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Das Batteriegesetz-Melderegister des Umweltbundesamtes

Nach dem Batteriegesetz (BattG) sind alle Hersteller von Batterien unter anderem verpflichtet, ihre Marktteilnahme gegenüber dem Umweltbundesamt (⁠UBA⁠) elektronisch anzuzeigen. Um dieser Pflicht möglichst unkompliziert und effizient nachkommen zu können, stellt das UBA seit dem Jahr 2009 das BattG-Melderegister zur Verfügung. Dieser Flyer beschreibt in kurzer und prägnanter Form die Verfahrensweise und benennt einige interessante Daten zum BattG-Melderegister.

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