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Zehn Jahre Qualitätstourismus auf MalLorca - Eine Entwicklung zu mehr Umweltverträglichkeit?

Seit Beginn der 90er Jahre versucht die balearische Tourismuspolitik mit den neuen Leitmotiven 'Naturschutz' und 'Qualitätstourismus' und einer damit verbundenen Gesetzgebung und staatlichen Investitionen, dem Urlauber ein neues Mallorca-Image zu vermitteln: das einer grünen, naturnahen, 'behüteten' Insel - so der Werbeslogan. Damit soll den veränderten, in puncto Natur gestiegenen Ansprüchen der Touristen entgegengekommen werden und eine finanzkräftige Klientel angeworben werden. Mallorca kommt bei dieser Regulierung und Segmentierung des touristischen Angebots wie schon bei der Etablierung des Massentourismus im Mittelmeergebiet eine Vorreiterrolle zu. Ist der 'Qualitätstourismus' in seiner aktuell angestrebten Form eine echte umweltverträgliche Alternative zum traditionellen Massentourismus auf Mallorca? Liegen hierin Chancen, die Insel vor einer weiteren touristischen Überprägung zu schützen oder verbergen sich dahinter eher weitere Gefahren für den Landschaftscharakter und die Inselökologie? Dies sind Fragen, die das Projekt untersucht. Seit Beginn der 90er Jahre versucht die balearische Tourismuspolitik mit den neuen Leitmotiven 'Naturschutz' und 'Qualitätstourismus' und einer damit verbundenen Gesetzgebung und staatlichen Investitionen, dem Urlauber ein neues Mallorca-Image zu vermitteln: das einer grünen, naturnahen, 'behüteten' Insel - so der Werbeslogan. Damit soll den veränderten, in puncto Natur gestiegenen Ansprüchen der Touristen entgegengekommen werden und eine finanzkräftige Klientel angeworben werden. Mallorca kommt bei dieser Regulierung und Segmentierung des touristischen Angebots wie schon bei der Etablierung des Massentourismus im Mittelmeergebiet eine Vorreiterrolle zu. Ist der 'Qualitätstourismus' in seiner aktuell angestrebten Form eine echte umweltverträgliche Alternative zum traditionellen Massentourismus auf Mallorca? Liegen hierin Chancen, die Insel vor einer weiteren touristischen Überprägung zu schützen oder verbergen sich dahinter eher weitere Gefahren für den Landschaftscharakter und die Inselökologie? Dies sind Fragen, die das Projekt untersucht.

Verbot und Indizierung Gewalt verherrlichender Computerspiele in Europa

Aktueller Begriff des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 2 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Aktueller Begriff Verbot und Indizierung Gewalt verherrlichender Computerspiele in Europa Der Bundestag hat Ende April dieses Jahres verschiedene Experten zum Thema „Jugendme- dienschutz und gewalthaltige Computerspiele“ angehört. In der Debatte um Verbote so ge- nannter „Killerspiele“ berufen sich Kritiker und Befürworter auf die Rechtslage in anderen Ländern. Einen detaillierten Vergleich gibt es indes noch nicht; eine Bestandsaufnahme der Regelungen ist in Arbeit. Den Mitgliedstaaten liegt ein Fragebogen vor, der von den Innen- und Justizministern der EU bei ihrem Treffen am 15. Januar 2007 initiiert wurde. Erste Ergebnisse werden noch während der deutschen Ratspräsidentschaft erwartet. Überlegt wird unter anderem, europaweit eine „schwarze Liste“ für Gewalt verherrlichende Computerspiele bei einer zentralen Stelle einzurichten. Bereits