ein möglichst umfassendes Bild der EPS-Gegenspielercommunities zu erhalten.

Untersuchung der natürlichen Antagonisten des Eichenprozessionsspinners in Deutschland, Teilvorhaben 2: Morphologische Bestimmung der Eichenprozessionsspinner-Antagonisten

Im Verbundprojekt werden die Vielfalt an EPS-Pathogenen und EPS-Parasiten, -Parasitoiden und -Prädatoren, wie auch die Intensität des Befalls in verschiedenen Entwicklungsstadien des EPS und in unterschiedlichen standörtlichen und klimatischen Bedingungen systematisch erfasst. Ziel unseres Teilvorhabens ist, die Vielfalt an Pathogenen des Eichenprozessionsspinners (Viren, Bakterien, Pilze, einschließlich Mikrosporidien, Protisten) als auch die Intensität des Befalls in verschiedenen Entwicklungsstadien des EPS systematisch zu erfassen.

Bioökonomie International 2021: MicroHop - Mikroverkapselte Hopfenextrakte als Futterzusatzstoffe für die nachhaltige Geflügelproduktion

Biobasiertes, biologisch abbaubares Veredelungsband für den Obst- und Landbau

Biobasiertes, biologisch abbaubares Veredelungsband für den Obst- und Landbau, IBÖM08: Tape2Grape-M - Biobasiertes, biologisch abbaubares Veredelungsband für den Obst- und Landbau

Auftreten einer neuen Kartoffelkrankheit und deren Auswirkungen

Neue Kartoffelkrankheit "Bakterielle Kartoffelknollen-Welke", Qualitätsveränderung bis zu Ernteverlust, Befall von Kartoffeln mit der Schilf-Glasflügelzikade (Zwergzikade Pentastiridius leporinus), Besiedlung der Kartoffeln mit Bakterium, Arbeitsgruppe zur Koordination; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau

Innovationsraum BioBall: Synergistische Entwicklung biotechnologischer und chemischer Verfahren zur Wertschöpfung von dezentralen C1-Stoffströmen

IBÖ-08: Tape2Grape - Biobasiertes, biologisch abbaubares Veredelungsband für den Obst- und Landbau

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