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Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nummer 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen und des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung

Wesentliche Inhalte des Abfallverbringungsgesetzes Das AbfVerbrG enthält Bestimmungen zur Durchsetzung der Verordnung (EG) Nummer 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen. In der Verordnung (EG) Nummer 1013/2006 ist eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Durchführung von Kontrollen festgelegt; dabei geht es um Kontrollen von Einrichtungen, Unternehmen, Maklern und Händlern sowie von Verbringungen von Abfällen auf allen Verkehrswegen (Straße, Schiene, Luftweg, Seeweg und Binnengewässer). Diese Verpflichtung wurde in Deutschland auf die jeweils zuständigen Behörden. Die Kontrolle von Verbringungen und eventuelle weitere Maßnahmen im Anschluss an die Kontrolle sind im Wesentlichen Sache der Länder. Bundesbehörden wirken dabei mit (Zollbehörden sowie Bundesamt für Güterverkehr für Straßenkontrollen). Zudem haben die Länder Kontrollpläne nach den Maßgaben der Verordnung (EG) Nummer 1013/2006 zu erstellen (erstmals bis 1. Januar 2017) sowie mindestens alle drei Jahre zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Weiterhin sind die Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zur allgemeinen Überwachung anzuwenden und die zuständigen Behörden können die erforderlichen Anordnungen im Einzelfall zu treffen. Weiterhin sind im AbfVerbrG Bußgeld- und Strafvorschriften festgelegt. Es enthält Bußgeldvorschriften sowie, um schnell auf Änderungen der Verordnungen (EG) Nummer 1013/2006 und Nummer 1418/2007 über die Ausfuhr nicht gefährlicher Abfälle in Nicht-OECD-Staaten reagieren zu können, die Ermächtigung für eine Bußgeldverordnung. Weiterhin enthält es strafrechtliche Sanktionsregelungen für Verstöße gegen die Verordnung (EG) Nummer 1013/2006. Es wird unterschieden zwischen Strafvorschriften im Fall illegaler Verbringungen gefährlicher Abfälle und im Fall illegaler Verbringungen nicht gefährlicher Abfälle. Schließlich enthält das AbfVerbrG den Grundsatz der Autarkie für zur Beseitigung bestimmte Abfälle und für gemischte Siedlungsabfälle aus privaten Haushaltungen entsprechend der Verordnung (EG) Nummer 1013/2006, bestimmte Verfahrensvorschriften , durch die Regelungen der Verordnung (EG) Nummer 1013/2006 konkretisiert oder ergänzt werden, Bestimmungen zu Rücknahmeverpflichtungen und Bestimmungen zur Kennzeichnung von Fahrzeugen . Das Abfallverbringungsgesetz vom 19. Juli 2007 (BGBl. I Seite 1462) wurde zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 8. November 2021 (BGBl. I Seite 4899) geändert. Abfallverbringung in Deutschland und Europa Vollzugshilfe zur Abfallverbringung Hintergrund: Sachstand und Gesetzgebung zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung Es handelt sich um ein Gesetz auf nationaler Ebene. Der übergeordnete Rahmen ist die/das AbfVerbrG.

Kunststoffabfälle aus Deutschland: Handlungsempfehlungen zu einer umweltgerechten Behandlung im In- und Ausland

Vor dem Hintergrund der grenzüberschreitenden Verbringung von Kunststoffabfällen und den damit einhergehenden Umweltrisiken in den Importstaaten behandelt die vorliegende Studie Kunststoffabfälle in Deutschland und deren Recyclingpotenzial. Besondere Aufmerksamkeit gilt grenzüberschreitenden Abfallströmen und deren Regelungen durch den ⁠ OECD ⁠-Ratsbeschluss und das Basler Übereinkommen sowie den Einflussfaktoren und Steuerungsinstrumenten Deutschlands, um den Recyclinganteil von Kunststoffabfällen zu erhöhen und umweltgerechte Behandlungen zu fördern. Schließlich zeigt die Studie umfangreiche Handlungsempfehlungen für Akteure auf. Veröffentlicht in Texte | 47/2024.

FAQ-Liste grenzüberschreitende Abfallverbringung von Kunststoffabfall

Vor dem Hintergrund der neuen Einträge für Kunststoffeinträge die seit dem 1.1.2021 in EU-Recht umgesetzt worden sind, richten sich diese FAQs als Umsetzungshilfe an alle Unternehmen bzw. Einrichtungen, die sich im Umgang mit Kunststoffabfällen grenzüberschreitend befassen, dienen aber auch der breiten Öffentlichkeit zur Information. Quelle: www.umweltbundesamt.de

Kunststoffabfälle aus Deutschland: Handlungsempfehlungen zu einer umweltgerechten Behandlung im In- und Ausland

Vor dem Hintergrund der grenzüberschreitenden Verbringung von Kunststoffabfällen und den damit einhergehenden Umweltrisiken in den Importstaaten behandelt die vorliegende Studie Kunststoffabfälle in Deutschland und deren Recyclingpotenzial. Besondere Aufmerksamkeit gilt grenzüberschreitenden Abfallströmen und deren Regelungen durch den ⁠OECD⁠-Ratsbeschluss und das Basler Übereinkommen sowie den Einflussfaktoren und Steuerungsinstrumenten Deutschlands, um den Recyclinganteil von Kunststoffabfällen zu erhöhen und umweltgerechte Behandlungen zu fördern. Schließlich zeigt die Studie umfangreiche Handlungsempfehlungen für Akteure auf.