seit April 2003 existiert auf europäischer Ebene ein System zur Alterseinstufung namens „Pan European Game Information“ (PEGI). PEGI ist ein freiwilliges System, das von der Inter- active Software Federation of Europe (ISFE), einem europaweiten Fachverband von Spielkonso- len-Herstellern sowie Anbietern und Entwicklern interaktiver Spiele, initiiert wurde. PEGI soll sicherstellen, dass Minderjährige keinen Spielen ausgesetzt werden, die für ihre Alters- gruppe nicht geeignet sind. Das Bewertungssystem umfasst zwei sich ergänzende Elemente: Das erste ist eine Bewertung nach Altersgruppen, das zweite Element besteht aus einer Reihe von Spieldeskriptoren. Dabei handelt es sich um Bildsymbole, die auf der Rückseite der Spielverpa- ckung aufgedruckt sind und die Art des Spielinhalts beschreiben. Die Deskriptoren sind denen ähnlich, die im Klassifizierungssystem der Niederlande „Kijkwijzer“ für audiovisuelle Medien verwendet werden. Das PEGI-System wird durch das Niederländische Institut für die Klassifizierung audiovisueller Medien (NICAM) verwaltet und praktisch umgesetzt. Die meisten europäischen Länder nehmen an diesem System teil; Deutschland hat PEGI nicht übernommen. Erläuterungen zur deutschen Rechtslage enthalten die BT-Drs. 16/2361, BT-Drs. 16/4707 sowie das Plenarprotokoll 16/69, S. 6874, 6875. Mit PEGI werden vorhandene nationale Altersbewertungssysteme durch ein einziges System er- setzt. In allen Fällen ist das PEGI-System aber dem bereits vorhandenen, breiter gefassten Rah- men untergeordnet, der von den jeweiligen Staaten für den Jugendschutz festgelegt wird. Infol- gedessen ist das PEGI-System allen jetzigen und künftigen Rechtsvorschriften in diesem Be- reich nachgeordnet. Dies gilt auch für die folgenden Länder, die PEGI im Übrigen anwenden: In Österreich gilt in jedem Bundesland ein eigenes Jugendschutzgesetz. Für Computerspiele wird darin übereinstimmend festgelegt: Spiele, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Ju- gendlichen zu gefährden, dürfen diesen nicht zugänglich gemacht werden. Darüber hinaus sind Computerspiele verboten, die in ihren Inhalten Straftatbestände aufweisen. Einen allgemeinen Tatbestand, der die Erzeugung oder Verbreitung von Gewalt verherrlichenden Computerspielen unter Strafe stellt, gibt es hingegen nicht. Daneben existiert die Bundesstelle für Positivprädika- tisierung von Computer- und Konsolenspielen (BuPP). Die BuPP veröffentlicht eine laufend aktualisierte Liste von Spielen, die sie als „gute Spiele“ bewertet hat. Gutachter, nachvollziehbare Nr. 24/07 (03. Mai 2007)[.. next page ..]-2- Kriterien und ein effizientes Prüfverfahren sollen sicherstellen, dass über jedes Spiel ein qualifizier- ter Diskurs geführt wird. Großbritannien ermöglicht seit 1984 mit dem „Video Recordings Act“ eine Klassifizierung be- stimmter Videospiele durch die „British Board of Film Classification“ (BBFC). Danach dürfen Spie- le, in denen grobe Gewalt gegen Menschen und Tiere thematisiert werden, nicht an Personen un- terhalb eines bestimmten Alters verkauft werden. Verstöße gegen dieses Verbot können mit Geld- strafe von bis zu 5.000 Pfund oder Gefängnisstrafe von bis zu 6 Monaten bestraft werden. Es ist ebenfalls unter Strafe verboten, nicht von der BBFC klassifizierte Videospiele zu vertreiben, wenn ein Erfordernis zur Klassifizierung bestand. Das Strafgesetzbuch in Frankreich regelt die Verbreitung von Materialien mit gewalttätigem Inhalt. Wenn die Möglichkeit besteht, dass diese von Minderjährigen gesehen werden, droht eine Geld- strafe von bis zu 75.000 Euro oder eine Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren. Zudem sind die Hersteller nunmehr verpflichtet, jugendgefährdendes Material als solches zu kennzeichnen. Au- ßerdem ist die Weitergabe an Minderjährige verboten. Bei Zuwiderhandlungen drohen Geld- oder Gefängnisstrafen. In Schweden kann die Darstellung von grober Gewalt gegen Menschen unter bestimmten Um- ständen eine Verletzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung darstellen; diese kann strafrecht- lich geahndet werden. Gewalt verherrlichende Videospiele können beschlagnahmt werden. In Spanien gibt es bislang kein landeseinheitliches Gesetz, das den Verkauf von „Killerspielen“ unter Strafe stellt. Einige Regionen Spaniens haben jedoch Regelungen zum Jugendschutz getrof- fen: So ist auf den Balearischen Inseln, den Kanarischen Inseln, den Regionen Kastilien, Leon, Galicien, Madrid, Navarra und Baskenland verboten, an Minderjährige Videospiele auszuhändigen, in denen Gewalt verherrlicht oder zu Gewalt angestiftet wird. Polen, Tschechien, Italien und Dänemark haben keine speziellen Regelungen zu „Killerspielen“; Polen und Italien streben jedoch Gesetze zur Kontrolle von Gewalt verherrlichenden Spielen an. Quellen: − Leitfragen für das Expertengespräch im Unterausschuss Neue Medien am 26. April 2007, http://www.bundestag.de/ausschuesse/a22/a22_nm/tagesordnung/a22_uanm_10.pdf. − Gesetzentwurf des Landes Bayern zur Verschärfung von Strafrecht und Jugendschutz, BR-Drs. 76/07. − Broschüre des BMFSFJ zu Jugend- und Jugendmedienschutz, Stand: November 2006, http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Publikationen/Publikationen,did=12862.html. − Wegweiser Jugendmedienschutz der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, http://www.bundespruefstelle.de/bpjm/redaktion/PDF-Anlagen/wegweiser-jugendmedienschutz- pdf,property=pdf,bereich=bpjm,rwb=true.pdf. − Zweiter Evaluierungsbericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament zur Anwen- dung der Empfehlung des Rates vom 24. September 1998 in Bezug auf den Jugendschutz und den Schutz der Menschenwürde, http://ec.europa.eu/prelex/detail_dossier_real.cfm?CL=de&DosId=187571, KOM(2003)776. − Fragebogen zu der Empfehlung des Rates vom 24. September 1998 in Bezug auf den Jugendschutz und den Schutz der Menschenwürde, http://ec.europa.eu/comm/avpolicy/docs/reg/minors/reply- austria_de.pdf. − „Gutes empfehlen, statt Schlechter zu verbieten“, Interview mit Ursula Haubner, österreichische Ministe- rin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz, süddeutsche.de vom 27.12.2005, http://www.sueddeutsche.de/ausland/artikel/12/66945/. − Schäfer, Ronald, Die Auswirkungen des Jugendschutzgesetzes auf den Vertrieb von Computer- und Videospielen, http://www.usk.de/90_Die_Alterskennzeichen.htm. − http://www.pegi.info/de/index/. − http://www.heise.de/newsticker/result.xhtml?url=/newsticker/meldung/88671&words=Killerspiele. − http://www.usk.de/. − http://www.bupp.at/jart/prj3/bupp/main.jart. − http://www.bundespruefstelle.de/. − http://www.kijkwijzer.nl/classificaties.php?. − http://www.videostandards.org.uk/main.html; (Abruf der Internetquellen zuletzt am 24.4.2007). Verfasser/in: Steffi Menzenbach / Carmen Sinnokrot, WD 3 – Verfassung und Verwaltung