Interpretation of the new entries for plastic waste in transboundary waste shipments

This report contains information that contributes to the description of plastic waste qualities in transboundary waste shipment. These support the interpretation of the new entries for plastic waste under the Basel Convention, implemented into EU-law since 1.1.2021. The technical foundations for the description of plastic waste qualities as well as relevant specifications, standards and regulations were researched, combined with interviews and workshops. In addition to the information from stakeholders, the focus was on how the stakeholders should deal with the imprecise legal terms, especially in the areas of sampling and control. The perspective of the sorting and processing plants was also considered. Veröffentlicht in Texte | 24/2023.

Optimierung der Verfolgung grenzüberschreitender Kunststoffabfallströme

Der unsachgemäße Umgang mit Kunststoffabfällen führt zu Umweltbelastungen mit gravierenden Folgen (z.B. Vermüllung der Ozeane ). Exporte bestimmter Kunststoffabfälle aus EU und DE nach Südostasien werden kritisch thematisiert. Daten für dt. Verpackungsabfälle, die Mengenstromnachweisen unterliegen, weisen den Export überwiegend in europäische Länder zum Zweck der werkstofflichen Verwertung aus; nur sehr kleine Mengen werden nach Südostasien exportiert. Auch werden gewerbliche Verpackungsabfälle und weitere Kunststoffabfälle exportiert; ein genaues Mengengerüst fehlt. Die Frage nach dem Ursprung und dem Grund der Verbringung der dort gefundenen Kunststoffabfälle aus DE kommt auf. Kerngedanke der auf der COP 14 des Basler Übereinkommens (BÜ) getroffenen Neuregelung ist, zukünftig nur noch weit-gehend sortenreine Kunststoffe mit geringen Verunreinigungen, die gut fürs Recycling geeignet sind, für den grenzüber-schreitenden freien Handel zuzulassen. Die Regelung gilt ab 01.01.2021 und wird derzeit umgesetzt. Ziel ist es, einen Überblick über Kunststoffabfallqualitäten, Preise und Kosten sowie Anforderungen/Standards ans Recycling festzustellen. Dies soll durch eine Recherche, insb. unter Einbindung von Verbänden, Interessenvertretern und Anlagenbetreibern (Screening), erfolgen. Aufbauend auf dem Screening sollen ausgewählte Ströme hinsichtl. Menge und Qualität genauer untersucht werden, z.B. durch Interviews. Es gilt, bessere Kenntnis zu den Märkten und Qualitäten der Kunststoffabfälle in DE zu erlangen, die grenzüberschreitend (insb. in Nicht-EU-Länder) verbracht werden, um (i) den Verpflichtungen aus dem BÜ gerecht zu werden und (ii) Empfehlungen zur Optimierung der qualitativen Zusammensetzung der Abfälle i.S. einer hohen Recyclingfähigkeit sowie ggf. zur Optimierung der Logistik und Ströme zu erarbeiten. Zur Unterstützung der Umsetzung der Regelungen sind Beiträge für Leitlinien und Vollzugshilfen zu erarbeiten.