lu-krie_511-524-Ringelnatter.pdf

||||||||||||||||||||| Berichte 4.3.25 des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Heft RINGELNATTER 4/2015: 511 – 524 Ringelnatter – Natrix natrix (LINNAEUS, 1758) Jürgen BUSCHENDORF 1 Artsteckbrief Kennzeichen: Haut mit hornigen Schuppen/Schilden bedeckt, unbewegliche Augen- lider, mehr oder weniger abgesetzter Kopf, gekielte Rückenschuppen, beiderseits des Hin- terkopfes ein deutlicher gelber/weißer Fleck, vorn und hinten schwarz begrenzt. Größe: ♂♂ durchschnittliche Länge 70 cm (maximal 100 cm), ♀♀ durchschnittliche Länge: 85 cm, (maxi- mal 150 cm), kräftiger, dicker als ♂♂ (4 – 5 cm Körper- querschnitt). Geschlechtsunterschiede/Trachten: Oberseite: Alle Abstufungen von grau (braungrau-schwarz), oft mit 4 – 6 Längsreihen kleiner schwarzer Flecken, Unter- seite: Weiß, elfenbeinfarben mit schwarzer oder bläu- lich-schwarzer Würfelung, ♂♂ mit verdickter Schwanz- wurzel. Melanistische Exemplare sind nicht selten. Habitate: Breites Spektrum von offenen und halboffe- nen Habitaten entlang von Still- und Fließgewässern mit Eiablageplätzen, Sonnenplätzen und Tagesverste- cken, natürliche und künstliche Seen, Teiche, Rest- löcher, terrestrische Habitate: Auwälder, Feuchtgrün- land, Sümpfe. Aktivität: Hauptsächlich tagaktiv, Verlassen der Win- terquartiere März/April, Wandern zum Paarungsplatz, Paarungsaktivität Abb. 1: Oben: Auf Ast ruhende Ringelnatter (Foto: S: Eller- mann); Unten: Ringelnatter mit Gelege (Foto: P. IBe) (Montage). Mai – Juni, Aufsuchen des Eiablageplat- zes, Aufsuchen des Winterquar- tiers September/Oktober, Winterstarre. Wanderungen/Reviere: Hält sich bei günsti- gen Habitatbedingungen oft jahrelang an denselben Plätzen auf, Aktionsradius (Normalfall): 300 – 500 m, „home-range“ 8 – 30 ha, zum Aufsuchen der Eiabla- geplätze und Abwanderung von diesen werden durch- schnittlich täglich 150 m zurückgelegt, größte tägliche Wanderleistung: 460 m (Luftlinie). Fortpflanzung/Entwicklung: Paarungen Ende April bis Mai, Eiablage Ende Juni – Anfang August, schnee- weiße, von klebrigem Sekret umgebene Eier in trau- benförmigen Klumpen, Gelegegröße: am häufigsten 10 – 30 (6 – 116), Eigrößen: Länge 24 – 30 mm, Breite 14 – 20 mm. Jungtiere schlüpfen nach 30 – 33 Tagen (4 – 10 Wochen) mit 18 – 21 (13 – 23) cm Länge, 1. Häutung 1 – 14 Tage nach Schlupf, wachsen bis zur Einwinterung auf 25 cm Länge. Nahrung: Frösche (vorrangig Braunfrösche), Molche und deren Larven, auch Kröten, Fische, Kleinsäuger (Mäuse, Spitzmäuse). Alter: Im Freiland 20 – 25 Jahre, im Terrarium 28 – 35 Jahre. 511 ||||||||||||| RINGELNATTER 2Verbreitung und Ökologie 2.1Allgemeine Verbreitung 2.1.1 Areal Die Art kommt in mit Ausnahme von Irland, Schott- land, Nordskandinavien und einigen Mittelmeerinseln (Malta, Kreta, Balearen, einige Kykladen) in ganz Europa vor. Die Nordgrenze des Verbreitungsgebietes verläuft entlang des 67. Breitengrads durch England, Wales über Schweden, Norwegen und Finnland zu den Nordküsten von Ladoga- und Onegasee im euro- päischen Teil Russlands. Im Osten reicht das Areal bis zum nördlichen (burjatischen) Teil der Mongolei ca. 200 km östlich des Baikalsees. Die Südgrenze verläuft durch die Nordwestmongolei, Nord-Xinjiang (China) durch Kasachstan, Turkmenien, den nördlichen Iran bis Syrien und den nördlichen Libanon. Reliktar- tige Vorkommen wurden aus Teilen Nordwestafrikas gemeldet. 2.1.2 Verbreitung in Deutschland Die Ringelnatter ist die in Deutschland häufigste und am weitesten verbreitete Schlangenart. Es gibt aber zahlreiche Verbreitungslücken, vor allem in gewässer- armen, ausgeräumten Agrarlandschaften sowie in den Hochlagen der Mittelgebirge und der Alpen. Höchst- wahrscheinlich sind auch eine Reihe der Fehlstellen kartierungsbedingt. Die Ringelnatter wurde bisher noch nicht auf den Ostfriesischen Inseln nachgewie- sen. Von den Nordfriesischen Inseln ist sie nur auf Sylt beobachtet worden. Regionen ohne oder nur mit wenigen Nachweisen der Art sind einige Geestgebiete (Ems-Hunte und Ostfriesisch-Oldenburgische Geest), Wendland-Altmark, Nordbrandenburgisches Platten- und Hügelland, Luchland, Teile im Osten und Westen der Westfälischen Bucht, Niederrheinisches Tiefland, Kölner Bucht und Schwäbische Alb. Sehr lückige Ver- breitung der Ringelnatter weisen folgende Landschaf- ten auf: Stader Geest, Lüneburger Heide, Weser-Lei- ne-Bergland, Östliches und Nördliches Harzvorland und Börden, Fläming, Thüringer Becken, Teile des Rheinischen Schiefergebirges (Eifel, Hunsrück, Süderbergland), Nahe-Bergland, Teile des Südwest- deutschen Schichtstufenlandes und das Alpenvorland. 2.1.3 An Sachsen-Anhalt grenzende Vorkommen Die sehr lückige Verbreitung der Art entlang der östli- chen Landesgrenze setzt sich auch auf brandenbur- gischem Gebiet fort. Allerdings sind dort im mittleren Grenzabschnitt (MTB 3239 südwärts bis 3639) mehr MTB besetzt als in der Elbtalniederung Sachsen-An- halts. Südlich davon existieren bis zur sächsischen Grenze beiderseits sehr große Verbreitungslücken (Fläming und Elbe-Mulde-Tiefland). Die zahlreichen Vorkommen im Schwarze-Elster-Tal, im Dessauer Elbtal und in der Dübener Heide setzen sich auch auf sächsischem Gebiet fort. Wenige Vorkommen existie- ren im Norden der Düben-Dahlener Heide und im Rie- sa-Torgauer Elbtal. Die zahlreichen Fundpunkte an der Mulde auf sachsen-anhaltischem Gebiet finden eine abgeschwächte Fortsetzung in Sachsen. Gleiches trifft auch auf das Tal der Weißen Elster zu. Ansonsten sind auf beiden Seiten des südöstlichen Grenzverlaufs kaum Vorkommen bekannt. Die Art ist im gesamten Grenzgebiet zu Niedersachsen nur an wenigen Stellen nachgewiesen. Das ist der Fall im Norden der West- lichen Altmarkplatten, im Gebiet der Jeetze, am Mit- tellandkanal bzw. der Ohre und im Harz. Die wenigen Vorkommen im Gebiet der Weißen Elster und Saale auf sachsen-anhaltischem Gebiet finden auf thüringi- scher Seite ihre Fortsetzung. Die zahlreichen Vorkom- men in den Grenzgebieten des Südlichen Harzvorlan- des und der Helme-Unstrut-Niederung setzen sich in Thüringen nur teilweise fort. Im Mittelharz-Grenzgebiet konnten sowohl in Sachsen-Anhalt als auch in Thürin- gen mehrere Vorkommen registriert werden. 