Abfall- und Kreislaufwirtschaft

<p>Abfall- und Kreislaufwirtschaft</p><p>Die Abfallwirtschaft ist für den gesamten Abfallkreislauf verantwortlich: von der Abfallvermeidung über die Wiederverwendung und Verwertung bis hin zur Beseitigung. Auch das Sammeln und der Transport von Abfällen, die Sortierung und die Behandlung gehören zu ihren Aufgaben.</p><p>Abfallwirtschaft in Deutschland</p><p>Für Bürgerinnen und Bürger in Deutschland ist es nahezu selbstverständlich, dass Abfälle gesammelt und entsorgt werden. Diese Selbstverständlichkeit steht aber am Ende eines langen Entwicklungsprozesses der Abfallwirtschaft, der Abfalltechnik und des Abfallrechts in Deutschland.</p><p>Erste gesetzliche Grundlagen für die Abfallentsorgung in Deutschland wurden Anfang des 19. Jahrhunderts in einigen Landesteilen entwickelt. Nachdem die Zusammenhänge zwischen fehlender Stadthygiene und weitverbreiteten Krankheiten wie Cholera immer deutlicher wurden, legte man mehr Wert auf eine geordnete Entwässerung und Abfallentsorgung. Auf kommunaler und regionaler Ebene wurden entsprechende Vorkehrungen getroffen.</p><p>Die erste bundeseinheitliche rechtliche Regelung wurde 1972 mit dem Erlass des Abfallbeseitigungsgesetzes geschaffen. Bereits 1974 wurden auch auf europäischer Ebene zahlreiche Regelungen erlassen um die Anforderungen an Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen in allen EU-Mitgliedsstaaten zu harmonisieren. Die zentrale europäische Vorgabe in diesem Politikbereich ist die 2018 aktualisierte<a href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2008:312:0003:0030:de:PDF">EU-Abfallrahmenrichtlinie</a>.</p><p>Die aktuelle Grundlage für das Abfallrecht in Deutschland ist das<a href="https://www.bmuv.de/WS587">Kreislaufwirtschaftsgesetz</a>(KrWG), das im Jahr 2020 novelliert wurde und die Vorgaben des europäischen Abfallrechts umsetzt.</p><p>Am 31. Juli 2013 hat das Bundeskabinett das unter der Beteiligung der Länder erarbeitete<a href="https://www.bmuv.de/publikation?tx_bmubpublications_publications%5Bpublication%5D=77&amp;cHash=8b1574d2e57dcc88815b0a513a4961ec">Abfallvermeidungsprogramm des Bundes</a>verabschiedet. Es erfasst systematisch und umfassend zielführende Ansätze der öffentlichen Hand zur Abfallvermeidung in Form von konkreten Empfehlungen, Instrumenten und Maßnahmen. Es analysiert unterschiedliche abfallvermeidende Maßnahmen in der Produktion, Produktgestaltung, Handel, Gewerbe und dem Gebrauch von Produkten auch unter Beachtung von ökonomischen, sozialen und rechtlichen Kriterien.</p><p>Mit dem „<a href="https://www.bmuv.de/download/abfallvermeidungsprogramm-des-bundes-unter-beteiligung-der-laender-fortschreibung-wertschaetzen-statt-wegwerfen">Abfallvermeidungsprogramm des Bundes unter Beteiligung der Länder: Fortschreibung</a>“ (Oktober 2020) wird der 2013 angestoßene Prozess fortgeführt und erweitert. Nun werden auch Maßnahmen einbezogen, die Bürgern, Unternehmen, Vereinen und anderen Institutionen Abfallvermeidungsmöglichkeiten aufzeigen.</p><p>Von der Beseitigung zum Kreislauf</p><p>Die Abfallwirtschaft hat sich in diesem Zeitraum seit 1972 erheblich gewandelt. Der dabei vollzogene Schritt von der Beseitigungswirtschaft zur Kreislaufwirtschaft stellt einen bedeutenden Paradigmenwechsel dar. Ziel ist es nunmehr, natürliche Ressourcen zu schonen und Abfälle umweltverträglich zu bewirtschaften. Dabei spielen die nachhaltige Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes sowie die Ressourceneffizienz eine wesentliche Rolle.</p><p>Ein zentraler Grundsatz des Gesetzes ist die fünfstufige Abfallhierarchie:</p><p>Abfälle müssen von Anfang an getrennt gesammelt werden, um die stofflichen Potenziale der verschiedenen Abfallströme möglichst vollständig nutzen zu können. Die getrennte Erfassung der Abfälle ist für die Einhaltung der abfallstromspezifischen Qualitätsanforderungen bei der stofflichen Verwertung grundsätzlich erforderlich. Die haushaltsnah anfallenden Abfallströme Altpapier, Altglas, Kunststoffabfälle und Bioabfälle sind gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) seit 2015 verpflichtend getrennt zu sammeln. Die Pflicht zur getrennten Sammlung gilt gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/__10.html">§10 Abs. 1 ElektroG</a>) auch für derartige Geräte sowie laut Batteriegesetz (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/battg/__11.html">§11 Abs. 1 BattG</a>) für Altbatterien und Akkumulatoren.</p><p>Das im KrWG verankerte Instrument der Produktverantwortung legt Verantwortlichkeiten entlang des Lebenszyklus von Produkten fest. Es schafft Anreize, langlebige und abfallarme Produkte herzustellen. Die Produktverantwortung soll zudem die umweltverträgliche Verwertung und Beseitigung nach dem Gebrauch sicherstellen.</p><p>Das ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/ressourcen-abfall/abfallaufkommen">Netto-Abfallaufkommen</a>⁠ in Deutschland beträgt jährlich etwa 350 Millionen Tonnen. Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Straßenaufbruch) machen mit rund 60 Prozent den Großteil dieses Abfallaufkommens aus. Rund 14 Prozent sind Siedlungsabfälle. Der Anteil der auch als „Sonderabfälle“ bekannten gefährlichen Abfälle beträgt rund fünf Prozent. Weitere Informationen unter Abfallstatistik.</p><p>Zur Bewältigung dieser Abfallströme stehen eine Reihe hochwertiger Entsorgungsverfahren zur Verfügung, deren Weiterentwicklung das ⁠UBA⁠ gefördert und begleitet hat. Dabei kommen je nach Abfallart unterschiedliche Abfallbehandlungsverfahren zum Einsatz.</p><p>Die Abfallwirtschaft in Deutschland ist technologisch hoch entwickelt. Deshalb unterstützt das ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠ gezielt den Transfer von Wissen und Technologien.</p><p>Im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Abfallverbringungen wurde 1994 im UBA auf Grundlage des Abfallverbringungsgesetzes die Anlaufstelle Basler Übereinkommen eingerichtet. Die Anlaufstelle hat insbesondere die Aufgabe, über den Abfalltransport durch Deutschland zu entscheiden (Erteilung von Transitgenehmigungen), Informationsanfragen zu beantworten sowie Behörden und die Wirtschaft zu beraten. Ferner ist sie Kontaktstelle für andere Anlaufstellen und das Sekretariat der ⁠UNEP⁠ und der EU-Kommission</p>