2.2 Vorkommen in Sachsen-Anhalt 2.2.1 Verbreitung und Häufigkeit Datengrundlagen In Sachsen-Anhalt liegen zur Ringelnatter 1.609 Datensätze (von 9.273 Datensätzen zu Reptilien) vor. Diese bilden die Grundlage für die Errechnung der aktuellen Präsenz der Art und eine Reihe anderer Aus- sagen über die Art. Aus den 1.609 Datensätzen zur Ringelnatter konnten 1.242 Fundorte (von insgesamt 5.676 Reptilienfundor- ten in Sachsen-Anhalt) für weitere Auswertungen ver- wendet werden. Historische Verbreitung Aus dem 18. Jahrhundert berichtet Stübner (1790) über Vorkommen der Art bei Blankenburg und Walken- ried: „Wasserschlangen, welche zum Theil 4 Fuß lang sind, schwarze Hauptschilde haben, und nicht bestän- dig im Wasser, sondern mehrentheils auf dem Lande Tab. 1: Datengrundlagen zur Ringelnatter in Sachsen-Anhalt. Karte 1: Aktuelle Verbreitung (1990 – 2014) der Ringelnatter in Deutschland (modifiziert nach DGHT e. V. 2014). 512 RINGELNATTER Abb. 2: Ringelnatter in typischer Ruhestellung (Foto: S. Teufert). leben.“ Im 19. Jahrhundert sind schon mehr Infor- mationen über das Vorkommen der Ringelnatter auf dem Gebiet des heutigen Sachsen-Anhalt bekannt. So schreibt Zimmermann (1834): „Auf den Höhen des Oberharzes gar nicht, in den Thälern … selten; häufiger am Vorharze“. Rimrod (1856a) fand die Art „am Vorharze i. d. Thälern“ und Geitel (1881) in der Umgebung von Blankenburg und Goldfuss (1886) häufig in der Götsche bei Bitterfeld. Kohlmann (1850) schreibt von Ringelnattereierfunden bei Dessau. Wolterstorff (1888) fand eine 1,10 m lange Haut eines Stückes bei Osterburg, wo sein Bruder noch größere Stücke gesehen haben soll. Er schreibt: „Ich selbst kenne die Art nur von einen Fundort, Osterburg, genauer, wo sie in dem keineswegs großen Walde „der Klei“ sehr häufig ist.“ Alle anderen, von ihm aufgeführten Fundorte sind Angaben aus der Literatur bzw. von Gewährsleu- ten, so Naumburg, Salziger See, Seeburg, Goseck bei Weißenfels, Zöckeritz bei Bitterfeld, Friederiken- berg östlich von Tochheim bei Zerbst, bei Dessau, am Regenstein, im Selke- und Bodetal, Treseburg, am Vorharz, bei Neuhaldensleben (Bode). Köhnke (1893) schreibt von einer sicheren Beobachtung der Ringelnatter in der Umgebung von Salzwedel. Wol- terstorff (1893a) wurden Beobachtungen der Art von A. Smalian (Halle) mitgeteilt: Im Selkegebiet, z. B. bei Pansfelde, am Falkenstein, im Selketal, im südöst- lichen Teil des Harzes seltener beobachtet, Degen- ershausen, Bodetal bei Treseburg, Sägemühlenteich und Umgebung bei Blankenburg (häufig), Bodetal, im Harz weitverbreitet, aber kaum häufig, bei Eisleben ab und zu vorkommend, Steinklöbe unterhalb Wendel- Abb. 3: Ringelnatter im Angriffsverhalten (Foto: S. Ellermann). 513

Untersuchungen zur Verbreitung und Genetik des Baummarders (Martes martes L.) im Großherzogtum Luxemburg

Das Großherzogtum hat eine Fläche von etwa 2586 km2, wobei ca. 32 Prozent bewaldet sind. Nördlich der Stadt Luxembourg bis Mersch sowie südlich von Echternach befinden sich relativ große zusammenhängende Waldgebiete mit optimalen Baummarderhabitaten. Im überwiegend landwirtschaftlich genutzten Osten und Süden befinden sich hingegen viele Feldgehölze und kleine Wälder in Kuppenlagen, die womöglich ebenfalls vom Baummarder besiedelt werden. Diese Tendenz der Besiedelung des Halboffenlandes und kleinerer Waldinseln ist in den Arbeiten von CLEVENGER (1994) für die Balearen sowie in Nordostdeutschland durch STIER (2000) nachgewiesen. Ob die im Norden und Osten des Landes vorhandenen kleinräumige Kuppenwälder, Weinberge, Weinbergsbrachen sowie die abschüssigen Waldstreifen entlang der Flusstäler geeignete Habitate darstellen, ist weitgehend unbekannt (SCHLEY mündl.). Die Dichte von Baummardern in optimalen Lebensräumen Ostpolens wird auf 5,4 Individuen im Mittel auf 10 km2 beschrieben (ZALEWSKI 2006). Ob und in welchen Dichten der Baummarder in den fragmentierten Waldlandschaften Luxemburgs heimisch ist, ist ein Ziel der Arbeit. Die Verbreitung des Baummarders in Luxemburg ist bis jetzt nur sehr lückenhaft durch die Arbeit von Frank Wolff (BFR01/137) dokumentiert. Eine strenge Bindung an Baumbestände von über 20 Meter Höhe, wie sie BRAINERD&ROLSTAD (2002) beschreiben, würde die potentiellen Habitate stark einschränken. Ob dieses Phänomen auch auf luxemburgische Verhältnisse übertragbar ist, oder lediglich für große zusammenhängende Waldgebiete Skandinaviens zutrifft, bleibt zu prüfen. Da die Art in Luxemburg eine ganzjährige Schonzeit genießt, liegen keine Streckendaten vor, die Rückschlüsse auf Vorkommen und Populationsdichten erlauben würden. Lediglich Verkehrsopfer zeigen punktuell, wo Baummarder vorkommen, sie geben aber nur begrenzt Hinweise auf die vorhandenen Dichteverhältnisse. Ziel der geplanten Untersuchung ist zum einen die Erfassung des Baummarderbestandes in Luxemburg und zum anderen die Abschätzung von Populationsdichten mit Hilfe von Telemetriestudien. Hierbei können Homeranges berechnet und Tagesverstecke analysiert werden, was die wichtigsten Grundlagen für den Schutz der Art darstellen. Außerdem kann man die Flächennutzung und die Territorialität der besenderten Tiere feststellen und somit die Ansprüche bezüglich Lebensraumqualität und -quantität definieren. Durch genetische Analysen werden die Ergebnisse der Telemetrieuntersuchungen überprüft und auch auf weitere Landesflächen extrapoliert. Übergeordnetes Ziel der Arbeit ist ein Managementplan, der den langfristigen Schutz des Baummarders in Luxemburg beinhaltet. Untersuchungsgebiet/Methoden: Als Untersuchungsgebiete dienen der Houwald bei Grevenmacher, das Gebiet zwischen Mertert und Mompach und ein weiteres rund um Rodenbourg. Das erstgenannte ist ein etwa 500ha großes, kompaktes Waldgebiet, wobei sich im Süd-Osten Weinberge und Steillagenwälder zur Mosel anschließen. U.s.w.

Oekologische Landschaftsanalyse und -bewertung von ausgewaehlten Raumeinheiten Mallorcas als Grundlagen einer kooperativen Naturschutztourismusplanung

Im Mittelpunkt des Projektes steht eine oekologische Landschaftsanalyse und -bewertung von ausgewaehlten Raumeinheiten Mallorcas, mit dem Ziel, den Problemkreis der juengeren Vegetations- und Landschaftsveraenderungen und der Belastbarkeit von Landschaften im Mediterranraum detailliert zu untersuchen. Anhand der Ergebnisse sollen wissenschaftlich fundierte Aussagen ueber das Entwicklungspotential mediterraner Landschaften, vor allem bezueglich der Naturschutz- und Erholungsfunktion, und die Grenzen ihrer Belastbarkeit getroffen werden. Dabei stehen folgende Punkte im Zentrum: 1) Erfassung der fuer eine Analyse und Bewertung grundlegenden Parameter (Reale Vegetation, Landnutzung, Relief); 2) Entwicklung und Anwendung eines Verfahrens zur Bewertung der partiellen Landschaftsfunktionen Naturschutz und Erholung; 3) Entwicklung eines Landschaftspflegekonzeptes.

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