Transboundary waste shipments and the new plastic inputs

Against the background of the new entries for plastic waste, as implemented into EU-law since 1.1.2021, this implementation guide is aimed at all companies or institutions that deal with plastic waste on a crossborder basis. In particular, this includes waste producers, waste handlers such as sorters and recyclers, transporters and enforcement and control authorities. It is an aid to the correct classification of the new plastic entries in accordance with the VVA and the handling in practice of the definitions explained in more detail in Correspondents' Guidelines No. 12. Quelle: www.umweltbundesamt.de

Grenzüberscheitende Abfallverbringung und die neuen Kunststoffeinträge

Vor dem Hintergrund der neuen Einträge für Kunststoffeinträge die seit dem 1.1.2021 in EU-Recht umgesetzt worden sind, richtet sich diese Umsetzungshilfe an alle Unternehmen bzw. Einrichtungen, die sich im Umgang mit Kunststoffabfällen grenzüberschreitend befassen. Dazu gehören insbesondere Abfallerzeuger, Abfallbehandler wie z.B. Sortierer und Verwerter, Transporteure sowie Behörden im Vollzug und bei der Kontrolle. Damit dient sie als Hilfestellung zur richtigen Einordnung der neuen Kunststoffeinträge nach der Abfallverbringungsverordnung und dem Umgang in der Praxis mit den in den Anlaufstellen-Leitlinien Nr. 12 näher erläuterten Begriffsregelungen. Quelle: www.umweltbundesamt.de

Auslegung der neuen Einträge für Kunststoffabfälle in der grenzüberschreitenden Abfallverbringung

Dieser Bericht enthält Informationen, die zur Beschreibung von Kunststoffabfallqualitäten in der grenzüberschreitenden Abfallverbringung beitragen. Diese unterstützen die Auslegung der im Beschluss BC-14/12 der Vertragsstaatenkonferenz des Basler Übereinkommens im Mai 2019 festgelegten und gemäß Umsetzung in der europäischen Abfallverbringungsverordnung (VVA)1 ab 1.1.2021 EU-weit geltenden neuen Einträge für Kunststoffabfälle B3011 und EU3011 einschließlich der Gemische daraus in Anhang IIIA der VVA. Hierfür wurden zum einen fachliche Grundlagen zur Beschreibung von Kunststoffabfallqualitäten sowie relevante Spezifikationen, Normen und Regelungen unter Einbeziehung der Erfahrungen und Umsetzungshilfen anderer Länder und Regionen recherchiert. Flankierend wurden Interviews mit Branchenvertretern und Branchenvertreterinnen aus der Wirtschaft und von Wirtschaftsverbänden sowie mit Vertretern und Vertreterinnen der zuständigen Behörden geführt. Die Ergebnisse wurden in Fachworkshops diskutiert. Im Zentrum stand neben der Information der Akteure, der Umgang von Akteuren mit den unbestimmten Rechtsbegriffen insbesondere in den Bereichen Probenahme und Kontrolle sowie auch in den jeweiligen Sortier- und Aufbereitungsanlagen. Neben diesem Bericht entstanden im Forschungsprojekt eine englische Kurzfassung des Berichtes â€ÌInterpretation of the new entries for plastic waste in transboundary waste shipmentsâ€Ì, eine deutsch- und englischsprachige Broschüre â€ÌGrenzüberscheitende Abfallverbringung und die neuen Kunststoffeinträgeâ€Ì und ein FAQ, die auf der Website des Umweltbundesamtes veröffentlicht werden. Quelle: Forschungsbericht

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